Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialversicherung

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 3.1 Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Für Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) ist es typisch, dass Gesellschafter zugleich als Geschäftsführer tätig sind. Die versicherungsrechtliche Beurteilung richtet sich danach, ob es sich bei der Beschäftigung des Gesellschafter-Geschäftsführers um eine abhängige Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit handelt.[1] 3.1.1 Gesellschafter-Geschäftsführer mit mehr ...mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 3.3 Vorstandsmitglieder eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit

Lohnsteuerrechtlich gelten Vorstandsmitglieder eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit (VVaG) i. d. R. als Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber kann auch hier steuerfreie Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung im Rahmen des § 3 Nr. 62 EStG ausbezahlen.mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 3.1.6 Folgen irrtümlich angenommener Sozialversicherungspflicht

Wird durch den Sozialversicherungsträger nachträglich festgestellt, dass ein beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH in der Vergangenheit nicht sozialversicherungspflichtig war, hat der rückwirkende Wegfall der angenommenen Versicherungspflicht in den einzelnen Versicherungszweigen unterschiedliche Konsequenzen.[1] In der gesetzlichen Krankenversicherung trit...mehr

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Arbeitnehmer und Selbststän... / 4.3 Statusfeststellungsverfahren

Im Statusfeststellungsverfahren wird geklärt, ob eine abhängige Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit vorliegt.[1] Der Arbeitgeber ist verpflichtet, bei der Anmeldung anzugeben, ob zum Arbeitnehmer eine Beziehung als Ehegatte, Lebenspartner oder Abkömmling besteht. Die Verpflichtung besteht auch, wenn es sich um eine Tätigkeit als geschäftsführender Gesellschafter...mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 3.1.7 Statusprüfung der geschäftsführenden GmbH-Gesellschafter

Mit dem obligatorischen Statusfeststellungsverfahren wurde eine besondere Meldeverpflichtung geschaffen. Stellt die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund in diesem Verfahren die Sozialversicherungspflicht durch Verwaltungsakt fest, sind die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung für die Zeit der Gültigkeit des Bescheids an diese Feststellung leistungsr...mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 2.3 Stille Gesellschafter

Stille Gesellschafter sind grundsätzlich sozialversicherungspflichtig[1], wenn sie als Arbeitnehmer in der Gesellschaft mitarbeiten. Eine andere Beurteilung kann sich allerdings ergeben, wenn stille Gesellschafter nach dem Gesellschaftsvertrag zur Hälfte sowohl am Gewinn als auch am Verlust des Unternehmens beteiligt sowie als gleichberechtigter Geschäftsführer in dem Unternehm...mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 3.4 Vorstandsmitglieder von Vereinen und Genossenschaften

Für die Vorstandsmitglieder von Vereinen und Genossenschaften, die dort gegen Arbeitsentgelt beschäftigt werden, gelten die allgemein zu beachtenden Grundsätze. Soweit die Vorstandsmitglieder bzw. Geschäftsführer von Genossenschaften eine Beschäftigung ausüben und dafür Arbeitsentgelt erhalten, sind sie sozialversicherungspflichtig.[1] Das Vorstandsmitglied einer eingetragene...mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 3.3.2 Vorstandsmitglieder einer AG und gesetzliche Unfallversicherung

Vorstandsmitglieder einer AG sind in Tätigkeiten für das Unternehmen, dessen Vorstand sie angehören, in der gesetzlichen Unfallversicherung (UV) nicht als Beschäftigte versichert.[1] In der UV führt die Möglichkeit, dass in Einzelfällen ausnahmsweise Vorstandsmitglieder einer AG abhängig beschäftigt sind, nicht dazu, dass in jedem Einzelfall über das Vorliegen einer Beschäft...mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 3.1.1 Gesellschafter-Geschäftsführer mit mehr als 50 % des Stammkapitals: kein Beschäftigter

Sofern ein Gesellschafter-Geschäftsführer über mehr als 50 % des Stammkapitals verfügt, hat er – bei Beschlussfassung in der GmbH mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und wenn sich das Stimmrecht des einzelnen Gesellschafters nach der Höhe seiner Kapitaleinlage richtet – aufgrund seiner Rechtsmacht maßgebenden Einfluss auf die Geschicke der Gesellschaft. In diesen ...mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 3.5.1 Die Europäische Gesellschaft (SE)

Zunehmend führt die globalisierte Wirtschaft dazu, dass bei Firmengründungen ausländische Rechtsformen genutzt werden. Mit der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8.10.2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft[1] hat der europäische Gesetzgeber eine neue, neben den bisherigen Gesellschaftsformen mitgliedsstaatlich nationalen Rechts stehende, europäische Gese...mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 3.4 Vorstandsmitglieder von Vereinen und Genossenschaften

Vorstandsmitglieder von Vereinen und Genossenschaften, die eine regelmäßige Vergütung erhalten, sind grundsätzlich als Arbeitnehmer anzusehen. Infolgedessen ist der Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Sozialversicherung nach § 3 Nr. 62 EStG steuerfrei. Alternativ können im Rahmen der Höchstgrenzen des § 3 Nr. 62 EStG steuerfreie Zuschüsse zur privaten Kranken- und Pflegeversi...mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 3.5.3 Die englische Limited

In den letzten Jahren hat die englische "Limited" eine besondere Aufmerksamkeit genossen. Sie ist wie die deutsche GmbH eine juristische Person. Die Direktoren (directors) sind vergleichbar mit dem Geschäftsführer einer deutschen GmbH. Sie leiten die Geschäfte der Gesellschaft und vertreten diese gemeinsam (kann per Satzung geändert werden). Soweit nicht abweichend geregelt,...mehr

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Fahrtätigkeit / 1 Versicherungsrechtliche Beurteilung

Berufskraftfahrer, die eine Fahrtätigkeit im Rahmen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses ausüben, sind als Arbeitnehmer versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.[1] Davon abweichend ist der Berufskraftfahrer in seiner Beschäftigung krankenversicherungsfrei, wenn sein regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentge...mehr

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Arbeitnehmer und Selbststän... / Zusammenfassung

Überblick Bei Einstellung eines Mitarbeiters hat der Arbeitgeber zahlreiche lohnsteuerrechtliche Pflichten zu erfüllen. Anders verhält es sich dagegen bei selbstständigen Mitarbeitern, die als Honorarkräfte eingesetzt werden. Soweit die Arbeitnehmereigenschaft bejaht wird, muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bei der Finanzverwaltung anmelden, dort die elektronischen Lohnst...mehr

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Sonderausgaben / 3 Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben

Unter dem Begriff "Vorsorgeaufwendungen" werden die folgenden als Sonderausgaben abzugsfähigen Beiträge zusammengefasst: Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, Beiträge zu privaten Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen, Beiträge zu einer zusätzlichen freiwilligen Pflegeversicherung, Beiträge zu bestimmten Versicherungen auf den Erlebens- oder Todesfall. Unbedeute...mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 2.1 Gesellschafter einer GbR: Meist nicht versicherungspflichtig

Auch wenn mehrere Personen in Form einer Innengesellschaft[1] ein Handwerk gemeinschaftlich betreiben, sind die Gesellschafter dieser bürgerlich-rechtlichen Gesellschaft (GbR) in der Gesellschaft nicht versicherungspflichtig beschäftigt. Selbst wenn nur der nach außen auftretende Gesellschafter in die Handwerksrolle eingetragen ist, sind die nicht in die Handwerksrolle einge...mehr

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Einsatzwechseltätigkeit / Zusammenfassung

Begriff Eine reisekostenrechtliche berufliche Auswärtstätigkeit liegt vor, wenn der Arbeitnehmer vorübergehend außerhalb seiner Wohnung und außerhalb seiner ersten Tätigkeitsstätte beruflich tätig wird. Eine Auswärtstätigkeit ist ebenfalls gegeben, wenn der Arbeitnehmer typischerweise nur an wechselnden Einsatzstellen oder auf einem Fahrzeug tätig wird. Ist die berufliche Au...mehr

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Arbeitnehmer und Selbststän... / 3 Abgrenzung einer abhängigen Beschäftigung von einer Selbstständigkeit

Die maßgebenden Kriterien zur Abgrenzung eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses von einer selbstständigen Tätigkeit sind in einer umfangreichen höchstrichterlichen Rechtsprechung entwickelt worden.[1] Maßgebend ist stets das Gesamtbild der jeweiligen Arbeitsleistung unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung. Die Zuordnung einer Tätigkeit nach deren Gesamtbild zum r...mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 3.3 Typenvermischung (GmbH & Co. KG)

Eine weit verbreitete Gesellschaftsform ist die der GmbH und Co. KG. Die Konstruktion dieser Gesellschaftsform zielt darauf ab, die flexible Struktur der Personengesellschaft mit dem Vorteil der Haftungsbeschränkung für alle Beteiligten zu verbinden. Die Besonderheit dieser Gesellschaftsform liegt darin, dass die Komplementärstellung innerhalb einer KG nicht eine natürliche,...mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 3.5.2 Mitglieder von Organen EU-mitgliedsstaatlicher Kapitalgesellschaften

Mit der versicherungsrechtlichen Beurteilung in Deutschland beschäftigter Mitglieder von Organen einer ausländischen Kapitalgesellschaft hat sich das Bundessozialgericht befasst.[1] Dabei ging es konkret um die versicherungsrechtliche Beurteilung eines Mitglieds des Board of Directors (BoD) einer irischen Kapitalgesellschaft in Form einer private limited company in seiner Be...mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / Zusammenfassung

Überblick Die Arbeitnehmereigenschaft setzt steuerlich ein Dienstverhältnis voraus. Im Gegensatz zu einem selbstständig Tätigen ist ein Arbeitnehmer in den Betrieb seines Arbeitgebers eingegliedert und dessen Weisungen unterworfen. Kennzeichnend ist auch, dass er das Risiko einer Erwerbstätigkeit insoweit nicht trägt, als er auch bei unverschuldeter Nichtleistung (z. B. info...mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 3.1.2 Rückwirkungsverbot bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern

Bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern ist steuerlich außerdem unbedingt das Rückwirkungsverbot zu beachten. Zwischen GmbH und beherrschendem Gesellschafter-Geschäftsführer können in keinem Fall Verträge (z. B. Dienstverträge) mit Rückwirkung abgeschlossen werden, denn diese werden steuerrechtlich nicht anerkannt und führen bezüglich der Leistungen bei der GmbH z...mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 3.1.3 Grundsatz: Keine Versicherungspflicht von Treuhänder-Gesellschafter-Geschäftsführern

Sofern GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer aufgrund eines Treuhandvertrags mehrheitlich am Stammkapital einer GmbH beteiligt sind, stehen sie grundsätzlich nicht in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis zur GmbH. Voraussetzung ist, dass sich die Verpflichtungen und Abhängigkeiten des Treuhänders vom Treugeber allein aus dem Treuhandvertrag und nicht aus dem Gesellschafts...mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 3.1.2 Gesellschafter-Geschäftsführer mit Sperrminorität

Ein Gesellschafter-Geschäftsführer, der bis zu 50 % an Anteilen am Stammkapital hält, ist nur ausnahmsweise als Selbstständiger anzusehen, wenn ihm eine umfassende die gesamte Unternehmensqualität erfassende Sperrminorität eingeräumt ist. So steht er nicht in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis zur GmbH, wenn er aufgrund seiner Kapitalbeteiligung und besonderer Vereinb...mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 2.2 Kommanditisten einer Kommanditgesellschaft

Kommanditisten sind grundsätzlich von der Geschäftsführung ausgeschlossen. Sie können insbesondere der Geschäftsführung der Komplementäre nicht widersprechen.[1] Die Kommanditisten haften nur mit ihrer Einlage.[2] Ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis zu einer KG ist also nicht allein schon dadurch ausgeschlossen, dass der Beschäftigte Kommanditist ist und ihm i...mehr

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Betriebliche Krankenversich... / Sozialversicherung

1 Voraussetzungen für den Abschluss Die Voraussetzungen für den Abschluss einer bKV sind je nach Anbieter und Unternehmen unterschiedlich. Sie richten sich im Wesentlichen nach der Anzahl der versicherten Mitarbeiter, den branchenspezifischen Gesundheitsrisiken und den versicherten Leistungen. Einheitliche Standards gibt es nicht. Definiert wird zunächst das Versichertenkollektiv....mehr

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Entsendung: Anwendung von E... / Sozialversicherung

1 Entsendung nach EU-Recht Für eine selbstständig erwerbstätige Person, die sich in einen anderen Mitgliedsstaat entsendet, in dem die Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit angewendet werden, gelten vorrangig die jeweiligen Verordnungsregelungen. Hierbei ist zu beachten, dass es bei der Anwendung der Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit Einschränkungen beim gebietlic...mehr

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Entsendung: Anwendung von E... / 1.3 Sachlicher Geltungsbereich

Der sachliche Geltungsbereich umfasst alle Versicherungszweige der Sozialversicherung.mehr

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Pflegeversicherung (Videos) / 2 Pflegeversicherungsbeitrag: Nachweis der Elterneigenschaft

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Pflegeversicherung (Videos) / 3 Pflegeversicherungsbeitrag: Aufwendige Zinsberechnungen vermeiden

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Betriebliche Krankenversich... / 5.2 Beitragsbewertung der Sozialabgaben

Für den Arbeitnehmer ist eine arbeitgeberfinanzierte bKV ein geldwerter Vorteil. Für die beitragsrechtliche Bewertung muss unterschieden werden, ob es sich um Sach- oder Barlohn handelt. Im Steuerrecht gilt eine Freigrenze, wenn der Vertrag durch den Arbeitgeber für den Arbeitnehmer abgeschlossen wird.[1] Bei der Zuwendung handelt es sich um Sachlohn. Nutzt der Arbeitgeber d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegeversicherung (Videos) / 1 Pflegeversicherungsbeitrag: Änderungen seit dem 1.7.2023

Video: Pflegeversicherungsbeitrag: Änderungen ab dem 1.7.2023mehr

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Betriebliche Krankenversich... / 3 Wartezeit

Auf die bei privaten Kranken-Zusatzversicherungen üblichen Wartezeiten wird bei der bKV verzichtet. Die Versicherten sind somit sofort leistungsberechtigt.mehr

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Pflegeversicherung (Videos)

1 Pflegeversicherungsbeitrag: Änderungen seit dem 1.7.2023 Video: Pflegeversicherungsbeitrag: Änderungen ab dem 1.7.2023 2 Pflegeversicherungsbeitrag: Nachweis der Elterneigenschaft Video: Nachweis Elterneigenschaft 3 Pflegeversicherungsbeitrag: Aufwendige Zinsberechnungen vermeiden Video: Zinsberechnungmehr

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Betriebliche Krankenversich... / 5 Finanzierung

Die bKV kann nach verschiedenen Varianten finanziert werden: Der Arbeitgeber schließt den Vertrag über die bKV und zahlt die Beiträge für die Mitarbeiter. Der Arbeitgeber vereinbart einen Gruppenvertrag mit einem Versicherer. Die Mitarbeiter zahlen die Beiträge in voller Höhe oder sie erhalten einen Beitrags-Zuschuss vom Arbeitgeber. 5.1 Beiträge Die Beiträge werden unternehmens...mehr

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Entsendung: Anwendung von E... / 3.1.2 Wiederaufnahme der Tätigkeit

Bei der Wiederaufnahme der Tätigkeit nach dem 31.12.2020 im Anschluss an eine Unterbrechung handelt es sich in der Regel um einen neuen Sachverhalt. Dieser wird nach den Regelungen des Handels- und Kooperationsabkommens beurteilt.mehr

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Entsendung: Anwendung von E... / 1 Entsendung nach EU-Recht

Für eine selbstständig erwerbstätige Person, die sich in einen anderen Mitgliedsstaat entsendet, in dem die Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit angewendet werden, gelten vorrangig die jeweiligen Verordnungsregelungen. Hierbei ist zu beachten, dass es bei der Anwendung der Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit Einschränkungen beim gebietlichen, persönlichen und sach...mehr

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Entsendung: Anwendung von E... / 2 Voraussetzungen für eine Entsendung nach den Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit

Nach den Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit kann eine Person, die in einem Mitgliedsstaat eine selbstständige Erwerbstätigkeit ausübt, für eine begrenzte Zeit eine ähnliche Tätigkeit in einem anderen Mitgliedsstaat ausüben. Sollten die Voraussetzungen erfüllt sein, können während der Entsendung weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften angewendet werden. Sollte eine ...mehr

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Entsendung: Anwendung von E... / 2.3 Weitergeltung der deutschen Rechtsvorschriften

Nach den Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit liegt eine Entsendung nur vor, wenn unmittelbar vor dem Auslandseinsatz die deutschen Rechtsvorschriften gegolten haben. Eine feste Zeitgrenze, wie z. B. bei der Entsendung von Arbeitnehmern, ist nicht vorgesehen. Nach Auffassung des GKV-Spitzenverbandes, DVKA, sollte auch hier auf die Zeitgrenze von 2 Monaten abgestellt wer...mehr

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Entsendung: Anwendung von E... / 3.2 Vom Handels- und Kooperationsabkommen erfasste Sachverhalte

Vom Handels- und Kooperationsabkommen werden Sachverhalte erfasst, die nach dem 31.12.2020 beginnen und zu keinem Zeitpunkt einen grenzüberschreitenden Bezug zum Vereinigten Königreich oder einem anderen Mitgliedstaat hatten. Persönlicher Geltungsbereich Das Handels- und Kooperationsabkommen gilt unabhängig von der Staatsangehörigkeit für Personen, für die das Sozialversicheru...mehr

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Entsendung: Anwendung von E... / 2.2 Ähnliche Tätigkeit

Selbstständig erwerbstätige Personen dürfen im Rahmen einer Entsendung im anderen Mitgliedsstaat ausschließlich "ähnliche Tätigkeiten" ausüben. Dies bedeutet, dass es sich bei der im anderen Mitgliedsstaat ausgeübten Tätigkeit um eine Tätigkeit in derselben Branche handeln muss. Praxis-Beispiel Ein Bäckermeister möchte eine Metzgerei eröffnen Ein in Deutschland selbstständige...mehr

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Entsendung: Anwendung von E... / 2.4 Weitere Voraussetzungen

Die weiteren Voraussetzungen für eine Entsendung von selbstständig erwerbstätigen Personen sind identisch mit den Voraussetzungen für entsandte Arbeitnehmer.[1]mehr

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Entsendung: Anwendung von E... / 3.1.1 Unterbrechung

Eine Unterbrechung der vorübergehenden Tätigkeit liegt vor, wenn die selbstständig erwerbstätige Person für einen nicht nur kurzfristigen Zeitraum (bis zu einem Monat) in den Entsendestaat zurückkehrt oder die Voraussetzungen für die Entsendung nicht mehr vorliegen. Wichtig Beendigung der Entsendebescheinigung Liegt eine Unterbrechung vor, muss die selbstständig erwerbstätige Pe...mehr

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Entsendung: Anwendung von E... / 3.1 Vom Austrittsabkommen erfasste Sachverhalte

Sachverhalte, die ohne Unterbrechung über den 31.12.2020 hinausgehen, werden vom Austrittsabkommen erfasst. Hierzu gehören Sachverhalte, in denen eine Person bereits vor dem 1.1.2021 eine selbstständige Tätigkeit im Vereinigten Königreich ausübt, ein britischer Staatsangehöriger bereits vor dem 1.1.2020 in Deutschland wohnt und zu einem späteren Zeitpunkt im Vereinigten Königr...mehr

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Entsendung: Anwendung von E... / 3.1.3 Ausnahmevereinbarung nach dem Austrittsabkommen

Wird eine selbstständig erwerbstätige Person vom Austrittsabkommen erfasst, gelten für diese Person die Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit. Sollten die Voraussetzungen für eine Entsendung nicht vorliegen (beispielsweise aufgrund der Entsendedauer), besteht die Möglichkeit zum Abschluss einer Ausnahmevereinbarung.mehr

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Betriebliche Krankenversich... / Zusammenfassung

Begriff Bei der betrieblichen Krankenversicherung (bKV) handelt es sich um eine private Kranken-Zusatzversicherung. Sie wirkt als sog. "nicht-substitutive" Krankenversicherung als Ergänzung zur unverändert fortbestehenden gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung der Mitarbeiter. Die Zusatzpolicen werden als Gruppenverträge des Betriebes in Kooperation mit einem private...mehr

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Entsendung: Anwendung von E... / 3.2.1 Voraussetzungen für eine Entsendung

Auch nach dem Handels- und Kooperationsabkommen besteht die Möglichkeit, dass eine selbstständig erwerbstätige Person vorübergehend entsandt wird. Voraussetzung ist, dass sich es sich bei den jeweiligen Tätigkeiten um ähnliche handelt, die Einsatzdauer den Zeitraum von 24 Monaten nicht überschreitet. Liegen die Voraussetzungen für eine Entsendung vor, gelten für die Dauer der E...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Krankenversich... / 2 Gesundheitsprüfungen

Gesundheitsprüfungen sind beim individuellen Abschluss einer privaten Kranken-Zusatzversicherung üblich. Vorerkrankungen können zur Ablehnung oder zu Risikozuschlägen führen. Ausnahmen bestehen für Auslandsreise-Krankenversicherungen sowie bestimmte Privat-Policen, welche über gesetzliche Krankenkassen vermittelt werden. Bei betrieblichen Krankenversicherungen gibt es sehr un...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entsendung: Anwendung von E... / 1.1 Gebietlicher Geltungsbereich

Einschränkungen beim gebietlichen Geltungsbereich gibt es bei Dänemark, Finnland, Frankreich, Italien, Malta, Niederlande, Portugal, Spanien, Zypern und beim Vereinigten Königreich.mehr

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Entsendung: Anwendung von E... / 2.1 Gewöhnliche Tätigkeit

Damit eine Entsendung nach der Verordnung (EG) über soziale Sicherheit vorliegen kann, muss gewöhnlich eine selbstständige Erwerbstätigkeit in Deutschland ausgeübt werden. Damit für die Person die deutschen Rechtsvorschriften auch während einer Entsendung in einen anderen Mitgliedsstaat weiter gelten können, muss die selbstständige Tätigkeit in Deutschland bereits seit minde...mehr