Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuergesetz

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Beförderung oder Versendung durch den Abnehmer (§ 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 UStG)

Rz. 121 § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 UStG betrifft die Fälle, in denen der Abnehmer oder dessen Beauftragter den Ausfuhrgegenstand bereits im Inland ausgehändigt erhält und die Beförderung oder Versendung des Gegenstands in das Drittlandgebiet veranlasst (sog. Abholfälle). Anders als bei der Versendung oder Beförderung durch den Unternehmer[1] kann das Umsatzgeschäft nicht mit eine...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.3.10 Nichtkommerzieller Reiseverkehr (§ 6 Abs. 3a UStG)

Rz. 500 Im nichtkommerziellen Reiseverkehr ist durch das Jahressteuergesetz 1996 [1] die Steuerbefreiung von Ausfuhrlieferungen beschränkt worden. Nach dem eingefügten § 6 Abs. 3a UStG muss der Abnehmer seinen Wohnort oder Sitz im Drittlandsgebiet[2] haben und den Gegenstand der Lieferung vor Ablauf des dritten Kalendermonats, der auf den Monat der Lieferung folgt, ausgeführt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.3 Ausfuhrfrist (§ 6 Abs. 3a Nr. 2 UStG)

Rz. 253 Nach § 6 Abs. 3a Nr. 2 UStG muss der Gegenstand der Lieferung vor Ablauf des dritten Kalendermonats, der auf den Monat der Lieferung folgt, ausgeführt werden. Diese Bestimmung entspricht Art. 147 Abs. 1 Buchst. b der MwStSystRL.[1] Eine Härtefallregelung ist nicht vorgesehen. Fristverlängerung oder Wiedereinsetzung in den vorigen Stand[2] ist nicht zulässig. Ist die ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.3.3 Führung der Bücher im Geltungsbereich des UStG

Rz. 450 Nach § 13 Abs. 1 S. 1 UStDV sind die Bücher im Geltungsbereich der UStG, d. h. im Bundesgebiet zu führen. Sie brauchen also nicht im umsatzsteuerlichen "Inland" geführt zu werden. Es genügt z. B. die Führung in einem Freihafen. Ein ausländischer Unternehmer muss den von der inländischen Betriebsstätte zu erbringenden Buchnachweis im Bundesgebiet führen; es genügt nic...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Ausländischer Abnehmer (§ 6 Abs. 2 UStG)

5.1 Allgemeines Rz. 160 Abnehmer einer Ausfuhrlieferung ist derjenige, demgegenüber der Unternehmer zur Lieferung verpflichtet ist. Nach § 6 UStG 1967/1973 war eine Ausfuhrlieferung stets nur dann steuerfrei, wenn die Lieferung an einen ausländischen Abnehmer bewirkt wurde. Der Ausfuhrunternehmer (Hersteller, Händler), der die Steuerfreiheit beanspruchte, musste das Umsatzges...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7 Nichtkommerzieller Reiseverkehr (§ 6 Abs. 3a UStG)

7.1 Allgemeines Rz. 240 Die Steuerbefreiungen der Tatbestände des § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 UStG gelten grundsätzlich auch für Ausfuhren im Reiseverkehr. Diese Rechtslage hat sich aufgrund des mit dem Jahressteuergesetz 1996 [1] mit Wirkung ab 1.1.1996 eingefügten § 6 Abs. 3a UStG dahingehend geändert, dass in den Fällen des § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 und 3 UStG die Steuerbefreiu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8 Nachweis (§ 6 Abs. 4 UStG)

8.1 Allgemeines Rz. 260 Die Voraussetzungen des § 6 Abs. 1, 3 und 3a UStG sowie die Bearbeitung oder Verarbeitung i. S. v. § 6 Abs. 1 S. 2 UStG müssen vom Unternehmer nachgewiesen werden.[1] Wie der Unternehmer die Nachweise zu führen hat, kann der BMF mit Zustimmung des Bundesrats durch Rechtsverordnung bestimmen.[2] Von dieser Ermächtigung hat der BMF in §§ 8 bis 17 UStDV G...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 6 Ausfuhrlieferung

1 Allgemeines 1.1 Sinn und Zweck der Vorschrift Rz. 1 In § 6 UStG sind die Voraussetzungen für die Gewährung der nach § 4 Nr. 1 Buchst. a UStG steuerbefreiten Ausfuhrlieferung geregelt. Danach müssen die Gegenstände der Lieferung in das Drittlandsgebiet ausgeführt werden. Ausfuhr ist das Verbringen eines Gegenstands aus dem Inland – ggf. über Mitgliedstaaten der Union – in das...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 6 Die Anpassung des Umsatzsteuerrechts an die 6. EG-Richtlinie führte im Wesentlichen zu folgenden Neuregelungen im § 6 UStG 1980: Für die Erlangung der Steuerbefreiung ist nicht mehr für sämtliche Ausfuhrlieferungen Voraussetzung, dass diese an einen ausländischen Abnehmer erfolgen. Diese Änderung beruhte auf Art. 15 der 6. EG-Richtlinie (nunmehr Art. 146 Abs. 1 Buchst. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1.2 Versenden

Rz. 104 Unter Versenden versteht das UStG, dass der Unternehmer die Beförderung durch einen selbstständigen Beauftragten ausführen oder besorgen lässt (§ 3 Abs. 6 S. 3 UStG; § 3 Abs. 6 UStG Rz. 36ff.). Eine Ausfuhr durch Versenden kommt dadurch zustande, dass zwischen dem leistenden Unternehmer (Exporteur) und dem empfangenden Abnehmer ein Beauftragter mit dem Transport über...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.1 Allgemeines

Rz. 130 In den vorangehenden Ausfuhrtatbeständen des § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und 2 UStG sind Ausfuhrlieferungen in die in § 1 Abs. 3 UStG bezeichneten Gebiete ausgenommen. Nur unter den Voraussetzungen des § 6 Abs. 1 Nr. 3 UStG können Lieferungen in diese Gebiete nach § 4 Nr. 1 Buchst. a UStG von der USt befreit werden. Im Gegensatz zu den vorangehenden Ausfuhrtatbeständen gil...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1.1 Befördern

Rz. 102 Befördern ist gem. § 3 Abs. 6 S. 2 UStG jede Fortbewegung eines Gegenstands (§ 3 Abs. 6 UStG Rz. 18ff.). Eine Beförderung in das Drittlandsgebiet liegt vor, wenn der Unternehmer oder Abnehmer (Rz. 121ff.) den Liefergegenstand ohne Einschaltung eines Spediteurs, Frachtführers, Verfrachters oder eines sonstigen Unternehmers mit eigenem Fahrzeug über die Unionsgrenze in...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.3.7.1 Gewerbezweig oder Beruf des Abnehmers

Rz. 484 Aus diesen Angaben zum Gewerbezweig oder Beruf des Abnehmers soll sich dessen Unternehmereigenschaft ergeben.mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1 Allgemeines

Rz. 240 Die Steuerbefreiungen der Tatbestände des § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 UStG gelten grundsätzlich auch für Ausfuhren im Reiseverkehr. Diese Rechtslage hat sich aufgrund des mit dem Jahressteuergesetz 1996 [1] mit Wirkung ab 1.1.1996 eingefügten § 6 Abs. 3a UStG dahingehend geändert, dass in den Fällen des § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 und 3 UStG die Steuerbefreiung auf Abnehmer...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.2 Ort der Lieferung

Rz. 51 Die Ausfuhrlieferung muss im Inland bewirkt werden. Lieferungen, die im Ausland ausgeführt werden, sind nicht steuerbar (z. B. Verbringen von Gegenständen ins Drittlandsgebiet, um sie dort zu verkaufen). Der Ort der Lieferung richtet sich nach § 3 Abs. 6 bis 8 UStG. Diese Bestimmungen finden jedoch nur Anwendung, soweit nicht die Sonderregelungen für Lieferungen von G...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Allgemeines

Rz. 160 Abnehmer einer Ausfuhrlieferung ist derjenige, demgegenüber der Unternehmer zur Lieferung verpflichtet ist. Nach § 6 UStG 1967/1973 war eine Ausfuhrlieferung stets nur dann steuerfrei, wenn die Lieferung an einen ausländischen Abnehmer bewirkt wurde. Der Ausfuhrunternehmer (Hersteller, Händler), der die Steuerfreiheit beanspruchte, musste das Umsatzgeschäft mit einem...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Ausfuhrlieferung

Rz. 31 Bei der Ausfuhrlieferung muss es sich um eine nach § 1 Nr. 1 UStG steuerbare Lieferung handeln, d. h. sie muss von einem Unternehmer entgeltlich im Inland ausgeführt werden; für nichtsteuerbare Lieferungen bedarf es keiner Steuerbefreiung. Eine Steuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen kommt deshalb nicht in Betracht, wenn für die Lieferungen eines Gegenstands in das Dri...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.3.5.3 Tag der Lieferung

Rz. 470 Bei Ausfuhrlieferungen[1] soll sich gem. § 13 Abs. 2 Nr. 3 UStDV aus den Aufzeichnungen der Tag der Lieferung ergeben. Bei Lohnveredelungen für ausländische Auftraggeber[2] ist der Tag der Lohnveredelung aufzuzeichnen. Erstreckt sich diese über einen längeren Zeitraum als einen Tag, so tritt an die Stelle der Angabe des Tages die Angabe des Zeitraums, über den sich d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.3.6 Beförderung oder Versendung durch den liefernden Unternehmer (§ 13 Abs. 3 UStDV)

Rz. 480 Nach § 4 Nr. 1 Buchst. a i. V. m. § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UStG können Ausfuhrlieferungen – im Gegensatz zum UStG 1967/1973 – auch an einen Abnehmer, der kein ausländischer Abnehmer ist, steuerfrei ausgeführt werden (Rz. 6, 100). Es handelt sich um Ausfuhrlieferungen, bei denen der Unternehmer selbst oder ein unselbstständiger Erfüllungsgehilfe den Ausfuhrgegenstand in ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.3.5.4 Entgelt

Rz. 471 Angaben über das Entgelt sind unerlässlich.[1] Die Ausstellung einer unterfrakturierten Zweitrechnung, mit der der Abnehmer im Drittland eine Steuerhinterziehung begehen kann, führt nicht zur Versagung der Erstrechnung und der Steuerbefreiung der Ausfuhrlieferung. [2] Zuschüsse der Arbeitsgemeinschaft Agrarexport e. V. zur Förderung von Werbemaßnahmen der deutschen Agr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.2.3 Ausfuhr- und Abnehmernachweis im nichtkommerziellen Reiseverkehr (§ 17 UStDV)

8.2.3.1 Allgemeines Rz. 390 Ein zusätzlicher Belegnachweis über die Abnehmereigenschaft wird nach § 17 UStDV verlangt, wenn der Gegenstand der Lieferung nicht für unternehmerische Zwecke erworben und durch den Abnehmer im persönlichen Reisegepäck ausgeführt wird; denn für diesen Fall liegt nach § 6 Abs. 3a UStG eine steuerfreie Ausfuhrlieferung nur vor, wenn zusätzlich – nebe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.3 Buchnachweis (§ 13 UStDV)

8.3.1 Allgemeines Rz. 410 Nach § 6 Abs. 4 i. V. m. § 13 UStDV müssen die Voraussetzungen der Steuerbefreiung der Ausfuhrlieferung im Geltungsbereich der UStG buchmäßig nachgewiesen sein. Diese Voraussetzungen müssen eindeutig und leicht nachprüfbar aus der Buchführung zu ersehen sein. Die Vorschriften über den buchmäßigen Nachweis sind zu unterscheiden von der Aufzeichnungspf...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.3.9.1 Gewerbezweig oder Beruf des Abnehmers

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.3.5.6 Tag der Ausfuhr

Rz. 473 Die Aufzeichnungen über die Ausfuhr der Liefergegenstände sind für die Beanspruchung der Steuerbefreiung unerlässlich. Diese Aufzeichnungen müssen den Tag der Ausfuhr und die Hinweise auf die Belege für den Ausfuhrnachweis enthalten. Rz. 474 – 479 einstweilen freimehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.2 Belegnachweis

8.2.1 Allgemeines Rz. 280 Das Umsatzsteuerrecht kennt als belegmäßigen Nachweis den Ausfuhrnachweis und den Abnehmernachweis. Wie die Nachweise im Einzelnen zu führen sind, ist in der UStDV geregelt und zwar für Ausfuhrnachweis (Rz. 230ff.) in Beförderungsfällen[1], in Versendungsfällen[2] und in Bearbeitungs- und Verarbeitungsfällen.[3] Ein belegmäßiger Abnehmernachweis (Rz. 395...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.2.2 Ausfuhrnachweis

8.2.2.1 Allgemeines Rz. 290 Der Unternehmer hat gem. § 6 Abs. 4 S. 1 UStG die Voraussetzungen einer Ausfuhrlieferung, insbesondere die Ausfuhr des gelieferten Gegenstands, nachzuweisen. Wie dieser Nachweis zu führen ist, kann der BMF mit Zustimmung des Bundesrats durch Rechtsverordnung bestimmen.[1] Der Verordnungsgeber hat von der ihm erteilten Ermächtigung, wie der Unterneh...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.1 Allgemeines

Rz. 260 Die Voraussetzungen des § 6 Abs. 1, 3 und 3a UStG sowie die Bearbeitung oder Verarbeitung i. S. v. § 6 Abs. 1 S. 2 UStG müssen vom Unternehmer nachgewiesen werden.[1] Wie der Unternehmer die Nachweise zu führen hat, kann der BMF mit Zustimmung des Bundesrats durch Rechtsverordnung bestimmen.[2] Von dieser Ermächtigung hat der BMF in §§ 8 bis 17 UStDV Gebrauch gemacht...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.1 Lieferung

Rz. 32 Nur "Lieferungen" genießen die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 1 Buchst. a UStG. Lieferungen sind Leistungen, durch die dem Abnehmer die Verfügungsmacht über einen Gegenstand verschafft wird.[1] Das bedeutet, dass der Abnehmer mit dem Liefergegenstand nach Belieben verfahren, insbesondere ihn wie ein Eigentümer nutzen und veräußern kann.[2] Damit verbunden ist der endgül...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.3.1 Allgemeines

Rz. 410 Nach § 6 Abs. 4 i. V. m. § 13 UStDV müssen die Voraussetzungen der Steuerbefreiung der Ausfuhrlieferung im Geltungsbereich der UStG buchmäßig nachgewiesen sein. Diese Voraussetzungen müssen eindeutig und leicht nachprüfbar aus der Buchführung zu ersehen sein. Die Vorschriften über den buchmäßigen Nachweis sind zu unterscheiden von der Aufzeichnungspflicht nach § 22 U...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.1 Unternehmer

Rz. 80 Die Steuerfreiheit des § 4 Nr. 1 Buchst. a UStG kommt nicht nur dem Ausfuhrhändler, sondern jeglichem Ausfuhrunternehmer, auch dem Fabrikanten und Urerzeuger (z. B. Landwirt, Bergwerksunternehmer) zugute. Diese Begriffsbestimmung entspricht Art. 9 Abs. 1 MwStSystRL. Der Ausfuhrunternehmer braucht nicht Inländer zu sein. Auch Ausländer können Ausfuhrlieferungen i. S. d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.3.5 Grundaufzeichnungen (§ 13 Abs. 2 UStDV)

Rz. 460 Nach § 13 Abs. 2 UStDV hat der Unternehmer regelmäßig Folgendes aufzuzeichnen: die Menge des Gegenstands der Lieferung und die handelsübliche Bezeichnung einschließlich der Fahrzeug-Identifikationsnummer bei Fahrzeugen i. S. d. § 1b Abs. 2 UStG, den Namen und die Anschrift des Abnehmers, den Tag der Lieferung, das vereinnahmte Entgelt oder bei der Besteuerung nach verein...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.3.8 Ausfuhr im kommerziellen Reiseverkehr (§ 13 Abs. 5 UStDV)

Rz. 491 In den Fällen, in denen der Abnehmer ein Unternehmer ist und er oder sein Beauftragter den Gegenstand der Lieferung im persönlichen Reisegepäck in das Drittlandsgebiet[1] ausführt, soll der Unternehmer nach § 13 Abs. 5 UStDV zusätzlich zu den Grundangaben des § 13 Abs. 2 UStDV Folgendes aufzeichnen: den Gewerbezweig oder Beruf des Abnehmers und den Erwerbszweck. Rz. 49...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.3.9 Lieferungen zur Ausrüstung oder Versorgung von Beförderungsmitteln (§ 13 Abs. 6 UStDV)

Rz. 495 Nach § 6 Abs. 3 UStG sind Ausfuhrlieferungen ins Drittlandsgebiet[1] zur Ausrüstung oder Versorgung eines Beförderungsmittels nur steuerbefreit, wenn der Abnehmer ein ausländischer Unternehmer ist und das Beförderungsmittel den Zwecken des Unternehmens des Abnehmers dient (Rz. 230ff.). In diesen Fällen sollen für den buchmäßigen Nachweis dieser Voraussetzungen zu den...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.2 Organschaft, Betriebsstätte, Zweigniederlassung

Rz. 90 Leistungsaustausch verlangt einen Leistenden und einen Leistungsempfänger. Leistungen innerhalb eines Unternehmens genügen nicht dem Leistungsbegriff von § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG. Dies gilt insbesondere von Organschaften. Die Wirkungen der Organschaft sind auf Innenleistungen zwischen den im Inland gelegenen Unternehmensteilen beschränkt. Nur diese Unternehmensteile sind...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4 Ausländische Dienststellen und ausländische Streitkräfte

Rz. 211 Bei der Bundesregierung akkreditierte ausländische Diplomaten sind nicht ausländische Abnehmer, weil der Grundsatz der Exterritorialität auf die Frage des Wohnorts keinen Einfluss hat. Umgekehrt sind deutsche Auslandsbeamte, deutsche Botschaften usw. ausländische Abnehmer. Die Exterritorialität ausländischer Diplomaten ist umsatzsteuerrechtlich grundsätzlich unbeacht...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.3.5.5 Art und Umfang einer Bearbeitung oder Verarbeitung vor der Ausfuhr

Rz. 472 Hat ein Beauftragter des Abnehmers oder eines folgenden Abnehmers den Gegenstand der Ausfuhrlieferung[1] bearbeitet oder verarbeitet, so soll der Unternehmer Art und Umfang dieser Be- oder Verarbeitung aufzeichnen. Außerdem sollen aus den Aufzeichnungen Name und Anschrift der jeweiligen inländischen Beauftragten des Abnehmers, die Bezeichnung des betreffenden Auftrag...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.3.4 Inhalt und Umfang des Buchnachweises

Rz. 451 Die buchmäßigen Aufzeichnungen sind fortlaufend und unmittelbar nach Ausführung des jeweiligen Umsatzes vorzunehmen. Das bedeutet, dass die in § 13 UStDV vorgeschriebenen Angaben so zeitnah, wie es dem Unternehmer möglich ist, aufzuzeichnen sind. Sind Belege, die Bestandteil des Buchnachweises sind, im Besteuerungszeitraum noch nicht vorhanden, ist grundsätzlich eine...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10 Vertrauensschutz

Rz. 520 Unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit sieht der EuGH auch den Vertrauensschutz, den der Steuerpflichtige genießt, der als Opfer von betrügerischen Manipulationen die Steuerbefreiung verlieren würde.[1] Der Vertrauensschutz, den § 6a Abs. 4 UStG dem Unternehmer bei innergemeinschaftlichen Lieferungen gewährt, beruht auf denselben Erwägungen, die nicht auf in...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.3 Gegen Entgelt

Rz. 71 Eine Leistung gegen Entgelt i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG setzt einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen Leistung (Lieferung oder sonstige Leistung) und Gegenleistung voraus. Bei Leistungen, zu deren Ausführung sich die Vertragsparteien in einem gegenseitigen Vertrag verpflichtet haben, liegt der erforderliche Leistungsaustausch grundsätzlich vor.[1] Dem entspricht ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.4 Wertgrenze

Rz. 254 Die mit dem Gesetz v. 12.12.2019 zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften eingefügten § 6 Abs. 3a S. 1 Nr. 3 und § 6 Abs. 3a S. 2 UStG wird eine zeitlich befristete Wertgrenze für Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr eingeführt. Danach sind Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Re...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.3.5.2 Name und Anschrift des Abnehmers oder Auftraggebers

Rz. 464 Die Angaben über Namen und Anschrift des Abnehmers oder Auftraggebers sind unerlässlicher Bestandteil eines buchmäßigen Nachweises.[1] Nur in bestimmten Ausnahmefällen kann auf diese Angaben verzichtet werden.[2] Steht die Person des Abnehmers nicht fest oder stellt die Finanzverwaltung fest, dass der angegebene Empfänger die Gegenstände nicht erhalten hat/sollte, und...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Sinn und Zweck der Vorschrift

Rz. 1 In § 6 UStG sind die Voraussetzungen für die Gewährung der nach § 4 Nr. 1 Buchst. a UStG steuerbefreiten Ausfuhrlieferung geregelt. Danach müssen die Gegenstände der Lieferung in das Drittlandsgebiet ausgeführt werden. Ausfuhr ist das Verbringen eines Gegenstands aus dem Inland – ggf. über Mitgliedstaaten der Union – in das Drittlandsgebiet. Die Begriffe "Inland", "Uni...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.2.2.5 Sonderfälle der Ausfuhr

Rz. 360 Vor dem 1.1.1997 wurden in einem Reihengeschäft, an dem mehrere ausländische Abnehmer beteiligt waren, mit der Versendung oder Beförderung des Gegenstands in das Drittlandsgebiet durch den ersten Unternehmer zum letzten Abnehmer in der Reihe zugleich mehrere Ausfuhrlieferungen bewirkt. Das galt auch, wenn der letzte von mehreren ausländischen Abnehmern den Gegenstand...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.2.1 Allgemeines

Rz. 280 Das Umsatzsteuerrecht kennt als belegmäßigen Nachweis den Ausfuhrnachweis und den Abnehmernachweis. Wie die Nachweise im Einzelnen zu führen sind, ist in der UStDV geregelt und zwar für Ausfuhrnachweis (Rz. 230ff.) in Beförderungsfällen[1], in Versendungsfällen[2] und in Bearbeitungs- und Verarbeitungsfällen.[3] Ein belegmäßiger Abnehmernachweis (Rz. 395ff.) wird nur in ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.2.2.1 Allgemeines

Rz. 290 Der Unternehmer hat gem. § 6 Abs. 4 S. 1 UStG die Voraussetzungen einer Ausfuhrlieferung, insbesondere die Ausfuhr des gelieferten Gegenstands, nachzuweisen. Wie dieser Nachweis zu führen ist, kann der BMF mit Zustimmung des Bundesrats durch Rechtsverordnung bestimmen.[1] Der Verordnungsgeber hat von der ihm erteilten Ermächtigung, wie der Unternehmer die Nachweise d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.2.3.1 Allgemeines

Rz. 390 Ein zusätzlicher Belegnachweis über die Abnehmereigenschaft wird nach § 17 UStDV verlangt, wenn der Gegenstand der Lieferung nicht für unternehmerische Zwecke erworben und durch den Abnehmer im persönlichen Reisegepäck ausgeführt wird; denn für diesen Fall liegt nach § 6 Abs. 3a UStG eine steuerfreie Ausfuhrlieferung nur vor, wenn zusätzlich – neben den übrigen Vorau...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.3.7.2 Erwerbszweck des Abnehmers

Rz. 485 Aus den Angaben zum Erwerbszweck des Abnehmers soll sich dessen Absicht, den Gegenstand für sein Unternehmen zu verwenden, ergeben. Bei Lieferungen, deren Gegenstände nach Art oder Menge nur zur Verwendung in dem Unternehmen des Abnehmers bestimmt sein können, genügt neben der Aufzeichnung des Berufs oder Gewerbezweigs des Abnehmers die Angabe der Art und der Menge d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.3.6.2 Bestimmungsort

Rz. 482 Die Aufzeichnungen über den Bestimmungsort werden regelmäßig durch Hinweis auf die Beförderungs- oder Versendungsunterlagen, die nach § 13 Abs. 2 Nrn. 2 und 6 und Abs. 3 Nr. 1 UStDV zu führen sind, belegt werden können. Es reicht aus, wenn sich der Bestimmungsort in dem Drittlandsgebiet aus der Rechnung leicht und eindeutig ergibt.[1]mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.3.6.1 Beförderung oder Versendung durch den Unternehmer

Rz. 481 Der Unternehmer hat einen sog. Eigennachweis über seine Beförderung oder Versendung zu erbringen. Dieser Nachweis kann bei der Beauftragung eines Dritten in den Versendungsfällen durch Auftragsbescheinigungen, Versendungsbelege oder bei der Eigenbeförderung durch entsprechende Unterlagen geführt werden, z. B. ausländische Beförderungssteuerbelege, Empfangsbestätigung...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.3.9.2 Verwendungszweck des Beförderungsmittels

Rz. 497 Die Aufzeichnungen sollen den Nachweis über den unternehmerischen Verwendungszweck bringen. Es genügt die Angabe der Art des Beförderungsmittels, wenn es seiner Art nach nur unternehmerischen Zwecken dienen kann (z. B. Lastkraftwagen, Reiseomnibus, Frachtschiff). Bei anderen Beförderungsmitteln (z. B. Personenkraftwagen, Krafträdern, Sport- und Vergnügungsbooten, Spo...mehr