Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wartezeit / 2.2 Renten wegen voller Erwerbsminderung/Renten wegen Todes

Für Renten wegen voller Erwerbsminderung und Renten wegen Todes gilt eine weitere Variante der vorzeitigen Wartezeiterfüllung: Die allgemeine Wartezeit verkürzt sich auf (mindestens) 12 Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit bzw. ihnen gleichstehende Beiträge in den letzten 2 Jahren, wenn die volle Erwerbsminderung oder der Tod innerhalb von 6 Jahre...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sozialwahlen

Begriff Die Bildung der Selbstverwaltungsorgane erfolgt durch Wahlen, den sog. Sozialwahlen. Diese finden alle 6 Jahre statt. Die nächsten Sozialwahlen finden am 31.5.2023 statt. Diese Amtsperiode endet im Jahr 2029. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Einschlägige Rechtsbestimmungen für diese Wahlen sind die §§ 45 bis 57 SGB IV und die Wahlordnung f...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rentenartfaktor / 1 Höhe des Faktors im Einzelnen

Der Rentenartfaktor beträgt dementsprechend für persönliche Entgeltpunkte bei:mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Organtransplantation (Entsc... / 5 Änderungen für die Organspender

Dank der erhöhten Sensibilität in den Kliniken wird es wahrscheinlicher, dass dem Wunsch zur Organspende im Todesfall entsprochen wird (wenn medizinisch möglich). Und ganz konkrete Verbesserungen gibt es für sog. Lebendspender.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Hilfe zur Überwindung beson... / 1.2 Besondere Lebensverhältnisse/soziale Schwierigkeiten

Den Betroffenen darf die Änderung ihrer Lebensverhältnisse aus eigenen Kräften nicht möglich sein. Die Begriffe "besondere Lebensverhältnisse" und "soziale Schwierigkeiten" sind weit auszulegen. Zu beachten ist dabei, dass es um grundlegende Existenzbedingungen geht, weniger um rein wirtschaftliche Schwierigkeiten. Oft wird auch von "besonderen Lebensumständen" gesprochen, j...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verschollenheit / Zusammenfassung

Begriff Anspruch auf Rente wegen Todes besteht auch bei Verschollenheit (wenn sich der Tod des Versicherten nicht feststellen lässt). Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Rente wegen Todes bei Verschollenheit regelt § 49 SGB VI. Diese Norm fingiert den Tod eines verschollenen Versicherten, der Anspruchsvoraussetzung auf eine entsprechende Rente weg...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Überbrückungsgeld / 1 Voraussetzungen

Nach dem Tode versicherter Landwirte erhalten Witwen/Witwer oder überlebende Lebenspartner Überbrückungsgeld, wenn sie das Unternehmen der Landwirtschaft als versicherungspflichtiger Landwirt weiterführen, im Haushalt des Leistungsberechtigten mindestens ein waisengeldberechtigtes Kind lebt, das das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das wegen körperlicher, geistiger...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sonderrechtsnachfolge / 3.1 Fälligkeit der Ansprüche

Die Vorschrift des § 56 SGB I sieht vor, dass die Sonderrechtsnachfolge nur in den Fällen eintritt, in denen es sich um fällige Ansprüche auf laufende Geldleistungen handelt. Alle übrigen fälligen Geldleistungen werden hingegen im Rahmen der Vorschrift des § 58 SGB I vererbt. Ansprüche auf Dienst- und Sachleistungen werden hingegen weder vererbt, noch im Rahmen der Sonderrec...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sonderrechtsnachfolge / 2 Rangfolge

Laufende Geldleistungen beim Tod des Berechtigten stehen nacheinander dem Ehegatten, dem Lebenspartner, den Kindern, den Eltern, dem Haushaltsführer zu, wenn diese mit dem Berechtigten zurzeit seines Todes in einem gemeinsamen Haushalt gelebt haben oder von ihm wesentlich unterhalten worden sind. Mehreren Personen einer der oben genannten Gruppen stehen die Ansprüche zu gleichen T...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Überbrückungsgeld / 2 Höhe/Dauer

Das Überbrückungsgeld wird nach den Vorschriften über die Berechnung einer Regelaltersrente berechnet. Dabei sind die bis zum Tode des Unternehmers von ihm gezahlten Beiträge zu berücksichtigen. Es wird längstens für die Dauer der auf den Sterbemonat des Unternehmers folgenden 3 Jahre gezahlt. Dabei gelten die Bestimmungen über Beginn, Änderung, Ende, Ausschluss und Minderung...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Deutsche Rentenversicherung / 3 Leistungen

Leistungen aus der Rentenversicherung werden nach dem Leistungskatalog in § 23 SGB I erbracht, wenn die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Rentenversicherung erbringt ihre Leistungen hauptsächlich in Form von monatlich wiederkehrenden Rentenzahlungen (an Versicherte und Hinterbliebene) und Zusatzleistungen bzw. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Te...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verschollenheit / 1 Rentenversicherung

Die Rentenversicherungsträger können, wenn die Umstände den Tod wahrscheinlich machen und seit einem Jahr Lebensnachrichten nicht eingegangen sind, den Todestag selbst feststellen. Dadurch bleibt es Hinterbliebenen (insbes. Witwen, Witwer und Waisen) erspart, ein Aufgebotsverfahren nach dem Verschollenheitsgesetz, das im Einzelfall erst nach 10 Jahren möglich ist, einzuleite...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zugangsfaktor / 5.1 Keine Berücksichtigung von Entgeltpunkten

Das ist der Fall bei einer erstmaligen Rentenbewilligung oder bei Zahlung einer Altersteilrente (Teilrente) oder einer wegen Hinzuverdienstes nur teilweise zu leistenden Erwerbsminderungsrente (Hinzuverdienstmöglichkeit), und zwar zu dem Teil der Entgeltpunkte, der wegen der teilweisen Zahlung nicht anzurechnen war. Die jeweils in Anspruch genommenen Entgeltpunkte ergeben sich ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wartezeit / 1 Allgemeine Wartezeit

Die allgemeine Wartezeit beträgt 5 Jahre (60 Kalendermonate). Sie ist Voraussetzung für die Regelaltersrente, für die Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und für alle Renten wegen Todes. Auf diese Wartezeit werden Beitragszeiten und Ersatzzeiten sowie zusätzliche Monate aus einer geringfügigen Beschäftigung, einem Versorgungsausgleich oder einer partnerschaftlichen Au...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sonderrechtsnachfolge / 1.4 Haushaltsführer

Der Begriff des Haushaltsführers ist in der Vorschrift des § 56 Abs. 4 SGB I näher definiert. Danach gilt als Haushaltsführer derjenige Verwandte oder Verschwägerte, der anstelle des verstorbenen oder geschiedenen oder an der Führung des Haushalts durch Krankheit, Gebrechen oder Schwäche dauernd gehinderten Ehegatten oder Lebenspartner den Haushalt des Berechtigten mindesten...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Vertragsarzt / 3 Ende der Zulassung

Die Zulassung als Vertragsarzt endet mit dem Tod, Wirksamwerden eines Verzichts, Ablauf des Befristungszeitraums oder Wegzug des Berechtigten aus dem Bezirk seines Vertragsarztsitzes. Daneben ist die Zulassung zu entziehen, wenn die Voraussetzungen für die Zulassung nicht oder nicht mehr vorliegen, der Vertragsarzt die vertragsärztliche Tätigkeit nicht aufnimmt oder seine vertragsär...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Deutsche Rentenversicherung / Zusammenfassung

Begriff Die Deutsche Rentenversicherung ist der europaweit größte Rentenversicherer. Sie ist Träger der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland und damit eine der 5 Säulen der gesetzlichen Sozialversicherung. Sie schützt ihre Versicherten bei Gefährdung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit, im Alter sowie bei Tod deren Hinterbliebene. Gesetze, Vorschriften und Rechtspr...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Überbrückungsgeld / Zusammenfassung

Begriff Das Überbrückungsgeld ist eine Leistung, die nach dem Tode eines versicherten Landwirts an eine Witwe oder einen Witwer gezahlt wird. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Voraussetzungen für den Erhalt von Überbrückungsgeld bei Landwirten ist in § 38 ALG geregelt.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verschollenheit / 1.2 Rückkehr des Verschollenen

Kehren Verschollene und als verstoben geltende Versicherte zurück, lebt ein Rentenanspruch, der wegen Verschollenheit endete, wieder auf. Im Wiederauflebenszeitraum geleistete Renten wegen Todes an Hinterbliebene sind mit der Nachzahlung zu verrechnen.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zurechnungszeit / 1 Beginn

Die Zurechnungszeit zählt innerhalb der rentenrechtlichen Zeiten zu den beitragsfreien Zeiten. Sie beginnt bei den Renten wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung (bis 31.12.2000: Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrenten) mit dem Eintritt der Erwerbsminderung. Ausnahme: Bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung (bis 31.12.2000: Erwerbsunfähigkeitsrente), auf die erst nac...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Spezialisierte ambulante Pa... / Zusammenfassung

Begriff Die "spezialisierte ambulante Palliativversorgung "(SAPV) dient dem Ziel, die Lebensqualität und die Selbstbestimmung schwerstkranker Menschen zu erhalten, fördern, verbessern und ihnen ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod in ihrer vertrauten häuslichen oder familiären Umgebung zu ermöglichen. Im Vordergrund steht, anstelle eines kurativen Ansatzes, die medizinisch-pfl...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wartezeit / 2.3 Alterssicherung der Landwirte

In der Alterssicherung der Landwirte gibt es ebenfalls die Möglichkeit einer vorzeitigen Wartezeiterfüllung.[1] Die ansonsten mindestens zu erfüllende Wartezeit von 5 Jahren braucht nicht in vollem Umfang zurückgelegt worden sein, wenn als Ursache einer Erwerbsminderung oder gar des Todes des Versicherten ein Arbeitsunfall oder aber eine Berufskrankheit im Sinne der Unfallver...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragsgeminderte Zeiten / 1 Funktionsweise bei der Rentenberechnung

Beitragsgeminderte Zeiten erhalten einen Zuschlag an Entgeltpunkten [1]: Die Summe der Entgeltpunkte aus der tatsächlichen Beitragszahlung wird so erhöht, dass mindestens der Wert erreicht wird, den diese Zeiten als beitragsfreie Zeiten erhalten würden.[2] Ebenfalls zu den beitragsgeminderten Zeiten gehören Kalendermonate mit Pflichtbeiträgen für eine Berufsausbildung.[3] Sie ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Fremdrentengesetz / 1 Personenkreis

Das Fremdrentengesetz gilt für[1] Vertriebene und diesen gleichgestellte Personen (Verfolgte, Umsiedler, Aussiedler), einschließlich deren Ehegatten und nach der Vertreibung geborene Kinder (Abkömmlinge)[2], Spätaussiedler als Personen, die die Vertreibungsgebiete erst nach 1992 verlassen haben (FRG-Berechtigung der Spätaussiedler erstreckt sich nicht auf Ehegatten und Abkömml...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zurechnungszeit / 2 Ende

Bei einem Rentenbeginn vom 1.1.2001 bis zum 30.6.2014 endete die Zurechnungszeit mit der Vollendung des 60. Lebensjahres. Die Zurechnungszeit endete bei einem Rentenbeginn vom 1.7.2014 bis zum 31.12.2017 mit der Vollendung des 62. Lebensjahres. Nach dem im Jahr 2017 verabschiedeten "Gesetz zur Verbesserung der Leistungen bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und zur ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Pauschalleistung für die Pf... / 1.2 Leistungshöhe

Mit den Einrichtungen sind tagesgleiche Pflegesätze vereinbart, d. h. die monatlichen Zahlbeträge werden anhand der tatsächlichen Kalendertage des jeweiligen Monats errechnet. Dies würde für die Berechnung der 15 % bedeuten, dass die Hilfe für behinderte Menschen für jeden Monat neu zu berechnen ist. Deshalb bestehen aus verwaltungsökonomischen Gründen keine Bedenken, ein ve...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zurechnungszeit / Zusammenfassung

Begriff Wer in jüngeren Jahren vermindert erwerbsfähig wird oder verstirbt, hat in der Regel noch keine ausreichenden Rentenanwartschaften aufbauen können. Damit die Versicherten bzw. die Hinterbliebenen dennoch eine angemessene Sicherung erhalten, werden bei der Berechnung einer Erwerbsminderungsrente und Rente wegen Todes den vorhandenen Beitragsjahren Zeiten hinzugerechne...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sonderrechtsnachfolge / Zusammenfassung

Begriff Der Begriff der Sonderrechtsnachfolge ist in allen Bereichen der Sozialversicherung von Bedeutung. Daher finden sich die gesetzlichen Vorschriften über die Sonderrechtsnachfolge und über die hiervon zu unterscheidende "Vererbung" im SGB I. Beim Tode eines Leistungsberechtigten sind bestimmte Ansprüche entweder an den Sonderrechtsnachfolger oder an den gesetzlichen Er...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Behandlungsfehler / 6 Unterstützung durch die Krankenkasse

Die Krankenkassen sollen Versicherte bei Behandlungsfehlern unterstützen.[1] Voraussetzung ist jedoch, dass der Behandlungsfehler bei der Inanspruchnahme einer Leistung der Krankenkasse eingetreten ist. Dies ist nicht der Fall, wenn die Leistung von einem anderen Sozialleistungsträger erbracht worden ist. Der Versicherte ist Inhaber des Anspruchs. Der Anspruch erlischt mit d...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Begrenzte Gesamtleistungsbe... / Zusammenfassung

Begriff Bei der "begrenzten Gesamtleistungsbewertung" handelt es sich um einen Begriff der Rentenversicherung. Beitragsfreie Zeiten erhalten im Rentenfall je Monat den Wert (ausgedrückt in Entgeltpunkten), der sich aus der durchschnittlichen individuellen Gesamtbeitragsleistung des Versicherten im belegungsfähigen Zeitraum ergibt. Als belegungsfähiger Zeitraum gilt die Zeit ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Hebammenhilfe / 1 Hebammenhilfe

Versicherte haben bei Schwangerschaft und Entbindung neben der ärztlichen Behandlung auch Anspruch auf Hebammenhilfe. Zur Hebammenhilfe gehören: Leistungen der Mutterschaftsvorsorge und der Schwangerenbetreuung, Geburtshilfe, Leistungen während des Wochenbetts bis zu 12 Wochen nach der Geburt und sonstige Leistungen, wie Beratung der Mutter bei Stillschwierigkeiten oder Rückbildu...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wartezeit / Zusammenfassung

Begriff Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung können nur beansprucht werden, wenn der Versicherte eine Mindestversicherungszeit die sog. Wartezeit erfüllt hat. Sie muss vor dem jeweiligen Rentenfall erfüllt sein. Ausnahme: Für die Wartezeit von 20 Jahren zählen auch Beitrags- und Ersatzzeiten nach Eintritt der vollen Erwerbsminderung und vor Rentenantragstellung,...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Aufhebung von Verwaltungsakten / 2.3.1 Dauerwirkung/Änderung der Sach-/Rechtslage

Die Änderung der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse muss nach dem Erlass des Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung eingetreten sein. Des Weiteren muss es sich um eine wesentliche Änderung der Sach- oder Rechtslage handeln, damit der Verwaltungsakt aufgehoben werden kann. Eine veränderte (neue) Sachlage liegt beispielsweise bei Erwerbsminderungsrenten, wenn sich der Gesund...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nachgehender Leistungsanspruch / Zusammenfassung

Begriff Beim nachgehenden Leistungsanspruch handelt es sich um ein zeitlich begrenztes Fortbestehen von Leistungsansprüchen aufgrund der zuvor bestandenen Mitgliedschaft, wenn und solange die gesetzlich bestimmten Voraussetzungen hierfür (noch) vorliegen. Dadurch werden Lücken im Versicherungsschutz vermieden, die sich insbesondere durch einen Arbeitgeberwechsel ergeben könn...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zugangsfaktor / 2 Erwerbsminderungs-/Erziehungs-/Hinterbliebenenrenten

Auch für Erwerbsminderungs-, Erziehungs- sowie Hinterbliebenenrenten (Renten wegen Todes) kommen Rentenabschläge in Betracht, sofern die Rente vor Vollendung des 65. Lebensjahres (des Versicherten) beginnt. Hierbei sind die Vorschriften §§ 77 und 264d SGB VI zu beachten. Sie regeln die stufenweise Anhebung der für die Bestimmung des Zugangsfaktors maßgebenden Altersgrenzen b...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Obligatorische Anschlussver... / 2.3.4 Nachgehender Leistungsanspruch

Der nachgehende Leistungsanspruch nach dem Ende der Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger[1] schließt die Anschlussversicherung aus. Der Ausschluss gilt allerdings nur, sofern im Anschluss an den nachgehenden Leistungsanspruch eine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall nachgewiesen werden kann. Dies gilt für nachgehende Leistungsansprüche aufgrund des Endes der Mitgli...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Behandlungsvertrag / 7 Einsichtnahme in die Patientenakte

Dem Patienten ist auf Verlangen unverzüglich Einsicht in die vollständige, ihn betreffende Patientenakte zu gewähren, soweit der Einsichtnahme nicht erhebliche therapeutische Gründe oder sonstige erhebliche Rechte Dritter entgegenstehen. Die Ablehnung der Einsichtnahme ist zu begründen. Der Patient kann auch elektronische Abschriften von der Patientenakte verlangen. Er hat d...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zugangsfaktor / 4 Zugangsfaktor 1,0 (keine Rentenminderung/-erhöhung)

Der Zugangsfaktor, der vom Lebensalter des Versicherten bei Rentenbeginn oder bei Tod bestimmt wird, beträgt einheitlich 1,0 bei Erwerbsminderungsrenten und Erziehungsrenten, die nach Vollendung des 65. Lebensjahres beginnen (Übergangszeit von 2012 bis 2024; Achtung: Anhebung von 63 auf 65 Jahre), Hinterbliebenenrenten, wenn der Versicherte frühestens im Monat der Vollendung s...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Spezialisierte ambulante Pa... / 3 Leistungsumfang/-inhalte

Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung kann intermittierend oder durchgängig als Beratungsleistung, Koordination der Versorgung, additiv unterstützende Teilversorgung oder vollständige Versorgung in Anspruch genommen werden. Als Inhalte der SAPV kommen alle Leistungen der ambulanten Krankenbehandlung und die im Einzelfall erforderliche Koordination diagnostischer, therap...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sonderrechtsnachfolge / 5.1 Nachrangigkeit der Vererbung

Fällige Ansprüche auf Geldleistungen, die nicht nach den §§ 56 und 57 SGB I einem Sonderrechtsnachfolger zustehen, werden nach den Vorschriften des BGB vererbt.[1] Der Fiskus als gesetzlicher Erbe kann die Ansprüche nicht geltend machen. Die Vererbung nach dem BGB ist gegenüber der Sonderrechtsnachfolge nachrangig. Das Erbrecht wird somit durch die Sonderrechtsnachfolge ausge...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sonderrechtsnachfolge / 3.2 Laufende Geldleistungen

Neben der Fälligkeit der Ansprüche ist weitere Voraussetzung für die Anwendung des § 56 SGB I, dass es sich um laufende Geldleistungen handelt. Laufende Geldleistungen sind solche Sozialleistungen, die in der Zahlung eines Geldbetrags bestehen. Allerdings gehen nur die "laufenden" Geldleistungen auf den Sonderrechtsnachfolger über. Die übrigen Geldleistungen werden nach der ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Berufliche Rehabilitierung / 7 Antrag/Antragsfristen

Die Leistungen nach dem BerRehaG und die Erteilung einer Rehabilitierungsbescheinigung erfolgen grundsätzlich nur auf Antrag. Dabei soll der Antrag auf Bescheinigung insbesondere Angaben zur Ausbildung und zum beruflichen Werdegang, eine Darstellung der Verfolgung, Angaben zum Umfang der Benachteiligung in Ausbildung und Beruf und die Angabe von Beweismitteln enthalten. Die R...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sonderrechtsnachfolge / 5.3 Sonderformenrahmen der Vererbung

Neben der gesetzlichen Erbfolge sieht das BGB verschiedene weitere Möglichkeiten der Vererbung vor: "Erbeinsetzung durch letztwillige Verfügung" – der Erblasser kann durch einseitige Verfügung von Todes wegen (Testament, letztwillige Verfügung) den Erben bestimmen.[1] " Enterbung ohne Erbeinsetzung" – der Erblasser kann durch Testament einen Verwandten, den Ehegatten oder den ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Grundbewertung / 2 Belegungsfähiger Gesamtzeitraum

Der belegungsfähige Gesamtzeitraum beginnt parallel zu den Anrechnungszeiten wegen Ausbildung[1] mit dem vollendeten 17. Lebensjahr des Versicherten. In Ausnahmefällen, wenn bereits vor dem vollendeten 17. Lebensjahr rentenrechtliche Zeiten vorhanden sind, verlängert sich der Zeitraum entsprechend. Praxis-Beispiel Belegungsfähiger Gesamtzeitraummehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zugangsfaktor / 1 Wirkung

Der Zugangsfaktor ist ein Element der in der Rentenversicherung geltenden Rentenformel.[1] Über ihn werden Rentenzuschläge und Rentenabschläge durch Erhöhung oder Minderung des Faktors gesteuert. Der Faktor bestimmt den Umfang der im Rentenfall zu berücksichtigenden Entgeltpunkte und richtet sich nach dem Alter des Versicherten bei Rentenbeginn oder Tod. Aus der Multiplikation d...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zugangsfaktor / 3 Berechnung der Zu-/Abschläge

Abschläge errechnen sich, indem der für alle Rentenarten grundsätzlich 1,0 betragende Faktor um 0,003 für jeden Monat des Vorziehens einer Altersrente vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze oder eines für den Versicherten maßgebenden niedrigeren Rentenalters reduziert wird. Die Minderung des Faktors gilt bei einer Erwerbsminderungs- oder Erziehungsrente bei deren Beginn vor dem ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub / Zusammenfassung

Begriff Urlaub ist die zeitweilige Freistellung des Arbeitnehmers von der vertraglichen Arbeitsverpflichtung. Dabei unterscheidet man zwischen dem Erholungsurlaub und den sonstigen Freistellungen. Beim Erholungsurlaub handelt es sich um eine Freistellung gegen Fortzahlung des Arbeitsentgelts zum Zwecke der Erholung. Daneben existieren sonstige Freistellungen, z.B. Sonderurla...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Insolvenz des Arbeitgebers / Zusammenfassung

Begriff Die Insolvenz bezeichnet zum einen den Eintritt von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung beim Schuldner und löst die Insolvenzantragspflicht der zuständigen Organe aus. Zum anderen wird der Begriff als Beginn des Insolvenzverfahrens verwendet. In diesem letzteren Sinne dient die Insolvenz als Insolvenzverfahren der gemeinsamen und gleichmäßigen Befriedigung aller G...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Notfallsanitäter (Professio... / 3 Tätigkeits- und Anforderungsmerkmale

ständiger Wechsel zwischen Phasen der Ruhe in dauernder Alarmbereitschaft und Phasen maximaler Belastung und Beanspruchung während der Rettungseinsätze, Einsätze mit ständig variierenden neuen Arbeitssituationen hinsichtlich Schwierigkeit und Komplexität (z. B. von der Versorgung kleiner Verletzungen bis zu komplizierten Rettungsaktionen bei Verkehrs- und Arbeitsunfällen), Kon...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Übersicht: Personengesellsc... / 2.6 Übertragbarkeit und Vererblichkeit der Anteile

Die Gesellschaftsanteile können nur mit Zustimmung der übrigen Gesellschafter veräußert oder vererbt werden, falls nicht im Gesellschaftsvertrag etwas anderes vereinbart ist. Beschränkungen und Erleichterungen sind ebenso möglich wie ein Ausschluss der Übertragbarkeit insgesamt. Ab dem 1.1.2024 wird eine GbR durch den Tod eines Gesellschafters nicht (mehr) aufgelöst, sondern...mehr