Fachbeiträge & Kommentare zu Teilwertabschreibung

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Ausländische Einkünfte

Rn. 24 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 Einkünfte sind nur insoweit "ausländische", als sie tatsächlich der deutschen Steuerfestsetzung zugrunde gelegt werden. Welche darunterfallen, regelt § 34d EStG. Dabei sind die ausländischen Einkünfte nach deutschem StR zu ermitteln und abzugrenzen (BFH BStBl II 1994, 727; FG BdW EFG 1994, 793, bestätigt durch BFH StED 1996, 185; R 34c Abs 3...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Überblick

Rn. 39 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 Ausländische Einkünfte aus KapVerm sind solche iSd § 20 Abs 1, 2 EStG, wenn (alternativ) der Schuldner Wohnsitz, Geschäftsleitung oder Sitz in einem ausländischen Staat hat oder das KapVerm durch ausländischen Grundbesitz gesichert ist. Rn. 40 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 Soweit ein DBA besteht, steht das Besteuerungsrecht idR dem Wohnsitzstaat z...mehr

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Zölle und Verbrauchsteuern ... / 4.2.2 Teilwertabschreibung

Rz. 35 Mangels Eigenschaft als Wirtschaftsgut kommt eine Teilwertabschreibung nicht in Betracht. Dies ist insbes. dann problematisch, wenn zwischenzeitlich die Verbrauchsteuern oder Zölle gesenkt oder abgeschafft wurden oder wenn sich die Verbringung der Vorräte in das Außenlager als Fehlmaßnahme erwiesen hat. Ein gedachter Erwerber würde dann sicher nicht mehr die früheren ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 28 ... / 3.1.5 Aus Einlagen stammendes Nennkapital (Abs. 2 S. 3)

Rz. 52 Stammt das herabgesetzte Nennkapital aus Einlagen der Anteilseigner, die auch tatsächlich erbracht worden sind, wird dieser Teil des gezeichneten Kapitals nicht von dem sonstigen, aus unmittelbaren Einlagen der Anteilseigner (z. B. bei Gründung) stammenden gezeichneten Kapital getrennt. Die steuerliche Behandlung ist daher unabhängig davon, ob das Nennkapital unmittel...mehr

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Zulässigkeit und Umfang einer Bilanzänderung (§ 4 Abs. 2 Satz 2 EStG); Aktivierung eines Anspruchs auf Investitionszulage

Leitsatz 1. § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG (i.d.F. seit StBereinG 1999) ist formell verfassungsgemäß. 2. "Gewinn" i.S. des § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG ist der Bilanzgewinn i.S. des § 4 Abs. 1 EStG und nicht der steuerliche Gewinn; § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG erlaubt daher eine Bilanzänderung lediglich in Höhe der sich aus der Steuerbilanz infolge der Bilanzänderung des § 4 Abs. 2 Satz 1 EStG e...mehr

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Teileinkünfteverfahren / 2.2 Teilwertabschreibungen

Teilwertabschreibungen auf Anteile im Betriebsvermögen sind nach § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG insoweit nicht abzugsfähig, als die Einnahmen steuerfrei sind. Dementsprechend sind auch Wertaufholungen nur zum Teil bzw. zur Hälfte steuerpflichtig. Gesetzestechnisch erscheint die Wertaufholung in § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. a EStG (Betriebsvermögensmehrung), während der teilweise/hälft...mehr

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Aktien / 2.2.2 Veräußerung

Die Veräußerung von Aktien unterliegt bis 2008 dem Halbeinkünfteverfahren bzw. ab 2009 dem Teileinkünfte­verfahren.[1] Veräu­ßerungsverluste und Teilwertab­schreibungen können nur anteilig berücksichtigt werden.­mehr

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Aktien / 2.3.2 Veräußerung

Die Veräußerung von Aktien ist nach § 8b Abs. 2 KStG steuerfrei. Von dem Gewinn gelten 5 % als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben.[1] Veräußerungsverluste und Teilwertabschreibungen dürfen nicht abgezogen werden.[2] Die Steuerpflicht der Streubesitzdividendenbesteuerung[3] hat keine Auswirkungen auf die Besteuerung der Veräußerungsgewinne/Veräußerungsverluste aus solchen Akt...mehr

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Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 AStG bei gewinnmindernder Abschreibung auf unbesicherte Darlehens- und Zinsforderung im Konzern

Leitsatz 1. Art. 9 Abs. 1 OECD-MustAbk (hier: Art. 9 Abs. 1 DBA-Türkei 2011) beschränkt den Korrekturbereich des § 1 Abs. 1 AStG nicht auf sog. Preisberichtigungen, sondern ermöglicht auch die Neutralisierung der gewinnmindernden Ausbuchung einer Darlehens- und Zinsforderung oder einer Teilwertabschreibung hierauf (Bestätigung des Senatsurteils vom 27.02.2019 ‐ I R 73/16, BF...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.10.2 Grundsätze

Folgende handelsrechtlichen Grundsätze sind steuerlich zu beachten: a) Vollständigkeitsprinzip gem. § 246 Abs. 1 HGB: Die Umrechnung darf nicht dazu führen, dass durch Wechselkursänderungen entstandene Wertänderungen unberücksichtigt bleiben. b) Währungseinheit Euro gem. § 244 HGB: Die Bewertung von Vermögenswerten und Schulden in der Buchführung in Euro ist unter Beachtung der ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.10.3 Folgen

Hieraus ergeben sich für die einzelnen Bilanzposten/Wirtschaftsgüter folgende Wertansätze: a) Anlagevermögen: Die Umrechnung zum jeweiligen Kurs erfolgt bei Anschaffungsgeschäften mit dem Briefkurs zum Zeitpunkt des Zugangs des Wirtschaftsguts, bei Herstellungsgeschäften jeweils fortschreitend entsprechend der Aktivierung auf dem Konto "unfertige Arbeiten" oder dergleichen. Hi...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.1.2 Zuordnung von Stoffen und Teilen zur Betriebsstätte

Die Zuordnung von Wirtschaftsgütern zum Stammhaus oder zur Betriebsstätte ergibt sich aus der Funktion der Betriebsstätte, d. h. aus ihrem Aufgaben- und Tätigkeitsbereich. Insoweit ist streng zwischen Montage- und Baustellenbetriebsstätte zu unterscheiden. Vom Stammhaus geliefertes Montagegut muss diesem zugerechnet werden.[1] Dies folgt aus der Rechtsprechung[2], wonach der...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.12 Nicht realisierte Regelungen – Vorrang des §1 AStG vor den Regelungen der DBAs

Entgegen dem Regierungsentwurf und der Aufforderung des Bundesrats zu einem weiteren treaty override wurde in der Endfassung des Gesetzes zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen nicht der ursprünglich geplante Vorrang des § 1 AStG vor den DBA Regelungen gesetzlich geregelt. Hinweis BFH-Rechts...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.2.5 Kostenzuordnung bei der Steueranrechnung nach § 34c EStG/§ 26 KStG

U. a. bei ausländischen Einkünften der in § 34d Nr. 7 und 8c EStG genannten Art, die zum Gewinn eines inländischen Betriebs gehören, sind Betriebsausgaben oder Betriebsvermögensminderungen, die in einem direkten wirtschaftlichen Zusammenhang zu den entsprechenden Einnahmen stehen und Betriebsausgaben und Betriebsvermögensminderungen, die keinen anderen Einnahmen unmittelbar zu...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 4.4 Anlage GK – Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Diese Anlage übernimmt eine zentrale Rolle bei der steuerlichen Einkommensermittlung. Für den Fall, dass im Jahr 2019 zwei Wirtschaftsjahre enden, müssen 2 Anlagen GK eingereicht werden. Bestehen mehrere Betriebe (nicht relevant für Kapitalgesellschaften), ist in Zeile 1 der jeweilige Betrieb für die Einkommensermittlung zu bezeichnen. Für alle Körperschaften erforderlich ist ...mehr

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Cum-Cum-Geschäfte als steuerlicher Gestaltungsmissbrauch

Leitsatz Wechselseitige Wertpapiergeschäfte zur Erlangung der Steuerfreistellung nach § 8b Abs. 1 KStG sind missbräuchlich. Sachverhalt In dem sehr umfangreichen Urteilsfall sind die nicht steuerfrei gestellten Aktiendividenden sowie die Anrechnung der auf die Dividenden erhobenen Kapitalertragsteuer strittig. Eine Hypothekenbank hatte mit anderen Banken Verträge über wechsel...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.1.3.2.1 Betriebsausgaben und Werbungskosten

Rz. 35 Die Ermittlung der ausl. Einkünfte hat auf Basis der deutschen steuerlichen Ermittlungsvorschriften zu erfolgen[1]. Rz. 36 Auch für die Frage, inwieweit alle mit den ausl. Einkünften zusammenhängenden Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten anzusetzen sind, hat sich die Rechtslage durch das Gesetz v. 16.5.2003[2] geändert. Rz. 37 einstweilen frei Rz. 38 Ab Vz 2003 hat sich ...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage Zin... / 5.2 Zeile 37

In diese Zeile sind die Abschreibungen einzutragen, soweit sie bei der Bemessungsgrundlage der Zinsschranke (des EBITDA) zu berücksichtigen sind. Dies sind die linearen Abschreibungen nach § 7 EStG, die Sofortabsetzung für geringwertige Wirtschaftsgüter nach § 6 Abs. 2 EStG und die sog. Poolabschreibung nach § 6 Abs. 2a EStG. Nicht anzusetzen sind Sonderabschreibungen, erhöh...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2019 / 4.3.9 Gewinnminderung bei Beteiligungsbesitz (Zeile 58)

Eingetretene Gewinnminderungen sind wieder hinzuzurechnen, wenn die Gewinnminderung durch Teilwertabschreibungen auf Anteile an nicht steuerbefreiten inländischen Kapitalgesellschaften, Kreditanstalten des öffentlichen Rechts, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, an ausländischen Kapitalgesellschaften und an ausländischen Gesellschaften, bei denen die Gewinne nach einem ...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2019 / 3.2 Organschaft

Eine Organschaft liegt vor, wenn eine Kapitalgesellschaft in ein anderes inländisches gewerbliches Unternehmen (Organträger) in der Weise eingegliedert ist, dass dem Organträger die Mehrheit der Stimmrechte aus den Anteilen an der Organgesellschaft zusteht und die Organgesellschaft wirtschaftlich und organisatorisch in das Unternehmen des Organträgers eingegliedert ist. Erfor...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2019 / 4.4 Gewinne aus Anteilen an bestimmten Körperschaften (Zeilen 61–68a)

Hinzugerechnet werden die nach dem Teileinkünfteverfahren bzw. § 8b Abs. 1 KStG steuerfrei bleibenden Gewinnanteile und die diesen gleichgestellten Bezüge und erhaltenen Leistungen aus Anteilen an einer Kapitalgesellschaft.[1] Sie werden gekürzt um die mit ihnen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden Betriebsausgaben, soweit diese nach § 3c EStG zu 60 % bzw. § 8b Abs. 5 ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9b... / 3.4.1 Grundlagen

Rz. 50 § 9b Abs. 2 EStG betrifft ausschließlich die Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG. Von der Vorsteuerberichtigung sind einige Gruppen mit Änderungen des Vorsteuerabzugs abzugrenzen, die nicht in den Anwendungsbereich des § 15a UStG fallen. Ursachen für umsatzsteuerrechtliche Änderungen können auf der Ebene des leistenden Dritten oder auf der Ebene des Leistungsempfäng...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9b... / 3.3.1 Grundsätzliche Regelung

Rz. 41 Eine nachträgliche zeitanteilige Vorsteuerberichtigung oder ein entsprechender Wegfall der Berichtigung hätte nach § 9b Abs. 1 EStG zur Folge, dass die Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzupassen wären. Ein häufiges Verändern der Anschaffungs- oder Herstellungskosten würde Folgeänderungen bei der AfA usw. nach sich ziehen. Dieses verhindert § 9b Abs. 2 EStG. Rz. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 55... / 9.2 Verbot der Verlustberücksichtigung

Rz. 60 Nach § 55 Abs. 6 S. 1 EStG dürfen Verluste, die bei der Veräußerung oder Entnahme von Grund und Boden i. S. d. § 55 EStG entstehen, bei der Ermittlung des Veräußerungs- bzw. Entnahmegewinns in Höhe des Betrags nicht berücksichtigt werden, um den der auf den Grund und Boden entfallende Veräußerungspreis oder der an dessen Stelle tretende Wert – bei Entnahmen ist dies d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 55... / 4 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 13 § 55 EStG findet Anwendung auf Stpfl., die ihren Gewinn für das Wirtschaftsjahr, in das der 30.6.1970 fällt, nach § 4 Abs. 1 bzw. 3 EStG oder nach der für Land- und Forstwirte geltenden Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen zu ermitteln haben. Gleiches gilt auch für Schätzungen auf der Grundlage von § 4 Abs. 1 bzw. 3 EStG.[1] In der Hauptsache betroffen von dieser...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 55... / 9.1 Allgemeines

Rz. 57 Verluste, die bei der Veräußerung oder Entnahme von Grund und Boden i. S. d. § 55 EStG entstehen, dürfen nach § 55 Abs. 6 S. 1 EStG bei der Ermittlung des Gewinns in Höhe des Betrags nicht berücksichtigt werden, um den der ausschließlich auf den Grund und Boden entfallende Veräußerungspreis oder der an dessen Stelle tretende Wert nach Abzug der Veräußerungskosten unte...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 55... / 2 Inhalt und Zweck

Rz. 2 Nach § 4 Abs. 1 S. 5 EStG 1969[1] waren Gewinne aus der Veräußerung oder Entnahme von Grund und Boden nur von Stpfl., die ihren Gewinn nach § 5 EStG ermittelten, zu versteuern. Wurde der Gewinn nach § 4 Abs. 1 bzw. 3 EStG oder von Land- und Forstwirten nach Durchschnittssätzen ermittelt, galt dies nicht, obwohl auch hier der betrieblich genutzte Grund und Boden zum Bet...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.6 Einkünfte aus Kapitalvermögen (Nr. 6)

Rz. 85 Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG Rz. 1ff.) sind nur dann ausl. Einkünfte, wenn der Schuldner Wohnsitz, Geschäftsleitung oder Sitz in einem ausl. Staat hat oder das Kapitalvermögen durch im Ausland belegenen Grundbesitz gesichert ist. Dies gilt auch, wenn die Einkünfte gleichzeitig inländische Einkünfte darstellen, z. B. bei Doppelwohnsitz des Schuldners der Ka...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 2.3.2.4 Teilwertabschreibungen

Rz. 1956 Als "Gegenregelung" zum gewerbesteuerlichen Schachtelprivileg (§ 9 Nr. 2a, §§ 7 und 8 GewStG) ist die Hinzurechnung von steuerwirksamen Teilwertabschreibungen nach § 8 Nr. 10 GewStG zu verstehen. Damit soll verhindert werden, dass sich Gewinnminderungen (insb. Teilwertabschreibungen), die als Folge von Gewinnausschüttungen eintreten, auf den Gewerbeertrag auswirken,...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.7.2.1 Die Hinzurechnung nach § 8b Abs. 3 KStG

Rz. 1772 Gewinnminderungen, die im Zusammenhang mit den in § 8b Abs. 2 KStG begünstigten Anteilen stehen, sind bei der Gewinnermittlung nicht zu berücksichtigen (§ 8b Abs. 3 Satz 3 KStG). Hierunter fallen insbesondere Veräußerungsverluste, Gewinnminderungen aus dem Ansatz des niedrigeren Teilwerts sowie aus der Herabsetzung des Nennkapitals der Körperschaft und Liquidationsv...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Verrechenbares EBITDA

Rn. 75 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Zinsaufwendungen eines Betriebs sind in Höhe seines Zinsertrags unbeschränkt abziehbar, darüber hinaus jedoch nur in Höhe des verrechenbaren EBITDA. Das verrechenbare EBITDA ergibt sich aus § 4h Abs 1 S 2 EStG u bildet die Bezugsgröße zur Ermittlung der maximal abziehbaren Zinsaufwendungen. Rn. 76 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Ausgangspunkt zur ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6d... / 7 Umstellungskosten

Rz. 29 Durch die notwendigen Umstellungsmaßnahmen entstehen erhebliche Kosten, z. B. für neue eurofähige Software, Schulungsmaßnahmen, aber auch für neue Preislisten, Prospektmaterial etc. Aufwendungen für die Umstellung sind nach Tz. 9.4 des Euro-Einführungsschreibens sofort abzugsfähige Betriebsausgaben, soweit sie nicht zu aktivieren sind. Daneben kommen Teilwertabschreib...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6d... / 2.4 Umrechnungsmethode

Rz. 16 Im Zuge der Umrechnung findet keine Neubewertung der Bilanzpositionen statt. Soweit vor der Umrechnung Teilwertabschreibungen vorgenommen wurden, ist ein eventueller Umstellungsgewinn auf der Basis des Wechselkurses zum Zeitpunkt der Wertberichtigung zu berechnen. Ein mögliches Bonitätsrisiko ist unabhängig davon neu zu bestimmen.[1] Daneben kann auch die Wertaufholun...mehr

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Betriebsprüfung: Richtsätze... / 1 Richtsätze dienen dem äußeren Betriebsvergleich

Der sog. äußere Betriebsvergleich stellt eine in der Praxis häufig angewandte Möglichkeit der Verprobung dar. Äußerer Betriebsvergleich bedeutet, dass die Ergebnisse des geprüften Betriebs den Ergebnissen vergleichbarer Betriebe gegenübergestellt werden. Neben zahlreichen Vergleichszahlen, die von Berufsverbänden, den Industrie- und Handelskammern oder sonstigen Institutione...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.3.2.2 Unbilligkeit bei KSt

Rz. 49 Bei der KSt liegt eine bewusste Entscheidung des Gesetzgebers, und damit keine sachliche Unbilligkeit, darin, dass der Steuersatz bei niedrigen Einkommen nicht degressiv gestaltet ist und dass keine Regelung zur Steuerentlastung von zusammengeballten Einnahmen vorhanden ist, selbst wenn bei einer verursachungsgerechten Zuordnung der Einnahmen keine Steuer entstanden w...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 3.5.1.2 Bilanzierung von Bodenschätzen

Rz. 101 Befindet sich in dem dem Stpfl. gehörenden Grundstück ein abbaubarer Bodenschatz (Mineralien, wie Kies, Torf, Sand, Steine, Salz usw.), ist zwischen bergfreien und grundeigenen Bodenschätzen zu unterscheiden. Bergfreie Bodenschätze sind vor allem Metalle, Schwefel, Kohle, Kohlenwasserstoffe und Salz.[1] Auf bergfreie Bodenschätze erstreckt sich das Eigentum am Grunds...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 7.3.2 Zulässigkeit der Bilanzänderung

Rz. 464 Bis zu der Gesetzesänderung v. 24.3.1999 (vgl. Rz. 465) war eine Bilanzänderung nur mit Zustimmung der Finanzbehörde zulässig.[1] Die Erteilung der Zustimmung lag im Ermessen der Finanzbehörde. Im Rahmen der Ermessensentscheidung war die Zustimmung regelmäßig zu erteilen, wenn sich die rechtlichen oder tatsächlichen Rahmenbedingungen, unter denen der Stpfl. seine urspr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 6.4.2 Einlagefähigkeit

Rz. 412 Einlagefähig sind alle materiellen Wirtschaftsgüter. Einlagefähig sind auch die immateriellen Wirtschaftsgüter, und zwar unabhängig davon, ob sie vom Stpfl. selbst geschaffen (Erfindung im privaten Bereich) oder entgeltlich oder unentgeltlich erworben wurden. Die Regelung über die Einlage enthält insoweit eine Abweichung von § 5 Abs. 2 EStG, wonach nur entgeltlich erw...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 3.5.1.3 Wald und Bodenkulturen

Rz. 112a Bodenkulturen sind grundsätzlich selbstständige Wirtschaftsgüter, die je nachdem, ob sie auf Dauer dem Betrieb zu dienen oder zum Verkauf bestimmt sind, Anlage- oder Umlaufvermögen sein können. Dies betrifft stehende Ernte, Pflanzen einer Baumschule oder zum Verkauf bestimmte Pflanzen einer Gärtnerei[1], Dauerkulturen[2] und Waldbestände.[3] Vgl. im Einzelnen § 13 R...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 10.2.2 Betriebliche Veranlassung

Rz. 571 Eine Betriebsausgabe liegt nur vor, wenn die Aufwendung durch den Betrieb veranlasst ist. Der Begriff der Veranlassung ist als "Ursache" der Aufwendung zu verstehen; der Betrieb darf also nicht hinweggedacht werden können, ohne dass die Aufwendung entfiele. Der Begriff der "Veranlassung" ist daher nicht als "Anlass" im natürlichen Sprachgebrauch zu verstehen. "Anlass"...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 3.3 Begriff des Wirtschaftsguts

Rz. 26 Für die Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich ist das Betriebsvermögen am Ende des laufenden Jahrs und am Ende des vorangegangenen Jahrs zu ermitteln. In diese Ermittlung des Betriebsvermögens sind nur Wirtschaftsgüter einzustellen. Was kein Wirtschaftsgut ist, kann beim Betriebsvermögensvergleich auch nicht erfasst werden, hat daher keinen Einfluss auf An...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 11.4 Finanzierung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens

Rz. 660 Nach § 4 Abs. 4a S. 5 EStG bleibt der Abzug von Schuldzinsen für Darlehen zur Finanzierung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens unberührt. Dagegen sind Darlehen für die Finanzierung von Umlaufvermögen nicht privilegiert. Es muss sich um Darlehen zur Finanzierung der Anschaffungs- und Herstellungskosten handeln. Die Darleh...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 10.2.6 Vorweggenommene und nachträgliche Betriebsausgaben

Rz. 589 Betriebsausgaben können bereits in einem Zeitpunkt anfallen, in dem der Organismus "Betrieb" als Einkunftsquelle noch nicht entstanden (vorab entstandene oder vorweggenommene Betriebsausgaben) oder bereits weggefallen (aufgegeben) ist. § 6 EStDV steht dem nicht entgegen; diese Vorschrift beschränkt lediglich den Betriebsvermögensvergleich als Gewinnermittlungsart auf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 8.1 Allgemeines

Rz. 482 § 4 Abs. 3 EStG stellt mit der Einnahme-Überschussrechnung eine vereinfachte Form der Gewinnermittlung dar. Der Bestandsvergleich mit der Erfassung der Vermögenswerte der Wirtschaftsgüter wird ersetzt durch Gegenüberstellung der Betriebseinnahmen und -ausgaben. Aus Sicht der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit rechtfertigt die Wahl der Gewinnermit...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 10.2.5 Betriebsausgabe

Rz. 586 Im allgemeinen Sprachgebrauch wird als "Ausgabe" eine zweckgerichtete Übertragung von Geld oder Geldeswert auf einen Dritten bezeichnet. Die Zahlung eines Kaufpreises für ein aktivierungspflichtiges Wirtschaftsgut ist danach eine Ausgabe, die Beschädigung eines Vermögensgegenstands oder seine Wertminderung durch Gebrauch dagegen nicht. Das Gesetz verwendet die Begriff...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 8.4.2 Durchführung des Wechsels der Gewinnermittlungsart

Rz. 531 Geht der Stpfl. von der Einnahme-Überschussrechnung zum Betriebsvermögensvergleich über, hat er auf den Zeitpunkt des Wechsels eine Anfangsbilanz aufzustellen. Diese Anfangsbilanz ist eine "Übergangsbilanz", in der aktives Betriebsvermögen und Schulden erstmals zu erfassen sind.[1] Die einzelnen Wirtschaftsgüter sind dabei mit den Werten anzusetzen, mit denen sie zu ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 7.2 Bilanzberichtigung

Rz. 433 Eine Bilanzberichtigung hat zu erfolgen, wenn die Bilanz unrichtig ist, weil zwingende handels- und steuerrechtliche Grundsätze und Vorschriften nicht berücksichtigt worden sind. Eine Bilanzberichtigung liegt vor, wenn ein unrichtiger Bilanzansatz durch einen richtigen ersetzt werden soll. Die Bilanzberichtigung kann alle Positionen der Bilanz hinsichtlich Ansatz und ...mehr

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Endgültige Einnahmelosigkeit einer Kapitalbeteiligung als rückwirkendes Ereignis

Leitsatz 1. Endgültig einnahmelos ist eine Kapitalbeteiligung erst, wenn feststeht, dass Einnahmen oder Betriebsvermögensmehrungen aus der nämlichen Beteiligung niemals als Einnahmen oder Betriebsvermögensmehrungen i.S. des § 3 Nr. 40 EStG einer bestandskräftigen Veranlagung des Steuerpflichtigen oder einer bestandskräftigen gesonderten und ggf. einheitlichen Feststellung se...mehr

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Einkünftekorrekturen nach § 1 Abs. 1 AStG bei Teilwertabschreibungen auf unbesichert im Konzern begebenen Darlehensforderungen und bei Buchwertübertragung von Wirtschaftsgütern auf ausländische Tochtergesellschaften

Leitsatz 1. Die fehlende Darlehensbesicherung gehört grundsätzlich zu den nicht fremdüblichen "Bedingungen" i.S. des § 1 Abs. 1 AStG. Gleiches gilt für Art. 9 Abs. 1 OECD-MustAbk (hier: Art. 9 Abs. 1 DBA-USA 1989 und Art. 5 DBA-Frankreich 1959, Bestätigung des Senatsurteils vom 27.02.2019 – I R 73/16, BFHE 263, 525, BStBl II 2019, 394). Für eine am Bilanzgewinn orientierte D...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.5.3.6.2.1 Prüfungsschritt 1: Bilanzsteuerliche Prüfung der Teilwertabschreibung

Tz. 831 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Nach den allgemeinen Grundsätzen ist eine Tw-Abschr möglich, wenn die Voraussetzungen des § 6 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG vorliegen. Hierbei ist auf das Vorliegen einer dauernden Wertminderung zu achten. Allerdings ist zu beachten, dass nach der Rspr (s Urt des BFH v 06.11.2003, BStB II 2004, 416) der Tw der Darlehensforderung nach denselben Kriteri...mehr