Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerpflicht

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Einschränkungen bei der Opt... / 2.2.3 Gestaltungsüberlegungen

Für den leistenden Unternehmer stellt sich bei den Objekten, bei denen der Bau vor dem 11.11.1993 begann und die auch vor dem 1.1.1998 fertiggestellt wurden, die Frage, ob eine Option bei der Vermietung sinnvoll ist. Dabei müssen jeweils die Besonderheiten des Einzelfalls beachtet werden, es lassen sich jedoch folgende allgemeine Grundsätze feststellen: Prüfung der Vorteilhaf...mehr

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Auslandskapitalgesellschaft... / 1.1 Einordnung der Auslandskapitalgesellschaft in die Grundformen deutscher Outbound-Geschäftstätigkeiten

Rz. 1 Die handels- und steuerrechtliche Beurteilung der grenzüberschreitenden gewerblichen Tätigkeit einer deutschen Spitzeneinheit hängt entscheidend davon ab, in welcher Organisationsform diese Geschäftstätigkeit durchgeführt wird. Dabei lassen sich in Abhängigkeit der Entwicklungsstufe des Auslandsengagements die in Abbildung 1 dargestellten Grundformen unterscheiden: Der ...mehr

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Einschränkungen bei der Opt... / 2.2 Besonderheiten bei Gebäuden mit Baubeginn vor dem 11.11.1993 und Fertigstellung bis 31.12.1997

Bei Gebäuden, bei denen mit dem Bau vor dem 11.11.1993 begonnen und die auch vor dem 1.1.1998 fertiggestellt wurden, kann der leistende Unternehmer die in § 9 Abs. 2 UStG aufgeführten Leistungen steuerpflichtig behandeln, wenn der Leistungsempfänger ein Unternehmer ist und das Grundstück für seine unternehmerischen Zwecke verwendet. Soweit diese Voraussetzungen gegeben sind,...mehr

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Auslandskapitalgesellschaft... / 4.2.3.2 Körperschaftsteuer

Rz. 82 Eine deutsche Spitzeneinheit in der Rechtsform der Kapitalgesellschaft unterliegt mit ihrem Welteinkommen der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht (§ 1 Abs. 1 KStG); sie erzielt ausschließlich Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 8 Abs. 2 KStG), so dass auch die Gewinnausschüttungen der Auslandskapitalgesellschaft (Dividenden) entsprechend zu qualifizieren sind. Rz. 83...mehr

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Einschränkungen bei der Opt... / 2.3 Entscheidungskriterium Baubeginn

Für die Abgrenzung der anzuwendenden Rechtsvorschrift bei der Option zur Steuerpflicht in Abhängigkeit von der Nutzung des Objekts kommt es entscheidend darauf an, wann mit dem Bau begonnen wurde. Als Baubeginn ist dabei die Ausführung von tatsächlichen Bauhandlungen zu sehen, der Antrag auf Baugenehmigung ist nicht entscheidend. Nach Auffassung der Finanzverwaltung[1] sind s...mehr

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Einschränkungen bei der Opt... / 2.1.2 Bagatellgrenze bei vorsteuerabzugsschädlichen Umsätzen

Nach der gesetzlichen Regelung des § 9 Abs. 2 UStG muss der Unternehmer die Räume ausschließlich für Umsätze verwenden, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen. Die Finanzverwaltung hat allerdings im Rahmen einer Vereinfachungsregelung [1] festgelegt, dass der Mieter auch in geringfügigem Umfang (bis maximal 5 %) die Räume für Umsätze verwenden kann, die den Vorsteuerabzug ...mehr

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Auslandskapitalgesellschaft... / 4.1.2 Laufende Ertragsteuer der Auslandskapitalgesellschaft

Rz. 65 Aufgrund der (angenommenen) Steuersubjektqualifikation wird im Folgenden ausschließlich die laufende (Erfolgs-)Besteuerung der ausländischen Tochtergesellschaft in der Rechtsform der Kapitalgesellschaft (Tochterkapitalgesellschaft) betrachtet;[1] die Besteuerung der Gründung und der Beendigung des Auslandsengagements sowie die Steuerwirkungen erfolgsunabhängiger Steue...mehr

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Auslandskapitalgesellschaft... / 4.2.2 Quellenbesteuerung der Gewinnausschüttung an die deutsche Spitzeneinheit

Rz. 71 Die deutsche Spitzeneinheit unterliegt im Ausland regelmäßig der beschränkten Steuerpflicht. Daher erheben zahlreiche ausländische Staaten auf Einkünfte, die der deutschen Spitzeneinheit grenzüberschreitend zugehen, unterschiedliche Quellensteuern. Neben Quellensteuern auf Zinsen und Lizenzgebühren (Entgelte für die Überlassung von Fremdkapital oder immaterielles Verm...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 3 Regelung durch das FVG

Rz. 7 Das zur Ausführung von Art. 108 GG erlassene FVG regelt den Aufbau der Bundes- und der Landesfinanzverwaltung und unterscheidet dabei zwischen obersten Behörden, Oberbehörden, Mittelbehörden und örtlichen Behörden. Oberste Behörden sind das Bundesministerium der Finanzen[1] bzw. die für die Finanzverwaltung zuständige oberste Landesbehörde[2], in der Regel das jeweilige...mehr

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Auslandskapitalgesellschaft... / 4.2.3.1 Einkommensteuer

Rz. 79 Die deutsche Spitzeneinheit in der Rechtsform des Einzelkaufmanns bzw. die Gesellschafter einer (nicht haftungsbeschränkten) Personenhandelsgesellschaft sind mit ihrem Welteinkommen unbeschränkt einkommensteuerpflichtig (§ 1 Abs. 1 EStG); demnach unterliegen grundsätzlich auch die Gewinnausschüttungen (Dividenden) aus der Auslandskapitalgesellschaft der Steuerpflicht ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 2 Steuerpflichtige mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland (Abs. 1 S. 2)

Rz. 4 Nach § 19 Abs. 1 S. 1 AO ist für die nach § 1 Abs. 1 EStG unbeschränkt Stpfl. grundsätzlich das FA zuständig, in dessen Bezirk der Stpfl. seinen Wohnsitz oder in Ermangelung eines Wohnsitzes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Das Gesetz bezeichnet dieses FA für beide Fälle als Wohnsitzfinanzamt. Einen Wohnsitz hat jemand nach § 8 AO dort, wo er eine Wohnung unter Umstä...mehr

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Auslandskapitalgesellschaft... / 2.2.1 Handelsrechtliche Rechnungslegungspflichten in Deutschland

2.2.1.1 Deutsche Spitzeneinheit: Rechnungslegungspflicht bzgl. Jahres- und Konzernabschluss Rz. 7 Das Handelsrecht knüpft die Rechnungslegungspflicht der deutschen Spitzeneinheit – hier also des Gesellschafters der ausländischen Gesellschaft – an deren Kaufmannseigenschaft i. S. d. §§ 1 bis 6 HGB. Auch wenn beispielsweise der Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft nicht not...mehr

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Auslandskapitalgesellschaft... / 2.2 Handelsrechtliche Rechnungslegungspflichten

2.2.1 Handelsrechtliche Rechnungslegungspflichten in Deutschland 2.2.1.1 Deutsche Spitzeneinheit: Rechnungslegungspflicht bzgl. Jahres- und Konzernabschluss Rz. 7 Das Handelsrecht knüpft die Rechnungslegungspflicht der deutschen Spitzeneinheit – hier also des Gesellschafters der ausländischen Gesellschaft – an deren Kaufmannseigenschaft i. S. d. §§ 1 bis 6 HGB. Auch wenn beisp...mehr

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Auslandskapitalgesellschaft... / 2.2.1.2 Auslandskapitalgesellschaft: keine Rechnungslegungspflicht in Deutschland

Rz. 10 Die handelsrechtlichen Rechnungslegungspflichten der ausländischen Tochter(kapital)gesellschaft (Auslandskapitalgesellschaft) wird nach den Maßstäben des internationalen Gesellschaftsrechts beurteilt, das seiner Natur nach nationales Recht ist. Grundsätzlich folgt die Bestimmung des Gesellschaftsstatuts und des anwendbaren Gesellschaftsrechts zwei gegensätzlichen (kol...mehr

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Auslandskapitalgesellschaft... / 2.2.1.1 Deutsche Spitzeneinheit: Rechnungslegungspflicht bzgl. Jahres- und Konzernabschluss

Rz. 7 Das Handelsrecht knüpft die Rechnungslegungspflicht der deutschen Spitzeneinheit – hier also des Gesellschafters der ausländischen Gesellschaft – an deren Kaufmannseigenschaft i. S. d. §§ 1 bis 6 HGB. Auch wenn beispielsweise der Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft nicht notwendigerweise ein Kaufmann sein muss, wird im Folgenden vereinfachend davon ausgegangen, da...mehr

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Auslandskapitalgesellschaft... / 2.2.2 Handelsrechtliche Rechnungslegungspflichten im Ausland

Rz. 12 Die Frage der handelsrechtlichen Rechnungslegungspflicht der ausländischen Tochter(kapital)gesellschaft hängt von der im jeweiligen Ausland zugrundeliegenden Theorie ab. So folgen der Sitztheorie traditionell EU/EWR-Staaten des kontinentaleuropäischen Rechtskreises (grundsätzlich: Belgien, Estland, Frankreich, Lettland, Litauen, Luxemburg, Österreich, Polen, Portugal,...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.2.1.1 Allgemeines

Rz. 89 Für die Sitzverlegung (zum Begriffsverständnis siehe Rz. 89a) einer Körperschaft vom Inland in einen anderen Staat (und zwar seit Streichung des Abs. 3 durch das KöMoG sowohl für eine Sitzverlegung in einen anderen EU-/EWR-Staat als auch in einen Drittstaat) enthält das KStG keine besondere Regelung. Vielmehr gilt allgemein § 12 Abs. 1 KStG. Das bedeutet, dass eine Si...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.1.3 Ausschluss oder Beschränkung des Besteuerungsrechts bei Veräußerungen

Rz. 23 Tatbestandsvoraussetzung des § 12 Abs. 1 S. 1 KStG ist, dass das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung des Wirtschaftsguts ausgeschlossen oder beschränkt wird.[1] Diese Tatbestandsmerkmale entsprechen wörtlich denen des § 4 Abs. 1 S. 3 Hs. 1 EStG. Rz. 23a In Entstrickungsfällen erfolgt regelmäßig eine Überführung eines Wirtsc...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.2.1.2.1 Allgemeines

Rz. 93 Die wesentliche Frage bei der Sitzverlegung aus dem Inland ins Ausland ist also, ob dadurch das deutsche Besteuerungsrecht hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung einzelner Wirtschaftsgüter ausgeschlossen oder beschränkt wird. Dabei bewirkt der Wechsel von der unbeschränkten zur beschränkten Steuerpflicht für sich allein genommen noch keine "Einschränkung des Bes...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Behandeln als steuerpflichtig

Rz. 35 Bereits in Rz. 20 wurde darauf hingewiesen, dass § 9 UStG seit dem 1.1.1980 – anders als § 9 UStG 1967/73 – keine ausdrückliche Verzichtserklärung des Unternehmers verlangt. Die bis zum 31.12.1979 bestehenden Zweifelsfragen um die Abgabe der bis zu diesem Zeitpunkt gesetzlich verlangten Verzichtserklärung, die auftraten, obwohl diese auch damals nicht ausdrücklich an ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.1 Entwicklung der Grundvorschrift

Rz. 8 § 1 UStG war schon durch das UStG 1918 [1] mit einem vergleichbaren Regelungsgehalt in das UStG aufgenommen worden, allerdings fehlte noch der räumliche Anwendungsbereich des "Inlands", der erst durch das UStG 1967[2] in das Gesetz aufgenommen wurde, bis dahin war der räumliche Anwendungsbereich in der Durchführungsbestimmung zum UStG geregelt. § 1 UStG 1918: Zitat (1) Der...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.3.5.2 Steuerpflichtige Umsätze

Rz. 198 Nur bei steuerpflichtigen Umsätzen kann deren Rückgängigmachen eine Berichtigung der Steuer und des Vorsteuerabzugs erfordern. Ohne Steuerpflicht kann es weder einen Steueranspruch noch einen Vorsteuerabzug gegeben haben. Die Voraussetzung der Steuerpflicht hätte sich im Übrigen bei der sinngemäßen Anwendung des Abs. 1 bereits aus dieser Vorschrift ergeben. Entfällt b...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Einzeloption

Rz. 60 Jeder in § 9 UStG bezeichnete steuerfreie Umsatz kann als steuerpflichtig behandelt werden. Dies bedeutet, dass der Unternehmer gleichartige Umsätze, welche unter eine in § 9 UStG angeführte Steuerbefreiung fallen, unterschiedlich behandeln kann. Abschn. 9.1 Abs. 1 S. 2 UStAE formuliert dies – ebenso wie davor die UStR – wie folgt: "Der Unternehmer hat bei diesen Steue...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.4 Wechsel zwischen Steuerfreiheit und Steuerpflich

Rz. 124 Die Änderung der Bemessungsgrundlage setzt die Steuerpflicht des Umsatzes voraus (Rz. 22). Wird ein steuerpflichtiger Umsatz rückwirkend steuerfrei oder ein steuerfreier Umsatz nachträglich steuerpflichtig, kann deshalb § 17 Abs. 1 UStG nicht unmittelbar angewendet werden. § 17 Abs. 1 S. 8 UStG enthält jedoch einen gesetzlichen Regelungsplan bzw. einen über den Wortl...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.2.1.2.2 Einzelfälle der Beschränkung des Besteuerungsrechts durch Sitzverlegung

Rz. 96 Für Grundstücke steht das Besteuerungsrecht nach Art. 6 OECD-MA regelmäßig dem Belegenheitsstaat zu, und zwar unabhängig davon, ob die Grundstücke einer Betriebsstätte zugeordnet sind oder nicht.[1] Art. 4, 12 FRL macht die Steuerneutralität auch bei Grundstücken von der Erfüllung der "Betriebsstättenbedingung" abhängig. Das bedeutet, dass eine Aufdeckung und Besteuer...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.1 Steuerpflichtige Umsätze i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG

Rz. 16 § 17 Abs. 1 UStG, der in seinem S. 8 die Grundsatzregelung über die Berichtigung enthält (Umfang und Zeitpunkt bzw. Zeitraum), spricht diese unmittelbar für die Umsätze i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG aus. Die Änderungsregelung gilt danach zunächst für die entgeltlichen steuerbaren Lieferungen und sonstigen Leistungen i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG und die den entgeltlic...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Bedeutung der Vorschrift im Mehrwertsteuersystem

Rz. 3 Die gem. § 15 Abs. 2 und 3 UStG wegen der Ausführung steuerfreier Umsätze vom Abzug ausgeschlossenen Vorsteuern gehören beim leistenden Unternehmer zu den Kosten des Umsatzes. Der Unternehmer wird diese Kostenbelastung regelmäßig bei seiner Preisbildung berücksichtigen, weil er nicht bereit sein wird, seinen Gewinn um die nichtabzugsfähigen Vorsteuern zu mindern. Gelin...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Leistungen von Wohnungseigentümergemeinschaften an Wohnungseigentümer und Teileigentümer (§ 4 Nr. 13 UStG)

Rz. 182 § 9 Abs. 1 UStG führt auch die Steuerbefreiung gem. § 4 Nr. 13 UStG auf. Nach der Begründung des Regierungsentwurfs eines UStG 1979[1] wurde die Anwendbarkeit des § 9 UStG auf die gem. § 4 Nr. 13 UStG steuerfreien Umsätze ausgedehnt, weil "die Steuerbefreiung bei Leistungen an Unternehmer zu wirtschaftlichen Nachteilen führen kann". Es sollte also sichergestellt werd...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.1.3.1 Ausschluss des Besteuerungsrechts

Rz. 31 "Ausgeschlossen" wird das Besteuerungsrecht hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung eines Wirtschaftsguts, wenn die Bundesrepublik diesen Gewinn nicht mehr besteuern darf, weil das Wirtschaftsgut ihrer Steuerhoheit entzogen wird. Das ist in folgenden Konstellationen der Fall: Die Überführung eines Wirtschaftsguts aus einer inländischen Betriebsstätte einer unbesch...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.2 An andere Unternehmer

Rz. 77 Es muss zur Anwendbarkeit des § 9 UStG an einen anderen Unternehmer geleistet werden. Das BVerfG hat in seinem Beschluss v. 11.6.1985[1] entschieden, dass die Auffassung des BFH, wonach die Beschränkung des Optionsrechts in § 9 UStG auf Umsätze an andere Unternehmer keinen Grundrechtsverstoß beinhalte, nicht zu beanstanden ist. Rz. 77a Die Unternehmereigenschaft des Le...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.2.1.3 Rechtsfolge

Rz. 104 Da die Sitzverlegung einen Anwendungsfall des Abs. 1 darstellt, treten die Rechtsfolgen nach Abs. 1 ein (Rz. 47). Hinsichtlich des einzelnen Wirtschaftsguts wird mithin eine Veräußerung zum gemeinen Wert fingiert. Im Ergebnis werden damit die in dem jeweiligen Wirtschaftsgut enthaltenen stillen Reserven aufgedeckt. Rz. 104a Der Stpfl. kann auch im Entstrickungsfall du...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3.2 RL 2008/9/EG

Rz. 69 Mit der RL 2008/9/EG des Rates v. 12.2.2008 zur Regelung der Erstattung der Mehrwertsteuer gemäß der RL 2006/112/EG an nicht im Mitgliedstaat der Erstattung, sondern in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Steuerpflichtige[1] wurde das bis 31.12.2009 in der sog. 8. EG-RL[2] geregelte Verfahren der Erstattung von Mehrwertsteuern an EU-Unternehmer auf eine neue Grundla...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Entstehungsgeschichte der Vorschrift

Rz. 5 Um die aufgezeigten Nachteile der Steuerbefreiung mit Ausschluss des Vorsteuerabzugs zu vermeiden, wurde bei der Konzeption der Mehrwertsteuer in Deutschland in Umsetzung des Regelungsauftrags in der 1. und 2. EG-RL zum 1.1.1968 von Anfang an vorgesehen, den Unternehmern die Möglichkeit zu geben, bestimmte steuerfreie Umsätze durch Verzicht auf die Steuerbefreiungen fr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.1 Allgemeines

Rz. 49 Der Grundtatbestand des § 17 Abs. 1 S. 1 UStG ist die Änderung der Bemessungsgrundlage für einen steuerpflichtigen Umsatz i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG durch Minderung oder Erhöhung. Es muss sich also um einen steuerpflichtigen Umsatz handeln, bei dem sich die Bemessungsgrundlage geändert hat, und zwar nach der Entstehung des Steueranspruchs und des Vorsteuerabzugs (Rz...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.3.1 Umsatzsteuer

Rz. 11b Für die Frage, ob Entschädigungen nach § 405 AO umsatzsteuerbar und umsatzsteuerpflichtig sind, kommt es auf den Grund der Entschädigung an. Die Entschädigung für Zeugen und ehrenamtliche Richter nach dem JVEG ist nach zutreffender Auffassung der Finanzverwaltung nicht umsatzsteuerbar. Es handelt sich um echten Schadenersatz, bei dem es an einem Leistungsaustausch feh...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Umsätze, die unter das GrEStG fallen (§ 4 Nr. 9 Buchst. a UStG)

Rz. 123 § 9 Abs. 1 UStG erwähnt seit dem 1.1.1980 mit § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG nur noch die Umsätze, welche unter das GrEStG fallen. § 9 UStG 1967/73 hatte dagegen mit der Nennung des § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG 1967/73 nicht nur die Umsätze, welche unter das GrEStG fallen, sondern auch die unter das Versicherungsteuergesetz oder Teil I des Kapitalverkehrsteuergesetzes fallende...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.3 Rückgängigmachen eines Umsatzes (§ 17 Abs. 2 Nr. 3 UStG)

Rz. 187 Nach § 17 Abs. 2 Nr. 3 UStG sind die Steuer und der Vorsteuerabzug auch dann zu berichtigen, wenn eine steuerpflichtige Lieferung, sonstige Leistung oder ein steuerpflichtiger innergemeinschaftlicher Erwerb rückgängig gemacht worden ist. Der Wegfall des Umsatzes beseitigt nämlich den Tatbestand, an den die Steuerpflicht geknüpft ist. Ob ein solcher Fall gegeben ist, ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.3 Umsätze für das Unternehmen des Leistungsempfängers

Rz. 97 Die Anwendung von § 9 UStG setzt nicht nur die Unternehmereigenschaft des Leistenden (Rz. 21ff.) und des Leistungsempfängers (Rz. 77ff.) voraus. Die in § 9 UStG erwähnten Umsätze müssen außerdem für das Unternehmen des Leistungsempfängers erbracht werden. Mit dieser Voraussetzung wird die Verbindung zum Vorsteuerabzug gem. § 15 Abs. 1 UStG hergestellt, denn auch der V...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Zweck der Regelung

Rz. 1 § 1 UStG ist als Eingangsvorschrift des UStG die wesentliche Vorschrift, die im Ersten Abschnitt des UStG (§ 1 bis § 3g UStG) den Steuertatbestand beschreibt. Dabei wird in § 1 Abs. 2 und Abs. 2a UStG abschließend der räumliche Anwendungsbereich für das deutsche Umsatzsteuerrecht (Inland – Ausland – übriges Gemeinschaftsgebiet – Drittlandsgebiet) vorgegeben und unter E...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.1.4 Ausschluss oder Beschränkung des Besteuerungsrechts bei Nutzungen

Rz. 39 Gewisse Unklarheiten bestehen bezüglich des Tatbestandsmerkmals des Ausschlusses oder der Beschränkung des Besteuerungsrechts hinsichtlich der Nutzung eines Wirtschaftsguts (Nutzungsüberlassung). Wird das Wirtschaftsgut auf eine ausländische Betriebsstätte übertragen, hat dieser Tatbestand keine eigenständige Bedeutung, da die Nutzungen des Wirtschaftsguts in der Betr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Unionsrechtliche Vorgaben

Rz. 2 Die unionsrechtliche Grundlage für § 9 UStG findet sich in Art. 137 MwStSystRL – in Fortsetzung der schon in Art. 13 Teil C der 6. EG-RL bestehenden Rechtslage. Danach können die EU-Mitgliedstaaten den Steuerpflichtigen das Recht einräumen, sich bei bestimmten steuerfreien Umsätzen für die Besteuerung, d. h. für die Steuerpflicht dieser Umsätze zu entscheiden. § 9 UStG...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.7.2 Begriff der stillen Reserven (Abs. 1 S. 5–8)

Rz. 131 Bei einem schädlichen Beteiligungserwerb bleiben die Verluste abziehbar, soweit sie die stillen Reserven im Betriebsvermögen der die Verluste ausweisenden Körperschaft nicht übersteigen. Der Begriff "stille Reserven" ist in Abs. 1 S. 6 definiert. Stille Reserven i. S. d. Abs. 1 S. 5 ist danach der Unterschiedsbetrag zwischen dem bei der steuerlichen Gewinnermittlung ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das SEStEG[1] mit Wirkung für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2005 enden, eingeführt worden[2] und normiert für Körperschaften einen Gewinnrealisations(ersatz)tatbestand. In dieser Gesetzesfassung wurde die Überführung von Wirtschaftsgütern (Abs. 1), die Verschmelzung nach ausl. Recht (Abs. 2) und die Sitzverlegung in einen Staat außerhalb...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.11.4 Steuerbare Leistungen gegen Entgelt

Rz. 333 Erbringt der Arbeitgeber gegenüber dem Personal eine Lieferung oder eine sonstige Leistung gegen Entgelt, unterliegt die Leistung den allgemeinen Grundsätzen des Umsatzsteuerrechts. In diesen Fällen wird nicht unterschieden, ob es sich um eine Leistung gegenüber einem fremden Dritten oder gegenüber dem Personal des Unternehmens handelt. Damit bestimmt sich die Steuer...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Vermietung und Verpachtung von Grundstücken und ähnliche Umsätze (§ 4 Nr. 12 UStG)

Rz. 133 Die vom Gesetzgeber von Anfang an in § 9 UStG vorgesehene Möglichkeit, gem. § 4 Nr. 12 UStG steuerfreie Vermietungsleistungen und ähnliche Umsätze als steuerpflichtig zu behandeln, hat wohl die größte praktische Bedeutung bei der Anwendung des § 9 UStG. Ob sich wirtschaftlich die Behandlung von gem. § 4 Nr. 12 UStG steuerfreien Umsätzen als steuerpflichtig lohnt, mus...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Zum Verzicht berechtigte Unternehmer

Rz. 21 § 9 UStG formuliert, dass der Unternehmer die aufgeführten steuerfreien Umsätze als steuerpflichtig behandeln kann. Dass nur Unternehmer von der Vorschrift betroffen sein können, versteht sich eigentlich von selbst, denn nur Unternehmer können steuerfreie oder steuerpflichtige Umsätze erbringen. Maßgebender Unternehmerbegriff ist damit der des § 2 UStG; zu den Einzelh...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.5.1 Erwerber tritt in die Rechtsposition des Veräußerers ein

Rz. 461 § 1 Abs. 1a S. 3 UStG regelt, dass der erwerbende Unternehmer an die Stelle des Veräußerers tritt. Damit wird die Einzelrechtsnachfolge[1] des Erwerbers festgeschrieben, die sich aus Art. 19 MwStSystRL (früher Art. 5 Abs. 8 der 6. EG-Richtlinie) ergibt.[2] Hintergrund ist die Vermeidung eines unbesteuerten Letztverbrauchs. Rz. 462 Da der Erwerber in die Rechtsposition...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.1 Umsätze

Rz. 70 Ein in § 9 UStG aufgeführter steuerfreier Umsatz kann nur als steuerpflichtig behandelt werden, wenn er an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird. Dieses Tatbestandsmerkmal entspricht dem in § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG für die Geltendmachung des Vorsteuerabzugs: Die Vorleistungen müssen von einem Unternehmer für das Unternehmen des Leistungsempfän...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.2.2.2 Sitzverlegung einer Körperschaft, die keine SE oder SCE ist

Rz. 117 Die Sitzverlegung einer Körperschaft, die keine SE oder SCE ist, in einen Staat der EU oder in einen Drittstaat wird gleich behandelt. Wird bei einer solchen Sitzverlegung das deutsche Besteuerungsrecht hinsichtlich des Gewinns des Gesellschafters aus einer Veräußerung der Anteile ausgeschlossen oder beschränkt, fingiert Abs. 1 eine Veräußerung der Anteile im Zeitpun...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.1 Grundsätze

Rz. 530 In § 1 Abs. 2 UStG sind bestimmte deutsche Hoheitsgebiete aus der Definition des Inlandsbegriffs ausgenommen worden, sodass Umsätze, die in diesen Sondergebieten ausgeführt werden, grundsätzlich nicht steuerbar wären. Allerdings sind von den in § 1 Abs. 2 UStG aufgeführten Sondergebieten nur die Insel Helgoland und die Gemeinde Büsingen von dem Anwendungsbereich des ...mehr