Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialversicherung

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Märzklausel / Sozialversicherung

1 Zeitliche Zuordnung von Einmalzahlungen Die vom Arbeitgeber neben dem laufenden Arbeitslohn gewährten Einmalzahlungen werden bei der Beitragsberechnung grundsätzlich in dem Monat berücksichtigt, in dem sie ausgezahlt werden. Abweichend von diesem Grundsatz sind Einmalzahlungen jedoch dem letzten Entgeltabrechnungszeitraum des Vorjahres zuzuordnen, wenn die Einmalzahlung vom ...mehr

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Kurzarbeit / Sozialversicherung

1 Das Leistungssystem des Kurzarbeitergeldes Das Kurzarbeitergeld ist ein Leistungssystem der Arbeitslosenversicherung. Kernleistung ist das konjunkturelle oder allgemeine Kurzarbeitergeld, das bei vorübergehenden Arbeitsausfällen gezahlt wird. Eine Sonderform ist das Saison-Kurzarbeitergeld, das in der Schlechtwetterzeit vom 1.12. bis 31.3. bei witterungsbedingten oder wirts...mehr

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Barlohnumwandlung / Sozialversicherung

1 Zusätzlich gewährte Entgeltbestandteile Den Wunsch, Teile des Arbeitsentgelts so umzuwandeln, dass dadurch Abzüge erspart werden, besteht in der Praxis nicht nur im Steuer- sondern auch im Sozialversicherungsrecht. Allerdings ist eine wirksame Barlohnumwandlung an Voraussetzungen gebunden. Bestimmte Einnahmen, Beiträge und Zuwendungen gehören nicht zum Arbeitsentgelt, sofer...mehr

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Geringverdiener / Sozialversicherung

1 Geringverdienergrenze Als Geringverdiener gelten Auszubildende mit einem geringen Entgelt bis zu 325 EUR. Die Geringverdienergrenze gilt bundeseinheitlich in allen Sozialversicherungszweigen. Seit dem Jahr 2020 wurde für alle neu abgeschlossenen Berufsausbildungsverhältnisse eine Mindestvergütung für Auszubildende eingeführt. Für diese neuen Berufsausbildungsverhältnisse ko...mehr

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Einmalzahlungen / Sozialversicherung

1 Zuflussprinzip Infographic Die Beitragspflicht von Arbeitsentgelt richtet sich in der Sozialversicherung grundsätzlich nach dem Entstehungsprinzip.[1] Dies bedeutet, dass Beiträge zur Sozialversicherung bereits dann abzuführen sind, wenn der Anspruch auf das Arbeitsentgelt entstanden ist. Auf die tatsächliche Auszahlung des Arbeitsentgelts kommt es grundsätzlich nicht an. Als...mehr

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Nichtversicherte GKV / Sozialversicherung

1 Beginn der Versicherungspflicht in der GKV Die Versicherungspflicht bislang Nichtversicherter beginnt grundsätzlich mit dem ersten Tag ohne einen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall.[1] Für Personen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Regelung keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall hatten, begann die Mitgliedschaft in der ...mehr

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Arbeitsunfähigkeit / Sozialversicherung

1 Beurteilung 1.1 Arbeitnehmer/selbstständig Tätige Arbeitsunfähig ist ein Versicherter, wenn er aufgrund von Krankheit seine zuletzt vor der Arbeitsunfähigkeit ausgeübte Arbeit nicht mehr oder nur unter der Gefahr der Verschlimmerung der Erkrankung ausführen kann.[1] Bei der Beurteilung ist darauf abzustellen, welche Bedingungen die bisherige Tätigkeit konkret geprägt haben. ...mehr

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Krankenkassenwahl / Sozialversicherung

1 Freie Kassenwahl Die Mitglieder der Krankenversicherung können selbst entscheiden, bei welcher Krankenkasse sie versichert sein möchten. Das Recht auf freie Krankenkassenwahl steht grundsätzlich allen versicherungspflichtigen und freiwillig versicherten Personen zu, also beispielsweise: Arbeitnehmern, Auszubildenden, Beziehern von Arbeitslosengeld Studenten, Praktikanten, Rentner...mehr

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Haftentlassener / Sozialversicherung

1 Beschäftigung nach der Haftentlassung Sofern der Haftentlassene nach seiner Entlassung unmittelbar aufgrund eines Arbeitsvertrags für einen Arbeitgeber eine Beschäftigung ausübt, ist er in dieser kranken-, pflege-, renten- und arbeitslosenversicherungspflichtig. Sofern in der nach Haftentlassung aufgenommenen Beschäftigung unmittelbar ein Arbeitsentgelt oberhalb der Jahresa...mehr

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Insolvenzgeldumlage / Sozialversicherung

1 Umlagepflicht des Arbeitgebers Die Mittel für die Zahlung des Insolvenzgeldes werden durch eine monatliche Umlage von den Arbeitgebern aufgebracht. Diese alleinige Aufbringung der Umlage durch die Arbeitgeber ist verfassungsgemäß.[1] Über die Teilnahme an der Umlagepflicht entscheidet grundsätzlich der Arbeitgeber. In Zweifelsfällen wird die Entscheidung von der Einzugsstell...mehr

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Nettolohnvereinbarung / Sozialversicherung

1 Arbeitsentgelt bei einer Nettolohnvereinbarung Wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im Rahmen einer Nettolohnvereinbarung zusätzliches Arbeitsentgelt (geldwerte Vorteile) zuwendet, gelten als Arbeitsentgelt die Einnahmen des Beschäftigten aus dem Arbeitsverhältnis einschließlich der darauf entfallenden Steuern und gesetzlichen Arbeitnehmeranteile zur Kranken-, Pflege-, Ren...mehr

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Arbeitgeberanteil / Sozialversicherung

1 Krankenversicherung 1.1 Versicherungspflichtige Arbeitnehmer In der gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich die hälftige Beitragstragung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die Bundesregierung schreibt einen für alle Krankenkassen einheitlichen allgemeinen Beitragssatz fest. Dieser beträgt 14,6 %. Somit ergeben sich sowohl ein Arbeitgeber- als auch ein Arbeitn...mehr

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Waisenrente / Sozialversicherung

1 Rentenversicherung 1.1 Anspruchsvoraussetzungen Nach dem Tod einer versicherten Person erhalten dessen Kinder Waisenrente, wenn der Versicherte zum Zeitpunkt des Todes die allgemeine Wartezeit erfüllt hat. Als Kinder der verstorbenen versicherten Person gelten Kinder nach dem BGB, d. h. leibliche Kinder und angenommene (adoptierte) Kinder. Darüber hinaus gehören auch Stiefkinder ...mehr

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Jahresmeldungen / Sozialversicherung

1 Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung Für jeden am 31.12. eines Jahres laufend Beschäftigten hat der Arbeitgeber eine Jahresmeldung mit dem Abgabegrund "50" zu erstatten. Wann die Jahresmeldung entfällt Endet das Beschäftigungsverhältnis am 31.12., so ist keine Jahresmeldung, sondern eine Abmeldung zu erstellen. Die Jahresmeldung entfällt auch, wenn zum 31.1...mehr

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Teilzeitarbeit / Sozialversicherung

1 Versicherungsrechtliche Beurteilung 1.1 Teilzeitbeschäftigung Der arbeitsrechtliche Begriff der Teilzeitarbeit findet sich im Sozialversicherungsrecht nicht wieder. Die versicherungs- und beitragsrechtliche Beurteilung von Beschäftigten in Teilzeit wird nach den grundsätzlich für Beschäftigte geltenden Regelungen vorgenommen. Wird eine Vollbeschäftigung in eine Teilzeitbesch...mehr

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Essenmarke / Sozialversicherung

1 Annahme eines geldwerten Vorteils Maßgebend für die Beurteilung der Beitragspflicht in der Sozialversicherung ist die Annahme eines geldwerten Vorteils. Ein geldwerter Vorteil liegt vor, wenn der Arbeitnehmer für die Mahlzeit einen Betrag zahlt, der unter dem in der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) für die Mahlzeit angegebenen Sachbezugswert liegt. Die Differenz ...mehr

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Lehrer und Erzieher / Sozialversicherung

1 Lehrer und Erzieher in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis Lehrer und Erzieher, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis (Beamtenverhältnis oder vergleichbares Dienstverhältnis) stehen, sind in der Regel in der Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung versicherungsfrei. Sie sind in der Pflegeversicherung versicherungspflichtig, wenn eine ...mehr

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Heimarbeit / Sozialversicherung

1 Versicherungsrechtliche Beurteilung Heimarbeiter gehören zu den abhängig Beschäftigten. Sie sind versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung sowie in der Arbeitslosenversicherung.[1] Übersteigt das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt des Heimarbeiters die maßgebliche Jahresarbeitsentgeltgrenze besteht Krankenversicherungsfreiheit. Dadurch, das...mehr

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Schüler / Sozialversicherung

1 Eintritt von Versicherungspflicht Schüler sind in einer Beschäftigung grundsätzlich versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung, sofern es sich um keine geringfügige Beschäftigung[1] handelt. Die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Schülern, die während des Schulbesuchs oder in den Ferien eine Beschäftigung ausüben, vollzieht sich damit ...mehr

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Altersteilzeit (Beiträge) / Sozialversicherung

1 Beitragssätze und Beitragstragung In der Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung gelten die für die jeweiligen Sozialversicherungszweige maßgeblichen Beitragssätze. In der sog. Arbeitsphase gilt in der Krankenversicherung der allgemeine Beitragssatz (14,6 %). Hinsichtlich der Freistellungsphase ist für die Berechnung der Krankenversicherungsbeiträge der ermäßigte Beit...mehr

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Entwicklungshelfer / Sozialversicherung

1 Sozialversicherung während des Entwicklungsdienstes Entwicklungshelfer stehen zum Träger des Entwicklungsdienstes in keinem abhängigen Beschäftigungsverhältnis. Folglich sind sie nicht als Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig, auch nicht im Wege der Entsendung bzw. Ausstrahlung nach § 4 SGB IV. 1.1 Versicherungspflicht auf Antrag in der Rentenversicherung In der Rentenve...mehr

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Essenszuschuss / Sozialversicherung

1 Beitragsrechtliche Bewertung Freie oder verbilligte Mahlzeiten, die vom Arbeitgeber gewährt werden, und Essenszuschüsse stellen für den Arbeitnehmer einen geldwerten Vorteil dar und gehören damit zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt. Die Essenszuschüsse des Arbeitgebers oder der Wert der kostenlos überlassenen Mahlzeiten sind nur dann nicht dem Arbeitsentgelt zuzurechnen ...mehr

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Altersteilzeit / Sozialversicherung

1 Sozialversicherungspflicht Arbeitnehmer in Altersteilzeit werden versicherungsrechtlich wie alle anderen Arbeitnehmer beurteilt. Eine Besonderheit gilt bei diskontinuierlicher Verteilung der Arbeitszeit. Hier wird neben dem Aufstockungsbetrag eine kontinuierliche Zahlung des Arbeitsentgelts vorausgesetzt. Das bedeutet, das Arbeitsentgelt muss auf den gesamten Zeitraum, für ...mehr

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Berufsständische Versorgung / Sozialversicherung

1 Befreiungsmöglichkeit in der Rentenversicherung Um eine Doppelversicherung in der Rentenversicherung und in einem Versorgungswerk zu vermeiden, können sich die Pflichtmitglieder nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI von der Versicherungspflicht zur Rentenversicherung befreien lassen, wenn am jeweiligen Ort der Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit für ihre Berufsgruppe bereits...mehr

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Lohnabrechnungszeitraum / Sozialversicherung

1 Kalendermonat Sozialversicherungsrechtlich einerseits sowie arbeits- als auch steuerrechtlich andererseits müssen die Entgeltabrechnungszeiträume nicht immer übereinstimmen. Der Entgeltabrechnungszeitraum ist ein wichtiger Faktor für die Beitragsberechnung. Sozialversicherungsrechtlich ist grundsätzlich der Kalendermonat als Beitragsperiode anzusehen.[1] Der Gesamtsozialvers...mehr

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Abmeldung / Sozialversicherung

1 Ende einer Beschäftigung Das Ende einer versicherungspflichtigen oder geringfügigen Beschäftigung ist mit der nächsten folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung zu melden. Die Abmeldung ist spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Beschäftigungsende der zuständigen Einzugsstelle zu übermitteln. Eine Beendigung der Beschäftigung im melderechtlichen Sinne liegt auch vor, wenn der Ar...mehr

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Arbeitsförderung / Sozialversicherung

1 Aktive Arbeitsförderung Die Leistungen der aktiven Arbeitsförderung sind größtenteils sog. "Kann-Leistungen". Das bedeutet, dass die örtliche Agentur für Arbeit nach pflichtgemäßem Ermessen über eine Förderung entscheidet. 1.1 Antrag Die Leistungen der Arbeitsförderung werden nur auf Antrag und grundsätzlich frühestens ab dem Tag der Antragstellung erbracht. Die Agentur für A...mehr

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Beitragsbemessungsgrenzen / Sozialversicherung

1 Renten-/Arbeitslosenversicherung Die Beitragsbemessungsgrenze beträgt im Jahr 2024 in der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung jährlich 90.600 EUR/West bzw. 89.400 EUR/Ost (2023: 87.600 EUR/West bzw. 85.200 EUR/Ost). In der knappschaftlichen Rentenversicherung beträgt sie jährlich 111.600 EUR/West bzw. 110.400 EUR/Ost (2023: 107.400 EUR/West bzw. 104.400 EUR/Os...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Familienversicherung / Sozialversicherung

1 Beitragslose Versicherung Ehe und Familie stehen unter besonderem Schutz des Staates.[1] Dieser Grundsatz wird im Sozialgesetzbuch übernommen. Wer Kindern Unterhalt zu leisten hat oder leistet, hat ein Recht auf Minderung der dadurch entstehenden wirtschaftlichen Belastungen.[2] Dieses Recht wird u. a. dadurch umgesetzt, dass für versicherte Familienangehörige Beiträge nich...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aktienoptionen / Sozialversicherung

1 Beitragsrechtliche Bewertung Verschiedene Unternehmen räumen ihren Arbeitnehmern Optionsrechte zum späteren Erwerb von Unternehmensaktien zu einem attraktiven Einkaufspreis ein. Dadurch können den Mitarbeitern dieser Unternehmen geldwerte Vorteile erwachsen. Zu einem Zufluss des Vermögensvorteils im steuerrechtlichen Sinne kommt es aber erst bei Ausübung des Optionsrechts. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Erwerbsminderungsrente / Sozialversicherung

1 Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit Seit 1.1.2001 wird in der Rentenversicherung zwischen teilweiser und voller Erwerbsminderung unterschieden. Die Einstufung, ob teilweise oder volle Erwerbsminderung vorliegt, wird anhand der verbliebenen Arbeitskraft, dem sog. Restleistungsvermögen, für Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beurteilt und hat entscheidende Au...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Saison-Kurzarbeitergeld / Sozialversicherung

1 Leistungsvoraussetzungen Arbeitnehmer haben in der Schlechtwetterzeit vom 1.12. bis zum 31.3. des Folgejahres Anspruch auf Saison-Kurzarbeitergeld, wenn sie in einem Betrieb beschäftigt sind, der dem Bauhauptgewerbe (Geltungsbereich des Bundesrahmentarifvertrags Bau – BRTV Bau) oder dem Baunebengewerbe (Dachdeckerhandwerk, Garten- und Landschaftsbau, Gerüstbauerhandwerk) angeh...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragssätze / Sozialversicherung

1 Krankenversicherung Die Entscheidung darüber, ob der allgemeine oder ermäßigte Beitragssatz anzuwenden ist, ist jeweils bei Beginn bzw. Änderung des Versicherungsverhältnisses zu treffen. Die Bundesregierung hat den allgemeinen und den ermäßigten Beitragssatz gesetzlich festgelegt. Diese gelten einheitlich für alle Krankenkassen. Die Beitragstragung erfolgt jeweils paritätis...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Entgelt / Sozialversicherung

1 Arbeitsentgeltbegriff Nach dem Wortlaut des Gesetzes stellen alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung Arbeitsentgelt dar. Dabei ist es gleichgültig, ob ein Rechtsanspruch auf die Einnahmen besteht, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form sie geleistet werden und ob sie unmittelbar aus der Beschäftigung oder im Zusammenhang mit ihr erzielt werden....mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht (Landw... / 6 Träger der landwirtschaftlichen Sozialversicherung

Einheitlicher Träger für die Durchführung der gesamten landwirtschaftlichen Sozialversicherung ist die "Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)". Die SVLFG gliedert sich in die Sparten der landwirtschaftlichen Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung sowie Alterssicherung und hat ihren durch Satzung bestimmten Sitz in Kassel.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geringfügig entlohnte Besch... / Sozialversicherung

1 Versicherungsfreiheit 1.1 Kranken-/Pflege-/Arbeitslosenversicherung Geringfügige Beschäftigungen sind in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei.[1] Zu den geringfügigen Beschäftigungen gehören die geringfügig entlohnten und die kurzfristigen Beschäftigungen. 1.2 Ausnahmen Versicherungsfreiheit wegen Geringfügigkeit kommt generell nicht in Betracht...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitrag aus fiktiven Entgel... / 3 Entstehungsprinzip und Zuflussprinzip in der Sozialversicherung

Im Sozialversicherungsrecht gilt grundsätzlich das sog. "Entstehungsprinzip". Dies bedeutet, dass zur Bemessung der Sozialversicherungsbeiträge nicht auf das tatsächlich gezahlte, also geflossene Arbeitsentgelt abgestellt wird. Vielmehr wird auf das zu beanspruchende, also entstandene bzw. "erarbeitete" Entgelt abgestellt. Damit gilt eine andere Systematik als im Steuerrecht...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitrag aus fiktiven Entgel... / 3.4 Geschäftsführer-Haftung bei Vorenthalten von Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung

Ein Schadensersatzanspruch wegen Vorenthaltens von Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 266a Abs. 1 StGB ist nach einem Urteil des BGH[1] auch dann gegeben, wenn nicht nur Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung nicht abgeführt worden sind, sondern für den betreffenden Zeitraum auch keinerlei Lohn an die Arbeitnehmer ausgezahlt wo...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wohnraumüberlassung: Steuer... / 1.2.2 Sachbezugswerte in der Sozialversicherung

Die genannten Werte sind nicht nur bei der Lohnsteuer zu beachten. Sie sind auch in der Sozialversicherung maßgeblich, falls der Arbeitgeber freie Unterkunft gewährt. Dies gilt bei der versicherungsrechtlichen Beurteilung einer Beschäftigung, soweit dabei die Höhe des Arbeitsentgelts von Bedeutung ist (z. B. bei der Prüfung, ob es sich um eine geringfügig entlohnte Beschäfti...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitrag aus fiktiven Entgel... / 3.3 Lohnverzicht in der Sozialversicherung

Bisher wurde im Beitragsrecht der Sozialversicherung davon ausgegangen, dass ein Entgeltverzicht bzw. eine Entgeltumwandlung zur Beitragsfreiheit der daraus resultierenden Arbeitgeberleistung nach der Sozialversicherungsentgeltverordnung führt, wenn der Verzicht ernsthaft gewollt und nicht nur vorübergehend sowie auf künftig fällig werdende Arbeitsentgeltbestandteile gericht...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitrag aus fiktiven Entgel... / 3.1 Entstehungsprinzip in der Sozialversicherung bei laufendem Arbeitsentgelt

Das Entstehungsprinzip beruht auf der Rechtsprechung des BSG.[1] Dieses hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, wie die maßgebliche Bemessungsgrundlage für die Beitragsberechnung zur Sozialversicherung definiert wird. Grundsätzlich richtet sich der Beitrag nach dem Entgelt, das als Einnahme aus der Beschäftigung definiert ist, gleichgültig ob ein Rechtsanspruch darauf beste...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unterbrechungsmeldung / Sozialversicherung

1 Gründe für die Abgabe einer Unterbrechungsmeldung Eine Unterbrechungsmeldung ist immer dann zu erstellen, wenn die versicherungspflichtige Beschäftigung ohne Zahlung von Entgelt unterbrochen ist, die Unterbrechung mindestens einen vollen Kalendermonat dauert, das Beschäftigungsverhältnis trotz der Unterbrechung fortbesteht und bei demselben Arbeitgeber wieder aufgenommen wird ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufsausbildung / Sozialversicherung

1 Berufsausbildung in der Sozialversicherung Der im Berufsbildungsgesetz [1] definierte Begriff der Berufsausbildung gilt auch für das Sozialversicherungsrecht. Die Vorschrift des § 7 Abs. 2 SGB IV dehnt den Begriff der Beschäftigung auf den Erwerb beruflicher Kenntnisse, Fertigkeiten oder Erfahrungen aus. Daher gelten Volontäre, Praktikanten und Anlernlinge als zur Berufsausbi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Künstler / Sozialversicherung

1 Versicherungspflicht Versicherungspflicht tritt ein, wenn der selbstständige Künstler/Publizist überwiegend im Inland tätig ist, seine künstlerische/publizistische Tätigkeit erwerbsmäßig und nicht nur vorübergehend ausübt[1] und im Zusammenhang mit der künstlerischen/publizistischen Tätigkeit nicht mehr als einen Arbeitnehmer beschäftigt, es sei denn, die Beschäftigung dient d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Menschen mit Behinderung / Sozialversicherung

1 Personenkreis Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen in geschützten Einrichtungen (Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, Blindenwerkstätten i. S. d. § 226 SGB IX, Anstalten und Heimen sowie Heimarbeit für diese Einrichtungen). Auf Arbeitnehmer in Beschäftigungen außerhalb dieser geschützten Einrichtungen, bei ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Hospitant / Sozialversicherung

Für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung ist maßgeblich, ob eine Beschäftigung besteht. Eine Beschäftigung im sozialversicherungsrechtlichen Sinne ist die nicht selbstständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis.[1] Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts setzt eine Beschäftigung voraus, dass der Beschäftigte vom Arbeitgeber persönlich...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Altersversorgung / Sozialversicherung

1 Beitragsrechtliche Beurteilung der Durchführungswege Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung stellen unter Berücksichtigung von Höchstgrenzen kein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt dar. Die beitragsrechtliche Beurteilung hängt davon ab, welcher Versorgungsweg im Einzelfall zum Aufbau der betrieblichen Altersversorgung verwendet wird. Bei der beitragsrechtlichen Beurtei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Übergangsbereich / Sozialversicherung

1 Anwendung 1.1 Voraussetzung Voraussetzung für die Anwendung des Übergangsbereichs ist stets, dass Arbeitnehmer in der Beschäftigung – zumindest in einem Sozialversicherungszweig – versicherungspflichtig sind und das monatliche regelmäßige Arbeitsentgelt von 538,01 EUR bis 2.000 EUR[1] beträgt. 1.2 Ausnahmen Die Regelung des Übergangsbereichs gilt ausdrücklich nicht, wenn die jew...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragsberechnung / Sozialversicherung

1 Grundsätze 1.1 Beitragszeitraum Die Beiträge werden grundsätzlich für jeden Tag der Mitgliedschaft berechnet. Dabei werden die Woche mit 7 Tagen, der Monat mit 30 Tagen und das Kalenderjahr mit 360 Tagen angesetzt. Erstreckt sich die Beitragspflicht nicht über einen vollen Kalendermonat, sind für die Beitragsberechnung die tatsächlichen Kalendertage des entsprechenden Monats zu ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Entgeltumwandlung / Sozialversicherung

1 Beitragsrechtliche Auswirkungen Bei Umwandlung von Entgeltansprüchen verzichtet der Arbeitnehmer auf die Auszahlung entstandenen, aber noch nicht fälligen Entgelts und verwendet es zwecks Erwerb von Anwartschaften auf eine spätere Versorgungsleistung. Derartige Gehaltsumwandlungen (auch als "Lohn- oder Gehaltsverzicht" bezeichnet) können sowohl aus laufendem Entgelt als auc...mehr