Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialversicherung

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tschechien / 1 Grenzüberschreitende Beschäftigung

Von der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 erfasste Personen unterliegen ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Mitgliedsstaates. Von diesem Grundsatz gibt es in der Regel keine Ausnahmen. Für einen Arbeitnehmer, der in Tschechien wohnt und in Deutschland beschäftigt ist, gelten die deutschen Rechtsvorschriften. Praxis-Beispiel Arbeitnehmer wohnt in Tschechien und übt in Deuts...mehr

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Tschechien / Zusammenfassung

Begriff Übt ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer seine Tätigkeit in Tschechien aus, kann es zu einer Doppelbesteuerung kommen. Dasselbe gilt umgekehrt für einen in Tschechien wohnenden Arbeitnehmer, der seine Tätigkeit in Deutschland ausübt. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, besteht zwischen Deutschland und Tschechien ein Doppelbesteuerungsabkommen, im Folgenden: ...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 8.1 Umfang der Steuerfreiheit

Der Arbeitgeber kann anlässlich einer beruflichen Auswärtstätigkeit seinen Arbeitnehmern im Normalfall dieselben Beträge steuerfrei erstatten, die der Arbeitnehmer als Werbungskosten geltend machen könnte.[1] Das Reisekostenrecht kennt nur wenige Abweichungen, die meist das Ziel verfolgen, den Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber zu vereinfachen. Reisekosten können im Rahme...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Homeoffice im Ausland / Sozialversicherung

1 Anzuwendendes Sozialversicherungsrecht bei Homeoffice im Ausland Geht der Arbeitnehmer im ausländischen Homeoffice seiner Tätigkeit nach, stellt sich die Frage, welches Sozialversicherungsrecht Anwendung findet. Dabei kommt insbesondere das Sozialversicherungsrecht des Sitzstaates des Arbeitgebers als auch das des Staates, in welchem der Arbeitnehmer seine Homeoffice-Tätigk...mehr

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Beitragszuschuss / Sozialversicherung

1 Krankenversicherung 1.1 Freiwillig krankenversicherte Arbeitnehmer Freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Beschäftigte, die nur wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze[1] versicherungsfrei sind, erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Beitragszuschuss.[2] Sinkt das Arbeitsentgelt unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze, tritt Krankenversicherung...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Arbeitgeberanteil zur Gesamtsozialversicherung

Bei einem steuerrechtlichen Arbeitsverhältnis ist der Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Sozialversicherung nach der Rechtsprechung bereits nicht steuerbar und damit kein Arbeitslohn.[1] § 3 Nr. 62 Satz 1 EStG hat lediglich deklaratorische Bedeutung. Die Entscheidungen des zuständigen Sozialversicherungsträgers über die Sozialversicherungspflicht von Beschäftigungsverhältnis...mehr

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Minijobs und andere geringf... / 2.4.2 Pauschale Lohnsteuer von 20 %

Es besteht ferner die Möglichkeit, die Lohnsteuer bei sämtlichen geringfügig entlohnten Beschäftigungen mit einem Pauschsteuersatz von 20 % zu erheben.[1] Diese Variante wird immer dann von Bedeutung sein, wenn zwar eine geringfügige Beschäftigung i. S. d. Sozialversicherung vorliegt[2], diese aber aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Zusammenrechnung von Arbeitsentgelte...mehr

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Minijobs und andere geringf... / 2.3 Übergangsbereich von 538,01 EUR bis 2.000 EUR (Midijobs)

Das Gesetz enthält eine Regelung zum sog. Übergangsbereich. Dieser definiert für das Sozialversicherungsrecht einen eigenständigen Niedriglohnsektor bei einem regelmäßigen Arbeitsentgelt zwischen 538,01 EUR und 2.000 EUR monatlich, in dem die Beiträge nach einem besonderen Verfahren berechnet werden. Bei einem Arbeitsentgelt ab 538,01 EUR monatlich besteht (volle) Versicheru...mehr

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Inflationsausgleichsprämie / Zusammenfassung

Begriff Zur Abmilderung weltweit steigender Verbraucherpreise erhalten alle Arbeitgeber die Möglichkeit, ihren Arbeitnehmern steuer- sowie beitragsfrei in der Sozialversicherung eine Sonderzahlung von bis zu 3.000 EUR zukommen zu lassen. Dies betrifft alle Berufsgruppen, nicht nur z. B. die sog. "systemrelevanten Berufsgruppen". Bei der Gewährung der Sonderzahlungen sind jed...mehr

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Minijobs und andere geringf... / 1 Arten geringfügiger Beschäftigungen

Die Sozialversicherung kennt 2 Fallgruppen der geringfügigen Beschäftigung. Das Gesetz unterscheidet in geringfügig entlohnte Beschäftigungen[1] und geringfügig kurzfristige Beschäftigungen.[2] Die Übereinstimmungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht betreffen geringfügig entlohnte Arbeitnehmer. Für kurzfristige Beschäftigungen[3] gelten sowohl bei der Sozialversicherung...mehr

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Homeoffice im Ausland / 1.2 Homeoffice außerhalb der EU, des EWR und der Schweiz

Wird der Arbeitnehmer im Homeoffice außerhalb der EU, des EWR oder der Schweiz tätig, bestimmt sich das anwendbare Sozialversicherungsrecht nach dem einschlägigen Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und dem Ausland. Ob es bei einer Sozialversicherungspflicht in Deutschland bleibt, wird häufig ebenfalls vom Ort des Wohnsitzes und insbesondere der Dauer der Auslan...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Sozialabgabennachentrichtung (Schwarzlohn)

Bei Nachentrichtung hinterzogener Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung führt die Nachzahlung als solche zum Zufluss eines zusätzlichen geldwerten Vorteils. Dem Lohnzufluss steht nicht entgegen, dass der Arbeitgeber beim Arbeitnehmer keinen Rückgriff mehr nehmen kann.[1]mehr

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Homeoffice im Ausland / 1.1 Homeoffice innerhalb der EU, des EWR und in der Schweiz

Macht der Arbeitnehmer Homeoffice innerhalb der EU, des EWR oder der Schweiz, gilt im Sozialversicherungsrecht grundsätzlich das sog. Territorialitätsprinzip. Der Arbeitnehmer ist danach in dem Mitgliedstaat sozialversicherungspflichtig und -berechtigt, in dem er seine gewöhnliche Tätigkeit ausübt. 1.1.1 Vorübergehendes Homeoffice innerhalb der EU, des EWR und in der Schweiz I...mehr

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Beitragszuschuss / 3.1 Beitragsbescheinigung zu den Entgeltunterlagen nehmen

Zahlt der Arbeitgeber die steuerfreien Zuschüsse unmittelbar an den Arbeitnehmer aus, hat der Arbeitnehmer die zweckentsprechende Verwendung durch eine Bescheinigung des Versicherungsunternehmens nach Ablauf eines jeden Kalenderjahres nachzuweisen. Die Bescheinigung ist zu den Entgeltunterlagen zu nehmen.mehr

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Beitragszuschuss / 1 Krankenversicherung

1.1 Freiwillig krankenversicherte Arbeitnehmer Freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Beschäftigte, die nur wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze[1] versicherungsfrei sind, erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Beitragszuschuss.[2] Sinkt das Arbeitsentgelt unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze, tritt Krankenversicherungspflicht ein. Dies gi...mehr

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Beitragszuschuss / 4 Besondere Personenkreise

4.1 Freiwillig krankenversicherter Kurzarbeitergeldbezieher Diese Arbeitnehmer erhalten von ihrem Arbeitgeber für das Istentgelt (tatsächlich erzieltes Arbeitsentgelt) einen Beitragszuschuss in Höhe des Arbeitgeberanteils von 7,3 % zzgl. des halben kassenindividuellen Zusatzbeitragssatzes.[1] Der Beitragszuschuss ist aus dem fiktiven Arbeitsentgelt zu berechnen. Praxis-Beispi...mehr

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Beitragszuschuss / 2.1 Zuschuss in der gesetzlichen Krankenversicherung

2.1.1 Versicherter mit Anspruch auf Krankengeld Der bundeseinheitliche allgemeine Beitragssatz wurde von der Bundesregierung auf 14,6 % festgesetzt. Für die Zuschussberechnung ist somit ein Beitragssatz i. H. v. 7,3 % (14,6 % : 2) zu berücksichtigen. Hinzu kommt der halbe kassenindividuelle Zusatzbeitrag der Krankenkasse des Arbeitnehmers. Der Beitragssatz ist mit den beitrags...mehr

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Beitragszuschuss / 6 Pflegeversicherung

6.1 Privat Pflegeversicherte Die von der Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung befreiten Arbeitnehmer, die bei einem privaten Versicherungsunternehmen gegen das Risiko der Pflegebedürftigkeit versichert sind, haben Anspruch auf einen Zuschuss für ihre private Pflegeversicherung. Der Arbeitgeber trägt dabei grundsätzlich die nach dem Arbeitsentgelt bis zur Beitragsbem...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragszuschuss / 5.2 Praktische Umsetzung

Aus Gründen einer praktikablen Handhabung kann von der bei Krankenversicherungspflicht geltenden Regelung abgewichen werden. Der Beitragszuschuss kann während des gesamten Jahres in der Höhe gezahlt werden, der bei Anwendung der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze (2024: 5.175,00 EUR; 2023: 4.987,50 EUR) zu zahlen wäre. Dies führt im Ergebnis – über das Kalenderjahr betrach...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Arbeitnehmeranteile

zur gesetzlichen Sozialversicherung gehören zum steuerpflichtigen Arbeitslohn.[1]mehr

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Homeoffice im Ausland / 1 Anzuwendendes Sozialversicherungsrecht bei Homeoffice im Ausland

Geht der Arbeitnehmer im ausländischen Homeoffice seiner Tätigkeit nach, stellt sich die Frage, welches Sozialversicherungsrecht Anwendung findet. Dabei kommt insbesondere das Sozialversicherungsrecht des Sitzstaates des Arbeitgebers als auch das des Staates, in welchem der Arbeitnehmer seine Homeoffice-Tätigkeit ausübt, in Betracht. Außerhalb der Europäischen Union ist die S...mehr

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Minijobs und andere geringf... / 3.3 Keine Sozialversicherungspflicht und keine Beitragspflicht

In allen Zweigen der Sozialversicherung herrscht für kurzfristige Beschäftigungen unabhängig von der Höhe des Verdiensts Versicherungsfreiheit. Sowohl für Arbeitgeber als auch für den kurzfristig Beschäftigten besteht Beitragsfreiheit.mehr

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Beitragszuschuss / 2 Berechnung

Die Bemessung des Beitragszuschusses wird sowohl für freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) als auch für PKV-Mitglieder nach einheitlichen Kriterien durchgeführt. Grundlage für die Zuschussberechnung ist das erzielte Arbeitsentgelt[1] bis maximal zur monatlichen Beitragsbemessungsgrenze (2024: 5.175 EUR; 2023: 4.987,50 EUR). Als Zuschuss ist für gese...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragszuschuss / 6.1 Privat Pflegeversicherte

Die von der Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung befreiten Arbeitnehmer, die bei einem privaten Versicherungsunternehmen gegen das Risiko der Pflegebedürftigkeit versichert sind, haben Anspruch auf einen Zuschuss für ihre private Pflegeversicherung. Der Arbeitgeber trägt dabei grundsätzlich die nach dem Arbeitsentgelt bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Pflegevers...mehr

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Beitragszuschuss / 4.3.1 Freiwillig Krankenversicherte

Der Beitragszuschuss wird in Höhe des Betrags gewährt, den der Arbeitgeber bei Versicherungspflicht des Beziehers von Vorruhestandsgeld zu tragen hätte. Er errechnet sich aus der Hälfte des ermäßigten Beitragssatzes der gesetzlichen Krankenversicherung (2024: 7,0 %) zuzüglich des halben Zusatzbeitragssatzes der Krankenkasse, bei der die freiwillige Krankenversicherung besteh...mehr

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Beitragszuschuss / 6.2 Freiwillig Krankenversicherter

Beschäftigte, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung[1] versichert sind, erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss in Höhe der Hälfte der nach dem Arbeitsentgelt zu bemessenden Pflegeversicherungsbeiträge. Der Zuschuss wird aus 1,7 % (bis 30.6.2023: 1,525 %), im Bundesland Sachsen aus 1,2 % (bis 30.6.2023: 1,025 %), des Arbeitsentgelts errechnet. Zum Beit...mehr

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Minijobs und andere geringf... / 2.4 Lohnsteuer-Pauschalierung

Um für Minijobs eine einheitliche Behandlung bei der Steuer und der Sozialversicherung zu erreichen, hat der Gesetzgeber die Pauschalierungsvorschriften an die sozialversicherungsrechtliche Begriffsbestimmung der geringfügigen Beschäftigung i. S. d. § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV geknüpft. Die weitere Unterscheidung nach der Höhe des anfallenden Pauschalsteuersatzes ist ebenfalls a...mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / 1.6.4 Tätigkeit im Dienst einer öffentlich-rechtlichen oder gemeinnützigen Körperschaft

Die Steuerbefreiung setzt des Weiteren voraus, dass die Tätigkeit im Dienst (= unselbstständig) oder im Auftrag (= selbstständig) einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer unter § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG fallenden Einrichtung ausgeübt wird.[1] Juristische Personen des öffentlichen Rechts sind z. B. Bund, Länder, Landkreise, Gemeinden, Industrie- und Handelskamme...mehr

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Beitragszuschuss / 2.1.2 Versicherter ohne Anspruch auf Krankengeld

Für Arbeitnehmer, die bei Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung keinen Anspruch auf Krankengeld haben (z. B. Personen, die sich in der Freistellungsphase der Altersteilzeit befinden), ist für die Beitragszuschussberechnung der ermäßigte Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung zu berücksichtigen. Auch für diese Arbeitnehmer wird der kassenindividuel...mehr

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Homeoffice im Ausland / 1.1.2 Alternierendes Homeoffice innerhalb der EU, des EWR und in der Schweiz

Wechselt der Arbeitnehmer regelmäßig zwischen einer Tätigkeit im Sitzstaat des Arbeitgebers und dem Homeoffice im benannten Ausland, bestimmt die Gesamtbetrachtung der Tätigkeit des Arbeitnehmers die Anwendbarkeit des Sozialversicherungsrechts.[1] Ergibt sich hieraus, dass der Arbeitnehmer mindestens 25 % seiner Arbeitszeit in Deutschland leistet und/oder mindestens 25 % des...mehr

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Homeoffice im Ausland / Zusammenfassung

Begriff Unter Homeoffice versteht man die (teilweise) Erbringung der Arbeitsleistung an einem fest eingerichteten Arbeitsplatz außerhalb des Betriebs, typischerweise in den privaten Räumlichkeiten des Arbeitnehmers. Befinden sich die privaten Räumlichkeiten des Arbeitnehmers nicht im Sitzstaat des Arbeitgebers, wird dies typischerweise als "Homeoffice im Ausland" bezeichnet....mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / 1.9 Minijob

Handelt es sich bei der Nebentätigkeit um einen Minijob, wird der nach § 3 Nr. 26 EStG steuerfreie Lohn von maximal 3.000 EUR nicht in die Minijob-Vergütung einbezogen.[1] Nur der den Übungsleiterfreibetrag übersteigende Betrag muss innerhalb der Verdienstgrenze für Minijobs (2024: 538 EUR) bleiben. Im Ergebnis kann ein Steuerpflichtiger im Jahr 2024 für seine begünstigte Üb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragszuschuss / 4.3 Vorruhestandsgeldbezieher

Soweit diese Personen als Beschäftigte bis unmittelbar vor Beginn der Vorruhestandsleistungen Anspruch auf den vollen oder anteiligen Beitragszuschuss wegen einer Mitgliedschaft in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung hatten, bleibt der Anspruch für die Dauer der Vorruhestandsleistungen erhalten. Für die Höhe des Zuschusses ist das Vorruhestandsgeld[1] bis zur ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragszuschuss / 4.6 Rentenbeziehende

Freiwillig Versicherte, die eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen, erhalten vom Rentenversicherungsträger einen Zuschuss zur Krankenversicherung. Dabei wird der Zahlbetrag der Rente mit dem allgemeinen Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung zuzüglich des kassenindividuellen Zusatzbeitragssatzes multipliziert und anschließend halbiert.[1] Bezieht e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragszuschuss / 1.2 Privat krankenversicherte Arbeitnehmer

Nicht gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer erhalten den Zuschuss, wenn Sie wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze oder aufgrund der Regelung für 55-Jährige versicherungsfrei sind. Eine weitere Zuschussgewährung besteht, wenn diese Beschäftigten von der Versicherungspflicht befreit sind. Sie erhalten den Zuschuss für sich und ihre Angehörigen, die bei Versic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragszuschuss / 4.1 Freiwillig krankenversicherter Kurzarbeitergeldbezieher

Diese Arbeitnehmer erhalten von ihrem Arbeitgeber für das Istentgelt (tatsächlich erzieltes Arbeitsentgelt) einen Beitragszuschuss in Höhe des Arbeitgeberanteils von 7,3 % zzgl. des halben kassenindividuellen Zusatzbeitragssatzes.[1] Der Beitragszuschuss ist aus dem fiktiven Arbeitsentgelt zu berechnen. Praxis-Beispiel Zuschussberechnung bei Kurzarbeitergeld für freiwillig GK...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragszuschuss / 4.3.2 Privat Krankenversicherte

Der Beitragszuschuss für privat krankenversicherte Bezieher von Vorruhestandsgeld berechnet sich aus der Höhe des Vorruhestandsgeldes begrenzt auf die Beitragsbemessungsgrenze und der Grundlage des ermäßigten Beitragssatzes zuzüglich des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes. Der Zuschuss ist begrenzt auf die Hälfte des tatsächlichen Betrags, den die Bezieher von Vorruhestand...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Inflationsausgleichsprämie / 1 Steuerfreie Prämien und Unterstützungen infolge der anhaltenden hohen Inflation

Zur Abmilderung der zusätzlichen Belastungen durch die weltweit steigenden Verbraucherpreise (z. B. Energie- und Nahrungsmittelpreise) können Arbeitgeber ihren Beschäftigten Sonderzahlungen oder Unterstützungen steuerfrei sowie beitragsfrei in der Sozialversicherung gewähren. Begünstigt sind Leistungen von bis zu 3.000 EUR, die dem Arbeitnehmer befristet vom 26.10.2022 bis z...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragszuschuss / Zusammenfassung

Begriff Der Beitragszuschuss ist eine Leistung des Arbeitgebers an Beschäftigte, die wegen Überschreitens der Verdienstgrenze nicht pflichtversichert oder wegen einer privaten Krankenversicherung von der Pflichtversicherung befreit sind. Die jeweiligen Zuschüsse stellen kein direktes Arbeitsentgelt dar. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Zuschüss...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragszuschuss / 2.1.1 Versicherter mit Anspruch auf Krankengeld

Der bundeseinheitliche allgemeine Beitragssatz wurde von der Bundesregierung auf 14,6 % festgesetzt. Für die Zuschussberechnung ist somit ein Beitragssatz i. H. v. 7,3 % (14,6 % : 2) zu berücksichtigen. Hinzu kommt der halbe kassenindividuelle Zusatzbeitrag der Krankenkasse des Arbeitnehmers. Der Beitragssatz ist mit den beitragspflichtigen Einnahmen des freiwilligen Mitglied...mehr

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Minijobs und andere geringf... / 3.1.1 Kalenderjahrprinzip

Eine kurzfristige Beschäftigung in der Sozialversicherung liegt vor, wenn die Tätigkeit innerhalb des laufenden Kalenderjahrs aufgrund ihrer Eigenart oder vertraglicher Regelung von vornherein auf längstens 3 Monate bzw. 70 Arbeitstage begrenzt ist. Wichtig Befristung im Voraus maßgebend Wichtig ist, dass die Befristung im Voraus vertraglich vereinbart ist oder sich diese bere...mehr

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Minijobs und andere geringf... / 3.1.3 Prüfung der Berufsmäßigkeit

Eine kurzfristige Beschäftigung liegt nicht mehr vor, wenn die Grenzen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung überschritten sind (Arbeitsentgelt mehr als 538 EUR monatlich) und sie berufsmäßig ausgeübt wird. Liegt das monatliche Arbeitsentgelt nicht über 538 EUR, entfällt die Prüfung der Berufsmäßigkeit. Berufsmäßigkeit liegt dann vor, wenn die Beschäftigung für die betr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Homeoffice im Ausland / 1.1.1 Vorübergehendes Homeoffice innerhalb der EU, des EWR und in der Schweiz

Ist das Homeoffice im benannten Ausland von vornherein auf bis zu 24 Monate begrenzt, liegt sozialversicherungsrechtlich eine Entsendung i. S. d. Art. 12 VO (EG) Nr. 883/2004 vor. Der Arbeitnehmer bleibt dann in Deutschland sozialversicherungspflichtig – und berechtigt. Laut der Europäischen Kommission kommt es dabei nicht darauf an, ob die Entsendung im Interesse des Arbeit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragszuschuss / 3 Lohnsteuerrechtliche Behandlung

Zuschüsse des Arbeitgebers zu den Krankenversicherungsbeiträgen eines nicht versicherungspflichtigen Arbeitnehmers, der eine private Krankenversicherung abgeschlossen hat, gehören zum steuerfreien Arbeitslohn, soweit der Arbeitgeber zur Zuschussleistung gesetzlich verpflichtet ist.[1] Die Höhe des Arbeitgeberzuschusses richtet sich ausschließlich nach den sozialversicherungs...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Homeoffice im Ausland / 1.1.3 Dauerhaftes Homeoffice innerhalb der EU, des EWR und in der Schweiz

Arbeitet der Arbeitnehmer für gewöhnlich im ausländischen Homeoffice, so gilt das Territorialitätsprinzip. Der Arbeitnehmer ist danach in dem Mitgliedstaat vollumfänglich sozialversicherungspflichtig und -berechtigt, in welchem er seine gewöhnliche Tätigkeit ausübt. Gemäß Art. 21 der Verordnung (EG) Nr. 987/2009 ist der Arbeitgeber, sofern keine abweichende Vereinbarung mit ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragszuschuss / 3.2 Geleistete Mehrbeiträge sind steuerpflichtig

Zahlt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einen Zuschuss, der die Hälfte des tatsächlich geleisteten Beitrags übersteigt, ist der geleistete Mehrbetrag steuerpflichtig. Da es sich bei dem übersteigenden Teil der Arbeitgeberzahlung um eine Geldleistung handelt, ist die 50-EUR-Sachbezugsfreigrenze nicht anwendbar. Es liegt kein Sachbezug vor, da der Arbeitgeber mit der Geldlei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerliche Beurteilung von... / 1.7 Berücksichtigung des Einnahmen-Freibetrags

Wird die nebenberufliche Tätigkeit im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses ausgeübt, bleibt der Arbeitslohn bis zum Höchstbetrag von 3.000 EUR lohnsteuer- und auch sozialversicherungsfrei (kein Arbeitsentgelt i. S. d. Sozialversicherung). Es handelt sich steuerlich um einen Jahresbetrag, der Freibetrag wird also nicht zeitanteilig aufgeteilt. Der Freibetrag darf auch in voller ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragszuschuss / 4.5 Arbeitnehmer in Freistellungsphase der Altersteilzeit

Arbeitnehmer haben auch in der Freistellungsphase einen Anspruch auf einen Beitragszuschuss. Voraussetzung ist, dass weiterhin Versicherungsfreiheit wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze vorliegt. In dieser Zeit besteht kein realisierbarer Anspruch auf Krankengeld. Die Beiträge zur Krankenversicherung werden somit nach dem ermäßigten Beitragssatz (2024: 14,0 %)...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragszuschuss / 1.1 Freiwillig krankenversicherte Arbeitnehmer

Freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Beschäftigte, die nur wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze[1] versicherungsfrei sind, erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Beitragszuschuss.[2] Sinkt das Arbeitsentgelt unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze, tritt Krankenversicherungspflicht ein. Dies gilt nicht für Arbeitnehmer, die das 55. Lebensj...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragszuschuss / 2.2 Höchstzuschuss in der privaten Krankenversicherung

Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz wurde vom Bundesministerium für Gesundheit 2024 auf 1,7 % (2023: 1,6 %) festgesetzt. Für die Zuschussberechnung ist 2024 somit ein Beitragssatz i. H. v. 8,15 % (14,6 % + 1,7 % = 16,3 % : 2) zu berücksichtigen (2023: 14,6 % + 1,6 % = 16,2 % : 2 = 8,1 %). Sollte der ermäßigte Beitragssatz von 14,0 % maßgeblich sein, beträgt der Beitrags...mehr