Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

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§ 7 Ausgleichung / XIX. Ausgleichung und Teilungsanordnung

Rz. 89 Hat ein Abkömmling zu Lebzeiten einen ausgleichungspflichtigen Vorempfang erhalten, dann führt dies im Erbfall zu einer Veränderung seines Teilungsquotienten. Ordnet der Erblasser in seiner letztwilligen Verfügung von Todes wegen eine Teilungsanordnung an (§ 2048 BGB), führt dies bei der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft dazu, dass der Berechtigte der Teilungsa...mehr

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§ 12 Sonderprobleme / 2. Offene Handelsgesellschaft (oHG)

Rz. 63 Nach § 130 Abs. 1 Nr. 1 HGB scheidet ein Gesellschafter mit seinem Tod aus der Gesellschaft aus. Den Erben verbleibt nur ein Abfindungsanspruch.[79] Dieser ist im Fall der Nachlassinsolvenz durch den Insolvenzverwalter geltend zu machen.[80] Diese gesetzliche Folge ist gesellschaftsvertraglich durch Nachfolgeklauseln abdingbar. Rz. 64 Sofern die Gesellschaft mit dem Er...mehr

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§ 27 Auslandsberührung / V. Anknüpfungssubjekt nach Art. 25 Abs. 1 EGBGB a.F.

Rz. 60 Auch wenn in der Praxis die Fälle, in welchen der Erblasser vor dem 17.8.2015 verstorben ist, inzwischen fast zur Ausnahme gehören, so ist die Beschreibung der alten Rechtslage noch immer von Praxisrelevanz. Typische Fälle, in welchen die alte Rechtslage von Bedeutung ist, sind langwierige und langjährige Gerichtsverfahren oder aber Anträge auf Einziehung von Erbschei...mehr

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§ 9 Altersteilzeit / II. Blockaltersteilzeit

Rz. 21 In der Praxis weiter verbreitet ist das Modell der Blockaltersteilzeit, denn es bietet für den Beschäftigten zusätzlich den Vorteil einer vorzeitigen Beendigung der Berufstätigkeit. Das Modell resultiert aus der ursprünglichen Intention von Altersteilzeit, nämlich Arbeitslosigkeit zu bekämpfen und freie Stellen (vorzeitig) zur Nachbesetzung zu schaffen. Dieses Bedürfn...mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / II. Voraussetzungen

Rz. 166 Ein Anspruch i.S.d. Legaldefinition des § 194 BGB gehört zum Nachlass, wenn es sich um Ansprüche des Erblassers können sowohl schuldrechtlicher als auch dinglicher sowie öffentlich-...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 8. Mittelzuführungen, die nicht der zeitnahen Mittelverwendung unterliegen

Tz. 10 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die nachfolgenden Mittelzuführungen i. S. v. § 62 Abs. 3 Nr. 1–4 AO (Anhang 1b) unterliegen nicht der zeitnahen Mittelverwendung nach § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO (Anhang 1b) und können dem Vermögen zugeführt werden. Die Aufzählung in § 62 Abs. 3 Nr. 1–4 AO (Anhang 1b) ist abschließend. Unter Sachzuwendungen, die ihrer Natur nach zum Vermögen gehören...mehr

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§ 16 Immobilien in der Erbe... / C. Herauslösen der Immobilie aus dem Nachlass durch das Handeln der Erbengemeinschaft

Rz. 34 Die bestehende Gesamthandsgemeinschaft endet durch die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft. Der Begriff der Auseinandersetzung ist dabei weit zu verstehen und umfasst neben der Verteilung des Nachlasses auch alle vorbereitenden Handlungen, die der Nachlassverteilung nach den gesetzlichen Vorschriften und etwaigen Anordnungen des Erblassers in dessen Verfügungen v...mehr

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§ 27 Auslandsberührung / 2. Besonderheiten bei Doppelstaatlern/Mehrstaatlern

Rz. 63 Besitzt ein Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes mehrere Staatsangehörigkeiten, so ist bei der Bestimmung des Erbstatuts auf die Staatsangehörigkeit abzustellen, mit welcher der Erblasser am engsten verbunden war.[134] Besaß der Erblasser neben einer weiteren Staatsangehörigkeit auch die deutsche, so geht diese bei der Bestimmung des Erbstatuts stets vor.[135] Zu beac...mehr

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§ 20 Mietrecht / I. Allgemeines

Rz. 35 Nach den allgemeinen erbrechtlichen Regeln geht ein Mietverhältnis nach den §§ 1922, 1967 BGB auf den oder die Erben über. Die Regeln der §§ 563, 563a BGB legen ein hiervon abweichende Sonderrechtsnachfolge kraft Gesetzes[54] fest. Dieses Konzept genießt somit Vorrang vor der gesetzlichen Erbfolge.[55] Eine hiervon abweichende Regelung zum Nachteil des Mieters ist unz...mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / a) Rechtsstellung des Erben

Rz. 22 Der Erbe bleibt auch nach Veräußerung seines Erbteils Erbe, da diese Position nur in seiner Person durch Erwerb von Todes wegen begründet werden kann und nicht übertragbar ist.[40] Er hat damit alle Rechte und Pflichten, die ihn auch zuvor trafen. Insbesondere haftet er gem. §§ 2382, 2385 BGB weiterhin für die Nachlassverbindlichkeiten[41] und kann noch gem. § 2344 BG...mehr

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ZErb 12/2024, Der deutsch-m... / c) Zwischenergebnis

Die malaysischen Gerichte sind für unstreitige Nachlassverfahren nach Sec. 24 (f) CJA (international) zuständig. Für streitige Verfahren in Erbsachen sind die malaysischen Gerichte international zuständig, wennmehr

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FoVo 12/2024, Die Folgen fü... / I. Das Problem

Zwangsvollstreckung in den Arbeitslohn mit mäßigem Erfolg Wir haben eine Forderung gegen Eheleute als Gesamtschuldner rechtskräftig tituliert. Die Zwangsvollstreckung gegen den Ehemann verlief 2018/2019 fruchtlos. Er war selbstständig und verfügt aktuell über kein Einkommen. Er wird finanziell von seiner Ehefrau unterstützt. Die Zwangsvollstreckung gegen die Ehefrau verlief 2...mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / 2. Abtretung

Rz. 247 Eine weitere Möglichkeit zur Steuerung der Nachfolge in der Kapitalgesellschaft besteht durch Einführung einer Abtretungsklausel. Mit der Abtretungsklausel werden die Erben verpflichtet, ihren Gesellschaftsanteil an einen Mitgesellschafter, Dritten oder die Gesellschaft selbst abzutreten. Die Abtretung muss gem. § 15 Abs. 3 GmbHG notariell beurkundet werden und bedarf...mehr

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§ 27 Auslandsberührung / II. Bezifferung des Pflichtteilsanspruchs im Falle einer Nachlassspaltung

Rz. 170 Unterliegt die Rechtsnachfolge von Todes wegen dem Grundsatz der Nachlasseinheit, dann ist die Bezifferung anhand der jeweils einschlägigen Rechtsnorm vorzunehmen. Bei echten Noterben können diese Quoten sogar in einem deutschen Erbschein mit aufgeführt werden.[380] Die Höhe des Pflichtteilsanspruchs richtet sich dann nach der jeweils ausländischen Rechtsordnung. Rz....mehr

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§ 27 Auslandsberührung / III. Örtliche Zuständigkeit

Rz. 132 Die örtliche Zuständigkeit des Nachlassgerichts ergibt sich zunächst aus den bekannten nationalen Vorschriften, es sind dies §§ 12, 13, 23, 27 ZPO, §§ 105, 343 f. FamFG. Daneben ergibt sich die örtliche Zuständigkeit nunmehr auch aus Art. 4 EuErbVO (letzter gewöhnlicher Aufenthalt des Erblassers), Art. 5 EuErbVO (Rechtswahl mit Forumswahlvereinbarung der Erben nach d...mehr

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§ 22 Bestattungsrecht / G. Bestattungsverfügung und -vorsorge

Rz. 55 Mittels einer Bestattungsverfügung können Anordnungen für die Bestattung und auch die Bestimmung des Totenfürsorgeberechtigten getroffen werden.[107] Dieses Gestaltungsmittel ist gesetzlich nicht geregelt und kann in der Regel formfrei errichtet werden. Zu Beweiszwecken ist zur Schriftform zu raten. Die Bestattungsverfügung sollte nicht in eine letztwillige Verfügung ...mehr

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§ 20 Mietrecht / 2. Eintritt des Ehegatten, § 563 Abs. 1 S. 1 BGB

Rz. 42 Das Eintrittsrecht des Ehegatten regelt § 563 Abs. 1 BGB. Diese Eigenschaft beginnt mit der standesamtlichen Eheschließung nach den §§ 1310 ff. BGB und endet mit der Scheidung nach den §§ 1564 ff. BGB, §§ 606 ff., 622 ff. ZPO oder der Aufhebung nach §§ 1313 ff. BGB. Voraussetzung ist, dass der Ehegatte mit dem Verstorbenen einen gemeinsamen Haushalt geführt hat. Lebt ...mehr

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§ 6 Rechte im Insolvenzverf... / V. Zuständigkeit

Rz. 23 Für das Insolvenzverfahren ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk ein Landgericht seinen Sitz hat, als Insolvenzgericht für den Bezirk dieses Landgerichts ausschließlich zuständig, § 2 InsO. Diese Bestimmung konzentriert daher die Verfahren grundsätzlich bei dem Amtsgericht am Sitz des Landgerichtes, falls nicht gem. § 2 Abs. 2 InsO durch Rechtsverordnung etwas Abweich...mehr

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§ 27 Auslandsberührung / e) Rechtsfolgen einer Rechtswahl

Rz. 28 Bei einer wirksam angeordneten Rechtswahl ist die Rechtsfolge, dass in kollisionsrechtlicher Wirkung die Rechtsnachfolge von Todes wegen, abweichend von Art. 21 Abs. 1 EuErbVO, nicht dem Recht des gewöhnlichen letzten Aufenthaltes unterstellt wird, sondern dem vom Erblasser gewählten Recht.[61] Bei einer unwirksam angeordneten Rechtswahl entfaltet diese schlichtweg ke...mehr

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§ 16 Immobilien in der Erbe... / b) Rechtsstellung des veräußernden Miterben

Rz. 118 Der Veräußerer des Erbteils bleibt trotz Veräußerung seines Erbteils Miterbe, da die Erbenposition mit der Person des Erben untrennbar verknüpft ist, nicht jedoch der vermögensrechtliche Anteil am Nachlass.[146] Die rechtliche Position als Miterbe kann nicht übertragen, sondern nur von Todes wegen erworben werden.[147] Rz. 119 Der veräußernde Miterbe behält alle nicht...mehr

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§ 16 Immobilien in der Erbe... / 4. Vermächtnisgegenstand

Rz. 52 Der Vermächtnisgegenstand wird in der Form vermacht, in der er zum Zeitpunkt des Erbfalls besteht. Der Erblasser ist daher nicht verpflichtet, den vermachten Gegenstand bis zu seinem Tod instand zu halten und pfleglich zu behandeln. Bestandteile einer Sache sind ohne besondere Regelung mitvermacht. Nach § 2164 Abs. 1 BGB erstreckt sich das Vermächtnis einer Sache im Z...mehr

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§ 20 Mietrecht / 7. Unbekannter Erbe

Rz. 87 Die Fälle häufen sich, in denen der Erbe unbekannt bleibt. Immer mehr Menschen leben allein, so dass im Fall des Todes eines Menschen meist ein langer Zeitraum verstreicht, innerhalb der dem Vermieter die Erzielung von Mieteinnahmen unmöglich gemacht wird. Verfügt der Vermieter über eine Mietkaution, so ist lediglich ein Übergangszeitraum gesichert. Sind jedoch die Sch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Ersatzweise Beherrschung durch Stimmrechtsvollmachten

Rn. 320e Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Eine personelle Verflechtung kann in Fällen, in denen der Anteilsbesitz der die Besitz-PersGes beherrschenden "Personengruppe" dieser in der Betriebs-GmbH keine einfache Stimmenmehrheit gewährt, durch Stimmrechtsvollmachten bewusst hergestellt werden: s Woerner, DStR 1986, 735, 740. Auch eine jederzeit widerrufliche Vollmacht für den von §...mehr

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§ 19 Arbeitsrecht / I. Fortführung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 63 Wird das Arbeitsverhältnis fortgeführt, so geht das Arbeitsverhältnis, so wie es "steht und liegt", auf die Erbengemeinschaft über. Der Abschluss eines neuen Vertrages ist nicht erforderlich, da die Erbengemeinschaft zur gesamten Hand der Rechtsnachfolger des Verstorbenen ist, § 1922 Abs. 1 BGB. Das bedeutet, dass nicht die Erbengemeinschaft selbst Vertragspartner wer...mehr

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§ 27 Auslandsberührung / k) Exkurs: Wahlgerichtsstand gem. Art. 6a EuErbVO

Rz. 34 Auf Antrag einer Verfahrenspartei kann sich bei Vorliegen einer testamentarischen Rechtswahl das originär gem. Art. 4 EuErbVO zuständige Gericht für unzuständig erklären, wenn die Rechtssache nach Auffassung des originär zuständigen Gerichts vom Gericht des in der letztwilligen Verfügung gewählten Rechts besser entschieden werden kann. Dies kann dann der Fall sein, we...mehr

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§ 26 Öffentliches Recht / II. Rechtsnachfolge in anlagenbezogene Verwaltungsakte

Rz. 28 Bei einem anlagenbezogenen Verwaltungsakt, z.B. einer immissionsschutz- oder wasserrechtlichen Genehmigung, handelt es sich um eine sog. Realkonzession. Das heißt, dass die Genehmigung auf die Anlage und nicht auf die Person des Betreibers bezogen ist. Ihre Wirksamkeit wird daher nicht berührt, wenn die Person des Betreibers wechselt. Rz. 29 Das Immissionsschutzrecht s...mehr

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§ 5 Vor- und Nacherben in d... / a) Gestaltungsrechte

Rz. 73 Ein Recht zur Ausschlagung hat der Nacherbe bereits mit dem Tod des Erblassers, § 2142 Abs. 1 BGB. Der Gesetzgeber wollte dem Nacherben eine Gestaltungsmöglichkeit an die Hand geben, die es dem Nacherben ermöglicht, den Vorerben schon vor Eintritt des Nacherbfalls die Rechtsposition eines Vollerben zu verschaffen.[118] Schlägt ein Nacherbe die Erbschaft aus, so verble...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / m) Unfallversicherung

Rz. 820 Der Fremdgeschäftsführer und der Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführer, die in einem sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnis stehen, sind kraft Gesetzes Beteiligte in der gesetzlichen Unfallversicherung und damit auch vom gesetzlichen Unfallversicherungsschutz umfasst.[1812] Ungeachtet dessen entspricht es allgemeiner Üblichkeit, dass die Gesellsc...mehr

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§ 20 Mietrecht / 2. Kündigungsgrund

Rz. 56 Die Kündigung darf nicht grundlos erfolgen. Vielmehr muss in der Person des Eintretenden ein wichtiger Grund für die Kündigung liegen. Entscheidend hierfür ist, ob es dem Vermieter aufgrund objektiver und nachgewiesener Anhaltspunkte zugemutet werden kann, das Mietverhältnis mit dem Eingetretenen oder den Eingetretenen fortzusetzen.[79] Treten mehrere Personen in das ...mehr

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§ 19 Arbeitsrecht / V. Arbeitszeugnis

Rz. 80 Der Anspruch des Arbeitnehmers auf Erteilung oder Berichtigung eines Arbeitszeugnisses ergibt sich aus § 630 BGB, § 109 GewO. Er entsteht "bei" Beendigung des Arbeitsverhältnisses und setzt ein Verlangen des Arbeitnehmers voraus. Dem Arbeitgeber wird in der Regel, insbesondere bei länger bestehenden Arbeitsverhältnissen, ein Bearbeitungszeitraum von zwei bis drei Woch...mehr

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§ 20 Mietrecht / II. Erwerb der Immobilie im Erbgang

Rz. 100 Diese Kriterien werden auch herangezogen, wenn die Erbengemeinschaft die Immobilie im Erbgang erworben hat.[141] Hier kommt es nicht darauf an, ob für die Immobilie in mietfreiem Zustand ein höherer Preis erzielt werden kann.[142] Ein Nachteil liegt nur dann vor, wenn die Erbengemeinschaft im Verkaufsfall wegen der Vermietung den für vermietete Immobilien üblichen Pr...mehr

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§ 24 Sozialrecht / IV. Unzumutbarkeit der Verwertung

Rz. 50 Nach § 12 Abs. 3 Nr. 6 SGB II nicht zu berücksichtigen sind jedoch Sachen und Rechte, soweit ihre Verwertung offensichtlich unwirtschaftlich ist oder für den Betroffenen eine besondere Härte bedeuten würde. Dagegen verlangt das Recht der Sozialhilfe in § 90 Abs. 3 S. 1 SGB XII lediglich das Vorliegen einer "einfachen" Härte, sodass hier womöglich geringere Anforderung...mehr

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ZErb 12/2024, Der deutsch-m... / c) Zwischenergebnis

Folglich kommt es in dieser Fallkonstellation sowohl vor den deutschen als auch den malaysischen Gerichten zu einer rechtlichen Nachlassspaltung: Die in Malaysia belegenen Immobilien sind nach malaysischem Erbrecht zu vererben, wobei an dieser Stelle erneut auf das Zustimmungserfordernis der Landesregierung gem. Sec. 433B NLC hingewiesen wird. Die Rechtsnachfolge von Todes we...mehr

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§ 25 Strafrecht / 3. Steuerliche Berichtigungspflicht der Erben ohne laufendes Ermittlungsverfahren

Rz. 111 Beispiel 31 Der Erblasser E hat im Jahre 2015 einen Betrag von umgerechnet 100.000 EUR in der Schweiz angelegt und die darauf entfallenden Kapitaleinkünfte von jährlich 5.000 EUR bis zu seinem Tod am 3.1.2020 nicht angegeben. Der Erblasser hat für sämtliche Jahre keine Einkommensteuererklärung abgegeben und wurde hierzu auch nie aufgefordert. In den Jahren 2017 bis 2...mehr

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§ 20 Mietrecht / VIII. Besonderheit: Vorkaufsrecht

Rz. 59 Nach § 577 Abs. 4 BGB geht das Vorkaufsrecht, das dem Mieter nach der Umwandlung einer Mietwohnung in eine Eigentumswohnung zusteht, auf die Personen über, die nach § 563 BGB in das Mietverhältnis eintreten. Anknüpfungspunkt für die Regelung ist der Mietvertrag. Im Umkehrschluss führt dies dazu, dass der Erbe oder die Erbengemeinschaft dieses Vorkaufsrecht nicht ausübe...mehr

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§ 12 Betreuung und Vorsorge... / A. Einleitung

Rz. 1 Das Betreuungsgesetz [1] trat am 1.1.1992 in Kraft. Der Begriff der "Vorsorgevollmacht" wird seit dem 1.7.2005 im BGB genannt.[2] Zum 1.1.2023 trat die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts[3] in Kraft, welche diese Themen umfassend überarbeitete und zum Teil auf den Kopf stellte. Aus den "Kinderschuhen"[4] ist das Vorsorge- und Betreuungsrecht inzwischen hera...mehr

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ZErb 12/2024, Effiziente Na... / 3.4.1 a. Gestaltung als notarielle Vollmacht

Der notariell errichteten Vollmacht kommt erfahrungsgemäß eine besondere Akzeptanz im Rechtsverkehr zu. Gegenüber einer privatschriftlichen Vollmacht werden ihre Bestandskraft und die Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers bei ihrer Errichtung selten hinterfragt. Darüber hinaus ist sie im Unterschied zur privatschriftlichen oder von der Betreuungsbehörde beglaubigten Vorsorg...mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / 1. Besondere Nachfolgeklauseln für die Partnerschaftsgesellschaft

Rz. 137 Wie bereits beschrieben, können gem. § 9 Abs. 4 S. 2 PartGG nur partnerschaftsfähige Erben gem. § 1 Abs. 1 PartGG Nachfolger in der Partnerschaftsgesellschaft werden. Es sind bei der Nachfolge jedoch auch berufsrechtliche Vorschriften zu beachten. Gemäß § 59a BRAO a.F. war Rechtsanwälten bis zum 31.7.2022 nur die Zusammenarbeit mit den dort genannten Berufsgruppen ges...mehr

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§ 24 Sozialrecht / I. Interessenlage

Rz. 53 Bei einem Behindertentestament handelt es sich um eine letztwillige Verfügung des Erblassers mit dem Ziel, dem mit dem Erbe Bedachten den Nachlass zukommen zu lassen, ohne dass dieser seinen Anspruch auf seine Sozialhilfeleistungen einzubüßen hat. Eine solche Verfügung von Todes wegen erfolgt in der Regel innerhalb der Familie. Ein weiteres Ziel ist es, das Vermögen de...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / I. Testamentsvollstrecker als Treuhänder

Rz. 1 Die Anordnung der Testamentsvollstreckung ermöglicht dem Erblasser eine weitreichende Einflussnahme über den Tod hinaus. Aufgrund immer umfangreicherer Nachlässe und komplexerer Familienstrukturen gewinnt sie zunehmend an Bedeutung. Der Testamentsvollstrecker ist nicht gesetzlicher Vertreter der Erben, weil er für den Nachlass handelt, aber auch nicht gesetzlicher Vert...mehr

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§ 17 Landwirtschaftserbrecht / III. Folgen für die Erbengemeinschaft

Rz. 85 Die Erbengemeinschaft erlangt nach dem Vorstehenden kein Eigentum am Hof. Nach § 4 S. 2 HöfeO tritt an die Stelle des Hofes bei der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft für die Miterben sein Wert. Umfasst sind hiervon auch die Bestandteile gemäß § 2 HöfeO. Das sind u.a. die Grundstücke des Hofeigentümers, die regelmäßig von der Hofstelle bewirtschaftet werden, und...mehr

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§ 16 Immobilien in der Erbe... / b) Kündigung eines Miet- oder Pachtverhältnisses über Nachlassimmobilien durch Mehrheit von Miterben

Rz. 194 Neben der Veräußerung einer Nachlassimmobilie ist auch die Kündigung eines Mietvertrags eine Verfügung i.S.d. § 2040 Abs. 1 BGB.[288] Nach der Rechtsprechung des BGH ist es für die Wirksamkeit der Kündigung eines Miet- oder Pachtverhältnisses jedoch nicht (mehr) erforderlich, dass alle Miterben gemeinschaftlich die Kündigung erklären. Dies ergebe sich aus § 2038 BGB,...mehr

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§ 17 Landwirtschaftserbrecht / 3. Besonderheiten beim Ehegattenhof

Rz. 82 Der Ehegattenhof ist die einzige Variante gemeinschaftlichen Eigentums beim Hof. Ehegattenhöfe können durch die Aufnahme des Hofes in das Gesamtgut entstehen, wenn die Ehegatten in Gütergemeinschaft leben. Der Hof kann aber auch durch Erklärung der Ehegatten nach § 1 Abs. 2 HöfeO Ehegattenhof werden, wenn die Ehegatten erklären, dass es ein Ehegattenhof sein soll und ...mehr

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§ 20 Mietrecht / 2. Ungewissheit über Gläubigerstellung der Mietzinsforderung

Rz. 16 Möchte die Erbengemeinschaft nach dem Tod des Vermieters den uneingeschränkten Mietzinsfluss sicherstellen, so ist zu empfehlen, den Mietern die Erbenstellung nachzuweisen. Kommt es zu einem Wechsel des Vertragspartners auf Seiten des Mietzinsgläubigers, ist es grundsätzlich nicht Aufgabe des Schuldners, die Erben als Rechtsnachfolger zu ermitteln, um dann an die Erben...mehr

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Literaturverzeichnis / 2 Handbücher/Monographien

Bieresborn/Schafhausen, Münchener Anwaltshandbuch Sozialrecht, 6. Auflage 2024 (zit.: MAH SozR/Bearbeiter) Bork, Einführung in das Insolvenzrecht, 11. Auflage 2023 Brox/Walker, Erbrecht, 30. Auflage 2024 Buth/Hermanns (Hrsg.), Restrukturierung, Sanierung, Insolvenz, 5. Auflage 2022 Foerste, Insolvenzrecht, 8. Auflage 2022 Frege/Keller/Riedel, Handbuch Insolvenzrecht, 9. Auflage 2...mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / a) Bedingungen zum Erwerb der Aktien sind noch nicht eingetreten

Rz. 216 Sind die Bedingungen zum Erwerb der Aktien nach dem Aktienoptionsplan noch nicht eingetreten oder die Wartezeit zur Ausübung der Option noch nicht abgelaufen, bestand beim Erblasser lediglich ein Anwartschaftsrecht. Zwar kann grundsätzlich auch ein Anwartschaftsrecht vererbt werden,[347] jedoch führt nach Auffassung von Kolmann die gesetzliche Wertung des § 193 Abs. 2...mehr

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§ 3 Rechtsvergleichung / C. Erbengemeinschaften im anglo-amerikanischen Rechtskreis

Rz. 91 Völlig anders als im übrigen Europa verläuft eine Nachlassabwicklung in den anglo-amerikanischen Staaten. In Europa gehören zu diesem Rechtskreis England und Wales, Schottland und Irland. Der in vielen europäischen Rechtsordnungen bekannte Von-selbst-Erwerb einer Erbschaft (ipso iure Erwerb) ist dort schlicht unbekannt. Stattdessen geht im anglo-amerikanischen Rechtsk...mehr

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§ 11 Vergütung des Insolven... / 2. Fälligkeit

Rz. 33 Der Anspruch des Insolvenzverwalters entsteht bereits mit der Aufnahme der Tätigkeit und wird mit der vollständigen Erbringung der vergütungspflichtigen Arbeitsleistung des Verwalters fällig.[45] Die regelmäßige Fälligkeit der Verwaltervergütung tritt daher erst mit dem Ende der gerichtlich zugewiesenen Tätigkeit ein.[46] Das Verwalteramt endet aber ansonsten auch mit...mehr

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§ 19 Arbeitsrecht / b) Abfindung nach § 1a KSchG

Rz. 17 Im Einklang mit dieser Rechtsprechung steht auch das Urteil des BAG[26] aus dem Jahr 2007, wobei Grundlage dieser Entscheidung eine Kündigung nach § 1a KSchG war. § 1a KSchG gibt dem Arbeitgeber die Möglichkeit, durch ordentliche betriebsbedingte Kündigung das Arbeitsverhältnis unter Zahlung einer Abfindung zu beenden. Im Gegenzug verzichtet der Arbeitnehmer auf die E...mehr

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§ 6 Haftung / ee) Nicht erfasste Gläubiger

Rz. 150 Vom Aufgebotsverfahren nicht erfasst[290] sind gem. § 1972 BGB die Gläubiger von Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen[291] und Auflagen. Sie können also durch ein Aufgebotsverfahren nicht ausgeschlossen werden.[292] Eine Ausnahme hiervon enthält § 2060 Nr. 1 BGB: Nach der Teilung des Nachlasses haftet jeder Miterbe für diese Verbindlichkeiten ausschließlich noch in Hö...mehr