Fachbeiträge & Kommentare zu Übungsleiter

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 43 Ergänzen... / 2.1.2 Rehabilitationssport und Funktionstraining – § 64 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SGB IX

Rz. 7 § 64 Abs. 1 Nr. 3 SGB IX trifft nunmehr Regelungen für ärztlich verordneten Rehabilitationssport in Gruppen unter ärztlicher Betreuung und Überwachung, einschließlich Übungen für behinderte oder von Behinderung bedrohte Frauen und Mädchen, die der Stärkung des Selbstbewusstseins dienen. Diese Regelung gewährt gegenüber der aufgehobenen Nr. 1 einen Rechtsanspruch auf di...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mindestlohn / 3.7.2 Ausnahmen

Keinen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn haben folgende Gruppen: Auszubildende nach dem BBiG (diese erhalten eine Ausbildungs-Vergütung nach § 17 BBiG bzw. TVAöD), einschließlich berufsausbildungsvorbereitender Maßnahmen (§ 22 Abs. 3 MiLoG). Die ausdrückliche Nennung der Auszubildenden hat lediglich klarstellenden Charakter[1], da Auszubildende nicht in einem Arbeitsv...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.2 Einkommen aus Erwerbstätigkeit – Grundlagen (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 11 Als grundlegende Norm der Einkommensberechnung definiert Abs. 1 Satz 3, nach welchen Maßgaben das Einkommen aus Erwerbstätigkeit als durchschnittlich monatlich im Bemessungszeitraum zu erfassendes Einkommen berücksichtigt bzw. zugrunde gelegt wird. Die Norm nimmt quasi als Auffangnorm die Maßgaben der §§ 2c-2f BEEG und den Bemessungszeitraum nach § 2b BEEG in Bezug. R...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Künstlersozialabgabe / 4.1 Welche Kosten in die Bemessungsgrundlage für die Künstlersozialabgabe eingerechnet werden müssen und welche nicht

Bemessungsgrundlage sind die Entgelte für künstlerische oder publizistische Werke, die an selbstständige Künstler oder Publizisten im Kalenderjahr bezahlt werden. Irrelevant ist, wie die Bezahlung genannt wird. Es kann sich um Honorare, Gagen, Lizenzen, Ausfallhonorare, aber auch um freiwillige Leistungen zu Lebensversicherung oder andere Formen der Bezahlung handeln. Ebenso...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Hauptberuflich tätige Übungsleiter

Tz. 15 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Die Sozialversicherungspflicht der hauptberuflich tätigen Übungsleiter hängt vom Einzelfall ab. Vielfach haben Vereine bislang erreichen können, dass keine Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten waren, weil Selbständigkeit vorlag. Die Rentenversicherungspflicht ist aber zu prüfen (s. § 2 Nr. 1 SGB VI). Verwenden Verbände und Vereine für di...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 6 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Arbeitnehmer, die entgeltlich beschäftigt werden (z. B. Geschäftsführer, Buchhaltungskräfte oder Übungsleiter), unterliegen grundsätzlich der Sozialversicherungspflicht, konkret bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung sowie der hiervon unabhängigen Versicherungspflichtgrenze in der Renten- und Arbeitsl...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.7 Ermittlung des regelmäßigen Arbeitsentgelts

Tz. 28 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Für die Frage, ob das Arbeitsentgelt 520 EUR bzw. 2 024 538 EUR monatlich übersteigt, ist zunächst vom regelmäßigen Arbeitsentgelt auszugehen. Einmalige Einnahmen (z. B. Sonderzuwendungen), die aufgrund tarifvertraglicher oder sonstiger Vereinbarungen mindestens einmal jährlich zu erwarten sind, müssen mitberücksichtigt werden. Die Höhe eine...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 2.1 Gewinnerzielungsabsicht

Rz. 5 Da als selbstständige Arbeit nur die Tätigkeiten anzusehen sind, die in der Form des Angebots freiberuflicher Leistungen selbstständig und nachhaltig zur Erzielung eines Markteinkommens ausgeübt werden[1], muss auch die freiberufliche Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht (§ 15 EStG Rz. 61ff.) ausgeübt werden. Mit diesem Merkmal wird die steuerbare Erwerbssphäre vom ni...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nachhaltige Geschäftsmodell... / 2.10 Ausgründungen aus bestehenden Unternehmen

In zahlreichen Unternehmen befinden sich gründungswillige Angestellte, die von der eigenen Selbstständigkeit träumen oder bereits (mit oder ohne Nebentätigkeitserlaubnis) nebenberuflich einer selbständigen Tätigkeit nachgehen. Während einige der Tätigkeiten keine zusätzliche externe Beratung erfordern (z. B. Tätigkeiten als Übungsleiter, Autor oder Dozent), finden sich in vi...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.2 Nicht zu berücksichtigendes Einkommen nach Abs. 1

Rz. 22 Abs. 1 HS 1 regelt zunächst, dass Leistungen nach dem SGB II selbst nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind. Diese Leistungen haben ihre Rechtsgrundlage im SGB II selbst. Dadurch wird z. B. verhindert, dass das Einstiegsgeld als eine Leistung zur Eingliederung in Arbeit sinnwidrig die Leistungen zum Lebensunterhalt mindert, die trotz der Erwerbstätigkeit noch zur ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.4 Zweckbestimmte Einnahmen

Rz. 32 Abs. 3 Satz 1 schützt zweckgebundene Einnahmen, die einen anderen Zweck als die Leistungen zum Lebensunterhalt bzw. die Eingliederungsleistungen nach dem SGB II verfolgen. Die Vorschrift stellt die Zweckerreichung sicher. Auf die Herkunft der Einnahmen kommt es grundsätzlich nicht an. An einer Zweckbestimmung fehlt es, wenn der Bezieher von Einkommen weder rechtlich n...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.11 Zusätzlicher Erwerbstätigenfreibetrag (Abs. 3)

Rz. 87 Abs. 3 bestimmt Freibeträge aus dem Erwerbseinkommen eines erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Sie sollen dazu motivieren, die Erwerbstätigkeit auf bedarfsdeckende Beschäftigungen bzw. Tätigkeiten auszuweiten. Um welche Erwerbstätigkeit es sich dabei handelt, ist irrelevant. Freibeträge sind unabhängig von der Bezeichnung der Tätigkeit, von Sozialversicherungspflich...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ebb) Übungsleiter oder vergleichbare Tätigkeit

Rn. 1018a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 BFH BStBl II 1986, 398; 1992, 176 versteht unter "Übungsleitern" Personen, die Übungen leiten, in denen Menschen ihre Fähigkeiten selbst entwickeln und erproben.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ebg) Bsp für Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher oder vergleichbare Tätigkeiten (falls die sonstigen tatbestandlichen Voraussetzungen der Vorschrift erfüllt sind)

mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eb) Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbare Tätigkeit

eba) Allgemeines Rn. 1018 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 26 EStG zählt die begünstigten nebenberuflichen Tätigkeiten auf:mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corona-Pandemie: Lohnsteuer... / 3.17 Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale im Impf- oder Testzentrum

Die Finanzverwaltung gewährte für ehrenamtliche Tätigkeiten in Impfzentren und Testzentren Vergünstigungen:[1] Helfer, die direkt an der Impfung oder Testung beteiligt waren, konnten für ihre Einnahmen die Übungsleiterpauschale von 3.000 EUR jährlich in Anspruch nehmen. Helfer, die sich in der Verwaltung und der Organisation von Impf- oder Testzentren sowie (mobilen) Teststati...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.4 Ehrenamtliche, auch Freiwilligendienste (§ 22 Abs. 3)

Rz. 24 Voraussetzung für die Nichtanwendbarkeit des MiLoG ist, dass es sich wirklich um eine ehrenamtliche Tätigkeit und nicht um ein verstecktes Arbeitsverhältnis handelt. Wer im Ehrenamt tätig ist, ist im Rahmen eines Auftragsverhältnisses [1] tätig. Dieses ist geprägt durch Unentgeltlichkeit, Aufwendungsersatz und jederzeitige Kündigungsmöglichkeit. Beim Ehrenamt besteht g...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ea) Allgemeines

Rn. 1017 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 26 EStG begünstigt nur bestimmte Tätigkeiten (... "als Übungsleiter, Ausbilder..."). Ob die Person entweder als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher oder Betreuer anzusehen ist oder eine jeweils vergleichbare Tätigkeit ausübt, bedarf wegen derselben Rechtsfolge keiner genauen Abgrenzung. Auch der BFH (zB BFH BStBl II 1986, 398) trennt ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ae) Vergleich mit § 3 Nr 26 EStG

mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eba) Allgemeines

Rn. 1018 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 26 EStG zählt die begünstigten nebenberuflichen Tätigkeiten auf:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum (ab 2000):

Niermann, Änderungen im Bereich der ArbN-Besteuerung ab 2000, DB 2000, 108; Seifert, Die LSt-Änderungsrichtlinien 2001, DStZ 2001, 105; Jochum, Privilegierung der Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit im Bereich der wissenschaftlichen Ausbildung und Prüfung, NJW 2002, 1983; Hutter, Ist die nebenberufliche Lehrtätigkeit an Auslandsuniversitäten steuerbegünstigt?, NWB F 6, 335...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ebc) Ausbilder oder vergleichbare Tätigkeit

Rn. 1018b Stand: EL 169 – ET: 12/2023 "Ausbilder" sind danach Personen, die die geistigen und leiblichen Fähigkeiten anderer Menschen durch Ausbildung vorhandener Anlagen entwickeln, zB durch eine unterrichtende Tätigkeit. Für die Frage der "Vergleichbarkeit" reichen die sozialen Ergebnisse der Tätigkeit nicht aus, es entscheidet die Art der Tätigkeit, hier der pädagogischen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ebf) Gemeinsamkeiten dieser Tätigkeiten

Rn. 1018g Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die Tätigkeiten haben miteinander gemeinsam, dass sie auf andere Menschen durch persönlichen Kontakt Einfluss nehmen, um auf diese Weise deren geistige und körperliche Fähigkeiten zu entwickeln und zu fördern (H 3.26 EStH 2021 iVm R 3.26 Abs 1 S 1 LStR 2023). Gemeinsames Merkmal der Tätigkeiten ist eine pädagogische Ausrichtung (H 3.26 ES...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ebd) Erzieher oder vergleichbare Tätigkeit

Rn. 1018c Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Wikipedia.de versteht unter "Erziehung" die pädagogische Einflussnahme auf die Entwicklung und das Verhalten Heranwachsender. Dabei beinhalte der Begriff sowohl den Prozess als auch das Resultat dieser Einflussnahme.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aba) § 3 Nr 26 S 1 EStG

Rn. 960a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 26 S 1 EStG (sog "Übungsleiterpauschale" – der Begriff ist allerdings mE irreführend) befreit folgende Einnahmen aus nebenberuflicher (s Rn 1010ff) Tätigkeit in gewissem Umfang (s Rn 961) von der ESt:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Keine Beschränkung auf bestimmte nebenberufliche Tätigkeiten

Rn. 1055 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Während § 3 Nr 26 EStG nur nebenberufliche Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder Vergleichbares, Künstler oder zur Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen begünstigt, fehlt dieses Tatbestandsmerkmal bei § 3 Nr 26a EStG und ist damit zugleich ein Unterscheidungskriterium zwischen beiden Vorschriften (H 3.2...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ccb) Eine unter § 5 Abs 1 Nr 9 KStG fallende Einrichtung zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke (§§ 52–54 AO)

Rn. 968 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 (1) Allgemeines Gemeint sind Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die nach der Satzung, dem Stiftungsgeschäft oder der sonstigen Verfassung und nach der tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen und (so der Gesetzeswortlaut; zutreffend müsste es heißen: "oder") kirchlichen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ebe) Betreuer oder vergleichbare Tätigkeit

Rn. 1018d Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Dabei ist nicht ein Betreuer nach dem Betreuungsrecht (§§ 1896ff BGB) gemeint (glA FG BBg vom 19.09.2013, 7 V 7231/13, DStRE 2014, 513 rkr; OFD Münster vom 07.05.2001, DB 2001, 1225; OFD Ffm vom 06.09.2006, DStR 2007, 72; BayLfSt vom 08.07.2011, DB 2011, 1832), sondern andere Personen, die durch direkten pädagogisch ausgerichteten Kontakt...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufwandsentschädigungen: Vo... / 2.1 Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer

Die Steuerbegünstigung gilt für Personen, die nebenberuflich tätig sind als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher oder ggf. Betreuer. Eine Betreuertätigkeit ist nur dann begünstigt, wenn sie eine pädagogische Ausrichtung hat.[1] Hieran fehlt es z. B. einem ehrenamtlichen Versichertenberater, der nur den Ehrenamtsfreibetrag erhalten kann.[2] Entscheidend ist, dass andere Menschen ausg...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufwandsentschädigungen: Vo... / 2 Übungsleiterpauschale im Sinne des § 3 Nr. 26 EStG

Aufwandsentschädigungen für nebenberufliche Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher oder für eine vergleichbare nebenberufliche Tätigkeit, für nebenberufliche künstlerische Tätigkeiten oder für die Pflege alter, kranker Menschen oder Menschen mit Behinderungen sind bis zur Höhe von insgesamt 3.000 EUR (2020: 2.400 EUR) im Kalenderjahr steuerfrei.[1] Sie stellen kein Arbe...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufwandsentschädigungen: Vo... / 1 Sozialversicherungsrechtliche Bewertung folgt der steuerrechtlichen

Die Sozialversicherung folgt in ihrer Bewertung der lohnsteuerrechtlichen Behandlung. Dabei ist zu differenzieren zwischen Aufwandsentschädigungen für nebenberufliche Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, für nebenberufliche künstlerische oder pflegerische Tätigkeiten einerseits und ehrenamtlichen Tätigkeiten im Dienst oder Auftrag einer inländischen juristischen ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufwandsentschädigungen: Vo... / 5 Zeitlicher Umfang bei Nebenberuflichkeit

Die Voraussetzung einer nebenberuflichen Tätigkeit ist nur erfüllt, wenn die Tätigkeit nicht mehr als ein Drittel der Arbeitszeit eines vergleichbaren Vollerwerbs in Anspruch nimmt.[1] Dabei bezieht sich diese Drittelgrenze nicht darauf, dass der Übungsleiter daneben noch in einem Hauptberuf steuerpflichtige Einnahmen erzielt. In den Genuss des Freibetrags von 3.000 EUR pro ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufwandsentschädigungen: Vo... / 7 Nebenberufliche Tätigkeit für mehrere Arbeitgeber

Die Steuerfreiheit ist auch bei Einnahmen aus mehreren nebenberuflichen Tätigkeiten für verschiedene Arbeitgeber auf einen einmaligen Jahresbetrag von 3.000 EUR begrenzt. Wenn der Arbeitgeber sicher sein will, dass er für einen Übungsleiter, Pfleger oder Musiker keine Lohnsteuer einbehalten und abführen muss, sollte er sich von ihm zweckmäßigerweise schriftlich bestätigen la...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufwandsentschädigungen: Vo... / 1 Nur nebenberufliche Tätigkeiten begünstigt

Einnahmen aus bestimmten nebenberuflichen Tätigkeiten werden als steuerfreie Aufwandsentschädigung behandelt. Die Steuerbefreiung hängt von mehreren Voraussetzungen ab, die alle erfüllt sein müssen: Es muss eine nebenberufliche Tätigkeit vorliegen. Die Tätigkeit muss der Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke dienen. Die Tätigkeit erfolgt für eine inländi...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufwandsentschädigungen: Vo... / 3 Ehrenamtsfreibetrag im Sinne des § 3 Nr. 26a EStG

Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten, die nebenberuflich im Dienst oder Auftrag einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer unter § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG fallenden Einrichtung zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke[1] erzielt werden, sind bis zur Höhe von insgesamt 840 EUR (2020: 720 EUR) im Kalenderjahr ste...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage S 2023 – Leitfaden / 2 Weitere Angaben

Rz. 298 [Betriebsveräußerung/-aufgabe → Zeilen 22–36] Haben Sie Ihren freiberuflichen Betrieb veräußert oder aufgegeben, ist ein dadurch entstandener Gewinn steuerlich zu erfassen. Auf die Ausführungen zu den Zeilen 42–58 der Anlage G wird verwiesen. Rz. 299 [Außerordentliche Erträge → Zeile 37] Infrage kommen z. B. Entschädigungen für entgangene oder entgehende Einnahmen oder ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage S 2023 – Leitfaden / 1 Allgemein

Rz. 290 Wichtig Anlage S gilt für Freiberufler Die Anlage S benötigen Sie in folgenden Fällen: Sie waren im Veranlagungsjahr freiberuflich tätig. Sie haben bzw. hatten die Absicht, sich als Freiberufler selbstständig zu machen. In diesem Zusammenhang sind Ihnen Aufwendungen entstanden. Sie sind an einer freiberuflich tätigen Personengesellschaft beteiligt. Ehegatten geben jeweils...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage S 2023 – Tipps und G... / 5.1 Steuerbefreiung für Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher

Rz. 1061 Nebenberufliche Tätigkeiten bleiben bis zu 3.000 EUR pro Jahr steuerfrei (§ 3 Nr. 26 EStG): bei Übungsleitern, Ausbildern, Erziehern, Betreuern oder vergleichbaren Tätigkeiten; Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen oder künstlerischer Tätigkeit; im Dienst bzw. Auftrag einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer gemeinnützigen, m...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage S 2023 – Tipps und G... / 5 Nebeneinkünfte

Rz. 1060 [Freibeträge für Nebeneinkünfte → Zeilen 38, 39] Für Nebeneinkünfte können teilweise Freibeträge gewährt werden: Übungsleiterfreibetrag: 3.000 EUR (→ Tz 1061) Ehrenamtspauschale: 800 EUR (→ Tz 1065) Freibetrag für ehrenamtliche Betreuer: 3.000 EUR (→ Tz 1068) steuerfreie Bezüge von Ratsmitgliedern und anderen ehrenamtlichen Tätigkeiten Praxis-Tipp Corona: Freiwillige Helf...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage N 2023 – Tipps und G... / 1.2 Steuerbegünstigte Lohnbezüge

Rz. 641 Einige Lohnbestandteile sind durch einen Freibetrag oder durch den ermäßigten Steuersatz nicht in vollem Umfang zu versteuern. Um in den Genuss der Begünstigung zu kommen, müssen in der Anlage N gesondert erklärt werden: Versorgungsbezüge, Entschädigungen und Arbeitslohn für mehrere Jahre. Wichtig Werbungskosten bei begünstigtem Arbeitslohn Mit steuerbegünstigtem Arbeitsl...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage EÜR 2023 – Tipps und... / 3.2 Pauschale Betriebsausgaben

Rz. 1105 [Pauschale Betriebsausgaben → Zeile 23] Bestimmte Berufsgruppen können anstelle der tatsächlichen Aufwendungen Betriebsausgaben pauschal geltend machen. Ein weiterer Abzug von Kosten ist dann jedoch ausgeschlossen, sodass sich die Inanspruchnahme der Pauschale nur lohnt, wenn die tatsächlichen Aufwendungen geringer sind. Praxis-Tipp Betriebsausgabenpauschalen wurden e...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Geldwerter Vorteil aus Privatnutzung

Rz. 27 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Bei Überlassung des betrieblichen Kfz zur Privatnutzung (> Rz 28) beträgt der geldwerte Vorteil 1 % des maßgebenden Listenpreises iSv > Rz 25–26/3 pro Monat (§ 8 Abs 2 Satz 2 iVm § 6 Abs 1 Nr 4 Satz 2 EStG). Beispiel 1: Dem Unternehmen Y, für das C im Außendienst tätig ist, sind für den von C beruflich und privat benutzten Pkw unter Berücksic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerliche Tipps für den R... / 2.1 Steuerfreie Einnahmen

Der Freibetrag von 3.000 EUR gem. § 3 Nr. 26 EStG [1] gilt für nebenberufliche Tätigkeiten im Auftrag von juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder gemeinnützigen Einrichtungen und für Personen, die nebenberuflich als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher tätig sind: Dazu gehören Vorträge des Anwalts an Volkshochschulen oder Unterrichtstätigkeit an der HWK oder IHK. Dies...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Beispiele für die Annahme von wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben in ABC-Form

Tz. 36 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Als wirtschaftliche Geschäftsbetriebe sind anzusehen: Abfallbeseitigung Mit dem Sammeln und Verwerten von Abfall wird ein einheitlicher wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb i. S. v. § 64 AO (s. Anhang 1b) begründet, mit dem partielle Steuerpflicht ausgelöst wird (s. BFH vom 27.10.1993, BStBl II 1994, 573 und s. BFH vom 15.12.1993, BStBl II 1994, ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Fragen und Antworten zur En... / 9. Die anspruchsberechtigte Person erzielt ausschließlich steuerfreie Einkünfte (z. B. als Übungsleiter). Ist die EPP steuerpflichtig?

Ja. Die EPP ist unabhängig von der Steuerfreiheit der übrigen Einkünfte in der Regel steuerpflichtig.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Fragen und Antworten zur En... / 2. Welche Arbeitnehmer sind anspruchsberechtigt?

Anspruchsberechtigt sind u. a. nachfolgende Personen Arbeiter, Angestellte, Auszubildende, Beamte, Richter, Soldaten, Vorstände und Geschäftsführer mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, kurzfristig und geringfügig Beschäftigte ("Minijobber“) sowie Aushilfskräfte in der Land- und Forstwirtschaft, unabhängig von der Art des Lohnsteuerabzugs (pauschale Lohnsteuer oder indi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 28 Ergänze... / 2 Rechtspraxis

Rz. 4 § 28 befasst sich ausschließlich mit Leistungen des Rentenversicherungsträgers, die ergänzend zu dessen eigentlichen Hauptleistungen anfallen. Allerdings führt § 28 (mit Ausnahme des Übergangsgeldes) diese Leistungen nicht selbst im Einzelnen auf, sondern verweist gezielt auf das Leistungsspektrum nach dem SGB IX. Dem Grunde nach ist eine drohende oder eingetretene Behi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einkommensermittlung / 2. Einnahmen

Rz. 129 Der Einkommensteuer unterliegen nur die Einnahmen aus den sieben in § 2 EStG aufgeführten Einkunftsarten. Steuerbar sind folglich nur die Betriebseinnahmen und die Einnahmen im Sinne von § 8 EStG , soweit sie also den Gewinneinkünften bzw. Überschusseinkünften zugeordnet werden können. Interessant ist, dass der Begriff der Betriebseinnahmen im EStG nicht definiert ist....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. WK bei Ehrenamt

Rn. 355 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Wird die ehrenamtliche Tätigkeit als Arbeitsverhältnis angesprochen (s Rn 72ff), dann sind auch die Aufwendungen, die mit ihr in Zusammenhang stehen, WK. Außerdem können derartige Aufwendungen auch dann als WK abgezogen werden, wenn das unentgeltlich ausgeübte Ehrenamt nur oder vorwiegend mit Rücksicht auf den Hauptberuf übernommen worden i...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Einzelfälle

Rn. 284 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Das Urteil des RFH vom 29.07.1936, RStBl 1936, 987 bildet die folgenden Bsp, die auch heute noch Gültigkeit haben: Beispiel 1: Ein ArbN erhält von seinem ArbG Geld, um eine auf den ArbG laufende Rechnung im Namen des ArbG zu bezahlen. Hier ist zweifellos der Fall durchlaufenden Geldes gegeben. Beispiel 2: Ein ArbN hat wegen Abwesenheit des Arb...mehr