Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialversicherung

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geschäftsführer / 5.3 GmbH & Co. KG

Weisungsgebundene Geschäftsführer einer GmbH und Co. KG stehen grundsätzlich in einem sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnis. Sie sind jedoch nicht versicherungspflichtig, wenn sie innerhalb der GmbH einen maßgeblichen Einfluss haben (z. B. durch eine 50 %ige Beteiligung) und die GmbH ebenfalls die Geschicke der KG maßgeblich bestimmen kann.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geschäftsführer / 3.1 Mindestens 50 % Anteil am Stammkapital

Verfügen Geschäftsführer einer GmbH als Gesellschafter über mindestens die Hälfte des Stammkapitals, können sie dadurch die Entscheidungen der Gesellschaft maßgeblich beeinflussen. Die Beschlüsse werden in der Gesellschafterversammlung grundsätzlich mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Gegen ihren Willen können dann keine Beschlüsse getroffen werden. Diese...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Regelmäßiges Arbeitsentgelt... / 2.2.1 Vergütung von Aktivstunden während dem Bereitschaftsdienst

Häufig werden neben der Vergütung z. B. für eine Rufbereitschaft noch zusätzliche Vergütungen für die während der Rufbereitschaft tatsächlich angefallene Arbeit (sog. "Aktivstunden") gezahlt. Diese zusätzlichen Vergütungen zählen nicht zum regelmäßigen Arbeitsentgelt.[1] Denn die Höhe der Vergütung für die Aktivstunden richtet sich nach den anfallenden Arbeiten und stellt si...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mankohaftung / Sozialversicherung

Arbeitgeber können an Arbeitnehmer im Kassen- und Zähldienst eine Fehlgeldentschädigung (Manko- oder Zählgeld) zahlen. Der Pauschalbetrag wird als Ausgleich für die Mankohaftung gezahlt. Soweit die pauschale Entschädigung monatlich 16 EUR nicht übersteigt, ist sie steuer- und damit auch beitragsfrei in der Sozialversicherung.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kindererziehungszeit in der... / Sozialversicherung

1 Anrechnung Kindererziehungszeiten sind bestimmte Zeiten der Erziehung eines Kindes. Für einen Elternteil als leibliche Eltern, Adoptiv- und Pflegeeltern wird eine Kindererziehungszeit angerechnet, wenn die Erziehungszeit diesem Elternteil zuzuordnen ist, die Erziehung im Inland erfolgt ist oder einer solchen gleichsteht und der Elternteil nicht von der Anrechnung ausgeschlosse...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Anwesenheitsprämie / Sozialversicherung

1 Beitragspflicht Die Beitragspflicht in der Sozialversicherung folgt der lohnsteuerlichen Beurteilung. Lohnsteuerpflichtige Anwesenheitsprämien gehören zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt in der Sozialversicherung.[1] Dies gilt unabhängig davon, ob sie als Geld- oder Sachprämie gewährt werden. Ausnahmen bestehen für Anwesenheitsprämien, die als Zuschläge für Sonntagsarbeit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (3) Ansprüche außerhalb der Sozialversicherung

Rz. 133 Auch bei Mithaftung kommen regelmäßig Befriedigungsvorrechte des Verletzten vor den anderen Drittleistungsträgern zum Tragen, sodass sich die Frage der Verteilung unter Mehreren nicht stellt. Rz. 134 Problematisch wird die Situation jedoch, wenn sowohl SVT als auch weitere Drittleistungsträger (z.B. private und gesetzliche Krankenversicherung; RVT und betriebliche Alt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Verjährung / a) Sozialversicherung oder adäquate Versorgung im Unfallzeitpunkt

aa) Allgemeines Rz. 482 Findet der Forderungsübergang im Unfallzeitpunkt statt (z.B. § 116 SGB X, ähnlich § 81a BVG, beamtenrechtliche Vorschriften [siehe auch Fußnote zu Rdn 488][471]), ist die Kenntnis des Rechtsnachfolgers (und zwar des dort für den Regress zuständigen Mitarbeiters) maßgeblich (Rdn 488 ff.). Rz. 483 Die Anmeldung des Geschädigten kann auch für einen SHT hem...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Verjährung / b) Keine Sozialversicherung oder adäquate Versorgung im Unfallzeitpunkt

aa) Grundsatz Rz. 501 Bestand die Sozialversicherung im Unfallzeitpunkt noch nicht, muss sich der SVT die bis zum Forderungsübergang erworbene Kenntnis des Verletzten anrechnen lassen.[490] Er ist dann Rechtsnachfolger des Verletzten, wobei der Verletzte (= Rechtsvorgänger) auf den Bestand der Forderung (z.B. durch Abfindung, Fristversäumung) einwirken darf und kann. Erfolgt ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vergleich und Abfindung / (1) Sozialversicherung (SVT)

Rz. 199 Die deutsche Sozialversicherung (§ 4 SGB I) ist ein gesetzliches als Solidargemeinschaft ausgeprägtes Versicherungssystem. Es bietet als Teil der sozialen Sicherung finanziellen Schutz vor Lebensrisiken und deren Folgen (wie Alter, Arbeitslosigkeit, Erwerbsunfähigkeit, Invalidität, Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Unfall). Die (weitgehend verpflichtend) zu versichernd...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Tabellen / I. Werte der Sozialversicherung

Rz. 268 Hinweis Weitere Werte finden sich u.a. auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung (http://forschung. deutsche-rentenversicherung. de/ForschPortalWeb/) sowie der gesetzlichen Krankenkassen; Bundeszentrale für politische Bildung (www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/recht-a-z/324064/sozialversicherungsbeitraege/); Institut Arbeit und Qualifikation Universität Duisburg-Esse...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vergleich und Abfindung / J. Sozialversicherung

Rz. 1608 Hinweis: Siehe auch Rdn 1040 ff. Rz. 1609 § 342 SGB III – Beitragspflichtige Einnahmen Beschäftigter Beitragspflichtige Einnahme ist bei Personen, die beschäftigt sind, das Arbeitsentgelt, bei Personen, die zur Berufsausbildung beschäftigt sind, jedoch mindestens ein Arbeitsentgelt in Höhe von einem Prozent der Bezugsgröße. Rz. 1610 § 14 SGB IV – Arbeitsentgeltmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Tabellen / 2. Beitragssätze zur Sozialversicherung

Rz. 313 Beitragssatz (Arbeitnehmer und Arbeitgeberanteil) in Prozent des beitragspflichtigen Einkommens: Tabelle 6.44: Sozialversicherungsbeiträgemehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Tabellen / 1. Rentenanpassung in der Sozialversicherung

Rz. 341 Die Renten der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung werden seit dem 1.3.2004 (Art. 8 Abs. 1 des 3. SGB VI-Änderungsgesetzes[307]) für Neu-Rentner nicht mehr monatlich im Voraus, sondern erst am letzten Bankarbeitstag des Monats ausgezahlt (§§ 118 Abs. 1 SGB VI, 96 SGB VII). Rz. 342 Gemäß §§ 89, 95 Abs. 1 S. 1 SGB VII wurden in der gesetzlichen Unfallversicherun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Prozessuale Aspekte / aa) Sozialversicherung

Rz. 48 SVT erwerben nach § 116 SGB X [56] erst mit der Abführung des ersten (freiwilligen oder pflichtigen) Sozialversicherungsbeitrages vom Geschädigten die Forderungen.[57] Bis dahin ist der unmittelbar Verletzte Anspruchsinhaber. Er kann über diese Ansprüche auch endgültig (und auch zum Nachteil eines Rechtsnachfolgers) verfügen. Rz. 49 Da die Vergabe einer Versichertennumm...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Anwesenheitsprämie / 1 Beitragspflicht

Die Beitragspflicht in der Sozialversicherung folgt der lohnsteuerlichen Beurteilung. Lohnsteuerpflichtige Anwesenheitsprämien gehören zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt in der Sozialversicherung.[1] Dies gilt unabhängig davon, ob sie als Geld- oder Sachprämie gewährt werden. Ausnahmen bestehen für Anwesenheitsprämien, die als Zuschläge für Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Berechnung und... / 8.2 Ermittlung

Netto-Arbeitsentgelt ist das um die gesetzlichen Abzüge verminderte Brutto-Arbeitsentgelt. Wenn im Brutto-Arbeitsentgelt einmalig gezahltes Arbeitsentgelt enthalten ist oder wenn eine Regelung für den Übergangsbereich greift, wird das Netto-Arbeitsentgelt fiktiv ermittelt. Praxis-Tipp Ermittlung des Netto-Arbeitsentgeltsmehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 12 § 4 Nr. 25 UStG beruht auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. h, m und n sowie Art. 134 MwStSystRL . Danach befreien die Mitgliedstaaten folgende Leistungen: "eng mit der Kinder- und Jugendbetreuung verbundene Dienstleistungen und Lieferungen von Gegenständen durch Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder andere von dem betreffenden Mitgliedstaat als Einrichtungen mit sozialem C...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vergleich und Abfindung / aa) Sozialversicherungsträger – Sozialhilfeträger

Rz. 196 Bei der Schadenabwicklung ist zwingend und strikt auseinander zu halten, ob es sich um Leistungen der Sozialversicherung (SVT) oder solche der Sozialhilfe (SHT) oder Eingliederungshilfeträger handelt. Rz. 197 Sozialversicherer sind die gesetzliche Kranken- (seit 1883), Pflege- (seit 1995), Renten- (seit 1911) und Unfallversicherung (seit 1884). Die 1927 eingeführte Ar...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (1) Begrifflichkeiten

Rz. 313 Bei der Auswertung von Verdienstbescheinigungen sind zum Einkommen die unterschiedlichen Begriffe und deren differierende Inhalte auseinanderzuhalten:[218] Rz. 314 Übersicht 1.1: Einkommen (Begrifflichkeiten)mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Tabellen / IV. Rentenveränderung

1. Rentenanpassung in der Sozialversicherung Rz. 341 Die Renten der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung werden seit dem 1.3.2004 (Art. 8 Abs. 1 des 3. SGB VI-Änderungsgesetzes[307]) für Neu-Rentner nicht mehr monatlich im Voraus, sondern erst am letzten Bankarbeitstag des Monats ausgezahlt (§§ 118 Abs. 1 SGB VI, 96 SGB VII). Rz. 342 Gemäß §§ 89, 95 Abs. 1 S. 1 SGB VII ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Tabellen / 1. Bis 31.12.2016

a) Pflegeleistungen Rz. 324 Zu den Pflegeleistungen bis 31.12.2016 siehe ausführlich Jahnke. [304] b) Rentenversicherungsbeitrag für Pflegepersonen Rz. 325 Der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung wird nicht abhängig vom konkreten Pflegeaufwand bemessen, sondern ausschließlich abstrakt nach einem groben Schema ermittelt. Als beitragspflichtige Einnahmen gelten bei nicht-e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Anwesenheitsprämie / Zusammenfassung

Begriff Die Anwesenheitsprämie stellt eine Sonderleistung zusätzlich zum normalen Arbeitsentgelt dar. Anwesenheitsprämien werden – als laufende oder einmalige Zahlungen – insbesondere für den Fall versprochen, dass der Arbeitnehmer keine Fehlzeiten hat oder diese ein bestimmtes Maß nicht überschreiten. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Gesetzlich geregelt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Tabellen / II. Soziale Bezugsgröße (§ 18 SGB IV)

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Tabellen / 1. Regelungen

a) Arbeitslosenversicherung Rz. 269 Den Beitrag (§§ 340, 341 SGB III) zur Arbeitslosenversicherung tragen grundsätzlich Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte (§ 346 Abs. 1 SGB III). Ausnahmen regeln §§ 346 Abs. 1a–3, 347, 349a SGB III. Rz. 270 Die Beitragsbemessungsgrenze wird jährlich neu festgesetzt und entspricht der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung (...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Tabellen / b) Krankenversicherung

aa) Beitragssatz Rz. 271 Für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wurde mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz zum 1.1.2009 ein allgemeiner Beitragssatz (§ 241 SGB V) für alle Krankenkassen gesetzlich festgelegt. Zuvor bestimmte jede Krankenkasse ihren Beitragssatz entsprechend ihrer Finanzlage selbst. Seit 1.1.2015 liegt der allgemeine Beitragssatz bei 14,6 % des beitra...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Tabellen / aa) Statistisches Bundesamt

Rz. 229 Das Finanz- und Personalstatistikgesetz (FPStatG)[226] sieht vor, dass Statistiken vom Statistischen Bundesamt (§ 12 Abs. 1 FPStatG) über das Personal im öffentlichen Dienst (Personalstandstatistik, § 6 FPStatG) und die Empfänger von Versorgungsbezügen (Versorgungsempfängerstatistik, § 7 FPStatG Sonderversorgungsempfängerstatistik, § 8 FPStatG) geführt werden (§ 1 Nr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Tabellen / I. Sozialversicherungsabgaben

1. Regelungen a) Arbeitslosenversicherung Rz. 269 Den Beitrag (§§ 340, 341 SGB III) zur Arbeitslosenversicherung tragen grundsätzlich Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte (§ 346 Abs. 1 SGB III). Ausnahmen regeln §§ 346 Abs. 1a–3, 347, 349a SGB III. Rz. 270 Die Beitragsbemessungsgrenze wird jährlich neu festgesetzt und entspricht der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenv...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Einkommensanrechnung bei Re... / 2.2 Kurzfristiges Erwerbsersatzeinkommen

Ebenso wie bei Erwerbseinkommen ist auch bei kurzfristigem Erwerbsersatzeinkommen das durchschnittliche Vorjahreseinkommen maßgebend. Auch hier wird das laufende Einkommen zugrunde gelegt, wenn im Vorjahr entweder kein Einkommen erzielt wurde oder das laufende monatliche Erwerbseinkommen mindestens 10 % niedriger ist als das Vorjahreseinkommen. Zur Ermittlung des Nettobetrags...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rentenberechnung: Faktoren / 2.5.1 Feststellung der Entgeltpunkte (Ost)

Die Entgeltpunkte für Beiträge in den neuen Bundesländern (Beitragszeiten im Beitrittsgebiet) sind ebenso wie bei "Bundesbeiträgen" aus dem individuellen Arbeitseinkommen und dem jeweiligen Durchschnittsentgelt aller Versicherten zu berechnen. Allerdings werden die Individualverdienste zuvor mit den Faktoren der Anlage 10 zum SGB VI (Verhältniswerte Durchschnittsentgelte West...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Tabellen / III. Pflegeversicherung

1. Bis 31.12.2016 a) Pflegeleistungen Rz. 324 Zu den Pflegeleistungen bis 31.12.2016 siehe ausführlich Jahnke. [304] b) Rentenversicherungsbeitrag für Pflegepersonen Rz. 325 Der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung wird nicht abhängig vom konkreten Pflegeaufwand bemessen, sondern ausschließlich abstrakt nach einem groben Schema ermittelt. Als beitragspflichtige Einnahmen g...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Tabellen / 2. Ab 1.1.2017

a) Pflegeleistungen Rz. 329 Zu den Pflegeleistungen ab 1.1.2017 siehe ausführlich Jahnke.[305] Die nachstehende Übersicht enthält, sofern nicht anders angegeben, die monatlichen Leistungen der Pflegeversicherung in Abhängigkeit vom Pflegegrad (PG) (ambulante und stationäre Pflege) ab 1.1.2017. Rz. 330 Übersicht 6.18: Pflegeleistungen (§ 28 SGB XI) ab 1.1.2017mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Tabellen / dd) Beitragsbemessung

Rz. 299 Die Beitragsbemessungsgrenze entspricht der Grenze in der Krankenversicherung (§ 55 Abs. 2 SGB XI regelt die Grenze für die Pflegeversicherung aber eigenständig). Die beitragspflichtigen Einnahmen richten sich ebenfalls nach den Regelungen des SGB V (§ 57 SGB XI). Die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung richten sich in Ost und West an derselben Höhe aus.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / 6. Sozialversicherer

Rz. 60 § 640 RVO – Haftung der Unternehmer (für Arbeitsunfälle bis 31.12.1996)mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Verjährung / (4) Zuständigkeitsänderung

Rz. 500 Eine einmal eingetretene Kenntnis der für Regressansprüche zuständigen Stelle kann nicht durch Zuständigkeitswechsel wieder "verloren gehen".[489]mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Einkommensanrechnung bei Re... / 2.3 Dauerhaftes Erwerbsersatzeinkommen

Bei dauerhaftem Erwerbsersatzeinkommen wird stets das laufende Einkommen berücksichtigt. Gezahlte oder noch zu erwartende Sonderzahlungen werden zu einem Zwölftel berücksichtigt. Zum dauerhaften Erwerbseinkommen gehören:mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kindererziehungszeit in der... / 1.1 Erziehung im Inland/in gleichgestellten Gebieten

Die Anrechnung einer Kindererziehungszeit setzt voraus, dass das Kind im Gebiet der (heutigen) Bundesrepublik oder in gleichgestellten Gebieten erzogen wurde (gewöhnlicher Aufenthalt des Erziehenden und des Kindes in diesen Gebieten).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Tabellen / c) Pflegeversicherung

Rz. 280 Das Beitragsrecht ist grundsätzlich an die Regelungen für die gesetzliche Krankenversicherung angelehnt, auf die häufig auch verwiesen wird. aa) Beitragssatz Rz. 281 Beiträge wurden erstmals ab dem 1.1.1995 erhoben. Der Beitragssatz betrug zunächst ab dem 1.1.1995 1 % und wurde ab dem 1.7.1996 dann mehrfach angehoben (§ 55 Abs. 1 SGB XI) (Rdn 285 ff.). Rz. 282 Personen,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Tabellen / aa) Beitragssatz

Rz. 301 Während der Beitragssatz für Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung durch Gesetz (§ 341 Abs. 2 SGB III, § 241 SGB V, § 55 Abs. 1 SGB XI) bestimmt wird, erfolgt die Festlegung für die Rentenversicherung durch Rechtsverordnung (§ 160 SGB VI). Der Beitragssatz wurde in der Vergangenheit in unregelmäßigen Abständen verändert.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kindererziehungszeit in der... / 8 Beitragszahlung durch den Bund

Die Beiträge für Kindererziehungszeit werden allein vom Bund getragen.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kindererziehungszeit in der... / 6 Entgeltpunkte

Kindererziehungszeiten erhalten bei der Berechnung der Rente pro Kalenderjahr 0,9996 Entgeltpunkte, für den Kalendermonat somit 0,0833 Entgeltpunkte. Somit ergeben sich bei Geburten vor 1992 max. 2,4990 Entgeltpunkte (30 x 0,0833) und bei Geburten seit 1992 max. 2,9988 Entgeltpunkte (36 x 0,0833) je Kind bei voller Kindererziehungszeit. 6.1 Zuschläge an persönlichen Entgeltpu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Tabellen / cc) Beitragsbemessung

Rz. 309 Die Beitragsbemessungsgrenze wird jährlich neu festgesetzt (§§ 157, 159, 161 SGB VI). Rz. 310 Die beitragspflichtigen Einnahmen bestimmen §§ 161 ff., 228a, 279 ff. SGB VI.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mindestrente / Zusammenfassung

Begriff In der Rentenversicherung gibt es keine gesetzlich festgelegte Mindestrente, sondern eine Regelung über die Mindestbewertung von Pflichtbeiträgen. Dabei wurde insbesondere daran gedacht, einen Ausgleich für unterbezahlte Arbeit, aber auch für regionale oder branchenbedingte Lohnunterschiede zu schaffen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: § 26...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kindererziehungszeit in der... / 4.3 Erziehung im Beitrittsgebiet bis 1992/Tod eines Elternteils

Die Kindererziehungszeit wird insgesamt der Mutter zugeordnet, es sei denn, die Eltern haben bis zum 31.12.1996 erklärt, dass die Kindererziehungszeit dem Vater zugeordnet werden soll.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Verjährung / aa) Grundsatz

Rz. 501 Bestand die Sozialversicherung im Unfallzeitpunkt noch nicht, muss sich der SVT die bis zum Forderungsübergang erworbene Kenntnis des Verletzten anrechnen lassen.[490] Er ist dann Rechtsnachfolger des Verletzten, wobei der Verletzte (= Rechtsvorgänger) auf den Bestand der Forderung (z.B. durch Abfindung, Fristversäumung) einwirken darf und kann. Erfolgt der Forderung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Verjährung / II. Inhalt

Rz. 939 Die Verwirkung schließt – als ein Sonderfall der unzulässigen Rechtsausübung (§ 242 BGB) – die illoyal verspätete Geltendmachung von Rechten aus.[945] Sie beruht auf dem Gedanken des Vertrauensschutzes und dient – wie die Verjährung – dem Bedürfnis nach Rechtssicherheit und Rechtsklarheit. Rz. 940 Mit der Verwirkung soll das Auseinanderfallen zwischen rechtlicher und ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Tabellen / a) Pflegeleistungen

Rz. 324 Zu den Pflegeleistungen bis 31.12.2016 siehe ausführlich Jahnke. [304]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kindererziehungszeit in der... / 1 Anrechnung

Kindererziehungszeiten sind bestimmte Zeiten der Erziehung eines Kindes. Für einen Elternteil als leibliche Eltern, Adoptiv- und Pflegeeltern wird eine Kindererziehungszeit angerechnet, wenn die Erziehungszeit diesem Elternteil zuzuordnen ist, die Erziehung im Inland erfolgt ist oder einer solchen gleichsteht und der Elternteil nicht von der Anrechnung ausgeschlossen ist. 1.1 Er...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kindererziehungszeit in der... / 4.2 Tod der Mutter vor dem 1.1.1986

Die Kindererziehungszeit wird insgesamt dem Vater zugeordnet.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kindererziehungszeit in der... / Zusammenfassung

Begriff In der Rentenversicherung werden Müttern und Vätern der Geburtsjahrgänge ab 1921 und ab 1927 bei gewöhnlichem Aufenthalt am 18.5.1990 im Beitrittsgebiet für Zeiten, in denen sie ein Kind erzogen haben, Kindererziehungszeiten angerechnet. Während dieser Zeit besteht Versicherungspflicht (Rentenversicherung), allerdings nur für einen der beiden Elternteile. Zu unterscheid...mehr