Fachbeiträge & Kommentare zu Student

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Student: Versicherungsrecht... / 5.2 Zeitlicher Aufwand und wirtschaftliche Bedeutung

Ohne Arbeitgeberstellung liegt eine hauptberuflich selbstständige Erwerbstätigkeit vor, wenn die selbstständige Tätigkeit von dem zeitlichen Aufwand und der wirtschaftlichen Bedeutung her das Studium deutlich übersteigt. Damit bestimmt diese die Lebensführung des Studenten. Bei der Prüfung, ob das Arbeitseinkommen aus der selbstständigen Tätigkeit die Hauptquelle zur Bestrei...mehr

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Student: Versicherungsrecht... / 2.2.2 Beschäftigung und selbstständige Tätigkeit insgesamt über 20 Stunden/Woche

Nimmt der zeitliche Aufwand für die Ausübung der Beschäftigung als Arbeitnehmer und der selbstständigen Tätigkeit wöchentlich zusammen mehr als 20 Stunden in Anspruch, ist nicht mehr vom Erscheinungsbild eines ordentlichen Studenten auszugehen. Die betreffende Person hat in der Sozialversicherung entweder den Status als Arbeitnehmer oder den als hauptberuflich Selbstständige...mehr

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Student: Versicherungs- und... / 1.2 Mehrere kurzfristige Beschäftigungen

Übt ein Student öfter Beschäftigungen aus, so ist die zu beurteilende Beschäftigung im Rahmen der Kurzfristigkeit nur versicherungsfrei in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, wenn sie zusammen mit den schon im laufenden Kalenderjahr ausgeübten Beschäftigungen die Zeitgrenze von 3 Monaten bzw. 70 Arbeitstagen nicht überschreitet.[1] Handelt es sich be...mehr

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Student: Versicherungs- und... / 2.1 Arbeitszeit bis zu 20 Wochenstunden

Beträgt die wöchentliche Arbeitszeit während der Vorlesungszeit nicht mehr als 20 Stunden, ist – unabhängig von der Höhe des Arbeitsentgelts – von einer Nebenbeschäftigung auszugehen. Diese ist aufgrund des Werkstudentenprivilegs kranken-, pflege- und arbeitslosenversicherungsfrei. Dies gilt auch für unbefristete Beschäftigungen.[1]mehr

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Student: Beschäftigte Stude... / Sozialversicherung

1 Versicherungsschutz beschäftigter Studenten Personen, die eine mehr als geringfügige Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt ausüben, unterliegen grundsätzlich der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die von Studenten ausgeübten Beschäftigungen sind unter bestimmten Voraussetzungen allerdings in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung von der Vers...mehr

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Student: Beschäftigte Stude... / Lohnsteuer

1 Studenten sind Arbeitnehmer Studenten, die in den Ferien arbeiten, sind im Regelfall Arbeitnehmer. Insoweit gelten lohnsteuerrechtlich keine Besonderheiten. Die hieraus resultierenden Bezüge unterliegen dem Lohnsteuerabzug nach den allgemeinen Grundsätzen. Das gilt auch für Studenten, die neben ihrem Studium als Werkstudenten arbeiten und für Studenten, die ein (vorgeschrie...mehr

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Student: Prüf-Reihenfolge b... / Zusammenfassung

Überblick Bei der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung beschäftigter Studenten sind mehr Regelungen zu berücksichtigen, als bei "normalen" Beschäftigungen. Die Prüfung der Versicherungspflicht oder -freiheit fällt deutlich leichter, wenn eine sinnvolle Prüf-Reihenfolge eingehalten wird. Diese Prüf-Reihenfolge wird hier beschrieben. Vorkenntnisse zu bestimmten Sachverha...mehr

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Student: Beschäftigte Stude... / 8 Beschäftigung der Doktoranden

Personen, die bereits über einen Hochschulabschluss verfügen, jedoch anlässlich einer Promotion weiterhin an einer Hochschule eingeschrieben sind, befinden sich nicht mehr in der wissenschaftlichen Ausbildung. Nehmen diese Doktoranden eine Beschäftigung auf, sind die Vorschriften über die Versicherungsfreiheit von beschäftigten Studenten nicht anzuwenden, sodass bei Ausübung...mehr

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Student: Prüf-Reihenfolge b... / 2.2.2 Befristete Ausweitung der wöchentlichen Arbeitszeit auf über 20 Stunden

Das Werkstudentenprivileg kann bestehen bleiben, soweit im Rahmen einer unbefristeten Beschäftigung mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von bis zu 20 Stunden für eine im Voraus befristete Zeit der Beschäftigungsumfang auf mehr als 20 Wochenstunden ausschließlich durch Beschäftigungszeiten am Wochenende, in den Abend- und Nachtstunden sowie während der Semesterferien überschrit...mehr

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Student: Prüf-Reihenfolge bei der versicherungsrechtlichen Beurteilung von Studentenjobs

Zusammenfassung Überblick Bei der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung beschäftigter Studenten sind mehr Regelungen zu berücksichtigen, als bei "normalen" Beschäftigungen. Die Prüfung der Versicherungspflicht oder -freiheit fällt deutlich leichter, wenn eine sinnvolle Prüf-Reihenfolge eingehalten wird. Diese Prüf-Reihenfolge wird hier beschrieben. Vorkenntnisse zu besti...mehr

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Student: Versicherungsrecht... / 2.2 Zeitlicher Aufwand und wirtschaftliche Bedeutung

Im Rahmen einer Gesamtschau ist auf die zeitlichen Aufwände der jeweiligen Tätigkeit und deren wirtschaftlichen Bedeutung abzustellen, ob die selbstständige Tätigkeit "deutlich überwiegt". Von einem "deutlichen Überwiegen" der selbstständigen Tätigkeit ist auszugehen, wenn diese sowohl von der wirtschaftlichen Bedeutung als auch vom zeitlichen Aufwand her die übrigen Erwerbs...mehr

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Student: Versicherungsrechtliche Bewertung einer selbstständigen Tätigkeit

Zusammenfassung Überblick Bei Studenten, die neben ihrem Studium selbstständig erwerbstätig sind, ist für den Bereich der Kranken- und Pflegeversicherung festzustellen, ob es sich um Studenten oder um Selbstständige handelt. Um als Student im Sinne der Sozialversicherung zu gelten, darf die selbstständige Tätigkeit lediglich nebenberuflich ausgeübt werden. Diese Frage interes...mehr

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Student: Prüf-Reihenfolge b... / 2.2.1 Unbefristete Studentenjobs

Unbefristete Beschäftigungen mit einer Wochenarbeitszeit von mehr als 20 Stunden sind von der Werkstudentenregelung selbst dann ausgenommen, wenn die Arbeitseinsätze oberhalb der 20 Stunden-Grenze am Wochenende, in den Abend- und Nachtstunden oder während der Semesterferien stattfinden. Denn bei unbefristeten Beschäftigungen wird die zulässige Höchstdauer von 26 Wochen pro J...mehr

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Student: Beschäftigte Stude... / 3 Übernahme der Studiengebühren durch Arbeitgeber

Heutzutage werden viele Ausbildungen in Kombination mit einem Studium angeboten. Bezeichnet werden diese Ausbildungsgänge als duales Studium. Dieses Ausbildungssystem ist gekennzeichnet durch ein Hochschulstudium mit fest integrierten Praxiseinsätzen in Unternehmen. Daneben gibt es aber auch eine Vielzahl von bereits ausgebildeten, im Beruf stehenden Arbeitnehmern, die ein S...mehr

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Student: Beschäftigte Stude... / 3.3 Aufzeichnungs- und Nachweispflicht

Der Arbeitgeber hat in beiden Fällen auf der ihm vom Arbeitnehmer zur Kostenübernahme vorgelegten Originalrechnung die Kostenübernahme sowie deren Höhe anzugeben. Eine Kopie der Originalrechnung ist als Beleg zum Lohnkonto aufzubewahren.[1]mehr

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Student: Beschäftigte Stude... / 3.1 Duales Studium

Die steuerfreie Übernahme der Studiengebühren durch den Arbeitgeber ist auf Ausbildungsdienstverhältnisse beschränkt. Das Ausbildungsdienstverhältnis ist dadurch gekennzeichnet, dass das Studium Gegenstand des Beschäftigungsverhältnisses ist.[1] Arbeitgeber ist Schuldner der Studiengebühren Ist der Arbeitgeber im Rahmen des Ausbildungsdienstverhältnisses Schuldner der Studieng...mehr

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Student: Beschäftigte Stude... / 9 Studiengebühren

Sofern Arbeitnehmer zur beruflichen Weiterbildung ein Studium aufnehmen, wird dies mitunter von den Arbeitgebern gefördert, indem sie sich arbeitsvertraglich gegenüber dem Arbeitnehmer zur Übernahme von Studiengebühren verpflichten. Die Arbeitnehmer willigen im Gegenzug in eine Rückzahlungsklausel ein, falls sie das Unternehmen innerhalb einer bestimmten Zeit nach dem Studiu...mehr

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Student: Beschäftigte Stude... / 5 Studienaufnahme während einer Beschäftigung

Für Arbeitnehmer tritt mit der Aufnahme eines Studiums Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung ein, wenn das Arbeitsverhältnis vom Umfang her den Erfordernissen des Studiums angepasst wird (Werkstudentenprinzip/Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit auf bis zu 20 Stunden).[1] Die Rentenversicherungspflicht besteht hingegen fort. Video: U...mehr

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Student: Versicherungs- und... / 2 Befristete, aber nicht kurzfristige Beschäftigungen

Für Studenten, die eine befristete Beschäftigung ausüben, die nicht die Voraussetzungen für eine kurzfristige Beschäftigung[1] erfüllt, gilt: Diese Studenten sind in ihrer Beschäftigung kranken-, pflege- und arbeitslosenversicherungsfrei, wenn es sich lediglich um eine Nebenbeschäftigung handelt, weil das Studium die Zeit und Arbeitskraft der betreffenden Person überwiegend ...mehr

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Student: Versicherungs- und... / Zusammenfassung

Überblick Studenten unterliegen in einer zeitlich befristet ausgeübten Beschäftigung unter bestimmten Voraussetzungen nicht der Versicherungs- und Beitragspflicht als Arbeitnehmer. Die Versicherungspflicht ist unter anderem davon abhängig, zu welchem Zeitpunkt die Beschäftigung durchgeführt wird: In oder außerhalb der Semesterferien? Auch die Vorbeschäftigungszeiten müssen i...mehr

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Student: Versicherungs- und... / Sozialversicherung

1 Kurzfristige Beschäftigungen Für alle Studenten besteht Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, wenn deren Beschäftigung auf bis zu 3 Monate oder 70 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres befristet ist.[1] Ob die Beschäftigung während der Vorlesungszeit oder während der Semesterferien ausgeübt wird, hat für die Beurteilung de...mehr

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Student: Versicherungs- und... / 1 Kurzfristige Beschäftigungen

Für alle Studenten besteht Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, wenn deren Beschäftigung auf bis zu 3 Monate oder 70 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres befristet ist.[1] Ob die Beschäftigung während der Vorlesungszeit oder während der Semesterferien ausgeübt wird, hat für die Beurteilung der Kurzfristigkeit keine Bedeut...mehr

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Mehrfachbeschäftigung: Ausw... / 3.4 Mehrfachbeschäftigung von Studenten

Bei der versicherungsrechtlichen Beurteilung von mehrfachbeschäftigten Studenten sind zahlreiche Besonderheiten zu beachten.[1]mehr

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Student: Beschäftigte Stude... / 3.2 Berufsbegleitendes Studium

Ein berufsbegleitendes Studium kann im Einzelfall als berufliche Fort- und Weiterbildungsleistung des Arbeitgebers anzusehen sein, wenn es die Einsatzfähigkeit des Arbeitnehmers im Betrieb erhöhen soll.[1] Die Übernahme der Studiengebühren führt dann nicht zu Arbeitslohn, weil die Maßnahme im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers durchgeführt wird. Für die...mehr

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Mindestlohn: Was ist bei Mi... / 5.3.2 Vorteile für Studenten

Auch für den Studenten selbst kann eine Werkstudententätigkeit gegenüber einer geringfügig entlohnten Beschäftigung vorteilhaft sein. Im Regelfall fällt bei einer Beschäftigung mit einem Maximalentgelt von ca. 862,25 EUR im Monat keine Einkommensteuer an, wenn der Student nicht verheiratet ist und nicht über sonstige nennenswerte Einkünfte verfügt. Die Jahreseinkünfte aus die...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Student: Versicherungs- und... / 2.3 Anwendung der 26-Wochen-Regelung

Beschäftigungen mit mehr als 20 Wochenstunden dürfen im Laufe eines Jahres nicht mehr als 26 Wochen/182 Kalendertage ausmachen, um das Werkstudentenprivileg anwenden zu dürfen. Die zeitliche Begrenzung wird nur noch angewendet, wenn die Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung aufgrund des Werkstudentenprivilegs dem Grunde nach einzuräumen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Befreiung von der Versicher... / 1.7 Studenten/Praktikanten

Wer durch die Einschreibung als Student oder durch die Aufnahme einer in Studien- oder Prüfungsordnungen vorgeschriebenen berufspraktischen Tätigkeit[1] krankenversicherungspflichtig wird, wird auf seinen Antrag von dieser Versicherungspflicht befreit. Die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht auf Antrag ist ausgeschlossen, wenn unmittelbar vor Eintritt der Krankenver...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Student: Versicherungs- und... / 1.1 Überschreiten der Zeitgrenzen

Wird der Zeitraum von 3 Monaten bzw. 70 Arbeitstagen wider Erwarten überschritten, tritt Versicherungspflicht ab dem Zeitpunkt des Überschreitens ein. Stellt sich bereits im Laufe der Beschäftigung heraus, dass sie länger als 3 Monate bzw. 70 Arbeitstage dauern wird, so beginnt die Versicherungspflicht mit dem Tag, an dem das Überschreiten des Zeitraums bekannt wird. Für die...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Student: Versicherungs- und... / 2.2 Arbeitszeit mehr als 20 Wochenstunden

Beträgt die wöchentliche Arbeitszeit während der Vorlesungszeit mehr als 20 Stunden und liegt keine kurzfristige Beschäftigung vor, kommt Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherungsfreiheit im Rahmen des Werkstudentenprivilegs nur unter bestimmten Voraussetzungen in Betracht: Die Beschäftigung muss ganz oder teilweise an den Wochenenden, in den Abend- oder Nachtstunden ode...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Student: Versicherungsrecht... / Sozialversicherung

1 Versicherungsrechtliche Beurteilung durch SV-Träger Wenn Firmen einen Studenten einstellen, ist dessen versicherungsrechtlicher Status festzustellen. Eine falsche Beurteilung kann für das Unternehmen im Rahmen der nächsten Betriebsprüfung durch den Rentenversicherungsträger zu Beanstandungen und entsprechenden Beitragsnachforderungen führen. Für eine verbindliche Klärung si...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Student: Prüf-Reihenfolge b... / Sozialversicherung

1 Versicherungsfreiheit aufgrund allgemeiner Regelungen Die versicherungsrechtliche Beurteilung von Studentenjobs ist zunächst nach den allgemeinen – d. h. für alle Arbeitnehmer geltenden – Regelungen vorzunehmen. Versicherungsfreiheit liegt danach vor, wenn die Beschäftigung im Rahmen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung oder einer kurzfristigen Beschäftigung ausgeübt ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Student: Versicherungsrecht... / 3 Folgen einer hauptberuflichen Selbstständigkeit in der Kranken- und Pflegeversicherung

Selbstständige sind nicht krankenversicherungspflichtig.[1] Das Ausüben einer hauptberuflichen Selbstständigkeit hat zur Folge, dass weder aufgrund des Studiums noch aufgrund einer Beschäftigung Kranken- und Pflegeversicherungspflicht eintritt. Sofern unmittelbar vor Aufnahme der hauptberuflich selbstständigen Tätigkeit eine gesetzliche Krankenversicherung bestanden hat, kan...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Student: Prüf-Reihenfolge b... / 1 Versicherungsfreiheit aufgrund allgemeiner Regelungen

Die versicherungsrechtliche Beurteilung von Studentenjobs ist zunächst nach den allgemeinen – d. h. für alle Arbeitnehmer geltenden – Regelungen vorzunehmen. Versicherungsfreiheit liegt danach vor, wenn die Beschäftigung im Rahmen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung oder einer kurzfristigen Beschäftigung ausgeübt wird. 1.1 Student ist geringfügig entlohnt beschäftigt De...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Studenten... / 2 Minijob

Sachverhalt Ein eingeschriebener Student übt ab dem 1.2.2024 eine unbefristete Beschäftigung aus. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 10 Stunden. Als monatliches Arbeitsentgelt sind gleichbleibend 530 EUR vereinbart. Ein Anspruch auf Sonderzahlungen besteht nicht. Wie ist die Beschäftigung sozialversicherungsrechtlich zu beurteilen? Ergebnis Es handelt sich um eine geringfügig...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesamteinkommen / 2.3.3 Einkommensgrenze bei Studenten

Bei der Feststellung des Gesamteinkommens im Rahmen der Prüfung der Voraussetzungen der Familienversicherung von Studenten, die eine mehr als geringfügige, aber nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V versicherungsfreie Beschäftigung ausüben (Werkstudenten), ist ebenfalls die allgemeine Einkommensgrenze des § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Halbsatz 1 SGB V zu beachten. Bei einer auf Dauer angel...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Studenten, Schüler

1 Studenten 1.1 Sozialversicherungspflicht Beschäftigungen, die gegen Arbeitsentgelt ausgeübt werden, unterliegen der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht. Dieser Grundsatz gilt auch dann, wenn Studenten beschäftigt werden. Versicherungsfreiheit kann – wie bei anderen Arbeitnehmern auch – bestehen, wenn eine geringfügige Beschäftigung ausgeübt wird. ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankenversicherung der Ren... / 3.6 Beiträge aus Rente etc. für pflichtversicherte Studenten und Praktikanten

Pflichtversicherte Studenten und Praktikanten haben ebenfalls Beiträge aus (Waisen-) Renten und Versorgungsbezügen sowie Arbeitseinkommen zu zahlen. Allerdings ist die Zahlung der Beiträge für Versorgungsbezüge und Arbeitseinkommen auf den Teil dieser Einnahmen beschränkt, der die Beitragsbemessungsgrundlage für die Krankenversicherung der Studenten (seit 1.10.2022 812 EUR) ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Studenten, Schüler / 1 Studenten

1.1 Sozialversicherungspflicht Beschäftigungen, die gegen Arbeitsentgelt ausgeübt werden, unterliegen der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht. Dieser Grundsatz gilt auch dann, wenn Studenten beschäftigt werden. Versicherungsfreiheit kann – wie bei anderen Arbeitnehmern auch – bestehen, wenn eine geringfügige Beschäftigung ausgeübt wird. Das für die...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht (Krank... / 3 Studenten

An staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland eingeschriebene Studenten sind versicherungspflichtig. Die Versicherungspflicht ist jedoch auf das Ende des Semesters, in dem das 30. Lebensjahr vollendet wird, begrenzt. Zu den Hochschulen gehören u. a. Universitäten und Fachhochschulen. Hinweis Versicherungspflicht in allen dualen Studiengängen Teilnehmer a...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungsfreiheit (Kran... / 1.3 Studenten und Fachschüler

Grundsätzlich krankenversicherungsfrei sind ordentlich Studierende[1] – ggf. auch während eines Zweitstudiums – sowie Fachschüler in einer nebenher gegen Entgelt ausgeübten Beschäftigung[2], nicht aber Schüler von allgemeinbildenden Schulen.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Studenten, Schüler / 1.5 Steuerrechtliche Behandlung

Steuerrechtlich sind Studenten immer Arbeitnehmer, gleichgültig ob sie über einen längeren Zeitraum in geringem Umfang, während den Semesterferien im Vollerwerb oder im Rahmen eines Praktikums gegen Vergütung beschäftigt sind. Ihr Arbeitslohn unterliegt deshalb dem Lohnsteuerabzug nach allgemeinen Grundsätzen. Handelt es sich um eine – im Sinne des Steuerrechts – kurzfristig...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vollversicherungsschutz in ... / 4.1 Studenten

Für Studenten an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen besteht die Möglichkeit, sich zu Studienbeginn auf Antrag von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien zu lassen.[1] Dem Antrag wird von der Krankenkasse nur stattgegeben, wenn der Abschluss einer privaten Krankenversicherung nachgewiesen wird. Die Befreiung kann nicht widerrufen werden. Wer im Laufe d...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Studenten, Schüler / 1.1 Sozialversicherungspflicht

Beschäftigungen, die gegen Arbeitsentgelt ausgeübt werden, unterliegen der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht. Dieser Grundsatz gilt auch dann, wenn Studenten beschäftigt werden. Versicherungsfreiheit kann – wie bei anderen Arbeitnehmern auch – bestehen, wenn eine geringfügige Beschäftigung ausgeübt wird. Das für die Kranken-, Pflege- und Arbeits...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Studenten... / 4 Beschäftigung mit wöchentlicher Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden

Sachverhalt Ein eingeschriebener Student übt vom 1.3. an eine unbefristete Beschäftigung gegen ein monatliches Arbeitsentgelt von 900 EUR aus. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 17 Stunden. Wie ist die Beschäftigung sozialversicherungsrechtlich zu beurteilen? Ergebnis Da die wöchentliche Arbeitszeit 20 Stunden nicht überschreitet, besteht in der Beschäftigung im Rahmen des We...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Studenten... / 5 Überschreitung der 20-Wochenstunden-Grenze, Arbeit in den Abend- und Nachtstunden und am Wochenende, befristete Beschäftigung

Sachverhalt Ein eingeschriebener Student übt ab 1.2. eine bis zum 30.6. (= 5 Monate) befristete Beschäftigung an 24 Stunden wöchentlich aus. Davon arbeitet er von montags bis donnerstags jeweils am Vormittag 4 Stunden. Die verbleibenden 8 Stunden arbeitet er am Wochenende. Das monatliche Arbeitsentgelt beträgt 1.700 EUR. Der Student übt erstmalig einen Studentenjob aus. Wie i...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Studenten... / 3 Kurzfristige Beschäftigung

Sachverhalt Ein eingeschriebener Student übt eine vom 1.2. bis zum 31.3. (= 2 Monate) befristete Beschäftigung aus. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden (montags – freitags). Als monatliches Arbeitsentgelt sind 2.200 EUR vereinbart. Zuvor hat der Student noch keine Beschäftigung während des Studiums ausgeübt. Wie ist die Beschäftigung sozialversicherungsrechtlich z...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Studenten... / 7 Befristete Überschreitung der 20-Wochenstunden-Grenze, Arbeit in den Abend- und Nachtstunden

Sachverhalt Ein Student übt seit 1.4. eine unbefristete Beschäftigung an 20 Stunden wöchentlich aus. Er arbeitet von Montag bis Freitag tagsüber jeweils 4 Stunden täglich. Im Rahmen des Werkstudentenprivilegs besteht Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Er vereinbart mit seinem Arbeitgeber, vom 10.6. bis voraussichtlich 31.7. desselben...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sozialversicherungsfreie Be... / 3.4 Studenten/Praktikanten

Versicherungsfreiheit besteht auch für Personen, die während ihres Studiums ein Praktikum[1] ableisten, das in ihrer Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben ist.[2] Praktikanten, die ein nicht vorgeschriebenes Praktikum (Vor- bzw. Nachpraktikum oder Zwischenpraktikum) ableisten, sind nur versicherungsfrei, wenn das Praktikum die Voraussetzungen einer geringfügig entlohnt...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Studenten, Schüler / 1.4 Praktikum

Handelt es sich bei der Tätigkeit des Studenten demgegenüber um eine solche, die in erster Linie dazu dient, berufliche Kenntnisse, Fertigkeiten oder Erfahrungen zu erwerben, oder stellt die Tätigkeit einen notwendigen Bestandteil eines Studiums dar, so handelt es sich nicht um ein Arbeitsverhältnis, sondern um ein Praktikum. In diesen Fällen ist durch § 19 BBiG das Berufsbi...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Studenten, Schüler / 1.3 Arbeitnehmerrechte

Studenten haben während ihrer Beschäftigung, die in aller Regel typischerweise im Rahmen von Arbeitsverhältnissen verrichtet wird, die gleichen Rechte und Pflichten wie ein vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer. Sie dürfen entsprechend § 4 Abs. 1 TzBfG auch nicht schlechter behandelt werden als Vollzeitbeschäftigte. Das bedeutet u. a., dass sie entsprechend ihrer Tätigkeit einzu...mehr