Fachbeiträge & Kommentare zu Teileinkünfteverfahren

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Betriebsaufspaltung: Rechnu... / 1.7 Rechtsfolgen der Betriebsaufspaltung

Rz. 20 Aus der Betriebsaufspaltung sind folgende Schlussfolgerungen zu ziehen: die GmbH-Anteile sind notwendiges Betriebsvermögen, sofern das Besitzunternehmen ein Einzelunternehmen ist, bzw. Sonderbetriebsvermögen der Personengesellschaft, soweit dieses Besitzunternehmen ist und die Anteile den einzelnen Gesellschaftern gehören[1] der Gewinnausschüttungsanspruch ist phasenver...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechnu... / 1.2 Gründe für die Betriebsaufspaltung

Rz. 4 Gründe für die Aufspaltung eines Unternehmens und die Schaffung einer Doppelgesellschaft können verschiedener Natur sein. In erster Linie interessieren vielleicht mögliche Steuerersparnisse; oft aber auch mag die Haftungsbeschränkung im Vordergrund stehen. Die für die Doppelgesellschaft charakteristische Trennung von Besitz und Betrieb unter Einschaltung einer Kapitalge...mehr

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Abgeltungsteuer / 2.1 Andere Einkunftsarten

Die Abgeltungsteuer gilt nicht für Einkünfte, die einer anderen Einkunftsart als § 20 EStG zuzuordnen sind, d. h. ein Steuerabzug hat insoweit keine abgeltende Wirkung.[1] Kapitalerträge im Betriebsvermögen und Einkünfte i. S. d. § 17 EStG unterliegen nach wie vor der progressiven Einkommensteuer, wobei hierfür ggf. auch das Teileinkünfteverfahren anzuwenden ist.mehr

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Teileinkünfteverfahren

Zusammenfassung Begriff Ab 2001 wurde die Besteuerung von Kapitalgesellschaften vom sog. Anrechnungsverfahren auf eine Definitivbesteuerung mit einem Körperschaftsteuersatz von 25 % umgestellt. Da die Einkünfte auf Ebene der Körperschaft schon versteuert werden, sollen Einkünfte von natürlichen Personen, die mit einer Beteiligung an Körperschaften zusammenhängen, nicht nochma...mehr

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Teileinkünfteverfahren / Zusammenfassung

Begriff Ab 2001 wurde die Besteuerung von Kapitalgesellschaften vom sog. Anrechnungsverfahren auf eine Definitivbesteuerung mit einem Körperschaftsteuersatz von 25 % umgestellt. Da die Einkünfte auf Ebene der Körperschaft schon versteuert werden, sollen Einkünfte von natürlichen Personen, die mit einer Beteiligung an Körperschaften zusammenhängen, nicht nochmals in voller Hö...mehr

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Teileinkünfteverfahren / 2 Betriebsvermögen

Für Beteiligungserträge und Veräußerungsvorgänge im Betriebsvermögen wurde das Halbeinkünfteverfahren ab dem 1.1.2009 zu einem Teileinkünfteverfahren umgewandelt. Danach sind nur noch 40 % der Einnahmen steuerfrei.[1] Kosten können zu 60 % abgezogen werden.[2] 2.1 Gewinnausschüttungen und laufende Aufwendungen Das Halb-/Teileinkünfteverfahren gilt auch für Einnahmen nach § 20 ...mehr

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Teileinkünfteverfahren / 3.1 Ausschüttungen und Thesaurierungen bis 2017

Ausgeschüttete und ausschüttungsgleiche Erträge aus Anteilscheinen an Investmentfonds gehören bis 2017 innerhalb der gesetzlichen Grenzen des § 2 InvStG beim Privatanleger zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Bei betrieblichen Einkünften werden diese im Rahmen der jeweiligen Einkunftsart erfasst. Soweit die Erträge mit Dividenden/Gewinnausschüttungen auf Ebene des Fonds zus...mehr

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Teileinkünfteverfahren / 2.1 Gewinnausschüttungen und laufende Aufwendungen

Das Halb-/Teileinkünfteverfahren gilt auch für Einnahmen nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG, die einer anderen Einkunftsart zuzurechnen sind[1], d. h. für Einnahmen im Betriebsvermögen. Achtung Streubesitzdividenden Ab dem 1.3.2013 wurde die Steuerbefreiung von "Streubesitzdividenden" (= Dividenden bis zu einer Beteiligung von 10 %) im KStG abgeschafft. D. h. diese Dividenden u...mehr

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Teileinkünfteverfahren / 2.4 Betriebsveräußerungen und -aufgaben

2.4.1 Veräußerungsgewinnermittlung Wird ein Betrieb veräußert oder aufgegeben[1], sind im Rahmen der Veräußerungsgewinnermittlung die anteiligen Gewinne aus den im Betriebsvermögen enthaltenen Beteiligungen zu 60 % (bzw. bis 2008 zur Hälfte) steuerpflichtig. Bei der Veräußerung von einbringungsgeborenen Anteilen gelten Besonderheiten bei der Anwendung des Halb-/Teileinkünftev...mehr

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Teileinkünfteverfahren / 1 Einkünfte aus Kapitalvermögen

1.1 Gewinnausschüttungen 1.1.1 Rechtslage ab 2009 Das Halbeinkünfteverfahren für Privatanleger wurde ab dem Veranlagungszeitraum (VZ) 2009 zugunsten der Abgeltungsteuer abgeschafft.[1] Somit unterliegt die volle Gewinnausschüttung/Dividende dem fixen Steuersatz von 25 % [2], welcher auch für Zwecke des Kapitalertragsteuerabzugs gilt und Abgeltungswirkung hat.[3] Der Abzug von A...mehr

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Teileinkünfteverfahren / 1.1 Gewinnausschüttungen

1.1.1 Rechtslage ab 2009 Das Halbeinkünfteverfahren für Privatanleger wurde ab dem Veranlagungszeitraum (VZ) 2009 zugunsten der Abgeltungsteuer abgeschafft.[1] Somit unterliegt die volle Gewinnausschüttung/Dividende dem fixen Steuersatz von 25 % [2], welcher auch für Zwecke des Kapitalertragsteuerabzugs gilt und Abgeltungswirkung hat.[3] Der Abzug von Aufwendungen in Zusammenh...mehr

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Teileinkünfteverfahren / 1.2.2 Veräußerungen nach § 17 EStG

Die Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften im Privatvermögen wird nach § 17 EStG besteuert, wenn der Veräußerer innerhalb der letzten 5 Jahre am Kapital der Gesellschaft zu mindestens 1 % unmittelbar oder mittelbar beteiligt war. Der Veräußerungspreis unterliegt nach § 3 Nr. 40 Satz 1c EStG ab dem VZ 2009 dem Teileinkünfteverfahren, wonach dieser zu 40 % steuerfrei...mehr

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Teileinkünfteverfahren / 2.4.1 Veräußerungsgewinnermittlung

Wird ein Betrieb veräußert oder aufgegeben[1], sind im Rahmen der Veräußerungsgewinnermittlung die anteiligen Gewinne aus den im Betriebsvermögen enthaltenen Beteiligungen zu 60 % (bzw. bis 2008 zur Hälfte) steuerpflichtig. Bei der Veräußerung von einbringungsgeborenen Anteilen gelten Besonderheiten bei der Anwendung des Halb-/Teileinkünfteverfahrens.mehr

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Teileinkünfteverfahren / 1.1.1 Rechtslage ab 2009

Das Halbeinkünfteverfahren für Privatanleger wurde ab dem Veranlagungszeitraum (VZ) 2009 zugunsten der Abgeltungsteuer abgeschafft.[1] Somit unterliegt die volle Gewinnausschüttung/Dividende dem fixen Steuersatz von 25 % [2], welcher auch für Zwecke des Kapitalertragsteuerabzugs gilt und Abgeltungswirkung hat.[3] Der Abzug von Aufwendungen in Zusammenhang mit Gewinnausschüttu...mehr

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Teileinkünfteverfahren / 1.2 Veräußerungsgeschäfte

Die Veräußerung von nach dem 31.12.2008 erworbenen Anteilen an Körperschaften unterliegt grundsätzlich ab 2009 der Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge.[1] Das Halb- bzw. Teileinkünfteverfahren findet für diese Norm keine Anwendung.[2] Die Veräußerung bei Beteiligungen von mindestens 1 % am Kapital der Gesellschaft fällt unter § 17 EStG. 1.2.1 Private Veräußerungsgeschäfte Bei d...mehr

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Teileinkünfteverfahren / 1.1.2 Rechtslage bis 2008

Die Einnahmen aus § 20 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG unterlagen dem Halbeinkünfteverfahren.[1] Die damit wirtschaftlich zusammenhängenden Werbungskosten konnten nach § 3c Abs. 2 EStG auch nur zur Hälfte abgezogen werden.mehr

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Teileinkünfteverfahren / 2.4.2 Betriebsveräußerung gegen wiederkehrende Bezüge

Bei der Veräußerung eines Betriebs gegen wiederkehrende Leistungen hat der Veräußerer ein Wahlrecht zwischen Sofortbesteuerung (mit Anwendung des § 16 EStG) und nachträglicher Besteuerung der Leistungen.[1]mehr

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Teileinkünfteverfahren / 4 Kirchensteuer

Zur Ermittlung der Kirchensteuer ist das zu versteuernde Einkommen um die nach § 3 Nr. 40 EStG steuerfreien Beträge zu erhöhen und um die nach § 3c Abs. 2 EStG nicht abziehbaren Beträge zu mindern.[1]mehr

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Teileinkünfteverfahren / 3 Besonderheiten bei ­Investmentfonds

3.1 Ausschüttungen und Thesaurierungen bis 2017 Ausgeschüttete und ausschüttungsgleiche Erträge aus Anteilscheinen an Investmentfonds gehören bis 2017 innerhalb der gesetzlichen Grenzen des § 2 InvStG beim Privatanleger zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Bei betrieblichen Einkünften werden diese im Rahmen der jeweiligen Einkunftsart erfasst. Soweit die Erträge mit Dividend...mehr

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Teileinkünfteverfahren / 1.2.1 Private Veräußerungsgeschäfte

Bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Veräußerungsgewinns, insbesondere aus Aktienverkäufen, waren für bis 2008 erworbene Gesellschaftsanteile im Rahmen des § 23 EStG nur 50 % des Veräußerungsgewinns anzusetzen.[1] Veräußerungsverluste konnten ebenfalls nur zur Hälfte berücksichtigt werden. § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG in der am 31.12.2008 geltenden Fassung einschließlich des Hal...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teileinkünfteverfahren / 2.2 Teilwertabschreibungen

Teilwertabschreibungen auf Anteile im Betriebsvermögen sind nach § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG insoweit nicht abzugsfähig, als die Einnahmen steuerfrei sind. Dementsprechend sind auch Wertaufholungen nur zum Teil bzw. zur Hälfte steuerpflichtig. Gesetzestechnisch erscheint die Wertaufholung in § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. a EStG (Betriebsvermögensmehrung), während der teilweise/hälft...mehr

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Teileinkünfteverfahren / 2.3 Anteilsveräußerungen

Gehören Anteile an einer Kapitalgesellschaft zum Betriebsvermögen, sind die Einnahmen im Fall der Veräußerung, Auflösung oder Herabsetzung des Nennkapitals der Kapitalgesellschaft nur teilweise/hälftig steuerpflichtig (§ 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. a Satz 1 EStG; § 3c Abs. 2 EStG).mehr

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Teileinkünfteverfahren / 3.2 Veräußerungs-/ Rückgabevorgänge

Für Anleger, die ihre Anteile im Privatvermögen halten, ist die Anwendung des Teil-/Halbeinkünfteverfahrens ausdrücklich ausgeschlossen.[1] Bei Anteilen im Betriebsvermögen von Personenunternehmen wird die Gewährung des Teil-/Halbeinkünfteverfahrens durch den sog. Aktiengewinn sichergestellt (§ 8 Abs. 1–4 InvStG). Dies gilt auch für den fiktiven Veräußerungsgewinn auf den 31...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aktien / 2.2.1 Laufende Einkünfte

Dividenden und Bezüge aus der ­Liquidation einer Aktiengesellschaft ­gehören beim Personenunternehmen (Einzelunternehmen, Personengesellschaft) zu den Betriebseinnahmen. Die Erträge unterliegen bis 2008 nach § 3 Nr. 40 EStG dem sog. Halbeinkünfteverfahren, wodurch auch die Betriebsausgaben nur hälftig abziehbar sind.[1] Ab 2009 wurde das Halbeinkünfteverfahren in ein Teilein...mehr

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Aktien / 2.2.2 Veräußerung

Die Veräußerung von Aktien unterliegt bis 2008 dem Halbeinkünfteverfahren bzw. ab 2009 dem Teileinkünfte­verfahren.[1] Veräu­ßerungsverluste und Teilwertab­schreibungen können nur anteilig berücksichtigt werden.­mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Weitere Pflichtbestandteile der elektronischen Übermittlung

Rn. 27 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 In § 5b Abs 1 EStG ist lediglich die elektronische Übermittlung der Bilanz, der GuV und ggf der Überleitungsrechnung kodifiziert. Die Schreiben des BMF v 28.09.2011, BStBl I 2011, 855, Anlage zu Rz 11; BMF v 24.05.2016, BStBl I 2016, 500 und BMF v 06.06.2018, BStBl I 2018, 714 nennen jedoch weitere Bestandteile, die ebenfalls elektronisch zu...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.3 Keine Rettung eines Anrechnungsüberhangs durch Antrag nach § 34c Abs. 2 EStG

Wenn z. B. durch Verluste im betrieblichen Bereich die Anrechnung ausländischer Steuern ins Leere lief, war es bis 2008 (bzw. noch heute im Teileinkünfteverfahren) möglich, nach § 34c Abs. 2 EStG anstelle der Anrechnung den Betriebsausgaben-/Werbungskostenabzug für Steuern zu wählen (und damit eine Erhöhung des Verlustrück-/vortrags zu erreichen). Ab 2009 ist ein Abzug der au...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4 Werbungskostenabzug bei ausländischen Einkünften

Auch für ausländische Kapitalerträge gilt der Sparer-Pauschbetrag von 801 EUR (1.602 EUR bei Ehegatten) nach § 20 Abs. 9 EStG. Ein Abzug der den Pauschbetrag übersteigenden tatsächlichen Werbungskosten ist nicht möglich. Ausnahmen: Nach § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG erhält der Kapitalanleger ein Wahlrecht, nach dem er Kapitalerträge i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG 2009 aus e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Steuerpflicht/Steuerfreiheit

Rn. 24 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Zugrunde zu legen sind die nach der für die jeweilige Einkunftsart vorgeschriebenen Einkünfteermittlung berechneten Einkünfte. Steuerfreie Einkünfte, zB die Bruttoeinnahmen iRd sog Halb- bzw Teileinkünfteverfahrens iSd § 3 Nr 40 EStG (systemgerecht ist auch § 3c Abs 2 EStG zu beachten), Spekulationsgewinne von weniger als EUR 600 im Kj (§ 23...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Umfang der Versorgungsleistungen

Rn. 554 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Wiederkehrende Leistungen sind als SA steuerlich zu berücksichtigen, soweit sie nicht BA oder WK sind oder mit Einkünften in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, die bei der Veranlagung außer Betracht bleiben. Damit ist ein Abzug nicht möglich, wenn die Erträge aus dem übertragenen Vermögen ganz oder teilweise steuerfrei gestellt werden, w...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Teleologische Reduktion des § 3c Abs. 2 EStG bei Zinsen auf Darlehen von ­Personengesellschaftern

Leitsatz § 3c Abs. 2 EStG findet im Wege teleologischer Reduktion in dem Umfang auf Betriebsausgaben der Gesamthand keine Anwendung, wie diese Sondervergütungen der Gesellschafter sind. Normenkette § 3c Abs. 2, § 3 Nr. 40, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 Halbsätze 1 und 2 EStG Sachverhalt Eine GmbH & Co. KG hatte mit Mitteln aus Darlehen einiger Kommanditisten Aktien einer spa...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage AESt / 5.5 Zeile 6

In diese Zeile sind die Einkünfte einzutragen, die gem. § 3 Nr. 40 EStG steuerfrei sind. Im Rahmen einer Körperschaftsteuererklärung kann das Teileinkünfteverfahren nur dann zur Anwendung kommen, wenn die Beteiligungserträge zwar von einer Körperschaft erzielt werden, das Einkommen dieser Körperschaft aber im Rahmen einer Organschaft einer natürlichen Person (ggf. über eine ...mehr

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Kapitalertragsteuer / 8.1 Überblick

Nach § 36 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 EStG ist die Kapitalertragsteuer auf die Einkommensteuer anzurechnen. Voraussetzung ist jedoch, dass die Einkünfte bei der Veranlagung erfasst wurden bzw. nach § 3 Nr. 40 EStG (Halbeinkünfteverfahren/Teileinkünfteverfahren) oder nach § 8b KStG bei der Einkommensermittlung außer Ansatz bleiben. Die Steuerbescheinigung ist Voraussetzung für die Anr...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 1.4 Zu versteuerndes Einkommen

Was als Einkommen der Körperschaft gilt und wie dies zu ermitteln ist, bestimmt sich grundsätzlich nach den Regelungen des Einkommensteuergesetzes. So ist auch bei der Körperschaftsteuer die Grundlage der Besteuerung das zu versteuernde Einkommen. Deshalb wird die Körperschaftsteuer auch als "Einkommensteuer der Körperschaften" bezeichnet. Allerdings gibt es von diesem Grunds...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage AESt / 5.7 Zeile 8

In Zeile 8 ist der Betrag der ausländischen Steuer anzugeben, der mit Einkünften im Zusammenhang steht, die dem Teileinkünfteverfahren unterliegen. Da dies nur im Falle einer Organschaft der Fall sein kann, ist diese Zeile nur von Organgesellschaften auszufüllen. Soweit die ausländischen Steuern mit steuerfreien Einkünften im Zusammenhang stehen, können sie nicht gem. § 34c ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.2.1.2 Aufzuteilende inländische Einkommensteuer

Rz. 80 Die aufzuteilende deutsche ESt ist nach § 34c Abs. 1 S. 2 EStG die sich aus §§ 32a, 32b, 32c EStG (nur Vz 2007), §§ 34, 34a und 34b EStG ergebende ESt. Aufgeteilt wird daher die sich aus dem ESt-Tarif nach § 32a EStG ergebende ESt, eventuell nach Berücksichtigung eines Progressionsvorbehalts (§ 32b EStG). Diese tarifliche ESt ist im Vz 2007 durch die Tarifbegrenzung f...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2019 / 4.4 Gewinne aus Anteilen an bestimmten Körperschaften (Zeilen 61–68a)

Hinzugerechnet werden die nach dem Teileinkünfteverfahren bzw. § 8b Abs. 1 KStG steuerfrei bleibenden Gewinnanteile und die diesen gleichgestellten Bezüge und erhaltenen Leistungen aus Anteilen an einer Kapitalgesellschaft.[1] Sie werden gekürzt um die mit ihnen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden Betriebsausgaben, soweit diese nach § 3c EStG zu 60 % bzw. § 8b Abs. 5 ...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2019 / 4.2 Gewinn/Verlust aus Gewerbebetrieb (Zeile 33)

Ausgangspunkt für die Ermittlung des Gewerbeertrags ist der Gewinn/Verlust aus Gewerbebetrieb, der nach den Vorschriften des Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetzes ermittelt wurde. Im Fall der Abwicklung einer GmbH ist der gesamte Abwicklungszeitraum der gewerbesteuerliche Gewinnermittlungszeitraum. Der für diesen Zeitraum ermittelte Gewinn ist ratierlich auf die ei...mehr

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Feststellungserklärung 2019 / 5.6 Teileinkünfteverfahren/Teilfreistellungsverfahren (Zeilen 10–20)

Die Angaben in den Zeilen 10–14 dienen der Feststellung der steuerfreien Einkünfte nach dem Teileinkünfteverfahren[1] und § 8b EStG oder § 4 Abs. 7 UmwStG, die in den laufenden Einkünften (Zeile 4), abweichend zu verteilenden Einnahmen/Ausgaben (Zeile 5), Gewinnen aus Ergänzungsbilanzen (Zeile 6) sowie Gewinnen aus Sonderbilanzen (Zeilen 8) enthalten sind. Die Angaben werden für ...mehr

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Feststellungserklärung 2019 / 5.3 Gewinne aus Ergänzungsbilanzen (Zeile 6)

In Zeile 6 sind Gewinne und Verluste aus evtl. für einzelne Gesellschafter geführten Ergänzungsbilanzen zu erfassen (Summenspalte) und den jeweiligen Gesellschaftern (Gesellschafterspalten) zuzurechnen. Sofern hier der Fall eintritt, dass bei der Veräußerung oder Entnahme von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft das Teileinkünfteverfahren[1] oder (bei beteiligten Kapitalges...mehr

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Feststellungserklärung 2019 / 5.2 Laufende Einkünfte (Zeilen 4/5)

In Zeile 4 sind die laufenden Einkünfte der Gesellschaft/Gemeinschaft, die sich aus der Gewinnermittlung (Bilanz, Einnahmen-Überschussrechnung) bzw. Überschussermittlung ergeben, einzutragen. Der dortige Betrag wird nach dem allgemeinen, sich aus den Angaben in der Anlage FB ergebenden Verteilungsschlüssel verteilt. Soweit dieser sowohl auf der Einnahmen- als auch auf der Au...mehr

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Feststellungserklärung 2019 / 2.2 Anlage FG

Die Anlage FG dient der Ermittlung der festzustellenden Einkünfte sowie sonstiger Besteuerungsgrundlagen. In den Zeilen 4–24 werden die laufenden Einkünfte, die sich nach den jeweiligen Gewinnermittlungen (Einnahme-Überschussrechnung oder Bestandsvergleich) ergeben, unter Berücksichtigung der Besonderheiten beim Teileinkünfteverfahren (Zeilen 5 und 6), bei Erträgen aus Investme...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 3.2 Probleme bei der Erfassung von Betriebseinnahmen

Bei der Erfassung der Betriebseinnahmen sowie der Privatentnahmen in den Zeilen 14 sowie 18 bis 20 durch Nicht-Kleinunternehmer im umsatzsteuerrechtlichen Sinne ist darauf zu achten, dass lediglich Nettowerte ohne Umsatzsteuer angesetzt werden. Die darauf entfallende Umsatzsteuer wird in Zeile 16 gesondert erfasst. Bei den Betriebseinnahmen wird in den Zeilen 14 und 15 zwisch...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 6 Ermittlung des Gewinns

Die Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns erfolgt in 4 Stufen: Zunächst werden in den Zeilen 91 bis 96 steuerfreie Einnahmen nach den §§ 3, 3a EStG abgezogen, entsprechende Betriebsausgaben dem bisherigen Ergebnis wieder hinzugerechnet. Anschließend werden Investitionsabzugsbeträge, Zuschläge nach § 6b Abs. 7, 10 EStG sowie Hinzu- und Abrechnungen infolge des Wechsels der G...mehr

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Kaufpreisraten/-renten / 5.3 Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften

Zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb gehört auch der Gewinn aus der Veräußerung von zum Privatvermögen gehörenden Anteilen an einer GmbH, wenn der Veräußerer innerhalb der letzten 5 Jahre am Kapital der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 1 % beteiligt war.[1] Veräußerungsgewinn i. S. v. § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG ist der Betrag, um den der Veräußerungspreis n...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3.5.1 Allgemeines

Rz. 54 In der KapESt-Bescheinigung ist nicht nur der Name des Gläubigers der Kapitalerträge anzugeben, sondern auch dessen genaue, tatsächliche Anschrift mit Straße, Hausnummer und Wohnort. Rz. 55 Weicht die in der Steuerbescheinigung angegebene Anschrift des Gläubigers der Kapitalerträge von derjenigen ab, unter der er bei dem für ihn zuständigen FA geführt wird, so wird die...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3.5.9 Besonderheiten bei der Bescheinigung nach Muster III

Rz. 106 Die Steuerbescheinigung nach Muster III wird von Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstituten zum einen an Gläubiger herausgegeben, die ihre Kapitalanlagen nicht im Privatvermögen halten (Rz. 69ff.). Diese Steuerbescheinigung hat – anders als die nach Muster I für Privatanleger erstellte Steuerbescheinigung – eine Nachweisfunktion. Nur durch die Steuerbescheinigung k...mehr

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§ 4 Testamentsgestaltung un... / IV. Besteuerung der Begünstigten (Destinatäre)

Rz. 72 Satzungsmäßige Zuwendungen aus dem Vermögen von Stiftungen fallen den Begünstigten (Destinatären) zwar unentgeltlich an, unterliegen aber dennoch in Deutschland grundsätzlich nicht der Schenkungsteuer, da sie zur Erfüllung des Stiftungszwecks vorgenommen werden. Allerdings sind derartige Zuwendungen bei den Destinatären der Einkommensteuer zu unterwerfen. Insoweit fäl...mehr

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§ 22 Das Unternehmertestament / 1. Einkommensteuer

Rz. 89 Gleichgültig, ob bzw. welche Regelungen in der Satzung einer Kapitalgesellschaft für den Fall des Todes eines Gesellschafters vereinbart sind, wird der Anteil zunächst im Weg der Gesamtrechtsnachfolge (insoweit also keine Singularsukzession) vererbt. Dies hat keine einkommensteuerrechtlichen Folgen, weder für den oder die Erben noch auf der Ebene des Erblassers. Kommt...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.5 Das Teileinkünfteverfahren und die Abgeltungsteuer

Rz. 1746 Mit dem Steuersenkungsgesetz (StSenkG v. 23.10.2000, BGBl 2000 I S. 1433) wurde das seit 1977 gültige körperschaftsteuerliche (Voll-)Anrechnungsverfahren mit Wirkung zum 1.1.2001 durch das sog. Halbeinkünfteverfahren ersetzt. Ab dem VZ 2009 wurde das Halbeinkünfteverfahren zu einem Teileinkünfteverfahren modifiziert sowie die sog. Abgeltungsteuer eingeführt. 1.5.1 Ab...mehr