Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 62 Rente al... / 2 Rechtspraxis

2.1 Vorläufige Entschädigung Rz. 5 Die Feststellung einer Rente auf unbestimmte Zeit setzt voraus, dass sich in den Folgen des Versicherungsfalls ein stabiler Dauerzustand eingestellt hat. Ist dies nicht der Fall, soll für die ersten 3 Jahre nach dem Versicherungsfall zunächst eine vorläufige Entschädigung festgestellt werden. "Vorläufig" bezieht sich mithin nur auf die Minde...mehr

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Jung, SGB VII § 61 Renten f... / 2 Rechtspraxis

2.1 Rentenanspruch von Beamten Rz. 5 Nach § 30 BeamtVG wird Unfallfürsorge nur bei Dienstunfällen gewährt. Damit ist klargestellt, dass sich der Versicherungsfall bei einer außerdienstlichen Tätigkeit, aber während der aktiven Zeit als Beamter oder Berufssoldat ereignet haben muss. Ereignet sich der Versicherungsfall vor Aufnahme der Tätigkeit als Beamter oder Berufssoldat, i...mehr

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Jung, SGB VII § 59 Höchstbe... / 2 Rechtspraxis

2.1 Mehrere Renten Rz. 3 Nach dem Wortlaut handelt es sich nur um Renten an den Versicherten selbst, also nicht um Hinterbliebenenrenten (vgl. hierzu § 70) und auch nicht um Renten anderer Sozialleistungsträger. Während nach dem bis zum 31.12.1996 geltenden Recht nur Dauerrenten zu kürzen waren, findet sich jetzt nur noch der Hinweis auf eine Rente. Damit werden nunmehr auch ...mehr

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Jung, SGB VII § 57 Erhöhung... / 2 Rechtspraxis

2.1 Schwerverletzter Rz. 5 Hat der Versicherte Anspruch auf eine Rente nach einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von wenigstens 50 % oder mehrere Renten aus der Unfallversicherung, die zusammen einen Vom-Hundert-Satz von wenigstens 50 ergeben, ist er Schwerverletzter i. S. d. Vorschrift. Zusammengerechnet werden hier aber nur Renten aus der Unfallversicherung, nicht aber aus ...mehr

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Jung, SGB VII § 62 Rente al... / 2.2 Rente auf unbestimmte Zeit

Rz. 7 Wird im Anschluss an eine vorläufige Entschädigung eine erstmalige Feststellung der Rente auf unbestimmte Zeit vorgenommen, ist der Unfallversicherungsträger nicht an die festgestellte MdE-Höhe der vorläufigen Entschädigung gebunden. Denn hier ist ausschließlich aufgrund des gegenwärtigen Befundes der Verletzungsfolgen und unter Berücksichtigung etwa eingetretener Anpa...mehr

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Jung, SGB VII § 59 Höchstbe... / 2.1 Mehrere Renten

Rz. 3 Nach dem Wortlaut handelt es sich nur um Renten an den Versicherten selbst, also nicht um Hinterbliebenenrenten (vgl. hierzu § 70) und auch nicht um Renten anderer Sozialleistungsträger. Während nach dem bis zum 31.12.1996 geltenden Recht nur Dauerrenten zu kürzen waren, findet sich jetzt nur noch der Hinweis auf eine Rente. Damit werden nunmehr auch vorläufige Entschä...mehr

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Jung, SGB VII § 58 Erhöhung... / 2.3 Dauer der Erhöhung

Rz. 14 Die Rentenerhöhung beginnt mit der versicherungsfallbedingten Einkommenslosigkeit und wird für längstens 2 Jahre nach dem Beginn der Rente gewährt. Tritt die Einkommenslosigkeit später ein, ist die Erhöhung trotzdem längstens auf 2 Jahre nach dem Beginn der Rente beschränkt (vgl. Ricke, in: KassKomm., SGB VII, § 58 Rz. 11).mehr

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Jung, SGB VII § 56 Vorausse... / 1 Allgemeines

Rz. 4 Die Vorschrift nennt die Voraussetzungen und die Höhe für den Rentenanspruch. Die Erwerbsfähigkeit infolge eines Versicherungsfalls oder mehrerer Versicherungsfälle insgesamt muss zur Begründung eines Rentenanspruchs um wenigstens 20 % gemindert sein und über die 26. Woche nach dem Versicherungsfall hinaus andauern. Die Rente wird zum Ausgleich des eingetretenen wirtsch...mehr

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Jung, SGB VII § 56 Vorausse... / 2.1 Mindestdauer der Minderung der Erwerbsfähigkeit

Rz. 5 Ein Rentenanspruch besteht nur, wenn die gesetzlichen Erfordernisse, Vorliegen einer MdE von wenigstens 20 % (Ausnahme: Abs. 1 Satz 2; vgl. Rz. 6 ff.) und dies über die 26. Woche nach dem Versicherungsfall (Arbeitsunfall) hinaus, erfüllt sind. Das Ende der 26. Woche nach dem Versicherungsfall hat selbst keinen Einfluss auf den Rentenbeginn. Grundsätzlich beginnt die Re...mehr

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Jung, SGB VII § 62 Rente al... / 2.1 Vorläufige Entschädigung

Rz. 5 Die Feststellung einer Rente auf unbestimmte Zeit setzt voraus, dass sich in den Folgen des Versicherungsfalls ein stabiler Dauerzustand eingestellt hat. Ist dies nicht der Fall, soll für die ersten 3 Jahre nach dem Versicherungsfall zunächst eine vorläufige Entschädigung festgestellt werden. "Vorläufig" bezieht sich mithin nur auf die Minderung der Erwerbsfähigkeit. D...mehr

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Jung, SGB VII § 62 Rente al... / 2.3 Beginn der Rente auf unbestimmte Zeit

Rz. 11 Wird die vorläufige Entschädigung nicht innerhalb des 3-Jahres-Zeitraums abgeändert, entzogen oder als Rente auf unbestimmte Zeit festgestellt, wird sie kraft Gesetzes zur Rente auf unbestimmte Zeit. Bei der Berechnung des 3-Jahres-Zeitraums zählt der Tag des Versicherungsfalls nicht mit (§ 26 SGB X, § 188 BGB).mehr

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Jung, SGB VII § 62 Rente al... / 3 Rechtsprechung

Rz. 13 BSG, Urteil v. 21.3.1974, 8 RU 59/73. LSG Hessen, Urteil v. 12.2.1969, L 3 U 1279/68. BSG, Urteil v. 21.3.1974, 8/2 RU 55/72. LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 27.7.2016, L 3 U 175/16. BSG, Urteil v. 16.3.2010, B 2 U 2/09 R. BSG, Urteil v. 19.12.2013, B 2 U 1/13 R. BSG, Urteil v. 5.2.2008, B 2 U 6/07 R.mehr

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Jung, SGB VII § 61 Renten f... / 2.5 Hinterbliebene

Rz. 10 Hat der Versicherungsfall zum Tod des Beamten geführt und besteht ein Anspruch auf Hinterbliebenenleistungen nach §§ 65 ff., gelten die vorstehenden Ausführungen mit der Maßgabe entsprechend, dass an Stelle der Dienst- und Versorgungsbezüge des Beamten die Hinterbliebenenbezüge treten.mehr

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Jung, SGB VII § 58 Erhöhung... / 3 Rechtsprechung

Rz. 18 BSG, Urteil v. 27.8.1969, 2 RU 195/66. BSG, Urteil v. 31.1.1989, 2 RU 63/87. BSG, Urteil v. 23.6.1977, 8 RU 88/76. BSG, Urteil v. 26.7.1973, 8/2 RU 10/70. BSG, Urteil v. 6.12.2007, B 14/7b AS 20/07 R.mehr

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Jung, SGB VII § 61 Renten f... / 2.6 Berufssoldaten

Rz. 11 Für Berufssoldaten gelten die vorstehenden Ausführungen mit der Maßgabe entsprechend, dass an die Stelle des Unfallausgleichs der Ausgleich nach § 85 Soldatenversorgungsgesetz tritt. Das Unfallruhegehalt für Berufssoldaten ergibt sich aus § 27 Soldatenversorgungsgesetz.mehr

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Jung, SGB VII § 61 Renten f... / 3 Rechtsprechung

Rz. 12 BSG, Urteil v. 30.10.1964, 2 RU 114/62. BSG, Urteil v. 31.10.1978, 2 RU 87/76. BSG, Urteil v. 27.3.1990, 2 RU 43/89. Bay LSG, Urteil v. 20.3.2012, L 3 U 92/11. BSG, Urteil v. 6.8.1986, 5a RKnU 4/85.mehr

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Jung, SGB VII § 59 Höchstbe... / 2.4 Abgefundene Renten

Rz. 10 Ist die Rente des Versicherten abgefunden worden, ist die Rente rechnerisch mit dem Betrag zu berücksichtigen, der ohne die Abfindung im gegenwärtigen Zeitpunkt, also einschließlich der Rentenanpassung nach § 95, zu zahlen wäre.mehr

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Jung, SGB VII § 57 Erhöhung... / 3 Rechtsprechung

Rz. 14 BSG, Urteil v. 22.6.1976, 8 RU 6/76. BSG, Urteil v. 26.7.1973, 8/2 RU 243/72. BSG, Urteil v. 13.6.1989, 2 RU 49/88. BSG, Urteil v. 27.10.2009, B 2 U 30/08 R.mehr

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Jung, SGB VII § 60 Minderun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) am 1.1.1997 in Kraft getreten und lehnt sich an die bis zum 31.12.1996 geltende Regelung des § 585 RVO an. Nach dieser Vorgängervorschrift war eine Minderung der Rente jedoch lediglich um höchstens ein Drittel möglich.mehr

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Jung, SGB VII § 57 Erhöhung... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) am 1.1.1997 in Kraft getreten und entspricht dem bis dahin geltenden Recht (§ 582 RVO).mehr

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Jung, SGB VII § 57 Erhöhung... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift ist durch das UVEG in ihrem Regelungsgehalt nicht geändert worden. Sie enthält seither auch die Definition des Begriffs des Schwerverletzten. Zweck der Vorschrift ist es, dem Versicherten, der infolge eines Versicherungsfalls aus dem Erwerbsleben ausscheiden musste und keine Leistungen aus der Rentenversicherung erhält, die somit entfallene Möglichkeit d...mehr

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Jung, SGB VII § 56 Vorausse... / 2.5 Grundlagen der Bewertung der Minderung der Erwerbsfähigkeit

Rz. 13 Bei der Bemessung der MdE ist die bei dem Versicherten vor dem Unfall bestehende Erwerbsfähigkeit zugrunde zu legen. Die vor dem Unfall vorhanden gewesene individuelle Erwerbsfähigkeit ist dabei auch dann mit 100 anzusetzen, wenn die Erwerbsfähigkeit vor Eintritt des Unfalls bereits durch andere Gesundheitsstörungen gemindert war (vgl. BSG, Urteil v. 23.2.1983, 2 RU 2...mehr

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Jung, SGB VII § 56 Vorausse... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz – UVEG – v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) am 1.1.1997 in Kraft getreten und lehnt sich im Wesentlichen an das bis dahin geltende Recht an (§§ 580, 581 RVO). Im Wesentlichen kann daher auf die frühere Rechtsprechung und Literatur zurückgegriffen werden. Rz. 2 Mit dem UVEG hat der Gesetzgeber die Mindestdauer d...mehr

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Jung, SGB VII § 60 Minderun... / 2.2 Zeitpunkt und Dauer der Kürzung

Rz. 4 Eine Kürzung der Rente kommt nicht in Betracht, wenn der Versicherte weniger als einen Kalendermonat stationär in einem Heim untergebracht ist. Liegt jedoch eine darüber hinausgehende Heimpflege vor, kann die Rente vom Beginn bis zum Ende der Heimpflege gekürzt werden. Der Tag der Kürzung der Rente und bei Beendigung der Heimpflege der Tag der vollen Wiedergewährung de...mehr

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Jung, SGB VII § 56 Vorausse... / 2.2 Mindesthöhe der Minderung der Erwerbsfähigkeit

Rz. 6 Grundsätzlich ist ein Rentenanspruch nur bei Vorliegen einer MdE von wenigstens 20 % gegeben. Ausnahme hiervon bildet Abs. 1 Satz 2 bis 4. Ist die Erwerbsfähigkeit infolge mehrerer Versicherungsfälle (auch z. B. ausländische Unfallversicherungsfälle, soweit das Recht der EU oder Sozialversicherungsabkommen dies vorsehen) oder vergleichbarer Entschädigungsfälle (vgl. Ab...mehr

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Jung, SGB VII § 56 Vorausse... / 2.4 Minderung der Erwerbsfähigkeit

Rz. 10 Die individuelle Erwerbsfähigkeit des Versicherten ist das versicherte Rechtsgut in der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie ist die Fähigkeit des Versicherten, sich durch die Ausnutzung von Arbeitsmöglichkeiten auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens (allgemeiner Arbeitsmarkt), die sich ihm dort nach seinen gesamten Kenntnissen und körperlichen sowie geistigen Fähi...mehr

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Jung, SGB VII § 56 Vorausse... / 2.8 Vorschaden

Rz. 24 Bestimmte Körperschäden wirken sich im Allgemeinen bei allen Versicherten gleich aus und werden folglich auch mit dem gleichen MdE-(Erfahrungs-)Wert bemessen. So hat z. B. der Verlust eines Auges grundsätzlich eine MdE von 25 % zur Folge. Dies trifft aber nicht zu, wenn die individuelle Erwerbsfähigkeit des Versicherten bereits vor dem Versicherungsfall durch einen Vo...mehr

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Jung, SGB VII § 59 Höchstbe... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Da die Erwerbsfähigkeit des Versicherten bei jedem Unfall mit 100 angenommen wird (vgl. hierzu Komm. zu § 56) und die durch den Versicherungsfall herbeigeführte Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) in einem Prozentsatz dieses Hundertsatzes ausgedrückt wird, kann es sein, dass ein Versicherter, der für mehrere einzelne Versicherungsfälle Rente bezieht, insgesamt mehr Re...mehr

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Jung, SGB VII § 61 Renten f... / 2.3 Unfallausgleich

Rz. 8 Nach § 35 BeamtVG wird einem verletzten Beamten, der infolge des Dienstunfalls in seiner Erwerbsfähigkeit länger als 6 Monate um mindestens 25 % gemindert ist, für die Dauer dieses Zustandes neben den Dienstbezügen als Unfallausgleich ein Betrag in Höhe der Grundrente nach § 31 Abs. 1 bis 3 i. V. m. § 30 Abs. 1 Satz 2 HS 2 BVG gewährt. Der Beamte erhält daher unabhängi...mehr

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Jung, SGB VII § 57 Erhöhung... / 2.3 Erhöhung der Rente bei schwerverletzten Kindern, Schülern und Studierenden

Rz. 9 Die Schwerverletztenzulage wird grundsätzlich auch bei Versicherungsfällen von Kindern in Kindergärten, Schülern und Studierenden geleistet. Dies jedoch erst ab einem Zeitpunkt, ab dem der Betroffene ohne Eintritt des Versicherungsfalls seine Schulausbildung und eine daran anschließende vorgesehene schulische Berufsausbildung beendet gehabt hätte und dann in das Erwerb...mehr

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Jung, SGB VII § 59 Höchstbe... / 2.3 Rentenansprüche vor dem 1.7.1963

Rz. 9 § 584 RVO galt nicht für Versicherungsfälle, die vor dem Inkrafttreten des UVNG am 1.1.1963 eingetreten waren (vgl. Art. 4, § 1, § 2 Abs. 1 UVNG). Daher können Renten aus Versicherungsfällen vor dem 1.7.1963 nicht gekürzt werden. Bei der Prüfung jedoch, ob der Höchstbetrag überschritten wird und eine weitere Rente zu kürzen ist, sind sie aber zu berücksichtigen.mehr

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Jung, SGB VII § 60 Minderun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Es wird davon ausgegangen, dass dem Versicherten während der Heimpflege wesentlich geringere Ausgaben für die Bestreitung seines Lebensunterhalts erwachsen. Daher hält der Gesetzgeber eine eventuelle Kürzung der Rente für angemessen. Je nach Umfang der Pflegeleistungen im Heim und nach den persönlichen Verhältnissen der Versicherten ist eine Kürzung bis zur Hälfte der ...mehr

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Jung, SGB VII § 57 Erhöhung... / 2.1 Schwerverletzter

Rz. 5 Hat der Versicherte Anspruch auf eine Rente nach einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von wenigstens 50 % oder mehrere Renten aus der Unfallversicherung, die zusammen einen Vom-Hundert-Satz von wenigstens 50 ergeben, ist er Schwerverletzter i. S. d. Vorschrift. Zusammengerechnet werden hier aber nur Renten aus der Unfallversicherung, nicht aber aus anderen Zweigen der ...mehr

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Jung, SGB VII § 58 Erhöhung... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Hat der Versicherte infolge des Versicherungsfalls seinen Arbeitsplatz verloren, werden seine finanziellen Einbußen durch den Unfallversicherungsträger für einen Übergangszeitraum von 2 Jahren abgemildert. Durch den temporären Erhöhungsbetrag wird der Versicherte quasi so gestellt, als würde er an einer Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben teilnehmen. Eine zeitlich unb...mehr

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Jung, SGB VII § 61 Renten f... / 2.2 Dienst- oder Versorgungsbezüge

Rz. 7 Dass die Rente nur insoweit zu zahlen ist, als sie die Dienst- oder Versorgungsbezüge übersteigt, liegt darin begründet, dass erst ab diesem Zeitpunkt ein soziales Schutzbedürfnis besteht. Denn der Beamte, der trotz seines außerdienstlichen Versicherungsfalls dienstfähig bleibt, erleidet hierdurch im Allgemeinen keine wirtschaftlichen Einbußen, da ihm nach den Grundsät...mehr

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Jung, SGB VII § 61 Renten f... / 2.4 Dienstunfähigkeit infolge des Versicherungsfalls

Rz. 9 Auch wenn der Beamte infolge des Versicherungsfalls sein Dienstverhältnis aufgeben muss, soll er keine günstigere Rechtsstellung erlangen, als wenn er durch einen Dienstunfall dienstunfähig geworden wäre. Die Rente gelangt deshalb nur in der Höhe zur Auszahlung, als sie zusammen mit den Versorgungsbezügen, deren Höhe die Dienstbehörde für den Unfallversicherungsträger ...mehr

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Jung, SGB VII § 60 Minderun... / 2.1 Heimpflege

Rz. 3 Heimpflege ist legaldefiniert in § 44 Abs. 5. Sie setzt die erforderliche Hilfe mit Unterkunft und Verpflegung in einer geeigneten Einrichtung voraus. Die Heimpflege muss aufgrund eines oderer mehrerer Versicherungsfälle nach § 7 erforderlich sein und in der entsprechenden Einrichtung durch einen Unfallversicherungsträger gewährt werden. Die Pflege in einer Einrichtung...mehr

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Jung, SGB VII § 56 Vorausse... / 2.3 Rente

Rz. 8 Da bei der Rentenbemessung im Einzelfall nicht nach den Entschädigungszwecken unterschieden wird, ist die Rente abstrakt festzustellen, so dass es eines konkret eingetretenen Schadens nicht bedarf. Es ist daher unerheblich, ob der Versicherte aufgrund der verbliebenen Folgen des Versicherungsfalls einen tatsächlichen Einkommensverlust erleidet. Gerade bei geringen Verl...mehr

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Jung, SGB VII § 56 Vorausse... / 2.7 Minderung der Erwerbsfähigkeit bei Jugendlichen

Rz. 23 Auch Jugendliche, die einen Versicherungsfall erleiden, können in ihrer, wenn auch noch eingeschränkten individuellen Erwerbsfähigkeit beeinträchtigt werden. Eine geringere Bewertung der aus einem Versicherungsfall verbliebenen Folgen als bei einem Erwachsenen ist weder zulässig noch sachgerecht. Bei Jugendlichen ist die aus dem Versicherungsfall resultierende MdE dah...mehr

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Jung, SGB VII § 61 Renten f... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.1.1997 in Kraft getreten und entspricht dem bis zum 31.12.1996 geltenden Recht (§ 576 Abs. 1 Satz 2 bis 4, § 576 Abs. 2 RVO). Die Regelung über die Höhe des Jahresarbeitsverdienstes (vgl. § 576 Abs. 1 Satz 1 RVO) wurde mit dem Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) aufgrund der Gesetzessystematik in den Dritte...mehr

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Jung, SGB VII § 56 Vorausse... / 2.9 Nachschaden

Rz. 27 Der durch den Versicherungsfall verursachte Schaden stellt grundsätzlich den Beziehungspunkt für die Entschädigungsverpflichtung dar, es sei denn, eine Verschlimmerung, eine Verbesserung oder mittelbare Folgen treten hinzu. Wie bei einem Vorschaden, kann sich auch ein vom Versicherungsfall unabhängiger Nachschaden auf die anerkannten Schädigungsfolgen nachhaltiger aus...mehr

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Jung, SGB VII § 61 Renten f... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält eine besondere Rentenauszahlungsregelung für Beamte und Berufssoldaten in Angleichung an die Leistungen des Unfallfürsorgerechts, ohne Berücksichtigung des sog. qualifizierten Dienstunfalls i. S. d. § 37 BeamtenVG (vgl. BT-Drs. 13/2204 S. 90). Rz. 3 Beamte und Berufssoldaten sind zwar grundsätzlich versicherungsfrei (vgl. § 4 Abs. 1 Nr. 1 und 2), ...mehr

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Jung, SGB VII § 57 Erhöhung... / 2.2 Infolge des Versicherungsfalls

Rz. 6 Zwischen dem Vorliegen eines Versicherungsfalls und der Unmöglichkeit, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, muss ein ursächlicher Zusammenhang bestehen. Bei der Prüfung dieser Anspruchsvoraussetzung ist von der für die gesetzliche Unfallversicherung maßgebenden Kausalitätslehre der rechtlich wesentlichen Bedingung auszugehen. Die Gewährung einer Schwerverletztenzulage i...mehr

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Jung, SGB VII § 57 Erhöhung... / 2.4 Rente aus der Rentenversicherung

Rz. 10 Ein Anspruch auf Leistung einer Erhöhung der Rente wegen Schwerverletzteneigenschaft besteht bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen nur, wenn der Versicherte tatsächlich keinen Anspruch auf Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung hat. Durch diese Formulierung ist klargestellt, dass es nicht auf den tatsächlichen Bezug einer Rente aus der gesetzlichen Rentenve...mehr

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Jung, SGB VII § 62 Rente al... / 1 Allgemeines

Rz. 4 Die Vorschrift regelt die Feststellung der Rente innerhalb der ersten 3 Jahre nach dem Versicherungsfall. Während innerhalb dieser 3 Jahre die Rente begrifflich als vorläufige Entschädigung festgestellt werden kann, muss sie spätestens nach diesem Zeitpunkt als Rente auf unbestimmte Zeit geleistet werden. Innerhalb des Zeitraums der Feststellung der vorläufigen Entschäd...mehr

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Jung, SGB VII § 56 Vorausse... / 2.10 Besondere berufliche Betroffenheit

Rz. 29 Bei der Bemessung der MdE sind Nachteile zu berücksichtigen, die der Verletzte dadurch erleidet, dass er bestimmte, von ihm erworbene besondere berufliche Kenntnisse und Erfahrungen infolge des Unfalls nicht mehr oder nur noch in vermindertem Umfang nutzen kann, soweit sie nicht durch sonstige Fähigkeiten ausgeglichen werden, deren Nutzung ihm zugemutet werden kann. D...mehr

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Jung, SGB VII § 59 Höchstbe... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift entspricht im Wesentlichen dem bis zum 31.12.1996 geltenden Recht. Lediglich beim Bezug einer Kinderzulage gilt § 584 Abs. 1 Satz 2 RVO fort (vgl. § 217 Abs. 3). Eine gesonderte Bestimmung über den Zeitpunkt der Wirksamkeit der Kürzung ist entfallen, da die Vorschriften über Beginn, Änderung und Ende der Rente mit dem Inkrafttreten des Unfallversicherung...mehr

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Jung, SGB VII § 56 Vorausse... / 2.11 Höhe der Rente

Rz. 31 Berechnungsgrundlagen für die Höhe der zu gewährenden Rente ist neben dem Jahresarbeitsverdienst (vgl. §§ 81 ff.) die Höhe der aus dem Versicherungsfall resultierenden MdE. Bei völligem Verlust der Erwerbsfähigkeit durch Folgen eines Versicherungsfalls (MdE = 100 %) ist dem Versicherten die Vollrente zu gewähren, die zwei Drittel des maßgeblichen Jahresarbeitsverdiens...mehr

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Jung, SGB VII § 56 Vorausse... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 33 Benz, Die Minderung der Erwerbsfähigkeit in der gesetzlichen Unfallversicherung, Betriebs-Berater 1987 S. 609. ders., Entstehung, Verschlimmerung eines Versicherungsfalls und Minderung der Erwerbsfähigkeit in der gesetzlichen Unfallversicherung, Wege zur Sozialversicherung 2000 S. 178. Breuer, Private Unfallversicherung im Vergleich zur gesetzlichen Unfallversicherung, ...mehr

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Jung, SGB VII § 61 Renten f... / 2.1 Rentenanspruch von Beamten

Rz. 5 Nach § 30 BeamtVG wird Unfallfürsorge nur bei Dienstunfällen gewährt. Damit ist klargestellt, dass sich der Versicherungsfall bei einer außerdienstlichen Tätigkeit, aber während der aktiven Zeit als Beamter oder Berufssoldat ereignet haben muss. Ereignet sich der Versicherungsfall vor Aufnahme der Tätigkeit als Beamter oder Berufssoldat, ist die Vorschrift mithin nicht...mehr