Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerprüfung

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Zulässigkeit nach § 193 Abs. 2 AO

1. Zulässigkeit nach § 193 Abs. 2 Nr. 1 AO (Quellenabzug) Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eine Außenprüfung nach § 193 Abs. 2 Nr. 1 AO ist bei Stpfl. zulässig, die für Rechnung eines anderen Steuern entrichten (z. B. Versicherungssteuern, § 10 VersStG), oder für Rechnung eines anderen Steuern einbehalten und abführen, z. B. §§ 38ff. EStG: LSt bei Privatpersonen mit mehre...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Zuständigkeit (§ 203a Abs. 2 AO)

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zuständig für die Außenprüfung nach § 203a AO ist die Finanzbehörde, die für die Ermittlungen nach § 93c Abs. 4 Satz 1 AO zuständig ist.mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Prüfung der Besteuerungsgrundlagen (§ 199 Abs. 1 AO)

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegenstand der Prüfung sind die Besteuerungsgrundlagen, die § 199 Abs. 1 AO als die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse beschreibt, die für die Steuerpflicht und für die Bemessung der Steuer maßgebend sind. Sie sind identisch mit dem in § 194 AO verwendeten Begriff "steuerliche Verhältnisse" des Stpfl. (s. § 194 AO Rz. 2). Der Prü...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Rechtsschutz, Verwertungsverbot

Tz. 23 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zum Rechtsschutz gegen die Prüfungsanordnung und andere Verwaltungsakte im Rahmen der Außenprüfung s. § 196 AO Rz. 12 f., zum Verwertungsverbot s. § 196 AO Rz. 14 ff.mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

von Wedelstädt, Tatsächliche Verständigung – Rechtslage, Voraussetzungen, Inhalt und Folgen, DB 1991, 515; von Wedelstädt, Die tatsächliche Verständigung, AO-StB 2001, 190; Burkhard, Verwertungsverbot wegen fehlender Schlussbesprechung nach Betriebsprüfung, INF 2004, 823; ferner s. Schrifttum zu § 193 AO.mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Verfahrensfragen

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Anordnung der Bestandsaufnahme ist ein mit Einspruch und Anfechtungsklage anfechtbarer Verwaltungsakt, nicht dagegen die Bestandsaufnahme selbst und die Feststellung der Fehlmenge. Die Schwundmengenfeststellung aufgrund gesetzlicher Regelungen stellt einen Verwaltungsakt dar (s. Rz. 3; Seer in Tipke/Kruse, § 161 AO Rz. 38; Wöhner in ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. ABC der Verwaltungsakte

Tz. 20 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Verwaltungsakte sind: Änderungsbescheid Ablehnung eines Antrags auf Vornahme tatsächlicher Handlungen (etwa der Erörterung des Sach- und Rechtsstands gem. § 364a AO, BFH v. 11.04.2012, I R 63/11, BStBl II 2012, 539), auf Erlass, Änderung oder Aufhebung Verwaltungsakt Abrechnungsbescheid Abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen (...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 4. Dauer der Ablaufhemmung

Tz. 103 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 171 Abs. 10 Satz 1 AO ordnet an, dass die Finanzbehörde innerhalb von zwei Jahren nach Bekanntgabe des Grundlagenbescheides den Folgebescheid ändern muss (§ 361 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 Satz 2 AO; ebenso Banniza in HHSp, § 171 AO Rz. 218; Kruse in Tipke/Kruse, § 171 AO Rz. 96; zur "Folgeaussetzung" s. § 361 Abs. 3 Satz 1 AO, § 69 Abs. 2...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Hinweis auf strafrechtliche Überprüfung

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 201 Abs. 2 AO stellt klar, dass die straf- oder bußgeldrechtliche Beurteilung der ermittelten Sachverhalte nicht zu den in der Schlussbesprechung zu erörternden Besprechungspunkten zählt. Erscheint es nach dem Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Schlussbesprechung möglich, dass ein Straf- oder Bußgeldverfahren durchgeführt wird, muss der S...mehr

Beitrag aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Allgem... / IX. Inkrafttreten

§ 39Inkrafttreten Diese allgemeine Verwaltungsvorschrift tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Gleichzeitig tritt die Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Betriebsprüfung – Betriebsprüfungsordnung – vom 17. Dezember 1987 (BAnz. Nr. 241a vom 24. Dezember 1987) außer Kraft.mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Unbillige Härte (§ 361 Abs. 2 Satz 2 2. HS AO)

Tz. 38 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vollziehung soll ferner ausgesetzt werden, wenn sie für den Steuerpflichtigen eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte zur Folge hätte. Die unbillige Härte muss gerade darin liegen, dass der Verwaltungsakt noch vor seiner Unanfechtbarkeit vollzogen werden soll (BFH v. 11.12.1968, II B 51/69, BSt...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Hardtke, "Förmliche Mitteilungen" nach einer Außenprüfung, AO-StB 2001, 79; Buse, Der Prüfungsbericht (§ 202 AO), AO-StB 2008, 50; ferner s. Schrifttum zu § 193 AO bis § 201 AO.mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

App, § 328 AO – Stärken und Schwächen einer Vorschrift, DStZ 1991, 242; App, Rechtsbehelfe im Verfahren zur Erzwingung von Anordnungen der Finanzämter, BB 1991, 1392; App, Von alten zu neuen Problemen der Vollstreckung wegen Handlungen, Duldungen oder Unterlassungen, StVj 1992, 257; Becker, Zwangsgelder in der Außenprüfung, StBp 2002, 317.mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Verlegung des Prüfungsbeginns

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 197 Abs. 2 AO soll die Finanzbehörde begründeten Anträgen auf Verlegung des Beginns einer Außenprüfung stattgeben. Der Antrag kann auch in einer Bitte um Hinausschiebung des Prüfungsbeginns liegen, wenn sie erkennbar darauf abzielt, die Prüfung möge zu dem beabsichtigten Zeitpunkt unterbleiben und zu einem späteren Termin stattfi...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zweck der Vorschrift ist es, dem Stpfl. die Möglichkeit zu geben, die notwendigen sachlichen und zeitlichen Dispositionen zu treffen, die für eine reibungslose Durchführung der Außenprüfung erforderlich sind.mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 3. Datenträgerüberlassung

Tz. 30 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Im Rahmen der Außenprüfung kann auch verlangt werden, dass die gespeicherten Unterlagen und Aufzeichnungen auf einem maschinell verwertbaren Datenträger (z. B. CD-ROM) der Finanzbehörde zur Verfügung gestellt werden (Datenträgerüberlassung (Z3), vgl. BMF v. 14.11.2014, IV A 4-S 0316/13/10003, BStBl I 2014, 1450 Rz. 167). Dabei hat der S...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Regelung

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Vorliegen eines Verwaltungsakts setzt eine Regelung voraus, durch die einseitig verbindlich Rechtverhältnisse festgestellt oder gestaltet (begründet, geändert, aufgehoben) werden. Eine rechtliche Regelung liegt auch bei der Ablehnung eines Antrags auf Begründung, Änderung oder Aufhebung, bzw. auf Feststellung eines Rechtsverhältniss...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Rechtsbehelfe

Tz. 14 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegen die im Rahmen der Kassen-Nachschau erlassenen Verwaltungsakte, d. h. gegen konkrete Aufforderungen zu einem bestimmten Tun, Dulden oder Unterlassen, ist der Einspruch gegeben. Gleiches gilt für die Mitteilung über den Übergang zu einer Außenprüfung. Bloßes schlichtes Verwaltungshandeln (Betreten des Grundstücks) ohne besondere Auf...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Blesinger, Das Steuergeheimnis im Strafverfahren, wistra 1991, 239, 294; Maier, Reichweite des Verwertungsverbotes nach § 393 Abs. 2 Satz 1 AO, wistra 1997, 53; Jarke, Das Verwertungsverbot des § 393 Abs. 2 Satz 1 AO, wistra 1997, 325; Joecks, Urkundenfälschung in Erfüllung steuerlicher Pflichten? wistra 1998, 86; Streck/Spatschek, Steuerliche Mitwirkungspflichten trotz Steuerst...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Subsidiarität der Feststellungsklage (§ 41 Abs. 2 FGO)

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 41 Abs. 2 Satz 1 FGO kann auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Steuerrechtsverhältnisses nicht geklagt werden, wenn der Kläger sein Begehren durch Erhebung einer Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage i. S. des § 40 Abs. 1 FGO verfolgen kann oder hätte verfolgen können (sog. Subsidiarität der Feststellungsklage;...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Methoden der Schätzung

Tz. 49 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die verschiedenen Schätzungsmethoden dienen dazu, Besteuerungsgrundlagen zu ermitteln, die die größtmögliche Wahrscheinlichkeit der Richtigkeit für sich haben (BFH v. 22.08.2002, IV R 42, 43/01, BFH/NV 2003, 302 m. w. N.). Die Wahl der Schätzungsmethode hängt daher vom Einzelfall, insbes. von der Art der zu schätzenden Besteuerungsgrund...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Kemper, Der neue Sperrtatbestand der Bekanntgabe einer Prüfungsanordnung in § 371 AO, NZWiSt 2012, 56; Pflaum, Selbstanzeige nach Prüfungsanordnung und Auswirkungen auf die Mitwirkung während einer Außenprüfung, StBp 2013, 217; Harle/Olles, Prüfungsanordnung und Selbstanzeige, NWB 2014, 170. Tz. 14 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eine wirksame Selbstanzeige kann nach § 371 Abs....mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 211 Pflichten des Betroffenen

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ergänzend zu den Befugnissen der Finanzbehörde im Rahmen der Steueraufsicht nach § 210 AO regelt § 211 AO Mitwirkungspflichten des Betroffenen. Die in § 211 Abs. 1 AO aufgezählten Pflichten stimmen im Wesentlichen mit den in § 200 Abs. 1 Satz 1 AO geregelten Mitwirkungspflichten des Stpfl. anlässlich einer Außenprüfung überein; auf die d...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Rechtliche Qualität des Verlangens

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Während der BFH das Benennungsverlangen als Vorbereitungshandlung für die Steuerfestsetzung bzw. unselbstständigen Bestandteil des Festsetzungsverfahrens ansieht (u. a. BFH v. 10.11.1998, VIII R 3/98, BStBl II 1999, 199 m. w. N.; BFH v. 11.07.2013, IV R 27/09, BStBl II 2013, 989; ebenso AEAO zu § 160, Nr. 1 Abs. 2 Satz 2 m. w. N.; m. w....mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Bereitstellung von Arbeitsplatz und Hilfsmitteln (§ 200 Abs. 2 Satz 2 AO)

Tz. 17 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Findet die Prüfung in den Geschäftsräumen des Stpfl. statt, hat dieser einen für die Durchführung der Prüfung geeigneten Raum oder Arbeitsplatz unentgeltlich zur Verfügung zu stellen (§ 200 Abs. 2 Satz 2 AO). Tz. 18 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Außerdem hat er dem Prüfer die für die Prüfung erforderlichen Hilfsmittel unentgeltlich zur...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Anwendung von Vorschriften (§ 203a Abs. 3 AO)

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Regelungen in § 195 Abs. 2 AO sowie in den §§ 196 bis 203 AO sind bei der Durchführung der Außenprüfung nach § 203a AO entsprechend anzuwenden. Nicht anwendbar ist § 204 ff. AO über die Erteilung einer verbindlichen Zusage.mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Zweck und Verfassungsmäßigkeit des § 147 Abs. 6 AO

Tz. 21 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Während die Ordnungsvorschriften der AO im Grundsatz von einer papiergebundenen Buchführung ausgehen (Schaumburg, DStR 2002, 829) – ohne diese vorzuschreiben –, setzt § 147 Abs. 6 AO eine datenverarbeitungsgestützte Buchführung voraus und schafft neue Zugriffsformen zugunsten der Finanzverwaltung für digitale Unterlagen. Durch diese sol...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Möglichkeit der Stellungnahme (§ 202 Abs. 2 AO)

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 202 Abs. 2 AO muss die Finanzbehörde dem Stpfl., d. h. dem von den Prüfungsfeststellungen Betroffenen, den Prüfungsbericht vor seiner Auswertung auf Antrag übersenden. Ein solcher Antrag wird vor allem dann in Frage kommen, wenn in der Schlussbesprechung keine Einigung erzielt werden konnte. In den Fällen der abgekürzten Außenprü...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Die Einleitung des Strafverfahrens (§ 397 Abs. 1 AO)

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 397 Abs. 1 AO bestimmt, welche Maßnahmen welcher Behörden die Einleitung des Strafverfahrens bewirken. Erforderlich ist ein Verhalten, durch das der Entschluss äußerlich erkennbar betätigt wird, wegen des Verdachts einer Steuerstraftat gegen eine Person strafrechtlich einzuschreiten. Dazu bedarf es regelmäßig einer Ermittlungshandlung,...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 23 Einfuhr- und Ausfuhrabgaben und Verbrauchsteuern

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Zuständigkeitsregelung betrifft die in Art. 5 Nr. 20 und 21 UZK definierten Einfuhr- und Ausfuhrabgaben sowie die Verbrauchsteuern einschließlich der Einfuhrumsatzsteuer (s. § 21 Abs. 1 UStG). Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 23 Abs. 1 AO ist das Hauptzollamt örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Tatbestand verwirklicht ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Ort und Kosten des Datenzugriffs

Tz. 31 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Da der Datenzugriff nur im Rahmen der Außenprüfung erfolgen kann und eine ausdrückliche Regelung zum Ort des Datenzugriffs fehlt, gelten die allgemeinen Grundsätze des § 200 Abs. 2 AO. Befinden sich die Daten bei einem Dritten, so hat dieser nach § 147 Abs. 6 Satz 3 AO den Datenzugriff zu dulden bzw. die Daten aufzubereiten oder herausz...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / VII. Sonstige Ermittlungshandlungen (§ 171 Abs. 6 AO)

Tz. 87 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bei Stpfl., bei denen eine Außenprüfung im Geltungsbereich der AO nicht durchgeführt werden kann, reicht nach § 171 Abs. 6 AO für die Hemmung des Ablaufs der Festsetzungsfrist schon aus, dass die Behörde irgendwelche Ermittlungshandlungen i. S. des § 92 AO durchführt, sofern der Stpfl. vor Ablauf der Festsetzungsfrist auf den Beginn die...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Schmitz, Aufzeichnungspflichten des Freiberuflers bezüglich der Betriebseinnahmen bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG, StBp 1988, 43; Zapf, Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme, DStR 1996, 1259; Hennrichs, Der steuerrechtliche sog. Maßgeblichkeitsgrundsatz gem. § 5 EStG – Stand und Perspektiven –, StuW 1999, 138; Mösbauer, Die Anforderungen an die ...mehr

Beitrag aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Allgem... / VIII. Betriebsprüfungsarchiv, Kennzahlen, Hauptorte

§ 36Betriebsprüfungsarchiv (1) Steuerliche, prüfungstechnische, branchentypische und allgemeine wirtschaftliche Erfahrungen sind den zuständigen vorgesetzten Finanzbehörden mitzuteilen. Diese sammeln die Erfahrungen und werten sie in einem Betriebsprüfungsarchiv aus. (2) Das Bundesamt für Finanzen teilt den zuständigen vorgesetzten Finanzbehörden Prüfungserfahrungen von allgem...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 5. Verfahrensbeteiligte (§ 5 VO)

Tz. 52 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 5 VO erweitert den Kreis der am Feststellungsverfahren Beteiligten über § 78 AO hinaus um die in § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 VO genannten Personen, also z. B. Betreuungsunternehmer, Treuhänder, Initiatoren, Verwalter u. Ä. Das hat zur Folge, dass auch diese Personen unmittelbar auskunftspflichtig sind, also § 93 Abs. 1 Satz 3 AO insoweit ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift ordnet die Erteilung einer schriftlichen oder elektronischen Prüfungsanordnung gegenüber dem betroffenen Stpfl. an, in der der Umfang der Außenprüfung bestimmt wird. Damit wird der Stpfl. als Adressat über die Rechtsgrundlage der Prüfung, über seine Duldungspflicht, über den zeitlichen und sachlichen Umfang der Prüfung inf...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Assmann, Schätzungen bei Außenprüfungen, StBp 2001, 255 und 281; von Wedelstädt, Die tatsächliche Verständigung, AO-StB 2001, 190; von Wedelstädt, Rechtsschutz bei Schätzungsveranlagungen, AO-StB 2002, 275; Hahn/Suhrbier-Hahn, Mitwirkungspflichten bei Auslandssachverhalten europarechtswidrig?, IStR 2003, 84; Ritzrow, Umsatz- und Gewinnschätzung – Überblick über die Rechtsprechun...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Mit Zustimmung

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Finanzbehörde kann das Verfahren mit Zustimmung des Einspruchsführers ruhen lassen, wenn dies aus wichtigen Gründen zweckmäßig erscheint. Wichtige Gründe sind die Anhängigkeit von Verfassungsbeschwerden, Musterprozessen oder Normenkontrollklagen, die Durchführung einer Außenprüfung, die Verhandlung mit Oberbehörden, eine zu erwartend...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Mitwirkung bei der Feststellung der steuerrelevanten Sachverhalte (§ 200 Abs. 1 Satz 1 AO)

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Stpfl. hat während der Außenprüfung bei der Feststellung der Sachverhalte, die für die Besteuerung erheblich sein können, mitzuwirken. Dies entspricht der allgemeinen Mitwirkungsverpflichtung im Besteuerungsverfahren und unterliegt denselben Voraussetzungen, nämlich der Notwendigkeit, Zumutbarkeit, Erfüllbarkeit und Verhältnismäßigke...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Beyna/Roth, Umsatzsteuer-Nachschau contra Selbstanzeige, UStB 2010, 310; Madauß, Lohnsteuer-Nachschau i. S. d. § 42g EStG, Umsatzsteuer-Nachschau i. S. d. § 27b UStG und Selbstanzeige i. S. d. § 371 AO, NZWiSt 2013, 424; Webel, Ausschluss der Straffreiheit durch das Erscheinen eines Amtsträgers zur steuerlichen Nachschau, StBp 2015, 309; Roth, Kassennachschau als Sperre für Sel...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Entbehrlichkeit eines Leistungsgebots

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Leistungsgebot ist entbehrlich, wenn der Vollstreckungsschuldner eine von ihm aufgrund einer Steueranmeldung geschuldete Leistung nicht erbracht hat (§ 254 Abs. 1 Satz 4 AO). Gleiches gilt, wenn der Steuer- oder Haftungsschuldner nach Abschluss einer Außenprüfung seine Zahlungsverpflichtung schriftlich anerkennt (§ 167 Abs. 1 Satz 3 ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Zweck und zeitliche Anwendbarkeit der Kassen-Nachschau

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Kassen-Nachschau soll die FinBeh in die Lage versetzen, der Manipulation auch digitaler Kassen entgegenzuwirken. Dieses soll, vergleichbar der Umsatzsteuer- oder Lohnsteuer-Nachschau, dadurch geschehen, dass die Ordnungsmäßigkeit der Aufzeichnung und Buchung von Kasseneinnahmen überprüft werden darf. Die Kassen-Nachschau stellt keine...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / VI. Buchführungs- und Aufzeichnungspflichtiger

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Steuerpflichtiger ist, wer Bücher und Aufzeichnungen zu führen hat. Die entsprechenden Pflichten ergeben sich aus §§ 140ff. AO. Auch hier wird sich regelmäßig eine Überschneidung mit anderen die Steuerpflichtigeneigenschaft begründenden Pflichten (z. B. der Erklärungspflicht) ergeben. Personengesellschaften obliegt die Buchführungs- bzw...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 6. Folgen bei Verletzung der Mitwirkungspflichten

Tz. 9b Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Verletzung der Mitwirkungspflicht kann Zwangsmittel (§ 328 AO) zur Folge haben, sofern das Mitwirkungsverlangen ein Verwaltungsakt ist, und zur Beweismaßreduzierung beim FA und ggf. zur Schätzung führen (AEAO zu § 200, Nr. 1 Abs. 3 Satz 2; s. § 162 AO Rz. 2 und 33). Nach § 146 Abs. 2b AO kann außerdem ein Verzögerungsgeld in Höhe vo...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Allgemeines

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bis zur Einführung der verbindlichen Auskunft nach Abs. 2 hatte es neben dem allgemein anerkannten Recht der Finanzbehörde, im Einzelfall Beratung und Auskünfte im Rahmen des § 89 Abs. 1 AO zu erteilen, nur einige gesetzliche Regelungen zur Auskunftserteilung durch die Finanzbehörden gegeben. Zu nennen sind die Zolltarifauskunft nach Art...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Überwachung

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 93c Abs. 4 Satz 1 AO räumt den für die Entgegennahme der Daten zuständigen Finanzbehörde (Abs. 5) gesonderte Ermittlungsbefugnisse zur Überwachung der Übermittlungspflichten ein. Die Überwachungsmöglichkeit umfasst sowohl die Prüfung der übermittelten Daten als auch der Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht. Die Anwendung von Abs. 4...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Vorbehalt der Nachprüfung

Tz. 60 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Schätzungsbescheide wegen Nichtabgabe der Steuererklärung sind unter Nachprüfungsvorbehalt zu erlassen, wenn der Fall für eine eventuelle spätere Überprüfung offengehalten werden soll, z. B. wenn eine den Schätzungszeitraum umfassende Außenprüfung vorgesehen ist oder zu erwarten ist, dass der Stpfl. nach Erlass des Bescheids die Steuere...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Sinngemäße Anwendung auf steuerliche Nebenleistungen (§ 1 Abs. 3 AO)

Tz. 28 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 1 Abs. 3 Satz 1 AO ordnet die sinngemäße Anwendung der AO auf steuerliche Nebenleistungen (§ 3 Abs. 4 AO) an. Der Begriff umfasst nach § 3 Abs. 4 AO Verzögerungsgelder (§ 146 Abs. 2b AO), die Verspätungszuschläge (§ 152 AO), Zuschläge gem. § 162 Abs. 4 AO, die Zinsen (§§ 233 bis 239 AO), die Säumniszuschläge (§ 240 AO), die Zwangsgeld...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Allgemeines

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 184 Abs. 1 Satz 1 AO werden die nach den Steuergesetzen zu ermittelnden Steuermessbeträge durch Steuermessbescheid festgesetzt. Das ist nur bei den Realsteuern (§ 3 Abs. 2 AO: Grundsteuer und Gewerbesteuer) der Fall (§§ 13ff. GrStG und §§ 11 und 14 GewStG. Der Steuermessbetrag ergibt sich durch Anwendung der Steuermesszahlen auf d...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Festsetzungsfrist

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 175a Satz 2 AO enthält eine spezielle Ablaufhemmung. Hiernach endet die Festsetzungsfrist nicht vor Ablauf eines Jahres nach dem Wirksamwerden der Verständigungsvereinbarung oder des Schiedsspruchs. Das setzt nach neuerer Auffassung voraus, dass die Festsetzungsfrist bei Einleitung des Verständigungsverfahrens oder bei Antrag des Stpfl...mehr