Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatz

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Gaststätten, Imbiss, Cateri... / 5.5 Richtsatzverprobung

Überprüft ein Betriebsprüfer des Finanzamts die Einnahmen eines Gastwirts, verprobt er pauschal, ob die innerbetrieblichen Daten in sich selbst schlüssig sind und mit gewissen Erfahrungswerten übereinstimmen (amtliche Richtsätze). Fehlen im Betrieb geeignete Buchhaltungsunterlagen, werden Kassenfehlbeträge festgestellt oder anderweitige gravierende Fehler entdeckt, kann der P...mehr

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Gaststätten, Imbiss, Cateri... / 3 Kurzfristige Beherbergung (Hotels etc.): Steuersatz

Seit 1.1.2010 gilt für die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden sowie die kurzfristige Vermietung von Campingflächen der ermäßigte Steuersatz von derzeit 7 %.[1] Ermäßigt besteuert sind insoweit die Umsätze des klassischen Hotelgewerbes als auch kurzfristige Beherbergungen in Pensionen, Fremdenzimmern, Ferienwohnungen und vergleich...mehr

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Gaststätten, Imbiss, Cateri... / 2.3 Verwaltungsauffassung und Rechtsprechung seit 2011

Als Reaktion auf die Rechtsprechung des EuGH (und nachfolgend des BFH)[1] ist das BMF-Schreiben vom 20.3.2013 ergangen.[2] Insoweit war für nach dem 30.6.2011 ausgeführte Umsätze zusätzlich Artikel 6 der Verordnung (EU) Nummer 282/11 des Rates vom 15.3.2011, ABL. EU Nummer L 77 S. 1 (MwStVO) zu berücksichtigen. Die Finanzverwaltung hat dabei auf die o. g. EuGH-Rechtsprechung...mehr

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Gaststätten, Imbiss, Cateri... / 1.10 Ermittlung der Vorsteuern nach Durchschnittssätzen (gültig bis 31.12.2022)

Grundsätzlich setzt der Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG voraus, dass eine umsatzsteuerpflichtige Eingangsleistungen erfolgt ist und insoweit eine Rechnung mit allen in § 14 Abs. 4 UStG genannten Angaben vorliegt (u. a. Ausweis des Umsatzsteuerbetrags). Bis zum 31.12.2022 hat die Finanzverwaltung zur Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens für bestimmte Berufsgrup...mehr

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Gaststätten, Imbiss, Cateri... / 2.8 Sparmenüs: Aufteilung der Bemessungsgrundlage

Bei den von den sog. Fast-Food-Unternehmern den Kunden angebotenen Sparmenüs beim Außer-Haus-Verkauf sind Lieferungsbestandteile enthalten, die teils dem vollen Regelsteuersatz von 19 % (= Getränke) und teils dem ermäßigten Steuersatz von 7 % unterliegen (= Speisebestandteile). Insoweit ist von mehreren selbstständigen Lieferungen auszugehen, bei denen das Gesamtentgelt auf die...mehr

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Gaststätten, Imbiss, Cateri... / 4.3 Restaurationsleistungen bei Reiseleistungen zwischen Unternehmen (insbesondere Kettengeschäfte)

Verkauft der Reiseveranstalter die zu einer Pauschalreise gebündelten Reiseleistungen an einen Unternehmer für dessen Unternehmen (insbesondere bei Kettengeschäften und Incentivereisen), unterliegen diese Umsätze nicht der Margenbesteuerung nach § 25 Abs. 1 Satz 1 UStG, sondern den allgemeinen Vorschriften des UStG. Das Urteil des BFH vom 15.1.2009[1] ist über den entschiede...mehr

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Gaststätten, Imbiss, Cateri... / Zusammenfassung

Überblick Bei Gastwirtschaften, Imbissständen, Catering-Betrieben und Partyservice-Unternehmern steht umsatzsteuerlich das Problem im Vordergrund, ob für die Abgabe von Speisen und Getränken der ermäßigte Steuersatz oder der Regelsteuersatz für sog. Restaurationsumsätze anfällt. Des Weiteren gilt der ermäßigte Steuersatz für die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen zur kurzfrist...mehr

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Anhang nach HGB / 3.2.1.1 Umsatzerlöse

Rz. 179 § 285 Nr. 4 HGB verlangt im Anhang Angaben über die Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen sowie nach geografisch bestimmten Märkten, soweit sich, unter Berücksichtigung der Organisation des Verkaufs, der Vermietung oder Verpachtung von Produkten und der Erbringung von Dienstleistungen, die Tätigkeitsbereiche und geographisch bestimmten Märkte untere...mehr

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Anhang nach HGB / 2.2.2.2 Angaben zu Abweichungen von Bilanzierungsmethoden

Rz. 111 Nach dem durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz eingefügten Stetigkeitsgebot für Ansatzmethoden gemäß § 246 Abs. 3 Satz 1 HGB sind die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Ansatzmethoden beizubehalten. Ansatzmethoden umfassen das planvolle Vorgehen bei der Ausübung von expliziten Ansatzwahlrechten und bei der Ausübung von Ermessensspielräumen im Ra...mehr

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Anwendungsbereich und Vorga... / 4 Das Wesentlichkeitskonzept im Kontext der EU-Taxonomie

Vor dem Hintergrund der erweiterten Berichtspflichten durch die EU-Taxonomie-Verordnung stellt sich derzeit vielen Unternehmen die Frage, inwiefern die Überlegungen zur Wesentlichkeit auch auf die Taxonomie-Berichte übertragbar sind. Sofern beispielsweise bestimmte Angabepflichten der EU-Taxonomie als unwesentlich deklariert werden können, entfiele auch der Aufwand zur Erfas...mehr

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Anwendungsbereich und Vorga... / 2 Anwendungsbereich und Vorgaben der EU-Taxonomie

Die EU-Taxonomie-Verordnung ist als ein wesentliches Kernelement des EU-Green Deals vor knapp zwei Jahren in Kraft getreten und seitdem stark weiterentwickelt worden. Ziel der Verordnung ist es, ein einheitliches Klassifizierungssystem für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten zu schaffen. Dieses soll Investoren und öffentlichen Institutionen als Orientierung zur All...mehr

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CSRD: Eine neue Ära der Nac... / 2 Neue Ära der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Mit der CSRD zielt die EU darauf ab, die Nachhaltigkeitsberichterstattung auf eine Stufe mit der Finanzberichterstattung zu stellen. War diese in der Vergangenheit eher von freiwilligen Standards, Gestaltungsspielräumen und qualitativen Informationen geprägt, so gibt es künftig einen EU-weiten, verpflichtenden Standard, der die Nachhaltigkeitsberichterstattung auf ein Niveau...mehr

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CSRD: Eine neue Ära der Nac... / 3 Eine Vielzahl von Unternehmen betroffen

Die CSRD betrifft im Vergleich zu ihrer Vorgängerregulierung, der Non-Financial Reporting Directive (NFRD), deutlich mehr Unternehmen. Schätzungen zur Folge erhöht sich allein in Deutschland die Zahl der betroffenen Unternehmen von 550 auf 15.000. Ob und ab wann ein Unternehmen von der CSRD betroffen und damit berichtspflichtig ist, hängt von verschiedenen Kriterien hinsicht...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corporate Identity / 1.2 Nutzen von Corporate Identity

Nutzen für das Unternehmen Eine Corporate Identity hat bedeutende Vorteile für ein Unternehmen. Sie ermöglicht nicht nur eine Profilierung im Markt, sondern schafft es auch dadurch Werte wie Vertrauen, Zuverlässigkeit, Dynamik oder Nachhaltigkeit zu transportieren. Eine Corporate Identity schafft Transparenz, erhöht den Bekanntheitsgrad des Unternehmens und seiner Leistungsang...mehr

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Vereine (gemeinnützige) / 2 Steuerbare und steuerpflichtige Umsätze

Unter steuerbaren Umsätzen versteht man solche Umsätze, die möglicherweise der Umsatzsteuer unterliegen können. Hierbei handelt es sich insbesondere um folgende Umsätze: Lieferungen (Lieferung) und sonstige Leistungen (sonstige Leistung), die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt[1]; unentgeltliche Wertabgaben (unentgeltliche Lieferunge...mehr

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Vereine (gemeinnützige) / 3 Steuerfreie Umsätze

Nur Umsätze, die steuerbar sind, können auch steuerpflichtig sein. Ein steuerbarer Umsatz ist immer dann steuerpflichtig, wenn es für den betreffenden Umsatz keine ausdrückliche Steuerbefreiung gibt. Für Vereine gibt es eine große Anzahl von Steuerbefreiungen. Die häufigsten Steuerbefreiungen sind: Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen.[1] Dies ist bei der Verä...mehr

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Vereine (gemeinnützige) / 2.1 Lieferungen und sonstige Leistungen

Alle Umsätze aus dem unternehmerischen Bereich, die im Inland gegen Entgelt erbracht werden, sind steuerbare Umsätze. Hierunter fallen z. B. Eintrittsgelder; Startgelder; Erlöse aus dem Verkauf von Speisen, Werbeartikeln, Turnierzeitungen, Festschriften, Sportartikeln, Vermietungs- und Verpachtungseinnahmen, Werbeeinnahmen, Lotterieeinnahmen, Beherbergungsumsätze, Theaterumsätze, Einnahme...mehr

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Vereine (gemeinnützige) / 4 Verzicht auf Steuerbefreiungen (Option zur Umsatzsteuer)

Die meisten Steuerbefreiungen führen zum Vorsteuerausschluss[1] (Vorsteuerabzug/Ausschluss). Dies sind die Steuerbefreiungen nach § 4 Nr. 8 – 29 UStG. Lediglich die Steuerbefreiungen nach § 4 Nr. 1–7 UStG (z. B. steuerfreie Exporte wie Ausfuhrlieferung / innergemeinschaftliche Lieferung) führen nicht zum Vorsteuerausschluss.[2] Im Hinblick auf den Vorsteuerausschluss ist bei...mehr

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Vereine (gemeinnützige) / 7.1 Bemessungsgrundlage bei Lieferungen und sonstigen Leistungen

Der Umsatz wird bei Lieferungen und sonstigen Leistungen und beim innergemeinschaftlichen Erwerb nach dem Entgelt bemessen.[1] Entgelt ist alles, was der Leistungsempfänger für die Leistung aufwendet, jedoch abzüglich der Umsatzsteuer. Dieses Entgelt ist selbst dann Bemessungsgrundlage, wenn es dem objektiven Wert der bewirkten Leistung nicht entspricht. Eine Ausnahme besteh...mehr

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Vereine (gemeinnützige) / 5.1.1 Kein ermäßigter Steuersatz für Zweckbetriebe in bestimmten Fällen

Durch das Jahressteuergesetz 2007 wurde der ermäßigte Steuersatz für Zweckbetriebe abgeschafft, wenn die Zweckbetriebe in erster Linie der Erzielung zusätzlicher Einnahmen dienen und in unmittelbarem Wettbewerb zu herkömmlichen Unternehmen stehen. Diese Änderung trat am 1.1.2007 in Kraft. Die Umsätze solcher Zweckbetriebe unterliegen demnach seit 1.1.2007 dem allgemeinen Ste...mehr

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Vereine (gemeinnützige) / 5.1 Ermäßigter Steuersatz für Lieferungen und sonstige Leistungen

Ist ein Umsatz steuerpflichtig, ist zu prüfen, welchem Steuersatz dieser unterliegt. Der ermäßigte Steuersatz richtet sich nach § 12 Abs. 2 UStG. Von den dort aufgeführten Tatbeständen soll an dieser Stelle auf zwei häufig vorkommende Ermäßigungen hingewiesen werden: Leistungen der Theater, Orchester, Kammermusikensembles, Chöre und Museen sowie die Veranstaltung von Theaterv...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Balanced Scorecard / 5.4 Kennzahlen der Lern- und Entwicklungsperspektive

Ziel ist die Förderung einer wachsenden und lernenden Organisation. Drei Faktoren lassen sich dazu unterscheiden: das Mitarbeiterpotential, die Motivation und das Informationssystem. Mitarbeiter sind die Schlüsselgröße, mit der der Unternehmenserfolg steigt oder fällt. Insofern ist die Bildung geeigneter Kennzahlen zur Messung des Faktors Mitarbeiter besonders wichtig. Aussa...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vereine (gemeinnützige) / 7.2.2 Bemessungsgrundlage bei sonstigen Leistungen

Bei der unentgeltlichen Wertabgabe von sonstigen Leistungen[1] nach § 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG wird der Umsatz nach den bei der Ausführung entstandenen Ausgaben bemessen.[2] Dabei sind allerdings nur solche Ausgaben in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen, aus denen der Verein einen Vorsteuerabzug hatte.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vereine (gemeinnützige) / 2.2.1 Wertabgaben in Form von Gegenständen

Überführt ein Verein von seinem unternehmerischen Bereich (z. B. wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb) einen Gegenstand in seinen nichtunternehmerischen (ideellen) Bereich, liegt eine unentgeltliche Wertabgabe[1] vor. Eine unentgeltliche Wertabgabe in diesem Sinne liegt aber nur dann vor, wenn der Gegenstand bei seiner Anschaffung zum vollen oder (zumindest) teilweisen Vorsteue...mehr

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Vereine (gemeinnützige) / 6.1 Vorsteuerabzug beim Bezug von Lieferungen und sonstigen Leistungen

Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug sind[1]: ausgewiesene Umsatzsteuer in Rechnungen i. S. v. § 14 UStG; die Lieferungen und sonstige Leistungen müssen von anderen Unternehmern erfolgen; die Lieferungen und sonstige Leistungen müssen für das eigene Unternehmen ausgeführt worden sein. Weitere Voraussetzung ist, dass erworbene Gegenstände zu mindestens 10 % für das Unternehmen ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vereine (gemeinnützige) / 6.5 Gesamtpauschalierung der Vorsteuer

Es besteht die Möglichkeit, die Vorsteuern insgesamt nach § 23 a UStG mit einem Durchschnittssatz von 7 % der steuerpflichtigen Umsätze – mit Ausnahme der Einfuhr und des innergemeinschaftlichen Erwerbs – zu pauschalieren (Vorsteuerpauschalierung). Der Durchschnittssatz kann in Anspruch genommen werden, wenn der steuerpflichtige Vorjahresumsatz 35.000 EUR nicht überschritten...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vereine (gemeinnützige) / 2.2.2 Wertabgaben in Form von sonstigen Leistungen

Wird ein dem Unternehmen zugeordneter Gegenstand für außerunternehmerische Zwecke verwendet, kann es sich um eine unentgeltliche Wertabgabe handeln. Diese wird einer sonstigen Leistung gegen Entgelt gleichgestellt.[1] Auch hierbei ist Voraussetzung, dass der Gegenstand zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt hat. Bereits bei Leistungsbezug müssen jedoch die Ansch...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vereine (gemeinnützige) / 2.2 Unentgeltliche Wertabgaben

2.2.1 Wertabgaben in Form von Gegenständen Überführt ein Verein von seinem unternehmerischen Bereich (z. B. wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb) einen Gegenstand in seinen nichtunternehmerischen (ideellen) Bereich, liegt eine unentgeltliche Wertabgabe[1] vor. Eine unentgeltliche Wertabgabe in diesem Sinne liegt aber nur dann vor, wenn der Gegenstand bei seiner Anschaffung zum v...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vereine (gemeinnützige) / 7.2.1 Bemessungsgrundlage bei Gegenständen

Bei der unentgeltlichen Wertabgabe von Gegenständen nach § 3 Abs. 1b UStG ist Bemessungsgrundlage der Einkaufspreis (netto) zuzüglich der Nebenkosten oder ersatzweise die Selbstkosten jeweils zum Zeitpunkt des Umsatzes.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vereine (gemeinnützige) / 6 Vorsteuerabzug und Ausschluss vom Vorsteuerabzug

Zum Vorsteuerabzug sind grundsätzlich alle Vereine für den Bereich berechtigt, für den sie als Unternehmer Umsätze nach den allgemeinen Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes versteuern (sog. Regelversteuerer). Wendet ein Verein hingegen die Kleinunternehmerregelung i. S. v. § 19 Abs. 1 UStG an, hat er keinen Vorsteuerabzug. 6.1 Vorsteuerabzug beim Bezug von Lieferungen und so...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Balanced Scorecard / 5.3 Kennzahlen der internen Prozessperspektive

Verdeutlicht man sich noch einmal die wesentlichen Prozesse, die der internen Prozessperspektive zugeordnet werden – Innovationsprozess, Leistungserstellungs- und -verwertungsprozess sowie Kundendienst –, so sind geeignete Kennzahlen für diese Prozessabläufe festzulegen. Die Messung des Innovationspotentials erfolgt traditionell über Kennziffern zu neuen Produkten im Zeitver...mehr

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Vereine (gemeinnützige) / Zusammenfassung

Überblick Die Behandlung der Umsatzsteuer ist im Vereinsleben nicht immer einfach. Die Schwierigkeiten beginnen bereits mit der Abgrenzung des unternehmerischen und des nichtunternehmerischen Bereichs. Hiervon ist vor allen Dingen der Vorsteuerabzug abhängig. Soweit hierbei Wahlrechte bestehen, gilt es, rechtzeitig die richtige Wahl zu treffen. Dies trifft insbesondere für G...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vereine (gemeinnützige) / 5.2 Ermäßigter Steuersatz für unentgeltliche Wertabgaben

Nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 UStG sind die Leistungen der gemeinnützigen Vereine steuerermäßigt. Hierzu zählt die Verwaltung auch die unentgeltlichen Wertabgaben. Danach kommt der ermäßigte Steuersatz nicht nur für entgeltliche Leistungen, sondern auch für unentgeltliche Wertabgaben an den eigenen nichtunternehmerischen Bereich in Betracht.[1] Wichtig Steuervorteil durch ermäßigte ...mehr

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Vereine (gemeinnützige) / 6.2 Vorsteuerabzug beim innergemeinschaftlichen Erwerb

Soweit der innergemeinschaftliche Erwerb beim Verein der Umsatzsteuer unterlag, ist die hierauf entfallende Steuer (Erwerbsteuer) ebenfalls als Vorsteuer abziehbar, wenn der Erwerb für den unternehmerischen Bereich des Vereins erfolgte.[1] Soweit der steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerb allerdings für steuerfreie Umsätze verwendet wird, führt dies wiederum grds. zu...mehr

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Vereine (gemeinnützige) / 6.4 Erleichterungen beim Vorsteuerabzug

Es ist bei Vereinen häufig nahezu unmöglich, die unternehmerische und die nichtunternehmerische Nutzung genau – in Prozenten erfasst – zu bestimmen. Damit sind eine sachgerechte Zuordnung der Vorsteuern und die Versteuerung der unentgeltlichen Wertabgaben kaum möglich. Deshalb kann die Finanzverwaltung auf Antrag Erleichterungen gewähren.[1] Die Vorsteuern, die teilweise dem...mehr

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Vereine (gemeinnützige) / 2.3 Innergemeinschaftlicher Erwerb

Auch ein innergemeinschaftlicher Erwerb im Inland gegen Entgelt unterliegt der Umsatzsteuer. Ein solcher liegt unter folgenden Voraussetzungen vor[1]: Ein Gegenstand gelangt bei einer Lieferung an den Erwerber aus dem Gebiet eines Mitgliedstaats in das Gebiet eines anderen Mitgliedstaats, der Erwerber ist ein Unternehmer, der den Gegenstand für sein Unternehmen erwirbt, die Lie...mehr

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Vereine (gemeinnützige) / 1 Abgrenzung unternehmerischer und nichtunternehmerischer Bereich

Das Unternehmen (auch bei Vereinen) umfasst die gesamte unternehmerische Tätigkeit.[1] Bei Vereinen gehört zu dieser unternehmerischen Tätigkeit: Vermögensverwaltung; Zweckbetrieb; wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb. Die meisten Vereine haben einen unternehmerischen und einen nichtunternehmerischen Bereich. Nur wenige Vereine sind ausschließlich nichtunternehmerisch tätig. Dies w...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Ausfuhrlieferung / 2.1 Zuordnung der Warenbewegung in das Drittlandsgebiet zum eigenen Umsatz

Oberste Priorität für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung einer Ausfuhrlieferung hat, wie bei einer innergemeinschaftlichen Lieferung[1], dass dem eigenen Umsatz die Warenbewegung über die Grenze zugeordnet werden kann. Die Zuordnung der Warenbewegung (über die Grenze) zum eigenen Umsatz bestimmt sich nach den Kriterien für eine Versendungs- oder Beförderungslieferung ge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Ausfuhrlieferung / 7 Erfassung der Umsätze in Voranmeldung und Erklärung

Die Bemessungsgrundlagen der steuerfreien Ausfuhrlieferungen sind vom Unternehmer gesondert – getrennt von den innergemeinschaftlichen Lieferungen – aufzuzeichnen und in der jeweiligen Umsatzsteuer-Voranmeldung bei Zeile 21 sowie in der Umsatzsteuererklärung bei Zeile 41 in einer Summe zu erklären.mehr

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Ausfuhrlieferung / Zusammenfassung

Begriff Die Steuerfreiheit der Ausfuhrlieferung setzt eine Warenbewegung ins Drittlandsgebiet voraus, die dem Umsatz des Lieferers zugeordnet werden kann. Der Lieferant oder sein ausländischer Abnehmer müssen den Liefergegenstand in das Drittlandsgebiet befördern oder versenden. Als primär zu verwendender Belegnachweis hierfür gelten die im IT-Verfahren ATLAS-Ausfuhr elektro...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
One-Stop-Shop (OSS) / 5 Besonderes und allgemeines Besteuerungsverfahren

Entscheidet sich der Unternehmer für die Teilnahme am OSS-Verfahren, sind alle unter Tz. 2 - 4 genannten Umsätze in diesem Verfahren zu erklären. Dies gilt jedoch nicht für andere Umsätze in dem betreffenden Mitgliedstaat, die eine umsatzsteuerliche Registrierung und Deklaration im allgemeinen Besteuerungsverfahren erfordern. Praxis-Beispiel Fernverkauf aus der Schweiz und We...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
One-Stop-Shop (OSS) / 3.2 Anzeigepflicht im elektronischen Verfahren

Unternehmer, die die vorgenannten Umsätze mit entsprechender Steuerschuld im Gemeinschaftsgebiet tätigen und das OSS-Verfahren nutzen wollen, haben dies der zuständigen Finanzbehörde ihres Ansässigkeitsstaates bzw. bei Drittstaatsunternehmern, des Mitgliedstaates ihrer Wahl, nach vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung anzuzeigen. Wichtig Einheitliche Anlaufstel...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Innergemeinschaftlicher Erwerb / 5 Besondere Steuerbefreiungen des innergemeinschaftlichen Erwerbs

Die umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Gemeinschaftswaren soll weitgehend der Abwicklung bei Drittlandswaren gleichgestellt werden. Insofern müssen im Zusammenhang mit der Einfuhr gewährte Steuerbefreiungen entsprechend für den innergemeinschaftlichen Erwerb Anwendung finden. Die Vorschrift des § 4b UStG regelt daher (in Analogie zu § 5 UStG) zunächst bestimmte auch bei I...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Innergemeinschaftlicher Erwerb / 2.3 Keine Ausnahmen bei neuen Fahrzeugen und verbrauchsteuerpflichtigen Waren

Der innergemeinschaftliche Erwerb eines neuen Fahrzeugs [1] unterliegt, unabhängig vom Status des Abnehmers, immer der Erwerbsbesteuerung.[2] Auch der Bezug verbrauchsteuerpflichtiger Waren im Wege der Beförderung oder Versendung durch den Lieferanten führt zwangsläufig zur Besteuerung im Bestimmungsland, weil entweder der berechtigte Abnehmer steuerfrei bezieht und der Erwerb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Innergemeinschaftliches Ver... / 2.3 Messen und Ausstellungen, fliegende Händler

Ein unternehmensinternes Verbringen muss auch dann fingiert werden, wenn Gegenstände im Zusammenhang mit Messen und Ausstellungen im übrigen Gemeinschaftsgebiet verkauft oder durch "fliegende Händler" direkt beim Kunden im anderen Mitgliedstaat abgesetzt werden. Im Gegensatz zu den erstgenannten Sachverhalten entsteht der steuerbare Tatbestand des Verbringens in diesen Fällen e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Innergemeinschaftliches Ver... / 2.5 Verbringensfälle bei Einfuhren aus Drittstaaten

Die Abfertigung zum freien Verkehr in einem anderen Mitgliedstaat der Gemeinschaft bewirkt das Entstehen eines neuen Steuertatbestands. Der Lieferort liegt in dem Mitgliedstaat, in dem zum freien Verkehr abgefertigt wurde. Lieferer ist der Unternehmer, der die Einfuhrumsatzsteuer schuldet. Die Einfuhr kann nur dann steuerfrei behandelt werden, wenn die Gegenstände im Anschlu...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 9.3 Gewerbliche Tätigkeit

Wird von einer GbR ein gewerblich tätiges Unternehmen betrieben, bestehen auch in steuerlicher Hinsicht keine Gründe, die GbR anders zu behandeln als eine OHG oder KG. Dies zumal die GbR mit dieser Tätigkeit ab 2024 eine rechtsfähige GbR darstellen wird (§ 705 Abs. 2 und Abs. 3 BGB). Die GbR erzielt dann Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Sie gilt steuerlich ebenfalls als sog. Mi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Ausfuhrlieferung / 6.1 Freihafen ist nicht immer Ausland

Zur Gewährleistung der umsatzsteuerlichen Belastung des Endverbrauchs sind bestimmte Lieferungen in die nicht zum Inland gehörenden Freihäfen und die Gebiete in den Gewässern und Watten zwischen der deutschen Hoheitsgrenze und der Strandlinie nicht wie (steuerfreie) Ausfuhrlieferungen zu behandeln. Im Einzelnen handelt es sich dabei um Lieferungen an Abnehmer, die nicht Unte...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
One-Stop-Shop (OSS) / 1 Bisheriger Mini One Stop Shop (MOSS) seit dem 1.7.2021 One-Stop-Shop (OSS)

Der bisherige MOSS gestattete es im Inland ansässigen Unternehmern, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen sowie auf elektronischem Weg erbrachte Dienstleistungen an Nichtunternehmer erbringen und daher gem. § 3a Abs. 5 UStG die Steuer in diesem Land schulden, Umsatzsteuererklärungen im Wege der Datenfernübertragung b...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
One-Stop-Shop (OSS) / 6 Geltendmachung von Vorsteuern

Nimmt der Unternehmer an dem besonderen Besteuerungsverfahren teil, kann er in Bezug auf diese Umsätze stehende Vorsteuern aus an ihn erbrachte Dienstleistungen von EU-Unternehmern nur im Vorsteuervergütungsverfahren geltend machen. Die bestehenden Beschränkungen bei fehlender Gegenseitigkeitsvoraussetzung[1] gelten in diesem Fall nicht. Zu beachten ist hierbei aber, dass Un...mehr