Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerbefreiung

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / H. Steueramnestie nach dem Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit

Schrifttum: Bergmann/Eickmann, Die Ausschlussgründe der strafbefreienden Erklärung und Selbstanzeige im Vergleich, 2004; Götzenberger, Steueramnestie und neue Zinsbesteuerung, 2004; Gotzens/Kindshofer, Die Steueramnestie, 2004; Joecks/Randt, Steueramnestie 2004/2005, Erläuterungen, Checklisten, Materialien, 2004; Kaligin, Strafbefreiungserklärungsgesetz – StraBEG, Praktikerko...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kanzler, Familienarbeit, Erziehungs- u Pflegeleistung im Steuerrecht FR 1988, 205; Fischer, Hilflosigkeit iSd § 33b Abs 3 S 3 EStG, DB 1988, 1574; Kanzler, Der Pflege-Pauschbetrag des § 33b Abs 6 EStG u die damit zusammenhängende Änderung des § 33a Abs 3 EStG – Bemerkungen zu einer neuen durch das StReformG 1990 eingeführten Ermäßigung, FR 1992, 669; Kanzler, Scheidungsfolgen i...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Ausnahmeregelung bei Beseitigung des steuerlichen Vorteils auf Seiten des Gläubigers (Satz 2)

"Satz 1 findet keine Anwendung, soweit der steuerliche Vorteil infolge einer Besteuerungsinkongruenz im Sinne dieses Absatzes oder der Absätze 1 bis 4 bereits beim Gläubiger, beim weiteren Gläubiger oder bei der anderen Person im Sinne des Satzes 1 beseitigt wird." Rz. 86 [Autor/Stand] Allgemeines. § 4k Abs. 5 Satz 2 EStG setzt Art. 9 Abs. 3 Halbs. 2 ATAD um.[2] Es handelt si...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Punktuelle Effektivbelastung (§ 4j Abs. 2 Satz 2 EStG)

"Bei der Ermittlung, ob eine niedrige Besteuerung vorliegt, sind sämtliche Regelungen zu berücksichtigen, die sich auf die Besteuerung der Einnahmen aus der Rechteüberlassung auswirken, insbesondere steuerliche Kürzungen, Befreiungen, Gutschriften oder Ermäßigungen." Rz. 195 [Autor/Stand] Grundsätzliches. Gemäß § 4j Abs. 2 Satz 2 EStG sind bei der Beurteilung der Frage, ob ei...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Niedrigbesteuerungskriterium (§ 4j Abs. 2 Satz 1 EStG)

"Eine niedrige Besteuerung im Sinne des Absatzes 1 liegt vor, wenn die von der Regelbesteuerung abweichende Besteuerung der Einnahmen des Gläubigers oder des weiteren Gläubigers zu einer Belastung durch Ertragsteuern von weniger als 25 Prozent führt; maßgeblich ist bei mehreren Gläubigern die niedrigste Belastung." a) Überblick Rz. 184 [Autor/Stand] 25 %-Grenze. § 4j Abs. 2 Sä...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / c) Anknüpfungspunkt

Rz. 149 [Autor/Stand] Kritik an Maßgeblichkeit der rechtlichen Ausgestaltung des jeweiligen IP-Box-Regimes. Die Rückausnahme des § 4j Abs. 1 Satz 4 EStG stellt ausschließlich auf die rechtliche Ausgestaltung des jeweiligen IP-Box-Regimes ab. Die tatsächliche Art und Weise der Geschäftstätigkeit des (Lizenz-)Gläubigers ist hingegen unbeachtlich. Dies hat "verheerende" Konsequ...mehr

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Steuerbefreiung für Post-Universaldienstleistungen (zu § 4 Nr. 11b UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben ergänzt Abschn. 4.11b.1 Abs. 2 UStAE um eine Nr. 6. Der EuGH [1] hatte entschieden, dass die förmliche Zustellung von Schriftstücken nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften eine Post-Universaldienstleistung nach Art. 3 Abs. 4 der Post-Richtlinie darstellt, die als von "öffentlichen Posteinrichtungen" erbrachte Dienstleistung nach Art. 132 Ab...mehr

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Steuerbefreiung bei Beförderungsleistungen (zu § 4 Nr. 3 Buchst. a UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben führt einen neuen Abschn. 4.3.4 Abs. 3 UStAE ein. Drittlandsgrenzüberschreitende Güterbeförderungen sind grds. nach § 4 Nr. 3 Buchst. a UStG von der Umsatzsteuer befreit. Die Finanzverwaltung[1] hatte im Februar 2020 unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des EuGH[2] die Anwendungsgrundsätze dahingehend geändert, dass eine Steuerbefreiung nu...mehr

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Spediteure / 3.1 Anwendungsbereich der Steuerbefreiung

Die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 3 UStG gilt für die Beförderung von Gegenständen der Ausfuhr in das Drittlandsgebiet, einschließlich der Beförderungen im externen Versandverfahren; die Beförderung von Gegenständen der Einfuhr bis zum ersten Bestimmungsort in der Gemeinschaft bzw. einem weiteren verfügten Bestimmungsort, wenn die Kosten für diese Leistung in der Bemessungsgrund...mehr

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Spediteure / 3.3 Güterbeförderungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Einfuhr

Für die bei der Einfuhr gewährten Steuerbefreiungen muss ein unmittelbarer Zusammenhang mit der Erfassung der Kosten dieser Leistungen in der Bemessungsgrundlage der Einfuhr gegeben sein. Insofern sind es die Beförderungsleistungen selbst, aber auch alle vor Abfertigung zum freien Verkehr anfallenden Dienstleistungen zur Erhaltung, zum Umschlag und zur Lagerung der Erzeugnis...mehr

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Kehrtwende im Umgang mit Au... / D. Konsequenzen für die Praxis

Begrüßenswertes: Positiv an dem ergangenen BMF-Schreiben ist, dass nunmehr deutlich mehr Klarheit herrscht, wie die Finanzverwaltung Aufsichtsratstätigkeiten und andere Gremientätigkeiten künftig einzuordnen gedenkt. So ergeben sich trotz der verbliebenen Zweifelsfragen aus dem BMF-Schreiben auch klare Gestaltungsoptionen: Wie die Vergütung der Aufsichtsräte und Mitglieder a...mehr

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Report aus Brüssel (USTB 20... / 2. Richtlinie zur Befreiung von Leistungen im Hinblick auf EU-Maßnahmen im öffentlichen Interesse

Am 12.4.2021 hatte die Kommission den Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der MwSt-Systemrichtlinie in Bezug auf Befreiungen von Einfuhren und bestimmten Lieferungen im Hinblick auf Maßnahmen der EU im öffentlichen Interesse vorgelegt (EU-UStB 2021, 66). Damit sollten Maßnahmen unterstützt und erleichtert werden, die auf EU-Ebene im öffentlichen Interesse er...mehr

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Kehrtwende im Umgang mit Au... / I. Methodische Nachvollziehbarkeit der geänderten Rechtsprechung

Die geänderte Rechtsprechung ist im Ergebnis methodisch nachvollziehbar. Historische Auslegung: Die historische Auslegung zur Entwicklung der Besteuerung von Aufsichtsratsvergütungen lässt sich nicht gegen die Auslegung des Selbständigkeitsbegriffs in der Form der Auslegung von EuGH und BFH anführen. Zwar existierte mit § 2 Nr. 7 UStG 1918 ursprünglich eine Steuerbefreiung fü...mehr

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Spediteure / 3.2 Güterbeförderungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Ausfuhr

Die Steuerbefreiung bezieht sich unmittelbar auf Versendungen im Zusammenhang mit der Erbringung einer Ausfuhrlieferung bzw. einer Lohnveredelung an Gegenständen der Ausfuhr. Hierbei handelt es sich um den grenzüberschreitenden Transport selbst, einen eventuell anfallenden Vortransport, z. B. durch einen Frachtführer vom Absender zum Flughafen, Bahnhof, Binnen- oder Seehafen...mehr

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Spediteure / 2.1 Inländischer Streckenanteil

Der Leistungsort für Beförderungsleistungen ist grundsätzlich gem. § 3 b Abs. 1 UStG dort, wo die Beförderung bewirkt wird. Beförderungsleistungen sind mit dem auf das Inland entfallenden Streckenanteil steuerbar und, wenn keine Steuerbefreiung für eine grenzüberschreitende Güterbeförderung vorliegt, auch steuerpflichtig. Dieses Prinzip wurde schon mit Beginn des EU-Binnenma...mehr

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Spediteure / 4.4 Leistungseinkauf von EU-ausländischen Frachtführern und anderen Dienstleistern

Wegen der generellen Steuerbarkeit und ggf. Steuerpflicht der Güterbeförderungsleistungen und damit zusammenhängender Nebenleistungen hat der deutsche Auftraggeber Folgendes zu beachten: Bei der Abrechnung EU-ausländischer Auftragnehmer über Inlandstransporte und innergemeinschaftliche Güterbeförderungsleistungen besteht stets die Verpflichtung zur Übernahme der Steuerschuld ...mehr

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Spediteure / Zusammenfassung

Überblick Die Leistungen der Spediteure umfassen die Besorgung des Gütertransports durch Frachtführer, Verfrachter oder Selbsteintritt sowie diverse Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Lagerung, Erhaltung, dem Umschlag und der Zollabfertigung der transportierten Güter. Charakteristisch ist das Angebot eines Leistungsbündels und der Ankauf von oftmals hochspezialisierten Einz...mehr

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Aufbewahrungspflichten nach... / 3.4 Aufbewahrung in elektronischer Form

Rz. 59 Sowohl das Handelsrecht als auch das Steuerrecht lassen es zu, dass nahezu alle Unterlagen auch als Wiedergabe auf einem Bildträger oder auf anderen Datenträgern aufbewahrt werden dürfen, wenn dies den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entspricht und sichergestellt ist, dass die Wiedergabe oder die Daten „mit den empfangenen Handels- oder Geschäftsbriefen und den...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3 Rechnungen mit gesondert ausgewiesener Steuer (formelle Voraussetzung)

Tz. 9 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Zum Begriff der Rechnung s. Abschn. 14.1–14.11 UStAE. Tz. 10 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Grundsätzlich ist der Vorsteuerabzug nur dann möglich, wenn die Steuer in den Rechnungen, die von anderen Unternehmern erteilt werden, gesondert ausgewiesen ist. D.h. im Grundsatz ist das Vorliegen einer Rechnung erforderlich. Hierbei handelt es sich um ein...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Sachliche Voraussetzungen

Tz. 5 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Für den Vorsteuerabzug im unternehmerischen Bereich müssen darüber hinaus auch die sachlichen Voraussetzungen, die der Gesetzgeber in § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG (s. Anhang 5) fordert, erfüllt sein: An den Verein/Verband muss eine Leistung (Lieferungen oder sonstige Leistungen, sog. Eingangsleistung oder Eingangsumsatz) erbracht werden; die Lieferun...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Direkte Zuordnung der Vorsteuerbeträge

Tz. 43 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Nach der Gesetzessystematik ist zunächst eine konkrete und genaue Zuordnung der verschiedenen, erbrachten Leistungen (Eingangsleistungen) in die beiden Bereiche (nichtunternehmerischer und unternehmerischer Bereich) vorzunehmen. Vorsteuerbeträge, die ausschließlich den außerunternehmerischen Bereich betreffen, können nicht zum Abzug zugelass...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.5 Vorsteuerausschluss

Tz. 40 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Auch wenn die sachlichen Voraussetzungen erfüllt sind, heißt das für den Verband/Verein noch nicht, dass die dem Grunde nach in Rechnung gestellten Beträge der Höhe nach abzugsfähig sind. Werden die erbrachten Eingangsleistungen zur Ausführung von steuerfreien Ausgangsleistungen verwendet, tritt insoweit ein Vorsteuerausschluss ein. Für Verb...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3.2 Kleinbetragsrechnungen

Tz. 16 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Rechnungen, deren Gesamtbetrag 250 EUR (seit dem 01.01.2017, bis zum 31.12.2016 waren es 150 EUR) nicht übersteigt (s. § 33 UStDV, Anhang 6) müssen mindestens folgende Angaben enthalten: den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers, das Ausstellungsdatum der Rechnung, die Menge und die Art der gelieferten G...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3.1 Elektronische Rechnungen

Tz. 13 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Rechnungen können, vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers – auch auf elektronischem Weg ausgestellt und empfangen werden (s. § 14 Abs. 1 Satz 7, 8 UStG, Anhang 5). Als elektronische Rechnung gilt hierbei jede Rechnung, die in einem elektronischen Format ausgestellt und empfangen wird (z.B als PDF-Anhang einer E-Mail, der Download von ei...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Museen

Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Ertragsteuerliche Behandlung Museen gehören ebenso wie Theater, Kunstausstellungen, kulturelle Einrichtungen und Veranstaltungen zu den Zweckbetrieben nach § 68 Nr. 7 AO (Anhang 1b). Dazu zählen auch künstlerische Nachlässe (Klümpen-Neusel in Winheller/Geibel/Jachmann-Michel, Gesamtes Gemeinnützigkeitsrecht, Tz. 116). § 68 Nr. 7 AO (Anhang 1b) unters...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 2.2.1.3 Nicht- oder Niedrigerbesteuerung der korrespondierenden Erträge

Rz. 53 Weitere Tatbestandsvoraussetzung des § 4k Abs. 1 S. 1 EStG ist, dass "die den Aufwendungen entsprechenden Erträge aufgrund einer vom deutschen Recht abweichenden steuerlichen Qualifikation oder Zurechnung des Kapitalvermögens nicht oder niedriger als bei dem deutschen Recht entsprechender Qualifikation oder Zurechnung besteuert werden". Folglich muss der Qualifikation...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 6.4 Ausnahme (Abs. 5 S. 2)

Rz. 195 Nach § 4k Abs. 5. S. 2 EStG soll das Betriebsausgabenabzugsverbot nur erfolgen, soweit der steuerliche Vorteil infolge einer Besteuerungsinkongruenz i. S. der § 4k Abs. 1 bis 4 EStG bereits auf einer vorgelagerten Stufe beseitigt wurde. Rz. 196 Danach findet § 4k Abs. 5 S. 1 EStG keine Anwendung, wenn beim Gläubiger, dem weiteren Gläubiger oder der anderen Person i. S...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 1.2.1.2 Systematische Einordnung von Qualifikationskonflikten

Rz. 6 Qualifikationskonflikte können u. a. danach unterschieden werden, auf welcher Ebene des Qualifikationsvorgangs diese entstehen können.[1] Dabei kann zwischen den Prozessstufen der Tatsachenermittlung, Sachverhaltseinordnung, der materiellrechtlichen Würdigung und der Abkommensauslegung unterschieden werden.[2] Die auf dieser Ebene entstehenden Konflikte werden häufig a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 3.2.1.2 Keine tatsächliche Besteuerung korrespondierender Erträge

Rz. 83 Anders als § 4k Abs. 1 EStG sieht § 4k Abs. 2 EStG eine Korrektur der Besteuerungsinkongruenz nur im Fall einer tatsächlichen Nichtbesteuerung der korrespondierenden Erträge vor. Rz. 84 Fälle der Niedrigerbesteuerung werden anders als im Fall § 4k Abs. 1 EStG von § 4k Abs. 2 EStG – im Einklang mit Art. 2 Abs. 9 Unterabs. 3 Buchst. e ATAD – nicht erfasst.[1] Daraus folg...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 2.3 Ausnahme: Temporäre Differenzen (Abs. 1 S. 2)

Rz. 68 Gem. § 4k Abs. 1 S. 2 EStG soll das Abzugsverbot des § 4k Abs. 1 S. 1 EStG nicht zur Anwendung kommen, soweit die Besteuerungsinkongruenz voraussichtlich in einem künftigen Besteuerungszeitraum beseitigt wird und die Zahlungsbedingungen einem Fremdvergleich standhalten. Rz. 69 Eine Besteuerung der korrespondierenden Erträge in einem künftigen Zeitraum könnte sich beisp...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5.5 Verhältnis zum Steueroasen-Abwehrgesetz (StAbwG)

Rz. 16a Das Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb (Steueroasen-Abwehrgesetz – StAbwG) [1] v. 25.6.2021 ist am 1.7.2021 in Kraft getreten und hinsichtlich der Rechtsfolgen teilweise mit Inkrafttreten und teilweise erst ab dem 1.1.2022 anwendbar (§ 13 Abs. 1 StAbwG). Das StAbwG nimmt teilweise Bezug auf die internationalen Grundlagen des § 50j ESt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage S (Einkünfte aus sel... / 5.1 Steuerbefreiung für Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher

Rz. 1043 Nebenberufliche Tätigkeiten bleiben bis zu 3.000 EUR pro Jahr steuerfrei (§ 3 Nr. 26 EStG): bei Übungsleitern, Ausbildern, Erziehern, Betreuern oder vergleichbaren Tätigkeiten; Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen oder künstlerischer Tätigkeit; im Dienst bzw. Auftrag einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer gemeinnützigen, m...mehr

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Anlage S (Einkünfte aus sel... / 5.3 Freibetrag ehrenamtlicher Vormünder, Pfleger oder Betreuer

Rz. 1050 Für Personen, die ehrenamtlich als Vormund, Pfleger oder Betreuer tätig sind, gibt es einen Freibetrag von bis zu 3.000 EUR (§ 3 Nr. 26b EStG). Allerdings gibt es für alle in § 3 Nr. 26 EStG und § 3 Nr. 26b EStG genannten Tätigkeiten insgesamt nur 3.000 EUR Freibetrag. Ein Abzug der mit den steuerfreien Einnahmen im Zusammenhang stehenden Betriebsausgaben ist grds. ...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 5.6 Umsatzsteuer

Rz. 926 [Umsatzsteuer und Vorsteuer → Zeilen 49 und 52] Grundstücksvermietungen sind grds. umsatzsteuerfrei (§ 4 Nr. 12 Buchst. a) UStG). Der Vermieter hat keinen Vorsteuerabzug aus ihm in Rechnung gestellten HK oder Reparaturrechnungen. Die bezahlte Umsatzsteuer gehört bei der Errichtung des Gebäudes zu dessen HK und damit zur Bemessungsgrundlage der Abschreibung (§ 9b Abs. ...mehr

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Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 3.1 Private und betriebliche Altersvorsorge

Rz. 954 [Renten aus privaten zertifizierten Altersvorsorgeverträgen und aus der inländischen betrieblichen Altersversorgung → Anlage R-AV/bAV, eZeilen 4–5, 9–16, 18–26 und Zeilen 6–8 und 17] Diese Renten sind in die Anlage R-AV/bAV einzutragen Die Besteuerung erfolgt nach § 22 Nr. 5 EStG. Die Vorschrift ist anzuwenden auf Leistungen aus zertifizierten (inländischen und auslän...mehr

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Anlage N (Einkünfte aus nic... / 1.1 Lohnbezüge

Rz. 611 [Bruttoarbeitslohn → eZeile 6] Der Bruttoarbeitslohn ergibt sich aus der LSt-Bescheinigung. Zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit (§ 19 EStG) gehören alle Bezüge und Vorteile die für eine Beschäftigung gewährt werden, also wenn die Leistung des Arbeitgebers im weitesten Sinne Gegenleistung für die zur Verfügung gestellte individuelle Arbeitskraft des Arbei...mehr

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Anlage EÜR (Einnahmenübersc... / 3 Betriebseinnahmen

Rz. 291 [Betriebseinnahmen → Zeilen 11–15] In den Zeilen 11–15 sind die Betriebseinnahmen einzutragen. Diese sind grds. im Wirtschaftsjahr des Zuflusses zu erfassen. Wichtig Corona-Soforthilfen Die unter dem Begriff "Corona-Soforthilfe" ausgezahlten Beträge fallen als Zuschüsse regelmäßig unter keine bestehende Steuerbefreiung. Sie sind in Zeile 15 zu erfassen und wirken sich g...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Sonderausgaben 2021 ... / 2.8 Versorgungsausgleich zwischen Ehegatten

Rz. 440 Gesetzlicher Versorgungsausgleich Achtung Gesetzlicher Versorgungsausgleich führt nicht zu Sonderausgaben Ein gesetzlicher Versorgungsausgleich ("öffentlich-rechtlicher Versorgungsausgleich") führt nicht zum Sonderausgabenabzug nach § 10 Abs. 1a Nr. 3 oder Nr. 4 EStG. Wird eine Ehe geschieden, werden die während der Ehe erworbenen Versorgungsanwartschaften durch das Fam...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Sonderausgaben 2021 ... / 2.3 Spenden und Mitgliedsbeiträge

Rz. 398 [Zuwendungen → Zeilen 5–12] Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) an unterschiedliche steuerbegünstigte Organisationen können unter bestimmten Voraussetzungen durch den Abzug von Sonderausgaben oder eine Steuerermäßigung berücksichtigt werden. Zu den Mitgliedsbeiträgen gehören auch Aufnahmegebühren und Mitgliedsumlagen. Übersicht Rz. 399 [Zuwendungen zur Förderung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Sonderausgaben 2021 ... / 2.2 Kirchensteuer

Rz. 389 [Kirchensteuer → Zeile 4] Die im Vz. gezahlte Kirchensteuer kann nach § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG als Sonderausgabe abgezogen werden. KiSt ist eine Geldleistung, die einzelne, als juristische Personen des öffentlichen Rechts anerkannte, Religionsgemeinschaften von ihren Mitgliedern auf der Grundlage eines Kirchensteuergesetzes erheben (→ Tz 362). Die KiSt wird i. d. R. im ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neue Entwicklungen im Gemei... / 1. Freibeträge für bei Gemeinnützigen Engagierte

In Deutschland engagieren sich aktuell rund 31 Mio. Menschen in ihrer Freizeit für das Gemeinwohl (BMI, www.ehrenamt.bund.de). Übungsleiter- und Ehrenamtsfreibeträge wurden als Anreiz für mehr nebenberufliches Engagement eingeführt. Nun werden die Freibeträge erstmals angehoben. Der Übungsleiterfreibetrag stieg von 2.400 EUR auf 3.000 EUR (§ 3 Nr. 26 EStG) und der Ehrenamtsf...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Höhere Erbschaftsteuer auf Vermietungsimmobilie im Drittstaat als Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit?

Leitsatz Der Senat des FG Köln hat Zweifel, ob es mit Art. 63 ff. AEUV vereinbar ist, dass der Erwerb eines bebauten und vermieteten Grundstücks des Privatvermögens, welches in einem Drittstaat (hier: Kanada) belegen ist, von der Gewährung der Steuerbefreiung nach § 13c Abs. 3 ErbStG 2009 in Verbindung mit § 13c Abs. 1 ErbStG 2009 ausgeschlossen ist. Sachverhalt Der im Jahr 2...mehr

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§ 6 Sachliche Steuerbefreiu... / 4. Reichweite der Steuerbefreiung

Rz. 13 Die Steuerbefreiung für lebzeitige Zuwendungen des Familienheims unter Ehegatten gem. § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG greift in erster Linie für die Übertragung von Eigentum bzw. Miteigentumsanteilen an dem Grundbesitz. Unschädlich ist, wenn der erwerbende Ehegatte bereits Miteigentümer ist. Rz. 14 Nach Ansicht der Finanzverwaltung können verschiedene weitere Konstellationen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Sachliche Steuerbefreiu... / II. Voraussetzungen der Steuerbefreiung

1. Erbringung der Pflegeleistung im persönlichen oder privaten Bereich Rz. 121 Voraussetzung für die Gewährung des Pflegefreibetrags ist, dass die unentgeltlich oder gegen zu geringes Entgelt erbrachten Pflege- oder Unterhaltsleistungen im persönlichen oder privaten Bereich erbracht wurden.[118] Der Freibetrag setzt keine Pflegebedürftigkeit i.S.d. § 14 Abs. 1 SGB XI oder ein...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / K. Steuerbefreiung privilegierter Kulturgüter (Abs. 11)

Rz. 18 [Autor/Stand] Das Gesetz zur Neuregelung des Kulturschutzrechts v. 31.7.2016[2] trat mit Wirkung ab 6.8.2016 an die Stelle des Gesetzes zum Schutz deutschen Kulturguts gegen Abwanderung v. 8.7.1999.[3] Zugleich wurde die eine völlige Steuerbefreiung privilegierter Kulturgüter ermöglichende Vorschrift des § 13 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b Doppelbuchst. bb ErbStG redaktionell...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6 Umfang der Steuerbefreiung (wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, Zweckbetrieb, §§ 64–68 AO)

6.1 Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, Allgemeines (§ 64 Abs 1 AO) Ausgewählte Literaturhinweise: Tönnes/Wewel, Ausgliederung wG durch st-befreite Kö, DStR 1998, 274; Weiand, Das Schr des BMF v 09.07.1997 zur ertrstlichen Behandlung des Sponsoring, BB 1998, 344; Fidorra, Überschussbeteiligung als stpfl Einnahme einer gemeinnützigen Kö, DB 1999, 559; Krome, Ertrstliche Behandlung ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Von der Steuerbefreiung erfasste Flughäfen und Landeplätze

Rz. 236 [Autor/Stand] Die Steuerbefreiung gemäß § 4 Nr. 3 Buchst. b GrStG gilt nur für Verkehrsflughäfen und Verkehrslandeplätze. Kennzeichnend für beide Nutzungsformen ist, dass sie – im Rahmen von üblichen Öffnungszeiten – dem Allgemeinen Flugverkehr zur Verfügung stehen, vgl. § 6 Abs. 3 LuftVG. Bei einem Verkehrsflughafen kann es sich um einen internationalen Verkehrsflug...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5 Gemeinsame Voraussetzungen für die Steuerbefreiung (§§ 55–63 AO)

Ausgewählte Literaturhinweise: Zu §§ 55–57 AO: Thiel, Die zeitnahe Mittelverwendung – Aufgabe und Bürde gemeinnütziger Kö, DB 1992, 1900; Boochs/Ganteführer, Dotierung und Verwendung der Mittel oder des Stiftungs-Kap einer gemeinnützigen Stiftung am Bsp einer Künstlerstiftung, DB 1997, 1840; Ley, Mittelverwendungsrechnung gemeinnütziger Organisationen, KÖSDI 1998, 11 682; Schauho...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 6. Steuerbefreiung des Vorerwerbs

Rz. 69 [Autor/Stand] War die Steuerpflicht durch eine sog. qualitative ( zur quantitativen s. Rz. 77) Steuerbefreiung ausgeschlossen (z.B. die Zuwendung eines Familienwohnheims nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG oder von Todes wegen nach § 13 Abs. 1 Nr. 4b oder Nr. 4c ErbStG, die Schuldbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG, die Unterhalts- oder Ausbildungszuwendungen nach § 13...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / 3. Steuerbefreiung für Angehörige

Rz. 52 In der Praxis greift im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge regelmäßig die Befreiung von der Grunderwerbsteuer gem. § 3 GrEStG (siehe Rdn 47>). Bei Erwerben durch Personen (oder deren Ehegestatten oder eingetragenen Lebenspartnern), die mit dem Veräußerer in gerader Linie verwandt sind oder deren Verwandtschaft durch die Annahme als Kind bürgerlich-rechtlich erlosche...mehr