Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuerbefreiung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.1.3.1 Ausgangslage

Rz. 1111 Nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. a MwStSystRL befreien die Mitgliedstaaten "die von öffentlichen Posteinrichtungen ausgeführten Dienstleistungen" von der USt. Die Umsatzsteuerbefreiung für Postdienstleistungen nach § 4 Nr. 11b UStG in der seit dem 1.7.2010 geltenden Fassung gilt für alle Unternehmer, die sich zum ständigen und flächendeckenden Anbieten der Gesamtheit od...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.10.1 Steuerbefreiungen im Inland

Rz. 204 Art. 132 Abs. 1 Buchst. a MwStSystRL sieht vor, dass die Mitgliedstaaten von öffentlichen Posteinrichtungen ausgeführte Dienstleistungen und die dazugehörigen Lieferungen von Gegenständen mit Ausnahme der Personenbeförderung und der Telekommunikationsdienstleistungen von der MwSt befreien. Was unter "öffentliche Posteinrichtungen" zu verstehen ist, definiert die Rich...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.7 Anwendung der Kleinunternehmerregelung

Rz. 37 Einrichtungen, die nicht als begünstigte Einrichtungen anerkannt sind oder nur mit einem bestimmten Tätigkeitsbereich die Voraussetzungen des § 4 Nr. 16 UStG erfüllen (§ 4 Nr. 16 S. 2 UStG), können mit ihren übrigen Leistungen unter die Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG fallen, wenn der nicht steuerbefreite Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im voran...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 § 4 Nr. 16 UStG regelt die Umsatzsteuerbefreiung der Leistungen (Lieferungen und sonstigen Leistungen), die eng mit der Betreuung oder Pflege körperlich, kognitiv oder psychisch hilfsbedürftiger Personen verbunden sind. Die Steuerbefreiung hat sozialpolitische Gründe. Sie soll verhindern, dass sich die Leistungen im Bereich der Betreuung und Pflege hilfsbedürftiger Per...mehr

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Betreutes Wohnen in einer Seniorenresidenz: Umsatzsteuerbefreiung

Leitsatz Die an die hilfsbedürftigen Bewohner erbrachten Betreuungsleistungen einer Seniorenresidenz zählen – mit Ausnahme der Bereitstellung eines Telefonanschlusses – zu den eng mit der Sozialfürsorge verbundenen Leistungen. Die Bewohner des betreuten Wohnens zählen zu den hilfsbedürftigen Personen und die Seniorenresidenz als Einrichtung im Sinne des § 4 Nr. 16 Satz 1 USt...mehr

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Umsatzsteuervergünstigung für NATO-Hauptquartiere (zu § 4 Nr. 7 Satz 1 Buchst. d UStG)

Kommentar Aufgrund des Art. 14 Abs. 2 des Ergänzungsabkommens zum Protokoll über die NATO-Hauptquartiere[1] sind Lieferungen und sonstige Leistungen, die ein Hauptquartier ausführt, sowie Lieferungen und sonstige Leistungen an ein Hauptquartier unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuer befreit. Die Voraussetzungen für diese Umsatzsteuerbefreiungen entsprechen wei...mehr

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Pandemiebedingte Sondermaßnahmen

Kommentar Die Finanzverwaltung hatte mit Schreiben vom 9.4.2020[1] Sondermaßnahmen aufgrund der Corona-Pandemie geregelt und diese – teilweise ertragsteuerrechtlich, teilweise umsatzsteuerrechtlich – ausgerichteten Maßnahmen Ende 2020 bis zum 31.12.2021 verlängert. Aufgrund der weiterhin anhaltenden Pandemie sind die Regelungen erneut – jetzt bis zum 31.12.2022 – verlängert ...mehr

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Literaturverzeichnis / I. Zur Stiftungsrechtsreform

Achilles, Stiftungsrechtsreform und kirchliche Stiftungen (Teil 1), npoR 2021, 161 Achilles, Stiftungsrechtsreform und kirchliche Stiftungen (Teil 2), npoR 2021, 242 Arnold/Burgard/Jakob/Roth/Weitemeyer, Hamburger Erklärung zur Stiftungsrechtsreform anlässlich der Hamburger Tage des Stiftungs- und Non-Profit-Rechts 2020, npoR 2021, 41 Beyer, Satzungsänderungen und Stifterwille ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.2.3.3.2 Steuerart

Rz. 105 Der Inhalt der Selbstanzeigeerklärung hat sich auf alle unverjährten Steuerhinterziehungen einer Steuerart zu erstrecken. Der Begriff der Steuerart ist in § 371 Abs. 1 AO nicht näher definiert. Der Gesetzgeber benutzte in den Materialien die Formulierungen "einzelne hinterzogene Steuer" bzw. "verkürzte Steuer" und stellt auf das Beispiel "Einkommensteuer" ab.[1] Es b...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Schießsport

Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Nach § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO (Anhang 1b) ist als Förderung der Allgemeinheit insbesondere die "Förderung des Sports" anzuerkennen. Die Förderung des Schießsports (Gewehr, Pistole und Revolver, Wurftaubenschießen, Schießen auf laufende Scheiben, Armbrustschießen, Bogenschießen, Schießen mit Vorderladerwaffen – vgl. hierzu auch die Sportordnung des Deu...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Kindergärten

Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Kindergärten sind im Bereich der Bildung und Erziehung bzw. der Jugendpflege angesiedelt und dienen damit den gemeinnützigen Zwecken i. S. d. § 52 Abs. 2 Nr. 4 und 7 AO (s. Anhang 1b) und stellen gemäß § 68 Nr. 1b AO Zweckbetriebe dar. Kindergärten fördern die Erziehung und Jugendpflege und sind daher, wenn sie von einer steuerbegünstigten Körpersch...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Steuerbefreiung für Schwimmunterricht

Sachverhalt Bei dem Vorabentscheidungsersuchen des BFH[1] ging es die Steuerbefreiung für Bildungsleistungen gem. Art. 132 Abs. 1 Buchst. i und j MwStSystRL. Der BFH wollte wissen, ob der Begriff des Schul- und Hochschulunterrichts i. S. d. Art. 132 Abs. 1 Buchst. i und j MwStSystRL auch die Erteilung von Schwimmunterricht erfasst. Weiter fragte der BFH, ob sich die Anerkennu...mehr

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Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / II. Chronologie der BMF-Schreiben ohne Eingang in den UStAE

Besteuerung von Reiseleistungen von Unternehmen mit Sitz im Drittland: Das BMF hatte die Frage verneint, ob die Sonderregelungen für Reiseleistungen auch für Unternehmer mit Sitz im Drittland und ohne feste Niederlassung im Gemeinschaftsgebiet anwendbar sind (BMF v. 29.1.2021 – III C 2 - S 7419/19/10002:004, BStBl. I 2021, 250). Hierzu wurde zudem aus Gründen des Vertrauenss...mehr

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Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / 1. Steuerbarkeit – § 1 UStG

Umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Leistungen von Börsen und anderen Handelsplattformen für Finanzprodukte: Bei der Erbringung von sonstigen Leistungen von Akteuren im Börsengeschäft sind unterschiedliche Sachverhaltsgestaltungen möglich. In einem ersten Schritt ist daher zu prüfen, ob die betreffenden Leistungen umsatzsteuerrechtlich eine einheitliche Leistung bilden oder...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Museumsshop

Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Ertragsteuerliche Behandlung Museumsshops gehören zum Zweckbetrieb, soweit diese Ausstellungskataloge, Abbildungen von Exponaten, Museumsführer etc. veräußern. Hingegen führt der Verkauf von zugekauften Gegenständen mit künstlerischem Bezug zum steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (FG Rheinland-Pfalz vom 29.01.2009). Die Nichtzulassung...mehr

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Büro- und Organisations-Bonus bzw. erhaltene Förderprovision eines Vermögensberaters umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 8 UStG und § 4 Nr. 11 UStG

Leitsatz Der Büro- und Organisations-Bonus (BOB) bzw. die Förderprovision ist als Aufstockung der Grundprovision für die vom Vermögensberater erzielten Gruppenumsätze eine steuerbefreite Vermittlungsleistung nach § 4 Nr. 8 UStG und § 4 Nr. 11 UStG. Sie werden nicht für eine Anwerbetätigkeit neuer Vermögensberater und den Aufbau eines Strukturvertriebs gezahlt. Sachverhalt Der...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Umsatzsteuerliche Behandlung

Tz. 3 Stand: EL 122 – ET: 07/2021 Flugrettungsdienste erbringen umsatzsteuerbare Leistungen. Die Beförderungen von kranken und verletzten Personen in dafür hergerichteten Fahrzeugen ist nach § 4 Nr. 17b UStG (Anhang 5) umsatzsteuerbefreit. Für die Primärflüge gilt, dass die Umsatzsteuerbefreiung angewandt wird, da Notfallpatienten in besonders hergerichteten Fahrzeugen transp...mehr

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Dienstleistungen einer Hygienefachkraft an Alten- bzw. Pflegeheim: Umsatzsteuerbefreiung?

Leitsatz Infektionshygienische Leistungen sind nur steuerfrei gemäß § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG, wenn ein unmittelbarer Bezug zu einer Heilbehandlungstätigkeit in Krankenhäusern oder anderen medizinischen Einrichtungen besteht. Das Vorliegen einer Heilbehandlung kann ohne Nachweis im Einzelfall nicht ohne Weiteres unterstellt werden. Der Ausschluss des Steuerpflichtigen von der...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / j) Umsatzsteuer

Rz. 258 Die Umsatzsteuer soll zwar nach den Regelungen in §§ 1915 Abs. 1 S. 1, 2, 1836 Abs. 1 S. 2 BGB, § 3 Abs. 1 S. 3 VBVG dem Pfleger zusätzlich ersetzt werden. § 1915 Abs. 1 S. 2 BGB schließt das auch bei vermögenden Pfleglingen nicht aus. Denn dort wird nur klargestellt, dass sich die Höhe der Vergütung nach den für die Führung der Pflegschaftsgeschäfte nutzbaren Fachke...mehr

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Leistungen Heilerziehungspfleger im Rahmen der Eingliederungshilfe: Umsatzsteuerbefreiung

Leitsatz Leistungen eines Unternehmers als Heilerziehungspfleger im Rahmen der Eingliederungshilfe sind weder nach § 4 Nr. 16 Satz 1 Buchst. l UStG noch unter Berufung auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL steuerbefreit, wenn die Betreuten sie aus ihrem persönlichen Budget bezahlen. Sachverhalt Der klagende staatlich anerkannte Heilerziehungspfleger war im Streitjahr 2020 ...mehr

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Gewerberaummietverhältnis: ... / 1.2 Besonderheiten für Wohnungsgenossenschaften

Für Wohnungsgenossenschaften ist darüber hinaus zu beachten, dass ggf. für die Gewerberaumvermietung das "Nichtmitgliedergeschäft" zugelassen sein muss.[1] Die Mustersatzung sieht diese Möglichkeit alternativ vor.[2] Die Gewerberaumvermietung kann Auswirkungen auf die Steuerbefreiung von "Vermietungsgenossenschaften" haben (u. a. auf Körperschaft- und Gewerbesteuer), wenn Ein...mehr

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Drittes Corona-Steuerhilfeg... / 2 Stärkung des Fondsstandorts Deutschland

Mit Art. 4 des Regierungs-Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung des Fondsstandorts Deutschland und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1160 zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU im Hinblick auf den grenzüberschreitenden Vertrieb von Organismen für gemeinsame Anlagen (Fondsstandortgesetz – FoStoG)[1] sollen in § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG nach den Wörtern "im S...mehr

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Umsatzsteuervergünstigung für NATO-Hauptquartiere (zu § 4 Nr. 7 Satz 1 Buchst. d UStG)

Kommentar Aufgrund des Art. 14 Abs. 2 des Ergänzungsabkommens zum Protokoll über die NATO-Hauptquartiere [1] sind Lieferungen und sonstige Leistungen, die ein Hauptquartier ausführt, sowie Lieferungen und sonstige Leistungen an ein Hauptquartier unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuer befreit. Die Voraussetzungen für diese Umsatzsteuerbefreiungen entsprechen wei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Überblick über die Steuerbefreiung

Rz. 13 Der Umfang und der Anwendungsbereich der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 23 UStG bestimmen sich nach objektiven und subjektiven Gesichtspunkten. Objektiv begünstigt sind nur die in der Vorschrift genannten Umsätze unter den genannten Bedingungen. Subjektiv begünstigt sind nur die in der Vorschrift aufgezählten Unternehmer (Einrichtungen). Rz. 14 Steuerfrei sind nach der V...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Steuerbegünstigte Empfänger

Rz. 46 Die steuerbegünstigten Umsätze müssen nach § 4 Nr. 23 UStG i. d. F. bis 31.12.2019 folgendem Personenkreis (abschließende Aufzählung) zugute kommen: Jugendliche/Säuglinge i. S. d. Vorschrift, Personen, die bei der Erziehung, Ausbildung, Fortbildung oder Pflege der Jugendlichen/Säuglinge tätig sind (Erziehungs- und Pflegepersonal), zu deren eigenen Zwecken, Personen, die ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 7 § 4 Nr. 23 UStG beruht auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. h und i sowie Art. 134 MwStSystRL, wobei der Gesetzgeber erst mit der Fassung der Vorschrift ab 1.1.2020 von den Wahlmöglichkeiten nach Art. 133 MwStSystRL, die dort genannten Steuerbefreiungen (hierzu gehört auch die Befreiung nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. h und i MwStSystRL) von bestimmten Bedingungen abhängig zu mach...mehr

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Pandemiebedingte Sondermaßnahmen

Kommentar Die Finanzverwaltung hatte mit Schreiben vom 9.4.2020[1] und vom 26.5.2020[2] Sondermaßnahmen aufgrund der Corona-Pandemie geregelt. Diese – teilweise ertragsteuerrechtlich, teilweise umsatzsteuerrechtlich – ausgerichteten Maßnahmen werden jetzt verlängert und ausgeweitet. Soweit steuerbegünstigte Körperschaften (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG) entgeltlich Personal, Räumlich...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Gesellige Veranstaltungen

Tz. 7 Stand: EL 119 – ET: 11/2020 "Gesellige Veranstaltungen" sind eine steuerlich unschädliche Betätigung, wenn sie im Vergleich zur übrigen steuerbegünstigten Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung sind (s. § 58 Nr. 7 AO, Anhang 1b und s. AEAO zu § 58 Nr. 8 AO TZ 10, Anhang 2). Solche Veranstaltungen können z. B. Weihnachtsfeiern, Vereinsausflüge, Sommerfeste, Karnevalsveranst...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Den Satzungszwecken unmittelbar dienend

Rz. 27 Die Leistungen der begünstigten Einrichtungen sind – abgesehen von den in der Vorschrift genannten Naturalleistungen an das Personal – nur befreit, soweit die Leistungen den Satzungszwecken (der Einrichtungen) unmittelbar dienen. Das Tatbestandsmerkmal "unmittelbar" verknüpft die Leistungen nicht mit dem von der Einrichtung angestrebten Ziel, bezieht sich also nicht a...mehr

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Zum Begriff der erzieherischen Tätigkeit i.S.d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG

Leitsatz 1. Eine erzieherische Tätigkeit i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG ist – über die Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten hinaus – auf die umfassende Schulung des menschlichen Charakters und die Bildung der Persönlichkeit im Ganzen gerichtet. Keine erzieherische Tätigkeit liegt demgegenüber vor, wenn eine im Rahmen ambulanter Eingliederungshilfe gewährte Unt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Voraussetzungen für die Umsatzsteuerbefreiung

Rz. 57 Die besondere Umsatzsteuerbefreiung der Lieferungen und sonstigen Leistungen an die in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Truppen nach Art. 67 Abs. 3 NATO-ZAbk ergibt sich nur, wenn jede der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist[1]: Die Lieferung oder sonstige Leistung muss von einer amtlichen Beschaffungsstelle der Stationierungstruppen in Auft...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Voraussetzungen für die Umsatzsteuerbefreiung

Rz. 12 Eine Umsatzsteuerbefreiung wird gewährt, wenn jede der folgenden Voraussetzungen vorliegt[1]: Die Lieferung oder sonstige Leistung muss an Stellen der USA ausgeführt worden sein.[2] Es müssen Verteidigungsausgaben der USA i. S. d. Art. II OffshStA und der Nr. 2 des Anhangs zum OffshStA vorliegen.[3] Das Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung muss mit den in Nr....mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Voraussetzungen für die Umsatzsteuerbefreiung

Rz. 141 Die Inanspruchnahme der Umsatzsteuerbefreiung für Lieferungen und sonstige Leistungen an die in der Bundesrepublik errichteten NATO-Hauptquartiere erfordert insgesamt die folgenden Voraussetzungen: Die Lieferung oder sonstige Leistung muss von einem Hauptquartier oder einer deutschen Behörde für ein Hauptquartier in Auftrag gegeben worden sein (Rz. 142ff.). Der Gegenst...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.3 Einzelfälle

Rz. 86 Ein Unternehmer, der in den Räumen eines Klubs, welcher Angehörigen der Stationierungsstreitkräfte zugänglich ist, Heißgetränkeautomaten aufstellt und selbst betreibt, liefert aufgrund eines mit den Stationierungsstreitkräften geschlossenen Automatenaufstellungsvertrags Waren unmittelbar an die Mitglieder der Truppe und nicht an die Truppe oder das zivile Gefolge. Für...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4.4 Beleg- und Buchnachweis

Rz. 163 Die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung nach Art. 14 Abs. 2 NATO-HQ-ErgAbk sind nachzuweisen. Aufgrund Art. 14 Abs. 2 Buchst. f NATO-HQ-ErgAbk ist mit SHAPE vereinbart worden, dass der Nachweis über das Vorliegen der Voraussetzungen für die Umsatzsteuerbefreiung der Lieferungen und sonstigen Leistungen anhand eines ordnungsgemäß ausgefüllten Abwicklungsscheins er...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.4 Zeitpunkt der Vorlage von Beschaffungsaufträgen

Rz. 101 Grundsätzlich ist die Umsatzsteuerbefreiung nach Art. 67 Abs. 3 NATO-ZAbk zu versagen, wenn im Zeitpunkt der Ausführung der Leistung kein Beschaffungsauftrag einer amtlichen Beschaffungsstelle vorliegt. Es bestehen von Seiten der Finanzverwaltung jedoch keine Bedenken, bei Dauerleistungsverhältnissen (z. B. Anmietung eines Kraftfahrzeugs, einer Unterkunft) die Umsatz...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4.1 Lieferungen oder sonstige Leistungen an Stellen der Vereinigten Staaten

Rz. 13 Die Lieferungen oder sonstigen Leistungen müssen nach Art. III Nr. 1 OffshStA an Stellen der USA ausgeführt werden. Das sind Dienststellen, die ermächtigt sind, Rechtsgeschäfte im Namen der USA und mit bindender Wirkung für die USA im Rahmen des OffshStA abzuschließen. Die auftraggebende Stelle der amerikanischen Streitkräfte ist i. d. R. eine Beschaffungsstelle (purc...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.5 Gebrauch oder Verbrauch durch die Truppe, das zivile Gefolge, ihre Mitglieder oder deren Angehörige

Rz. 102 Die Umsatzsteuerbefreiung nach Art. 67 Abs. 3 NATO-ZAbk kann nur dann in Anspruch genommen werden, wenn die Lieferungen oder sonstigen Leistungen für den Gebrauch oder Verbrauch durch die Truppe, das zivile Gefolge, ihre Mitglieder oder deren Angehörige bestimmt sind. Dies ergibt sich aus einer entsprechenden Bestätigung der amtlichen Beschaffungsstelle auf dem Abwic...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4.1 Auftraggeber

Rz. 142 Als Auftraggeber der umsatzsteuerbefreiten Lieferungen und sonstigen Leistungen treten gemäß dem BMF v. 8.8.2017[1] die folgenden Hauptquartiere als amtliche Beschaffungsstellen auf: NATO International Military Headquarters (IMHQ) / Organizations (ACO) Supreme Headquarters Allied Powers Europe (SHAPE), Allied Command Operations (ACO), Casteau (Mons)/Belgien Supreme Head...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4.2 Gebrauch oder Verbrauch durch das Hauptquartier oder den berechtigten Personenkreis

Rz. 154 Nach Art. 14 Abs. 2 Buchst. b NATO-HQ-ErgAbk kann eine Umsatzsteuerbefreiung für Lieferungen oder sonstige Leistungen nur gewährt werden, wenn die Leistungen vom Hauptquartier in Auftrag gegeben worden sind und für den Gebrauch oder Verbrauch durch das Hauptquartier, durch dessen Personal (Truppe und Zivilpersonal) oder durch die Angehörigen des Personals bestimmt si...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.2 Beschaffungsverfahren

Rz. 68 Bei der Erteilung der Aufträge verfahren die Beschaffungsstellen der Truppen nach ihren jeweiligen dienstlichen Anordnungen, nach denen sie je nach Auftragserteilung besondere Formulare verwenden, die die Eigenarten der Lieferungen berücksichtigen (z. B. für Großaufträge, für Rahmenverträge, für Lieferungen auf Abruf). Diese Formulare sehen Angaben über die Bezeichnun...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Allgemein

Rz. 171 Der belegmäßige Nachweis ist bei Lieferungen und sonstigen Leistungen einheitlich geregelt.[1] Grundsätzlich ist er auch bei den sonstigen Leistungen allein durch einen Abwicklungsschein zu erbringen. Teil 1 des Abwicklungsscheins (Lieferschein) ist vom Unternehmer auszufüllen und Teil 2 des Abwicklungsscheins (Empfangsbestätigung und Zahlungsbescheinigung) ist für d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4.3 Berechnung der Entgelte

Rz. 159 Bei der Berechnung des Preises muss die USt außer Ansatz gelassen werden, die im Fall der Steuerpflicht für die ausgeführte Lieferung oder sonstige Leistung zu zahlen wäre. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn ein Unternehmer, der seine Umsätze nach den allgemeinen Vorschriften des UStG versteuert, den offenen Ausweis der USt unterlässt und in der Rechnung bestätigt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.7 Berechnung des Entgelts

Rz. 115 Bei der Berechnung des Preises muss die USt außer Ansatz gelassen werden, die im Fall der Steuerpflicht für die ausgeführte Lieferung oder sonstige Leistung zu zahlen wäre. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn ein Unternehmer, der seine Umsätze nach den allgemeinen Vorschriften des UStG versteuert, den offenen Ausweis der USt unterlässt und in der Rechnung bestätigt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4.3 Zahlung der Entgelte

Rz. 25 Die Zahlungen in Dollar werden i. d. R. mit einem Scheck geleistet, der zulasten des Schatzamtes der Vereinigten Staaten (United States Treasury) ausgestellt ist. Rz. 26 Für Beschaffungen der USA mit anderen als den in Nr. 2 des Anhangs zum OffshStA aufgeführten DM-Mitteln (ab 1.1.2002 Euro) und für Beschaffungen der Post-Exchange-Organisation (z. B. EES) können Abgabe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.6 Zahlung der Entgelte

Rz. 112 Zur Verhinderung von Missbräuchen müssen die Truppen das Entgelt durch Scheck oder Überweisung aus einem Konto der zahlenden Dienststelle entrichten. Barzahlungen sind grundsätzlich nicht vorgesehen. Bei vereinfachten Beschaffungsverfahren für Leistungen an berechtigte Personen werden von der Finanzverwaltung jedoch Ausnahmen zugelassen werden (vgl. Rz. 74ff.). Rz. 1...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Inhalt und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 53 Nach Art. 67 Abs. 3 NATO-ZAbk werden die Lieferungen und sonstigen Leistungen an die in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen NATO-Streitkräfte von der USt befreit. Nach dem Sinn und Zweck des NATO-ZAbk sollen die von den Entsendestaaten im Interesse der gemeinsamen Verteidigung geleisteten Ausgaben für die Beschaffung ihrer in der Bundesrepublik ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.1 Auftraggeber

Rz. 61 Nach Art. 67 Abs. 3 NATO-ZAbk sind Lieferungen und sonstige Leistungen an eine Truppe oder ein ziviles Gefolge nur dann von der USt befreit, wenn die Lieferungen oder sonstigen Leistungen von einer amtlichen Beschaffungsstelle der Truppe oder des zivilen Gefolges oder von einer deutschen Behörde für die Truppe oder das zivile Gefolge in Auftrag gegeben worden sind. Di...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4.2 Verteidigungsausgaben der USA

Rz. 22 Bei den Entgelten für Leistungen an Stellen der USA muss es sich um Verteidigungsausgaben i. S. d. Art. II des OffshStA und der Nr. 2 des Anhangs zum OffshStA handeln. Das sind Ausgaben, die von den USA – im Fall der Ausfuhr von den USA oder in ihrem Auftrag – für Ausrüstung, Materialien, Einrichtungen oder Leistungen für die gemeinsamen Verteidigungsbemühungen geleis...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.9 Zusammenarbeit der Behörden zur Verhütung von Steuerzuwiderhandlungen

Rz. 121 Bei Zuwiderhandlungen im Rahmen der Inanspruchnahme umsatzsteuerlicher Vergünstigungen aufgrund des NATO-ZAbk sollen die Behörden einer Truppe und eines zivilen Gefolges mit den von den obersten Finanzbehörden der Länder bestimmten deutschen Behörden zusammenarbeiten. Es dürfte im Rahmen der Amtshilfe zulässig sein, die amtlichen Beschaffungsstellen dafür verantwortl...mehr