Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Sauer, SGB III § 34 Arbeits... / 2.10 Kontakte zu Arbeitgebern

Rz. 29 Kontaktpflege zu den Arbeitgebern ist Aufgabe der Agentur für Arbeit unabhängig von der Arbeitsmarktberatung nach § 34. Die Arbeitgeber sind entscheidender Partner am Arbeitsmarkt, die Ausbildungs- und Arbeitsstellen bereitstellen. Deshalb lohnt sich jeder Ressourceneinsatz für einen möglichst regelmäßigen Kontakt zu allen Arbeitgebern. Damit kann Akzeptanz der Agentu...mehr

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Sauer, SGB III § 319 Mitwir... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde zum 1.1.2004 durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) neu gefasst. Abs. 2 wurde zum 1.8.2004 durch das Gesetz zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung v. 23.7.2004 (BGBl. I S. 1842) angefügt. Abs. 2 der Vorschrift wurden durch das G...mehr

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Jansen, SGB X § 92 Kündigun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 92 regelt die Voraussetzungen, unter denen Auftragsverhältnisse durch Kündigung des Auftraggebers oder des Auftragnehmers mittels Abgabe von Kündigungserklärungen beendet werden können. Als zivilrechtliches Pendant regelt § 671 BGB den Widerruf des Auftrags. Der Gesetzgeber hat in § 92 die Bezeichnung "Kündigung" gewählt, um Begrifflichkeiten zu wahren und eine Abgre...mehr

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Jansen, SGB X § 92 Kündigun... / 2.4 Sofortige Kündigung (Satz 3)

Rz. 7 Nach § 92 Satz 3 kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt immer dann vor, wenn dem Auftraggeber oder dem Beauftragten ein Festhalten am Auftrag, auch nicht bis zu dem sich aus § 92 Satz 2 ergebenden Zeitpunkt, nicht mehr zumutbar ist. Auch bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist eine Kündigung nicht...mehr

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Jansen, SGB X § 88 Auftrag / 1 Allgemeines

Rz. 2 Der Zweck des § 88 besteht darin, eine sozialversicherungsrechtliche Regelung für Auftragsverhältnisse unter Sozialleistungsträgern bereitzustellen, da die entsprechenden Rechtsverhältnisse vor 1983 lediglich auf der entsprechenden Anwendung bzw. im Rückgriff auf den Rechtsgedanken der Vorschriften der §§ 662 ff. BGB beruhten. Privatrechtliche Regelungen gehen aber von...mehr

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Jansen, SGB X § 88 Auftrag / 2.2.2 Ein wesentlicher Teil der Aufgaben soll beim Auftraggeber verbleiben

Rz. 20 § 88 Abs. 2 Satz 2 stellt sicher, dass ein wesentlicher Teil der Aufgaben beim Auftraggeber verbleiben soll. Dies wahrt die Letztverantwortung des Auftraggebers. In diesem Zusammenhang entscheidet z. B. weiterhin der Unfallversicherungsträger, ob ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt und ob entsprechend Verletztengeld oder Verletztenrente gezahlt werden...mehr

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Jansen, SGB X § 88 Auftrag / 2.4 Amtliche Bekanntmachung von Aufträgen für gleichartige Fälle (Abs. 4)

Rz. 23 Der Abs. 4 des § 88 verpflichtet den Auftraggeber, die Erteilung von Fallgruppenaufträgen bekannt zu geben. Die Bekanntgabe hat in der für den Leistungsträger für seine öffentlichen Bekanntmachungen vorgeschriebenen Weise zu erfolgen. Bundesunmittelbare Träger haben daher regelmäßig eine Veröffentlichung im BAnz vorzunehmen. Verpflichtet ist nur der Auftraggeber. Ande...mehr

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Jansen, SGB X § 88 Auftrag / 2.1.4 Durchführung von Aufgaben

Rz. 11 Das Auftragsverhältnis muss die Durchführung von Aufgaben zum Inhalt haben. Dieses allgemein gehaltene Merkmal soll dahin gehend verstanden werden, dass es sich um Aufgaben handeln muss, die von dem beauftragten Leistungsträger in personeller, materieller oder institutioneller Hinsicht besser als vom Auftraggeber bearbeitet werden können. Zur Interpretation dieses Mer...mehr

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Jansen, SGB X § 88 Auftrag / 2.1 Grundtatbestand (Abs. 1)

Rz. 5 Auftrag i. S. d. § 88 ist die einvernehmliche Übertragung von Aufgaben des Auftraggebers an den Beauftragten aufgrund eines öffentlich-rechtlichen Vertrages. Zur Zulässigkeit des öffentlich-rechtlichen Vertrages vgl. §§ 53 ff. 2.1.1 Auftraggeber und Auftragnehmer Rz. 6 Nur Leistungsträger (vgl. § 12 SGB I) können Aufträge erteilen. Verträge werden zwischen Leistungsträge...mehr

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Sauer, SGB III § 298 Behand... / 2.3 Behandlung von Daten nach Abschluss der Vermittlungstätigkeit

Rz. 12 Abs. 2 trifft Regelungen zum Umgang mit den erhobenen, verarbeiteten und genutzten Daten nach Abschluss der Vermittlungstätigkeit. Nach Abs. 2 Satz 1 hat der Vermittler überlassene Unterlagen unmittelbar nach Abschluss der Vermittlungstätigkeit zurückzugeben. Warum der Gesetzgeber den Begriff der unmittelbaren Rückgabe statt der sonst üblichen Formulierung der unverzü...mehr

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Sauer, SGB III § 30 Berufsb... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift definiert, was zur Berufsberatung der Agentur für Arbeit gehört. Berufsberatung ist Teil des Beratungsangebotes der Agentur für Arbeit. Anders als Arbeitsmarktberatung für Arbeitgeber richtet sich das Angebot der Berufsberatung an junge Menschen und Erwachsene, die am Arbeitsleben teilnehmen oder teilnehmen wollen (vgl. § 29 Abs. 1). So wie die Arbeitsma...mehr

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Sauer, SGB III § 30 Berufsb... / 2.5 Berufsberatung zur Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes und der Berufe

Rz. 20 Die Lage des Arbeitsmarktes wird aufgrund des verfügbaren statistischen Datenmaterials regelmäßig nicht nur auf Bundes- und Landesebene, sondern auch auf der örtlichen Ebene der Agentur für Arbeit, räumlich weitgehend übereinstimmend mit kreisfreien Städten und Landkreisen beschrieben. Aufgrund von Zeitreihen kann sichtbar gemacht werden, in welchen Berufen sich das A...mehr

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Jansen, SGB X § 97 Durchfüh... / 2.2 Übertragung von Aufgaben aus dem Bereich der Sozialversicherung (Abs. 1 Satz 2 bis 5)

Rz. 6 Die Sätze 2 bis 5 des § 97 Abs. 1 sollen sicherstellen, dass die zuständige Aufsichtsbehörde bei einer Übertragung von Aufgaben aus dem Bereich der Sozialversicherung laufende Prüfungen beim Auftraggeber durchführen kann und die Rechtmäßigkeit der Aufgabenübertragung rechtzeitig vor dem Beginn der Aufgabenübertragung oder -änderung prüfen kann. Nach Satz 4 kann die Aufsic...mehr

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Jansen, SGB X § 88 Auftrag / 2.2 Einzel- oder gleichartige Fälle (Abs. 2)

2.2.1 Einzel- oder Fallgruppenauftrag Rz. 18 In § 88 Abs. 2 wird zwischen Einzel- und Fallgruppenaufträgen unterschieden. Bei einem Einzelauftrag handelt es sich um die Verpflichtung eines Beauftragten zu einem bestimmten ein- oder mehrmaligen Tätigwerden bezüglich eines konkreten Sachverhaltes. Der Fallgruppenauftrag umfasst das Tätigwerden des Beauftragten i. S. einer Regelu...mehr

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Sauer, SGB III § 30 Berufsb... / 2.4 Berufsberatung zur Berufswahl, zur beruflichen Entwicklung, zum Berufswechsel, zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse

Rz. 16 In Nr. 1 wird der zentrale Inhalt jeder Berufsberatung verankert. Insoweit hat die Benennung von Berufswahl, beruflicher Entwicklung und Berufswechsel lediglich klarstellende Bedeutung als Gegenstand der Berufswahl. Aus den Begriffen wird aber deutlich, dass Berufsberatung lebensbegleitend erfolgen muss, von der Zeit vor dem Eintritt ins Berufsleben bzw. gar vor der W...mehr

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Sauer, SGB III § 34 Arbeits... / 2.4 Arbeitsmarktberatung zur Besetzung von Ausbildungs- und Arbeitsstellen

Rz. 15 Die Erteilung von Auskunft und Rat zur Besetzung von Ausbildungs- und Arbeitsstellen kommt nicht erst zum Zuge, wenn diese Stellen nicht ohne Weiteres besetzt werden können. Es dürfte auch mit den Anforderungen eines Arbeitgebers übereinstimmen, wenn schon anlässlich der Meldung einer zu besetzenden Stelle die objektiven Besetzungsmöglichkeiten anhand des für die Agen...mehr

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Jansen, SGB X § 88 Auftrag / 2.1.5 Im wohlverstandenen Interesse der Betroffenen

Rz. 12 Als Betroffene sind sowohl der Auftraggeber wie der Auftragnehmer und vor allem auch der Leistungsempfänger anzusehen. Wohlverstanden bedeutet im Gesetzessinne, dass nicht auf subjektive Interessen der Beteiligten abzustellen ist, sondern eine überindividuelle, nahezu objektive Würdigung der Interessen der Beteiligten vorzunehmen ist. Zu berücksichtigen sind die Grund...mehr

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Jansen, SGB X § 88 Auftrag / 2.1.3 Sachlicher Zusammenhang

Rz. 10 Das Erfordernis des sachlichen Zusammenhangs zwischen den Aufgaben von Auftraggeber und Beauftragten (§ 88 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1) ist weit zu fassen. Träger, Verbände oder Beauftragte, deren Aufgabenbereiche ohne jegliche Beziehung zueinander stehen, sollen hingegen keine Auftragsverhältnisse untereinander eingehen (BT-Drs. 9/95 S. 18). Selbstverständlich können aber Le...mehr

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Jansen, SGB X § 88 Auftrag / 2.1.2 Wahrnehmung von Aufgaben

Rz. 9 Aufträge können zur Wahrnehmung von Aufgaben erteilt werden. Insbesondere aus dem Gesetzeswortlaut, wonach der auftraggebende Leistungsträger Aufgaben wahrnehmen lassen kann, ist zu schließen, dass die rechtliche Verantwortlichkeit für die Aufgabenerledigung beim Auftraggeber verbleibt. Entsprechende Einflussmöglichkeiten des Auftraggebers sind in § 89 geregelt. Die vo...mehr

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Jansen, SGB X § 88 Auftrag / 2.3 Erlass von Verwaltungsakten durch einen beauftragten Verband (Abs. 3)

Rz. 22 In 88 Abs. 3 wird normiert, dass ein beauftragter Verband – im Gegensatz zu einem Leistungsträger – Verwaltungsakte nur erlassen kann, wenn er dazu gesetzlich ermächtigt ist. Die grundsätzliche Berechtigung, Verwaltungsakte zu erlassen, kann daher nicht im Wege des Auftrags übertragen werden. Wohl aber kann ein Leistungsträger, der zum Erlass von Verwaltungsakten bere...mehr

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Jansen, SGB X § 88 Auftrag / 2.2.1 Einzel- oder Fallgruppenauftrag

Rz. 18 In § 88 Abs. 2 wird zwischen Einzel- und Fallgruppenaufträgen unterschieden. Bei einem Einzelauftrag handelt es sich um die Verpflichtung eines Beauftragten zu einem bestimmten ein- oder mehrmaligen Tätigwerden bezüglich eines konkreten Sachverhaltes. Der Fallgruppenauftrag umfasst das Tätigwerden des Beauftragten i. S. einer Regelung von nach allgemeinen Merkmalen bes...mehr

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Steuerfreier Teil der Renten aufgrund der Anpassung des aktuellen Rentenwertes (Ost)

Leitsatz Auch die reguläre Anpassung der Renten anhand des aktuellen Rentenwertes (Ost) gemäß § 255a SGB VI stellt eine regelmäßige Anpassung i.S. des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa Satz 7 EStG dar und führt nicht zur Neuberechnung des steuerfreien Teils der Altersrente. Normenkette § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa Sätze 6 und 7 EStG Sachverhalt Der K...mehr

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zfs 12/2019, Unwirksamkeit ... / 2 Aus den Gründen:

"… Das LG hat die Bekl. zu Recht zu Leistungen in tenoriertem Umfang verurteilt, da dem Kl. die entsprechenden Ansprüche aus der zwischen ihm und der Bekl. bestehenden Fahrerschutzversicherung zustehen." Der Kl. ist aktivlegitimiert. [Kein Übergang von Ansprüchen gegen private Versicherer[1] ] Der Kl. macht vertragliche Ansprüche auf bedingungsgemäße Versicherungsleistungen gel...mehr

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AGS 12/2019, Umfang der Ang... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde gegen die Festsetzung der Rechtsanwaltsvergütung ist nach §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 3 S. 1 RVG statthaft, jedoch unzulässig. Der Beschwerdewert übersteigt 200,00 EUR nicht; die Beschwerde wurde auch nicht durch die Vorinstanz wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen (§§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 3 S. 1 und 2 RVG). Der Beschwerdewert errechnet sich aus dem Unte...mehr

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FF 12/2019, Der Auskunftsan... / 1. Scheinvater als Anspruchsberechtigter

Auskunftsberechtigte Person ist allein der Scheinvater, weil in Abs. 4 des Entwurfs wortgleich die Formulierung aus dem materiell-rechtlichen Regressanspruch ("ein Dritter als Vater Unterhalt gewährt") aufgenommen ist. Dies entspricht dem Regelungsanliegen, das auf eine Reform des Scheinvaterregresses gerichtet, aber auch begrenzt ist. Soweit hierin eine punktuell den Schein...mehr

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zfs 12/2019, Unwirksamkeit von Subsidiaritätsklauseln in der Fahrerschutzversicherung. Keine Geltung der Regeln über die Gefahrerhöhung bei Vertragsstrafeklauseln

AKB A.6.4. K.2.1 K.4; SGB X § 116 Leitsatz 1. Ansprüche gegen den Versicherer einer Fahrerschutzversicherung gehen nicht auf den Träger der gesetzlichen Unfallversicherung über. 2. Eine Subsidiaritätsklausel, nach der keine Ansprüche des Versicherungsnehmers einer Fahrerschutzversicherung bestehen, wenn und soweit Ansprüche gegen andere Schuldner bestehen und für ihn durchsetzb...mehr

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AGS 12/2019, Umfang der Ang... / Leitsatz

Von derselben Angelegenheit i.S.d. § 15 Abs. 2 RVG ist dann auszugehen, wenn zwischen den weisungsgemäß erbrachten anwaltlichen Leistungen ein innerer Zusammenhang gegeben ist, d.h. wenn ein einheitlicher Auftrag und ein einheitlicher Rahmen der anwaltlichen Tätigkeit vorliegt (BSG, Urt. v. 2.4.2014 – B 4 AS 27/13 R). Beauftragt der Verfahrensbeteiligte einen Rechtsanwalt dam...mehr

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AGS 12/2019, Mehrfache Eini... / 1 Sachverhalt

Die Beteiligten streiten über die Höhe des Rechtsanwaltshonorars nach dem RVG, das dem Beschwerdeführer nach Beiordnung im Rahmen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) aus der Staatskasse zusteht. Neben der diesem Verfahren zugrundeliegenden Klage S 13 AS 455/15, in der um die Kosten der Unterkunft gestritten wurde, vertrat der Beschwerdeführer die Klägerin in zwei wei...mehr

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FF 12/2019, Gute Kinderschu... / III. Zielgruppe und Curriculum des Projekts

Zielgruppe des Projektes sind alle am familiengerichtlichen Verfahren beteiligten Fachpersonen, also Familienrichterinnen und -richter, Fachanwältinnen und -anwälte für Familienrecht, Verfahrensbeistände, Fachkräfte aus dem Allgemeinen Sozialen Dienst im Jugendamt oder aus spezialisierten Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe sowie familienpsychologische Sac...mehr

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Kindergeld für ein volljähriges behindertes Kind; Feststellung eines Gendefektes nach Vollendung des 27. Lebensjahres

Leitsatz 1. Für die Beurteilung des Merkmals "Behinderung" i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG ist die in § 2 Abs. 1 Satz 1 SGB IX enthaltene Legaldefinition in der im jeweiligen Streitzeitraum geltenden Fassung maßgeblich. 2. Der Behinderungsbegriff des § 2 Abs. 1 SGB IX i.d.F. bis 31.12.2017 setzt eine für das Lebensalter untypische gesundheitliche Situation voraus, die ...mehr

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Kindergeld für behinderte Kinder: Keine Berücksichtigung des Kindergelds als kindeseigene Mittel

Leitsatz 1. Für die Frage, ob ein volljähriges behindertes Kind i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG unfähig ist, sich selbst zu unterhalten, sind die dem Kind zur Verfügung stehenden Mittel auch dann nicht um das (fiktive) Kindergeld zu kürzen, wenn das Kindergeld im Falle seiner Festsetzung an das Kind weitergeleitet werden würde und ohne die Weiterleitung die Voraussetz...mehr

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§ 5 Haftungsausschluss bei ... / B. Voraussetzungen der Haftungsprivilegierung nach den §§ 104, 105 SGB II

I. Versicherte Tätigkeit als Beschäftigter Rz. 5 Der Geschädigte muss den Personenschaden bei einer Tätigkeit erlitten haben, bei der er gesetzlich unfallversichert gewesen ist. Hierunter fällt zum einen der klassische "Arbeitnehmer". Die Haftungsfreistellung ist jedenfalls auf die Haftung anderer im Betrieb tätiger Personen beschränkt. Dies sind erst einmal alle Arbeitskolle...mehr

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§ 6 Anspruchsübergang / B. § 116 SGB X

Rz. 3 Die Regelung des § 116 SGB X ist bei der Verkehrsunfallbearbeitung stets zu beachten. Sie ist immer dann relevant, wenn der Geschädigte aus Anlass des Unfallereignisses Ansprüche auf Leistungen gegen Träger der Sozialversicherung und/oder der Sozialhilfe geltend machen könnte. Von besonderer Bedeutung ist dabei, dass die dem Geschädigten gegen den Schädiger zustehenden...mehr

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§ 5 Haftungsausschluss bei ... / A. Übersicht

Rz. 1 Auch wenn ein haftungs- und anspruchsbegründendes Fehlverhalten vorliegt, das die Voraussetzungen einer der vorangegangenen Anspruchsgrundlagen erfüllt, heißt dies nicht in jedem Fall, dass der Geschädigte den Schädiger uneingeschränkt auf Schadensersatz in Anspruch nehmen kann. Von besonderer Bedeutung sind hierbei die Regelungen der §§ 104 ff. SGB VII. Sie beschäftig...mehr

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§ 5 Haftungsausschluss bei ... / E. Bindung der Gerichte

Rz. 24 Hat aus Anlass eines Verkehrsunfalls ein Zivilgericht darüber zu entscheiden, ob ein privilegierter Versicherungsfall i.S.d. gesetzlichen Unfallversicherung gem. §§ 104 ff. SGB VII vorliegt, ist es an die unanfechtbare Entscheidung der zuständigen Behörde oder des Sozialgerichts hierüber gebunden. Diese Entscheidung bindet die Zivilgerichte auch dahingehend, nach welc...mehr

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§ 5 Haftungsausschluss bei ... / II. Unfall auf dem Betriebsweg

Rz. 16 Zur Abgrenzung der Unfälle, die unter das Haftungsprivileg der §§ 104 ff. SGB VII fallen, von sonstigen Wegeunfällen im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 SGB VII, bei denen die durch das Privileg gesperrte Haftung wiederum "entsperrt" wird, ist zu prüfen, ob nach dem Sinn und Zweck der §§ 104 ff. SGB VII eine Haftungsbeschränkung geboten ist, weil sich aufgrund der bes...mehr

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§ 9 Personenschaden bei Ver... / C. Vermehrte Bedürfnisse

Rz. 89 Während es sich bei den zuvor behandelten Heilbehandlungskosten um vorübergehende Aufwendungen bis zur Wiederherstellung der vollen Gesundheit des Geschädigten handelt, stellen vermehrte Bedürfnisse unfallbedingte Mehraufwendungen zum Ausgleich von Nachteilen dar, die aufgrund einer dauernden Beeinträchtigung des Wohlbefindens erforderlich werden.[118] Es muss sich um...mehr

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§ 6 Anspruchsübergang / IV. Schadenskongruenz

Rz. 9 Gem. § 116 SGB X gehen nur diejenigen Schadensersatzansprüche auf den betreffenden Sozialversicherungs- und Sozialhilfeträger über, die mit der von ihm erbrachten Sozialleistung sachlich und zeitlich "kongruent", also art- und wesensgleich sind. Nur wenn der Kostenträger eine "der Behebung eines Schadens der gleichen Art dienende" Sozialleistung erbracht hat, löst dies...mehr

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§ 6 Anspruchsübergang / V. Zeitpunkt des Anspruchsübergangs

Rz. 13 Wichtig ist, dass sich der Rechtsübergang in Form der cessio legis gem. § 116 SGB X bereits zum Zeitpunkt des Schadenseintritts vollzieht.[11] Dies gilt aber nur dann, wenn zu diesem Zeitpunkt ein Versicherungsverhältnis bestanden hat.[12] Die Rechtsprechung[13] folgert dies aus der in § 116 Abs. 1 SGB X gewählten Formulierung, wonach für den Anspruchsübergang maßgebli...mehr

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§ 6 Anspruchsübergang / III. Übergangsfähige Schadensersatzansprüche

Rz. 7 Der Anspruchsübergang betrifft wortwörtlich die auf anderen gesetzlichen Vorschriften beruhenden Ansprüche auf Ersatz eines Schadens. Damit sind nicht nur gesetzliche Schadensersatzansprüche im eigentlichen Sinn, sondern auch vertragliche Schadensersatzansprüche gemeint, beispielsweise aus den §§ 280 ff. BGB.[1] Rz. 8 Vertragliche oder vertragsähnliche Erfüllungsansprüc...mehr

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§ 6 Anspruchsübergang / VI. Familienprivileg

Rz. 18 Gemäß § 116 Abs. 6 S. 1 SGB X ist ein Forderungsübergang nach § 116 Abs. 1 SGB X bei nicht vorsätzlichen Schädigungen durch Familienangehörige, die im Zeitpunkt des Schadensereignisses mit dem Geschädigten in häuslicher Gemeinschaft leben, ausgeschlossen. Mit § 116 Abs. 6 SGB X hat der Gesetzgeber für den Bereich des Sozialgesetzbuchs die schon zuvor entwickelte Recht...mehr

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§ 5 Haftungsausschluss bei ... / I. Versicherte Tätigkeit als Beschäftigter

Rz. 5 Der Geschädigte muss den Personenschaden bei einer Tätigkeit erlitten haben, bei der er gesetzlich unfallversichert gewesen ist. Hierunter fällt zum einen der klassische "Arbeitnehmer". Die Haftungsfreistellung ist jedenfalls auf die Haftung anderer im Betrieb tätiger Personen beschränkt. Dies sind erst einmal alle Arbeitskollegen. Über die formale Betriebszugehörigkei...mehr

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§ 5 Haftungsausschluss bei ... / II. Begriff des Unternehmers

Rz. 12 Der Begriff des Unternehmers bzw. Unternehmens wird weit verstanden. Unternehmer ist nach § 136 Abs. 3 Nr. 1 SGB VII derjenige, dem das Ergebnis des Unternehmens unmittelbar zum Vorteil gereicht. Ein Unternehmen setzt eine auf Dauer ausgerichtete Vielzahl an Tätigkeiten voraus, die auf einen einheitlichen Zweck ausgerichtet sind und mit einer gewissen Regelmäßigkeit a...mehr

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§ 5 Haftungsausschluss bei ... / II. Gefahrengemeinschaft

Rz. 20 Dieses Haftungsprivileg kann auch in Fällen einer sog. Gefahrengemeinschaft eingreifen, so dass der Haftpflichtversicherer privilegiert ist. Die Grundsätze der Gefahrengemeinschaft greifen z.B. dann, wenn in der Umschlaghalle eines Logistikzentrums zwei Mitarbeiter unterschiedlicher Unternehmen als Führer von Flurförderfahrzeugen zusammenstoßen und dabei Personenschäd...mehr

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§ 6 Anspruchsübergang / II. Träger der Sozialversicherung und der Sozialhilfe

Rz. 6 Die Regelung des § 116 SGB X betrifft die Träger der Sozialhilfe und die Träger der Sozialversicherung, also diemehr

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§ 7 Verjährung und Abfindun... / VI. Teilabfindungsvergleich

Rz. 30 In der Praxis werden auch Teilabfindungsvergleiche abgeschlossen. Diese setzen einen Abfindungsbetrag lediglich für einzelne Schadenspositionen oder bestimmte Zeiträume fest. In diesen Fällen wird i.d.R. ein entsprechender Vorbehalt in die Abfindungserklärung mit aufgenommen, welcher klarstellt, welche Anspruchspositionen nicht mit abgegolten sind. Eine solche Vorgehe...mehr

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§ 5 Haftungsausschluss bei ... / III. Keine vorsätzliche Schädigung

Rz. 14 Die Haftungsfreistellung gilt zugunsten des Schädigers nicht, wenn er den Schaden vorsätzlich herbeigeführt hat (§§ 104 Abs. 1 S. 1, 105 Abs. 1 S. 1 SGB VII). Hierbei muss der Vorsatz des Schädigers nicht nur die Verletzungshandlung, sondern auch den Verletzungserfolg umfassen.[31] Der Sozialversicherungsträger bleibt in diesen Fällen allerdings weiterhin zur Leistung...mehr

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§ 6 Anspruchsübergang / I. Systematik des Anspruchsübergangs

Rz. 4 Erleidet ein Geschädigter infolge eines Verkehrsunfalls einen erheblichen Personenschaden, löst dies unabhängig von der Verursachungs- und Verschuldensfrage in aller Regel Ansprüche gegen die Träger der Sozialversicherung und der Sozialhilfe aus. In Frage kommen z.B. Ansprüche des Geschädigten gegen seinen gesetzlichen Krankenversicherer auf Ausgleich der Behandlungsko...mehr

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§ 5 Haftungsausschluss bei ... / I. Übersicht

Rz. 18 Gemäß § 106 Abs. 3 Var. 3 SGB VII wird das Haftungsprivileg der §§ 104, 105 SGB VII erweitert um Schäden, die entstehen, wenn mehrere Versicherte unterschiedlicher Unternehmen vorübergehend betriebliche Tätigkeiten auf einer sog. gemeinsamen Betriebsstätte ausführen und damit eine gemeinsame Gefahrengemeinschaft bilden. Für die Annahme einer "gemeinsamen Betriebsstätt...mehr

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§ 9 Personenschaden bei Ver... / I. Lohnempfänger

Rz. 102 Arbeiter und Angestellte besitzen gegen ihren jeweiligen Arbeitgeber einen Anspruch auf Lohnfortzahlung während ihres krankheits- oder unfallbedingten Ausfalls (§ 3 EFZG). Die Lohnfortzahlung erfolgt während der ersten sechs Wochen der Erkrankung. Bei der Berechnung des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts gilt das Lohnausfallprinzip: Der Arbeitnehmer erhält grundsätzlich...mehr