Fachbeiträge & Kommentare zu Strafrecht

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Bearbeiterverzeichnis

Teil 1: Handelsrecht § 1 Kaufmannsbegriff Miller § 2 Handels- & Unternehmensregister A. Allgemeines zum Handelsregister Krafka B. Registerrechtliche Funktionsmechanismen Krafka C. Publizität des Handelsregisters Krafka D. Handelsregisteranmeldungen Krafka E. Eintragungen im Handelsregister Krafka F. Amtswegige Registereintragungen Krafka G. Muster für Handelsregisteranmeldungen Krafka...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (1) Gründerhaftung

Rz. 102 Zur Gründerhaftung hat der BGH mit seinem Urt. v. 7.7.2003[372] bestätigt, dass sowohl bei der Verwendung eines inhaltslosen Mantels wie auch bei der Verwendung einer Vorratsgesellschaft ("wirtschaftliche Neugründung") die Gründungsvorschriften und somit auch die Gründerhaftung erneut anzuwenden sind. Rz. 103 Offen war aber der Zeitpunkt, mit dem die Phase der wirtsch...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Insolvenzantragspflicht, Einberufung einer Hauptversammlung, weitere Vorstandspflichten

Rz. 1987 Bei Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ist der Vorstand verpflichtet, ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber nach 3 Wochen Insolvenzantrag zu stellen (§§ 15a Abs. 1 Satz 1 InsO). Die Insolvenzantragspflicht korrespondiert mit einer Selbstprüfungspflicht nach § 91 Abs. 2 AktG. Danach hat der Vorstand geeignete Maßnahmen zu ergreifen, insb. ein Übe...mehr

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Anhang: Berufsrechtliche As... / 2. Teilbereiche im Handels- und Gesellschaftsrecht

Rz. 27 Liest man § 5 Abs. 1 lit. p FAO weiter, stellt sich als nächstes die Frage, ob § 14i Nr. 1 FAO als seinerseits in drei verschiedene Bereiche aufgeteilt anzusehen ist (das Recht des Handelsstandes, der Handelsgeschäfte sowie das internationale Kaufrecht), obwohl § 14i Nr. 1 FAO nicht wie § 14i Nr. 2 FAO in verschiedene Buchst. a)–g) untergliedert wurde. Wäre dies der F...mehr

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Anhang: Berufsrechtliche As... / A. Einleitung

Rz. 1 Die Historie der Fachanwaltschaft ist geprägt von dem zähen Ringen um die Verwirklichung der Fachanwaltsbezeichnungen und um deren kontinuierliche Erweiterung. Rz. 2 Bereits kurz nach dem ersten Weltkrieg mehrten sich die Stimmen in der anwaltsrechtlichen Literatur, die eine Spezialisierung der Anwälte in Form einer Fachanwaltsbezeichnung forderten.[1] Der 24. Deutsche ...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Hinweisgeberschutzgesetz: A... / 3.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Gegenstand von Meldungen nach dem HinSchG sind Verstöße, das heißt rechtswidrige Handlungen oder Unterlassungen, in Zusammenhang mit einer beruflichen, unternehmerischen oder dienstlichen Tätigkeit. Nicht geschützt wird die Meldung oder Offenlegung von Informationen über (rein) privates Fehlverhalten, das keinen Bezug zu der jeweiligen beruflichen Tätigkeit hat, auch wenn di...mehr

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Whistleblowing: Aufdeckung ... / 3.1 Gesetzliche Regelungen

Spezielle Schutznormen für hinweisgebende Personen waren in Deutschland außerhalb des allgemeinen § 612a BGB sowie der Kündigungsschutzvorschriften gemäß §§ 1 ff. KSchG – bis zum Inkrafttreten des HinSchG – rar. Dies hat sich mit dem HinSchG geändert.[1] Wichtig Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) Wie dargestellt, wurde mit dem "Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgeben...mehr

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ZErb 12/2023, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Aslan Die Nachfolge von Todes wegen in eine Personengesellschaft nach dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) 2023 Kov...mehr

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Beschäftigungszeit / 7.2.1.1 Nach § 19 BAT zu berücksichtigende Zeiten

Beschäftigungszeit ist die bei demselben Arbeitgeber nach Vollendung des 18. Lebensjahres (der Altersgrenze kommt wegen unzulässiger Altersdiskriminierung keine Bedeutung mehr zu) in einem Arbeitsverhältnis oder in einem Beamtenverhältnis zurückgelegte Zeit, auch wenn sie unterbrochen ist, § 19 Abs. 1 und 3 BAT. "Andere Zeiten" können nach § 19 Abs. 4 BAT als Beschäftigungszeit a...mehr

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Neumann-Redlin, JArbSchG § ... / 4.1 Verstöße gegen § 30 Abs. 1 JArbSchG

Rz. 18 Verstöße eines Arbeitgebers gegen die Bestimmungen des Abs. 1 werden nach dem JArbSchG weder als Ordnungswidrigkeiten noch als Straftaten behandelt. Gleichwohl gelten die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Strafrechts und des Schadensersatzrechts. So kann eine Missachtung der Fürsorgepflicht als strafbare Körperverletzung[1] zu werten sein. Auch is...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.3 Berechnung des voraussichtlichen Tages der Entbindung

Rz. 7 Für die Berechnung der Schutzfrist ist der voraussichtliche Tag der Entbindung maßgeblich, wie er sich aus dem ärztlichen Zeugnis ergibt. Neben dem ärztlichen Zeugnis steht gleichrangig das Zeugnis einer Hebamme oder eines Entbindungshelfers. Die Feststellung eines voraussichtlichen Geburtstermins ist immer eine vage Prognose, jedoch kalendermäßig vorläufig angegeben u...mehr

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B. AVB D&O / a. Grundlagen der Verbandsgeldbußen

Rz. 146 Gegen juristische Personen können Bußgelder, nicht jedoch Kriminalstrafen verhängt werden, in vielen anderen Rechtsordnungen, auch innerhalb der EU und nach dem Strafrecht vieler US-Bundesstaaten ist dies hingegen möglich. Auch in Deutschland soll dies durch das neue Verbandssanktionengesetz (VerSanG-E) künftig möglich sein. Sobald dieses in Kraft tritt, wird der Aus...mehr

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B. AVB D&O / 1. Überblick/Formen des Vorsatzes

Rz. 27 Die Klausel in A-7.1 AVB D&O differenziert zwischen vorsätzlicher Schadensverursachung und wissentlicher Pflichtverletzung. Es heißt, dass kein Versicherungsschutz "wegen vorsätzlicher Schadenverursachung oder durch wissentliches Abweichen von Gesetz, Vorschrift, Beschluss, Vollmacht oder Weisung oder durch sonstige wissentliche Pflichtverletzung" besteht. Soweit es u...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 12.9 Gründliche, umfassende Fachkenntnisse

Das Tätigkeitsmerkmal ist in der Entgeltgruppe 9b Fallgr. 2 des Teils I der Entgeltordnung vorgesehen. Es basiert ohne inhaltliche Änderungen auf dem Tätigkeitsmerkmal der VergGr. Vb Fallgr. 1 mit Aufstieg nach VergGr. IVb Fallgr. 2 des Teils I der Anlage 1a zum BAT/BATO. Das in der Vergütungsordnung weiterhin enthaltene Tätigkeitsmerkmal der VergGr. Vb Fallgr. 1b mit Aufstie...mehr

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Grundlagen IT-Sicherheit: Die unterschätzte Gefahr – Strategien zur Stärkung Ihrer IT-Sicherheit gegen Cyberangriffe

Überblick Erfahren Sie mehr über unbekannte Schwachstellen Ihrer IT-Sicherheit und lernen Sie wirksame Strategien kennen, um Ihre Daten vor Cyber-Angriffen zu schützen! Jedes Haus hat eine Haustür, abschließbare Fenster, manchmal sogar einen Zaun und eine Alarmanlage, um unerwünschte Eindringlinge und Einbrecher fernzuhalten. Bei der IT vieler Unternehmen sucht man solche Si...mehr

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zfs 11/2023, zfs Aktuell / 2 Strafrecht

2.1 Strafrechtlicher Schutz gemeinnütziger Tätigkeit Der Bundesrat hat am 20.10.2023 auf Anregung des Freistaats Bayern den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs – Strafrechtlicher Schutz gemeinnütziger Tätigkeit beschlossen. Der Entwurf sieht vor, die Strafzumessungsregelung in § 46 Abs. 2 Satz 2 StGB dahin zu ergänzen, dass hinsichtlich der verschuldeten ...mehr

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zfs 11/2023, zfs Aktuell / 2.1 Strafrechtlicher Schutz gemeinnütziger Tätigkeit

Der Bundesrat hat am 20.10.2023 auf Anregung des Freistaats Bayern den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs – Strafrechtlicher Schutz gemeinnütziger Tätigkeit beschlossen. Der Entwurf sieht vor, die Strafzumessungsregelung in § 46 Abs. 2 Satz 2 StGB dahin zu ergänzen, dass hinsichtlich der verschuldeten Auswirkungen der Tat auch solche in Betracht zu zieh...mehr

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Geschäftsgeheimnisgesetz (G... / 4 Strafrecht

Auch in strafrechtlicher Hinsicht beinhaltet das GeschGehG beachtliche Neuerungen. Diese sollen nachfolgend überblicksartig dargestellt werden. 4.1 Allgemeines Vor Inkrafttreten des GeschGehG wurden Geschäftsgeheimnisse durch die §§ 17–19 UWG a. F. geschützt. Diese wurden nun durch § 23 GeschGehG ersetzt, welcher der Gesetzesbegründung im Regierungsentwurf zufolge im Wesentlic...mehr

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Geschäftsgeheimnisgesetz (G... / 4.2 Zulässiger Umgang mit Geschäftsgeheimnissen

Das GeschGehG beschreibt bestimmte Verhaltensweisen, die nicht den Verboten des § 4 GeschGehG unterliegen. Der Gesetzgeber hat hierbei folgendes Regelungssystem gewählt: In § 3 GeschGehG sind Verhaltensweisen geregelt, die erlaubt sind, d. h. von vornherein nicht den Verboten des § 4 GeschGehG unterliegen. In § 5 GeschGehG hingegen sind Verhaltensweisen geregelt, die eigentl...mehr

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Geschäftsgeheimnisgesetz (G... / 4.3 Straflosigkeit von Beihilfehandlungen der Mitarbeiter von Presse und Rundfunk

§ 23 Abs. 6 GeschGehG legt mit einem Verweis auf § 53 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 StPO fest, dass Beihilfehandlungen von Mitarbeitern bei Presse und Rundfunk unter bestimmten Voraussetzungen nicht rechtswidrig sind. Diese Regelung war im Regierungsentwurf noch nicht enthalten.[1] Die Vorschrift ist angelehnt an § 353b Abs. 3a StGB; sie ist eine unmittelbare Reaktion auf die Kritik von...mehr

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Geschäftsgeheimnisgesetz (G... / 5 Fazit

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass das neue Geschäftsgeheimnisgesetz im Arbeitsrecht und Strafrecht neben dem Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes zu erheblichen Änderungen geführt hat und in Zukunft weiter an Bedeutung gewinnen wird. Die neuen Regelungen insbesondere zum Erfordernis aktiver Schutzmaßnahmen, Reverse-Engineering und zum Whistleblowing führen zu...mehr

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Geschäftsgeheimnisgesetz (G... / Zusammenfassung

Überblick Um einen EU-weiten Mindeststandard an Know-how-Schutz zu gewährleisten, hat der europäische Gesetzgeber bereits im Juni 2016 die Richtlinie (EU) 2016/943 über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen (Geschäftsgeheimnisse) vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung[1] verabschiedet (Trade-Secret-RL). Zu...mehr

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Geschäftsgeheimnisgesetz (G... / 4.1 Allgemeines

Vor Inkrafttreten des GeschGehG wurden Geschäftsgeheimnisse durch die §§ 17–19 UWG a. F. geschützt. Diese wurden nun durch § 23 GeschGehG ersetzt, welcher der Gesetzesbegründung im Regierungsentwurf zufolge im Wesentlichen den ursprünglichen Regelungen des UWG entsprechen soll.[1] Dementgegen steht allerdings bereits, dass zahlreiche begriffliche Veränderungen und Umformulie...mehr

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Geschäftsgeheimnisgesetz (G... / 4.2.3 Schutz eines berechtigten Interesses

Nicht zu vernachlässigen ist der Umstand, dass § 5 GeschGehG in seinen Nr. 1–3 nur besondere Fälle regelt, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt. Der Tatbestandsausschluss kann aber seiner Formulierung nach auch in anderen – nicht ausdrücklich genannten – Fällen greifen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt. Im Ergebnis ist daher schon auf der Tatbestandsebene...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geschäftsgeheimnisgesetz (G... / 4.2.1 Reverse Engineering

Reverse Engineering meint einen Vorgang, bei dem durch Beobachten, Testen, Untersuchen oder Rückbau von erworbenen Mitbewerberprodukten versucht wird, an das im Produkt enthaltene Know-how zu gelangen.[1] Von der Ausnahme der Offenkundigkeit des Geheimnisses abgesehen, war ein solches Verhalten nach der alten Rechtslage grundsätzlich nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 UWG a. F. strafbar...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geschäftsgeheimnisgesetz (G... / 4.4 Umgang mit Altfällen

Da § 23 GeschGehG die §§ 17–19 UWG a. F. ablöst, stellt sich die Frage, wie mit denjenigen Fällen umzugehen ist, bei denen das GeschGehG zwar zum Zeitpunkt der gerichtlichen Endentscheidung in Kraft ist, aber zum Zeitpunkt der Tat noch nicht in Kraft war. Bei solchen "Altfällen" ist gemäß § 2 Abs. 3 StGB die mildere Vorschrift anzuwenden. Hier kommt die Anwendung der Vorschr...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geschäftsgeheimnisgesetz (G... / 4.2.2 Whistleblowing

Bereits im obigen arbeitsrechtlichen Teil des Beitrags wurde kurz auf die Regelungen zum Whistleblowing eingegangen. Der Umgang mit Whistleblowern ist eine der zentralen strafrechtlichen Fragen bei dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen, weshalb sie auch aus dieser Perspektive noch einmal beleuchtet werden soll. Unter Whistleblowing versteht man im Allgemeinen die Meldung von ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verhaltensbedingte Kündigun... / 1.2 Alkoholgenuss als Voraussetzung für arbeitsrechtliche Konsequenzen

Die Hauptschwierigkeit für den Arbeitgeber liegt in der ihm obliegenden Beweisführung, weil häufig der Alkoholgenuss während der Arbeitszeit nicht direkt beobachtet wird (welches Getränk in welcher Menge?). Vor allem das häusliche Trinken, das sich aber noch am Arbeitsplatz auswirkt, wird regelmäßig nicht beobachtet werden können. Alkoholmissbrauch wird in der Praxis gelegen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuerlicher Leistung... / [Ohne Titel]

Hans Dieter Eich / Jacob Eisenreich[*] Bis ein Auto als Endprodukt beim Kunden vor der Haustür steht, ist ein weiter Weg zu gehen. Funktioniert das Auto nach Ablieferung dann nicht ordnungsgemäß oder erfüllt es nicht die kundenseitigen Erwartungen, kann dies innerhalb der jeweiligen Leistungsbeziehungen zu zivilrechtlichen (Rückgriffs-)Ansprüchen führen. Auch wenn die Untersc...mehr

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zfs 10/2023, zfs Aktuell / 2 Strafrecht

2.1 Verzögerung der Reform des Sanktionenrechts Am 18.8.2023 ist das Gesetz zur Änderung des Verkehrsstatistik-Gesetzes und des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes sowie des Gesetzes zur Überarbeitung des Sanktionenrechts – Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und Weisung sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt v. 16.8.2023 im Bundesgesetzblatt veröffen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Tatort (§ 388 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 AO)

Rz. 14 [Autor/Stand] Mit der Formulierung "in deren Bezirk die Steuerstraftat begangen ... worden ist" knüpft § 388 AO an § 9 StGB i.V.m. § 369 Abs. 2 AO an, der den Ort der Tatbegehung wir folgt umschreibt (s. auch § 370 Rz. 79.4): § 9 StGB Ort der Tat (1) Eine Tat ist an jedem Ort begangen, an dem der Täter gehandelt hat oder im Falle des Unterlassens hätte handeln müssen od...mehr

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ZErb 10/2023, Vorsorgerecht

Kurze 2. Auflage 2023 758 Seiten, 99 EUR Verlag C.H.Beck, ISBN 978-3-406-78898-7 Sechs Jahre nach der ersten Auflage ist die neue und erweiterte zweite Auflage des von Dr. Dietmar Kurze herausgegebenen und in weiten Teilen auch bearbeiteten Praxiskommentars "Vorsorgerecht" erschienen. Der Herausgeber ist ein ausgewiesener Praktiker, der auch über die rein anwaltliche Tätigkeit h...mehr

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zfs 10/2023, zfs Aktuell / 2.1 Verzögerung der Reform des Sanktionenrechts

Am 18.8.2023 ist das Gesetz zur Änderung des Verkehrsstatistik-Gesetzes und des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes sowie des Gesetzes zur Überarbeitung des Sanktionenrechts – Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und Weisung sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt v. 16.8.2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl I Nr. 218 v. 18.8.2023). Ne...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Täterkreis

Rz. 13 [Autor/Stand] Handlungssubjekt, d.h. Täter des Sonderdelikts nach § 380 AO kann nur derjenige sein, dem durch Steuergesetze die Pflicht auferlegt wurde, die Steuerabzugsbeträge einzubehalten und abzuführen (s. Rz. 7). Dies ist derjenige, der selbst oder durch Dritte dem Steuerschuldner die steuerpflichtigen Vermögenswerte aufgrund eines privatrechtlichen Verhältnisses...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 372 Bannbruch

Schrifttum: Alexander/Winkelbauer, Die AWG-Novelle 2013 aus straf- und ordnungswidrigkeitenrechtlicher Sicht, ZWH 2013, 341; Beckemper, Der Bannbruch, HRRS 2013, 443; Bender, BTM-Schmuggel als Steuerstraftat, ZfZ 1984, 322; Bender, Die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Rauschgiftkriminalität als Aufgabe des Zollfahndungsdienstes, wistra 1990, 285; Bender, Verbote und Besch...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Vorbereitung und Versuch

Rz. 58 [Autor/Stand] Der Versuch des Bannbruchs ist aufgrund der ausdrücklichen Verweisung des § 372 Abs. 2 AO gem. § 370 Abs. 2 AO strafbar (so die nahezu einhellige Meinung)[2]. Auf die Erläuterungen in § 370 Rz. 704, 1533 ff., in denen die Besonderheiten von Ein- und Ausfuhrvergehen mit Beispielen berücksichtigt werden, wird Bezug genommen. Demgegenüber zweifelt Makee Mosa...mehr

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zfs 10/2023, Wirksamkeit de... / 2 Aus den Gründen:

[8] 1. Das BG hat zu Recht angenommen, dass die sogenannte "erweiterte Schlüsselklausel" in § 28 Nr. 4 Buchst. a), 4. Spiegelstrich G (der AVB 2014), die den Versicherungsschutz bei einem Eindringen des Täters in einen Raum eines Gebäudes mittels richtiger Schlüssel davon abhängig macht, dass die Schlüsselvortat "ohne fahrlässiges Verhalten des berechtigten Besitzers" erfolg...mehr

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Außergerichtliche Einstellu... / [Ohne Titel]

RA, FAStR/FAStrafR Hans Dieter Eich[*] Für die steuerstrafrechtliche Verteidigung ist die Einstellung nach § 153a StPO gegen Geldauflage das zentrale Mittel. Dabei ist der Strafverteidiger – auch zur Vermeidung eigener Haftungsrisiken – dazu verpflichtet, die strafrechtlichen und außerstrafrechtlichen Folgen einer solchen Einstellungsentscheidung sowie deren Vor- und Nachteil...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.4.2.3 Rechtsfrage

Rz. 33 Das Urteil des FG muss in einer Rechtsfrage abweichen, die mit der vom BFH entschiedenen identisch ist.[1] Das ist nur dann der Fall, wenn dem angefochtenen Urteil nach den Feststellungen des FG der gleiche oder ein vergleichbarer Sachverhalt zugrunde liegt.[2] Rechtsfragen sind die das materielle und formelle Recht betreffenden Fragen, nicht Tatfragen.[3] Die Rechtsf...mehr

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§ 11 Strafrecht

A. Muster: Mandatsbestätigung Rz. 1 Muster 11.1: Mandatsbestätigung Muster 11.1: Mandatsbestätigung _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, ich darf mich für die Übertragung des Mandates in Ihrer Strafsache bedanken. Mit gleicher Post habe ich gegenüber der Polizei/Staatsanwaltschaft in _________________________ Akteneinsicht beantr...mehr

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zfs 09/2023, zfs Aktuell / 3 Strafrecht

3.1 Überarbeitung des Sanktionenrechts Am 2.8.2023 ist das Gesetz zur Überarbeitung des Sanktionenrechts – Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und Weisungen sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt v. 26.7.2023 in Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl I Nr. 203 v. 2.8.2023). Das Gesetz tritt am 1.10.2023 in Kraft. Es sieht u.a. vor, den Umrechnungsm...mehr

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§ 11 Strafrecht / C. Muster: Pflichtverteidiger-Beiordnung

Rz. 3 Muster 11.3: Pflichtverteidiger-Beiordnung Muster 11.3: Pflichtverteidiger-Beiordnung _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, durch den Beschluss des Amtsgerichts _________________________ vom _________________________ wurde ich Ihnen als Verteidiger/-in beigeordnet. Ein Gerichtstermin wurde bereits für den __________________...mehr

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§ 11 Strafrecht / B. Muster: Übersendung Vergütungsvereinbarung

Rz. 2 Muster 11.2: Übersendung Vergütungsvereinbarung Muster 11.2: Übersendung Vergütungsvereinbarung _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, wie bereits in unserer persönlichen Besprechung angesprochen, übersende ich Ihnen einen Entwurf einer Vergütungsvereinbarung, mit der Bitte um Prüfung und Gegenzeichnung, sowie die gesetzlic...mehr

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§ 11 Strafrecht / L. Muster: Beschuldigtenvernehmung

Rz. 12 Muster 11.12: Beschuldigtenvernehmung Muster 11.12: Beschuldigtenvernehmung _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau, Sie teilten mir mit, dass Sie durch die Polizei in _________________________ wegen des gegen Sie gerichteten Strafverfahrens zur Beschuldigtenvernehmung vorgeladen wurden. Ich rate Ihnen dringend, diesen Termin nicht wahrzunehmen und i...mehr

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§ 11 Strafrecht / P. Muster: Zwischenverfahren Beweisantragsrecht

Rz. 16 Muster 11.16: Zwischenverfahren Beweisantragsrecht Muster 11.16: Zwischenverfahren Beweisantragsrecht _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, beiliegend übersende ich Ihnen die Anklageschrift des Amtsgerichts _________________________ mit der Bitte um Kenntnisnahme und Verbleib bei Ihren Unterlagen. Bis spätestens zum ______...mehr

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§ 11 Strafrecht / V. Muster: JGG – Verfahrensgrundsätze

Rz. 22 Muster 11.22: JGG – Verfahrensgrundsätze Muster 11.22: JGG – Verfahrensgrundsätze _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, im vorliegenden Strafverfahren hat die Staatsanwaltschaft _________________________ gegen Sie als Jugendlicher die Anklage erhoben. Die Hauptverhandlung wird vor dem Jugendgericht/Jugendschöffengericht/Ju...mehr

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§ 11 Strafrecht / N. Muster: Einspruch gegen Strafbefehl

Rz. 14 Muster 11.14: Einspruch gegen Strafbefehl Muster 11.14: Einspruch gegen Strafbefehl _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, in vorbezeichneter Angelegenheit übersende ich Ihnen den Strafbefehl des Amtsgerichts _________________________ vom _________________________. Dieser wurde mir am _________________________ zugestellt. S...mehr

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§ 11 Strafrecht / F. Muster Opfervertretung – Informationen zur Nebenklagebeiordnung

Rz. 6 Muster 11.6: Opfervertretung: Informationen zur Nebenklagebeiordnung Muster 11.6: Opfervertretung: Informationen zur Nebenklagebeiordnung _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, nachdem Sie als Nebenkläger im Strafverfahren gegen den Täter zugelassen worden sind, besteht die Möglichkeit, dass der Unterzeichner Ihnen als Nebe...mehr

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§ 11 Strafrecht / D. Muster: Antrag auf Pflichtverteidiger-Beiordnung

Rz. 4 Muster 11.4: Antrag auf Pflichtverteidiger-Beiordnung Muster 11.4: Antrag auf Pflichtverteidiger-Beiordnung _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, im vorliegenden Strafverfahren werde ich beim Gericht beantragen, mich Ihnen als Pflichtverteidiger/-in gem. § 140 StPO beiordnen zu lassen. Das Gesetz sieht mehrere Gründe vor, d...mehr