Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatz

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Angemessenheit und Wirksamkeit

Rn. 156 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Die Begrifflichkeiten des IKS und Risikomanagementsystems sind seit der Reform durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) vom 25.05.2009 (BGBl. I 2009, S. 1102ff.) bereits im Aktien- und Handelsrecht kodifiziert. Bei Einführung von § 107 Abs. 3 Satz 2 AktG betonte der Gesetzgeber ausdrücklich, dass die Überwachung der Wirksamkeit d...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Allgemeine Grundsätze sowie gesetzliche Regelungen zur Gestaltung einer aussagefähigen Gewinn- und Verlustrechnung

Rn. 3 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Dem externen Leser der GuV stehen – neben der Bilanz sowie (ggf.) dem Anhang, der KFR, dem EK-Spiegel und dem Lagebericht (vgl. § 264 Abs. 1 Satz 1f.) – keine weiteren Informationen zur Verfügung (dass der JA auf fakultativer Grundlage noch um eine Segmentberichterstattung erweitert werden kann, sei an dieser Stelle lediglich angemerkt). Umso ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen (§ 275 Abs. 3 Nr. 2)

Rn. 131 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 In die betrieblichen Aufwendungen der drei Funktionsbereiche "Herstellung" (bzw. "Anschaffung von Handelswaren"), "Vertrieb" und "Allg. Verwaltung" sowie in den Restposten "Sonstiges" gehen – aus der Sicht des GKV – folgende Aufwandsarten ein: "Materialaufwand", "Personalaufwand", "AfA" (außer auf Finanzanlagen und Wertpapiere des UV – vgl. ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. "Mittelgroße" GmbH

Rn. 15 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Mittelgroß ist eine GmbH, wenn zwei der folgenden Kriterien zutreffen: Bilanzsumme (BS): 7,5 Mio. EUR bis 25 Mio. EUR, Umsatzerlöse (UE): 15 Mio. EUR bis 50 Mio. EUR p. a., Arbeitnehmer (AN): 50 bis 250 im Jahresdurchschnitt. Zu Einzelheiten vgl. HdR-E, HGB § 267, Rn. 6ff. Rn. 16 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Der JA sowie die vorgeschriebenen Ergänzun...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Prüfungshandlungen zur Feststellung und Beurteilung von Fehlerrisiken

Rn. 35 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Durch sog. Prüfungshandlungen zur Risikobeurteilung (Risk Assessment Procedures) hat der AP alle im UN vorhandenen Risiken im JA und Lagebericht zu identifizieren und zu beurteilen (vgl. ISA [DE] 315 (2022), Rn. 13, 28ff.). Er hat sich ein Verständnis über das zu prüfende UN und dessen Umfeld einschließlich des IKS (Aufbauprüfung) zu verschaf...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Die Nichterhebung der USt gem. § 19 Abs. 1 UStG

Rz. 26 Gem. § 19 Abs. 1 UStG wird die für Umsätze i. S. v. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG geschuldete USt nicht erhoben, wenn der Gesamtumsatz des Vorjahrs 22.000 EUR [1] nicht überschritten hat und im laufenden Kj. 50.000 EUR voraussichtlich nicht überschreiten wird. Die Grenze von 50.000 EUR gilt seit dem 1.1.2003 (s. Rz. 24). Sie blieb bei der Anhebung der Vorjahresumsatzgrenze auf...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Der Gesamtumsatz gem. § 19 Abs. 3 UStG

Rz. 106 Der Begriff des Gesamtumsatzes spielt eine Rolle gem. § 19 Abs. 1 S. 2 UStG bei der Berechnung der genannten Grenzen von 22.000 EUR und 50.000 EUR (Rz. 47ff.). Der Gesamtumsatz ist gem. § 19 Abs. 3 S. 1 UStG die Summe der steuerbaren Umsätze i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG abzüglich der gem. § 4 Nr. 8 Buchst. i, Nr. 9 Buchst. b und Nr. 11 bis 29 UStG (s. Rz. 3) steuer...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Entstehungsgeschichte der Vorschrift

Rz. 1 § 19 UStG enthält die sog. Kleinunternehmerregelung, wonach Unternehmer mit niedrigen Umsätzen insofern von der Besteuerung ausgenommen werden, als sie für ihre steuerpflichtigen keine USt abführen müssen, aber auch keinen Zugang zum Vorsteuerabzug erhalten. Sie sind zwar Unternehmer i. S. v. § 2 Abs. 1 UStG, werden aber im wirtschaftlichen Ergebnis wie Privatpersonen ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Der Verzicht auf die Anwendung des § 19 Abs. 1 UStG nach § 19 Abs. 2 UStG

Rz. 87 Ähnlich der schon in § 19 Abs. 4 UStG 1967/73 den betroffenen Unternehmern gegebenen Möglichkeit zum Verzicht auf die Sonderregelung für Kleinunternehmer hat der Gesetzgeber in § 19 Abs. 2 UStG seit dem 1.1.1980 den unter § 19 Abs. 1 UStG fallenden Unternehmern das Recht eingeräumt, auf die Anwendung des § 19 Abs. 1 UStG, d. h. auf die Nichterhebung der USt, zu verzic...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Besonderheiten bei Land- und Forstwirten

Rz. 134 Führt ein Land- und Forstwirt, der seine land- und forstwirtschaftlichen Umsätze gem. § 24 UStG pauschal versteuert, neben diesen Umsätzen noch andere Umsätze aus, dann sind bei der Berechnung des Gesamtumsatzes alle seine Umsätze [1] zu berücksichtigen. Wenn der Unternehmer die im land- und forstwirtschaftlichen Betrieb ausgeführten Umsätze gem. § 67 UStDV nicht aufg...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2.2 Wechsel von § 19 Abs. 1 UStG zur Besteuerung nach den allgemeinen Vorschriften des Gesetzes oder zur Besteuerung nach § 24 UStG

Rz. 141 Die Auswirkungen bei der Versteuerung der Umsätze sind in Rz. 99 beschrieben. Zu den Fragen des Vorsteuerabzugs in diesem Zusammenhang s. Rz. 100 – Rz. 102. Zur Anwendbarkeit von § 15a UStG in diesen Fällen vgl. Rz. 100. Rz. 142 Ändert sich nach dem Übergang zur Besteuerung nach den allgemeinen Vorschriften die Bemessungsgrundlage für Umsätze, die vor diesem Übergang ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2.1 Wechsel zur Besteuerung gem. § 19 Abs. 1 UStG

Rz. 137 Beim Vorsteuerabzug hat der Übergang von der Besteuerung nach den allgemeinen Vorschriften zur Besteuerung nach § 19 Abs. 1 UStG folgende Auswirkungen: Die Vorsteuern, welche auf Bezügen beruhen, die nach dem Übergang von dem Unternehmer vorgenommen werden, können nicht abgezogen werden (Rz. 73ff.). Ebenso ist die Einfuhrumsatzsteuer nicht abzugsfähig für nach dem Ze...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Wechsel der Besteuerungsform

Rz. 136 Unter dem Schlagwort "Wechsel der Besteuerungsform" versteht man – schon seit der Rechtslage gem. § 19 UStG 1967/73 – den Übergang von der Besteuerung gem. § 19 Abs. 1 UStG zur Besteuerung nach den allgemeinen Vorschriften des Gesetzes[1] oder zur Besteuerung nach § 24 UStG sowie den Übergang von der Besteuerung nach den allgemeinen Vorschriften des Gesetzes[2] zur B...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Krypto 2 Go (Teil 2): Tradi... / a) Gerichtsentscheidungen

Gerichtsentscheidungen gibt es seit 2019. Sie betreffen allesamt das Einkommensteuerrecht und den Veranlagungszeitraum 2017. Als erstes hatte sich das FG Berlin-Brandenburg im Jahr 2019 (im einstweiligen Rechtsschutz) mit der Frage auseinanderzusetzen, ob Bitcoins überhaupt als Wirtschaftsgüter einzuordnen und als private Veräußerungsgeschäfte zu besteuern seien.[2] Das FG ha...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Jahreswagen

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 ArbG des Kfz-Gewerbes verkaufen regelmäßig verbilligt Kraftwagen an ihre ArbN; diese dürfen die mit Rabatt erworbenen (Neu-)Wagen idR erst nach Ablauf einer Behaltefrist von einem Jahr frei verkaufen (sog Jahreswagen). Zur arbeitsrechtlichen Qualität des Rechtsanspruchs auf Einräumung des Personalrabatts für Jahreswagen vgl BAG vom 07.09.2004...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Due Diligence / 4.2.3 Schritt 3: Due Diligence-Prüfung durchführen

Die eigentlichen Prüfungen beginnen häufig mit einem Treffen beider Seiten, in dem u. a. noch einmal die am Prozess Beteiligten benannt und Ziele, konkrete Prüffelder und -themen sowie sonstige zu klärende Punkte angesprochen werden, etwa über den geplanten Zeitrahmen, den möglichen Umgang mit Verlängerungen oder Ausweitungen des Prüffelds, Termine für gemeinsame Treffen, Re...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
GmbH: Gesellschaftsvertrag ... / 3.1 Beispiel: Abfindungsklausel

Praxis-Beispiel Abfindungsklausel anpassen Der Gesellschaftsvertrag der Bodo-Bau GmbH enthält eine Abfindungsregelung, wonach der Ausscheidende entsprechend den Buchwerten eine Abfindung erhält. Es handelt sich um eine Gerüstbaufirma. Zum Vermögen gehört eine Vielzahl von Gerüsten, die in der Bilanz auf 1 EUR abgeschrieben sind, jedoch tatsächlich einen Wert von ca. 300.000 E...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Umsätze, die unter das GrEStG fallen (§ 13b Abs. 2 Nr. 3 UStG)

3.4.1 Allgemeines Rz. 51 Für stpfl. Lieferungen von Grundstücken im Zwangsversteigerungsverfahren geht bereits seit 1.1.2002 die Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger über (§ 13b Abs. 1 S. 1 Nr. 3 UStG a. F.). Durch diese Regelung sollte sichergestellt werden, dass der Verzicht auf die Steuerbefreiung bei der Zwangsversteigerung des Grundstücks nach § 4 Nr. 9 Buchs...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.7 Umsätze mit bestimmten Emissionsrechten und Zertifikaten (§ 13b Abs. 2 Nr. 6 UStG)

Rz. 82 Durch Gesetz v. 8.4.2010[1] wurde mWv 1.7.2010 das Reverse-Charge-Verfahren auf die Übertragung von Treibhausgas-Emissionsrechten ausgedehnt (§ 13b Abs. 2 Nr. 6 UStG). Durch Gesetz v. 21.7.2011[2] wurde § 13b Abs. 2 Nr. 6 UStG mWv 28.7.2011 den geänderten Rechtsgrundlagen für den Emissionshandel angepasst. Durch Gesetz vom 12.12.2019[3] wurde mWv 1.1.2020 die Verlager...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Umsätze, für die der Leistungsempfänger die Steuer schuldet

3.1 Nach § 3a Abs. 2 UStG im Inland steuerpflichtige Leistungen eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers (§ 13b Abs. 1 UStG) Rz. 37 Nach § 3a Abs. 2 UStG ist die sonstige Leistung eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmens (Rz. 186) dann im Inland steuerpflichtig (Ort der Leistung im Inland), wenn sie an einen Unternehmer für dessen Unter...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Speisen und Getränke, umsat... / 4 Beurteilung von Umsätzen für Speisen aufgrund der Durchführungsverordnung der EU – MwStVO

Nach Artikel 6 der Verordnung (EU) Nr. 282/11 des Rates vom 15.3.2011, ABl. EU Nr. L 77 S. 1 (MwStVO) ist von einer 19 %igen sonstigen Leistung auszugehen, wenn zur Herstellung der warmen und/oder kalten Speisen weitere Leistungen hinzukommen, die den sofortigen Verzehr ermöglichen. Auf die Zubereitung kommt es nicht an. Auch bei Speisen, die einen deutlich größeren Dienstl...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7 Im Ausland bzw. im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässiger Unternehmer (§ 13b Abs. 7 UStG)

Rz. 184 Nach § 13b Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 5 Buchst. a i. V. m. Abs. 5 S. 1 UStG schuldet der Empfänger einer stpfl. Werklieferung oder einer nicht unter Abs. 1 fallenden stpfl. sonstigen Leistung bzw. der Empfänger einer Lieferung der in § 3g UStG genannten Gegenstände, die ein im Ausland ansässiger Unternehmer erbringt, die Steuer. § 13b Abs. 7 S. 1 1. Hs. UStG in der ab 30.6...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8 Bemessungsgrundlage, Steuerberechnung, Steuersatz

Rz. 196 Die Bemessungsgrundlage in den Fällen der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers ergibt sich aus dem mit dem Vertragspartner vereinbarten Entgelt. Daraus, dass der Leistende die USt nicht gesondert ausweisen darf (§ 14a Abs. 5 S. 2 UStG), muss geschlossen werden, dass der Gesetzgeber den in Rechnung gestellten Betrag als Nettobetrag verstanden wissen will, von...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.8.3 Anwendungsbereich der Regelung

Rz. 91 Unter § 13b Abs. 2 Nr. 7 UStG fallen nur Lieferungen der in der Anlage 3 zum UStG bezeichneten Gegenstände. Sonstige Leistungen im Zusammenhang mit diesen Gegenständen (z. B. Entsorgungsleistungen, Pressen von Schrott) fallen nicht unter die Regelung. Rz. 92 Auch bei einem Tausch oder tauschähnlichen Umsatz müssen der leistende Unternehmer und der Leistungsempfänger au...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.4 Anwendungsfälle

Rz. 156 Im Fall der Organschaft richtet sich die Beurteilung, ob der Leistungsempfänger nachhaltig Bauleistungen i. S. v. § 13b Abs. 2 Nr. 4 S. 1 UStG erbringt, nach Auffassung der Verwaltung nach der Tätigkeit der einzelnen Organgesellschaft bzw. des Organträgers und nicht nach der Tätigkeit des Organkreises.[1] Erbringt z. B. nur eine Organgesellschaft einer Organschaft na...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 12 Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers

Rz. 215 Der Leistungsempfänger kann die Steuer für Leistungen i. S. v. § 13b Abs. 1 und 2 UStG, soweit sie für sein Unternehmen ausgeführt werden, auch ohne Rechnung mit gesondertem Steuerausweis als Vorsteuer geltend machen (§ 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 UStG; Abschn. 13b.15 UStAE). Lediglich im Rahmen des § 15 Abs. 2 UStG, des § 25 UStG sowie (ab 1.1.2020) des § 25f Abs. 1 Nr. 4 ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.12.3 Anwendungsbereich der Regelung; Schwellenwert von 5.000 EUR

Rz. 142 Unter § 13b Abs. 2 Nr. 11 UStG fallen nur Lieferungen der in der Anlage 4 bezeichneten Gegenstände. Sonstige Leistungen im Zusammenhang mit diesen Gegenständen (z. B. Entsorgungsleistungen, Pressvorgänge) fallen nicht unter die Regelung. Auch bei Lieferungen von Gegenständen der Anlage 4 im Rahmen eines Tauschs oder tauschähnlichen Umsatzes ist die Umkehrung der Steu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5 Vereinfachungsregelung (§ 13b Abs. 5 S. 8 UStG)

Rz. 171 Nach § 13b Abs. 5 S. 8 UStG in der mWv 1.1.2021 geltenden Fassung (vorher Abs. 5 S. 7; Rz. 19) gilt der Leistungsempfänger auch als Steuerschuldner, wenn leistender Unternehmer und Leistungsempfänger in Zweifelsfällen übereinstimmend davon ausgegangen sind, dass die Voraussetzungen des § 13b Abs. 2 Nr. 4, 5 Buchst. b oder Nr. 7 bis 12 UStG vorgelegen haben, obwohl di...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4.2 Betroffene Grundstücksumsätze

Rz. 53 § 13b Abs. 2 Nr. 3 UStG gilt nur für stpfl. Grundstücksumsätze, die unter das GrEStG fallen. Zu den Umsätzen, die unter das GrEStG fallen (grunderwerbsteuerbare Umsätze), gehören insbes. die Umsätze von unbebauten und bebauten Grundstücken. Hierzu gehören aber auch[1] die Bestellung von Erbbaurechten und die Übertragung von Erbbaurechten gegen Einmalzahlung oder regelm...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.2 Nachhaltiges Erbringen von Bauleistungen

Rz. 152 Nach Auffassung der Verwaltung erbringt ein Unternehmer zumindest dann nachhaltig Bauleistungen, wenn er mindestens 10 % seines Weltumsatzes (Summe seiner steuerbaren und nicht steuerbaren Umsätze) als Bauleistungen i. S. v. § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG erbringt. Bei Neugründungen oder Betriebserweiterungen ist darauf abzustellen, dass der Unternehmer nach außen erkennbar...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Lieferungen sicherungsübereigneter Gegenstände (§ 13b Abs. 2 Nr. 2 UStG)

Rz. 46 Ein weiterer Fall der Verlagerung der Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger ist die Lieferung sicherungsübereigneter Gegenstände durch den Sicherungsgeber an den Sicherungsnehmer außerhalb des Insolvenzverfahrens. Umsatzsteuerlich gilt im Zeitpunkt der Sicherungsübereignung der sicherungsübereignete Gegenstand noch nicht als geliefert. Erst bei der Verwertu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Dauerleistungen (§ 13b Abs. 3 UStG)

Rz. 34 Nach § 13b Abs. 3 UStG i. d. F. des Gesetzes v. 8.4.2010[1] entsteht die (vom Leistungsempfänger nach Abs. 5 geschuldete) Steuer für sonstige Leistungen, die dauerhaft über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr erbracht werden, abweichend von § 13b Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 UStG, spätestens mit Ablauf eines jeden Kalenderjahrs, in dem die Leistungen tatsächlich erbrach...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 15 Anhang: Positiv-Negativ-Katalog der Bauleistungen i. S. v. § 13 Abs. 2 Nr. 4 UStG

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5 Fälle des § 13b Abs. 2 Nr. 12 UStG

Rz. 170b Bei den Telekommunikationsdienstleistungen i. S. v. § 13b Abs. 2 Nr. 12 S. 1 UStG schuldet der Leistungsempfänger die Steuer, wenn er ein Unternehmer ist, dessen Haupttätigkeit in Bezug auf den Erwerb dieser Leistungen in deren Erbringung besteht und dessen eigener Verbrauch dieser Leistungen von untergeordneter Bedeutung ist (§ 13b Abs. 5 S. 6 1. Halbs. UStG). Dami...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 13.1.2 Im Ausland ansässiger Leistender

Rz. 221 Hat der im Ausland bzw. im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer im Besteuerungszeitraum oder Voranmeldungszeitraum nur Umsätze ausgeführt, für die der Leistungsempfänger die Steuer schuldet (§ 13b Abs. 5 UStG), muss er im allgemeinen Besteuerungsverfahren bei einem für Ausländer zentral zuständigen FA nur dann USt-Voranmeldungen abgeben, wenn er selbst al...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Wesentlicher Inhalt der Vorschrift

Rz. 21 Nach § 13b Abs. 1 UStG entsteht die Steuer für die nach § 3a Abs. 2 UStG im Inland steuerpflichtigen sonstigen Leistungen eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistungen ausgeführt worden sind. Der Entstehungszeitpunkt für die nicht unter Abs. 1 fallenden sonstigen Leistungen eines im Ausland an...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Speisen und Getränke, umsat... / 4.1 Verkauf von Speisen: 7 %ige Lieferung oder 19 %ige sonstige Leistung

Die Lieferung vieler Speisen unterliegt dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 %. Ist die Abgabe von warmen und/oder kalten Speisen aber mit zusätzlichen Dienstleistungen verbunden, liegt insgesamt eine sonstige Leistung vor, die dem Steuersatz von 19 % unterliegt. Dienstleistungen, die notwendig mit der Vermarktung von Lebensmitteln verbunden sind, bleiben unberücksichtigt. E...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.12.2 Betroffene Gegenstände

Rz. 135 In Abschn. 13b.7a Abs. 1 UStAE hat die Verwaltung die unter die Anlage 4 des UStG fallenden Gegenstände detailliert aufgeführt und Abgrenzungen zu den unter § 13b Abs. 2 UStG fallenden Gegenständen vorgenommen. Rz. 136 Abfälle und Schrott aus den genannten Gegenständen fallen unter § 13b Abs. 2 Nr. 7 UStG (Anlage 3; Rz. 87). Rz. 137 Anlage 4 i. d. v. 1.10.2014 bis 31.1...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.8.2 Betroffene Gegenstände

Rz. 87 Nur die in der Anlage 3 des UStG aufgenommenen Abfallstoffe fallen unter die Regelung des § 13b Abs. 2 Nr. 7 UStG. Eine Erweiterung des Katalogs auf andere Abfallstoffe ist nur durch gesetzliche Regelung möglich. Für die Abgrenzung der Gegenstände ist die Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis [1] mit dem darin enthaltenen Abfallverzeichnis (sog. Abfallschlü...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.9.3 Betroffene Leistungen

Rz. 98 Nach Verwaltungsauffassung fallen insbesondere folgende Leistungen unter § 13b Abs. 2 Nr. 8 UStG [1]: die Reinigung sowie die pflegende und schützende (Nach)Behandlung von Gebäuden und Gebäudeteilen (innen und außen); die Hausfassadenreinigung (einschließlich Graffitientfernung). Dies gilt nicht für Reinigungsarbeiten, die bereits unter § 13b Abs. 2 Nr. 4 S. 1 UStG falle...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.10.3 Nicht unter § 13b Abs. 2 Nr. 9 UStG fallende Lieferungen

Rz. 110 Unter die Reverse-Charge-Regelung fallen somit z. B. nicht Lieferungen von Zahnkronen aus Gold. Diese sind in Kap. 90 des Zolltarifs einzureihen.[1] Nicht unter die Regelung fallen auch Schmuckwaren aus Gold, die in Zolltarifposition 7113 einzureihen sind. Zu dieser Position gehören Schmuckwaren ganz oder teilweise aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen, wie in...mehr

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Speisen und Getränke, umsat... / 10 Steuersätze 7 % oder 19 %: Liegt eine Lieferung oder eine Dienstleistung vor?

Ist keine Umsatzsteuerbefreiung möglich, unterliegen die Verpflegungsleistungen der Umsatzsteuer. Dafür besteht dann auch die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs für bezogene Leistungen. Es ist dann festzustellen, ob die Abgabe der Verpflegung mit 7 % oder 19 % der Umsatzsteuer unterliegt. Ermäßigter Steuersatz von 7 %: Ob der ermäßigte Steuersatz abgewendet werden kann, hängt da...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.11.2.6 Schwellenwert von 5.000 EUR

Rz. 129 Lieferungen von Mobilfunkgeräten, Tablet-Computern, Spielekonsolen und integrierten Schaltkreisen fallen nur dann unter die Regelung zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach § 13b Abs. 2 Nr. 10 UStG, wenn der Leistungsempfänger ein Unternehmer ist und die Summe der für die steuerpflichtigen Lieferungen dieser Gegenstände in Rechnung zu stellenden Bemess...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Entstehung und Systematik der Vorschrift; EU-rechtliche Vorgaben

Rz. 1 Nach dem bis zum 31.12.2001 geltenden Recht war bei Werklieferungen und sonstigen Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers, bei Lieferungen sicherungsübereigneter Gegenstände durch den Sicherungsgeber an den Sicherungsnehmer außerhalb des Insolvenzverfahrens sowie bei Lieferungen von Grundstücken im Zwangsversteigerungsverfahren durch den Vollstreckungsschul...mehr

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Jahresabschluss, Bestandsve... / 7 Zeitpunkt der Inventurerstellung

Nach § 240 Abs. 2 HGB ist die Inventur innerhalb der einem ordentlichen Geschäftsgang entsprechenden Zeit zu bewirken. Der durch die Inventur festgestellte Bestand muss nach Art und Menge in einem besonderen Verzeichnis festgehalten und auf den Inventurstichtag bewertet werden. Der so ermittelte Gesamtwert des Bestands wird dann wertmäßig auf den Bilanzstichtag fortgeschriebe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.1 Allgemeines

Rz. 148 Nach § 13b Abs. 5 S. 2 UStG i. d. ab 1.10.2014 geltenden Fassung schuldet der Leistungsempfänger in den in § 13b Abs. 2 Nr. 4 S. 1 UStG genannten Fällen die Steuer, wenn er selbst ein Unternehmer ist, der Leistungen i. S. d. Abs. 2 Nr. 4 S. 1 nachhaltig erbringt. Der Leistungsempfänger wird also nur dann zum Steuerschuldner, wenn er ein Unternehmer ist und selbst Bau...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10 Schnellreaktionsmechanismus (§ 13b Abs. 10 UStG)

Rz. 205 Durch Gesetz v. 22.12.2014[1] wurde mWv 1.1.2015 ein neuer Abs. 10 in § 13b UStG eingeführt, um die kurzfristige Erweiterung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers zu ermöglichen (sog. Schnellreaktionsmechanismus). Dieses – zuletzt bis 30.6.2022 befristete – Instrument beruht auf Art. 199b MwStSystRL i. d. F. der Richtlinie 2013/42/EU v. 22.7.2013, der die...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4.1 Allgemeines

Rz. 51 Für stpfl. Lieferungen von Grundstücken im Zwangsversteigerungsverfahren geht bereits seit 1.1.2002 die Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger über (§ 13b Abs. 1 S. 1 Nr. 3 UStG a. F.). Durch diese Regelung sollte sichergestellt werden, dass der Verzicht auf die Steuerbefreiung bei der Zwangsversteigerung des Grundstücks nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG (§ 9 Ab...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4 Fälle des § 13b Abs. 2 Nr. 8 UStG

Rz. 166 Nach § 13b Abs. 5 S. 5 UStG schuldet der Leistungsempfänger in den in § 13b Abs. 2 Nr. 8 S. 1 UStG genannten Fällen die Steuer, wenn er selbst ein Unternehmer ist, der Leistungen i. S. d. Abs. 2 Nr. 8 S. 1 nachhaltig erbringt. Der Leistungsempfänger wird also nur dann zum Steuerschuldner, wenn er ein Unternehmer ist und selbst Gebäudereinigungsleistungen i. S. v. Rz....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 5.2.3.2 Geltungsbereich der Feststellungen

Rz. 137 Der persönliche Geltungsbereich der Feststellungen nach § 1 VO zu § 180 Abs. 2 AO umfasst die Personen, die die Wirtschaftsgüter, Anlagen oder Einrichtungen betreiben, nutzen oder unterhalten bzw. denen die einzelnen Wirtschaftsgüter des Gesamtobjekts zuzurechnen sind. Es sind dies diejenigen Personen, denen die festgestellten Besteuerungsgrundlagen steuerlich zuzure...mehr