Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Sommer, SGB V § 269 Sonderr... / 2.9 Auswertungen (Abs. 9)

Rz. 20 Das BAS stellt dem BMG aggregierte, nichtpersonenbezogene Auswertungen zur Verfügung, die ihm von den Krankenkassen für die Untersuchungen nach § 266 Abs. 10 Satz 1 übermittelt werden. Dabei sind die Auswertungen begrenzt auf die von den Krankenkassen übermittelten Leistungsausgaben für Krankengeld nach § 44 sowie die Dauer des Krankengeldbezugs. Das BMG benötigt die ...mehr

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Sommer, SGB V § 342a Ombuds... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Ombudsstellen sind bei jeder Krankenkasse eingerichtet, um die Versicherten im Zusammenhang mit der widerspruchsbasierten elektronischen Patientenakte zu beraten (individuell) und zu informieren (allgemein). Die bisher in § 342 Abs. 3 vorgesehenen Aufgaben der Ombudsstellen der Krankenkassen zur Beratung und Aufklärung der Versicherten im Zusammenhang mit allen Fragen ...mehr

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Sommer, SGB V § 373 Spezifi... / 2.6 Vertragsärztliche Versorgung in Krankenhäusern (Abs. 6; aufgehoben mit Wirkung zum 1.1.2025)

Rz. 13 In der vertragsärztlichen Versorgung in Krankenhäusern ist eine Bestätigung für eine offene und standardisierte Schnittstelle für elektronische Verordnungen (§ 371 Abs. 1 Nr. 2) entbehrlich, wenn hierfür der Nachweis einer Bestätigung nach § 372 Abs. 3 bereits vorliegt.mehr

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Sommer, SGB V § 363 Verarbe... / 2.6 Folgen des Widerspruchs (Abs. 6)

Rz. 12 Widerspricht der Versicherte der Datenübermittlung (Abs. 5), werden die entsprechenden Daten im Forschungsdatenzentrum gelöscht (Satz 1). Zuständig sind die Krankenkassen (Satz 2). Rz. 13 Die bis zum Widerspruch übermittelten und bereits für konkrete Forschungsvorhaben verwendeten Daten dürfen weiterhin für diese Forschungsvorhaben verarbeitet werden (Satz 3). Ansonste...mehr

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Sommer, SGB V § 295b Vorabü... / 2.4 Nutzung durch das Forschungsdatenzentrum (Abs. 4)

Rz. 6 Die übermittelten Daten werden im Rahmen der Datenzusammenführung und -übermittlung (§ 303b) über den Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband; Datensammelstelle) und die Vertrauensstelle (§ 303c) an das Forschungsdatenzentrum übermittelt (Satz 1). Sie werden dort zugänglich gemacht und mit dem Hinweis versehen, dass es sich um unbereinigte Daten im Ra...mehr

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Sommer, SGB V § 372 Spezifi... / 2.3 Abrechnungsbegründende Dokumentation (Abs. 3)

Rz. 9 Damit die Daten sektorenübergreifend ausgetauscht werden können, dürfen die Vertragsärzte und Vertragszahnärzte nur noch solche informationstechnischen Systeme für die abrechnungsbegründende Dokumentation einsetzen, die von KBV oder KZBV bestätigt worden sind (Satz 1). Die Einzelheiten des Bestätigungsverfahrens werden für den vertragsärztlichen und vertragszahnärztlic...mehr

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Sommer, SGB V § 355 Festleg... / 2.8 Medikationsprozess (Abs. 3)

Rz. 4i Die Medikationsliste (§ 360 Abs. 14) bildet die Grundlage für einen digital gestützten Medikationsprozess in den informationstechnischen Systemen der Leistungserbringer. Die KBV trifft dafür die erforderlichen Festlegungen (Satz 1). Dabei ist zu beachten, dass Verordnungsdaten und Dispensierinformationen elektronischer Verordnungen (§ 341 Abs. 2 Nr. 11) genutzt, Verordn...mehr

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Sommer, SGB V § 397 Bußgeld... / 2.1.1 Benachteiligungsverbot nach § 25b Abs. 7 (Nr. 1)

Rz. 3a Ordnungswidrig handelt, wer entgegen § 25b Abs. 7 einen Versicherten bevorzugt oder benachteiligt. Versicherte dürfen nicht bevorzugt oder benachteiligt werden, weil sie einer Datenverarbeitung nicht widersprochen oder widersprochen haben oder einen Hinweis beachtet oder nicht beachtet haben. Ein entsprechendes Verbot einer Benachteiligung folgt bereits aus § 25b Abs....mehr

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Sommer, SGB V § 373 Spezifi... / 2.8 Verordnungsermächtigung (Abs. 8; aufgehoben mit Wirkung zum 1.1.2025)

Rz. 15 Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die gebührenpflichtigen Tatbestände zu bestimmen und dabei feste Sätze oder Rahmensätze vorzusehen sowie Regelungen über die Gebührenentstehung, die Gebührenerhebung, die Erstattung von Auslagen, den Gebührenschuldner, Gebührenbefreiungen, die Fälligkeit, die Stundung, die Niederschlagung, de...mehr

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Sommer, SGB V § 303f Gebühr... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale-Versorgung-Gesetz – DVG) v. 9.12.2019 (BGBl. I S. 2562) mit Wirkung zum 19.12.2019 mit neuem Inhalt eingefügt worden. Die Regelung ermöglicht es, Gebühren für individuell zurechenbare Leistungen des Forschungsdatenzentrums von den Nutzungsberechtigten zu verla...mehr

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Sauer, SGB II § 48b Zielver... / 2.6 Zeitpunkt der Zielvereinbarungen (Abs. 2)

Rz. 35 Die Zielvereinbarungen nach Abs. 1 sind gemäß Abs. 2 jeweils nach der Beschlussfassung des Deutschen Bundestages über das jährliche Haushaltsgesetz abzuschließen. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass zu diesem Zeitpunkt insbesondere feststeht, in welchem Umfang Haushaltsmittel zur Verfügung stehen werden. Der Zielplanungsprozess für die Zielvereinbarungen nach § 48b k...mehr

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Sommer, SGB V § 397 Bußgeld... / 2.1.4 Unzulässige Vereinbarungen (Nr. 4)

Rz. 9a Von Versicherten darf der Zugriff auf Daten in einer Anwendung (§ 334 Abs. 1 Satz 2) nicht verlangt werden (§ 335 Abs. 1). Auch entsprechende Vereinbarungen sind verboten (§ 335 Abs. 2). Es handelt sich hierbei um ein gesetzliches Verbot i. S. d. § 134 BGB, sodass entgegen diesem Verbot geschlossene Vereinbarungen nichtig sind. Ordnungswidrig handelt, wer entgegen § 3...mehr

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Sommer, SGB V § 303a Wahrne... / 1 Allgemeines

Rz. 6 Die Vorschrift zielt darauf ab, durch eine nachhaltig verbesserte Datengrundlage für die Entscheidungsprozesse (z. B. Nutzen- und Kostenanalyse) und für die Versorgungsforschung (z. B. Längsschnittanalysen zum Versorgungsgeschehen über längere Zeiträume bezüglich bestimmter Fragestellungen) einen effizienten Ressourceneinsatz im System der gesetzlichen Krankenversicher...mehr

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Sommer, SGB V § 388 Verbind... / 2.3 Folgen eines pflichtwidrigen Verhaltens (Abs. 3)

Rz. 10 Der Hersteller oder Anbieter eines informationstechnischen Systems kann auf Unterlassen des Inverkehrbringens in Anspruch genommen werden, wenn er gegen seine Pflichten nach Abs. 1 verstößt (Satz 1). Betroffen sind sowohl neue Systeme, die ohne Zertifikat in Betrieb genommen werden, als auch Bestandssysteme nach einer wesentlichen Änderung ohne neue Zertifizierung. Rz...mehr

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Sommer, SGB V § 269 Sonderr... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Die Vorschrift führt Sonderregelungen für die Zuweisungen für Krankengeld und für Versicherte ein, die während des überwiegenden Teils des dem Ausgleichsjahr vorangegangenen Jahres ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb des Gebiets der Bundesrepublik Deutschland hatten (sog. Auslandsversicherte). Damit soll die Zielgenauigkeit der Zuweisungen aus dem Ges...mehr

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Sommer, SGB V § 355 Festleg... / 2.15 Besondere Interessen (Abs. 5)

Rz. 7 Bevor der elektronische Medikationsplan (§ 341 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b) fortgeschrieben wird, setzt sich die KBV mit der für die Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen gebildeten maßgeblichen Spitzenorganisation der Apotheker auf Bundesebene, der Bundesärztekammer und der Deutschen Krankenhausgesellschaft ins Benehmen (Satz 1). Bevor die elektronische Patientenkurza...mehr

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Sommer, SGB V § 299 Datenve... / 2.5 Auswertung (Abs. 3)

Rz. 8 Um eine bundeseinheitliche Vergleichbarkeit der Auswertungsergebnisse sicherzustellen, haben der Gemeinsame Bundesausschuss in den Fällen des § 136 Abs. 1 Satz 1, § 136b sowie der Spitzenverband Bund der Krankenkassen und die Spitzenorganisationen der Leistungserbringer im Fall des § 137d für die Qualitätssicherung nach § 135a Abs. 2 eine unabhängige Stelle zu bestimme...mehr

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Sommer, SGB V § 303a Wahrne... / 2.1 Aufgaben der Datentransparenz (Abs. 1)

Rz. 7 Die Aufgaben der Datentransparenz werden von öffentlichen Stellen des Bundes als Vertrauensstelle (§ 303c) und als Forschungsdatenzentrum (§ 303d) sowie vom GKV-Spitzenverband als Datensammelstelle wahrgenommen (Satz 1). Die Aufgaben der Vertrauensstelle sowie der Datenaufbereitungsstelle führte ursprünglich das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Informa...mehr

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Sommer, SGB V § 388 Verbind... / 2.2 Ausnahmen (Abs. 2)

Rz. 9 Von den Pflichten nach Abs. 1 sind informationstechnische Systeme ausgenommen, die im Rahmen der wissenschaftlichen Forschung oder zu gemeinnützigen Zwecken oder durch juristische Personen des öffentlichen Rechts in Erfüllung eines gesetzlichen Auftrags entwickelt werden (Satz 1). Natürliche oder juristische Personen treten nicht als Marktteilnehmer auf oder sind aufgr...mehr

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Sommer, SGB V § 397 Bußgeld... / 2.3.5 Digitale Gesundheitsanwendungen (Nr. 5)

Rz. 23e Personenbezogene Daten aus einer digitalen Gesundheitsanwendung (§ 33a) sind den Versicherten auf deren Verlangen unverzüglich und kostenfrei im interoperablen Format herauszugeben (§ 386 Abs. 2). Verantwortliche handeln ordnungswidrig, wenn die Daten nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgesehenen Weise oder nicht rechtzeitig übermittelt werden.mehr

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Schell, SGB IX § 24 Vorläuf... / 2.3 Satz 2 – Keine Bindung des Rehabilitationsträgers hinsichtlich der Feststellung des Rehabilitationsbedarfs

Rz. 5 Der leistende Rehabilitationsträger ist nach den §§ 14 Abs. 2 und 15 dafür verantwortlich, dass der Rehabilitationsbedarf umfassend und ggf. auch trägerübergreifend innerhalb der Fristen der §§ 14 und 15 Abs. 4 festgestellt wird. Hierzu ermittelt der leistende Rehabilitationsträger den Rehabilitationsbedarf nach dem eigenen Leistungsgesetz vertieft insbesondere mithilf...mehr

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Sommer, SGB V § 391 IT-Sich... / 2.5 Geltungsbereich (Abs. 5)

Rz. 9 Krankenhäuser (§ 108) gehören zur kritischen Infrastruktur (§ 10 BSI-Gesetz i. V. m. § 6 BSI-Kritisverordnung; Ausnahmen: kleinere Krankenhäuser, die den Schwellenwert von 30.000 stationären Fallzahlen jährlich nicht erreichen). Ihre Betreiber sind nach § 8a BSI-Gesetz verpflichtet, Sicherheitsstandards einzuhalten. Kleinere Krankenhäuser oder ausgelagerte Betriebe ode...mehr

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Sommer, SGB V § 355 Festleg... / 2.9 Fortschreibung des Medikationsplans (Abs. 3a)

Rz. 5 Bei der Fortschreibung der Festlegungen zum elektronischen Medikationsplan ist u. a. zu beachten, dass diese in den elektronischen Programmen der Vertragsärzte, Ärzte in Krankenhäusern und der Apotheken einheitlich abgebildet werden. Hierbei sind auch die entsprechenden Vorgaben des Medikationsplans (§ 31a Abs. 4) und der Referenzdatenbank (§ 31b) zu berücksichtigen. D...mehr

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Sommer, SGB V § 303e Datenv... / 2.9 Verstoß gegen Datenschutz (Abs. 6)

Rz. 22 Stellt die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde fest, dass Nutzungsberechtigte bei der Datenverarbeitung gegen datenschutzrechtliche Vorschriften oder Auflagen des Forschungsdatenzentrums verstoßen haben, ist das Forschungsdatenzentrum zu informieren (Satz 1). Voraussetzung ist, dass wegen des Verstoßes eine Maßnahme nach Art. 58 Abs. 2 Buchst. b bis j der Verordnung (...mehr

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Sommer, SGB V § 355 Festleg... / 2.17 Terminologie (Abs. 7)

Rz. 10 Das BfArM stellt bis zum 1.1.2021 eine medizinische Terminologie und eine Nomenklatur kostenfrei für alle Nutzer zur Verfügung und unterhält dafür ein nationales Kompetenzzentrum für medizinische Terminologien (SNOMED CT, LOINC). Dazu gehören insbesondere das Lizenzmanagement, die strategische Weiterentwicklung, die Koordination von Änderungen, Beiträge zur Übersetzun...mehr

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Sauer, SGB III § 124 Ausbil... / 2 Rechtspraxis

Rz. 4 Die Vorschrift regelt seit dem 1.8.2019 die Höhe der Bedarfssätze für das Ausbildungsgeld bei berufsvorbereitenden (behinderungsspezifischen) Bildungsmaßnahmen oder bei Grundausbildung. Die Systematik der Vorschrift orientiert sich am Aufbau von § 123 (vgl. Komm. dort). Die Bedarfe für die unterstützte Beschäftigung sind nun in § 123 geregelt. Maßgeblich für die Bedarfs...mehr

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Sommer, SGB V § 385 Bedarfs... / 2.6 Hinweise auf Zertifikate (Abs. 6)

Rz. 17 Auf der Plattform (Abs. 1 Satz 2 Nr. 5; www.ina.gematik.de) werden Hinweise auf versagte oder aufgehobene Zertifikate (§ 387 Abs. 5) veröffentlicht. Diese können auf Antrag des Herstellers oder Anbieters eines informationstechnischen Systems (§ 387 Abs. 1) nach angemessener Zeit gelöscht werden. Die Regelung ist im Zusammenhang mit den Veröffentlichungsbefugnissen des...mehr

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Sommer, SGB V § 303f Gebühr... / 2.2 Verordnungsermächtigung (Abs. 2)

Rz. 4 Das Nähere wird in einer Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit geregelt (Satz 1). Durch Rechtsverordnung kann das Bundesministerium für Gesundheit die Ermächtigung zum Erlass der Gebührenverordnung auf das Forschungsdatenzentrum übertragen (Satz 2). Aktuell anzuwenden ist die Verordnung zur Erhebung von Gebühren und Auslagen für die Bereitstellung vo...mehr

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Sauer, SGB II § 48b Zielver... / 2.10 Selbstbewirtschaftung und Genehmigungsfreiheit (Abs. 6)

Rz. 57 Nach herkömmlichen Aufsichtsprinzipien (vgl. auch § 47) hätte die Bundesagentur für Arbeit in ihrem Wirkungskreis zu gewährleisten, dass die Grundsicherung für Arbeitsuchende der Rechts- und Fachaufsicht des BMAS entsprechend durchgeführt wird. Wesentliches Ziel von Zielvereinbarungen sind ein effizienter Einsatz von Haushaltsmitteln. Im Übrigen haben Zielvereinbarung...mehr

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Sommer, SGB V § 303a Wahrne... / 2.3 Kostenteilung (Abs. 3)

Rz. 9 Die jeweiligen Kosten des BfArM und des RKI für die Datentransparenz werden von den Kranken- und Pflegekassen getragen und nach der Zahl ihrer jeweiligen Mitglieder aufgeteilt. Kostenerstattung und Vorschuss regelt § 11 Datentransparenzverordnung. Danach werden die Sach- und Personalkosten erstattet, wobei die Personalkostensätze sowie die Sachkostenpauschalen eines Ar...mehr

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Sommer, SGB V § 303b Datenz... / 1 Allgemeines

Rz. 5 Die Daten der Krankenkassen werden für die Zwecke der Datentransparenz in pseudonymisierter Form (Lieferpseudonym) an den GKV-Spitzenverband geliefert. Rz. 5a §§ 303a ff. etablieren ein neues Datentransparenzverfahren, in dem die in § 303b Abs. 1 Satz 1 genannten Daten der gesetzlich Versicherten (u. a. Alter, Geschlecht, Wohnort und bestimmte Gesundheitsdaten) an den G...mehr

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Sommer, SGB V § 355 Festleg... / 2.23 Koordination des Technologieservers (Abs. 13)

Rz. 19 Das BfArM koordiniert die Bereitstellung, Pflege und Fortschreibung der medizinischen Klassifikationen, Terminologien, Nomenklaturen und weiteren semantischen Standards auf dem Terminologieserver und stimmt diese im Rahmen des in Abs. 7 genannten nationalen Kompetenzzentrums für medizinische Terminologien mit den Nutzern des Terminologieservers sowie der Koordinierung...mehr

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Sommer, SGB V § 397 Bußgeld... / 2.2 Verstoß gegen Melde-, Auskunfts- und Vorlagepflichten (Abs. 2)

Rz. 10 Die Ordnungswidrigkeiten gemäß Abs. 2 bestehen in der Verletzung von Melde-, Auskunfts- und Vorlagepflichten Dritter, auf die die Krankenkassen zur Durchführung ihrer Aufgaben als Träger der Krankenversicherung angewiesen sind. Die Tatbestände der verfolgbaren Ordnungswidrigkeiten sind abschließend aufgezählt. Die Verletzung anderer Mitteilungspflichten (z. B. die Mel...mehr

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Sommer, SGB V § 373 Spezifi... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Primärsysteme der Leistungserbringer, um personenbezogene Patientendaten zu verarbeiten (z. B. Praxisverwaltungssysteme oder Krankenhausinformationssysteme), werden in deren administrativer Verantwortung betrieben. Sie müssen allerdings ermöglichen, Patientendaten zu archivieren oder in andere Systeme zu übertragen, elektronische Verordnungen auszustellen, erforder...mehr

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Sommer, SGB V § 373 Spezifi... / 2.5 Bestätigungsverfahren (Abs. 5)

Rz. 11 Damit die Daten sektorenübergreifend ausgetauscht werden können, dürfen Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste ausschließlich informationstechnischen Systeme einsetzen, die vom Kompetenzzentrum bestätigt worden sind (Satz 1). Der Einsatz ist für zugelassene Krankenhäuser und für Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste verpflichtend. Die Fristen der verbindlic...mehr

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Sommer, SGB V § 299 Datenve... / 2.2 Verarbeitung durch Krankenkassen (Abs. 1a)

Rz. 6i Die Krankenkassen sind befugt und verpflichtet, bei ihnen vorhandene Sozialdaten (§ 284 Abs. 1) für Zwecke der Qualitätssicherung zu verarbeiten (Satz 1). Die Verarbeitung muss erforderlich und in Richtlinien, Beschlüssen oder Vereinbarungen vorgesehen sein. Die Richtlinien benennen die für die Qualitätssicherung zu verarbeitenden Daten, deren Empfänger und die Erford...mehr

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Sommer, SGB V § 345 Angebot... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Neben der elektronischen Patientenakte können Versicherte auch zusätzliche Anwendungen und Inhalte der Krankenkassen nutzen. Dazu können Versicherte freiwillig ihre Daten aus der Patientenakte zur Verfügung stellen. Die Krankenkassen sind berechtigt, diese Daten zu verarbeiten. Die gesetzlichen Regelungen zur elektronischen Gesundheitskarte stehen in Einklang mit den V...mehr

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Sommer, SGB V § 299 Datenve... / 2.8 Implantateregister (Abs. 6)

Rz. 15 Der Gemeinsame Bundesausschuss ist befugt und berechtigt, übermittelte Daten der Registerstelle des Implantateregisters Deutschland (§ 29 Abs. 1 Nr. 4 des Implantateregistergesetzes) für die Umsetzung und Weiterentwicklung von Richtlinien und Beschlüssen zur Qualitätssicherung implantationsmedizinischer Leistungen nach den §§ 136 bis 136c zu verarbeiten. Die Regelung ...mehr

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Sommer, SGB V § 387 Konform... / 2.5 Veröffentlichung (Abs. 5)

Rz. 12 Die Angaben über gestellte Anträge, die Ausstellung, die Versagung, die Rücknahme oder den Widerruf eines Zertifikats sind vom Kompetenzzentrum auf der Plattform nach § 385 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 zu veröffentlichen. Somit sind sowohl positive als auch negative Ergebnisse des Konformitätsbewertungsverfahren einzustellen. Mit seinem Antrag stimmt der Antragstellende einer entspr...mehr

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Sommer, SGB V § 397 Bußgeld... / 2.2.2 Auskunftspflicht (Nr. 2)

Rz. 17 Versicherte und potenzielle Versicherte (z. B. aufgrund ausgeübten Wahlrechts) haben der Krankenkasse auf Verlangen über alle für die Feststellung der Versicherungs- und Beitragspflicht und für die Durchführung der der Krankenkasse übertragenen Aufgaben erforderlichen Tatsachen unverzüglich Auskunft zu erteilen und Änderungen in den Verhältnissen, die für die Feststellu...mehr

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Sommer, SGB V § 299 Datenve... / 2.3 Pseudonymisierung (Abs. 2)

Rz. 7 Die für die Qualitätssicherung zu übermittelnden Daten sind zu pseudonymisieren (Satz 1). Dazu wird der Name oder ein anderes Identifikationsmerkmal durch ein Pseudonym (zumeist ein Code, bestehend aus mehrstelligen Buchstaben- oder Zahlenkombinationen) ersetzt, um die Feststellung der Identität des Betroffenen auszuschließen oder wesentlich zu erschweren (Art. 4 Nr. 5...mehr

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Sommer, SGB V § 355 Festleg... / 2.21 Kostenerstattung (Abs. 11)

Rz. 15 Der KBV oder der Deutschen Krankenhausgesellschaft sind die für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben entstandenen Kosten von der gematik zu erstatten (Satz 1, 5). Die KBV unterrichtet die gematik bis zum 1.9. eines jeden Jahres über die voraussichtlich entstehenden Kosten im Rahmen der Erfüllung der Aufgaben des Folgejahres (Satz 2). Dafür stellt die KBV die für die Rechnun...mehr

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Sauer, SGB III § 126 Einkom... / 2.3.3 Einkommensfreibeträge des Ehegatten oder Lebenspartners

Rz. 22 § 126 Abs. 2 Nr. 3 regelt die Freibeträge abweichend von den Vorschriften der Berufsausbildungsbeihilfe (§ 122 Abs. 2 i. V. m. § 67 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. § 25 Abs. 1 Nr. 2 HS 2 BAföG), wenn der Mensch mit Behinderungen verheiratet ist oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt. Dabei ist es nach dem Gesetzeswortlaut unerheblich, ob die Personen zusammen ode...mehr

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Sommer, SGB V § 387 Konform... / 2.7 Gebühren und Auslagen (Abs. 7)

Rz. 14 Das Konformitätsbewertungsverfahren richtet sich nach einer Rechtsverordnung (§ 385 Abs. 1 Satz 1) sowie Abs. 2 (Satz 1). Die Rechtsverordnung regelt insbesondere die Gebühren und Auslagen, die die Gesellschaft für Telematik für die Konformitätsbewertungen gegenüber den Antragstellern erhebt (Satz 2). Die Gebührensätze sind so zu bemessen, dass die entstehenden monetä...mehr

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Sommer, SGB V § 303b Datenz... / 2.3 Weiterleitung der Daten (Abs. 3)

Rz. 10 Der GKV-Spitzenverband übermittelt die Daten an das Forschungsdatenzentrum ohne das Lieferpseudonym, an die Vertrauensstelle eine Liste mit den Lieferpseudonymen (Satz 1). Die direkte Übermittlung der Daten durch den GKV-Spitzenverband stellt wesentlich aktuellere Daten für die Aufbereitung durch das Forschungsdatenzentrum zur Verfügung (BT-Drs. 19/13438 S. 72). Jeder Da...mehr

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Sommer, SGB V § 355 Festleg... / 2.13 Hinweise der Versicherten (Abs. 4c)

Rz. 6c Die KBV trifft die notwendigen Festlegungen für die semantische und syntaktische Interoperabilität von Hinweisen der Versicherten auf Erklärungen zur Organ- und Gewebespende und von Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen nach § 1827 BGB sowie der Aufbewahrungsorte (§ 334 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und 3). Die Daten werden als Informationsobjekt der elektronischen Pati...mehr

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Sommer, SGB V § 397 Bußgeld... / 2.3.2 Störungsmeldung (Nr. 2)

Rz. 23b Erhebliche Störungen der Verfügbarkeit, Integrität, Authentizität und Vertraulichkeit von Komponenten oder Diensten der Telematikinfrastruktur sind von den Anbietern unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) an die gematik zu melden (§ 329 Abs. 2 Satz 1). Wird eine erforderliche Meldung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig abgegeben, handelt d...mehr

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Sommer, SGB V § 385 Bedarfs... / 2.3 Strukturen, Prozesse und Arbeitsweise des Kompetenzzentrums (Abs. 3)

Rz. 12 Die Rechtsverordnung legt die Strukturen, Prozesse und Arbeitsweise des Kompetenzzentrums fest. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass die Aufgaben (Abs. 1; Rz. 8a) umgesetzt und erfüllt werden (BT-Drs. 20/9048 S. 140). Dabei wird auf bereits etablierte und bewährte Prozesse und Verfahren aufgebaut. Zugleich wird das Aufgabenspektrum erweitert, wodurch im Zuge der...mehr

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Sommer, SGB V § 387 Konform... / 2.3 Zertifikat (Abs. 3)

Rz. 9 Der antragstellende Hersteller oder Anbieter erhält durch das Kompetenzzentrum oder die jeweilige akkreditierte Stelle ein Zertifikat, wenn das Verfahren mit einem positiven Ergebnis abgeschlossen wird. Damit wird bescheinigt, dass das informationstechnische System die Interoperabilitätsanforderungen (Abs. 2) erfüllt. Im Falle einer negativen Konformitätsbewertung wird...mehr

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Sommer, SGB V § 387 Konform... / 2.2 Verbindliche Interoperabilitätsanforderungen (Abs. 2)

Rz. 7 Die zu erfüllenden Interoperabilitätsanforderungen werden durch eine Rechtsverordnung (§ 385 Abs. 1 Satz 1) verbindlich festgelegt (Satz 1). Das Kompetenzzentrum veröffentlicht die Festlegungen mit den entsprechenden Fristen für die verbindliche Umsetzung im Internet (§ 385 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5). In der Konformitätsbewertung sind alle zum Zeitpunkt der Antragstellung fe...mehr