Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerabzug

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Künstler – ABC IntStR / 2 Inhalt

Eine künstlerische Tätigkeit setzt eine eigenschöpferische Leistung voraus, die individuelle Gestaltungskraft und Anschauungsweise und über das Beherrschen der Technik hinaus eine gewisse Gestaltungshöhe zum Ausdruck bringt.[1] Dem Steuerabzug unterliegen die Einkünfte, wenn sie aus einer inl. Darbietung stammen. Es muss sich um eine Darbietung im Inland handeln. Eine Darbie...mehr

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Künstler – ABC IntStR / 4 Beratungshinweise

Beschränkt stpfl. Künstler, die mit Einkünften aus einer Darbietung im Inland dem Steuerabzug unterliegen, haben mehrere Möglichkeiten zur Auswahl. Sie können den Steuerabzug, der von der Bruttovergütung vorgenommen wird, hinnehmen; die Steuer ist dann durch den Steuerabzug abgegolten. Um die Abgeltungswirkung auszuschließen, können sie im Inland eine Betriebsstätte gründen;...mehr

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Künstler – ABC IntStR / 1 Systematische Einordnung

Die Tätigkeit selbstständiger Künstler fällt unter die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit nach § 18 EStG. Einkünfte eines im Inland ansässigen Künstlers sind nach § 34d Nr. 3 EStG ausl. Einkünfte, wenn die künstlerische Tätigkeit im Ausland ausgeübt oder verwertet wird oder worden ist. Die künstlerische Tätigkeit eines im Ausland ansässigen Stpfl. führt nach § 49 Abs. 1 Nr...mehr

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Kapitalertragsteuer – ABC I... / 2 Inhalt

Der KapESt unterliegen alle Gewinnausschüttungen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 EStG, also auch verdeckte Gewinnausschüttungen. Trotz des Charakters der KapESt als Vorauszahlung auf die Steuerschuld bestimmt § 43 Abs. 1 S. 3 EStG, dass der Steuerabzug ungeachtet von § 3 Nr. 40 EStG und § 8b Abs. 1 KStG vorzunehmen ist. Die vollständige Steuerfreistellung nach § 8b Abs....mehr

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Mutter-Tochter-Richtlinie –... / 3 Praxisfragen

Nach § 43b Abs. 2 S. 1 EStG muss die Mindestbeteiligung an der ausschüttenden Tochtergesellschaft "unmittelbar" gehalten werden. Ob dies der Fall ist, richtet sich nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO. Wird die Beteiligung über eine vermögensverwaltende nicht gewerblich geprägte Personengesellschaft gehalten, ist die Beteiligung "unmittelbar" in diesem Sinne. Die KESt ist daher entspre...mehr

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Veranstalter (Steuerabzug) ... / 3 Praxisfragen

Eine besondere Regelung für den "Steuerabzug zweiter Stufe" enthält § 50a Abs. 4 EStG. Der beschränkten Stpfl. und dem Steuerabzug unterliegen nicht nur die im Verhältnis zwischen Künstler usw. und Agentur, sondern auch die im Verhältnis zwischen Veranstalter und Agentur gezahlten Vergütungen. Maßgebend ist nur, dass die Darbietung im Inland stattfindet. Bei mehrstufigen Ver...mehr

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Veranstalter (Steuerabzug) – ABC IntStR

1 Systematische Einordnung Neben darstellenden Künstlern, Sportlern usw. unterliegen nach § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. d EStG auch Veranstalter einer im Inland ausgeübten oder verwerteten künstlerischen, sportlichen usw. Darbietung der beschränkten Stpfl., und zwar selbst dann, wenn sie im Inland keine Betriebsstätte und keinen ständigen Vertreter unterhalten. Die Einnahmen werd...mehr

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Veranstalter (Steuerabzug) ... / 4 Beratungshinweise

Vergütungen, die für Leistungen des Veranstalters gezahlt werden, unterliegen auch dann dem Steuerabzug, wenn sie Dritten zufließen. Hierdurch soll verhindert werden, dass die von dem Veranstalter zu erbringenden Leistungen aufgespalten und zur Vermeidung des Steuerabzugs auf Dritte übertragen werden. Es muss sich aber immer um Leistungen handeln, zu denen der Veranstalter v...mehr

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Veranstalter (Steuerabzug) ... / 2 Inhalt

"Veranstalter" ist die natürliche Person oder Körperschaft, die die künstlerische, sportliche oder sonstige Darbietung im eigenen Namen und auf eigene Rechnung durchführt. Hinsichtlich Stpfl. und Steuerabzug ist zu unterscheiden, ob der Veranstalter eine Darbietung erbringt oder verwertet. Erfolgt die Darbietung im Inland, unterliegt der Veranstalter, ebenso wie der darbiete...mehr

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Veranstalter (Steuerabzug) ... / Literaturtipps

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Veranstalter (Steuerabzug) ... / 1 Systematische Einordnung

Neben darstellenden Künstlern, Sportlern usw. unterliegen nach § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. d EStG auch Veranstalter einer im Inland ausgeübten oder verwerteten künstlerischen, sportlichen usw. Darbietung der beschränkten Stpfl., und zwar selbst dann, wenn sie im Inland keine Betriebsstätte und keinen ständigen Vertreter unterhalten. Die Einnahmen werden unter weiteren Vorausse...mehr

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Steuerabzugsverfahren – ABC... / 2 Inhalt

Dem Steuerabzug unterliegen nach § 50a Abs. 1 Nr. 1 EStG künstlerische Darbietungen ("Künstler"), sportliche und artistische Darbietungen ("Sportler, Artisten"), unterhaltende und ähnliche Darbietungen ("Unterhaltende und ähnliche Darbietungen"), nach § 50a Abs. 1 Nr. 2 EStG die Verwertung dieser Darbietungen ("Veranstalter (Steuerabzug)"), nach § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG Vergütun...mehr

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Sportler, Artisten – ABC In... / 2 Inhalt

Einkünfte aus im Inland ausgeübten sportlichen oder artistischen Darbietungen unterliegen nach § 50a Abs. 1 Nr. 1 EStG dem Steuerabzug. "Sport" ist i. S. d. § 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 21 AO als körperliche Ertüchtigung zu verstehen. Schach ist danach Sport, andere Spiele sind es nicht. Einkünfte von Personen, die nur anlässlich einer Sportveranstaltung tätig werden, wie Schiedsric...mehr

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Sportler, Artisten – ABC In... / 3 Praxisfragen

Dem Steuerabzug unterliegen auch Einkünfte eines Sportlers oder Artisten aus der Darbietung samt Nebenleistungen, die einer anderen Person zufließen. Dadurch soll verhindert werden, dass der Steuerabzug umgangen wird, indem eine einheitliche Leistung in Haupt- und Nebenleistungen aufgespalten wird. Es muss sich aber immer um eine Leistung handeln, die sachlich zu den von dem...mehr

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Sportler, Artisten – ABC In... / 4 Beratungshinweise

Ein beschränkt stpfl. Sportler oder Artist, der mit Einkünften aus einer Darbietung im Inland dem Steuerabzug unterliegt, hat mehrere Möglichkeiten. Er kann den Steuerabzug, der von der Bruttovergütung vorgenommen wird, hinnehmen; die Steuer ist dann durch den Steuerabzug abgegolten. Er kann, um die Abgeltungswirkung auszuschließen, im Inland eine Betriebsstätte gründen, jed...mehr

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Werbung – ABC IntStR / 2 Inhalt

Einkünfte aus Werbung sind ausl. Einkünfte nach § 34d Nr. 2 Buchst. a i. V. m. Nr. 7, 8 Buchst. c EStG, wenn die Rechte zur Nutzung in einem ausl. Staat überlassen werden oder wenn der zur Vergütung Verpflichtete Wohnsitz, Geschäftsleitung oder Sitz in einem ausl. Staat hat. Soweit diese Tatbestände erfüllt sind, ist eine auf die Vergütungen für die Werbung im ausl. Staat er...mehr

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Sportler, Artisten – ABC In... / 1 Systematische Einordnung

Die Tätigkeiten von Sportlern und Artisten können zu gewerblichen Einkünften nach § 15 EStG oder zu Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit nach § 19 EStG führen. Gewerbliche Einkünfte eines im Inland ansässigen Stpfl. gelten nach § 34d Nr. 2 Buchst. a EStG als ausl. Einkünfte, wenn im Ausland eine Betriebsstätte oder ein ständiger Vertreter unterhalten wird. Bei einer ni...mehr

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Steuerabzugsverfahren – ABC... / 3 Praxisfragen

Das Steuerabzugsverfahren einschließlich des Haftungsverfahrens ist so geregelt, dass es den EU-rechtlichen Vorgaben entspricht. Die Regelung widerspricht also nicht den Grundfreiheiten.[1] Der Steuerabzug hat nur zu erfolgen, wenn beschränkte Stpfl. besteht. Allerdings ist das Steuerabzugsverfahren nicht geeignet, über das Bestehen der beschränkten Steuerpflicht zu entscheid...mehr

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Abgeltungswirkung – ABC IntStR / 1 Systematische Einordnung

Bei beschränkter KSt-Pflicht ist die Erhebung der Steuer schwierig, wenn im Inland kein Vermögen des beschränkt Stpfl. belegen ist. Die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen und Vollstreckungen im Ausland sind verfahrensmäßig aufwendig und wenig effektiv. Aus diesem Grund wird die Steuer in weiterem Umfang, als das bei unbeschränkter Stpfl. der Fall ist, durch Steuerabzug er...mehr

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Abgeltungswirkung – ABC IntStR / 4 Beratungshinweise

Die Abgeltungswirkung kann durch die Bruttobesteuerung zu einer Überbesteuerung führen. Besteht weder ein Antragsrecht zur Veranlagung noch eine Möglichkeit zur Erstattung oder Freistellung nach § 50d Abs. 1, 2 EStG, kann dies dadurch vermieden werden, dass die Einkünfte über eine inl. Betriebsstätte geleitet werden. Zu beachten ist dabei aber, dass eine freie Zuordnung zu e...mehr

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Abgeltungswirkung – ABC IntStR / 3 Praxisfragen

Die Abgeltungswirkung setzt voraus, dass beschränkte Stpfl. bestanden hat. Ist ein Steuerabzug bei nicht steuerbaren Einkünften vorgenommen worden, ist die Steuer nach § 37 Abs. 2 AO zu erstatten. Wenn aufgrund des Gesetzes ein Steuerabzug vorzunehmen ist, tritt die Abgeltungswirkung ohne Rücksicht darauf ein, ob der Steuerabzug tatsächlich erfolgt ist. Ist er unterblieben, i...mehr

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Abgeltungswirkung – ABC IntStR / 2 Inhalt

Die Abgeltungswirkung tritt nach § 50 Abs. 2 S. 1 EStG, § 32 Abs. 1 Nr. 2 KStG ein bei dem KapESt-Abzug und dem Steuerabzug nach § 50a Abs. 1 EStG, nicht jedoch bei dem Steuerabzug nach § 48 EStG und nach § 50a Abs. 7 EStG. Auch soweit ein Steuerabzug der Abgeltungswirkung unterliegt, schließt § 32 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 KStG die Abgeltungswirkung für bestimmte Fälle aus mit d...mehr

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Zins- und Lizenzrichtlinie ... / 2 Inhalt

§ 50g EStG, der die Zins- und Lizenzrichtlinie in nationales Recht umsetzt, begünstigt nur Zins- und Lizenzzahlungen zwischen KSt-Subjekten.[1] Ausgedehnt wird der Anwendungsbereich der Regelung aber auch auf Betriebsstätten einer Körperschaft, sodass auch Zins- und Lizenzzahlungen zwischen einer Tochtergesellschaft und einer Betriebsstätte oder zwischen Betriebsstätten von ...mehr

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Unterhaltende und ähnliche ... / 2 Inhalt

Der beschränkten Stpfl. nach § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. d EStG unterliegen Einkünfte aus im Inland ausgeübter oder verwerteter unterhaltender oder ähnlicher Darbietung. Erfasst werden sowohl der Ausführende selbst als auch der Veranstalter. Im Inland wird die Darbietung ausgeübt, wenn die Ausübenden physisch im Inland anwesend sind. Die Darbietung wird im Inland verwertet, we...mehr

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Steuerabzugsverfahren – ABC... / 4 Beratungshinweise

Beschränkt stpfl. EU- oder EWR-Staatsbürger können die Bemessungsgrundlage für den Steuerabzug um mit der Vergütung unmittelbar zusammenhängende Betriebsausgaben oder Werbungskosten mindern; allerdings steigt dann der Abzugssteuersatz bei natürlichen Personen von 15 % auf 30 %. Eine solche Maßnahme ist daher nur sinnvoll, wenn die unmittelbar mit der Leistung zusammenhängend...mehr

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Erstattungsverfahren – ABC ... / 4 Beratungshinweise

Der Schuldner der Vergütung muss den Steuerabzug vornehmen, wenn ihm keine Freistellungsbescheinigung vorliegt. Unterlässt er den Steuerabzug, trifft ihn die Haftung nach den §§ 44 Abs. 5, 50a Abs. 5 S. 4 EStG, und zwar selbst dann, wenn feststeht, dass die Quellensteuer nach einem niedrigeren Steuersatz oder gar nicht entstanden ist. Hierauf kann sich der Schuldner der Verg...mehr

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Erstattungsverfahren – ABC ... / 2 Inhalt

Nach § 50c Abs. 1 S. 1 EStG ist der Steuerabzug in unveränderter Höhe durchzuführen, auch wenn aufgrund eines DBA oder der §§ 43b, 50g EStG ein niedrigerer Quellensteuersatz oder eine völlige Befreiung von der Quellensteuer gilt. Es ist also grundsätzlich ein zweistufiges Verfahren anzuwenden, nämlich der unverminderte Steuerabzug auf der ersten Stufe und die Erstattung der ...mehr

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Unterhaltende und ähnliche ... / 3 Praxisfragen

EU- und EWR-Staatsangehörige haben die Möglichkeit, beim Steuerabzug unmittelbar mit den Einnahmen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehende Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten nach § 50a Abs. 3 EStG geltend zu machen oder die Abgeltungswirkung durch einen Antrag auf Veranlagung nach § 50 Abs. 2 Nr. 5 EStG auszuschließen ("Steuerabzugsverfahren"). Der beschränkten Stpfl. unt...mehr

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Freistellungsverfahren – AB... / 1 Systematische Einordnung

Bei beschränkter Stpfl. erhebt Deutschland als Quellenstaat die Steuer bei Einkünften aus Kapitalvermögen[1], aus im Inland ausgeübten oder verwerteten künstlerischen, sportlichen, artistischen, unterhaltenden oder sonstigen Darbietungen[2], aus der Nutzungsüberlassung von Rechten (Lizenzen)[3] und aus Aufsichtsratstätigkeit[4] durch Steuerabzug. Der Steuerabzug bei Einkünft...mehr

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Unterhaltende und ähnliche ... / 1 Systematische Einordnung

Im Inland ausgeübte oder verwertete unterhaltende und ähnliche Darbietungen unterliegen nach § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. d, Nr. 3 EStG der beschränkten Stpfl. Zusätzlich werden unterhaltende Darbietungen von § 49 Abs. 1 Nr. 9 EStG erfasst, sodass sie auch dann der beschränkten Stpfl. unterliegen, wenn es sich um "sonstige Einkünfte" nach § 22 Nr. 3 EStG handelt. Die Steuer wir...mehr

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Erstattungsverfahren – ABC ... / 1 Systematische Einordnung

Bei beschränkter Stpfl. erhebt Deutschland als Quellenstaat die Steuer bei Einkünften aus Kapitalvermögen[1], aus im Inland ausgeübten oder verwerteten künstlerischen, sportlichen, artistischen, unterhaltenden oder sonstigen Darbietungen[2], aus der Nutzungsüberlassung von Rechten (Lizenzen)[3] und aus Aufsichtsratstätigkeit[4] durch Steuerabzug. Der Steuerabzug bei Einkünft...mehr

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Steuerabzugsverfahren – ABC... / 1 Systematische Einordnung

Bei grenzüberschreitenden Beziehungen ist die Steuererhebung nur dann gesichert, wenn der beschränkt Stpfl. eine dauerhafte und feste Präsenz im Quellenstaat unterhält, etwa ein Grundstück oder eine Betriebsstätte. Wird er ohne eine solche dauerhafte Präsenz, und damit u. U. nur kurzfristig, im Inland tätig, wird die Ermittlung des Sachverhalts und damit die Steuerfestsetzun...mehr

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Freistellungsverfahren – AB... / 2 Inhalt

Das Freistellungsverfahren ist vorgesehen, wenn der Satz der Abzugsteuer aufgrund der §§ 43b, 50g EStG oder eines DBA niedriger ist als derjenige nach § 43a EStG (Kapitalerträge, regelmäßig 25 %) oder nach § 50a Abs. 1 EStG (künstlerische, sportliche und ähnliche Darbietungen, Lizenzen; 15 %) bzw. wenn er 0 % beträgt. Grundlage für den Einbehalt der Abzugsteuer mit einem nie...mehr

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Freistellungsverfahren – AB... / 4 Beratungshinweise

Der Gläubiger der Abzugsteuer kann zwischen dem Freistellungs- und dem Erstattungsverfahren wählen. Das Freistellungsverfahren ist günstiger, weil der zu erstattende Betrag beim Erstattungsverfahren, mit Ausnahme der Fälle des § 50g EStG [1], nicht verzinst wird. Das Freistellungsverfahren vermeidet daher Zinsverluste. Der Schuldner der Kapitalerträge bzw. Vergütungen darf den...mehr

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Zins- und Lizenzrichtlinie ... / 4 Beratungshinweise

Da § 50g EStG gegenwärtig nur bei unmittelbaren Beteiligungen anwendbar ist, müssen Zins- und Lizenzzahlungen bei tiefer gestaffelten Konzernen durch die Beteiligungskette hindurch fließen, sodass auf jeder Stufe die Zahlung nur zwischen Mutter- und Tochtergesellschaft erfolgt. Bei Zinszahlungen ist zu berücksichtigen, dass Zinsen nach deutschem Recht ohnehin nur in bestimmte...mehr

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Freistellungsverfahren – AB... / 3 Praxisfragen

Das Freistellungsverfahren gilt für alle Arten der Kapitalerträge, auch für verdeckte Gewinnausschüttungen. Allerdings ist die Ausschüttung, für die die Freistellung beantragt wird, in dem Antrag anzugeben, was bei einer verdeckten Gewinnausschüttung im Zeitpunkt ihrer Leistung kaum möglich sein wird. Rechtlich ist die Freistellungsbescheinigung kein Freistellungsbescheid, en...mehr

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Werbung – ABC IntStR / 1 Systematische Einordnung

Einnahmen aus Werbung kommen insbesondere bei Berufssportlern und anlässlich sportlicher oder sonstiger Veranstaltungen in Betracht. Stpfl. Werbeeinnahmen können auch von Influencern erzielt werden. Zahlungen von deutschen Unternehmen an beschr. stpfl. Influencer unterliegen daher der Abzugsteuer nach § 50a Abs. 1 Nr. 1 EStG. Die Tätigkeit der Influencer sind "unterhaltende ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kontrollmitteilungen / 2 Kontrollmitteilungen anderer Behörden an die Finanzbehörde

Zur Sicherung der Besteuerung sind andere Finanzbehörden sowie andere öffentliche Stellen, z. B. Gerichte, verpflichtet, den Finanzbehörden bestimmte Mitteilungen zu machen. § 93a AO bildet hierfür die gesetzliche Grundlage, aufgrund derer der Verordnungsgeber die Mitteilungsverordnung [1] erlassen hat. Die Steuerpflichtigen sind von den Mitteilungen zu unterrichten.[2] Darübe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nichtveranlagungsbescheinigung / 1.3 Bescheinigung nach § 44a Abs. 5 EStG

Nach § 44a Abs. 5 EStG ist die Kapitalertragsteuer bei betrieblichen Kapitalerträgen nicht einzubehalten, wenn die Kapitalertragsteuer bei dem Gläubiger der Kapitalerträge aufgrund der Art seiner Geschäfte auf Dauer höher wäre als die gesamte festzusetzende Einkommen- oder Körperschaftsteuer (dauernde Überbesteuerung). Dies ist durch eine Bescheinigung des für den Gläubiger ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nichtveranlagungsbescheinigung / 1.2.2 Bescheinigung nach § 44a Abs. 7 EStG

Ist der Gläubiger der Kapitalerträge nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG steuerbefreit, z. B. gemeinnütziger Verein, oder eine Stiftung des öffentlichen Rechts, die unmittelbar gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken dient oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, die unmittelbar kirchlichen Zwecken dient, wird auch auf weitere Kapitalerträge grds. kein Steuerabzug einbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nichtveranlagungsbescheinigung / 1.5 Inländische Investmentvermögen

Inländische Sondervermögen (Investmentfonds) gelten als Zweckvermögen i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 5 KStG. Sie waren bis 2017 von der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer befreit. Die Steuerbefreiung galt auch für inländische Investmentaktiengesellschaften.[1] Daher wurde auch für diese eine NV-Bescheinigung ausgestellt.[2] Diese war Grundlage für die Abstandnahme vom Steuer...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nichtveranlagungsbescheinigung / 1.1 Privatpersonen

Eine NV-Bescheinigung wird auf Antrag ausgestellt, wenn anzunehmen ist, dass auch für Fälle der Günstigerprüfung nach § 32d Abs. 6 EStG keine Steuer entsteht.[1] Nach dieser Regelung muss das zu versteuernde Einkommen für alle Einkünfte inklusive der (grundsätzlich durch einen Steuerabzug abgegoltenen) Kapitalerträge unter Anwendung der tariflichen Einkommensteuer nach § 32a ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nichtveranlagungsbescheinigung / 3.3 Widerruf

Die Bescheinigungen werden unter dem Vorbehalt des Widerrufs erteilt und müssen zurückgegeben werden, wenn das Finanzamt sie zurückfordert. Die Abstandnahme vom Steuerabzug kann danach (bei Einkünften aus Kapitalvermögen) aufgrund eines Freistellungsauftrags erfolgen, wobei die bis dahin freigestellten Erträge zu berücksichtigen sind.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nichtveranlagungsbescheinigung / Zusammenfassung

Begriff Kapitalerträge unterliegen in den Fällen des § 43 EStG regelmäßig einem Kapitalertragsteuerabzug. Durch eine sog. Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) kann der zum Steuerabzug Verpflichtete in den gesetzlich vorgesehenen Fällen vom Steuereinbehalt absehen und die Kapitalerträge "brutto" an den Gläubiger auszahlen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nichtveranlagungsbescheinigung / 1.2.3 Bescheinigung nach § 44a Abs. 8 EStG

Handelt es sich beim Gläubiger der Kapitalerträge um eine nach § 5 KStG steuerbefreite Person mit Ausnahme der in § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG genannten Personen oder um eine juristische Person, die nicht in § 44a Abs. 7 EStG genannt ist, wird auf folgende Kapitalerträge nur ein Steuerabzug i. H. v. 3/5 des Kapitalertragsteuersatzes einbehalten: Inländische Gewinnausschüttungen[1]...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nichtveranlagungsbescheinigung / 3.4 Kontrolle

Auf dem Antragsvordruck[1] sind für natürliche Personen und nicht steuerbefreite Körperschaften, die Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielen, Angaben zur Höhe der voraussichtlichen Einkünfte zu machen. Im Nachhinein kann die Finanzverwaltung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften die Angabe der tatsächlichen Einkünfte verlangen und den Steuerpflichtigen ­z. B. zur Abgabe ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nichtveranlagungsbescheinigung / 1.6 Personengesellschaften mit steuerbefreiten Gesellschaftern

Für Personengesellschaften kann grundsätzlich keine NV-Bescheinigung ausgestellt werden. Diese Kapitalertragsteuer kann regelmäßig nur über eine Einkommen-/Körperschaftsteuerveranlagung der Gesellschafter angerechnet werden. Somit ist selbst dann ein Steuerabzug vorzunehmen, wenn an der Gesellschaft Personen beteiligt sind, für die eine NV-Bescheinigung nach den o. g. Grundsä...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nichtveranlagungsbescheinigung / 2 Übersicht

Die beigefügte Übersicht fasst die wichtigsten Informationen zu NV-Bescheinigungen zusammen:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Financial Planning und ... / (c) Finanzierungsstruktur

Rz. 52 Oftmals entscheidend für den Ertrag einer Immobilie ist ihre Finanzierung. Der Testamentsvollstrecker hat also zu prüfen, wie das Zinsentwicklungsrisiko angestiegen ist und welche Maßnahmen zur Sicherung eines niedrigen Zinsniveaus flankierend eingesetzt werden können. Hier bieten sich Forward-Darlehen,[30] Vereinbarung eines neuen Festzinssatzes für einen zukünftigen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
ESt-Erklärung 2021 (Teil I)... / 4. Pflicht zur Abgabe einer ESt-Erklärung

Verschiedene Regelungen im EStG und in der EStDV führen zur Abgabepflicht innerhalb der in Tz. I.3 genannten Fristen. Grundsätzlich ist für die Frage der Abgabepflicht einer ESt-Erklärung danach zu unterscheiden, ob es sich bei den steuerpflichtigen Personen um Arbeitnehmer oder andere Personen handelt. Auszug aus dem Formular EST 1 A: Arbeitnehmer: Besteht das Einkommen ganz ...mehr