Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuer

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.8.2 Beratungskonsequenzen aus der Verwaltungsauffassung

3.8.2.1 Persönlicher Anwendungsbereich Rz. 118 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Hier greift das Mehrwertsteuerpaket; die Ortbestimmung ist ausschließlich im B2C-Bereich (vgl. Rz. 18) anzuwenden. Damit ist der B2B-Bereich ungeregelt; es greift der Auffangtatbestand des § 3a Abs. 2 UStG (vgl. Abschn. 3a.7. Abs. 1 UStAE). 3.8.2.2 Sachlicher Anwendungsbereich Rz. 119 Stand: 6. A. – ET: 07...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1 Einführung

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Polen ist seit dem 01.05.2004 Mitglied der Europäischen Union. Das polnische Mehrwertsteuergesetz basiert daher auf der Mehrwertsteuersystemrichtlinie. Ein erstes Mehrwertsteuergesetz wurde 1993 eingeführt. Es wurde i. R. d. Beitritts zur EU an die Rahmenbedingungen des gemeinsamen Mehrwertsystems angepasst.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.3 Zeitlicher Geltungsbereich

Rz. 12 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 In dieser Form gilt § 13a UStG grundsätzlich mit Wirkung ab 01.01.2002; bis dahin wurde die Steuerschuldnerschaft von § 13 UStG mitgeregelt (vgl. Rz. 3). Zu den zeitlich später eingeführten Ergänzungen vgl. Rz. 4 ff.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.2 Besondere Regelung bei Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten

Rz. 56 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unternehmen, die nach vereinnahmten Entgelten besteuern, können die Vorsteuern erst nach Zahlung geltend machen. Dieser Ansatz weicht z. B. vom deutschem Modell (vgl. § 20 UStG) ab, basiert jedoch zutreffend auf der optionalen Regelung des Art. 167a MwStSystRL.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.3 Zeitlicher Geltungsbereich

Rz. 8 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 3b UStG gilt in dieser Fassung seit dem 01.01.2010.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.3.5 Bestimmungsortsprinzip

Rz. 40 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach dem sog. Bestimmungsortsprinzip gelten Dienstleistungen im Bereich der internationalen Entwicklungszusammenarbeit und der humanitären Hilfe an dem Ort als erbracht, für den die Dienstleistung bestimmt ist (Art. 8 Abs. 2 Buchst. g MWSTG). Eine entsprechende Bestimmung kennt die MwStSystRL nicht.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.9.2 Steuerfreiheit von Reiseleistungen nach § 25 Abs. 2 UStG

2.9.2.1 Die Steuerbefreiung im Überblick Rz. 147 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Eine Reiseleistung ist steuerfrei, soweit die ihr zuzurechnenden Reisevorleistungen im Drittlandsgebiet bewirkt werden (§ 25 Abs. 2 Satz 1 UStG). Rz. 148 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Steuerbefreiung dient der Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen und Steuervereinfachung (Wagner, in S/W/R, § 25, Rz. 50...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2 Krankenhausbehandlungen und ärztliche Heilbehandlungen (§ 4 Nr. 14 Buchst. b UStG)

2.2.1 Allgemeines Rz. 75 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Mit dem Jahressteuergesetz 2009 wurden die bislang in § 4 Nr. 16 Buchst. a–c UStG enthaltenen Steuerbefreiungsvorschriften für Krankenhäuser und andere Einrichtungen gleicher Art in § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG unter Übernahme der Terminologie des Art. 132 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL, wonach Krankenhausbehandlungen und ärztliche...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.4 Anzahlungen

Rz. 85 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Anzahlungen unterliegen ebenfalls der MWSt und berechtigen gleichzeitig zum Vorsteuerabzug. Eine Rechnung über eine erhaltene Anzahlung hat die allgemeinen Anforderungen zu erfüllen, wobei statt dem Tag der steuerbaren Leistung das Datum des Zahlungseingangs anzugeben ist und der Umfang der Leistung sowie der Einheitspreis nicht ausgewiesen w...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.3.8 Lieferortsverlagerung bei Reihengeschäften aus einem außereuropäischen Land nach Deutschland (§ 3 Abs. 8 UStG)

3.3.8.1 Allgemeines Rz. 149 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Gelangt i. R. eines Reihengeschäfts der Gegenstand der Lieferungen aus dem Drittlandsgebiet in das Inland, kann eine Verlagerung des Lieferorts nach § 3 Abs. 8 UStG nur für die Beförderungs- oder Versendungslieferung in Betracht kommen. Dazu muss derjenige Unternehmer, dessen Lieferung i. R. des Reihengeschäfts die Beförde...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.6 Elektronische Rechnungsstellung

Rz. 58 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich gilt eine Gleichstellung digitaler Rechnungen mit Papierrechnungen. Bei Leistungen an die öffentliche Hand sind seit 01.01.2019 digitale Rechnungen verpflichtend im nationalen XML-Format (EVS 923:2014/AC:2017) oder nach UBL 2.1. und UN/CEFACT CII zu übermitteln.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.2 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 14 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 6a UStG sieht hinsichtlich des persönlichen Geltungsbereichs keine Beschränkungen vor und gilt daher für alle Unternehmer i. S. d. § 2 UStG, die nämliche Umsätze tätigen.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.1 Quartalsweise Umsatzsteuermeldungen

Rz. 63 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Es sind Umsatzsteuermeldungen pro Kalendervierteljahr abzugeben. Abgabetag ist jeweils der 10. Tag des zweiten Folgemonats, also z. B. der 10. Mai für das erste Kalendervierteljahr. Die Steuer ist am gleichen Tag fällig. Grundsätzlich ist die digitale Abgabe Pflicht.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.3 Zeitlicher Geltungsbereich

Rz. 8 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Vorschrift wurde seit 1999 nicht geändert und ist damit grundsätzlich auf alle derzeit noch offenen Steuerfestsetzungen anwendbar (vgl. Rz. 3 ff.).mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.2 Antragsfrist

Rz. 15 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Steuervergünstigung muss bis zum 31. 12. des Kj. beantragt werden, das dem Kj. folgt, in dem der Gegenstand in das Drittlandsgebiet gelangt ist. Weitere Einzelheiten sind § 24 Abs. 1 UStDV sowie Abschn. 4a.4. Abs. 2 S. 2 UStAE zu entnehmen.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.3 Vorsteuerabzug und Betrug

Rz. 100 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des EuGH besteht für den Leistungsempfänger kein Recht auf Vorsteuerabzug, wenn er wusste oder wissen musste, dass der betreffende Umsatz i. Z. m. Umsatzsteuerhinterziehungen bzw. sonstigen Finanzvergehen steht. Dies gilt auch, wenn das Finanzvergehen einen vor- oder nachgelagerten Umsatz in der Lief...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.3 Berichtigung des Vorsteuerabzugs

Rz. 55 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach dem irischen Umsatzsteuergesetz gilt für Grundstücke, Gebäude und verwandte Wirtschaftsgüter ein Vorsteuerberichtigungszeitraum von 20 Jahren und für Renovierungen usw. derselben ein Zeitraum von 10 Jahren (vgl. Art. 63 und 64 Mehrwertsteuergesetz). Für andere Wirtschaftsgüter gibt es nur eine Vorsteuerberichtigungsregelung für Änderunge...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3 Zivilrechtliche Grundlagen

Rz. 5 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das Verständnis der Steuerbefreiung setzt die Kenntnis der zivilrechtlichen Grundlagen voraus; diese ergeben sich aus §§ 1ff. WoEigG (vgl. auch Weimann/Raudszus, UR 1997, 462).mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.4 Sonderregelung für Einfuhrumsatzsteuer

Rz. 49a Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Es ist möglich, die Zahlung der Einfuhrumsatzsteuerschuld nicht direkt bei der Zollbehörde vorzunehmen, sondern stattdessen den Betrag in der Umsatzsteuermeldung anzugeben und – soweit berechtigt – zeitgleich als Vorsteuer geltend zu machen. Dieses Verfahren setzt einen besonderen Antrag bei der Behörde voraus. Diese kann eine Sicherheitslei...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.1.2 Kein Neufahrzeug

Rz. 91 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Leistung darf nicht in der Lieferung eines Neufahrzeugs bestehen (s. Rz. 28 f.).mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4 Gemeinschaftsrechtliche Grundlagen und Verhältnis zu anderen Vorschriften

1.4.1 Grundlagen in der MwStSystRL und den Vorgänger-Richtlinien Rz. 16 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Gemeinschaftsrechtlich beruhte § 13 UStG zunächst auf den Vorgaben der 2. EG-RL und seit dem Inkrafttreten des UStG 1980 bis zum 31.12.2006 auf denen der 6. EG-RL (ausführlich hierzu Nieskens in R/D, § 13 Anm. 14 ff.): Art. 10 Abs. 2 der 6. EG-RL enthält die Vorschriften über die ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8.2 Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger (§§ 13b ff. UStG)

Rz. 53 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 In bestimmten Fällen geht die Steuerschuld auf den Empfänger der Leistung oder Lieferung über (reverse charge), sofern dieser eine zur Mehrwertsteuer identifizierte Person in Slowenien ist. Dies gilt generell bei Dienstleistungen, erbracht von einem nicht in Slowenien ansässigen Unternehmer, bei denen der Leistungsort aufgrund der B2B-Grundre...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.3 Zeitlicher Geltungsbereich

Rz. 12 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 3e UStG wurde zum 01.01.1994 neu in das UStG eingefügt (vgl. Rz. 1). Die Neuregelung für Restaurationsleistungen gilt seit dem 01.01.2010 (vgl. Rz. 6 f.).mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.1 Kleinunternehmer (§ 19 dUStG)

Rz. 87 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Steuerpflichtige, deren Umsätze im Zeitraum der letzten zwölf Monate den Wert von 50.000 EUR nicht überstiegen haben bzw. wahrscheinlich nicht übersteigen werden, gelten als Kleinunternehmer. Rz. 88 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Gem. Art. 94 sloMwStG dürfen Kleinunternehmer keine Mehrwertsteuer berechnen und sie auf ausgestellten Rechnungen auswei...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.1 Allgemeines

Rz. 48 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich sind umsatzsteuerliche Unternehmer aus den für ihr Unternehmen bezogenen Lieferungen und sonstigen Leistungen, i. g. Erwerben sowie der Einfuhr von Waren zum Vorsteuerabzug berechtigt. Regelmäßig ist der Vorsteuerabzug durch eine ordnungsgemäße Rechnung bzw. im Fall der Einfuhrumsatzsteuer durch ein ordnungsgemäßes Zolldokument ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.6 Gutschriftausstellung/self invoicing (§ 28 Abs. 7 MWStG)

Rz. 89 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der leistungserbringende Steuerzahler kann schriftlich zur Ausstellung des Steuerbelegs in seinem Namen den Leistungsempfänger oder einen Dritten (z. B. seine Buchhaltungsfirma) bevollmächtigen. Rz. 90 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Vom Leistungsempfänger ausgestellte Steuerbelege sind mit dem Hinweis "vom Kunden ausgestellt" zu versehen.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 6 Bemessungsgrundlage

Rz. 20 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich ist der vereinbarte Nettopreis (Entgelt) die steuerliche Bemessungsgrundlage (vgl. Art. 4–1 Mehrwertsteuergesetz). Rz. 21 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei unentgeltlichen Vorgängen ist der Marktpreis im Umsatzzeitpunkt anzusetzen (vgl. Art. 4–9 Mehrwertsteuergesetz). Rz. 22 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei entgeltlichen Transaktionen zw...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.7.4 Auswirkungen auf die UStVA (Kz. 44 und 49)

Rz. 31 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Sind Meldungen aufgrund der FzgLiefgMeldV zu tätigen, sind korrespondierend dazu die Bemessungsgrundlagen auch in der UStVA entsprechend anzugeben.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2 Sales Tax und Use Tax

Rz. 2 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die einzelnen Bundesstaaten der USA erheben i. d. R. eine sog. Sales Tax. Dabei handelt es sich um eine umsatzorientierte Verkehrssteuer, die regelmäßig nur bei Umsätzen mit Letztverbrauchern im entsprechenden Bundesstaat erhoben wird, d. h., dies ist keine Allphasen-Mehrwertsteuer nach dem EU-System. Da jeder Bundesstaat autonom entscheidet, o...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.1 Allgemeines

Rz. 49 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich sind umsatzsteuerliche Unternehmer aus den für Ihr Unternehmen bezogenen Lieferungen und sonstigen Leistungen, i. g. Erwerben sowie der Einfuhr von Waren zum Vorsteuerabzug berechtigt (vgl. Art. 92 ff. Mehrwertsteuergesetz). Regelmäßig ist der Vorsteuerabzug durch eine ordnungsgemäße Rechnung bzw. im Fall der Einfuhrumsatzsteuer...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.2 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 7 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Steuerbefreiung gilt ausschließlich für die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (§ 278 SGB V) und dem Medizinischen Dienst Bund (§ 281 SGB V, vgl. Rz. 10).mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.2 Vom Grundstückbegriff ausgeschlossene Umsätze

Rz. 57 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nicht unter den Grundstücksbegriff fallen nach § 2 Abs. 1 GrEStG Maschinen und sonstige Betriebsvorrichtungen, Mineralgewinnungsrechte und sonstige Gewerbeberechtigungen, das Recht des Grundstückseigentümers auf den Erbbauzins.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.12 Personenbeförderungen (§ 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG)

Rz. 108 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Vorschrift des § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG ist mehrfach geändert worden. Zur seit dem 01.01.2012 aktuellen Fassung (§ 28 Abs. 4 UStG) vgl. Abschn. 12.13–12.15 UStAE.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.3.8.2 Entsprechende Anwendung des § 3 Abs. 8 UStG auf das EU-Geschäft

Rz. 152a Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Vgl. Rz. 46 ff.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.3 Zeitlicher Geltungsbereich

Rz. 7 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Rechtsnorm wurde zum 01.01.1990 einführt. Sie kann von den begünstigten Körperschaften bis heute angewandt werden, wenn die Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt sind. In ihrer heutigen Fassung ist die Rechtsnorm seit dem 01.01.2023 anwendbar.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.2 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 16 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zum Vorsteuerabzug berechtigt sind nur Unternehmer i. S. d. Umsatzsteuergesetzes (vgl. Ausführungen zur Unternehmereigenschaft unter Gliederungspunkt 2.1.2).mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1 Die Tatbestandsmerkmale (Übersicht)

Rz. 11 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach § 9 Abs. 1 UStG kann ein Unternehmer, einen Umsatz, soweit er steuerbar ist, und unter eine der in der Vorschrift genannten Steuerbefreiungen fällt, als steuerpflichtig behandeln, wenn der Umsatz an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.6 Im Rahmen seines Unternehmens

Rz. 62 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ferner muss die Leistung (als Unternehmer) im Rahmen des Unternehmens ausgeführt werden. Ausführlich hierzu vgl. die Kommentierung zu § 2 Rz. 1 ff.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.6 Rechnungen in fremder Währung

Rz. 61 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Rechnungen dürfen in Fremdwährungen oder in Euro ausgestellt werden. Es ist stets der Umsatzsteuerbetrag in der Währung des Landes, in dem der Umsatz steuerbar ist, anzugeben. Fremdwährungen sind nach dem EZB-Kurs oder dem Kurs der finnischen Nationalbank umzurechnen.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.3.7 Vereinfachung in anderen EU-Mitgliedstaaten nach Art. 141 MwStSystRL

Rz. 43i Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 25b UStG gilt ausschließlich für Umsätze, die in Deutschland bewirkt werden. Im Beispielfall geht es aber um die Umsätze des D in den Niederlanden. Maßgebend ist also insoweit das niederländische Umsatzsteuerrecht. Der deutsche § 25b UStG setzt aber lediglich EU-Vorgaben durch Art. 141 Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (MwStSystRL) in deutsch...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.1 Allgemeines

Rz. 50 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich sind umsatzsteuerliche Unternehmer aus den für ihr Unternehmen bezogenen Lieferungen und sonstigen Leistungen zum Vorsteuerabzug berechtigt. Regelmäßig ist der Vorsteuerabzug durch eine ordnungsgemäße Rechnung bzw. im Fall der Einfuhrumsatzsteuer durch ein ordnungsgemäßes Zolldokument nachzuweisen (vgl. Art. 22 und 23 i. V. m. S...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.1 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 8 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Steuerbefreit sind folgende Leistungen: die Umsätze der Blinden, die nicht mehr als zwei Arbeitnehmer beschäftigen, und für bestimmte Umsätze, die nicht unter die obige Vorschrift fallenden Inhaber von anerkannten Blindenwerkstätten sowie anerkannter Zusammenschlüsse von Blindenwerkstätten.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.2.2 Gelangensnachweis und Gelangensvermutung

Rz. 106 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Gegenstand der Lieferung muss in das Gebiet des anderen Mitgliedstaates befördert oder versendet werden (s. Rz. 76 f.).mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.2.1 Potenzielle Leistungserbringer

Rz. 5 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 3b UStG sieht hinsichtlich des persönlichen Geltungsbereichs keine Besonderheiten/Einschränkungen vor und gilt daher für alle Unternehmer, die entsprechende Umsätze tätigen.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.2 Einfuhrfernverkauf mit Einfuhr in Nicht-Bestimmungsmitgliedstaat (§ 3c Abs. 2 UStG)

2.2.2.1 Ort des Einfuhrfernverkaufs mit Einfuhr im Nicht-Bestimmungsmitgliedstaat Rz. 27 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Als Ort der Lieferung eines Einfuhrfernverkaufs mit Einfuhr im Nicht-Bestimmungsmitgliedstaat gilt der Ort, an dem sich der Gegenstand bei Beendigung der Beförderung oder Versendung an den Erwerber befindet (§ 3c Abs. 2 S. 1 UStG). 2.2.2.2 Voraussetzungen im Einze...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 2 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 4 Nr. 11 UStG wurde durch das UStG 1967 eingeführt und gilt seitdem unverändert fort.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.3 OSS bei Telekommunikations-, Rundfunk-, Fernsehleistungen und elektronisch erbrachten Dienstleistungen

Rz. 90 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Folge der Leistungsortregelung im B2C-Bereich wäre eine Registrierungspflicht in jedem einzelnen Land, in dem der betroffene Unternehmer eine derartige Leistung erbringt. Die Registrierung können Unternehmer vermeiden, wenn sie die sog. One-Stop-Shop (OSS) anwenden. Diese ermöglicht Unternehmern mit Sitz in Slowenien (oder außerhalb der E...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 4 Unternehmer bzw. Steuerpflichtiger

Rz. 17 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Als Steuerpflichtiger nach griechischem Recht gilt jede natürliche oder juristische Person, die im Zuge einer geschäftlichen Betätigung in Griechenland Waren liefert oder Dienstleistungen erbringt (vgl. Art. 3 Mehrwertsteuergesetz). Rz. 18 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ein ausländischer Unternehmer hat in Griechenland eine umsatzsteuerliche Betrie...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 6 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Betroffen sind alle Umsätze, die von einem Unternehmer für sein Unternehmen durch gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausgeführt werden.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.3 Berichtigung des Vorsteuerabzugs

Rz. 53 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach dem griechischen Umsatzsteuergesetz gilt für Grundstücke, Gebäude und verwandte Wirtschaftsgüter ein Vorsteuerberichtigungszeitraum von zehn Jahren (vgl. Art. 33 Mehrwertsteuergesetz) und für andere Wirtschaftsgüter ein Zeitraum von fünf Jahren. Patente und Rechte, die über mehr als ein Jahr genutzt werden, sind ausdrücklich mit erfasst.mehr