Fachbeiträge & Kommentare zu Steuern

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Anlage KAP 2023 – Leitfaden / 4 Anlage KAP-INV

Rz. 198 In der Anlage KAP-INV sind Eintragungen für Investmenterträge vorzunehmen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben. Diese sind nicht aus den Steuerbescheinigungen der (deutschen) Depotbanken ersichtlich. Rz. 199 [Laufende Investmenterträge → Anlage KAP-INV Zeilen 4–8] Anzugeben sind die Ausschüttungen nach § 2 Abs. 11 InvStG, getrennt nach Art des Fonds...mehr

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Anlage KAP 2023 – Leitfaden / 2 Weitere Angaben

Rz. 187 [Individueller Steuersatz, Darlehen an Angehörige, stille Gesellschaften, partiarische Darlehen → Anlage KAP Zeilen 27–34] Für die Kapitalerträge, die nicht dem Abgeltungsteuersatz von 25 % unterliegen, sondern mit dem persönlichen (tariflichen) Steuersatz, eventuell unter Berücksichtigung des Teileinkünfteverfahrens, versteuert werden müssen, sind die Zeilen 27–34 vo...mehr

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Anlage KAP 2023 – Leitfaden / 3 Anlage KAP-BET

Rz. 197 [Erträge aus Beteiligungen → Anlage KAP-BET Zeilen 1–46] Sind Ihnen aus einer Beteiligung (z. B. Erbengemeinschaft) Kapitalerträge zuzurechnen, wurden diese Einkünfte vom Finanzamt für alle Beteiligten einheitlich und gesondert festgestellt. Die auf Sie entfallenden Erträge sowie die anrechenbaren Steuern können Sie diesem Feststellungsbescheid entnehmen.mehr

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Rund um die Einkommensteuer... / 5 Praktische Tipps

Rz. 10 Behalten Sie für sich von jedem ausgefüllten Formular, jeder eingereichten Kostenaufstellung und jedem Schreiben an Ihr Finanzamt ein Doppel zurück bzw. speichern Sie die gemachten Angaben auf Ihrem Rechner und drucken Sie sich die Steuererklärung ggf. aus. Legen Sie die Unterlagen jahrgangsweise, am besten durch Trennblätter geordnet, in einem Ordner "Finanzamt" oder ...mehr

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Umsatzsteuer in Italien / 3.3 Folgen, wenn ein Steuervertreter nicht bestellt wird

Hat ein ausländischer Unternehmer die Bestellung eines Steuervertreters in Italien versäumt - vorausgesetzt die Bestellung ist obligatorisch –, finden die Sanktionen Anwendung, die in der Gesetzesverordnung D.Lgs. Nr. 471 vom 18.12.1997 vorgesehen sind, in der die Regelung der nicht strafrechtlichen Steuersanktionen in Bezug auf direkte Steuern, die Mehrwertsteuer und die Er...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer in Italien / 2.6 Kleinunternehmergrenze

85.000 EUR (ab 1.1.2023; vorher: 65.000 EUR). Bei landwirtschaftlichen Erzeugern, deren Jahresumsatz 2.582 EUR nicht übersteigt, wird die Steuer nicht erhoben.mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Flurförderzeuge / 4 Führen von Flurförderzeugen

Zum Führen von Flurförderzeugen sind nach § 7 DGUV-V 68 bestimmte Voraussetzungen erforderlich. Danach müssen Fahrer: mindestens 18 Jahre alt sein, körperlich und geistig geeignet und ausgebildet sein, ihre Befähigung nachgewiesen haben, schriftlich vom Unternehmer beauftragt sein, auf dem zu führenden Fahrzeug eingewiesen (unterwiesen) sein. Praxis-Tipp Arbeitsmedizinische Vorsor...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rund um die Einkommensteuer... / 6 Wie berechnet sich das zu versteuernde Einkommen?

Rz. 11 Machen Sie sich kurz mit der Einkommensteuerberechnung vertraut. Es lohnt sich, denn so werden Sie den grundsätzlichen Aufbau der Steuererklärung besser verstehen. Dies wird Ihnen das Ausfüllen der Steuererklärung erleichtern. Grundlage für die Steuerberechnung ist das zu versteuernde Einkommen (z. v. E). Von Ihrem Bruttolohn, Ihrer Rente bzw. Ihren Miet- oder Betriebs...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer in Italien / 6.2 Zeitraum, auf den sich die Erklärungen und die entsprechenden Zahlungen beziehen

Die Mehrwertsteuererklärung ist jährlich (ab dem Besteuerungszeitraum 2016 bis 28.2.2017 und ab dem Besteuerungszeitraum 2017 bis zum 30.4. des Folgejahres) abzugeben. Neben der jährlichen Erklärung haben einige Unternehmer mit Steuerzahllasten Erklärungen monatlich oder vierteljährlich abzugeben. Die vierteljährliche Abgabe ist ab 1.1.2017 bis zum Ende des 2. Monats des Fol...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Ertragsteuer-Check 2023... / 9. Weitere wichtige Entscheidungen

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Ertragsteuer-Check 2023... / 7. Internationale Bezüge/Auslandsberührung

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Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freie Kost und Logis / 1 Bewertung der freien Kost und Logis

Die Sozialversicherungsentgeltverordnung regelt, dass unentgeltlich gewährte Kost und Unterkunft mit den amtlichen Sachbezugswerten zu bewerten sind. Diese Bewertung ist sowohl für die Lohnsteuer als auch für die Sozialversicherung bindend. Dies führt regelmäßig zu Steuerersparnissen, weil der für den Steuerabzug maßgebende Wertansatz in diesen Fällen fast immer niedriger is...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Nebenkosten des Geldverkehrs / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Die Bank belastet Kontoführungsgebühren

Herr Huber hat sein Geschäftskonto bei der Sparkasse. Die Sparkasse berechnet ihm für die Kontoführung einen pauschalen Betrag von 5 EUR pro Monat, der jeweils zum Quartalsende abgerechnet wird. Außerdem werden am Quartalsende die Kosten für Überweisungen und vergleichbare Kosten abgerechnet. Die Sparkasse hat Herrn Huber zum 30.9.01 einen Betrag von 26,50 EUR belastet. Buchu...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Wärmepumpen / 6.3 Absetzbare Kosten bei der Einkommenssteuer für Gebäudesanierung

Mit dem Klimapaket hat die Bundesregierung Ende 2019 einen Steuerbonus für die Sanierung und energetische Modernisierung von Gebäuden beschlossen. Eigentümer können nach § 35c EStG 20 % der Sanierungskosten von der Steuer absetzen. Der Betrag ist auf 40.000 EUR begrenzt und über einen Zeitraum von drei Jahren anrechenbar. Dies senkt die Steuerlast im ersten und zweiten Jahr ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Wärmepumpen / 6.1.3 Förderung der Errichtung, des Umbau und der Erweiterung eines Gebäudenetzes

Gefördert wird die Errichtung, der Umbau oder die Erweiterung eines Gebäude- oder Wärmenetzes, sofern die Wärmeerzeugung, mit der das Gebäudenetz gespeist wird, nach Durchführung der Maßnahme zu mindestens 65 % aus Anlagen nach BEG EM TMA Nummern 3.2 bis 3.6 und/oder unvermeidbarer Abwärme erfolgt und kein Öl oder Gas als Brennstoff eingesetzt wird. Das Netz kann folgende Fu...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Wärmepumpen / 6.1.5 Förderung von Heizungsoptimierung

Gefördert werden der hydraulische Abgleich der Heizungsanlage, inklusive der Einstellung der Heizkurve, der Ersatz von Heizungspumpen sowie Warmwasser-Zirkulationspumpen durch Hocheffizienzmodelle, die Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung, Maßnahmen zur Absenkung der Rücklauftemperatur bei Gebäudenetzen, die Optimierung von Wärmepumpen, das Dämmen von Rohrleitung...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Schwarzgeschäfte / 6.1 Schuldner der Hinterziehungszinsen

Im Falle der Steuerhinterziehung entstehen gemäß § 235 AO regelmäßig auch Hinterziehungszinsen. Schuldner dieser Zinsen ist regelmäßig nicht nur der Steuerhinterzieher, sondern vielmehr auch derjenige, für den die Steuer hinterzogen worden ist. Irrelevant ist hierbei, ob er selbst an der Steuerhinterziehung beteiligt war.[1] Praxis-Beispiel Gesellschafter tätigt Schwarzgeschä...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaft, Übert... / 3 Übertragung von einzelnen Wirtschaftsgütern zwischen verschiedenen Betriebsvermögen

Werden Wirtschaftsgüter von einem Betriebsvermögen in ein anderes Betriebsvermögen eines Unternehmers/Mitunternehmers übertragen, erfolgt die Übertragung zum Buchwert, wenn die Voraussetzungen des § 6 Abs. 5 EStG erfüllt sind. Nach § 6 Abs. 5 EStG ist bei der Übertragung zwischen den folgenden Varianten zu unterscheiden:mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 2.3.5 Strafverfahren

Rz. 35 Es besteht kein verfahrensrechtlicher Vorrang eines Strafverfahrens gegenüber dem Verfahren der Steuerfestsetzung.[1] Daher ist der Ausgang eines anhängigen Strafverfahrens auch nicht vorgreiflich für ein wegen des gleichen Vorgangs anhängiges finanzgerichtliches Verfahren.[2] Die FG haben nach § 76 FGO eine selbständige Amtsermittlungspflicht und sind daher auch nich...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 3.2 Eröffnung eines Insolvenzverfahrens (§ 240 ZPO)

Rz. 52 Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Beteiligten bewirkt nach § 155 S. 1 FGO i. V. m. § 240 S. 1 ZPO ebenfalls eine Unterbrechung des Rechtsstreits, soweit das Verfahren die sog. Insolvenzmasse i. S. d. § 35 InsO betrifft (Rz 53). Der bloße Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens führt nicht zu einer Unterbrechung[1], sondern maßgeben...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 3 Begriff der Besteuerungsunterlagen

Rz. 8 Der Begriff der Besteuerungsunterlagen ist weit auszulegen und umfasst zunächst alle Erkenntnisse und Feststellungen der Finanzbehörde über die Besteuerungsgrundlagen i. S. des § 199 Abs. 1 AO, d. h. über die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse, die Grundlage für die Steuerpflicht und die Bemessung der Steuer sind, Bewertungs- und Schätzungsunterlagen, Sachverst...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2.1.2 Das Rechtsverhältnis

Rz. 6 Die Feststellungsklage muss nach dem Gesetzeswortlaut ein Rechtsverhältnis betreffen. Nach ständiger Rechtsprechung ist ein Rechtsverhältnis i. S. des § 41 Abs. 1 FGO – in Anlehnung an die zivilrechtliche Rechtsprechung zu § 256 ZPO – jede aus einem konkreten Sachverhalt resultierende, durch Rechtsnormen (des öffentlichen Rechts) geordnete rechtliche Beziehung zwischen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Grundsätzlich ist gegen jeden Verwaltungsakt eine Klage zu erheben. Allerdings können hinsichtlich unterschiedlicher Steuerarten und verschiedener Besteuerungszeiträume sowohl der streitige Sachverhalt als auch die streitigen Rechtsfragen miteinander zusammenhängen beziehungsweise gleich oder ähnlich sein. Infolgedessen erlaubt die Vorschrift des § 43 FGO aus prozessök...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2 Anfechtungsbeschränkung bei Änderungsbescheiden (§ 42 FGO i. V. m. § 351 Abs. 1 AO)

Rz. 5 Die Anfechtungsbeschränkung des § 351 Abs. 1 AO stellt eine Sachentscheidungsvoraussetzung des Einspruchsverfahrens für die Anfechtbarkeit von Änderungsbescheiden dar.[1] Die Vorschrift stellt klar, dass Verwaltungsakte nur insoweit eine Beschwer enthalten können, als sie selbst einen Regelungsinhalt haben, der nicht bereits verbindlicher (und unanfechtbarer) Regelungs...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 3.3 Umfang der Übermittlungspflicht

Rz. 23 Zu den von der beklagten Finanzbehörde nach § 71 Abs. 2 FGO vorzulegenden Akten zählen alle Akten, die für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage erheblich und für die Entscheidung des Rechtsstreits von Bedeutung sein können.[1] Inwieweit Akten für die Entscheidung des Rechtsstreits bedeutsam sein können, kann das FG aber nur beurteilen, wenn es dessen Akteninhalt k...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 3.2.4 Steuern aus Sicht des Ausweises im Jahresabschluss

Rz. 45 Auf der vierten Stufe ist abschließend zu klären, wo die nach Periodisierungsgrundsätzen abgegrenzten Steuern, die das Unternehmen als Zahlungspflichtiger zu entrichten hat, sowohl in der Bilanz als auch in der GuV-Rechnung auszuweisen sind. Zum einen ist hier zu unterscheiden, ob das Unternehmen die Steuern als Steuerpflichtiger schuldet oder ob es die Steuern für Dr...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 3.4 Übrige Steuern

Rz. 87 Zu den übrigen, d. h. nicht ertragsabhängigen Steuern, zählen sämtliche Verkehr- und Verbrauchsteuern sowie die Steuern vom Vermögen (Grundsteuer sowie Erbschaft- und Schenkungsteuer) bzw. die diesen Steuern entsprechenden ausländischen Steuern. Die Erbschaft- und Schenkungsteuer gehört, sofern der Unternehmer bzw. der Mitunternehmer der von der Erbschaft bzw. Schenku...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 5.4 Steuern in der E-Bilanz

Rz. 201 Gemäß § 5b Abs. 1 Satz 1 EStG haben Steuerpflichtige, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 1, § 5 oder § 5a EStG ermitteln, den Inhalt der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln.[1] Die hierfür vorgesehenen (Kern-)Taxonomien sehen eine Differenzierung des Verpflichtungsgrads der einzeln...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 3.2.3 Steuern in zeitlicher Hinsicht

Rz. 44 Auf der dritten Stufe ist zu differenzieren, ob die dem Grunde nach im Jahresabschluss abzubildenden Steuern (Rz. 31) auch in zeitlicher Hinsicht in einem bestimmten Jahresabschluss zu erfassen sind. Entsprechend dem Grundsatz der periodengerechten Gewinnermittlung (§ 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB) müssen unabhängig vom Zahlungszeitpunkt die Steuern berücksichtigt werden, die ...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 1.1 Systematisierung von Steuern

Rz. 1 Dem Grunde nach zählen zu den Steuern nur solche Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft; die Erzielung von Einnahmen kann Nebenzweck sein (§ 3 A...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 3.2 Prüfschritte bei der Abbildung von Steuern

3.2.1 Steuern in sachlicher Hinsicht Rz. 30 Auf der ersten Stufe der Prüfung, ob eine Abbildung von Steuern im Jahresabschluss nach HGB vorzunehmen ist, muss zunächst geprüft werden, ob Steuern dem Grunde (Rz. 1) nach vorliegen (Steuern in sachlicher Hinsicht). Steuern sind hier zum einen von steuerlichen Nebenleistungen (§ 3 Abs. 4 AO) sowie von Gebühren und Beiträgen abzugr...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 3.3 Ertragsabhängige Steuern

3.3.1 Einzelkaufleute und Personenhandelsgesellschaften 3.3.1.1 Ermittlung der ertragsabhängigen Steuern Rz. 46 Zu den ertragsabhängigen Steuern zählen nur solche, die auf das gesamte Ergebnis des Unternehmens entfallen.[1] Bei Einzelunternehmen und Personenhandelsgesellschaften sind dies Steuern vom Ertrag: Gewerbesteuer (GewSt) sowie ausländische Steuern, die materiell-inhaltl...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 3.2.2 Steuern in persönlicher Hinsicht

Rz. 31 Auf der zweiten Stufe der Abbildung von Steuern im Jahresabschluss ist zu prüfen, wer die Steuern schuldet bzw. für sie haftet. Nach der h. M. sind im Jahresabschluss des Unternehmens nur diejenigen Steuern abzubilden, welche das Unternehmen in persönlicher Hinsicht als Zahlungspflichtiger schuldet bzw. für welche es haftet. Hiernach sind im Jahresabschluss nur diejen...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 3.2.1 Steuern in sachlicher Hinsicht

Rz. 30 Auf der ersten Stufe der Prüfung, ob eine Abbildung von Steuern im Jahresabschluss nach HGB vorzunehmen ist, muss zunächst geprüft werden, ob Steuern dem Grunde (Rz. 1) nach vorliegen (Steuern in sachlicher Hinsicht). Steuern sind hier zum einen von steuerlichen Nebenleistungen (§ 3 Abs. 4 AO) sowie von Gebühren und Beiträgen abzugrenzen; das Charakteristikum der letz...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 1 Steuern als Gegenstand der Rechnungslegung

1.1 Systematisierung von Steuern Rz. 1 Dem Grunde nach zählen zu den Steuern nur solche Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft; die Erzielung von Einna...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 3.4.2 Abbildung der aufwandswirksam zu verrechnenden sonstigen Steuern

Rz. 94 Bei den als Aufwand zu verrechnenden nicht ertragsabhängigen Steuern kann man folgende 3 Fallgruppen unterscheiden: Steuern in direktem Zusammenhang mit einer bestimmten Aufwandsart, direkt mit dem Umsatz verbundene Verbrauch- und Verkehrsteuern, für die das Unternehmen branchentypisch Steuerschuldner ist, und restliche aufwandswirksam zu verrechnende nicht ertragsabhäng...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 4.3 Übrige Steuern

Rz. 153 Die IFRS-Rechnungslegungsvorschriften behandeln explizit nur Bilanzierung, Bewertung und Ausweis der Ertragsteuern in IAS 12; für die nicht ertragsabhängigen Steuern bestehen demnach in der IFRS-Rechnungslegung keine speziellen Regelungen. In einem solchen Fall greifen dann die in IAS 8.10 – 8.12 aufgestellten Regelungen;[1] insbesondere betont IAS 8.10 als Leitgedan...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 3.1 Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung als Grundlage der Abbildung von Steuern

Rz. 29 Nach § 243 Abs. 1 HGB ist der Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen.[1] In der Literatur haben sich trotz einzelner Systematisierungsansätze bislang keine eigenständigen Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung von Steuern herausgebildet, vielmehr sind die einzelnen GoB für die Abbildung von Steuern in der Rechnungslegung mehr od...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 2 Prinzipielle Möglichkeiten der Abbildung von Steuern in der Rechnungslegung

Rz. 25 Für die Abbildung von Steuern stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Marx unterscheidet 4 grundsätzliche Alternativen der Abbildung in der deutschen Rechnungslegung (kombinatorische Möglichkeiten aus erfolgswirksamer und ergebnisneutraler Erfolgsauswirkung und aus separatem und verknüpftem Ausweis). Unter Berücksichtigung der Differenzierung in der internati...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 3.6 Abbildung einzubehaltender und abzuführender Steuern und Haftungsrisiken

Rz. 104 Steuern, die für Dritte einbehalten und abgeführt werden (z. B. Lohnsteuer für Arbeitnehmer, Kapitalertragsteuer) oder für die der Kaufmann oder die Gesellschaft als Haftende/r in Anspruch genommen wird, sind kein Steueraufwand des Kaufmanns oder der Gesellschaft. Diese Steuern sind, sofern sie Aufwandscharakter haben, denjenigen Aufwendungen zuzurechnen, auf die sie...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 3.3.2.1 Effektive Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Rz. 61 Für Kapitalgesellschaften (Rz. 56a)[1] ist die GuV-Gliederung des § 275 HGB grundsätzlich (vgl. auch § 276 HGB) verbindlich. Zu den unter Position Nr. 14 GKV bzw. Nr. 13 UKV auszuweisenden Steuern vom Einkommen und vom Ertrag gehören nur solche, die auf das gesamte Ergebnis des Unternehmens entfallen. Hierzu zählen derzeit bei Kapitalgesellschaften: Steuern vom Einkomm...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 3.3.1.1 Ermittlung der ertragsabhängigen Steuern

Rz. 46 Zu den ertragsabhängigen Steuern zählen nur solche, die auf das gesamte Ergebnis des Unternehmens entfallen.[1] Bei Einzelunternehmen und Personenhandelsgesellschaften sind dies Steuern vom Ertrag: Gewerbesteuer (GewSt) sowie ausländische Steuern, die materiell-inhaltlich Steuern vom Einkommen und vom Ertrag darstellen.[2] Rz. 47 Nach der h. M. sind nur die Steuern im ha...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 3.3.2.2 Latente Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Rz. 68 Die Abgrenzung der latenten Steuern im HGB-Jahresabschluss ist zunächst in § 274 HGB geregelt. Gem. § 274a Nr. 4 HGB haben kleine und Kleinst-Kapitalgesellschaften (einschließlich kleine und Kleinst-Kapitalgesellschaften & Co) i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB ein Wahlrecht zur Steuerabgrenzung nach § 274 HGB.[1] Die Steuerabgrenzung nach § 274 HGB folgt dem temporären Abgren...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 3.4.1 Aktivierungspflichtige Steuern

Rz. 89 Aktivierungspflichtig sind Steuern, wenn sie entweder als Bestandteile der Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu aktivieren sind oder Steuern eine aktivierungspflichtige Forderung darstellen. Rz. 90 Zu den als Anschaffungskosten aktivierungspflichtigen übrigen Steuern zählen z. B. Steuern und öffentliche Abgaben, die dem Anschaffungsvorgang direkt zuzurechnen sind, ...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 3 Abbildung der Steuern im HGB-Abschluss

3.1 Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung als Grundlage der Abbildung von Steuern Rz. 29 Nach § 243 Abs. 1 HGB ist der Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen.[1] In der Literatur haben sich trotz einzelner Systematisierungsansätze bislang keine eigenständigen Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung von Steuern herausgeb...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 4 Abbildung der Steuern im IFRS-Abschluss

4.1 Allgemeine Grundsätze der IFRS-Rechnungslegung als Grundlage der Abbildung von Steuern Rz. 122 Das Conceptual Framework sowie IAS 1 enthalten ähnlich wie das HGB mit den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung allgemeine Rechnungslegungsgrundsätze. Diese sind zwar für die Auslegung von Rechnungslegungsfragen nur subsidiär heranzuziehen, aber sie helfen u. a. den Abschluss...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 5.2.2 Sonstige Steuern

Rz. 194 Bei den sonstigen Steuern lassen sich hinsichtlich der Behandlungsweise bei der steuerlichen Gewinnermittlung folgende Gruppen unterscheiden: ergebnisneutral zu behandelnde Steuern, Steuern, die das Schicksal der mit ihnen in direktem Zusammenhang stehenden Vermögensgegenstände teilen, und sofort erfolgswirksam zu behandelnde Steuern. Manche Steuern lassen sich hinsichtl...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung

1 Steuern als Gegenstand der Rechnungslegung 1.1 Systematisierung von Steuern Rz. 1 Dem Grunde nach zählen zu den Steuern nur solche Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leis...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuern in der Rechnungslegung / 4.1 Allgemeine Grundsätze der IFRS-Rechnungslegung als Grundlage der Abbildung von Steuern

Rz. 122 Das Conceptual Framework sowie IAS 1 enthalten ähnlich wie das HGB mit den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung allgemeine Rechnungslegungsgrundsätze. Diese sind zwar für die Auslegung von Rechnungslegungsfragen nur subsidiär heranzuziehen, aber sie helfen u. a. den Abschlusserstellern, die bestehenden IFRS anzuwenden und mit Bilanzierungsfragen umzugehen, die noc...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 5 Behandlung der Steuern in der steuerlichen Rechnungslegung

Rz. 179 Hinsichtlich der Behandlung der Steuern in der steuerlichen Rechnungslegung ist auf der ersten Ebene zu unterscheiden, nach welcher Methode das Unternehmen seinen Gewinn ermittelt. Sofern Einzelunternehmen und Personengesellschaften weder nach handelsrechtlichen (§ 238 HGB i. V. m. § 1 Abs. 2 und § 2 HGB) noch nach steuerlichen Vorschriften (§ 141 AO) buchführungspfl...mehr