Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

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ZErb 01/2021, Zivilrechtsak... / 3. Ursachen der bürgerlich-rechtlichen Prägung

Die dogmatischen Gründe für die bürgerlich-rechtliche Prägung und Maßgeblichkeit des Zivilrechts sind im Einzelnen noch wenig geklärt.[26] Sie werden teilweise darin gesehen, dass das Erbschaftsteuerrecht an privatrechtlich geprägte Regelungsgegenstände anknüpft: Erbschaft und Schenkung.[27] Für sich genommen ist dieser Grund allerdings noch nicht überzeugend, da das Steuerr...mehr

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§ 3 Prozessrecht / dd) Parteibezeichnung

Rz. 17 Aus der Klage muss ersichtlich sein, wer Beklagter und wer Kläger ist. Kläger ist regelmäßig der gekündigte Arbeitnehmer. Stirbt der Arbeitnehmer nach Ablauf der Kündigungsfrist, läuft aber die Drei-Wochen-Frist noch, kann der Erbe Kündigungsschutzklage erheben, um etwaige Vergütungsansprüche (§§ 611 Abs. 1, 615 S. 1 BGB) zu sichern. Stirbt der Arbeitnehmer nach Klagee...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / f) Vereinbarung über die Errichtung eines Europäischen Betriebsrats nach § 18 EBRG

Rz. 75 Muster 2.23: Vereinbarung über die Errichtung und Ausgestaltung eines Europäischen Betriebsrates nach § 18 EBRG Muster 2.23: Vereinbarung über die Errichtung und Ausgestaltung eines Europäischen Betriebsrates nach § 18 EBRG Zwischen der X-AG [zentrale Leitung gemäß § 1 Abs. 7 EBRG], vertreten durch ihren Vorstand _________________________ und dem besonderen Verhandlungsgre...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsgegenstand und Zweck der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] § 121 BewG betrifft den sachlichen Umfang der beschränkten Erbschaft- und Schenkungsteuerpflicht. Welche Personen der beschränkten Erbschaft- und Schenkungsteuerpflicht unterliegen (= persönliche beschränkte Steuerpflicht), regelt § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG. Rz. 2 [Autor/Stand] Aus den genannten Normen folgt im Umkehrschluss, dass § 121 BewG in den Fällen der...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Persönlicher Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 21 [Autor/Stand] Der persönliche Anwendungsbereich des § 121 BewG folgt aus § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG. Er greift lediglich in den Fällen der beschränkten (und der erweiterten beschränkten) Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerpflicht ein. Rz. 22 [Autor/Stand] Von vorneherein keine Rolle spielt die Norm also in den Fällen der unbeschränkten Erbschaft- und Schenkungsteuerpflic...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 66 [Autor/Stand] Im Falle der beschränkten Erbschaftsteuerpflicht unterliegt nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 ErbStG der Vermögensanfall der Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung, der in Inlandsvermögen i.S.d. § 121 BewG besteht. Rz. 67 [Autor/Stand] Eine allgemein-abstrakte Definition des Begriffs "Inlandsvermögen" enthält das Gesetz nicht. Statt dessen beschränkt sich § 121...mehr

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ZErb 01/2021, Höhe der Nach... / 1 Tatbestand

I. Die am … .2019 zuletzt in Stadt1 wohnhafte Erblasserin war geschieden und hatte einen vorverstorbenen Sohn, dessen Tochter am 15.7.2019 vor dem Amtsgericht Kassel die Ausschlagung der Erbschaft erklärt hat. Eine Verfügung von Todes wegen hinterließ die Erblasserin nicht. Mit Beschl. v. 22.8.2019 bestellte das Nachlassgericht den Beteiligten zu 1) zum Nachlasspfleger und ste...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Arbeitsverhältnis aufgrund gesetzlicher Regelung

Rz. 337 Ein Arbeitsverhältnis kann ausnahmsweise aufgrund gesetzlicher Regelungen bzw. gesetzlicher Fiktion, und nicht aufgrund übereinstimmender Willenserklärungen entstehen. Beispielemehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / bb) Vorzeitige Beendigung oder Verlängerung der Elternzeit

Rz. 376 Verlangt der Arbeitnehmer Elternzeit (oder Elternzeit nur für einen Teil des Zweijahreszeitraums nach § 16 Abs. 1 S. 2 BEEG), so ist er für den entsprechenden Zeitraum (bzw. zwei Jahre) gebunden und kann die Elternzeit nur im Rahmen des § 16 Abs. 3 BEEG vorzeitig beenden oder verlängern. Auch hierbei handelt es sich um ein Gestaltungsrecht,[771] das aber grundsätzlic...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Erwerb, der nur teilweise aus Auslandsvermögen besteht (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 35 [Autor/Stand] Hat der Steuerpflichtige nur Auslandsvermögen erhalten, so ist die Berechnung der anzurechnenden Steuer einfach, weil dann die gesamte ausländische Steuer auf die deutsche Steuer angerechnet wird.Sollte die ausländische Steuer höher sein, beträgt die deutsche Steuer null .Ist die ausländische Steuer niedriger, wird der Differenzbetrag der deutschen Erbsc...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 546 [Autor/Stand] Ebenso wie früher die Erhebung der Vermögensteuer folgt auch die Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung dem Prinzip der Besteuerung nach der (individuellen) wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (= Nettoprinzip, Bereicherungsprinzip). So erfassen die Erbschaft- und Schenkungsteuer den aus dem steuerpflichtigen Vorgang (Erwerb von Todes wegen, Schenkung unt...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Weitere Einzelfälle aus der Rechtsprechung

Rz. 597 [Autor/Stand] Ein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Inlandsvermögen (Grundstück) und einer auf dem zum Inlandsvermögen gehörenden Grundstück hypothekarisch gesicherten persönlichen Schuld ist gegeben, wenn ein Aktionär in Durchführung der Liquidation der AG das Grundstück erwirbt gegen die Verpflichtung, diese persönliche Schuld zu übernehmen. Hierbei ist es ohn...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Erweitertes Inlandsvermögen

Rz. 621 [Autor/Stand] Was im Zusammenhang mit der Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung der erweiterten beschränkten Steuerpflicht unterliegt, folgt aus § 4 AStG.[2] Rz. 622 [Autor/Stand] § 4 AStG hat folgenden Wortlaut: „Erbschaftsteuer (1) War bei einem Erblasser oder Schenker zur Zeit der Entstehung der Steuerschuld § 2 Absatz 1 Satz 1 (AStG) anzuwenden, so tritt bei Erbsch...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 3.2 Kapitallebensversicherungen

Rz. 768 Einnahmen aus Kapitallebens- und Rentenversicherungen unterliegen der "normalen" Versteuerung. Dabei gilt: Die Ertragsanteile aus Verträgen, die bis 2004 geschlossen wurden, sind steuerfrei, wenn die Mindestlaufzeit von zwölf Jahren erfüllt ist. Erträge aus Kapitallebensversicherungen, die nach dem 31.12.2004 abgeschlossen wurden, müssen versteuert werden. Unter die Ste...mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 3.3 Rentenversicherungen

Rz. 772 Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht, bei denen der Versicherungsnehmer die Rentenzahlung wählt, sind nach § 22 Nr. 1 Satz 3, Buchst. a, Doppelbuchst. aa EStG mit dem Ertragsanteil zu versteuern (→ Tz 930). Nimmt der Versicherungsnehmer jedoch die Kapitalauszahlung in Anspruch, muss der gesamte Zinsanteil versteuert werden. Ebenfalls zu den Einnahmen zählt eine Ab...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 3.1 Steuerkonsequenzen

Sind mehrere Miterben vorhanden und besteht der Nachlass aus einem gewerblichen, freiberuflichen oder land- und forstwirtschaftlichen Einzelunternehmen, geht dieses mit dem Erbfall als Ganzes auf die Erbengemeinschaft über. Diese ist nach dem Erbfall Träger des Unternehmens, das jetzt gemeinschaftliches Vermögen der Erben ist. Die Miterben werden automatisch zu sog. geborene...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 8.1 Einkommensteuerlicher Verlustabzug

Mit dem Tod eines Unternehmers erlischt dessen Einkommensteuerpflicht. Für das Todesjahr wird letztmalig eine Einkommensteuerveranlagung durchgeführt. Stirbt der Steuerpflichtige vor Ablauf des Kalenderjahres und endet damit seine persönliche Steuerpflicht, wird der Veranlagung für das Todesjahr (Kalenderjahr) ein abgekürzter Ermittlungszeitraum zugrunde gelegt. Die Veranlag...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 7.2 Geldvermächtnis

Ein Vermächtnis ist eine Verfügung von Todes wegen, durch die der Erblasser dem Bedachten, also dem Vermächtnisnehmer, einen Vermögensvorteil zuwendet, ohne ihn als Erben einzusetzen. Vermächtnisse können sowohl in einem Testament als auch in einem Erbvertrag gem. § 1941 BGB angeordnet werden. Der begünstigte Vermächtnisnehmer ist weder Gesamtrechts- noch Einzelrechtsnachfol...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 7.6 Pflichtteilsanspruch

Die Testierfreiheit gestattet es dem Erblasser prinzipiell, seine gesetzlichen Erben von der Erbfolge auszuschließen. Den nächsten Verwandten wird aber eine Mindestbeteiligung am Wert des Nachlasses durch das Pflichtteilsrecht gesichert. Das Pflichtteilsrecht besteht, wenn eine pflichtteilsberechtigte Person durch Verfügung von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) von der Erb...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 1 Grundsatz der Universalsukzession

Nach bürgerlichem Recht geht beim Tod eines Steuerpflichtigen dessen Vermögen als Ganzes im Wege der Universalsukzession (Gesamtrechtsnachfolge) nach § 1922 Abs. 1 BGB auf den Alleinerben oder die Miterben über. Von der Gesamtrechtsnachfolge des/der Erben wird das gesamte vererbliche Aktiv- und Passivvermögen des Erblassers umfasst. Der Erbe tritt als Gesamtrechtsnachfolger ...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 3.2 Rückwirkende Zurechnung der laufenden Einkünfte

Die anteilige Zurechnung der laufenden Einkünfte an die Miterben findet in dem Zeitpunkt ihr Ende, in dem die Auseinandersetzung vollzogen wird. Im Rahmen einer Billigkeitsregelung erkennt die Finanzverwaltung[1] an, dass die laufenden Einkünfte rückwirkend ab dem Erbfall nur einem oder mehreren Erben zugerechnet werden, wenn die Erbauseinandersetzung bzw. Teilauseinanderset...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 3.6 Betriebsverpachtung

Ein Steuerpflichtiger, der seinen Gewerbebetrieb im Ganzen verpachtet, bezieht nach § 16 Abs. 3b EStG weiterhin gewerbliche, jedoch nicht mehr der Gewerbesteuer unterliegende Einkünfte, wenn er weder im Zeitpunkt der Verpachtung noch später ausdrücklich die Betriebsaufgabe i. S. d. § 16 Abs. 3 EStG gegenüber dem Finanzamt erklärt. Der Gewerbebetrieb gilt dann bis zur Abgabe ...mehr

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Regelung über Auflösungsgrund im Gesellschaftsvertrag einer GmbH ist nur wirksam, wenn der Eintritt des Auflösungsgrunds eindeutig feststellbar ist

Zusammenfassung Ein Auflösungsgrund muss im Gesellschaftsvertrag so klar und eindeutig beschrieben sein, dass insb. das Registergericht den Eintritt des Auflösungsgrundes eindeutig feststellen kann. Hintergrund: Auflösungsgründe im GmbH-Gesellschaftsvertrag Nachdem ein GmbH-Gesellschafter seinen Geschäftsanteil wirksam gekündigt hat, meldet der Geschäftsführer die Auflösung de...mehr

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Sachaufklärungspflicht des FG bei Ermittlung des Anteilswerts einer nicht börsennotierten Kapitalgesellschaft

Leitsatz 1. Für die Ermittlung des gemeinen Werts von Anteilen an einer nicht börsennotierten Kapitalgesellschaft hat allein der Steuerpflichtige die Wahl zwischen einem individuellen Ertragswertverfahren nach § 11 Abs. 2 Satz 2 BewG und der Anwendung des vereinfachten Ertragswertverfahrens nach §§ 199ff. BewG. 2. Kann sich das FG auf Grundlage der Wertermittlung des Steuerpf...mehr

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Erbschaft- und Schenkungsteuer: Begünstigung von Grundstücken im Betriebsvermögen bei Nutzungsüberlassung an Dritte

Leitsatz Eine teleologische Reduktion oder Erweiterung der Tatbestandsmerkmale der §§ 13a, 13b ErbStG i.d.F. des ErbStRG kann nicht ausschließlich darauf gestützt werden, dass die Vorschriften ansonsten verfassungswidrig wären. Die Wirkung der durch Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17.12.2014 1 BvL 21/12 angeordneten Weitergeltung darf nicht unterlaufen werden. Norme...mehr

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Vorfälligkeitsentschädigung als Nachlassverbindlichkeit

Leitsatz 1. Wird nach Eintritt des Erbfalls ein Darlehen des Erblassers vorzeitig abgelöst, so ist die Vorfälligkeitsentschädigung mit ihrem Zinsanteil nicht gesondert als Nachlassverbindlichkeit abzugsfähig. Die Zinsen sind Teil der als Kapitalschuld zu bewertenden und als Erblasserschuld abziehbaren Darlehensverbindlichkeit. 2. Soweit die Vorfälligkeitsentschädigung neben i...mehr

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ZErb 12/2020, Ausgewählte P... / IV. Tod des Nießbrauchers

In Deutschland ist der Tod des Nießbrauchers nicht selbständig steuerpflichtig. Bei Versterben eines Nießbrauchers, unabhängig ob bei Zuwendungs- oder Vorbehaltsnießbrauch, innerhalb bestimmter, vom Lebensalter abhängiger starrer Grenzen des § 14 Abs. 2 BewG kommt es aber zu einer Korrektur der vorangegangenen Besteuerung der früheren Schenkung. Statt des Vielfältigers entsp...mehr

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ZErb 12/2020, Zur Bindungsw... / 2 Gründe

II. Die nach § 58 FamFG statthafte und auch sonst zulässige Beschwerde hat in der Sache Erfolg, weil die angefochtene Entscheidung in der maßgebenden Ausgangsfrage, ob der Erblasser überhaupt zu einer vom Testament I abweichenden Neutestierung befugt war, weder mit der beanstandeten noch mit einer anderen Begründung aufrechterhalten werden kann. 1. Bei der im Testament I ausg...mehr

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ZErb 12/2020, Zur Auslegung... / 1 Tatbestand

I. Der Beteiligte zu 1 und Beschwerdeführer war ein Freund der am 3.11.2019 verstorbenen Erblasserin. Der Beteiligte zu 2 war ihr langjähriger Lebensgefährte, mit dem sie seit April 2006 bis einige Wochen vor ihrem Tod zusammenlebte. Am 29.8.2011 errichtete die Erblasserin vor dem Notar Dr. J. L. in N. ein Testament, in dem sie den Beteiligten zu 2 zu ihrem Alleinerben einset...mehr

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ZErb 12/2020, Zur Bindungsw... / 1 Tatbestand

I. Der Erblasser war verheiratet mit der am 19.5.2013 vorverstorbenen C. L. (fortan auch nur: Ehefrau). Aus der Ehe war der Beteiligte zu 1 als einziges Kind hervorgegangen. Mit gemeinschaftlichem Testament vom 18.8.1999 (künftig nur: Testament I) – nach über 50jähriger Ehezeit – hatten beide Eheleute den Beteiligten zu 1 zum Alleinerben nach dem Tod des Letztversterbenden vo...mehr

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ZErb 12/2020, Absetzbarkeit... / 7. Steuerberatungskosten für Steuerangelegenheit des Erblassers

Die Behandlung dieser Kosten ist in den gleichlautenden Erlassen vom 11.12.2015[35] geregelt. Hier heißt es: Zitat "Vom Erben getragene Steuerberatungskosten, die im Rahmen der Einkommensteuerpflicht des Erblassers anfallen, insbesondere Steuerberatungskosten für die Erstellung der Einkommensteuererklärung des Erblassers, stellen keine Nachlassregelungskosten oder Kosten zur E...mehr

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ZErb 12/2020, Ausgewählte P... / V. Sukzessivnießbrauch für den Ehepartner kontra Gesamtberechtigung

Bei Rentenrechten zu Gunsten mehrerer Personen ist zunächst nach dem Inhalt der Vereinbarung abzugrenzen zwischen einer Gesamtgläubigerstellung (§§ 428 ff. BGB) oder einer "Sukzessivberechtigung", bei der der zweite Gläubiger aufschiebend bedingt sein Recht antritt (§§ 4 ff. BewG), zumeist nach Ableben des Ersten. Nur im ersten Fall kann die Regelung des § 14 Abs. 3 BewG zur...mehr

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ZErb 12/2020, Voraussetzung... / 2 Gründe

II. 1. Die im Namen der Beteiligten zu 1 erhobene Beschwerde ist zulässig, § 71 Abs. 1 GBO, führt in der Sache aber zu keinem Erfolg. a) Steht einer beantragten Eintragung ein Hindernis entgegen, so hat das Grundbuchamt entweder den Antrag unter Angabe der Gründe zurückzuweisen oder dem Antragsteller eine angemessene Frist zur Hebung des Hindernisses zu bestimmen, § 18 Abs. 1 ...mehr

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ZErb 12/2020, Gewinne und G... / V. Handlungsempfehlung und Formulierungsvorschlag

In Hinblick auf die Streitanfälligkeit der Verteilung von Gewinnen und Gewinnvorträgen zwischen Erben und Vermächtnisnehmer und in Hinblick auf etwaige Liquiditätsprobleme, die entstehen können, wenn Erben ungeplant Gewinne für sich beanspruchen und womöglich vor Vermächtniserfüllung noch entsprechende Ausschüttungen beschließen, ist dem Erblasser zunächst zu raten, klare un...mehr

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ZErb 12/2020, Feststellung ... / 1 Tatbestand

I. Die Beteiligten zu 1., 2 und 6. haben in dem vor dem Landwirtschaftsgericht Wildeshausen geführten Feststellungsverfahren die Feststellung ihrer Hoferbenstellung gem. § 11 Abs. 1 g) HöfeVfO hinsichtlich des im Grundbuch von (…) Blatt (…) mit Hofvermerk eingetragenen Hofes des am TT.MM.2015 verstorbenen Erblassers beantragt. Der Hof hat eine Größe von 22,9162 ha und stand s...mehr

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ZErb 12/2020, Zur Wirksamke... / 2 Gründe

II. Die zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Das Nachlassgericht hat den Antrag der Beteiligten zu 1) auf Erteilung eines Alleinerbscheins zu Recht und mit zutreffender Begründung, der sich der Senat anschließt, zurückgewiesen. Die letztwillige Verfügung vom 22.4.2017, auf die die Beteiligte zu 1) ihren Antrag stützt, ist gem. § 125 BGB nichtig, weil sie nicht ...mehr

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ZErb 12/2020, Ausgewählte P... / VI. Sukzessiver Zuwendungsnießbrauch für den Ehepartner – Zurückweisung

Bei einem aufschiebend bedingt auf sein Überleben für den Ehepartner des Übertragenden eingeräumten Sukzessivnießbrauch handelt es sich um einen Zuwendungsnießbrauch (EStG-Folge: AfA-Verlust!)[59]. Viele Mandanten, die sich bei einer Schenkung den Nießbrauch vorbehalten, der nach ihrem Tod dem Ehepartner "zustehen soll", übersehen, dass es beim Ehepartner zu einer Besteuerung...mehr

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ZErb 12/2020, Ausgewählte P... / 1

Die Vereinbarung von Nießbrauchsrechten, entweder als Vorbehaltsnießbrauch bei einer schenkweisen Übertragung oder als zugewandtes Nießbrauchsrecht von Todes wegen (Vermächtnisnießbrauch) oder zu Lebzeiten, führt zu vielfältigen Fragen bei der Gestaltungsberatung. Nachfolgend werden einige Konstellationen erörtert, unter Beachtung der neueren Rechtsprechung. Insgesamt gilt d...mehr

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ZErb 12/2020, Ausgewählte P... / 2. EStG

Im EStG ist die unentgeltliche Übertragung gegen Versorgungsleistungen inzwischen sachlich eingeschränkt worden, so dass privat gehaltene Immobilien im Hinblick etwa auf § 23 EStG nicht darunterfallen. Es liegt damit uneingeschränkt Teilentgeltlichkeit vor, wenn nicht im Einzelfall, wie etwa nach neuerer Rechtsprechung, bei einer nicht vermieteten, eigengenutzten Zweitwohnun...mehr

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ZErb 12/2020, Absetzbarkeit... / 1

In Erbrechtsfällen gemäß § 1 Abs. 1 Ziff. 1 (Erwerb von Todes wegen) und § 1 Abs. 1 Ziff. 2 (Schenkungen unter Lebenden) ErbStG fallen neben Rechts- und Steuerberatungskosten auch sog. Erwerbsnebenkosten an. Die steuerliche Absetzbarkeit dieser Kosten wird von der Finanzverwaltung und der Rechtsprechung nicht einheitlich beantwortet. Die Finanzverwaltung hat gleichlautende E...mehr

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ZErb 12/2020, Absetzbarkeit... / a) Grundlagen

Bei einer Leistungsauflage übernimmt der Beschenkte die Verpflichtung zur Geld- oder Sachleistung. Dazu zählen u.a. Gleichstellungsgelder, Abstandsgelder, Übernahme von Verbindlichkeiten, Rentenverpflichtungen, wiederkehrende Versorgungsleistungen. Bei einer Nutzungs- oder Duldungsauflage werden dem Beschenkten die mit dem Eigentum an den geschenkten Gegenstand verbundene Nut...mehr

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ZErb 12/2020, Zur Bindungsw... / Leitsatz

1. Zur Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments, in dem sich die Ehegatten eine Änderung der Schlusserbeneinsetzung ihres einzigen Kindes auch für den Fall vorbehalten hatten, dass es "mit unserem Sohn zu familiären Zuwiderhandlungen kommt". 2. Zu den tatsächlichen Voraussetzungen einer auf einen solchen Widerrufsvorbehalt gestützten Änderungsberechtigung des letztversto...mehr

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ZErb 12/2020, Absetzbarkeit... / 2. Gegenstand der Schenkung

Gegenstand einer Schenkung kann u.a. sein: Bargeld, Kontoguthaben, Sparbücher, Wertpapiere, (Unter-)Beteiligungen, Gesellschafts-anteile, bebaute und unbebaute Grundstücke, Schuldversprechen, Schuldanerkenntnisse (§ 780, 781 BGB). Keine Schenkung ist die unentgeltliche Gebrauchsüberlassung von Räumen. Dies ist Leihe.[3] Nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG unterliegen der Schenkungsste...mehr

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ZErb 12/2020, Ausgewählte P... / II. Vorbehaltsnießbrauch – Situation nach Abschaffung des § 25 ErbStG

Im ErbStG ist die steuerliche Behandlung des Nießbrauchs[17], gerade auch des Vorbehaltsnießbrauchs, oft sehr kompliziert geregelt gewesen. In § 25 ErbStG a.F. war mit Abzugsverbot, zinsloser Stundung und abgezinster Ablösung eine Art rechnerischer Teilabzug verwirklicht worden. Nach Abschaffung dieser Vorschrift im ErbStRG ist zum 31.12.2008 ein Vollabzug möglich[18]. Für Al...mehr

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ZErb 12/2020, Kostenerstatt... / 2 Gründe

Die Revision hat keinen Erfolg. Über die Revision der Klägerin ist, obwohl der Beklagte im Verhandlungstermin vor dem Senat nicht erschienen war, durch streitiges Urteil (unechtes Versäumnisurteil) zu entscheiden, da sich die Revision auf der Grundlage des vom Berufungsgericht festgestellten Sachverhalts als unbegründet erweist (Senatsurteil vom 23.5.2012 – IV ZR 250/11, ZEV...mehr

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ZErb 12/2020, Zur Auslegung... / 2 Gründe

II. Die Beschwerde ist gemäß § 58 Abs. 1 FamFG statthaft. Der Beteiligte zu 1 ist beschwerdeberechtigt, Form und Frist der §§ 63 Abs. 1 und Abs. 3, 64 Abs. 1 und 2 FamFG sind gewahrt. Das Rechtsmittel ist in der Sache unbegründet. 1. Der angefochtene Beschluss entspricht der Erbrechtslage. Zu Recht hat das Amtsgericht die am 15.5.2012 getroffenen und in den Folgejahren bestätig...mehr

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ZErb 12/2020, Ausgewählte P... / I. Zuwendungsnießbrauch (§ 23 ErbStG)

Der Zuwendungsnießbrauch wird besteuert als ein steuerpflichtiger Erwerb von Todes wegen oder unter Lebenden. Die Kapitalisierung des Nießbrauchsrechts erfolgt regelmäßig dahingehend, dass nach § 15 BewG ein Jahreswert ermittelt wird, der mit dem entsprechenden Vervielfältiger, je nach Laufzeit des Nießbrauchs als lebenslänglicher oder zeitlich beschränkter Nießbrauch, multi...mehr

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ZErb 12/2020, Gewinne und G... / b) Zeitlicher Aufteilungsmaßstab

Die zeitliche Aufteilung der Gewinne auf die Berechtigten erfolgt pro-rata-temporis, und zwar dergestalt, dass jedem der Berechtigten ein der Dauer seiner Berechtigung entsprechender Teil gebührt.[36] Hinsichtlich des laufenden Gewinns ist die Frage, wem dieser in welcher Höhe zusteht, dahingehend zu beantworten, dass die Dauer der Berechtigung während des laufenden Geschäfts...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Rechtliche Stellung des Erben

Rz. 1 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Mit dem Tode einer Person, des Erblassers, geht deren Vermögen als Ganzes auf den oder die Erben über (§ 1922 BGB). Als Gesamtrechtsnachfolger tritt der Erbe in die Rechtsposition des Erblassers ein. Steuerlich gehen auch die Steuerschulden und Steuerforderungen auf den Erben über (§ 45 AO); er wird – wie vor ihm der Erblasser – selbst Steuer...mehr