Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerstrafrecht

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Verfahren in Sonderfällen

I. Anordnung von Nebenfolgen 1. Sonderregelungen Rz. 139 [Autor/Stand] Das OWiG enthält in den §§ 87, 88 OWiG ergänzende Vorschriften für das Verwaltungsverfahren bei der Anordnung von Einziehung von Gegenständen (§§ 22–29 OWiG) und des Wertes von Taterträgen (§ 29a OWiG) und der Festsetzung von Geldbußen gegen juristische Personen und Personenvereinigungen (§ 30 OWiG). Für di...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VIII. Rechtsstellung des Betroffenen

1. Allgemeine Hinweise Rz. 44 [Autor/Stand] Der Betroffene [2] ist auch im Bußgeldverfahren nicht nur "Objekt staatlichen Zwangs"[3], sondern Beteiligter des Verfahrens, zu dessen Gunsten bestimmte rechtsstaatliche Garantien eingreifen. Er ist nicht zur Mitwirkung an der Sachverhaltsaufklärung verpflichtet, er hat insb. ein Schweigerecht, über das er zu belehren ist (§ 410 Abs...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / D. Kompetenzüberschreitungen

I. Allgemeines Rz. 181 [Autor/Stand] Eingriffe in den Zuständigkeitsbereich der jeweils anderen Ermittlungsbehörde sind unterschiedlich zu beurteilen, je nachdem, ob diese von der StA oder von der FinB vorgenommen wurden. Rz. 182 [Autor/Stand] Kompetenzüberschreitungen der StA sind nicht denkbar, da sie das originäre Ermittlungsmonopol besitzt; vgl. § 152 Abs. 2, §§ 160, 161 S...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Einspruch

1. Rechtsnatur, Form und Frist Rz. 81 [Autor/Stand] Rechtsschutz gegen den Bußgeldbescheid gewährt der Einspruch[2]. Der Bußgeldbescheid wird durch den Einspruch hinfällig (s. Rz. 74); er hat nur noch die Bedeutung einer Beschuldigung. Der Einspruch hindert die Vollziehung und Vollstreckung des Bußgeldbescheids. Rz. 82 [Autor/Stand] Einen Rechtsbehelf eigener Art gegen den Buß...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Durchführung des Ermittlungsverfahrens

1. Ermittlungstätigkeit von Finanzbehörde und Steuer- und Zollfahndung Rz. 57 [Autor/Stand] Wie bereits ausgeführt, sind funktionell zuständige Ermittlungsorgane im steuerlichen Bußgeldverfahren die FinB und die Steuer- und Zollfahndung (s. Rz. 4 ff., 27, 41). Die FinB (BuStra) nimmt dabei grds. die Stellung der StA ein (§ 46 Abs. 2 OWiG, zu den Rechten und Befugnissen s. Rz....mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / E. Bußgeldbescheid, Einspruch und gerichtliches Verfahren

I. Bußgeldbescheid 1. Ahndung Rz. 72 [Autor/Stand] Liegen keine Verfahrenshindernisse vor und hält die BuStra (HZA) nach Aufklärung des Sachverhalts eine Steuerordnungswidrigkeit für erwiesen und deren Ahndung mit einer Geldbuße nach pflichtgemäßem Ermessen (§ 47 Abs. 1 OWiG) für geboten, so erlässt sie gegen den Betroffenen einen Bußgeldbescheid (vgl. § 65 OWiG). Als zulässig...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Taten, die nach den Steuergesetzen strafbar sind (§ 369 Abs. 1 Nr. 1 AO)

1. Formale Abgrenzung Rz. 16 [Autor/Stand] Nach der früheren Regelung (s. Rz. 1) stellte jede strafbewehrte Verletzung einer steuerlichen Pflicht ein Steuervergehen unabhängig davon dar, ob der Straftatbestand selbst Teil eines Steuergesetzes war. Demgegenüber liegt der heutigen Regelung eine formale Abgrenzung zugrunde. Nicht der materielle (steuerrechtliche) Unrechtsgehalt ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Zweck der Vorschrift

1. § 369 Abs. 1 AO Rz. 9 [Autor/Stand] Die Legaldefinition des § 369 Abs. 1 AO dient der Vereinfachung der Gesetzestechnik. Der Gesetzgeber verwendet den Begriff der Steuerstraftaten sowohl im Bereich des materiellen Steuerstrafrechts (vgl. § 369 Abs. 2, § 371 Abs. 2 Nr. 1a, § 376 AO) als auch im Zusammenhang mit dem Steuerstrafverfahren (vgl. z.B. §§ 385, 386 AO). Durch die ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / G. Verhältnis von Bußgeld- und Strafverfahren

I. Vorbemerkung Rz. 122 [Autor/Stand] Die §§ 81–83 OWiG regeln das Verhältnis von Bußgeld- und Strafverfahren. Beide Verfahrensarten sind nicht streng voneinander getrennt. Vielmehr ist ein nahtloser Übergang zum Strafverfahren möglich, wenn sich im Bußgeldverfahren ergibt, dass die Tat eine Straftat ist. Umgekehrt kann die Tat im Strafverfahren auch unter dem rechtlichen Ges...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Begünstigung (§ 369 Abs. 1 Nr. 4 AO)

1. Allgemeines Rz. 50 [Autor/Stand] § 257 StGB Begünstigung (1) Wer einem anderen, der eine rechtswidrige Tat begangen hat, in der Absicht Hilfe leistet, ihm die Vorteile der Tat zu sichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Die Strafe darf nicht schwerer sein als die für die Vortat angedrohte Strafe. (3) Wegen Begünstigung wird nicht ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / A. Allgemeines

I. Zur Entstehungsgeschichte Rz. 1 [Autor/Stand] § 386 AO 1977 stimmt im Wesentlichen mit seinem Vorläufer, dem § 421 RAO i.d.F. des Art. 1 Nr. 1 AO-StrafÄndG vom 10.8.1967 [2], überein. Dessen einzelne Absätze gingen wiederum auf die §§ 421, 422 und 425 RAO 1931 und §§ 386, 387 und 390 RAO 1919 zurück[3]. Rz. 2 [Autor/Stand] Von einigen redaktionellen Änderungen abgesehen (z.B...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Rechtskraft

1. Formelle Rechtskraft Rz. 133 [Autor/Stand] Unterlässt es der Betroffene (Verurteilte), innerhalb der gesetzlichen Fristen gegen den Bußgeldbescheid der FinB bzw. den Strafbefehl des AG Einspruch einzulegen oder die gerichtliche Entscheidung mit dem jeweils zulässigen Rechtsmittel (Rechtsbeschwerde im Bußgeldverfahren, Berufung, Revision im Strafverfahren, s. Rz. 116 ff., 1...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / C. Zuständigkeitsverteilung zwischen Finanzbehörde und Staatsanwaltschaft

I. Gesetzessystematik Rz. 46 [Autor/Stand] § 386 AO normiert ein Regel-Ausnahme-Verhältnis mit Rückverweisungsklausel für die StA. Rz. 47 [Autor/Stand] Zu unterscheiden ist zwischen der Zuständigkeitsverteilung, die sich kraft Gesetzes (§ 386 Abs. 1–3 AO und bei Konkurrenz mit Allgemeindelikt) ergibt und dem einvernehmlichen, ermessensgetragenen Zuständigkeitswechsel i.S.d. § ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Verfahren bei Steuerordnungswidrigkeiten und Straftaten

1. Anwendung der Verfahrensvereinfachungen des OWiG Rz. 131 [Autor/Stand] Werden in einem gerichtlichen Verfahren gleichzeitig Steuerordnungswidrigkeiten und Steuervergehen oder andere Straftaten verfolgt (vgl. § 42 OWiG), gelten für das Verfahren wegen der Ordnungswidrigkeiten grds. auch die Vorschriften der StPO. Für die Taten, die als reine Ordnungswidrigkeiten verfolgt we...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IX. Prozessvoraussetzungen und Prozesshindernisse

1. Besonderheiten im Bußgeldverfahren Rz. 46 [Autor/Stand] Die bereits an anderer Stelle (s. § 385 Rz. 42 ff., 1315 ff.) dargestellten Grundsätze der Sachentscheidungsvoraussetzungen (Prozessvoraussetzungen und Prozesshindernisse) gelten entsprechend auch im Bußgeldverfahren wegen Steuerordnungswidrigkeiten. Besonderheiten im Bußgeldverfahren bestehen aber z.B. hinsichtlich de...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Allgemeine Verfahrensgrundsätze

1. Untersuchungsgrundsatz Rz. 28 [Autor/Stand] Die Gleichstellung mit der StA bedeutet u.a., dass die FinB im Bußgeldverfahren nach dem Ermittlungsgrundsatz zu verfahren hat (s. § 385 Rz. 30, 674)[2]. Die FinB muss von Amts wegen die Wahrheit erforschen und dabei ihre Ermittlungen auf alle bedeutsamen Tatsachen und Beweismittel erstrecken. Auch die den Betroffenen entlastende...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Einleitung des Bußgeldverfahrens (§ 401 Abs. 1 Nr. 6 AO)

1. Einleitungsmaßnahmen Rz. 53 [Autor/Stand] Die FinB leitet ein Bußgeldverfahren ein, wenn der Verdacht einer Steuerordnungswidrigkeit (einfacher Anfangsverdacht genügt, nicht aber Vermutung, s. § 397 Rz. 5 ff., 25 ff.; § 385 Rz. 124 ff.; § 386 Rz. 54; § 404 Rz. 63 ff.)[2] besteht, und sie deren Verfolgung für erforderlich hält (s. Rz. 29 ff.). Rz. 54 [Autor/Stand] Für die Ei...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Anordnung von Nebenfolgen

1. Sonderregelungen Rz. 139 [Autor/Stand] Das OWiG enthält in den §§ 87, 88 OWiG ergänzende Vorschriften für das Verwaltungsverfahren bei der Anordnung von Einziehung von Gegenständen (§§ 22–29 OWiG) und des Wertes von Taterträgen (§ 29a OWiG) und der Festsetzung von Geldbußen gegen juristische Personen und Personenvereinigungen (§ 30 OWiG). Für diese Fälle werden die Befugni...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Bußgeldbescheid

1. Ahndung Rz. 72 [Autor/Stand] Liegen keine Verfahrenshindernisse vor und hält die BuStra (HZA) nach Aufklärung des Sachverhalts eine Steuerordnungswidrigkeit für erwiesen und deren Ahndung mit einer Geldbuße nach pflichtgemäßem Ermessen (§ 47 Abs. 1 OWiG) für geboten, so erlässt sie gegen den Betroffenen einen Bußgeldbescheid (vgl. § 65 OWiG). Als zulässige Sanktion kann im...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / A. Grundlagen

I. Zur Entstehungsgeschichte Rz. 1 [Autor/Stand] Schon § 356 RAO 1919[2] als Vorläufer des heutigen § 369 AO definierte Steuervergehen in ähnlicher Weise wie die heutige Regelung als "strafbare Verletzungen von Pflichten, die die Steuergesetze im Interesse der Besteuerung auferlegen"; ebenfalls eingeschlossen war die Begünstigung. Nach § 355 RAO 1919 fand das allgemeine Straf...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / B. Begriff der Steuerstraftat (Zollstraftat) nach § 369 Abs. 1 AO

I. Zollstraftaten Rz. 15 [Autor/Stand] § 369 Abs. 1 AO stellt in seinem Klammerzusatz ausdrücklich Zollstraftaten den Steuerstraftaten gleich. Da nach § 3 Abs. 3 AO Einfuhr- und Ausfuhrabgaben nach Art. 5 Nr. 20 und 21 UZK Steuern i.S.d. AO sind, ist die Nennung überflüssig geworden[2]. Durchfuhr- oder Transferzölle als die neben Einfuhr- und Ausfuhrabgaben dritte mögliche Ar...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Steuerzeichenfälschung (§ 369 Abs. 1 Nr. 3 AO)

1. Allgemeines Rz. 35 [Autor/Stand] § 148 StGB Wertzeichenfälschung (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wermehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / H. Rechtskraft von Bußgeldentscheidungen und Wiederaufnahme des Verfahrens

I. Rechtskraft 1. Formelle Rechtskraft Rz. 133 [Autor/Stand] Unterlässt es der Betroffene (Verurteilte), innerhalb der gesetzlichen Fristen gegen den Bußgeldbescheid der FinB bzw. den Strafbefehl des AG Einspruch einzulegen oder die gerichtliche Entscheidung mit dem jeweils zulässigen Rechtsmittel (Rechtsbeschwerde im Bußgeldverfahren, Berufung, Revision im Strafverfahren, s. ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / B. Finanzbehörde

I. Begriff (§ 386 Abs. 1 Satz 2 AO) Rz. 31 [Autor/Stand] In § 386 Abs. 1 Satz 2 AO wird der Kreis der für die Verfolgung einer Steuerstraftat zuständigen FinB abschließend bestimmt. Es sind dies das HZA (§ 1 Nr. 3 FVG), das FA (§ 2 Abs. 1 Nr. 4 FVG), das Bundeszentralamt für Steuern (§ 1 Nr. 2 FVG) und die Familienkasse (§ 5 Abs. 1 Nr. 11 FVG). Der für das Steuerstrafverfahre...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Rechtsbeschwerde

1. Sonderregelungen Rz. 116 [Autor/Stand] Die Vorschriften über Berufung und Revision (§§ 312 ff. StPO) gelten im Bußgeldverfahren nicht, weil in den §§ 79, 80 OWiG insoweit eine abschließende Sonderregelung vorgesehen ist. Das gerichtliche Bußgeldverfahren kennt nur eine Tatsacheninstanz; eine Überprüfung der amtsrichterlichen Sachentscheidung in tatsächlicher Hinsicht durch...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / A. Allgemeines

I. Entstehungsgeschichte Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorläuferbestimmung des § 410 AO war § 447 RAO i.d.F. des 2. AO-StrafÄndG vom 12.8.1968[2]. In den EAO 1974 wurde § 447 RAO als § 394 übernommen. Sachlich stimmten beide Vorschriften überein. Der Katalog der entsprechend anwendbaren Vorschriften des Steuerstrafverfahrensrechts wurde nur dahin ergänzt, dass auch § 383 Abs. 2 EAO...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Übergang vom Bußgeld- zum Strafverfahren

1. Keine rechtliche Bindung des Gerichts Rz. 123 [Autor/Stand] Das Gericht ist im Bußgeldverfahren an die Beurteilung der Tat als Ordnungswidrigkeit nicht gebunden (§ 81 Abs. 1 Satz 1 OWiG). Damit stellt das Gesetz noch einmal ausdrücklich klar, dass durch den Bußgeldbescheid der Untersuchungsgegenstand im Hauptverfahren nur in tatsächlicher, nicht in rechtlicher Hinsicht beg...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / D. Das Ermittlungsverfahren

I. Begriff und Zweck Rz. 52 [Autor/Stand] Als Ermittlungs- oder Vorverfahren bezeichnet man bei der Verfolgung von Bußgeldsachen den Verfahrensabschnitt zwischen der Einleitung von Verfolgungsmaßnahmen bis zum Erlass des Bußgeldbescheids durch die Verwaltungs-/FinB bzw. bis zur Erhebung der Anklage durch die StA bei Zusammenhangstaten oder bis zur Einstellungsverfügung durch ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VI. Verhältnis des § 386 Abs. 4 AO zum Steuergeheimnis (§ 30 AO)

Schrifttum: Bilsdorfer, Die Offenbarungsbefugnis der Finanzbehörde in Steuerstraf- und Bußgeldverfahren, wistra 1984, 8; Gramich, Limitierung der selbständigen Ermittlungskompetenz des Finanzamts im Sinne des § 386 Abs. 2 Nr. 1 Abgabenordnung oder Verbrauch der Strafklage?, wistra 1988, 251; Joecks, Der nemo-tenetur-Grundsatz und das Steuerstrafrecht, in FS Kohlmann, 2003, S....mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 386 Zuständigkeit der Finanzbehörde bei Steuerstraftaten

Schrifttum: Bender, Die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Rauschgiftkriminalität als Aufgabe des Zollfahndungsdienstes, wistra 1990, 285; Bender, Erweiterte Ermittlungsbefugnisse der Finanzbehörden im allgemeinstrafrechtlichen Bereich?, wistra 1998, 93; Bilsdorfer, Ermittlungsbefugnisse der Finanzbehörde in Nicht-Steuerstrafsachen, BB 1983, 2112; Blesinger, Das Steuergehei...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. § 369 Abs. 1 AO

Rz. 9 [Autor/Stand] Die Legaldefinition des § 369 Abs. 1 AO dient der Vereinfachung der Gesetzestechnik. Der Gesetzgeber verwendet den Begriff der Steuerstraftaten sowohl im Bereich des materiellen Steuerstrafrechts (vgl. § 369 Abs. 2, § 371 Abs. 2 Nr. 1a, § 376 AO) als auch im Zusammenhang mit dem Steuerstrafverfahren (vgl. z.B. §§ 385, 386 AO). Durch die Definition der Ste...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 410 Ergänzende Vorschriften für das Bußgeldverfahren

Schrifttum 1. Kommentare: Göhler, Kommentar, Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, 18. Aufl. 2021; Gassner/Seith, HK-OWiG, 2. Aufl. 2020; Krenberger/Krumm, Ordnungswidrigkeitengesetz, 6. Aufl. 2020; Karlsruher Kommentar zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, 5. Aufl. 2018 (zit.: Bearbeiter in KK); Rebmann/Roth/Herrmann, Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, Loseblatt. 2. Zum Bußgeldver...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Zuständigkeit der Finanzbehörde (§ 410 Abs. 1 Nr. 1 AO)

1. Vorrangige Zuständigkeit a) Funktionelle Zuständigkeit Rz. 4 [Autor/Stand] Im Bußgeldverfahren ist funktionell die Verwaltungsbehörde für die Verfolgung und Ahndung der Ordnungswidrigkeiten primär zuständig (§ 35 OWiG). Das ist im Verfahren wegen Steuerordnungswidrigkeiten grds. die zuständige FinB (§ 409 AO i.V.m. §§ 35, 36 Abs. 1 Nr. 1 OWiG). Unter Verfolgung in diesem Si...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / C. Rechte und Pflichten der Finanzbehörde im Bußgeldverfahren

I. Ähnlichkeiten mit dem (Steuer-)Strafverfahren Rz. 26 [Autor/Stand] Durch die oben (s. Rz. 5 f.) bereits erwähnten Verweisungen in § 410 Abs. 1 AO, § 46 Abs. 1 und 2 OWiG ist das Bußgeldverfahren bei Steuerordnungswidrigkeiten in vielen Beziehungen dem Steuerstrafverfahren und dem allgemeinen Strafverfahren angeglichen. Im Folgenden ist daher nur auf einige Besonderheiten b...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft

Ergänzender Hinweis: Nr. 110 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 110) 1. Ausnahmeregelungen Rz. 9 [Autor/Stand] Die StA ist im Ermittlungsverfahren zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nur ausnahmsweise zuständig. Die Zuständigkeitsnormen des allgemeinen Bußgeldrechts (§§ 40, 41 und 42 OWiG) werden durch die weitreichenden strafrechtlichen Ermittlungsbefugnisse der FinB zudem noc...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Selbständige Ermittlungsbefugnis der FinB (§ 386 Abs. 2 AO)

1. Ausschließliches Vorliegen einer Steuerstraftat (§ 386 Abs. 2 Nr. 1 AO) Rz. 66 [Autor/Stand] § 386 Abs. 2 AO erweitert diese Grundkompetenz und ermächtigt die FinB mit den Rechten und Pflichten der StA nach § 399 Abs. 1 AO zur selbständigen Führung der Ermittlungen, sofern die Tat ausschließlich eine Steuerstraftat darstellt (Nr. 1) oder mit einer steuerabhängigen Straftat...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / F. Rechtsmittel gegen Entscheidungen im gerichtlichen Bußgeldverfahren

I. Allgemeines Rz. 114 [Autor/Stand] Vorbehaltlich abweichender Regelungen im OWiG finden die Vorschriften der StPO über Rechtsmittel im gerichtlichen Bußgeldverfahren entsprechende Anwendung (vgl. § 46 Abs. 1 OWiG). Dies bedeutet zunächst, dass die allgemeinen Bestimmungen über Rechtsmittel (§§ 296–303 StPO) sinngemäß heranzuziehen sind. Auch im Bußgeldverfahren wegen Steuero...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Fakultative Zuständigkeitsüberleitungen (§ 386 Abs. 4 AO)

1. Gesetzliche Regelung Rz. 116 [Autor/Stand] Neben dem Zuständigkeitsübergang kraft Gesetzes sieht § 386 Abs. 4 AO drei Möglichkeiten vor, in denen die Zuständigkeit nach Ermessen auf die StA und umgekehrt von dieser auf die FinB übergeleitet werden kann. Man spricht in diesen Fällen von fakultativer Zuständigkeit: 1. Abgabe an die StA (§ 386 Abs. 4 Satz 1 AO, s. Rz. 117), 2...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / B. Zuständigkeit zur Verfolgung und Ahndung von Steuerordnungswidrigkeiten

I. Zuständigkeit der Finanzbehörde (§ 410 Abs. 1 Nr. 1 AO) 1. Vorrangige Zuständigkeit a) Funktionelle Zuständigkeit Rz. 4 [Autor/Stand] Im Bußgeldverfahren ist funktionell die Verwaltungsbehörde für die Verfolgung und Ahndung der Ordnungswidrigkeiten primär zuständig (§ 35 OWiG). Das ist im Verfahren wegen Steuerordnungswidrigkeiten grds. die zuständige FinB (§ 409 AO i.V.m. §...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Zuständigkeit des Gerichts (§ 410 Abs. 1 Nr. 2 AO)

1. Zuständigkeit bei Verfolgungsmaßnahmen Rz. 21 [Autor/Stand] Verfolgungsmaßnahmen bei der Aufklärung von Steuerordnungswidrigkeiten darf das Gericht (AG) nur in Ausnahmefällen vornehmen, und zwar nur als "Notverwaltungsbeamter" oder als Notstaatsanwalt nach Maßgabe der §§ 165, 166 StPO (vgl. § 46 Abs. 1 OWiG, s. § 385 Rz. 116). Danach sind Untersuchungshandlungen des Amtsri...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Abschluss des Ermittlungsverfahrens

1. Einstellung Rz. 67 [Autor/Stand] Die FinB/StA stellt das Bußgeldverfahren ein, wenn nach dem Ergebnis der Ermittlungen der Verdacht unbegründet ist oder ein Verfahrenshindernis (s. Rz. 46 ff.) besteht (§ 410 Abs. 1 AO, § 46 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 170 Abs. 2 StPO). Gemäß § 410 Abs. 1 AO, § 47 Abs. 1 Satz 2 OWiG kann die Verfolgungsbehörde das Verfahren (ganz oder teilweise) e...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Hauptverhandlung

aa) Verweis auf die StPO Rz. 101 [Autor/Stand] Für die Hauptverhandlung vor dem Amtsrichter gelten die Bestimmungen der StPO über das gerichtliche Verfahren, insb. über die Hauptverhandlung, entsprechend (§§ 71, 46 Abs. 1 OWiG, § 410 Abs. 1 StPO; s. § 385 Rz. 647 ff.). bb) Vorbereitung Rz. 102 [Autor/Stand] Von den Vorschriften der StPO über die Vorbereitung der Hauptverhandlun...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Gerichtliches Verfahren nach Einspruch

1. Zuständigkeit des AG Rz. 97 [Autor/Stand] Zur Entscheidung über den Einspruch ist das AG (Amtsrichter als Einzelrichter) sachlich zuständig (§ 68 Abs. 1 OWiG). Wie im Steuerstrafverfahren gilt die Konzentrationsvorschrift des § 391 AO, nach der grds. das AG örtlich zuständig ist, in dessen Bezirk das LG seinen Sitz hat (Näheres s. Rz. 24 ff.). 2. Prüfung der Zulässigkeit Rz...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Entschädigung (§ 401 Abs. 1 Nr. 10 AO)

Rz. 66 [Autor/Stand] Für die Entschädigung der Zeugen und Sachverständigen gilt das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz ( JVEG). Auf die Erl. zu § 405 wird verwiesen.mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Allgemeine Ermittlungsbefugnis der FinB (§ 386 Abs. 1 Satz 1 AO)

1. Verdacht einer Steuerstraftat Ergänzender Hinweis: Nr. 26 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 26) Rz. 52 [Autor/Stand] Gemäß § 386 Abs. 1 Satz 1 AO ermittelt "bei dem Verdacht einer Steuerstraftat ... die Finanzbehörde den Sachverhalt". Die Vorschrift verleiht der FinB eine unselbständige Ermittlungskompetenz [2], d.h. sie wird als Hilfsorgan der StA tätig und hat insoweit die Rec...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Hauptverfahren

a) Allgemeines Rz. 99 [Autor/Stand] Das Verfahren nach wirksamer Einlegung des Einspruchs richtet sich – soweit im OWiG nichts anderes bestimmt ist – nach den Vorschriften der StPO , die nach dem zulässigen Einspruch gegen einen Strafbefehl gelten (§ 71 OWiG, §§ 411, 412 StPO). Insoweit kann auf die Ausführungen bei § 400 Rz. 156 ff. verwiesen werden. Das OWiG enthält daneben ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Besonderheiten im Bußgeldverfahren

Rz. 46 [Autor/Stand] Die bereits an anderer Stelle (s. § 385 Rz. 42 ff., 1315 ff.) dargestellten Grundsätze der Sachentscheidungsvoraussetzungen (Prozessvoraussetzungen und Prozesshindernisse) gelten entsprechend auch im Bußgeldverfahren wegen Steuerordnungswidrigkeiten. Besonderheiten im Bußgeldverfahren bestehen aber z.B. hinsichtlich der Immunität von Abgeordneten (Art. 46...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und Eingriffsrechte

Rz. 37 [Autor/Stand] Als Konkretisierung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes (ausführlich s. § 385 Rz. 29, Nr. 3 AStBV (St) 2020, s. AStBV Rz. 3) schließt § 46 Abs. 3 Satz 1 OWiG i.V.m. § 410 Abs. 1 AO einige gravierende Zwangsmaßnahmen im Bußgeldverfahren aus. Das erklärt sich aus dem geringeren Unrechtsgehalt der Ordnungswidrigkeiten. Unzulässig sind danach Anstaltsunterbr...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Ausschließliches Vorliegen einer Steuerstraftat (§ 386 Abs. 2 Nr. 1 AO)

Rz. 66 [Autor/Stand] § 386 Abs. 2 AO erweitert diese Grundkompetenz und ermächtigt die FinB mit den Rechten und Pflichten der StA nach § 399 Abs. 1 AO zur selbständigen Führung der Ermittlungen, sofern die Tat ausschließlich eine Steuerstraftat darstellt (Nr. 1) oder mit einer steuerabhängigen Straftat i.S.d. § 386 Abs. 2 Nr. 2 AO zusammenhängt. Rz. 67 [Autor/Stand] Bezieht s...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Tatbestandsvoraussetzungen

a) Vortat Rz. 53 [Autor/Stand] Voraussetzung der Strafbarkeit nach § 257 StGB ist das Vorliegen einer rechtswidrigen (Straf-)Tat eines anderen i.S.d. § 11 Abs. 1 Nr. 5 StGB, im Zusammenhang mit § 369 Abs. 1 Nr. 4 AO also das Vorliegen einer vorangegangenen Steuerstraftat eines anderen nach § 369 Abs. 1 Nr. 1–3 AO. Sowohl der objektive als auch der subjektive Tatbestand einer ...mehr