Fachbeiträge & Kommentare zu Stundung

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Irrelevanz der Absicht ... / 3. Kongruenz zur Stundungsregelung

Im Ergebnis ergibt sich faktisch eine zeitliche Kongruenz der vorübergehenden Abwesenheit zur Stundung nach § 6 Abs. 4 AStG. Dieses Verständnis folgt auch der gesetzlichen Anordnung in § 6 Abs. 4 S. 7 AStG, wonach die Grundsätze der One-Fits-All-Regelung auch im Kontext der vorübergehenden Abwesenheit relevant sein sollen. Keine Sicherheitsleistung: Eine Sicherheitsleistung wird...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Bereicherung des Erwerbers

a) Das Tatbestandsmerkmal der Bereicherung Rz. 8 [Autor/Stand] Das wichtigste Tatbestandsmerkmal der freigebigen Zuwendung ist die – objektive – Bereicherung des Bedachten.[2] Sie zeigt sich i.d.R. als substanzieller Vermögenszuwachs,[3] der nicht nur in einer Vermehrung der Vermögensgegenstände und Forderungen, sondern auch – bestätigt durch § 13 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG (s. hier...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Billigkeitsmaßnahmen

Rn. 14 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die Verpflichtung des ArbG zum LSt-Einbehalt kann weder gestundet (§ 222 AO) noch erlassen (§ 227 AO) werden (H 38.1 LStH 2023 "LSt-Abzug"; Eisgruber in Kirchhof/Seer, § 38 EStG, Rz 4 (21. Aufl); Wackerbeck in Brandis/Heuermann, § 38 EStG Rz 44 (Oktober 2021); Trzaskalik in K/S/M, § 38 EStG Rz D 10 (April 2003)). Rn. 15 Stand: EL 165 – ET: 06...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / i) Gemeiner Wert des nicht veräußerten BV

Rn. 539 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Werden bei einer Betriebsveräußerung funktional nicht wesentliche WG des BV nicht mitveräußert, sondern stattdessen in das PV des Veräußerers entnommen, hindert dies nicht die Annahme einer Veräußerung iSd § 16 Abs 1 EStG und die Tarifbegünstigung des dabei entstehenden Veräußerungsgewinns (BFH v 26.01.1989, IV R 86/87, BStBl II 1989, 456)....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorkaufsrecht des Mieters / 1.6.1 Erklärung gegenüber dem Vermieter (Verkäufer)

Das Vorkaufsrecht wird durch einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung gegenüber dem Vorkaufsverpflichteten ausgeübt. Dies ist der Verkäufer, in der Regel also (aber nicht notwendigerweise) der Vermieter. Bei mehreren Verkäufern muss die Erklärung allen Verkäufern zugehen, falls keine Empfangsvollmachten bestehen. Wird eine unter Zwangsverwaltung stehende Wohnung vom Ver...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Räumung von Mieträumen geri... / 3 Versorgungssperre als flankierende Maßnahme?

Hat der Vermieter das Mietverhältnis gekündigt, so ist er nach Ablauf der Kündigungsfrist vertraglich nicht mehr verpflichtet, den Mieter mit Strom, Gas oder (Warm-)Wasser zu versorgen. Bei der außerordentlichen fristlosen Kündigung gilt dies mit Ablauf der dem Mieter gewährten "Ziehfrist". Während der Stundung des Herausgabeanspruchs des Vermieters folgt dies aus Treu und G...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundstück und Grundbuch / 11.8 Verjährung

4 Jahre Ansprüche auf Zahlung der Gebühren und Auslagen verjähren in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Anspruch fällig geworden ist (§ 4 GNotKG). Die Verjährung der Ansprüche auf Zahlung von Kosten beginnt auch durch die Aufforderung zur Zahlung und durch eine dem Schuldner mitgeteilte Stundung erneut.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zwischenvermietung - Anwend... / 3.3 § 566c BGB

Die Vorschrift schützt beim Eigentümerwechsel den Mieter in beschränktem Umfang vor einer Inanspruchnahme durch den Erwerber auf Zahlung der bereits an den Veräußerer gezahlten Miete. Beim Vermieterwechsel schützt die Vorschrift den Dritten. Die Vorschrift gilt für Rechtsgeschäfte zwischen dem Mieter und dem Dritten. Hierzu gehören insbesondere die Zahlung der Miete (Erfüllu...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Steuerliche Nebenleistungen

Rz. 15 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Die steuerlichen Nebenleistungen dienen – anders als eine Steuer (> Rz 1–11) – nicht der Erzielung von Einnahmen, sondern dazu, eine nach dem Gesetz geschuldete Steuer festzusetzen und rechtzeitig zu erheben bzw im Falle der Zinsen, einen Ausgleich zu schaffen für verspätete Zahlungen oder Rückzahlungen. Sie sind in § 3 Abs 4 AO abschließend...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kündigung (außerordentliche... / 4.2 "Ziehfrist"

Unter der "Ziehfrist" ist die Zeitspanne zu verstehen, die dem Mieter zu gewähren ist, damit er im Anschluss an eine außerordentliche fristlose Kündigung seiner Räumungspflicht nachkommen kann. Zwar beendet die außerordentliche fristlose Kündigung das Mietverhältnis mit Zugang beim Mieter.[1] Diesem ist jedoch eine Räumungsfrist zu bewilligen, da er schlechterdings nicht in ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Steuerabzugsverfahren

Rz. 1 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Als LSt-Abzugsverfahren (vgl §§ 38 bis 42g EStG) werden die Vorgänge bezeichnet, die mit der Einbehaltung und Abführung der LSt zu tun haben. Bei einem > Arbeitnehmer unterliegt der > Arbeitslohn dem LSt-Abzug durch den > Arbeitgeber; dieses besondere Verfahren ist verfassungsgemäß (BVerfG 96, 1 vom 10.04.1997 – 2 BvL 77/92 = BStBl 1997 II, 51...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Stillschweigende Verlängeru... / 1.3 Widerspruchserklärung

Die Fiktion der Vertragsverlängerung tritt nicht ein, wenn der Vermieter oder der Mieter seinen entgegenstehenden Willen dem anderen Teil erklärt. Die Erklärung ist eine einseitige, empfangsbedürftige, bedingungsfeindliche Willenserklärung, auf die die Vorschriften der §§ 116 ff. BGB anwendbar sind.[1] Die Widerspruchserklärung muss vom Vermieter gegenüber dem Mieter (oder u...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eigentümerwechsel – Rechtsf... / 1.3.11.2 Rechtsgeschäfte über Entrichtung der Miete

§ 566c BGB schützt den Mieter in beschränktem Umfang vor einer Inanspruchnahme durch den Erwerber auf Zahlung der bereits an den Veräußerer gezahlten Miete. Die Vorschrift gilt für Rechtsgeschäfte zwischen dem Veräußerer und dem Mieter. Praxis-Beispiel Rechtsgeschäfte zwischen Veräußerer und Mieter Hierzu gehören insbesondere die Zahlung der Miete (Erfüllung), die Stundung der...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Hochwasserschäden und Ersat... / 10 Insolvenzrecht

Zahlreiche Unternehmen, die von Flutkatastrophen betroffen sind, stehen vor der Pleite. Für sie wird in solchen Fällen häufig die nach § 15a InsO, § 42 Abs. 2 BGB bestehende Pflicht, einen Insolvenzantrag entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen stellen zu müssen, für einen bestimmten Zeitraum ausgesetzt. Der Deutsche Bundestag hat dies wiederholt in den Jahren 2002, 2013,...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer / 8.5 Begünstigtes Produktivvermögen

Begünstigt ist begünstigungsfähiges Produktivvermögen, soweit es sich nicht um schädliches Verwaltungsvermögen handelt (§ 13b Abs. 2 ErbStG). Begünstigungsfähig ist Betriebsvermögen (§ 13b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG) beim Erwerb eines Gewerbebetriebs (§ 95 BewG), eines der Ausübung eines freien Berufes dienenden Vermögens (§ 96 BewG), eines Anteils an einer gewerblich oder freiberu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Thesaurierungsbegünstigung / 4.2 Durchführung der Nachversteuerung

Die Nachversteuerung erfolgt in allen genannten Fällen[1] nach § 34a Abs. 4 Satz 2 EStG mit dem Steuersatz von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag. Denn die Nachsteuer erhöht die festzusetzende Einkommensteuer und damit die Bemessungsgrundlage für den Solidaritätszuschlag.[2] Sie ist auf den nachversteuerungspflichtigen Betrag begrenzt, der nach § 34a Abs. 3, 4 EStG wie folg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 7... / 3.2 Steuerfreiheit von Sanierungserträgen

Rz. 22 Nach § 3a Abs. 1 S. 1 EStG sind Betriebsvermögensmehrungen oder Betriebseinnahmen aus einem Schuldenerlass zum Zwecke einer unternehmensbezogenen Sanierung steuerfrei. Die Steuerbefreiung gilt für alle Unternehmen und damit auch für gewerbliche Unternehmen jeglicher Rechtsform.[1] Unerheblich ist, ob die Gewinnermittlung nach §§ 4 Abs. 1, 5 oder nach § 4 Abs. 3 EStG e...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 34 Ersatzan... / 2.3 Erlöschen des Ersatzanspruchs

Rz. 19 Abs. 3 bestimmt eine Frist von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, für das die zu ersetzende Leistung erbracht wurde, wie das Gesetz seit dem 1.8.2016 ausdrücklich bestimmt, als Erlöschensfrist. Es kommt also nicht auf den Zeitpunkt der Auszahlung an, sondern auf den Monat, für den die Zahlung bestimmt ist. Dadurch beträgt die Erlöschensfrist mindestens 3 Kalende...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 7 Nachversteuerung bei Betriebsveräußerung oder -aufgabe (Abs. 6)

Rz. 27 Zur Nachversteuerung des nachversteuerungspflichtigen Betrags nach § 34a Abs. 4 EStG führen gem. § 34a Abs. 6 S. 1 Nr. 1 bis 5 EStG [1] die Betriebsveräußerung oder -aufgabe i. S. d. §§ 14, 16 Abs. 1 und 3 EStG sowie des § 18 Abs. 3 EStG (§ 34a Abs. 6 S. 1 Nr. 1 EStG), die Einbringung eines Betriebs oder Mitunternehmeranteils in eine Kapitalgesellschaft oder eine Genosse...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vollstreckung / 1 Vollstreckungsvoraussetzungen

Voraussetzungen für den Beginn der Vollstreckung sind die Fälligkeit der Leistung und die Bekanntgabe des Leistungsgebots. Erst wenn diese Voraussetzungen gegeben sind, darf die Vollstreckung beginnen. Ferner muss seit der Aufforderung zur Leistung oder Duldung oder Unterlassung mindestens 1 Woche verstrichen sein.[1] Das Leistungsgebot ergeht regelmäßig zusammen mit dem Ste...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 2.5.5 Stundung und Erlass

Rz. 56 Stundung und Erlass der GewSt erfolgen durch die Gemeinde, wenn dieser die Verwaltung der GewSt übertragen worden ist. Der Steuerpflichtige hat dann nach den allgemeinen Vorschriften der VwVfG oder der VwGO Widerspruch einzulegen und Klage vor dem Verwaltungsgericht zu erheben.mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 2.3.1 Sachliche Zuständigkeit

Rz. 31 Zur Entgegennahme von Erklärungen außerhalb des Verwaltungsverfahrens wie z. B. der An- oder Abmeldung eines Gewerbebetriebs ist die Gemeinde zuständig. Die Gemeinde unterrichtet dann gem. § 22 AO das zuständige Finanzamt. Erfolgt die Anmeldung fälschlicherweise beim Finanzamt, das insoweit unzuständig ist, leitet dieses die Meldung an die Gemeinde weiter.[1] In den St...mehr

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Weilbach, GrEStG § 22 Unbed... / 2 Unbedenklichkeitsbescheinigung und Steuerbefreiung

Rz. 4 Hat das FA vor Erlass eines Steuerbescheids eine Unbedenklichkeitsbescheinigung gem. § 22 GrEStG 1983 erteilt, so berechtigt das nicht zu der Annahme, das FA habe einem Steuerbefreiungsantrag entsprochen. Der mögliche Steuerschuldner kann verlangen, dass das FA ihm einen schriftlichen Bescheid darüber bekannt gibt, ob der Erwerbsvorgang steuerfrei ist (BFH v. 15.2.1984...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5.1 Die Einwendungen

Rz. 42 Der Schuldner kann nach § 767 Abs. 1 ZPO "Einwendungen, die den durch Urteil festgestellten Anspruch selbst betreffen", mit der Klage geltend machen. Damit dient der Vollstreckungsabwehrantrag nach § 767 ZPO der Durchsetzung rechtsvernichtender, – hemmender und – beschränkender Einwendungen (KG, NJW 2015, 3726). Da das Urteil den Schuldner zur Erfüllung eines materiel...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 3.2 Stundungszinsen (Abs. 1 S. 2 Nr. 2)

Rz. 19 Bei den Stundungszinsen [1] beginnt die Festsetzungsfrist mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Stundung geendet hat. Entscheidend ist das Ende der gewährten Stundung, nicht dagegen der tatsächlich in Anspruch genommenen Stundung.[2] Bei vorzeitiger Zahlung ist also nicht der Zeitpunkt der endgültigen Zahlung, sondern das Ende der gewährten Stundung maßgebend.[...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 1.2 Monatsfrist (§ 238 Abs. 1 S. 2 AO)

Rz. 3 Zinsen werden für jeden einzelnen zu verzinsenden Anspruch (jede Steuerart, jeder Zeitraum, Vorauszahlungen und Jahressteuern für sich) nach vollen Zinsmonaten, nicht nach Kalendermonaten berechnet. Abweichend von der Ermittlung der Säumniszuschläge[1] bleiben angefangene Monate außer Ansatz. Rz. 4 Gerechnet wird vom ersten Tag des Zinslaufes an. Das ist bei den Zinsen ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 2.1 Verzinsung nach der AO

Rz. 4 Die AO enthält keine Legaldefinition für den Begriff Zinsen. Ebenso wie im Zivilrecht[1] handelt es sich um die laufzeitabhängige Gegenleistung für die mögliche Nutzung eines auf Zeit überlassenen oder vorenthaltenen Geldkapitals.[2] Auch nach dem Zinsbegriff des Unionsrechts gleichen Zinsen wirtschaftlich den Nachteil einer vorenthaltenen Nutzung des Kapitals aus und ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 2.5 Verzinsung nach anderen steuerlichen Gesetzen

Rz. 18 Neben der AO enthalten auch Einzelsteuergesetze und andere Gesetze besondere Verzinsungsregelungen. So ist nach § 28 ErbStG beim Erwerb von Betriebsvermögen oder land- und forstwirtschaftlichem Vermögen, bei der Ersatzerbschaftsteuer sowie bei zu Wohnzwecken genutzten Grundstücken auf Antrag eine Stundung der ErbSt bis zu 7 Jahren auszusprechen, die zinspflichtig ist....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 5 Ertragsteuerliche Behandlung der Steuerzinsen

Rz. 26 Vom Stpfl. zu zahlende Zinsen sind seit dem 1.1.1990 nur noch dann als Werbungskosten oder Betriebsausgaben anzuerkennen, wenn deren Voraussetzungen gegeben sind. Durch das StEntlG v. 24.3.1999[1] ist der bis dahin gegebene Sonderausgabenabzug in § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG für Nachzahlungszinsen[2] rückwirkend zum 1.1.1999 aufgehoben worden. Der Abzug von Nachzahlungs-, S...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 8 Bindungswirkung (Abs. 5)

Rz. 41 Nach dem durch das zweite Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung v. 12.7.2022[1] eingefügten Abs. 5 hat die Festsetzung von Zinsen nach § 233a AO Bindungswirkung für die Zinsfestsetzungen nach §§ 234 bis 237 AO (d. h. Anrechnung von Stundungs-, Hinterziehungs- Prozess- und Aussetzungszinsen) . Der Abs. 5 stellt klar, dass...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Stille Mitarbeiterbeteiligu... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Einräumung einer stillen Mitarbeiterbeteiligung wegen Liquiditätsproblemen

Die Hans Groß GmbH hat gravierende Liquiditätsprobleme. Zu deren Lösung wurde mit den Mitarbeitern die Stundung des Urlaubsgelds und der Jahressonderzahlung vereinbart. Als Ausgleich erhielten die Mitarbeiter schenkweise je eine stille Mitarbeiterbeteiligung, wobei der Grundstock 1.000 EUR betrug. Am Jahresende wurde den Mitarbeitern eine Gewinnbeteiligung von jeweils 300 EU...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / e) Höhe des Zinssatzes bei Aussetzungszinsen nach wie vor nicht verfassungswidrig

Die Festsetzung von Aussetzungszinsen (§ 237 Abs. 1 S. 1 AO) in einer Höhe von 0,5 % pro vollem Monat ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Es besteht keine verfassungsrechtlich problematische Ungleichbehandlung darin, dass der Gesetzgeber aufgrund BVerfG v. 8.7.2021 – 1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17, GmbHR 2021, 995 = GmbH-StB 2021, 272 (Brinkmeier) nur für Nachzahlung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stundung

Zusammenfassung Begriff Die Finanzbehörden können Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis ganz oder teilweise stunden, wenn die Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für den Schuldner bedeuten würde und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet erscheint. Die Stundung von fälligen Steueransprüchen ist an relativ eng gefasste Voraussetzungen geknüpft. Die Einz...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stundung / 1 Stundung der Lohnsteuer

Eine Stundung der Lohnsteuer (deren Schuldner der Arbeitnehmer ist) in der Weise, dass der Arbeitnehmer beim Finanzamt einen Verwaltungsakt erwirkt, der den Arbeitgeber berechtigt, die Einbehaltung der Lohnsteuer für einen befristeten Zeitraum auszusetzen oder die Einbehaltung in Raten vorzunehmen, ist im Lohnsteuerverfahren gesetzlich ausgeschlossen.[1] Es ist auch grundsät...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stundung / 2 Stundung der Einkommensteuer in besonderen Fällen

Wird ein Arbeitnehmer zur Einkommensteuer veranlagt und ergibt sich dabei eine Einkommensteuer-Nachforderung, kann diese gleichfalls gestundet werden, sofern die Voraussetzungen des § 222 Sätze 1, 2 AO erfüllt sind. Nach dieser Vorschrift kann eine Stundung dann in Betracht kommen, wenn die Einziehung einer Steuer mit erheblichen Härten für den Steuerpflichtigen verbunden is...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stundung / 2 Voraussetzungen für eine Stundung

Die Stundung der Gesamtsozialversicherungsbeiträge ist vom Arbeitgeber oder einer von ihm beauftragten Stelle (z. B. Steuerberater) bei der Einzugsstelle (Krankenkasse) zu beantragen. Sind in einem Betrieb mehrere Krankenkassen vertreten, ist der Stundungsantrag bei jeder Krankenkasse zu stellen. Ansprüche auf den Gesamtsozialversicherungsbeitrag darf die Einzugsstelle allerd...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stundung / 1.1 Gegenstand der Stundung

Gestundet werden können Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis, d. h. neben den Steueransprüchen auch Ansprüche auf steuerliche Nebenleistungen sowie Haftungsansprüche. Dagegen ist nach § 222 Satz 3 AO eine Stundung zwingend ausgeschlossen bei einzubehaltenden Abzugssteuern (insbesondere Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer, Einkommensteuer-Abzüge nach §§ 48, 50a EStG). Entsprec...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stundung / 2 Stundung bei Lohnansprüchen

Die Stundung ist bei Lohnansprüchen der Arbeitnehmer nur innerhalb der Schranken der Lohn- und Gehaltspfändung zulässig. 2.1 Ende des Arbeitsverhältnisses Grundsätzlich ist die Stundung auf die Dauer des Arbeitsverhältnisses beschränkt. Wollen die Parteien, dass die Stundung über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus Geltung hat, so muss es hierfür ausdrückliche Anhaltspunk...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stundung / 2.4 Rechtsfolgen der Stundung

Die Stundung eines Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis bewirkt, dass sich die Fälligkeit hinausschiebt, d. h. es entstehen zwar keine Säumniszuschläge, aber Stundungszinsen. Das Hinausschieben der Fälligkeit bewirkt ferner, dass die Finanzbehörde nicht vollstrecken kann (§ 254 Abs. 1 Satz 1 AO). Außerdem führt die Stundung zur Unterbrechung der Zahlungsverjährung (§ 231...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stundung / 2.3 Stundung als Ermessensentscheidung

Die Entscheidung über einen Stundungsantrag ist eine Ermessensentscheidung (§ 5 AO), die allerdings eingeschränkt ist. Das bedeutet, dass eine Stundung vom Finanzamt praktisch nicht verwehrt werden kann, wenn die Einziehung des Anspruchs zum Zeitpunkt seiner Fälligkeit eine erhebliche Härte für den Steuerpflichtigen bedeutet und seine Gefährdung durch die Stundung ausgeschlo...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stundung / 1 Voraussetzungen der Stundung

1.1 Gegenstand der Stundung Gestundet werden können Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis, d. h. neben den Steueransprüchen auch Ansprüche auf steuerliche Nebenleistungen sowie Haftungsansprüche. Dagegen ist nach § 222 Satz 3 AO eine Stundung zwingend ausgeschlossen bei einzubehaltenden Abzugssteuern (insbesondere Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer, Einkommensteuer-Abzüge nach...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stundung / Zusammenfassung

Begriff Die Finanzbehörden können Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis ganz oder teilweise stunden, wenn die Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für den Schuldner bedeuten würde und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet erscheint. Die Stundung von fälligen Steueransprüchen ist an relativ eng gefasste Voraussetzungen geknüpft. Die Einziehung des fäll...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stundung / 3 Korrekturmöglichkeiten

Sofern eine Stundung mit einem Widerrufsvorbehalt (§ 120 Abs. 2 Nr. 3 AO) versehen ist, kann sich eine Änderung aus der Ausübung des vorbehaltenen Widerrufs ergeben (§ 131 Abs. 2 Nr. 1 AO), die jedoch als Ermessensentscheidung ermessensfehlerfrei ausgeübt werden muss. Sofern kein Widerrufsvorbehalt vorhanden ist, kann die Stundung nur unter den Voraussetzungen des § 130 Abs....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stundung / 2.1 Ende des Arbeitsverhältnisses

Grundsätzlich ist die Stundung auf die Dauer des Arbeitsverhältnisses beschränkt. Wollen die Parteien, dass die Stundung über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus Geltung hat, so muss es hierfür ausdrückliche Anhaltspunkte in einer Stundungsvereinbarung geben. Im Falle einer solchen Stundungsvereinbarung steht dem Gläubiger ein außerordentliches Kündigungs- bzw. Widerruf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stundung / 1 Vereinbarung und Wirkung

Eine Stundung kann bereits bei Vertragsschluss vereinbart werden oder im Wege der Vertragsänderung nachträglich erfolgen.[1] Für die Stundung ist im Allgemeinen keine bestimmte Form vorgeschrieben. Es genügt grundsätzlich eine mündliche Vereinbarung zwischen Gläubiger und Schuldner, aus Nachweisgründen ist jedoch die Schriftform sinnvoll. Durch Tarifvertrag oder Betriebsverei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stundung / 4 Rechtsbehelfe

Gegen einen die Stundung ablehnenden, sie nicht in der beantragten Höhe gewährenden Verwaltungsakt bzw. gegen die Rücknahme oder den Widerruf der Stundung ist der Einspruch gegeben (§ 347 AO). Erlässt das Finanzamt eine Einspruchsentscheidung, hat der Steuerschuldner die Möglichkeit, Verpflichtungsklage zu erheben (§ 40 FGO). Das Gericht prüft nach den Verhältnissen im Zeitp...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stundung / 1.3 Gefährdung des Anspruchs

Die Stundung von Steueransprüchen setzt neben der vorstehend erläuterten erheblichen Härte weiterhin voraus, dass durch sie der Steueranspruch nicht gefährdet erscheint. Dies ist der Fall, wenn er zu dem späteren Fälligkeitszeitpunkt nicht mehr oder nur noch mit Schwierigkeiten realisiert werden kann.[1] Maßgebend sind die Gesamtumstände des Einzelfalls. Der Stundungsanspruch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stundung / 1.4 Sicherheitsleistung

I. d. R. soll eine Stundung nur gegen Sicherheitsleistung erfolgen (§ 222 Satz 2 AO), weil bei ausreichender Sicherheitsleistung der Anspruch nicht gefährdet ist. Das ist allerdings nur bei der Hingabe banküblicher Sicherheiten, wie z. B. Sicherung durch Hypotheken, Grundschulden oder durch Bürgschaft eines solventen Bürgen, ­z. B. Bank, der Fall. Gleichwohl ist die Sicherhe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stundung / 2.3 Einzelfall

Hat ein Arbeitnehmer langjährig Arbeitsleistungen ohne Barvergütung in der Hoffnung erbracht, der Arbeitgeber werde ihn zum Erben einsetzen, so hat er einen Vergütungsanspruch nach näherer Maßgabe des § 612 Abs. 2 BGB, der bis zum Tode des Arbeitgebers oder bis zur Testamentseröffnung als gestundet anzusehen ist. Von diesem Zeitpunkt ab wird er, wenn die Erbeinsetzung nicht ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stundung / 2.1 Antrag

Die Stundung eines Steueranspruchs setzt regelmäßig einen Antrag des Steuerpflichtigen voraus, obwohl sie auch von Amts wegen gewährt werden kann (§ 222 Satz 2 AO). Zu beachten ist, dass der Stundungsantrag möglichst vor Fälligkeit der Steueransprüche gestellt wird, um mögliche Säumnisfolgen (Säumniszuschläge, Einleitung von Vollziehungsmaßnahmen) zu vermeiden. Bei einem nac...mehr