Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuergesetz

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.1 Allgemeines

Rz. 50 Stellt der Auftraggeber dem Hersteller eines Werks einen Teil des zur Herstellung des Werks erforderlichen Stoffs (Hauptstoff oder Nebenstoff) zur Verfügung, liegt umsatzsteuerrechtlich eine Materialbeistellung vor. Der beigestellte Stoff nimmt nicht am Leistungsaustausch zwischen Auftraggeber und Hersteller und umgekehrt teil; er unterliegt somit nicht der Umsatzsteu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Bausparkassenvertreter, Versicherungsvertreter, Versicherungsmakler

Rz. 27 Versicherungsvertreter ist nach der handelsrechtlichen Begriffsbestimmung in § 92 HGB, wer als Handelsvertreter damit betraut ist, Versicherungsverträge zu vermitteln oder abzuschließen.[1] Das gilt sinngemäß für Bausparkassenvertreter.[2] Für eine im Zusammenhang mit Bausparkassen zusammenhängende Tätigkeit gilt in Bezug auf § 4 Nr. 11 UStG, dass die Befreiungsvorsch...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Nebenleistungen

Rz. 14 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 11 UStG kann sich im Einzelfall auch auf unselbstständige Nebenleistungen von unter § 4 Nr. 11 UStG fallenden Hauptleistungen beziehen, auch wenn die Nebenleistungen an sich nicht steuerfrei wären. Soweit im Rahmen der berufstypischen Tätigkeiten eines Versicherungsvertreters auch Verwaltungstätigkeiten gegenüber Versicherungsunternehm...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.2 Echte Materialbeistellung

Rz. 52 Wenn sowohl der Werkunternehmer als auch der Auftraggeber bei der Herstellung einer Sache Hauptstoffe dazutun, führt der Werkunternehmer eine Werklieferung aus; fraglich ist in diesem Fall, was Gegenstand des umsatzsteuerlichen Leistungsaustauschs ist und wie das Entgelt zu bemessen ist. Stoffe, die der Besteller dem Unternehmer zur Herstellung des Werks beigestellt h...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Verwendung selbst beschaffter Hauptstoffe

Rz. 19 Für die Abgrenzung der Werklieferung von der Werkleistung ist entscheidend, ob der Unternehmer oder der Besteller den Hauptstoff beschafft hat. Eine Werklieferung liegt immer dann vor, wenn der Werkunternehmer den gesamten oder einen nach der Gesamtbetrachtung wesentlichen Teil des Hauptstoffs selbst beschafft hat. Rz. 20 Eine Werklieferung liegt bei Gesamtbetrachtung ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Abgrenzung zur Werkleistung/sonstigen Leistung

Rz. 9 Zwei Grundprinzipien des Umsatzsteuerrechts sind bei der Entscheidung, ob eine Werklieferung oder eine Werkleistung vorliegt, zu beachten: das Prinzip der Einheitlichkeit der Leistung und die Unterscheidung zwischen Haupt- und Nebenleistung. Rz. 10 Eine Werkleistung ist insbesondere gegeben, wenn der Unternehmer bei der Werkherstellung eines Gegenstands keinerlei eigene...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Versicherungsvertreter

Rz. 32 Versicherungsvertreter ist nach der handelsrechtlichen Begriffsbestimmung in § 92 HGB, wer als Handelsvertreter damit betraut ist, Versicherungsverträge zu vermitteln oder abzuschließen. Der Handelsvertreter hat nach § 86 Abs. 1 HGB sich um die Vermittlung oder den Abschluss von Geschäften zu bemühen und hierbei das Interesse des (Versicherungs-)Unternehmers wahrzuneh...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Werke der bildenden Kunst

Rz. 32 Geistige und künstlerische Erzeugnisse können ihren Weg in das Wirtschaftsleben nur in stofflicher Einkleidung nehmen (z. B. in der Gestalt von Büchern, Gemälden, Statuen). Die im Buch, Gemälde usw. ruhende geistige oder künstlerische Arbeit ist überhaupt kein Stoff i. S. d. § 3 Abs. 4 UStG, also auch weder Hauptstoff noch Nebensache. Deshalb kommt es bei der umsatzst...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Hauptstoffe, Zutaten oder sonstige Nebensachen

Rz. 24 Nach der BFH-Rechtsprechung[1] ist § 3 Abs. 4 UStG richtlinienkonform dahingehend auszulegen, dass bei einer einheitlichen, aus Liefer- und Dienstleistungselementen bestehenden Leistung in Form der Be- oder Verarbeitung unter "Zutaten" und "sonstigen Nebensachen" (Teil-)Lieferungen zu verstehen sind, die bei einer Gesamtbetrachtung aus der Sicht eines Durchschnittsbet...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Bausparkassenvertreter

Rz. 31 Bausparkassenvertreter ist, wer als Handelsvertreter damit betraut ist, Bausparverträge zu vermitteln oder abzuschließen.[1] Handelsvertreter ist nach § 84 Abs. 1 S. 1 HGB, wer als selbstständiger Gewerbetreibender ständig damit betraut ist, für einen anderen Unternehmer Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen. Allerdings kommt es für die Bestimmung...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Abgrenzung zur Lohnveredelung

Rz. 14 Bei der Werklieferung verschafft der Unternehmer dem Abnehmer (Auftraggeber) die Verfügungsmacht am fertigen Werk. Der Abnehmer erwirbt das Werk ohne die Teile, die er selbst beigesteuert und an denen er die Verfügungsmacht behalten hat. Bei der Lohnveredelung unter Verwendung von Stoffen (Material) überlässt der Leistungsempfänger (Auftraggeber) dem Unternehmer den H...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 9 § 4 Nr. 11 UStG beruht auf Art. 135 Abs. 1 Buchst. a MwStSystRL . Danach haben die Mitgliedstaaten "Versicherungs- und Rückversicherungsumsätze einschließlich der dazugehörigen Dienstleistungen, die von Versicherungsmaklern und -vertretern erbracht werden", von der USt zu befreien. Die Regelung unterscheidet also zwischen den Versicherungsumsätzen an sich und den damit ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Allgemeines

Rz. 6 Eine Werklieferung ist eine einheitliche, aus Liefer- und Dienstleistungselementen bestehende Leistung, bei der der Unternehmer die Be- oder Verarbeitung eines nicht ihm (dem Leistenden) gehörenden Gegenstands übernommen hat.[1] Voraussetzung ist, dass er hierbei selbst beschaffte Stoffe verwendet, die nicht nur Zutaten oder sonstige Nebensachen darstellen. Nachdem der ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Abgrenzung der Werklieferung

3.1 Allgemeines Rz. 6 Eine Werklieferung ist eine einheitliche, aus Liefer- und Dienstleistungselementen bestehende Leistung, bei der der Unternehmer die Be- oder Verarbeitung eines nicht ihm (dem Leistenden) gehörenden Gegenstands übernommen hat.[1] Voraussetzung ist, dass er hierbei selbst beschaffte Stoffe verwendet, die nicht nur Zutaten oder sonstige Nebensachen darstell...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8 Material- und Leistungsbeistellung (Abschn. 3.8 Abs. 2 bis 5 UStAE)

8.1 Allgemeines Rz. 50 Stellt der Auftraggeber dem Hersteller eines Werks einen Teil des zur Herstellung des Werks erforderlichen Stoffs (Hauptstoff oder Nebenstoff) zur Verfügung, liegt umsatzsteuerrechtlich eine Materialbeistellung vor. Der beigestellte Stoff nimmt nicht am Leistungsaustausch zwischen Auftraggeber und Hersteller und umgekehrt teil; er unterliegt somit nicht...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Allgemeines

1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 Nach § 4 Nr. 11 UStG sind von der USt befreit die Umsätze aus der Tätigkeit als Bausparkassenvertreter, Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler. Die begünstigten Berufsgruppen sind abschließend aufgezählt. Auf andere Berufe, z. B. Bankenvertreter, auch wenn sie ähnliche Tätigkeitsmerkmale aufweisen, kann § 4 Nr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.3 Beistellung sonstiger Leistungen

Rz. 66 Bei der entgeltlichen Abgabe eigenen elektrischen Stroms durch ein Elektrizitätswerk, das einen Bauunternehmer mit der Errichtung eines Bauwerks beauftragt hatte, kam es nach früherer Auffassung des BFH darauf an, ob der Auftraggeber einen Leistungs- oder einen Beistellungswillen hat, ob er also an den Werkunternehmer eine Lieferung oder sonstige Leistung bewirken ode...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.4 Unechte Materialbeistellung (Abschn. 3.8 Abs. 4 UStAE)

Rz. 71 Unter unechter Materialbeistellung versteht man die Zurverfügungstellung von Werkstoffen durch den Werkbesteller (Auftraggeber), an deren Beschaffung durch den Werkbesteller der Werkunternehmer als Kommissionär beteiligt war. In diesem Fall erbringt der Werkunternehmer eine Werklieferung des fertigen Werks einschließlich der beschafften Stoffe. Es liegt somit ein Fall...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Versicherungsmakler

Rz. 38 Nach § 93 Abs. 1 HGB hat die Rechte und Pflichten eines Handelsmaklers, wer gewerbsmäßig für andere Personen, ohne von ihnen aufgrund eines Vertragsverhältnisses ständig damit betraut zu sein, die Vermittlung von Verträgen u. a. über Versicherungen übernimmt. Für den Versicherungsmakler ist daher im Unterschied zum Versicherungsvertreter kennzeichnend, dass keine vert...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.5 Beispiele für Nebensachen (Zutaten, Hilfsstoffe) aus der Rechtsprechung

Rz. 42 Nach der BFH-Rechtsprechung[1] ist bei der Frage, ob ein einheitlicher Umsatz, der sowohl aus Lieferungselementen als auch aus Elementen sonstiger Leistungen besteht, als Lieferung von Gegenständen oder als Dienstleistung (sonstige Leistung) zu beurteilen ist, im Rahmen einer Gesamtbetrachtung aus der Sicht des Durchschnittsverbrauchers auf das Wesen des Vorgangs abzu...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuerpflichtige Leistungen eines Schuldnerberaters

Leitsatz Wird ein Rechtsanwalt auch als Schuldnerberater tätig, sind bei der Beurteilung der Frage, ob es sich um eine Einrichtung handelt, die keine systematische Gewinnerzielung anstrebt, sämtliche Tätigkeiten des Unternehmers zu berücksichtigen. Sachverhalt Der Kläger ist als selbstständiger Rechtsanwalt insbesondere auf dem Gebiet des Familienrechts tätig. Zudem wird er i...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4 Beispiele für Hauptstoffe aus der Rechtsprechung

Rz. 36 Nach der Rechtsprechung des BFH ist bei der Frage, ob ein einheitlicher, sowohl aus Lieferungselementen als auch aus Elementen sonstiger Leistungen bestehender Umsatz als Lieferung von Gegenständen oder als Dienstleistung (sonstige Leistung) zu beurteilen ist, im Rahmen einer Gesamtbetrachtung aus der Sicht des Durchschnittsverbrauchers auf das Wesen des Vorgangs abzu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3 Reparaturen und Ausbesserungen – Vereinfachungsregelung

Rz. 33 Bei Reparaturen hängt die Beurteilung des vom Unternehmer selbst beschafften Stoffs als Haupt- oder Nebenstoff davon ab, ob diesem im Vergleich zum zur Bearbeitung beigestellten Gegenstand nur eine nebensächliche Bedeutung zukommt. Kleinere technische Hilfsmittel, wie Schrauben, Nägel, Splinte, werden danach als Nebenstoff anzusehen sein. Bei Reparaturen wird der Unte...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Abgrenzung Hauptstoff/Zutaten (Nebensache)

Rz. 25 Die Unterscheidung von Hauptstoffen und Zutaten ist im Umsatzsteuerrecht bedeutsam für die Frage, wem eine Leistung zuzurechnen ist, wo diese Leistung ausgeführt wird und ob eine Steuerbefreiung oder -ermäßigung in Betracht kommt. Rz. 26 Bei der Unterscheidung zwischen Hauptstoff und Zutaten kommt es im Allgemeinen nicht auf einen Vergleich des Werts der aufgewendeten ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Zusammenhang mit § 8 Abs. 2 Nr. 1 UStG

Rz. 8 Die Vorschrift des § 4 Nr. 17 Buchst. b UStG steht in Zusammenhang mit § 4 Nr. 2, § 8 Abs. 2 UStG. Nach § 8 Abs. 2 UStG werden ab 1.1.1994 Umsätze an Unternehmer, die mit Luftfahrzeugen den Vorsteuerabzug ausschließende Beförderungen i. S. d. § 4 Nr. 17 Buchst. b UStG durchführen, von der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 2 UStG ausgenommen. Hierdurch sollen gleiche Wettbew...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.5 Nachweis der Steuerbefreiung (§ 4 Nr. 17 Buchst. b UStG)

Rz. 22 Die Voraussetzungen der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 17 Buchst. b UStG müssen für jeden einzelnen Umsatz vorliegen. Die Regelung bezieht sich auf die konkrete Beförderungsleistung. Die Feststellungslast trägt der Steuerpflichtige. Sind Beförderungsleistungen des Unternehmers nur teilweise steuerfrei, weil die Voraussetzungen der Steuerbefreiung des § 4 Nr. 17 Buchst. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Die Steuerbefreiung der Lieferungen von menschlichen Organen usw. (§ 4 Nr. 17 Buchst. a UStG)

2.1 Lieferungen von menschlichen Organen Rz. 24 Alle Unternehmer, die Umsätze dieser Art tätigen, können die Steuerbefreiung in Anspruch nehmen. Einer entsprechenden Lizenz bedarf es nicht. Die Steuerbefreiung gilt für Lieferungen auf allen Stufen und in jeder Form zwischen den dafür in Betracht kommenden Einrichtungen. Als menschliches Organ bezeichnet man einen durch seine ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Beförderungen von Kranken und Verletzten mit Spezialfahrzeugen (§ 4 Nr. 17 Buchst. b UStG)

3.1 Begünstigte Unternehmer Rz. 31 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 17 Buchst. b UStG können alle Unternehmer in Anspruch nehmen, die Umsätze dieser Art tätigen.[1] Damit ist insbesondere das private Krankentransportgewerbe in die Steuerbefreiung einbezogen. Durch die Aufnahme der Vorschrift in das Gesetz zum 1.1.1980 wurde auf dem Gebiet des Krankentransports eine Gleichstel...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 4 Nr. 17 [Menschliche Organe, Krankenbeförderungen]

1 Allgemeines 1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 Die Vorschrift regelt die Steuerbefreiung der Lieferungen von Blutkonserven usw. und für Krankenbeförderungen. Wie andere Steuerbefreiungsvorschriften mit sozialpolitischem Hintergrund ist § 4 Nr. 17 UStG dazu bestimmt, die Umsatzsteuerbelastungen im Gesundheitsbereich zu begrenzen. Die unterschiedlichen ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Rettungsdienstleistungen

Rz. 47 Die Leistungen der Notfallrettung umfassen sowohl Leistungen der Lebensrettung und Betreuung von Notfallpatienten als auch deren Beförderung. Die lebensrettenden Maßnahmen i. e. S. werden regelmäßig durch selbstständige Ärzte erbracht, die sich dazu gegenüber dem beauftragten Unternehmen verpflichtet haben und insoweit als Unternehmer tätig werden. Die Leistungen dies...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.6 Optionsmöglichkeit, Vorsteuerabzug

Rz. 23 Umsätze nach § 4 Nr. 17 UStG schließen den Vorsteuerabzug aus.[1] Die nach § 4 Nr. 17 UStG begünstigten Unternehmer können ihre Umsätze auch nicht nach § 9 Abs. 1 UStG als steuerpflichtig behandeln.[2] Umsätze nach § 4 Nr. 17 UStG sind also zwingend umsatzsteuerfrei. Werden außer den steuerfreien Umsätzen noch andere, zum Vorsteuerabzug berechtigende Umsätze getätigt,...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Die Vorschrift regelt die Steuerbefreiung der Lieferungen von Blutkonserven usw. und für Krankenbeförderungen. Wie andere Steuerbefreiungsvorschriften mit sozialpolitischem Hintergrund ist § 4 Nr. 17 UStG dazu bestimmt, die Umsatzsteuerbelastungen im Gesundheitsbereich zu begrenzen. Die unterschiedlichen Befreiungstatbestände in Buchstaben a und b der Vorschrift stehen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 3 § 4 Nr. 17 UStG geht zurück auf § 4 Nr. 17 UStG 1973 bzw. dessen Vorgängervorschrift (§ 50f UStDB 1951). Die Lieferungen von Blutkonserven zwischen Blutsammelstellen, zwischen Krankenanstalten und zwischen Blutsammelstellen und Krankenanstalten waren schon seit dem 1.4.1958 aufgrund des durch die Neunte UStDBÄndVO v. 23.3.1958[1] eingeführten § 50f UStDB 1951 steuerfre...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Besonders eingerichtete Transportfahrzeuge

Rz. 37 § 4 Nr. 17 Buchst. b UStG befreit die Beförderung von kranken und verletzten Personen mit Fahrzeugen, die hierfür besonders eingerichtet sind. Ein Fahrzeug erfüllt diese Voraussetzung, wenn es durch die vorhandenen Einrichtungen die typischen Merkmale eines Krankenfahrzeugs aufweist, z. B. Liegen, Spezialsitze. Zu den Krankenfahrzeugen gehören danach grundsätzlich nur...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Begünstigte Unternehmer

Rz. 31 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 17 Buchst. b UStG können alle Unternehmer in Anspruch nehmen, die Umsätze dieser Art tätigen.[1] Damit ist insbesondere das private Krankentransportgewerbe in die Steuerbefreiung einbezogen. Durch die Aufnahme der Vorschrift in das Gesetz zum 1.1.1980 wurde auf dem Gebiet des Krankentransports eine Gleichstellung zwischen der öffentlic...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Unionsrecht

Rz. 17 § 4 Nr. 17 Buchst. a UStG beruht auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. d MwStSystRL. Danach befreien die EU-Mitgliedstaaten die "Lieferung von menschlichen Organen, menschlichem Blut und Frauenmilch". Danach dürfte § 4 Nr. 17 Buchst. a UStG richtlinienkonform sein. Dies ergibt sich auch aus dem EuGH-Urteil v. 3.6.2010.[1] Das belgische Vorabentscheidungsersuchen betraf die Ausl...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Beförderungen von Kranken und Verletzten

Rz. 32 Steuerbegünstigt ist - unter den weiteren Voraussetzungen der Vorschrift – die Beförderung aller erkrankten oder verletzten Personen, die aufgrund dieser Behinderung auf die Beförderung mit Spezialfahrzeugen angewiesen sind. Die Steuerbefreiung gilt daher nicht nur für die Beförderung von akut erkrankten oder verletzten Personen, sondern auch für die Beförderung von P...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Lieferungen von menschlichem Blut

Rz. 26 Alle Unternehmer, die Umsätze dieser Art tätigen, können die Steuerbefreiung in Anspruch nehmen. Einer entsprechenden Lizenz bedarf es nicht. Die Steuerbefreiung gilt für Lieferungen auf allen Stufen und in jeder Form zwischen den dafür in Betracht kommenden Einrichtungen (z. B. Blutspendedienste, Blutbanken, Blutsammelstellen, Krankenhäuser oder Ärzte). Eine Beschrän...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Lieferungen von menschlichen Organen

Rz. 24 Alle Unternehmer, die Umsätze dieser Art tätigen, können die Steuerbefreiung in Anspruch nehmen. Einer entsprechenden Lizenz bedarf es nicht. Die Steuerbefreiung gilt für Lieferungen auf allen Stufen und in jeder Form zwischen den dafür in Betracht kommenden Einrichtungen. Als menschliches Organ bezeichnet man einen durch seine spezifische Funktion, seine entsprechend...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Lieferungen von Frauenmilch

Rz. 30 Bei Frauenmilch (besser bekannt unter dem Begriff Muttermilch) handelt es sich um nach der Entbindung in den weiblichen Brustdrüsen gebildete Nährflüssigkeit für den Säugling.[1] Für die Steuerbefreiung der Lieferungen von Frauenmilch ist ohne Bedeutung, ob die Frauenmilch bearbeitet, z. B. gereinigt, erhitzt, tiefgekühlt oder getrocknet wird.[2] Die Steuerbefreiung i...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Einzelfälle

Rz. 64 Besteuerung von Treibstofflieferungen – Billigkeitsregelung zugunsten von Luftrettungsunternehmen: Gemeinnützige Luftrettungsunternehmen führen nach § 4 Nr. 17 Buchst. b UStG steuerfreie Rettungsflüge durch und können somit für Eingangsleistungen, die diesen steuerfreien Umsätzen zuzuordnen sind, keinen Vorsteuerabzug geltend machen. Sofern sich auf einem Flughafen ei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Allgemeines

1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 Die Vorschrift regelt die Steuerbefreiung der Lieferungen von Blutkonserven usw. und für Krankenbeförderungen. Wie andere Steuerbefreiungsvorschriften mit sozialpolitischem Hintergrund ist § 4 Nr. 17 UStG dazu bestimmt, die Umsatzsteuerbelastungen im Gesundheitsbereich zu begrenzen. Die unterschiedlichen Befreiungstat...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3 Berichtigung des Vorsteuerabzugs (§ 15a UStG)

Tz. 171 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Für den einbringenden Unternehmer führt die nicht stbare Einbringung als Geschäftsveräußerung nicht zu einer Berichtigung des VorSt-Abzugs nach § 15a UStG (s Sölch/Ringleb, UStG, § 1 Rn 199). Denn die Geschäftsveräußerung als solche stellt keine Änderung der Verhältnisse iSd § 15a UStG dar (s Abschn 15a.10 S 1 Nr 1 UStAE). Tz. 172 Stand: EL ...mehr

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Vorsteuerberichtigung bei Aufgabe einer von mehreren Tätigkeiten (zu § 15a UStG)

Kommentar Nachdem sich der EuGH und nachfolgend der BFH mit einem speziellen Thema zur Frage der Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG auseinandergesetzt hatten, nimmt nun auch die Finanzverwaltung zu der Frage Stellung, wie sich eine Änderung der Verhältnisse auf die Vorsteuerberichtigung auswirkt, wenn der Unternehmer eine von mehreren (steuerlich unterschiedlich zu beurte...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Mitunternehmer

Rz. 73 [Autor/Stand] Zwischen Mitunternehmern gilt der Grundsatz, dass jeder Mitunternehmer sich innerhalb des ihm Möglichen und Zumutbaren zu vergewissern hat, ob der andere Mitunternehmer die ihm übertragenen Aufgaben sorgfältig ausführt[2]. Der Umstand, dass die Geschäfte tatsächlich von einem anderen ("Hintermann") geführt worden sind, vermag (den "Strohmann") daher nich...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.1.1 Einbringung eines Betriebs oder Teilbetriebs

Tz. 163 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Bei der Einbringung eines Betriebs oder Teilbetriebs in eine Kap-Ges oder Gen gem § 20 Abs 1 UmwStG, dh im Gegenseitigkeitsverhältnis mit der Gewährung von neuen Anteilen, im Wege der Einzelrechtsnachfolge oder Gesamtrechtsnachfolge (außerhalb des Organkreises, s Tz 161) ist ustlich ein Leistungsaustausch. Denn die Sacheinlage wird gegen En...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / f) Umsatzsteuerliche Einzelfragen

Rz. 94 [Autor/Stand] Insbesondere im Bereich der Umsatzsteuer (Geltendmachung der Vorsteuer oder Steuerbefreiung) hat sich in den letzten Jahren eine Kasuistik zum Verschulden herausgebildet. Auch insoweit wird die Evidenz (oder gleichwertige Umschreibungen) als maßgebliches Kriterium der Leichtfertigkeit angesehen. So hat sich der BFH beispielsweise in seinem Urteil vom 7.4...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.1.2 Einbringung von Anteilen an Kapitalgesellschaften (Anteilstausch)

Tz. 167 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Werden Anteile an Kap-Ges oder Gen unter den Voraussetzungen des § 21 Abs 1 UmwStG eingebracht (Anteilstausch), fehlt es regelmäßig an einer unternehmerischen Tätigkeit des Einbringenden (zB im Fall der Einbringung von Anteilen des PV einer natürlichen Pers iSd § 17 EStG oder bei der reinen Finanzholding-Gesellschaft, die durch bloßes Halte...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1 Allgemeine Grundsätze und Beginn/Ende der Unternehmerstellung

Tz. 160 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Das UmwStG enthält keine (Sonder-)Regelungen zur USt in Einbringungsfällen; weder für den Einbringenden noch für die übernehmende Gesellschaft (s § 20 UmwStG Tz 322). Bei der ustlichen Beurteilung der Einbringungsvorgänge (§§ 20, 21, 24 und 25 UmwStG) kann wegen der unterschiedlichen Zielsetzung von ErtrSt und USt nicht auf die Grundsätze d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.1.3 Einbringung von Mitunternehmeranteilen

Tz. 169 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die ustlichen Grundsätze unter Tz 167 gelten entspr für die Einbringung einzelner MU-Anteile gem § 20 Abs 1 UmwStG (oder § 24 Abs 1 UmwStG); denn Anteile an Gesellschaften im ustlichen Sinne sind sowohl Anteile an einer Kap-Ges als auch solche an Pers-Ges (stl: MU-Anteile) gleichermaßen (zB s Abschn 4.8.10 Abs 1 UStAE). Nur wenn die MU-Betei...mehr