Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuergesetz

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Gaststätten, Imbiss, Cateri... / 2.3 Verwaltungsauffassung und Rechtsprechung seit 2011

Als Reaktion auf die Rechtsprechung des EuGH (und nachfolgend des BFH)[1] ist das BMF-Schreiben vom 20.3.2013 ergangen.[2] Insoweit war für nach dem 30.6.2011 ausgeführte Umsätze zusätzlich Artikel 6 der Verordnung (EU) Nummer 282/11 des Rates vom 15.3.2011, ABL. EU Nummer L 77 S. 1 (MwStVO) zu berücksichtigen. Die Finanzverwaltung hat dabei auf die o. g. EuGH-Rechtsprechung...mehr

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Gaststätten, Imbiss, Cateri... / 6.2 Bußgeld bei Pflichtverletzungen

Verstößt der Unternehmer vorsätzlich oder leichtfertig gegen die Aufzeichnungspflichten[1], kann das Finanzamt gegen ihn ein Bußgeld von bis zu 5.000 EUR verhängen.[2] Dies gilt allerdings nicht, wenn eine Rechnung zwar binnen 6 Monaten ausgestellt wurde, jedoch nicht alle erforderlichen Angaben enthalten hat.mehr

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Gaststätten, Imbiss, Cateri... / 2.9 Versand von Lebensmitteln mit Kochrezepten in "Kochboxen"

Heutzutage vertreiben Unternehmer im Internet Boxen mit zusammengestellten Lebensmitteln und Kochrezepten. Die Lebensmittel sind so ausgewählt, dass die Kunden die beigefügten Rezepte damit kochen können. Die Rezepte werden von Ernährungswissenschaftlern und Kochprofis entwickelt. Nach Auffassung des FG Berlin-Brandenburg stellt die Auswahl, die Verpackung und die Versendung...mehr

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Gaststätten, Imbiss, Cateri... / 1.5 Erlöse aus Geld- und Spielautomaten

Ist der Wirt selbst Aufsteller und Betreiber von Geldspielautomaten, müssen die Automatenerlöse mit 19 % umsatzversteuert werden. Entgelt aus den Geldspielautomaten ist der elektronisch ermittelte Erlös bzw. Kasseninhalt abzüglich der darin enthaltenen Umsatzsteuer. Praxis-Tipp Steuerpflicht für Geldspielautomaten-Umsätze mit Gemeinschaftsrecht vereinbar? Aufgrund der in 2005 ...mehr

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Gaststätten, Imbiss, Cateri... / 2.5 Personalbeköstigung des Arbeitgebers

Hält der Arbeitgeber besondere Verzehrvorrichtungen bereit, unterliegt auch die Personalbeköstigung des Arbeitgebers dem Regelsteuersatz.[1] Nicht entscheidend ist es insoweit, ob dies erfolgt in besonders hergerichteten Räumen (z. B. Betriebskantinen), in den Betriebsräumen oder in den Privaträumen des Arbeitgebers. Daher dürfte die Personalbeköstigung im Gaststättengewerbe und...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 24... / 3.3 Steueranmeldungen

Rz. 9 § 249 Abs. 1 S. 2 AO stellt ausdrücklich klar, dass auch Steueranmeldungen im Verwaltungsweg vollstreckt werden können. Da Steueranmeldungen keine Verwaltungsakte sind, aber Verwaltungsakten unter dem Vorbehalt der Nachprüfung in ihrer rechtlichen Wirkung gem. § 168 AO gleichstehen, bedurfte es dieser gesetzlichen Klarstellung.[1] Steueranmeldungen, die unter § 249 AO ...mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 4.1.1 Anwendungsbereich

Rz. 65 Der Anwendungsbereich des UmwStG umfasst Umwandlungen von Personengesellschaften und Körperschaften i. S. d. UmwG, der SE- und der SCE-Verordnung sowie weiterer analoger ausländischer Umwandlungsvorschriften – allerdings nicht in Gänze und nicht abschließend. Über das UmwStG hinausgehende Regelungen mit steuerneutralem Charakter (z. B. die Anwachsung, Realteilung oder...mehr

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Vereine (gemeinnützige) / 6 Vorsteuerabzug und Ausschluss vom Vorsteuerabzug

Zum Vorsteuerabzug sind grundsätzlich alle Vereine für den Bereich berechtigt, für den sie als Unternehmer Umsätze nach den allgemeinen Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes versteuern (sog. Regelversteuerer). Wendet ein Verein hingegen die Kleinunternehmerregelung i. S. v. § 19 Abs. 1 UStG an, hat er keinen Vorsteuerabzug. 6.1 Vorsteuerabzug beim Bezug von Lieferungen und so...mehr

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Vereine (gemeinnützige) / 4 Verzicht auf Steuerbefreiungen (Option zur Umsatzsteuer)

Die meisten Steuerbefreiungen führen zum Vorsteuerausschluss[1] (Vorsteuerabzug/Ausschluss). Dies sind die Steuerbefreiungen nach § 4 Nr. 8 – 29 UStG. Lediglich die Steuerbefreiungen nach § 4 Nr. 1–7 UStG (z. B. steuerfreie Exporte wie Ausfuhrlieferung / innergemeinschaftliche Lieferung) führen nicht zum Vorsteuerausschluss.[2] Im Hinblick auf den Vorsteuerausschluss ist bei...mehr

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Vereine (gemeinnützige) / 3 Steuerfreie Umsätze

Nur Umsätze, die steuerbar sind, können auch steuerpflichtig sein. Ein steuerbarer Umsatz ist immer dann steuerpflichtig, wenn es für den betreffenden Umsatz keine ausdrückliche Steuerbefreiung gibt. Für Vereine gibt es eine große Anzahl von Steuerbefreiungen. Die häufigsten Steuerbefreiungen sind: Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen.[1] Dies ist bei der Verä...mehr

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Vereine (gemeinnützige) / 5.1 Ermäßigter Steuersatz für Lieferungen und sonstige Leistungen

Ist ein Umsatz steuerpflichtig, ist zu prüfen, welchem Steuersatz dieser unterliegt. Der ermäßigte Steuersatz richtet sich nach § 12 Abs. 2 UStG. Von den dort aufgeführten Tatbeständen soll an dieser Stelle auf zwei häufig vorkommende Ermäßigungen hingewiesen werden: Leistungen der Theater, Orchester, Kammermusikensembles, Chöre und Museen sowie die Veranstaltung von Theaterv...mehr

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Vereine (gemeinnützige) / 6.1 Vorsteuerabzug beim Bezug von Lieferungen und sonstigen Leistungen

Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug sind[1]: ausgewiesene Umsatzsteuer in Rechnungen i. S. v. § 14 UStG; die Lieferungen und sonstige Leistungen müssen von anderen Unternehmern erfolgen; die Lieferungen und sonstige Leistungen müssen für das eigene Unternehmen ausgeführt worden sein. Weitere Voraussetzung ist, dass erworbene Gegenstände zu mindestens 10 % für das Unternehmen ...mehr

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Vereine (gemeinnützige) / 2.2.2 Wertabgaben in Form von sonstigen Leistungen

Wird ein dem Unternehmen zugeordneter Gegenstand für außerunternehmerische Zwecke verwendet, kann es sich um eine unentgeltliche Wertabgabe handeln. Diese wird einer sonstigen Leistung gegen Entgelt gleichgestellt.[1] Auch hierbei ist Voraussetzung, dass der Gegenstand zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt hat. Bereits bei Leistungsbezug müssen jedoch die Ansch...mehr

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Vereine (gemeinnützige) / Zusammenfassung

Überblick Die Behandlung der Umsatzsteuer ist im Vereinsleben nicht immer einfach. Die Schwierigkeiten beginnen bereits mit der Abgrenzung des unternehmerischen und des nichtunternehmerischen Bereichs. Hiervon ist vor allen Dingen der Vorsteuerabzug abhängig. Soweit hierbei Wahlrechte bestehen, gilt es, rechtzeitig die richtige Wahl zu treffen. Dies trifft insbesondere für G...mehr

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Vereine (gemeinnützige) / 2 Steuerbare und steuerpflichtige Umsätze

Unter steuerbaren Umsätzen versteht man solche Umsätze, die möglicherweise der Umsatzsteuer unterliegen können. Hierbei handelt es sich insbesondere um folgende Umsätze: Lieferungen (Lieferung) und sonstige Leistungen (sonstige Leistung), die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt[1]; unentgeltliche Wertabgaben (unentgeltliche Lieferunge...mehr

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Vereine (gemeinnützige) / 2.3 Innergemeinschaftlicher Erwerb

Auch ein innergemeinschaftlicher Erwerb im Inland gegen Entgelt unterliegt der Umsatzsteuer. Ein solcher liegt unter folgenden Voraussetzungen vor[1]: Ein Gegenstand gelangt bei einer Lieferung an den Erwerber aus dem Gebiet eines Mitgliedstaats in das Gebiet eines anderen Mitgliedstaats, der Erwerber ist ein Unternehmer, der den Gegenstand für sein Unternehmen erwirbt, die Lie...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 2.2 Steuerpflicht

Rz. 5 Die Vorschrift gilt für nicht rechtsfähige Gebilde, die als solche steuerpflichtig sind. Voraussetzung ist daher stets, dass der Vollstreckungsschuldner überhaupt als solches steuerpflichtig und somit Steuerschuldner sein kann. Insoweit ist zwischen der Steuerpflicht und der Rechtsfähigkeit zu unterscheiden. Unabhängig von der lange zweifelhaften Rechtsfähigkeit einer ...mehr

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Vereine (gemeinnützige) / 7.2.1 Bemessungsgrundlage bei Gegenständen

Bei der unentgeltlichen Wertabgabe von Gegenständen nach § 3 Abs. 1b UStG ist Bemessungsgrundlage der Einkaufspreis (netto) zuzüglich der Nebenkosten oder ersatzweise die Selbstkosten jeweils zum Zeitpunkt des Umsatzes.[1]mehr

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Vereine (gemeinnützige) / 7.1 Bemessungsgrundlage bei Lieferungen und sonstigen Leistungen

Der Umsatz wird bei Lieferungen und sonstigen Leistungen und beim innergemeinschaftlichen Erwerb nach dem Entgelt bemessen.[1] Entgelt ist alles, was der Leistungsempfänger für die Leistung aufwendet, jedoch abzüglich der Umsatzsteuer. Dieses Entgelt ist selbst dann Bemessungsgrundlage, wenn es dem objektiven Wert der bewirkten Leistung nicht entspricht. Eine Ausnahme besteh...mehr

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Vereine (gemeinnützige) / 5.2 Ermäßigter Steuersatz für unentgeltliche Wertabgaben

Nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 UStG sind die Leistungen der gemeinnützigen Vereine steuerermäßigt. Hierzu zählt die Verwaltung auch die unentgeltlichen Wertabgaben. Danach kommt der ermäßigte Steuersatz nicht nur für entgeltliche Leistungen, sondern auch für unentgeltliche Wertabgaben an den eigenen nichtunternehmerischen Bereich in Betracht.[1] Wichtig Steuervorteil durch ermäßigte ...mehr

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Vereine (gemeinnützige) / 6.2 Vorsteuerabzug beim innergemeinschaftlichen Erwerb

Soweit der innergemeinschaftliche Erwerb beim Verein der Umsatzsteuer unterlag, ist die hierauf entfallende Steuer (Erwerbsteuer) ebenfalls als Vorsteuer abziehbar, wenn der Erwerb für den unternehmerischen Bereich des Vereins erfolgte.[1] Soweit der steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerb allerdings für steuerfreie Umsätze verwendet wird, führt dies wiederum grds. zu...mehr

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Vereine (gemeinnützige) / 7.2.2 Bemessungsgrundlage bei sonstigen Leistungen

Bei der unentgeltlichen Wertabgabe von sonstigen Leistungen[1] nach § 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG wird der Umsatz nach den bei der Ausführung entstandenen Ausgaben bemessen.[2] Dabei sind allerdings nur solche Ausgaben in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen, aus denen der Verein einen Vorsteuerabzug hatte.mehr

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Vereine (gemeinnützige) / 1 Abgrenzung unternehmerischer und nichtunternehmerischer Bereich

Das Unternehmen (auch bei Vereinen) umfasst die gesamte unternehmerische Tätigkeit.[1] Bei Vereinen gehört zu dieser unternehmerischen Tätigkeit: Vermögensverwaltung; Zweckbetrieb; wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb. Die meisten Vereine haben einen unternehmerischen und einen nichtunternehmerischen Bereich. Nur wenige Vereine sind ausschließlich nichtunternehmerisch tätig. Dies w...mehr

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Vereine (gemeinnützige) / 7.3 Verbilligte Leistungen an Mitglieder

Erbringt der Verein an seine Mitglieder verbilligte Leistungen, ist zu überprüfen, ob anstelle des von den Mitgliedern bezahlten Entgelts eine höhere Bemessungsgrundlage tritt. Nach § 10 Abs. 5 UStG darf nämlich in solchen Fällen das Entgelt nicht geringer sein als die Bemessungsgrundlage für die unentgeltliche Wertabgabe. Hierbei unterscheidet die Verwaltung, ob der Verein ...mehr

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Vereine (gemeinnützige) / 5.1.1 Kein ermäßigter Steuersatz für Zweckbetriebe in bestimmten Fällen

Durch das Jahressteuergesetz 2007 wurde der ermäßigte Steuersatz für Zweckbetriebe abgeschafft, wenn die Zweckbetriebe in erster Linie der Erzielung zusätzlicher Einnahmen dienen und in unmittelbarem Wettbewerb zu herkömmlichen Unternehmen stehen. Diese Änderung trat am 1.1.2007 in Kraft. Die Umsätze solcher Zweckbetriebe unterliegen demnach seit 1.1.2007 dem allgemeinen Ste...mehr

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Vereine (gemeinnützige) / 2.2.1 Wertabgaben in Form von Gegenständen

Überführt ein Verein von seinem unternehmerischen Bereich (z. B. wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb) einen Gegenstand in seinen nichtunternehmerischen (ideellen) Bereich, liegt eine unentgeltliche Wertabgabe[1] vor. Eine unentgeltliche Wertabgabe in diesem Sinne liegt aber nur dann vor, wenn der Gegenstand bei seiner Anschaffung zum vollen oder (zumindest) teilweisen Vorsteue...mehr

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Vereine (gemeinnützige) / 6.5 Gesamtpauschalierung der Vorsteuer

Es besteht die Möglichkeit, die Vorsteuern insgesamt nach § 23 a UStG mit einem Durchschnittssatz von 7 % der steuerpflichtigen Umsätze – mit Ausnahme der Einfuhr und des innergemeinschaftlichen Erwerbs – zu pauschalieren (Vorsteuerpauschalierung). Der Durchschnittssatz kann in Anspruch genommen werden, wenn der steuerpflichtige Vorjahresumsatz 35.000 EUR nicht überschritten...mehr

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Vereine (gemeinnützige) / 2.1 Lieferungen und sonstige Leistungen

Alle Umsätze aus dem unternehmerischen Bereich, die im Inland gegen Entgelt erbracht werden, sind steuerbare Umsätze. Hierunter fallen z. B. Eintrittsgelder; Startgelder; Erlöse aus dem Verkauf von Speisen, Werbeartikeln, Turnierzeitungen, Festschriften, Sportartikeln, Vermietungs- und Verpachtungseinnahmen, Werbeeinnahmen, Lotterieeinnahmen, Beherbergungsumsätze, Theaterumsätze, Einnahme...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Innergemeinschaftlicher Erwerb / 4 Zeitpunkt des innergemeinschaftlichen Erwerbs

Aus der Definition des Orts des innergemeinschaftlichen Erwerbs könnte geschlossen werden, dass die Steuerschuld generell auch mit dem Eintreffen der Gegenstände beim Abnehmer (Beendigung der Beförderung oder Versendung) entsteht. Das ist falsch und richtig zugleich. Das Gesetz[1] geht vom Eintritt der Steuerschuld des Erwerbers mit dem Tag der Rechnungsausstellung des Liefe...mehr

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Innergemeinschaftlicher Erwerb / 3.2 Auffangtatbestand (Ersatzbesteuerung)

Bestellt jedoch der Abnehmer abweichend vom Bestimmungsland unter der USt-IdNr. eines anderen EU-Mitgliedstaats, so gilt der Erwerb auch in diesem Mitgliedstaat als bewirkt.[1] Es handelt sich bei diesem steuerlichen Tatbestand um eine Art "Strafsteuer", weil der Erwerber gem. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UStG nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.[2] Erst wenn er nachweisen k...mehr

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One-Stop-Shop (OSS) / 3.1 Anwendungsbereich

Gem. § 3c UStG wird der Besteuerungsort für Versendungs- und Beförderungslieferungen an nichtsteuerpflichtige Abnehmer im übrigen Gemeinschaftsgebiet ab Überschreitung einer bestimmten Lieferschwelle an den Ankunftsort der Waren verlagert. Der liefernde Unternehmer ist daher auch in diesem Fall Steuerschuldner im Land des Kunden. Mit der Zunahme des Online-Handels wurde die ...mehr

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Lohnveredelung / 2.1 Voraussetzungen der Steuerbefreiung

Nach der grundsätzlichen Systematik des Umsatzsteuerrechts ist auch bei Be- oder Verarbeitungsleistungen, bei denen die Gegenstände im Anschluss daran in das Drittlandsgebiet befördert oder versendet werden, zunächst über die Steuerbarkeit dieser Leistungen zu entscheiden. Hierfür ist maßgebend, wo sich der Leistungsort befindet. Ist der Auftraggeber ein im Inland ansässiger ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
One-Stop-Shop (OSS) / 1 Bisheriger Mini One Stop Shop (MOSS) seit dem 1.7.2021 One-Stop-Shop (OSS)

Der bisherige MOSS gestattete es im Inland ansässigen Unternehmern, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen sowie auf elektronischem Weg erbrachte Dienstleistungen an Nichtunternehmer erbringen und daher gem. § 3a Abs. 5 UStG die Steuer in diesem Land schulden, Umsatzsteuererklärungen im Wege der Datenfernübertragung b...mehr

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Innergemeinschaftlicher Erwerb / Zusammenfassung

Begriff Für Lieferungen zwischen den EU-Mitgliedstaaten existieren keine physischen Grenzkontrollen. Die Besteuerung des Warenbezugs hat daher im gewerblichen Handel im Wege der Selbstberechnung durch den Unternehmer zu erfolgen. Der innergemeinschaftliche Erwerb ist strikt an die körperliche Warenbewegung von einem Mitgliedstaat in einen anderen gebunden. Die Bemessungsgrun...mehr

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Ausfuhrlieferung / 2.4 Ausfuhrlieferungen und Reihengeschäfte

Bei Reihengeschäften werden im Rahmen einer Warenbewegung mehrere Lieferungen ausgeführt, die in Bezug auf Lieferort und -zeitpunkt jeweils gesondert betrachtet werden müssen. Die Warenbewegung ist nur einer der Lieferungen zuzuordnen.[1] Hierbei spricht man von der bewegten Lieferung (Beförderung- oder Versendungslieferung). Nur bei dieser warenbewegten Lieferung kommt eine...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
One-Stop-Shop (OSS) / 2.1 Anwendungsbereich

Alle nicht in der EU ansässigen Unternehmer, die Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen sowie auf elektronischem Weg Dienstleistungen an Nichtunternehmer in der EU erbringen, können sich entscheiden, ob sie sich in dem jeweiligen EU-Mitgliedstaat der Leistungserbringung umsatzsteuerlich registrieren lassen und am allgemeinen Besteuerungsverfahren teilnehme...mehr

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Innergemeinschaftlicher Erwerb / 2.4 Ersatzbesteuerung (Hauptanwendungsfall: Reihengeschäfte)

Mit den neuen Umsatzsteuervorschriften für den grenzüberschreitenden Handel vom 1.1.2020 wurde in § 3 Abs. 6a UStG die Behandlung von Reihengeschäften neu geregelt. Wenn mehrere Unternehmer über denselben Gegenstand Umsatzgeschäfte abschließen und der Gegenstand unmittelbar vom ersten Unternehmer zum letzten Abnehmer gelangt, ist die Warenbewegung grundsätzlich der Lieferung...mehr

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Lohnveredelung / 1 Begriff und Bedeutung

Unter einer Lohnveredelung wird im Allgemeinen die Be- oder Verarbeitung von Material im Rahmen eines Werkvertrags verstanden. Das Material verbleibt dabei regelmäßig in der Verfügungsmacht des Auftraggebers. Es wird in den Betrieb des Veredlers (Auftragnehmer) verbracht, dort von diesem be- oder verarbeitet und gelangt danach wieder zum Auftraggeber zurück oder wird unmitte...mehr

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One-Stop-Shop (OSS) / 4.1 Anwendungsbereich

Sowohl Drittlandsunternehmer als auch EU-Unternehmer können Importsendungen, die direkt an einen nichtsteuerpflichtigen Abnehmer in der EU versandt werden, über den sog. Import-One-Stop-Shop (IOSS) deklarieren.[1] Voraussetzung ist, dass die Warensendung einen Sachwert von höchstens 150 EUR hat und die Waren keiner Verbrauchsteuer unterliegen. In diesem Fall ist die Einfuhr ...mehr

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Ausfuhrlieferung / 1 Überblick

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Ausfuhrlieferung / 2.1 Zuordnung der Warenbewegung in das Drittlandsgebiet zum eigenen Umsatz

Oberste Priorität für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung einer Ausfuhrlieferung hat, wie bei einer innergemeinschaftlichen Lieferung[1], dass dem eigenen Umsatz die Warenbewegung über die Grenze zugeordnet werden kann. Die Zuordnung der Warenbewegung (über die Grenze) zum eigenen Umsatz bestimmt sich nach den Kriterien für eine Versendungs- oder Beförderungslieferung ge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Innergemeinschaftlicher Erwerb / 7 Vorsteuerabzug

Die geschuldete Erwerbsteuer nach § 3d Satz 1 UStG (Ende der Beförderung oder Versendung im Inland) berechtigt den Unternehmer unter den allgemeinen Voraussetzungen des § 15 UStG zum Zeitpunkt ihres Entstehens zum Vorsteuerabzug. Das Vorliegen einer Rechnung mit den Angaben nach §§ 14, 14a UStG ist in Deutschland nicht erforderlich. Eine wirtschaftliche Belastung ist mit ihr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Innergemeinschaftliches Ver... / 2.2 Kein Verbringenstatbestand bei feststehendem Abnehmer (Konsignationslager)

Nach der Neuregelung in § 6b UStG wird nunmehr auch in Deutschland für den ausländischen Lieferanten kein steuerbarer Tatbestand des innergemeinschaftlichen Verbringens angenommen, wenn die Ware von einem im übrigen Gemeinschaftsgebiet umsatzsteuerlich registrierten Lieferanten zunächst in ein inländisches Lager befördert oder versendet wird, der Abnehmer mit Namen, Anschrift ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Innergemeinschaftlicher Erwerb / 1.1 Körperliches Gelangen in einen anderen EU-Mitgliedstaat

Gem. § 1a Abs. 1 Nr. 1 UStG ist der Tatbestand des innergemeinschaftlichen Erwerbs erfüllt, wenn ein Gegenstand bei einer Lieferung an den Abnehmer (Erwerber) aus dem Gebiet eines Mitgliedstaats in das Gebiet eines anderen Mitgliedstaats oder aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet in einen deutschen Freihafen gelangt. Allein das Gelangen in einen anderen Mitgliedstaat setzt ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Innergemeinschaftlicher Erwerb / 2.1 Vereinfachungen für bestimmte Abnehmer

Grundsätzlich gilt: Jeder Unternehmer gem. § 2 Abs. 1 UStG ist bei einem Warenbezug aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet unter den o. g. Voraussetzungen erwerbsteuerpflichtig. Der Gesetzgeber hat den erwerbsteuerpflichtigen Abnehmerkreis unter bestimmten Bedingungen noch erweitert, indem er für diese Personen eine sog. Erwerbsschwelle eingeführt hat. Danach unterliegen der Er...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Innergemeinschaftlicher Erwerb / 5 Besondere Steuerbefreiungen des innergemeinschaftlichen Erwerbs

Die umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Gemeinschaftswaren soll weitgehend der Abwicklung bei Drittlandswaren gleichgestellt werden. Insofern müssen im Zusammenhang mit der Einfuhr gewährte Steuerbefreiungen entsprechend für den innergemeinschaftlichen Erwerb Anwendung finden. Die Vorschrift des § 4b UStG regelt daher (in Analogie zu § 5 UStG) zunächst bestimmte auch bei I...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Innergemeinschaftliches Ver... / 3 Unternehmensinternes Verbringen als nichtsteuerbarer Tatbestand

Nichtsteuerbare unternehmensinterne Verbringensfälle können vorliegen, wenn die Verwendung des unternehmenseigenen Gegenstands ihrer Art nach nur vorübergehend oder zeitlich befristet ist. Um eine ihrer Art nach vorübergehende Verwendung handelt es sich z. B. bei folgenden Sachverhalten, wenn sie in einem anderen EU-Mitgliedstaat der Besteuerung unterliegen[1]: Die Gegenstände...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Innergemeinschaftlicher Erwerb / 2.3 Keine Ausnahmen bei neuen Fahrzeugen und verbrauchsteuerpflichtigen Waren

Der innergemeinschaftliche Erwerb eines neuen Fahrzeugs [1] unterliegt, unabhängig vom Status des Abnehmers, immer der Erwerbsbesteuerung.[2] Auch der Bezug verbrauchsteuerpflichtiger Waren im Wege der Beförderung oder Versendung durch den Lieferanten führt zwangsläufig zur Besteuerung im Bestimmungsland, weil entweder der berechtigte Abnehmer steuerfrei bezieht und der Erwerb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Ausfuhrlieferung / 2.5 Gebrochene Beförderung oder Versendung

An der Beförderung oder Versendung des Liefergegenstands sind regelmäßig entweder nur der Lieferer oder nur der Abnehmer bzw. in deren jeweiligen Auftrag ein Dritter beteiligt. Möglich ist aber auch, dass sowohl der Lieferer als auch der Abnehmer in den Transport des Liefergegenstands eingebunden sind, weil sie z. B. übereingekommen sind, sich – unabhängig von der Frage, wer...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Innergemeinschaftliches Ver... / 2.5 Verbringensfälle bei Einfuhren aus Drittstaaten

Die Abfertigung zum freien Verkehr in einem anderen Mitgliedstaat der Gemeinschaft bewirkt das Entstehen eines neuen Steuertatbestands. Der Lieferort liegt in dem Mitgliedstaat, in dem zum freien Verkehr abgefertigt wurde. Lieferer ist der Unternehmer, der die Einfuhrumsatzsteuer schuldet. Die Einfuhr kann nur dann steuerfrei behandelt werden, wenn die Gegenstände im Anschlu...mehr