Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerschuld

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Insolvenz: So läuft das Ver... / 2.1 Wann der Geschäftsführer den Antrag stellen muss

Bei Eintritt von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung bzw. der Kenntnis davon muss der GmbH-Geschäftsführer "ohne schuldhaftes Zögern", spätestens jedoch innerhalb von 3 Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und 6 Wochen (8 Wochen in der Zeit vom 9.11.2022 bis 31.12.2023) nach Eintritt der Überschuldung die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragen. Bei drohender...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
§ 27 KStG: Aktuelles aus de... / 7. Keine Dritt-Anfechtung des Einlagekontos

BFH v. 21.12.2022 – I R 53/19 = Ablehnung der Drittanfechtung: Der BFH hat mit Urteil vom 21.12.2022 (BFH v. 21.12.2022 – I R 53/19, GmbHR 2023, 461 [Binnewies]= GmbH-StB 2023, 100 [Herkens]) die Möglichkeit, dass die Gesellschafter im eigenen Namen den Bescheid über die Feststellung des Einlagekontos nach § 27 KStG anfechten können, abgelehnt. In der Praxis ist die Feststel...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internes Kontrollsystem (IKS) / 2 IKS als Bestandteil einer verantwortungsvollen Unternehmensführung und Kontrolle

Zu einer verantwortungsvollen Unternehmensführung und Kontrolle sind vor allem Vorstand, Aufsichtsrat und GmbH-Geschäftsführer (als Management) verpflichtet. Die Pflichten ergeben sich aus dem Gesetz[1], aber auch aus den entsprechenden Dienstverträgen mit den Unternehmensinhabern (Aktionäre, Gesellschaftern). Auch eine Vielzahl von Urteilen[2] zeigt, welchen Haftungsrisiken...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel XIV: Kombinierte Ab... / IV. Steuern

Tz. 51 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Die Bilanzierung von Ertragsteuern in kombinierten Abschlüssen wird immer dann komplex, wenn nicht vollständige Steuersubjekte (steuerpflichtige Gesellschaften, Organträger bei Organschaften), sondern nur ein Teil dieser, wie zB ein Ausschnitt aus einer steuerlichen Organschaft, im Kombinierungskreis abgebildet wird. In diesen Fällen ist eine...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Steuerumlagen

Rn. 61 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Seit das Bestehen einer steuerlichen Organschaft zwingend vom Abschluss eines GAV abhängig gemacht wird (vgl. § 14 Abs. 1 KStG; § 2 Abs. 2 Satz 2 GewStG), ist für eine Anwendung der §§ 311ff. AktG praktisch kein Raum mehr. Inwieweit ein Nachteil i. S. d. § 311 AktG darin zu sehen ist, dass ein Ausgleich für die steuerrechtlich bei dem MU, dem...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Gesamtschuldnerausgleich, Gesamtgläubigerschaft.

Rn 10 Da die Zugewinngemeinschaft keinen Verlustausgleich vorsieht, kommt dem Güterrecht kein Vorrang ggü § 426 zu (BGH FamRZ 15, 897; 11, 622). Ist die Schuld am Stichtag noch offen, belastet sie quotal das Endvermögen der Eheleute, ist sie getilgt, führt ein bestehender Ausgleichsanspruch zur Erhöhung bzw Minderung des Endvermögens. Zum Ausgleich von Gesamtschulden unter E...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Haftung im Außenverhältnis.

Rn 2 Neben der gesamtschuldnerischen Haftung der Erbengemeinschaft nach § 2059 besteht im Außenverhältnis grds auch die persönliche gesamtschuldnerische Haftung der Miterben. Die Einzelhaftung beginnt mit dem Erbfall, gilt aber nach der Teilung fort (Oldenburg ErbR 09, 294), wobei die in den §§ 2060, 2061 enthaltenen Ausnahmen für die Zeit nach der Teilung zu berücksichtigen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Abweichende vertragliche Bestimmung.

Rn 6 Eine anderweitige Bestimmung kann sich aus einer ausdrücklichen oder konkludenten Vereinbarung ergeben. Sie kann unterschiedlich hohe Anteile, aber auch eine völlige Freistellung einzelner Gesamtschuldner vorsehen. Rn 7 Für ein Darlehen ist intern ausgleichspflichtig, wem der Betrag zufließt oder sonst zugutekommt. Der Umfang der Ausgleichspflicht bei mehreren Mitbürgen ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Bereicherung des Erwerbers

a) Das Tatbestandsmerkmal der Bereicherung Rz. 8 [Autor/Stand] Das wichtigste Tatbestandsmerkmal der freigebigen Zuwendung ist die – objektive – Bereicherung des Bedachten.[2] Sie zeigt sich i.d.R. als substanzieller Vermögenszuwachs,[3] der nicht nur in einer Vermehrung der Vermögensgegenstände und Forderungen, sondern auch – bestätigt durch § 13 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG (s. hier...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB S

Sach- und Rechtsmängel 2042 42 Sachbezüge 611 57, 74 Sache 985 7 Begriff 90 1 Daten 90 5 Körper des Menschen 90 6 nicht vertretbare 91 4 selbstständige 93 5 Software 90 5 verbrauchbare 92 1 vertretbare 91 3 virtuelle 90 3 zum persönlichen Gebrauch 1362 2 Sachenrecht Internationales Art 43 EGBGB 1 numerus clausus vor 145 ff 25 Sachenrecht IPR Art 43 EGBGB 7 numerus clausus Art 43 EGBGB 7 Trenn...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Umsatzsteuergesetz

Rn. 21 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Die Veräußerung von BV iSd § 16 EStG stellt eine Lieferung gegen Entgelt dar, die grds einen umsatzsteuerbaren Vorgang darstellt. Inwieweit die Veräußerung umsatzsteuerbar ist, richtet sich nach den einzelnen veräußerten WG. Kann bzw muss die USt-Freiheit in Anspruch genommen werden, ist die Lieferung insoweit umsatzsteuerfrei. Ggf kommt für...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / (2) Leistungen an Dritte

Rz. 184 [Autor/Stand] Eine Leistung an Dritte liegt vor, wenn der Leistungsempfänger nicht mit dem Inhaber des Forderungsrechts identisch ist. Solche Leistungen haben grundsätzlich keine Erfüllungswirkung.[2] Rz. 185 [Autor/Stand] Es gibt jedoch Fälle, in denen der Schuldner nur durch Leistung an den Dritten von seiner Verpflichtung frei wird; so z.B. bei einer zugunsten des ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Beispiele

Rn. 60 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 vorläufig frei Rn. 61 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Beispiel 1: 520 EUR Lohn A ist seit Januar 2023 in einer Werkstatt als Aushilfskraft beschäftigt. Sein Monatslohn beträgt anfangs EUR 520. Lösung: Der ArbG kann das stpfl Arbeitsentgelt unter Verzicht auf den Abruf der elektronischen LSt-Abzugsmerkmale pauschal mit 2 % besteuern (§ 40a Abs 2 EStG...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Besondere persönliche oder berufliche Bedürfnisse (Nr 2).

Rn 24 Besondere persönliche oder berufliche Bedürfnisse sind zu berücksichtigen, soweit sie nicht schon in die Bemessung des notwendigen Unterhalts nach Abs 1 lit a eingegangen sind. Das Bedürfnis muss aktuell und konkret sein und darf bei den meisten Personen in vergleichbarer Lage nicht auftreten. Die Vorschrift soll einen Ausgleich schaffen, wenn der individuelle Bedarf d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Schenkungsteuerliche Rechtslage bei rechtsfähigen Stiftungen

Rz. 283 [Autor/Stand] Diese Erstausstattung (Dotation) einer rechtsfähigen Stiftung unterliegt der Erbschaft-/Schenkungsteuer. Erfasst wird der Vermögensübergang als Erwerb vom Erblasser bei letztwillig angeordneter Stiftung (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 ErbStG – s. § 3 ErbStG Rz. 240 ff.) und als fiktive Schenkung des Stifters bei lebzeitigem Stiftungsgeschäft nach § 7 Abs. 1 Nr. 8 Sat...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Passiva.

Rn 6 Wegen der Abhängigkeit des Pflichtteilsanspruchs vom gesetzlichen Erbteil (§ 2303 I 2) sind Passiva lediglich Nachlassverbindlichkeiten und Lasten, die vorlägen, legte man allein die gesetzliche Erbfolge zu Grunde (MüKo/Lange Rz 10). Zu berücksichtigen sind grds Erblasserschulden und Erbfallschulden iSv § 1967 II, zB als Erblasserschulden vererbliche und zur Zeit des Er...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cc) Verringerung/Übernahme privater "Passiva"

Rn. 490 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Gegenleistung und damit Teil des Veräußerungspreises ist auch die Übernahme privater Schulden des Veräußerers durch den Erwerber, unabhängig davon, ob es sich um rein schuldrechtliche Verpflichtungen handelt oder dingliche Lasten (BFH v 12.01.1983, IV R 180/80, BStBl II 1983, 595; FG SAnh v 25.09.2014, 6 K 1008/08), ebenso im Verhältnis zwi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit.

Rn 13 Zu den Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit zählen Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§§ 2 I Nr 1, 13 EStG), Gewerbebetrieb (§§ 2 I Nr 2, 15 EStG) und selbstständiger Tätigkeit (§§ 2 I Nr 3, 18 EStG). Steuerliche Relevanz besitzen Einkünfte der in § 2 EStG beschriebenen Art nur, wenn sie in Gewinnerzielungsabsicht (§ 15 II EStG; vgl auch Hamm NZFam 18, 573) g...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Beistand und Rücksichtnahme in wirtschaftlichen Angelegenheiten.

Rn 16 Obwohl Ehegatten voneinander getrennte Vermögen haben und nicht für die Verbindlichkeiten des jeweils anderen einstehen müssen, besteht die Pflicht, den anderen oder dessen Eigentum unabhängig vom jeweiligen Güterstand vor Schaden zu bewahren. Deshalb darf ein gemeinsamer Verkauf des im Miteigentum stehenden Hauses nicht aus unsachlichen Gründen verhindert werden (Fran...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Einzelne Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten.

Rn 10 a) Abfindungen sind in die Ausgleichsbilanz einzustellen, soweit sie am Stichtag vorhanden sind, auch wenn sie im Zusammenhang mit Vorruhestandsregelungen oder Sozialplänen stehen und Versorgungsfunktion haben (BGH FamRZ 82, 148; Saarbr FamRZ 22, 860). Werden sie dagegen ggf stillschweigend auch unterhaltsrechtlich als fortlaufendes Einkommen behandelt und finden sie d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen.

Rn 2 § 679 nennt zwei Fallgruppen, in denen der Wille des Geschäftsherrn unbeachtlich ist. Einerseits wird auf eine Rechtspflicht des Geschäftsherrn abgestellt, die im öffentlichen Interesse liegt, andererseits auf eine gesetzliche Unterhaltspflicht des Geschäftsherrn. In beiden Fällen ist erforderlich, dass ohne das Eingreifen des Geschäftsführers keine rechtzeitige Erfüllu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 2209 BGB – Dauervollstreckung.

Gesetzestext 1Der Erblasser kann einem Testamentsvollstrecker die Verwaltung des Nachlasses übertragen, ohne ihm andere Aufgaben als die Verwaltung zuzuweisen; er kann auch anordnen, dass der Testamentsvollstrecker die Verwaltung nach der Erledigung der ihm sonst zugewiesenen Aufgaben fortzuführen hat. 2Im Zweifel ist anzunehmen, dass einem solchen Testamentsvollstrecker di...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Maß des Familienunterhalts.

Rn 2 Jeder Ehegatte hat seinen Beitrag zum Familienunterhalt entspr seiner nach dem individuellen Ehebild übernommenen Funktion zu leisten. Der Anspruch umfasst den gesamten Lebensbedarf der Familie, nicht nur der Ehegatten, sondern auch der gemeinsamen Kinder und der ihnen gleichstehenden Personen, soweit sie unterhaltsberechtigt sind (eingehend Graba NZFam 19, 49). Aus § 1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) ABC der unentgeltlichen Vorgänge

Rn. 96 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Erbfall Mit dem Erbfall tritt der Erbe/die Erbengemeinschaft ipso jure im Wege der Gesamtrechtsnachfolge zivilrechtlich in die Rechtsstellung des Erblassers ein (§ 1922 BGB). Der Erwerb von Todes wegen, unabhängig davon, ob der Erblasser testamentarisch die Erbfolge (§§ 1924ff. BGB) verfügt hat o ob die gesetzliche Erbfolge (§§ 2064ff. BGB) e...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / (1) Leistungen Dritter

Rz. 178 [Autor/Stand] Wird eine Leistung nicht von demjenigen erbracht, der sie dem Empfänger schuldet, sondern von einer anderen Person, handelt es sich um die Leistung eines Dritten. Derartige Leistungen haben, wenn sie – wie insbesondere Geldschulden – nicht höchstpersönlich zu erbringen sind, grundsätzlich Schuld tilgende Wirkung (§§ 267, 362 Abs. 1 BGB)[2] – mit doppelt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Erblasserschulden.

Rn 5 Erblasserschulden (Nachlassverbindlichkeiten) sind solche Verbindlichkeiten, die der Erblasser noch zu Lebzeiten begründet hat, die vererblich sind (§ 1922 Rz 14 ff). Dabei ist es unerheblich, ob sie auf vertraglicher, außervertraglicher oder gesetzlicher (zivilrechtlicher oder öffentlichrechtlicher) Grundlage beruhen und wann die Folgen eintreten (Rz 2). Ob zu den Erbl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Aufgaben des Nachlasspflegers.

Rn 26 Der Wirkungskreis des Nachlasspflegers wird im Anordnungsbeschluss des Nachlassgerichts festgelegt. Er kann sich auf einzelne Aufgaben beschränken (KG NJW 65, 1719). Die idR Erhaltung und Sicherung vorzunehmenden Maßnahmen bestimmen sich weitgehend nach der Zweckmäßigkeit; eine vollständige gesetzliche Regelung ist kaum möglich (Mot V 549). Nicht zu den primären Aufgab...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Die Pflicht des Testamentsvollstreckers zur ordnungsgemäßen Verwaltung.

Rn 1 Der oft sehr weiten ›Herrschaft‹ des Testamentsvollstreckers über den Nachlass, insb gem § 2205, entspricht die Pflicht nach § 2216 I, die Verwaltung ordnungsgemäß zu führen. Hiervon kann der Erblasser den Testamentsvollstrecker nicht befreien (§ 2220), und die Erben (BGHZ 25, 275, 280) sowie konsequenterweise die Vermächtnisnehmer, denen ggü die Verpflichtung besteht, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Abzug von Verbindlichkeiten.

Rn 5 Von dem am Stichtag vorhandenen Aktivvermögen sind an diesem Tage vorhandene Verbindlichkeiten abzuziehen. Unerheblich ist, ob die Verbindlichkeit bereits fällig ist. Abzustellen ist allein auf das Entstehen (BGH NJW 91, 1547 [BGH 24.10.1990 - XII ZR 101/89]). Nicht zu berücksichtigen sind sittliche Verpflichtungen (Grüneberg/Brudermüller Rz 14; aA: Frankf FamRZ 90, 998...mehr

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Umsatzsteuer in der Buchhal... / 3.2 Steuerschuld des Leistungsempfängers nach § 13b UStG

3.2.1 Anwendung der Steuerschuldübernahme Die Steuerschuldübernahme des Leistungsempfängers wird auch das "Reverse-Charge-Verfahren" genannt. Bei folgenden Leistungsbezügen muss der Unternehmer als Leistungsempfänger die deutsche Umsatzsteuer unter Umkehrung der Steuerschuld einbehalten und abführen:[1] Werklieferungen von im Ausland ansässigen Unternehmern sonstige Leistungen v...mehr

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Umsatzsteuer in der Buchhal... / 3.2.1 Anwendung der Steuerschuldübernahme

Die Steuerschuldübernahme des Leistungsempfängers wird auch das "Reverse-Charge-Verfahren" genannt. Bei folgenden Leistungsbezügen muss der Unternehmer als Leistungsempfänger die deutsche Umsatzsteuer unter Umkehrung der Steuerschuld einbehalten und abführen:[1] Werklieferungen von im Ausland ansässigen Unternehmern sonstige Leistungen von im Ausland ansässigen Unternehmern, Lie...mehr

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Umsatzsteuer in der Buchhal... / 3.1 Eingangsrechnungen: Vorsteuerabzug prüfen

Im kreditorischen Bereich der Buchhaltung sind die unterschiedlichen Eingangsrechnungen und, falls erforderlich, auch zusätzliche Unterlagen über den Geschäftsvorfall (Aufträge, Verträge, Lieferscheine, Frachtbriefe etc.) auf die umsatzsteuerliche Behandlung hin zu untersuchen, um eine zutreffende Buchung auszulösen. Die erforderlichen Zahlen für die Umsatzsteuer-Voranmeldun...mehr

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Umsatzsteuer in der Buchhal... / 3.2.2 Berechnung der abzuführenden Steuer

Bei der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers darf der leistende Unternehmer in seiner Rechnung keine Umsatzsteuer ausweisen. Stattdessen muss er in seiner zwingend auszustellenden Rechnung auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers hinweisen.[1] Praxis-Tipp Formerfordernisse für Hinweistext auf der Rechnung bei Anwendung der Steuerschuldnerschaft Der Hinwei...mehr

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Umsatzsteuer in der Buchhal... / Zusammenfassung

Überblick Die Einrichtung der Geschäftsprozesse in der Buchhaltung spielt für die Umsatzsteuer eine entscheidende Rolle. Denn sämtliche Geschäftsvorfälle sind auf ihre umsatzsteuerliche Relevanz zu überprüfen und im Rahmen der laufenden Buchhaltung entsprechend zu erfassen. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über relevante Bereiche in der Buchhaltung zu den entsprechenden u...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 7 Steuerabzug auf Anordnung des FA (Abs. 7)

Rz. 193 Nach § 50a Abs. 7 EStG ist das FA berechtigt, zur Sicherstellung des Steueranspruchs die Steuer durch Steuerabzug erheben zu lassen, wenn nicht schon nach anderen Vorschriften ein Steuerabzug zu erfolgen hat.[1] Rz. 194 Die Vorschrift ist durch G. v. 11.10.1995[2] ab Vz 1997 neu gefasst worden, um rechtliche Probleme zu beseitigen, die mit der alten Fassung verbunden ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 6.5 Haftung des Vergütungsschuldners

Rz. 170 Nach § 50a Abs. 5 S. 5 EStG haftet der Steuerabzugsverpflichtete für die richtige Einbehaltung und Abführung der Steuer.[1] Steuerabzugsverpflichteter, und damit Haftender, ist derjenige, der zivilrechtlich verpflichtet ist, die Vergütungen zu zahlen, d. h. bei einer Personengesellschaft diese, nicht die Gesellschafter.[2] Zuständig für das Haftungsverfahren ist für ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 1.5 Steuernachforderung oder Steuererstattung – Unterschiedsbetrag

Rz. 11 Verzinst werden die Ansprüche, die sich für den Fiskus oder den Stpfl. aus der Steuerfestsetzung und der Anrechnung bestimmter Leistungen auf die festgesetzte Steuerschuld einer der in § 233a AO genannten Steuerarten ergeben. Abs. 1 knüpft mit der ab 28.12.1996 geltenden, durch das JStG 1997 geänderten Fassung an den insoweit eindeutigen Unterschiedsbetrag an. Die zuv...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 11.3 Stundungszinsen (§ 234 AO)

Rz. 173 Im Regelfall kann es nicht zu einer Doppelbelastung mit Stundungszinsen und Nachzahlungszinsen kommen, weil Zinsen nach § 233a AO frühestens ab Fälligkeit der Steuerschuld entstehen können. Die Steuerfestsetzung lässt die bis dahin aufgelaufenen Zinsen unberührt.[1] Festgesetzte Zinsen sind bei Festsetzung der Stundungszinsen anzurechnen.[2] Zu einer Überschneidung ko...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 11.2 Säumniszuschläge (§ 240 AO)

Rz. 172 Es entstehen Säumniszuschläge, wenn die Steuer nicht bis zum Fälligkeitstag entrichtet wird.[1] Zinsen nach § 233a AO entstehen nur für den Zeitraum bis zur Wirksamkeit der Steuerfestsetzung, während Säumniszuschläge erst ab Fälligkeit der Steuerschuld entstehen. Eine Überschneidung mit Säumniszuschlägen ist denkbar, da eine Änderung der Steuerfestsetzung nach § 240 ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 9.1 Freiwillige Zahlungen (§ 233a Abs. 8 S. 1 bis 3 AO)

Rz. 136 Die Annahme freiwilliger Zahlungen und vergleichbarer Leistungen steht nach Auffassung des Gesetzgebers[1] wie bisher im pflichtgemäßen Ermessen der Finanzbehörde, im Falle der Verwaltung der Gewerbesteuer durch die Gemeinde im Ermessen der jeweiligen Gemeinde. Damit soll verhindert werden, dass das FA ohne sachliche Rechtfertigung der Zahlung oder Leistung als „Spar...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 6 Verfahren

Rz. 18 Die Steuerermäßigung wird von Amts wegen gewährt, eines Antrags des Stpfl. bedarf es somit nicht. Macht der Stpfl. Aufwendungen für Zuwendungen an politische Parteien geltend, hat die Steuerermäßigung Vorrang vor dem Sonderausgabenabzug nach § 10b EStG. Das FA muss Zuwendungen zunächst nach § 34g EStG berücksichtigen und darf erst für den überschießenden Betrag den So...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Ermessensausübung bei Festsetzung von Verspätungszuschlägen nach § 152 Abs. 1 AO alte Fassung

Leitsatz Die Finanzbehörde ist von Amts wegen verpflichtet, neue Ermessensentscheidungen (§ 5 AO) zu treffen, wenn sich durch die Herabsetzung der Steuer die für die Ausübung des Ermessens maßgebenden Umstände geändert haben. Sachverhalt Streitig war die Festsetzung von Verspätungszuschlägen nach dem sogenannten "alten Recht". Die Klägerin hatte für die Jahre 2016 und 2017 kei...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Unionsrechtliche Grundlagen und Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht

Rz. 12 § 18f UStG hat als rein verfahrensrechtliche Regelung keine unmittelbare Korrespondenzvorschrift im Unionsrecht, insbesondere in der bei Einführung des § 18f UStG noch geltenden 6. EG-Richtlinie fanden sich lediglich allgemeine Bestimmungen zum Recht auf Vorsteuerabzug; von daher ist die Regelung des § 18f UStG m. E. unionsrechtlich unbedenklich[1], denn sie dient – n...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer, Wechsel der S... / 6 Wechsel der Steuerschuld im nichtunternehmerischen Bereich

Nach dem Gesetzeswortlaut muss die Steuerschuld auch für den nichtunternehmerischen Bereich übernommen werden. Der Leistungsempfänger ist auch dann Schuldner der Umsatzsteuer, wenn er von einem anderen Unternehmer Leistungen erhält, die für seinen außerbetrieblichen (privaten) Bereich bestimmt sind. Praxis-Beispiel Bauunternehmer beauftragt Heizungsbauer mit einer Leistung für...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer, Wechsel der S... / 4 Fälle, in denen die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger übergeht

Die Fälle, bei denen die Umsatzsteuerschuld auf den Leistungsempfänger übergeht, sind in § 13b Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 bis 11 UStG abschließend aufgeführt. Es besteht kein Wahlrecht, sodass die Umsatzsteuerschuld zwingend auf den Leistungsempfänger übergeht. Der leistende Unternehmer darf keine Umsatzsteuer ausweisen. Der Leistungsempfänger ermittelt die Umsatzsteuer und kan...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer, Wechsel der S... / 4.1.3 Besonderheiten bei Bauträgern

Bauträger, die ausschließlich eigene Grundstücke bebauen, um sie zu verkaufen, führen eine Grundstückslieferung aus. Konsequenz ist, dass bei den Bauleistungen, die in diesem Zusammenhang an Bauträger erbracht werden, grundsätzlich kein Wechsel der Steuerschuld stattfindet. D. h., ein Wechsel der Steuerschuldnerschaft kann nur aufgrund anderer Sachverhalte eintreten, nicht a...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer, Wechsel der S... / 5.10 Verkauf von Goldwaren

Unter die Umsätze nach § 13b Abs. 2 Nr. 9 UStG fallen die Lieferung von Gold (einschließlich platiniertem Gold) oder Goldlegierungen in Rohform oder als Halbzeug mit einem Feingehalt von 325 Tausendstel und Goldplattierungen mit einem Feingehalt von 325 Tausendstel sowie die steuerpflichtigen Lieferungen von Anlagegold mit einem Feingehalt von mindestens 995 Tausendstel nach...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer, Wechsel der S... / 4.2 Art der Bauleistungen, die unter das Reverse-Charge-Verfahren fallen

Zu den Bauleistungen, die unter das Reverse-Charge-Verfahren fallen, gehören Werklieferungen oder sonstige Leistungen, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen, mit Ausnahme von Planungs- und Überwachungsleistungen.[1] Die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers tritt auch dann ein, wenn Bauleistungen in Anspru...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer, Wechsel der S... / 4.1.5 Betriebsvorrichtungen sind keine Bauwerke: Kein Wechsel der Steuerschuldnerschaft

Der BFH hatte entschieden, dass Betriebsvorrichtungen keine Bauwerke sind, sodass ein Wechsel der Steuerschuld (= Reverse-Charge-Verfahren) gemäß § 13b UStG nicht stattfindet.[1] In ein Bauwerk eingebaute Anlagen sind lt. BFH nur dann Bestandteile des Gebäudes, wenn sie für Konstruktion, Bestand, Erhaltung und Benutzbarkeit von wesentlicher Bedeutung sind. Das Reverse-Charge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Report aus Brüssel (USTB 20... / 5. Legislativpaket "MwSt-Vorschriften für das digitale Zeitalter"

Die Kommission ist der Ansicht, dass das aktuelle MwSt-System nicht nur betrugsanfällig, sondern für Unternehmen auch zunehmend komplex und mit immer größerem Aufwand verbunden ist. Vor allem aber seien die 30 Jahre alten MwSt-Vorschriften mit Blick auf den grenzüberschreitenden Handel nicht für eine Geschäftstätigkeit im digitalen Zeitalter geeignet; daher sollten Überlegun...mehr