Fachbeiträge & Kommentare zu Teilwert

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Einlagen und ihre Bewertung / 3.1 Teilwert ist höher als die historischen Anschaffungskosten

Besteht die Einlage in einem Anteil an einer Kapitalgesellschaft und ist der Steuerpflichtige an der Gesellschaft im Sinne des § 17 Abs. 1 oder 6 EStG (also zu mindestens 1 %) beteiligt, ist die Bewertung – unabhängig von der Besitzdauer des Steuerpflichtigen – mit dem Teilwert, höchstens jedoch mit den Anschaffungskosten vorzunehmen.[1] Maßgebend ist hier stets der niedrige...mehr

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Entnahmen und ihre Bewertung / 6.1 Sachentnahmen: Ansatz des Teilwerts

Die Bewertung von Sachentnahmen ist in § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 EStG geregelt. Danach sind Entnahmen grundsätzlich mit ihrem Teilwert im Zeitpunkt der Entnahme zu bewerten. In bestimmten Ausnahmefällen (insbesondere bei Sachspenden) kann die Entnahme von Wirtschaftsgütern nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 4 EStG mit dem Buchwert dieser Wirtschaftsgüter bewertet werden. Bei einer Sach...mehr

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Einlagen und ihre Bewertung / 1.3 Teilwertansatz ist prinzipiell zwingend

In das Betriebsvermögen eingelegte Wirtschaftsgüter sind grundsätzlich mit dem Teilwert zu bewerten. Das gilt nach § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 Halbsatz 1 EStG unabhängig davon, ob der Teilwert höher oder niedriger als die Anschaffungs- oder Herstellungskosten ist. Teilwert ist gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG der Betrag, den ein Erwerber des ganzen Betriebs im Rahmen des Gesamt...mehr

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Entnahmen / 3.1 Bewertung entnommener Wirtschaftsgüter

Entnahmen des Steuerpflichtigen für sich, für seinen Haushalt oder für andere betriebsfremde Zwecke sind nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 EStG mit dem Teilwert anzusetzen. Die Vorschrift bezweckt vor allem, die während der Zugehörigkeit der entnommenen Wirtschaftsgüter zum Betriebsvermögen entstandenen stillen Reserven möglichst lückenlos zu erfassen (Gewinnrealisierung).[1] Sti...mehr

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Einlagen und ihre Bewertung / 12 Einlagen und Bewertung bei Betriebseröffnung

Bei Eröffnung eines Betriebs ist § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG entsprechend anzuwenden.[1] Wirtschaftsgüter, die ein Steuerpflichtiger bei Eröffnung eines Betriebs aus dem Privatvermögen einbringt, sind wie Einlagen in einen bestehenden Betrieb zu bewerten. Unter die Vorschrift fallen nur Wirtschaftsgüter, die nicht von vornherein für den schon in Entstehung begriffenen Betrieb erwo...mehr

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Einlagen und ihre Bewertung / 10 Wiedereinlage nach vorhergehender Entnahme

Betrifft die Einlage ein Wirtschaftsgut, das innerhalb von 3 Jahren vor der Einlage aus dem Betriebsvermögen entnommen worden ist, tritt gem. § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 3 EStG an die Stelle der Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Wert, mit dem die Entnahme angesetzt worden ist. Entsprechend ist zu verfahren, soweit die eingelegten Wirtschaftsgüter innerhalb des schädlichen ...mehr

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Einlagen und ihre Bewertung / 1.4.2 Einlage eines Wirtschaftsguts nach Verwendung bei den Überschusseinkünften

§ 7 Abs. 1 Satz 5 EStG enthält eine Spezialvorschrift zur Ermittlung der AfA-Bemessungsgrundlage nach Einlage eines abnutzbaren Wirtschaftsguts aus dem Privatvermögen in ein Betriebsvermögen. Die Finanzverwaltung hat früher § 7 Abs. 1 Satz 5 EStG so interpretiert, dass sich die weiteren AfA nach Einlage nach den fortgeführten historischen Anschaffungskosten bemessen.[1] Dies...mehr

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Einlagen und ihre Bewertung / 2.1 Zweck der 3-Jahresfrist

Wirtschaftsgüter (mit Ausnahme von Anteilen an Kapitalgesellschaften i. S. d. § 17 Abs. 1 EStG) sind nach § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 Halbsatz 2 Buchst. a EStG höchstens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen, wenn das zugeführte Wirtschaftsgut innerhalb der letzten 3 Jahre vor dem Zeitpunkt der Zuführung "aus dem Privatvermögen" [1] angeschafft oder hergestellt...mehr

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Einlagen und ihre Bewertung / 1.4.1 Grundsatz: Einlagewert als AfA Bemessungsgrundlage

Der Einlagewert (= Teilwert) im Zeitpunkt der Einlage bildet grundsätzlich die AfA-Bemessungsgrundlage für die künftige betriebliche Nutzung des Wirtschaftsguts. Bemessungsgrundlage für die AfA sind zwar nach § 7 Abs. 1 Satz 1 EStG grundsätzlich die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts. Im Fall der Einlage tritt deren Wert aber für die Bestimmung der A...mehr

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Einlagen / 5.2 Begrenzung des Einlagewerts

Von dem Grundsatz, dass Einlagen mit dem Teilwert anzusetzen sind, gibt es Ausnahmen. Einlagen sind höchstens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen, wenn das zugeführte Wirtschaftsgut innerhalb der letzten drei Jahre vor dem Zeitpunkt der Zuführung "aus dem Privatvermögen" [1] angeschafft oder hergestellt worden ist,[2] ein Anteil an einer Kapitalgesellschaft...mehr

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Einlagen / 6.4 Rechtsfolgen bei der Kapitalgesellschaft

Die verdeckte Einlage führt zu einer Vermehrung des Betriebsvermögens der Kapitalgesellschaft, entweder durch den Ansatz bzw. die Erhöhung eines Aktivpostens oder den Wegfall bzw. die Verminderung eines Passivpostens. Verdeckte Einlagen sind, soweit keine Besonderheiten gelten, mit dem Teilwert zu bewerten.[1] Diese Vorschrift findet zunächst Anwendung, wenn Wirtschaftsgüter...mehr

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Entnahmen / 2.1.2 Sachentnahme von Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens

Gegenstand einer Entnahme können alle Wirtschaftsgüter sein, die zum notwendigen oder gewillkürten Betriebsvermögen gehören, sowie Nutzungen und Leistungen. Als Beispiele für die Entnahme von Wirtschaftsgütern nennt das Gesetz Geld (Barentnahmen), Waren und Erzeugnisse. Daneben kommen grundsätzlich aber auch alle anderen Wirtschaftsgüter als Gegenstand einer Entnahme in Betr...mehr

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Einlagen und ihre Bewertung / Zusammenfassung

Überblick Gewinn ist nach § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG der "Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahrs und dem Betriebsvermögen am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahrs, vermehrt um den Wert der Entnahmen und vermindert um den Wert der Einlagen". Der Unterschiedsbetrag aus dem Vergleich der beiden Betriebsvermögen weist die Veränderunge...mehr

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Einlagen und ihre Bewertung / 2.2 Einlage eines abnutzbaren Wirtschaftsguts

Wird ein abnutzbares Wirtschaftsgut innerhalb von 3 Jahren nach der Anschaffung oder Herstellung eingelegt, sind gem. § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 2 EStG die zum Vergleich mit dem Teilwert heranzuziehenden Anschaffungs- oder Herstellungskosten um die AfA zu kürzen, die auf den Zeitraum zwischen der Anschaffung oder Herstellung des Wirtschaftsguts und der Einlage entfallen. Dazu geh...mehr

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Einlagen und ihre Bewertung / 7 Einlage eines Grundstücks und anschließende Veräußerung aus dem Betriebsvermögen heraus als privates Veräußerungsgeschäft

Die Einlage eines Grundstücks des Steuerpflichtigen in das Betriebsvermögen seines Einzelunternehmers stellt mangels Rechtsträgerwechsels keine entgeltliche Veräußerung i. S. d. § 23 Abs. 1 EStG dar. Als Veräußerung i. S. d. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG gilt nach § 23 Abs. 1 Satz 5 Nr. 1 EStG auch die Einlage eines Grundstücks oder grundstücksgleichen Rechts in das Betriebs...mehr

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Entnahmen und ihre Bewertung / 9 Rechtliches Sonderproblem: Entstrickungstatbestände

Unter Entstrickung versteht man einen Sachverhalt, der zur Folge hat, dass stille Reserven eigentlich nicht mehr in Deutschland besteuert werden können. Früher hat der BFH in der Überführung von Einzelwirtschaftsgütern aus einer inländischen Betriebsstätte in eine ausländische Betriebsstätte stets eine gewinnverwirklichende Entnahme i. S. d. § 4 Abs. 1 Satz 2 EStG gesehen (s...mehr

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Einlagen / 3 Gegenstand der Einlage

Einlagefähig sind bilanzierbare Wirtschaftsgüter aller Art. Das Gesetz bezeichnet als Einlagen "alle Wirtschaftsgüter (Bareinzahlungen und sonstige Wirtschaftsgüter), die der Steuerpflichtige dem Betrieb im Laufe des Wirtschaftsjahrs zugeführt hat".[1] Dementsprechend unterscheidet man zwischen Bareinlagen und Sacheinlagen. Hinweis Begriff Wirtschaftsgut Der Begriff des Wirtsc...mehr

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Entnahmen und ihre Bewertung / 10 Entnahmen bei Einnahmenüberschussrechnung

Bei der Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG gilt der gleiche Entnahmebegriff des § 4 Abs. 1 Satz 2 EStG wie bei der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich. Denn auch bei dieser Gewinnermittlungsart sind zur richtigen Ermittlung des Gewinns Entnahmen und Einlagen, soweit sie nicht in Geld bestehen und sich dadurch gewinnmäßig ohnehin nicht auswirken, g...mehr

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Entnahmen / 1.3 Entnahmen bei der Einnahmenüberschussrechnung

Wird der Gewinn nach § 4 Abs. 3 Satz 1 EStG als "Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben" ermittelt, ist die Entnahmeregelung ebenfalls anwendbar. Das kann zwar nicht ohne Weiteres dem Gesetz entnommen werden. Wenn § 4 Abs. 3 EStG als Gewinn lediglich den Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben bezeichnet, ändert das aber nichts daran, d...mehr

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Einlagen und ihre Bewertung / 9 Einlage eines Wirtschaftsguts i. S. d. § 20 Abs. 2 EStG

Nach § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 Halbsatz 2 Buchst. c EStG sind Einlagen höchstens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu bewerten, wenn es sich bei dem zugeführten Wirtschaftsgut um ein Wirtschaftsgut i.S,d. § 20 Abs. 2 EStG handelt. Diese Vorschrift wurde im Zusammenhang dem Abgeltungsteuersatz von 25 % für Kapitaleinkünfte eingeführt. § 20 Abs. 2 EStG enthält eine R...mehr

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Einlagen und ihre Bewertung / 5 Verdeckte Einlage in eine Kapitalgesellschaft

Eine verdeckte Einlage i. S. d. § 8 Abs. 3 KStG liegt vor, wenn ein Gesellschafter oder eine ihm nahestehende Person der Körperschaft außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Einlagen einen einlagefähigen Vermögensvorteil zuwendet und diese Zuwendung durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist. Das Gesellschaftsverhältnis ist dann ursächlich, wenn ein Nichtgesellschafter ...mehr

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Entnahmen / 3.2.1 Bewertung von Nutzungsentnahmen

Für die Bewertung von Nutzungs-/Leistungsentnahmen trifft § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG keine Aussage.[1] § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 EStG regelt daher lediglich die Bewertung der Sachentnahmen. Eine Nutzungsentnahme liegt vor, wenn nicht das Wirtschaftsgut selbst, sondern nur seine Nutzung dem Betrieb zu betriebsfremden Zwecken entnommen wird, z. B. wenn der Betriebsinhaber ein zum Bet...mehr

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Einlagen und ihre Bewertung / 2.3 Einlage eines geringwertigen Wirtschaftsguts

Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 800 EUR netto können nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 i. V. m. § 6 Abs. 2 EStG im Rahmen einer nichtbetrieblichen Einkunftsart, z. B. bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit oder Vermietung und Verpachtung, im Wege der Sofortabschreibung voll als Werbungskosten abgesetzt werden. Wird ein solches Wirtschaftsg...mehr

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Einlagen und ihre Bewertung / 4 Einlage eines Wirtschaftsguts i. S. d. § 20 Abs. 2 EStG

Nach § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 Halbsatz 2 Buchst. c EStG sind Einlagen höchstens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu bewerten, wenn es sich bei dem zugeführten Wirtschaftsgut um ein Wirtschaftsgut i. S. d. § 20 Abs. 2 EStG oder § 2 Abs. 4 InvG handelt. Der Gesetzgeber will damit sicherstellen, dass nach Einlagen von Wirtschaftsgütern i. S. d. § 20 Abs. 2 EStG in d...mehr

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Entnahmen / 2.2.1 Überführung in den privaten Bereich

Eine Entnahme liegt immer vor bei der Überführung von Wirtschaftsgütern aus dem betrieblichen in den privaten Bereich, z. B. bei Übertragung eines Betriebsgrundstücks durch schenkweise Übereignung an einen Dritten.[1] Die schenkweise Übereignung eines Grundstücks des Betriebsvermögens auf einen Dritten ist aber nur dann als Entnahme zu werten, wenn der Betriebsinhaber nicht n...mehr

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Entnahmen und ihre Bewertung / 5.1 Gewillkürtes Betriebsvermögen ist entnahmefähig

Entnommen werden können nur Wirtschaftsgüter, die entnahmefähig sind. Nicht entnahmefähig ist ein Wirtschaftsgut, das weiterhin notwendiges Betriebsvermögen darstellt. Entnahmefähig sind danach nur Wirtschaftsgüter, die von Anfang an gewillkürtes Betriebsvermögen waren oder die infolge einer Nutzungsänderung aufgehört haben, notwendiges Betriebsvermögen zu sein, andererseits a...mehr

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Entnahmen / 1.2 Entnahmen beim Betriebsvermögensvergleich

Für die Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich (Bestandsvergleich) bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft oder aus selbständiger Arbeit gilt § 4 Abs. 1 EStG, für den Betriebsvermögensvergleich bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb gilt § 4 Abs. 1 EStG i. V. m. § 5 EStG. Dass auch beim sog. qualifizierten Betriebsvermögensvergleich nach § § 4 Abs. 1 i. V....mehr

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Entnahmen und ihre Bewertung / 5.3 Betriebsaufgabe als Totalentnahme

Begrifflich setzt jede Entnahme prinzipiell das Fortbestehen des Betriebs voraus. Einen "Entnahmevorgang eigener Art (Totalentnahme)" stellt jedoch die Betriebsaufgabe dar[1], bei der nach § 16 Abs. 3 Satz 7 EStG anstelle des Teilwerts der gemeine Wert tritt.mehr

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Einlagen und ihre Bewertung / 8 Verdeckte Einlage eines Grundstücks in eine Kapitalgesellschaft als privates Veräußerungsgeschäft

Als Veräußerung i. S. d. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG gilt nach § 23 Abs. 1 Satz 5 Nr. 2 EStG auch die verdeckte Einlage eines Grundstücks oder grundstücksgleichen Rechts in eine Kapitalgesellschaft. Der Begriff der verdeckten Einlage in eine Kapitalgesellschaft ist gesetzlich nicht definiert. Eine verdeckte Einlage ist nach der Rechtsprechung des BFH – im Gegensatz zur off...mehr

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Entnahmen und ihre Bewertung / Zusammenfassung

Überblick Gewinn ist nach § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG der "Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahrs und dem Betriebsvermögen am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahrs, vermehrt um den Wert der Entnahmen und vermindert um den Wert der Einlagen". Der Gewinn beruht auf dem Vergleich des Betriebsvermögens zu zwei unterschiedlichen Stichta...mehr

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Entnahmen / Zusammenfassung

Begriff Entnahmen sind Elemente der steuerrechtlichen Gewinnermittlung. Es handelt sich dabei – mit den Worten der Rechtsprechung – um Wertabgaben aus dem Betrieb zu außerbetrieblichen Zwecken. Grundfall der Entnahme ist die Überführung eines Wirtschaftsguts aus dem Betriebsvermögen in das Privatvermögen, z. B. wenn der Steuerpflichtige ein Gebäudegrundstück aus seinem Betri...mehr

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Entnahmen und ihre Bewertung / 4 Praxisrelevant: Entnahme durch Nutzungsänderung

Es gibt Fälle, in denen eine bestimmte Handlung oder ein bestimmtes Verhalten des Steuerpflichtigen zwangsläufig eine Entnahmehandlung enthält, weil der Steuerpflichtige damit jede Beziehung des Wirtschaftsguts zum Betrieb endgültig beendet und allgemeine steuerliche Grundsätze einer weiteren Zurechnung dieses dem Betrieb nicht mehr dienenden Wirtschaftsguts zu einem Betrieb...mehr

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Vorratsvermögen im Abschlus... / 3.3.1 Teilwertabschreibungen/Voraussichtlich dauernde Wertminderung/Gängigkeitsabschläge

Rz. 42 Gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 und Nr. 2 Satz 2 EStG kann der niedrigere Teilwert nur angesetzt werden, wenn eine voraussichtlich dauernde Wertminderung vorliegt. Gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 4 und Nr. 2 Satz 3 EStG gilt ein striktes Wertaufholungsgebot. Mit BMF, Schreiben v. 2.9.2016 [1] hat das BMF hierzu Stellung genommen; u. a. wird ausgeführt: „Der Teilwert ist grunds...mehr

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Miet- und Pachtverhältnisse... / 5.4 Verpflichtung zum kostenlosen Ersatz des Pachtgegenstands

Rz. 121 Diese Substanzerneuerungspflicht des Pächters muss bei diesem sowohl handelsrechtlich als auch bilanzsteuerrechtlich im Wege einer Rückstellung für Substanzerneuerung berücksichtigt werden. Die noch nicht fällige Verpflichtung zur Erneuerung unbrauchbar gewordener Pachtgegenstände (Gebäudebestandteile, Betriebsvorrichtungen, Maschinen, Inventar) ist eine bewertungsfä...mehr

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Sachanlagen / 2.5 Grundstücksgleiche Rechte

Unter grundstücksgleichen Rechten werden Rechte verstanden, die im bürgerlichen Recht wie Grundstücke behandelt werden. Hierzu gehört z. B. das Erbbaurecht.[1] Ein Erbbaurechtsverhältnis begründet im Rahmen mit Mitunternehmerschaften eine (sonstige) Nutzungsüberlassung im Sinne von § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG, wonach zu den gewerblichen Einkünften eines Mitunternehmers auc...mehr

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Sachanlagen / 4.2 Wegfall, Teilwertabschreibung, Abschreibung

Geleistete Anzahlungen werden zu Herstellungskosten, wenn ihnen ein tatsächlicher Verbrauch von Gütern und Dienstleistungen für die Herstellung, z. B. eines Bauwerks, zugrunde liegt.[1] Wird die Gegenleistung, auf die sich die geleistete Anzahlung richtet, nicht erfüllt, wandelt sich die Rechtsgrundlage der Anzahlung insoweit regelmäßig in ein Rückforderungsrecht.[2] Eine Abs...mehr

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Anlagevermögen / 2.4.1 Wirtschaftliche Abnutzung

Auch immaterielle Anlagegüter können sich wirtschaftlich abnutzen. Sie sind unter Inanspruchnahme von AfA zu bewerten.[1] Es kommt nur die lineare AfA in Betracht.[2] Kann die voraussichtliche Nutzungsdauer eines handelsrechtlich aktivierten selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstands[3] in Ausnahmefällen nicht verlässlich geschätzt werden, sind die Herstellungsko...mehr

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Anlagevermögen / 4.2 Bewertung von Finanzanlagen

Beteiligungen im Anlagevermögen sind regelmäßig mit den Anschaffungskosten oder dem an deren Stelle tretenden Wert anzusetzen. Finanzanlagen sind nicht abnutzbar. Bei Wertminderung können sie auf den niedrigeren Teilwert abgeschrieben werden.[1] Ggf. ist in späteren Zeiträumen eine Wertaufholung vorzunehmen. Handelsrechtlich können bei Finanzanlagen außerplanmäßige Abschreib...mehr

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Miet- und Pachtverhältnisse... / 4.2.2 Sonderbetriebsausgaben

Rz. 76 Die Aufwendungen, die für das im Rahmen von Miet- und Pachtverträgen der Personengesellschaft überlassene Wirtschaftsgut anfallen, sind – sofern keine aktivierungspflichtigen Aufwendungen vorliegen – als Sonderbetriebsausgaben abzugsfähig.[1] Insbesondere kommen in Betracht: Vertragskosten beim Abschluss des Miet- und Pachtvertrags, Absetzung für Abnutzung, Abschreibunge...mehr

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Vorratsvermögen im Abschlus... / 3.2 Steuerliche Wahlrechte

Rz. 40 Wahlrechte, die nur steuerrechtlich bestehen, können unabhängig vom handelsrechtlichen Wertansatz ausgeübt werden (§ 5 Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz EStG). Die Ausübung des steuerlichen Wahlrechts wird insoweit nicht nach § 5 Abs. 1 Satz 1 1. Halbsatz EStG durch die Maßgeblichkeit des handelsrechtlichen Wertansatzes beschränkt. Dabei sind allerdings die Grundsätze ordnung...mehr

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Sachanlagen / 6.5 Erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen

Für Investitionen in das Sachanlagevermögen kommen in Betracht: Abschreibungen auf den niedrigeren Teilwert – sog. Teilwertabschreibung. Ggf. ist in späteren Wirtschaftsjahren eine Wertaufholung vorzunehmen.[1] Steuerrechtlich handelt es sich bei Inanspruchnahme der Teilwertabschreibung um ein Wahlrecht. Eine Wertaufholung hingegen muss vorgenommen werden.Das Handelsrecht sch...mehr

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Anlagevermögen / 2.4.2 Geschäfts- oder Firmenwert

Ein entgeltlich erworbener Geschäfts- oder Firmenwert gilt als zeitlich begrenzt nutzbares Wirtschaftsgut (Vermögensgegenstand). Handelsrechtlich besteht Aktivierungspflicht.[1] Der Geschäfts- oder Firmenwert ist abzuschreiben. Kann seine voraussichtliche Nutzungsdauer ausnahmsweise nicht verlässlich geschätzt werden, ist er über einen Zeitraum von 10 Jahren abzuschreiben.[2]...mehr

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Anlagevermögen / 3.4.3 Weitere Vergünstigungen oder Erleichterungen

Folgende Vergünstigungen oder Erleichterungen können genannt werden: erhöhte Abschreibungen und Sonderabschreibungen, wie Abschreibungen auf den niedrigeren Teilwert,[1] Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen für künftige Anschaffungen oder die Herstellung abnutzbarer beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe.[2]...mehr

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Sachanlagen / 2.1 Grundstücke

Betrieblich genutzte Grundstücke gehören regelmäßig zu den Sachanlagen. Grundstück und aufstehendes Gebäude sind unterschiedliche Wirtschaftsgüter.[1] Grund und Boden ist nur das nackte Grundstück ohne Gebäude, Anlagen, Bodenschätze[2], Aufwuchs, Kulturen und Feldinventar.[3] Der Grund und Boden ist ein nicht abnutzbares Wirtschaftsgut, das bei einer voraussichtlich dauernden...mehr

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Vorratsvermögen im Abschlus... / 2.2.4.2 Niedrigerer "beizulegender" Wert

Rz. 29 Ist ein Börsen- oder Marktpreis nicht festzustellen, so ist nach § 253 Abs. 4 Satz 2 HGB der "beizulegende Wert" anzusetzen. Dieser Wert ist dem Vermögensgegenstand nach bestmöglicher Schätzung beizulegen; er muss allerdings auch niedriger als die Anschaffungs- oder Herstellungskosten sein. Bei einer Orientierung nach dem Beschaffungsmarkt ist von den Wiederherstellung...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitszimmer, Anerkennung ... / 17 Wann das häusliche Arbeitszimmer zum Betriebsvermögen gehört

Betrieblich genutzte Gebäudeteile, die im Eigentum des Unternehmers stehen, sind eigenständige Wirtschaftsgüter, die grundsätzlich zum Betriebsvermögen gehören. In diesem Zusammenhang spielt es keine Rolle, ob und inwieweit die Aufwendungen als Betriebsausgaben abgezogen werden können. Stille Reserven, die sich im Betriebsvermögen gebildet haben, werden bei einer späteren En...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Herstellungskosten: Welche ... / 10.1 Buchung Bestandsveränderungen an fertigen Erzeugnissen

Fertige Erzeugnisse haben den Herstellungsprozess abgeschlossen und sind verkaufsfähig. Nimmt der Bestand an fertigen Erzeugnissen zu, so wird ein Zugang auf dem Bestandskonto "Fertige Erzeugnisse (Bestand)" (SKR03: 7110; SKR04: 1110) und ein Ertrag auf dem Erfolgskonto "Bestandsveränderungen – fertige Erzeugnisse" (SKR03: 8980; SKR04: 4800) gebucht. Dieser Ertrag gleicht di...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.10 Abschreibungen (§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 7 EStG)

Rz. 235 Soweit Wirtschaftsgüter beruflich, d. h. im Rahmen der Einkunftsarten des § 2 Abs. 1 Nr. 4 bis 7 EStG, genutzt werden, sind auch die Abschreibungen Werbungskosten. § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 7 EStG enthält damit eine Ausnahme von dem sonst für Überschusseinkünfte geltenden Abflussprinzip des § 11 EStG; soweit die Nutzungsdauer eines Wirtschaftsguts mehr als ein Jahr beträgt...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss, stille Ges... / 4 Grundsätzliches zum atypisch stillen Gesellschafter

Im Gegensatz hierzu ist der atypisch stille Gesellschafter neben seiner Beteiligung am Gewinn und Verlust auch an den stillen Reserven der Gesellschaft beteiligt. Auch obliegen dem Atypischen i. d. R. weitgehende Vermögens- und Kontrollrechte an dem Unternehmen, an welchem er sich still beteiligt. Er trägt mithin ein Unternehmerrisiko. Da er zudem eine gewisse Mitunternehmer...mehr

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Anschaffungskosten nach HGB... / 9.3.3 Höchstansatz: Teilwert bei früherer Entnahme

Rz. 116 Wurde das in das Betriebsvermögen eingelegte Wirtschaftsgut vor der Zuführung aus einem Betriebsvermögen des Unternehmers entnommen, so tritt an die Stelle der Anschaffungs- oder Herstellungskosten der bei der Entnahme angesetzte Wert, des Zeitpunkts der Anschaffung oder Herstellung der Zeitpunkt der Entnahme.[1] Es gilt auch hier der 3-Jahreszeitraum. Nur gilt er für d...mehr