Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Jung, SGB VII § 56 Vorausse... / 2.6 Bemessung der Minderung der Erwerbsfähigkeit

Rz. 19 Mit welchem Prozentsatz eine unfallbedingte MdE zu bewerten ist, lässt sich in aller Regel nicht mathematisch exakt festlegen, sondern nur annähernd bestimmen, wobei üblicherweise Stufen gewählt werden, die durch die Zahl 10, allenfalls 5 oder 3 teilbar sind. Die Bewertung der MdE ist mithin ihrem Wesen nach eine Schätzung, der eine gewisse Schwankungsbreite eigentüml...mehr

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Jung, SGB VII § 59 Höchstbe... / 2.2 Höhe und Berechnung der Kürzung

Rz. 4 Werden aus verschiedenen Versicherungsfällen zeitgleich mehrere Renten auf unbestimmte Zeit gewährt, sind sie dergestalt zu kürzen, dass sie 2/3 des höchsten der Jahresarbeitsverdienste, die diesen Renten zugrunde liegen, nicht übersteigen dürfen. Hierbei sind zunächst die Jahresbeträge der einzelnen Renten zusammenzurechnen und anschließend der höchste Jahresarbeitsve...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / c) Sog. Verbots- und Zustimmungsfristen

Rz. 95 Weitere regressträchtige Besonderheiten ergeben sich aus der Tatsache, dass für besondere Gruppen von Arbeitnehmern besondere Kündigungsvoraussetzungen normiert oder auch Verbote einer Kündigung geregelt sind. Rz. 96 Bei der außerordentlichen Kündigung schwerbehinderter Arbeitnehmer muss die korrekte Beteiligung des Integrationsamtes beachtet werden. § 174 Abs. 2 SGB I...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / d) Insolvenzgeld

Rz. 109 Tückisch und erfahrungsgemäß haftungsträchtig ist das Kapitel "Insolvenzgeld", das in den §§ 165 ff. SGB III geregelt wird, für das aber in den Gemeinsamen Vorschriften für Leistungen in § 324 Abs. 3 SGB III eine Ausschlussfrist statuiert ist, nach der innerhalb von zwei Monaten nach dem Insolvenzereignis das Insolvenzgeld zu beantragen ist.[90] Fast noch häufiger al...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / 4. Vergleiche in arbeitsrechtlichen Mandaten

Rz. 130 Bei Verhandlungen über Vergleiche in arbeitsrechtlichen Mandaten sollten Anwälte stets die Bestimmungen der §§ 157 ff. SGB III im Auge behalten und ihre Mandanten über die in diesen Vorschriften enthaltenen Rechtsfolgen aufklären. Namentlich sind dies u.a.mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / b) Kündigungsfristen

Rz. 84 Zur Beendigung eines Dauerschuldverhältnisses wie des Arbeitsvertrages bedarf es der Kündigung. Wird damit ein Anwalt beauftragt, so kann der Mandant erwarten, dass diese fehlerfrei ist und das gewünschte rechtliche Ergebnis mit sich bringt. Rz. 85 Grds. sind bei der Bearbeitung arbeitsrechtlicher Mandate die einschlägigen Kündigungsfristen zu beachten, die grds. durch...mehr

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FF 01/2019, Elternunterhalt... / 1 Gründe:

[1] I. Die Antragstellerin macht als Trägerin der Sozialhilfe aus übergegangenem Recht Ansprüche auf Elternunterhalt für die Zeit von April 2012 bis Juni 2015 geltend. [2] Die 76-jährige und von Geburt an gehörlose Mutter der Antragsgegnerinnen lebt seit Juli 2011 in einer Pflegeeinrichtung. Dort bewohnt sie seit September 2012 ein Zimmer in der neu eingerichteten Gehörlosenw...mehr

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Frankfurt am Main, Unterhal... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

1. Geldeinnahmen 1.1 Regelmäßiges Bruttoeinkommen einschließlich Renten und Pensionen Auszugehen ist vom Bruttoeinkommen als Summe aller Einkünfte, regelmäßig bezogen auf das Kalenderjahr. Der Splittingvorteil aus einer zweiten Ehe ist beim Kindesunterhalt zu berücksichtigen, soweit er auf dem Einkommen des Pflichtigen beruht (BGH FamRZ 2008, 2189, Tz. 16, 33), beim Ehegattenun...mehr

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Koblenz, Unterhaltsleitlini... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

1. Geldeinnahmen 1.1. Auszugehen ist vom Jahresbruttoeinkommen einschließlich Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie sonstiger Zuwendungen, wie z.B. Tantiemen und Gewinnbeteiligungen. 1.2. Einmalige höhere Zahlungen, wie z.B. Abfindungen oder Jubiläumszuwendungen, sind auf einen angemessenen Zeitraum nach Zufluss zu verteilen (in der Regel mehrere Jahre). 1.3. Überstundenvergütunge...mehr

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OLG Hamm, Unterhaltsleitlin... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen ist von einem durchschnittlichen Jahresbruttoeinkommen einschließlich Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie sonstigen Zuwendungen, auch Sachbezügen und Gewinnbeteiligungen. 1.2 Höhere einmalige Zuwendungen (z.B. Jubiläumszulagen) können auf einen längeren Zeitraum verteilt werden. Abfindungen sind regelmäßig auf einen angemessenen Zeitraum zur Aufrech...mehr

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Oldenburg, Unterhaltsleitli... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

Der Unterhaltsberechnung sind alle Einnahmen und Ausgaben mit 1/12 ihres Jahresbetrages zugrunde zu legen. Geldeinnahmen 1.1 Regelmäßiges Bruttoeinkommen einschließlich Renten und Pensionen Maßgebend sind die Einnahmen eines Jahres einschließlich Zulagen, Weihnachts- und Urlaubsgeld, Prämien, Tantiemen sowie sonstiger regelmäßiger Einmalzahlungen. 1.2 Unregelmäßige Einkommen Bei ...mehr

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Köln, Unterhaltsleitlinien ... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1 Geldeinnahmen 1.1 Regelmäßiges Bruttoeinko...mehr

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Hamburg, Unterhaltsleitlini... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuer- und sozialrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen...mehr

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Süddeutschland, Unterhaltsl... / 2. Sozialleistungen

2.1 Arbeitslosengeld (§ 136 SGB III) und Krankengeld. 2.2 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach §§ 19 ff. SGB II sind kein Einkommen, es sei denn, die Nichtberücksichtigung der Leistungen ist in Ausnahmefällen treuwidrig; nicht subsidiäre Leistungen nach dem SGB II sind Einkommen (insbesondere Entschädigung für Mehraufwendungen "Ein-Euro-Job" § 16 SGB II, Freibet...mehr

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Celle, Unterhaltsleitlinien... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1. Auszugehen ist vom Bru...mehr

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Rostock, Unterhaltsleitlini... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen ist vom Brut...mehr

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Brandenburg, Unterhaltsleit... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

1. Geldeinnahmen 1.1 Regelmäßiges Bruttoeinkommen einschl. Renten und Pensionen Zum Bruttoeinkommen gehören alle Einkünfte und geldwerten Vorteile, zum Beispiel Arbeitsverdienst (inklusive anteiligen Urlaubs- und Weihnachtsgeldes sowie sonstiger Einmalleistungen, anteilig auf den Monat umgelegt), Renten und Pensionen. 1.2 Unregelmäßiges Einkommen Höhere einmalige Zahlungen (z.B....mehr

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AGS 01/2019, Prozesskostenhilfebekanntmachung 2019 veröffentlicht – aber schon nicht mehr aktuell

Im Bundesgesetzblatt ist die Prozesskostenhilfebekanntmachung 2019 v. 19.12.2018 veröffentlicht worden.[1] Durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch[2] wurden einzelne Freibeträge des § 115 Abs. 1 ZPO neu ausgerichtet. Bezugsgröße der Freibeträge nach § 115 Abs. 1 ZPO ist der höchste Regelsatz, der nach...mehr

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Naumburg, Unterhaltsleitlin... / I. Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es sich um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt handelt und ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtlich maßgebliche Einkommen ist nicht identisch mit dem Einkommen im steuerrechtlichen Sinne. 1. Geldeinnahm...mehr

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Braunschweig, Unterhaltslei... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen:

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt und ob es um die Bemessung des Bedarfs oder die Feststellung der Bedürftigkeit bzw. Leistungsfähigkeit geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit den steuerrechtlichen Einkünften. 1. Geldeinnahmen: 1.1 Auszugehen ist vom Bruttoein...mehr

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Schleswig - Holstein, Unter... / 1 Unterhaltsrechtliche Leitlinien des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts, 1.1.2019

1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen ist vom Bruttoeinkommen als Summe aller Einkünfte einschließlich Weihnachts-, Urlaubsgeld, Tantiemen und Gewinnbeteiligungen sowie anderer Zulagen. 1.2 Leistungen, die nicht monatlich anfallen, werden auf ein Jahr umgelegt. Einmalige Zahlungen sind auf einen angemessenen Zeitraum (in der Regel mehrere Jahre) zu verteilen. Grundsätzlich sind Abfi...mehr

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FF 01/2019, Elternunterhalt – Unbillige Härte für Kinder einer seit Geburt gehörlosen Mutter

BGB § 1610 Abs. 1 § 1602; SGB XII § 94 Abs. 3 Nr. 2; SGB I § 17 Abs. 2 S. 2; SGB XI a.F. § 15 § 28 Abs. 4 S. 2 § 84 Abs. 2 S. 3 Hs. 1 Leitsatz Zur unbilligen Härte i.S.v. § 94 Abs. 3 Nr. 2 SGB XII, die einem Anspruchsübergang auf den Träger der Sozialhilfe entgegenstehen kann (im Anschluss an Senatsbeschl. v. 8.7.2015 – XII ZB 56/14, BGHZ 206, 177 = FamRZ 2015, 1467 und v. 17....mehr

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Oldenburg, Unterhaltsleitli... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt 21.1 Grundsatz Die Selbstbehalte bezeichnen den Teil des Einkommens, der dem Unterhaltsschuldner für seine eigene Lebensführung zu verbleiben hat. Als Mindestbetrag umfassen sie jeweils den laufenden Lebensbedarf iSd. § 20 Abs. 1 Satz 1 SGB II, übliche Versicherungen, angemessene Wohnkosten (einschließlich Nebenkosten und Heizung entsprechend den in der Düssel...mehr

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Celle, Unterhaltsleitlinien... / 1.4 Weitere Unterhaltsansprüche

18. Ansprüche aus § 1615l BGB Der Bedarf nach § 1615l BGB bemisst sich nach der Lebensstellung des betreuenden Elternteils. Er ist auch dann nicht nach dem Einkommen des Pflichtigen zu bemessen, wenn dieser mit dem betreuenden Elternteil zusammengelebt hat (BGH FamRZ 2008, 1739; 2010, 357). Der Bedarf, der sich auch aus einem Unterhaltsanspruch gegen einen früheren Ehegatten ...mehr

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Oldenburg, Unterhaltsleitli... / 1.4 weitere Unterhaltsansprüche

18. Ansprüche aus § 1615 l BGB Der Bedarf nach § 1615 l BGB bemisst sich nach der Lebensstellung des betreuenden Elternteils. 19. Elternunterhalt Der Bedarf ist konkret darzulegen. Leistungen nach §§ 41 ff SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) sind zu berücksichtigen. 20. Lebenspartnerschaft Bei Getrenntleben oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft gelten §§...mehr

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FF 01/2019, Elternunterhalt... / Leitsatz

Zur unbilligen Härte i.S.v. § 94 Abs. 3 Nr. 2 SGB XII, die einem Anspruchsübergang auf den Träger der Sozialhilfe entgegenstehen kann (im Anschluss an Senatsbeschl. v. 8.7.2015 – XII ZB 56/14, BGHZ 206, 177 = FamRZ 2015, 1467 und v. 17.6.2015 – XII ZB 458/14, BGHZ 206, 25 = FamRZ 2015, 1594). BGH, Beschl. v. 12.9.2018 – XII ZB 384/17 (OLG Düsseldorf, AG Düsseldorf)mehr

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Süddeutschland, Unterhaltsl... / 19. Elternunterhalt

Beim Bedarf der Eltern sind Leistungen zur Grundsicherung nach §§ 41 ff. SGB XII zu berücksichtigen (vgl. Nr. 2.9).mehr

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Rostock, Unterhaltsleitlini... / 1.4 Weitere Unterhaltsansprüche

18. Ansprüche nach § 1615 l BGB Der Bedarf der Mutter oder des Vaters eines nichtehelichen Kindes richtet sich nach der Lebensstellung des betreuenden Elternteils (§§ 1615 l Abs. 3 Satz 1, 1610 BGB). 19. Elternunterhalt Beim Bedarf der Eltern sind Leistungen nach den §§ 41 bis 43 SGB XII (Grundsicherung) zu berücksichtigen (vgl. Nr. 2.9). 20. Lebenspartnerschaft Bei Getrenntleben...mehr

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FF 01/2019, FF 01/2019 / Versorgungsausgleich

BGH, Beschl. v. 21.11. 2018 – XII ZB 303/18 Bei der Bewertung des Versorgungsanrechts eines kommunalen Wahlbeamten ist die höchstens erreichbare Zeitdauer i.S.v. § 40 Abs. 2 VersAusglG die Zeit bis zum Ende der Wahlperiode, die in dem für die letzte tatrichterliche Entscheidung maßgebenden Zeitpunkt läuft (im Anschluss an Senatsbeschl. v. 18.9.1991 – XII ZB 41/89, FamRZ 1992,...mehr

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Köln, Unterhaltsleitlinien ... / 1.4 Weitere Unterhaltsansprüche

18 Ansprüche nach § 1615l BGB Der Bedarf des nach § 1615l Abs. 2 S. 2, Abs. 4 BGB unterhaltsberechtigten Elternteils bemisst sich danach, welche Einkünfte er ohne die geburt und die Betreuung des gemeinsamen Kindes erreicht hätte (BGH, Beschl. v. 10.06.2015 - XII ZB 251/14, BGHZ 205, 342, FamRZ 2015, 1369). Der Bedarf kann nicht von dem ggf. höheren Einkommen des Unterhaltspf...mehr

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Naumburg, Unterhaltsleitlin... / IV. Weitere Unterhaltsansprüche

18. Ansprüche aus § 1615 l BGB Der Bedarf der Mutter oder des Vaters eines nichtehelichen Kindes richtet sich nach der Lebensstellung des betreuenden Elternteils (§§ 1615 l Abs. 3 Satz 1, 1610 BGB) und beträgt in der Regel 880 EUR. 19. Elternunterhalt Für die Unterhaltsverpflichtung gegenüber Eltern gilt ein erhöhter angemessener Selbstbehalt des unterhaltspflichtigen Kindes ge...mehr

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Hamburg, Unterhaltsleitlini... / 1.4 Weitere Unterhaltsansprüche

18. Ansprüche nach § 1615 l BGB Der Bedarf nach § 1615 l BGB bemisst sich nach der Lebensstellung des betreuenden Elternteils. Er beträgt mindestens 880 EUR, bei Erwerbstätigkeit mindestens 1.080 EUR. 19. Elternunterhalt Der Bedarf bemisst sich nach der eigenen Lebensstellung des unterhaltsberechtigten Elternteils. Auch bei bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen ist die Un...mehr

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Braunschweig, Unterhaltslei... / 1.4 Weitere Unterhaltsansprüche

18. Ansprüche aus § 1615 l BGB Der Bedarf nach § 1615 l BGB bemisst sich nach der Lebensstellung des betreuenden Elternteils und beträgt mindestens 880 EUR; er ist jedoch nicht höher als der fiktive Bedarf eines Ehegatten in gleicher Situation. 19. Elternunterhalt Der Unterhaltsbedarf der Eltern ist konkret darzulegen. Leistungen nach §§ 41-43 SGB XII (Grundsicherung) sind anzu...mehr

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FoVo 01/2019, Was der BGH zum P-Konto sagt

Klare Struktur des P-Kontos … Die Regelung des § 850k ZPO über das P-Konto erscheint auf den ersten Blick klar strukturiert. Der Schuldner erhält den Pfändungsfreibetrag nach § 850k Abs. 1 in gleicher Höhe wie beim Arbeitseinkommen nach § 850c Abs. 1 S. 1 ZPO, d.h. in Höhe von 1.133,80 EUR für den aktuellen Zeitraum der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung vom 1.7.2017 bis zum ...mehr

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FoVo 01/2019, Widerspruch g... / 3 Der Praxistipp

Knappe Begründungen des AG Kurz und knapp hat das AG die Einwendungen des Schuldners zurückgewiesen. Die Überzeugungskraft von Entscheidungen liegt allerdings in deren Begründungen. Es ist dem Schuldner deutlich zu machen, warum er nicht gehört werden kann:mehr

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AGS 10/2018, Halbe Mittelge... / 1 Sachverhalt

Die Beschwerdegegnerin war den Klägern in einem Verfahren über eine Untätigkeitsklage beigeordnet, die nach § 88 SGG auf die Bescheidung eines Leistungsantrags nach dem SGB II gerichtet war. Die Beklagte beantragte die Abweisung der Klage, da sie den Leistungsantrag bereits positiv längere Zeit vor Klageerhebung beschieden habe. Daraufhin erklärte die Beschwerdegegnerin den ...mehr

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Frankfurt am Main, Unterhal... / 1.4 Weitere Unterhaltsansprüche

18. Ansprüche aus § 1615 l Der Bedarf nach § 1615 l BGB bemisst sich nach der Lebensstellung des betreuenden Elternteils. Erleidet dieser einen konkreten Verdienstausfall, ist er auch für den Unterhalt zu Grunde zu legen. Der Mindestbedarf entspricht in der Regel dem notwendigen Selbstbehalt für nicht Erwerbstätige (880 EUR). Der Anspruch nach § 1615l BGB ist begrenzt auf den B...mehr

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zfs 01/2019, Umfang der Kos... / 2 Aus den Gründen:

"… [16] 1. Ihm (dem BG, Anm. der Redaktion) kann nicht darin gefolgt werden, dass den hier in Anspruch genommenen Leistungen kein Versicherungsfall zugrunde liegt. Das offenbart vielmehr ein grundlegendes Missverständnis des Leistungsversprechens aus § 1 MB/KK 2009." [17] a) Nach § 1 Abs. 2 MB/KK 2009 ist der Versicherungsfall die medizinisch notwendige Heilbehandlung einer v...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 78... / 2.1 Allgemeines

Rz. 20 Die Begründung der verfahrensrechtlichen Rechtsstellung als Rechtssubjekt des Verwaltungsverfahrens setzt die Fähigkeit voraus, Träger verfahrensrechtlicher Rechte und Pflichten sein zu können.[1] Diese sog. Beteiligungsfähigkeit[2] ist die verfahrensrechtliche Komponente der Steuerrechtsfähigkeit. Der Begriff entspricht dem zivilprozessualen Begriff der Parteifähigke...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Anpassung des UStAE zum Jahresende 2018

Kommentar Regelmäßig veröffentlicht die Finanzverwaltung zum Jahreswechsel ein umfassendes BMF-Schreiben, in dem sie an diversen Stellen Überarbeitungen und Anpassungen vornimmt, obwohl der UStAE schon unterjährig an diversen Stellen geändert oder ergänzt worden ist. Neben redaktionellen Anpassungen wird hauptsächlich die schon vorher veröffentlichte Rechtsprechung des BFH m...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 10 Persönl... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 SGB IX umfassen die Leistungen zur Teilhabe die notwendigen Sozialleistungen (§ 11 SGB I), um unabhängig von der Ursache der Behinderung Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit zu vermeiden, zu überwinden, zu mindern oder eine Verschlimmerung zu verhüten sowie den vorzeitigen Bezug anderer Sozialleistungen zu vermeiden oder laufende Sozialleistungen ...mehr

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Jansen, SGB VI § 10 Persönl... / 2.7 Anträge auf Rehabilitationsleistungen in Müttergenesungswerken etc.

Rz. 18 In der Praxis stellen sich die Krankenkassen immer wieder die Frage, ob bei "Anträgen auf medizinische Rehabilitationsleistungen für Mütter und Väter", die in einer Einrichtung des Müttergenesungswerkes oder einer gleichartigen Einrichtung (§ 41 SGB V) durchgeführt werden sollen, gemäß § 40 Abs. 4 SGB V eine vorrangige Leistungspflicht des Rentenversicherungsträgers b...mehr

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Jansen, SGB VI § 17 Leistun... / 2.3 Fahrkosten

Rz. 17 Nach 28 Abs. 1 SGB VI i. V. m. § 73 Abs. 1 Satz 1 SGB IX werden vom Rentenversicherungsträger auch bei Nachsorgeleistungen die notwendigen Reisekosten übernommen. Hierunter versteht man bei stationären Nachsorgeleistungen die erforderlichen Fahr-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten. Bei ambulant durchgeführten Nachsorgeleistungen dürften dem Grunde nach nur Fahrkos...mehr

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Jansen, SGB VI § 10 Persönl... / 2.9 Sonstige Persönliche Voraussetzungen

Rz. 20 § 10 nennt für die Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen nur diejenigen, die rentenversicherungstypisch gefordert werden. Daneben sind folgende persönliche Voraussetzungen unerlässlich: die physische und psychische Fähigkeit des Versicherten, an den Teilhabeleistungen aktiv mitzuwirken, die Zustimmung des Versicherten (§ 8 Abs. 4 SGB IX) und eine ausreichende Motiva...mehr

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Jansen, SGB VI § 17 Leistungen zur Nachsorge

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 17 trat aufgrund des Gesetzes zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation (Flexirentengesetz) v. 8.12.2016 (BGBl. I S. 2838) am 14.12.2016 in Kraft. Um der zunehmenden Bedeutung der Nachsorgeleistungen Rechnung zu tragen und ihre Erbringung zu fördern, wurde die Nachsorge a...mehr

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Jansen, SGB VI § 10 Persönliche Voraussetzungen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Inkrafttreten des SGB VI zum 1.1.1992 in Kraft (Art. 85 Abs. 1 RRG 92). Sie bestand im Wesentlichen nur in Form des heutigen Abs. 1 Nr. 1 und 2 Buchst. a und b. Durch das Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit v. 20.12.2000 (BGBl I S. 1827) wurden mit Wirkung zum 1.1.2001 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c und Abs...mehr

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Jansen, SGB VI § 10 Persönl... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Inkrafttreten des SGB VI zum 1.1.1992 in Kraft (Art. 85 Abs. 1 RRG 92). Sie bestand im Wesentlichen nur in Form des heutigen Abs. 1 Nr. 1 und 2 Buchst. a und b. Durch das Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit v. 20.12.2000 (BGBl I S. 1827) wurden mit Wirkung zum 1.1.2001 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c und Abs. 2 angefügt. Dadur...mehr

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Jansen, SGB VI § 17 Leistun... / 2.2 Übergangsgeld

Rz. 16 Nach § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 haben Versicherte auch dann einen Anspruch auf Übergangsgeld, wenn sie von einem Träger der Rentenversicherung Leistungen zur Nachsorge erhalten. Die durch das Flexirentengesetz zum 14.12.2016 aufgenommene Regelung, dass auch bei Leistungen zur Nachsorge (§ 17) ein Anspruch auf Übergangsgeld besteht, ist aus Sicht des Autors zu begrüßen. ...mehr

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Jansen, SGB VI § 17 Leistun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 17 trat aufgrund des Gesetzes zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation (Flexirentengesetz) v. 8.12.2016 (BGBl. I S. 2838) am 14.12.2016 in Kraft. Um der zunehmenden Bedeutung der Nachsorgeleistungen Rechnung zu tragen und ihre Erbringung zu fördern, wurde die Nachsorge aus den in § 31 Abs....mehr

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Jansen, SGB VI § 17 Leistun... / 2.5 Richtlinien zur Nachsorge (Abs. 2)

Rz. 18 Nach der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 18/9787 v. 27.09.2016, S. 32 ff.) ist eine einheitliche Rechtsanwendung durch alle Träger der Rentenversicherung zu gewährleisten. Aus diesem Grund sei es notwendig, dass die Träger der Rentenversicherung ihre Praxis der Bewilligung der medizinischen Leistungen zur Nachsorge in einer gemeinsamen Richtlinie näher ausführen. Laut der ...mehr