Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuergesetz

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Wahlrecht

Tz. 79 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Da der Durchschnittssatz in Einzelfällen zu Härten führen kann, hat der Gesetzgeber den steuerbegünstigten Körperschaften ein Wahlrecht eingeräumt. Nach § 23a Abs. 3 Satz 1 UStG (Anhang 5) "kann" der Verband/Verein den Durchschnittssatz für den Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen. Wird von dem Durchschnittssatz kein Gebrauch gemacht, können di...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Senderechte, Überlassung von

Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Überlässt ein Verband/Verein einem Berichterstatter die Rechte zur Herstellung und Übertragung von Sportveranstaltungen (Sportaufnahmen), unterliegen diese Umsätze dem Regelsteuersatz von 19% (s. § 12 Abs. 1 UStG, Anhang 5), die Regelung des § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c UStG (Anhang 5) ist nicht anwendbar. Werden aber die Sportaufnahmen anlässlich vo...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / VIII. Vorsteueraufteilung

Tz. 70 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Betreffen die Leistungen (Lieferungen und sonstigen Leistungen) sowohl den unternehmerischen als auch den nicht unternehmerischen Bereich des Vereins im Sinne einer nicht wirtschaftlichen Tätigkeit im engeren Sinne, müssen die in Rechnung gestellten Vorsteuerbeträge entsprechend der Methode der wirtschaftlichen Zuordnung aufgeteilt werden (s...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4.2 Regelung seit 01.01.2003

Tz. 97 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Nach Art. 17 der 6. EG-Richtlinie ist die Regelung des § 15 Abs. 1b UStG a. F. der die Halbierung des Vorsteuerabzugs bei privater Mitbenutzung eines betrieblichen Pkw durch den Unternehmer regelte, nicht zulässig. Seit 01.01.2003 können Verbände/Vereine wieder den Vorsteuerabzug für Pkw, wie nachfolgend dargestellt, geltend machen: Vorsteuer...mehr

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Besteuerung von Umsätzen einer Bäckerei mit Filialen in "Vorkassenzonen" eines Supermarkts; Steuersatz

Leitsatz 1. Verkauft eine Bäckerei in Filialen, die sich teilweise in "Vorkassenzonen" eines Supermarkts befinden, Speisen zum Verzehr vor Ort auf Mehrweggeschirr und mit Mehrwegbesteck, das es nach dem Verzehr der Speisen zurücknimmt und reinigt, führt sie damit (ebenso wie ein Partyservice) sonstige Leistungen aus, die vor Inkrafttreten des § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG dem Rege...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Museen

Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Ertragsteuerliche Behandlung Museen gehören ebenso wie Theater, Kunstausstellungen, kulturelle Einrichtungen und Veranstaltungen zu den Zweckbetrieben nach § 68 Nr. 7 AO (Anhang 1b). Dazu zählen auch künstlerische Nachlässe (Klümpen-Neusel in Winheller/Geibel/Jachmann-Michel, Gesamtes Gemeinnützigkeitsrecht, Tz. 116). § 68 Nr. 7 AO (Anhang 1b) unters...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / V. Nutzung von übrigen Gegenständen

Tz. 55 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Bei Gegenständen, die nur für den nicht-unternehmerischen Bereich bezogen wurden, später aber gelegentlich oder vollständig im unternehmerischen Bereich verwendet werden, können nur die Vorsteuern abgezogen werden, die unmittelbar durch die unternehmerische Verwendung anfallen. Nicht abziehbar sind die auf die Anschaffung oder Herstellung di...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Bindungsfrist

Tz. 78 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Entscheidet sich eine steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft für die Anwendung des Durchschnittssatzes, ist sie an diese Entscheidung für fünf Kalenderjahre gebunden (s. § 23a Abs. 3 Satz 2 UStG, Anhang 5). D. h., während dieser fünfjährigen Bindungsfrist muss diese Durchschnitts-Pauschalierung von den Verbänden/Vereinen vorgenomme...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3.3 Fahrausweise

Tz. 19 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Fahrausweise, die zur Beförderung von Personen ausgegeben werden, gelten als Rechnungen, wenn sie mindestens folgende Angaben enthalten (s. § 34 Abs. 1 UStDV, Anhang 6): den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des Unternehmers, der die Beförderungsleistung ausführt. § 31 Abs. 2 UStDV (Anhang 6) ist entsprechend anzuwenden; das A...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Erleichterungen beim Vorsteuerabzug

Tz. 57 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Die sachgerechte Zuordnung der Vorsteuern, die teilweise dem unternehmerischen und teilweise dem nicht unternehmerischen Bereich zuzurechnen sind, und die bei Anlagegenständen erforderlich werdende Versteuerung des Anteils der unternehmensfremden Verwendung als unentgeltliche Wertabgabe können bei den Vereinen zu verwaltungstechnischen Schwi...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Leistungen (Lieferungen oder sonstige Leistungen)

Tz. 7 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 An die steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperschaften müssen Leistungen erbracht werden. Es kann sich hierbei um Lieferungen (z. B. Warenlieferungen) i. S. v. § 3 Abs. 1 UStG (Anhang 5) oder sonstige Leistungen (z. B. Vermietungs- oder Verpachtungsleistungen, Handwerkerleistungen, Bauleistungen, Instandsetzungsleistungen, Marketingleistung...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.6 Ausnahmeregelung

Tz. 41 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Eine Ausnahme von § 15 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG (Anhang 5) beinhaltet § 15 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 UStG (Anhang 5). Vorsteuerbeträge sind nach dieser gesetzlichen Vorschrift bereits dem Grunde nach abziehbar, wenn eine Rechnung mit gesondert ausgewiesener Steuer vorliegt, die Zahlung bereits vor Ausführung des Umsatzes geleistet wurde, die Leistung...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Methoden der Aufteilung

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5.2 Berichtigungsverfahren

5.2.1 Vereinfachung der Vorsteuerberichtigung nach §§ 44, 45 UStDV, Anhang 6 Tz. 103 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Vor Durchführung der Vorsteuerberichtigung ist die Anwendung der Vereinfachungsregelungen der §§ 44, 45 UStDV (Anhang 6) zu prüfen. In den folgenden Fällen unterbleibt eine Vorsteuerberichtigung: Die auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten entfallende Vorsteuer...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / VII. Vorsteuerabzug in Sonderfällen (Amateursportvereine)

Tz. 63 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Nach der Vfg. der OFD Nürnberg vom 09.11.1983, UStR 1984, 94f. sollen auch die Vorsteuerbeträge abzugsfähig sein, die bei den unmittelbar mit dem Leistungsaustausch (z. B. Punktspiele) dienenden Vorbereitungshandlungen angefallen sind. Vorbereitungshandlungen sind z. B. das Training der im (entgeltlichen) Spielbetrieb stehende Mannschaften so...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4.3 Regelung seit 01.01.2004

Tz. 98 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Mit Wirkung ab dem 01.01.2004 wurde die Vorsteuerbeschränkung des § 15 Abs. 1b UStG aufgehoben (StÄndG 2003 vom 15.12.2003, BGBl I 2003, 2645). Daher gilt ab 01.01.2004 für den Vorsteuerabzug die Darstellung unter s. Tz. 97 Nr. 1.mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5.2.2 Berechnungsschema für die Vorsteuerberichtigung

Tz. 105 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Das Berechnungsschema für die Vorsteuerberichtigung wird nachfolgend dargestellt: Ermittlung der prozentualen Änderung der für den Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse (Vergleich des Anteils der Verwendungsumsätze mit/ohne Vorsteuerabzug im Abzugsjahr und in den Folgejahren); Prüfung, ob die Bagatellgrenzen des § 44 UStDV (Anhang 6) übersc...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Vorsteuerabzug bei nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben und Kosten der privaten Lebensführung

Tz. 91 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Nach § 15 Abs. 1a Satz 1 UStG (Anhang 5) sind Vorsteuerbeträge, die auf Aufwendungen entfallenen, für die das Abzugsverbot nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1–4, 7, Abs. 7 (s. Anhang 10) oder § 12 Nr. 1 EStG (Anhang 10) greift, nicht abziehbar. Tz. 92 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Soweit diese Kosten teilweise nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig sin...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5.2.1 Vereinfachung der Vorsteuerberichtigung nach §§ 44, 45 UStDV, Anhang 6

Tz. 103 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Vor Durchführung der Vorsteuerberichtigung ist die Anwendung der Vereinfachungsregelungen der §§ 44, 45 UStDV (Anhang 6) zu prüfen. In den folgenden Fällen unterbleibt eine Vorsteuerberichtigung: Die auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten entfallende Vorsteuer beträgt höchstens 1 000 EUR. Die auf nachträgliche Anschaffungs- oder Herste...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Museumsshop

Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Ertragsteuerliche Behandlung Museumsshops gehören zum Zweckbetrieb, soweit diese Ausstellungskataloge, Abbildungen von Exponaten, Museumsführer etc. veräußern. Hingegen führt der Verkauf von zugekauften Gegenständen mit künstlerischem Bezug zum steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (FG Rheinland-Pfalz vom 29.01.2009). Die Nichtzulassung...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Leistungen für den unternehmerischen Bereich

Tz. 8 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Entscheidendes Kriterium für den Vorsteuerabzug ist, dass die Leistungen (Lieferungen und oder sonstigen Leistungen) für den unternehmerischen Bereich des Verbandes/Vereins ausgeführt worden sind. Hintergrund ist, dass die Umsatzteuer für Unternehmer keine Belastung darstellen soll, sondern ausschließlich von den Nichtunternehmern, d. h. den ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Selbstversorgungsbetriebe

Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Als Selbstversorgungsbetriebe bzw. Selbstversorgungseinrichtungen gelten landwirtschaftliche Betriebe und Gärtnereien, die der sachgemäßen Ernährung und Versorgung von Anstaltsangehörigen dienen oder andere Einrichtungen, die für die Selbstversorgung der Einrichtung erforderlich sind, wie Tischlereien, Schlossereien (§ 68 Nr. 2 Buchst. a und b AO, ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4 Leistungen von anderen Unternehmern

Tz. 38 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Lieferungen und sonstige Leistungen müssen zwecks Erfüllung aller sachlichen Voraussetzungen von anderen Unternehmern erfolgen. Im Regelfall kann aus dem Abrechnungspapier (Rechnung, Fahrausweis, Transportschein usw.) geschlossen werden, dass die andere Person die Unternehmereigenschaft besitzt. D. h., der Unternehmer muss seinen wirklichen ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Schritte der Aufteilung

Tz. 73 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Grundsätze Bei vertretbaren Sachen sowie bei sonstigen Leistungen ist die Vorsteuer entsprechend dem Verwendungszweck in einen abziehbaren und nicht abziehbaren Anteil aufzuteilen (Aufteilungsgebot (s. Abschn. 15.2c Abs. 2 Nr. 1 UStAE).Handelt es sich um einheitliche Gegenstände, die sowohl für unternehmerische als auch für nichtunternehmerische...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Zeitpunkt der Anwendung der Regelung des § 22f UStG (§ 27 Abs. 25 UStG)

Rz. 73 Gemäß dem zum 1.1.2019 eingefügten § 27 Abs. 25 UStG a. F. [1] teilte das Bundesministerium der Finanzen den Beginn des Datenabrufverfahrens nach (dem damaligen) § 22f Abs. 1 S. 6 UStG durch ein im Bundessteuerblatt zu veröffentlichendes Schreiben mit. Gleiches galt für die Festlegung des Kalenderjahres, ab dem Daten nach § 22f Abs. 3 UStG auf Anforderung zu übermittel...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5 Aufzeichnungspflichten nach Art. 54c MwStVO (§ 22f Abs. 3 UStG)

Rz. 56 Neu eingeführt in § 22f UStG wurde mWv 1.7.2021 (Rz. 4) der Abs. 3 der Vorschrift, wonach derjenige, der mittels einer elektronischen Schnittstelle die Erbringung einer sonstigen Leistung an einen Empfänger nach § 3a Abs. 5 S. 1 UStG unterstützt, Aufzeichnungen nach Art. 54c der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011 des Rates vom 15.3.2011 (ABl.EU 2022, Nr. L 77 =...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Anwendungsbereich des § 22f UStG seit dem 1.7.2021

Rz. 23 Der Anwendungsbereich der Aufzeichnungspflichten des § 22f UStG hängt in der ersten Fassung und in der seit dem 1.7.2021 geltenden Fassung der Vorschrift (Rz. 4) zunächst entscheidend davon ab, ob der betreffende Unternehmer der Betreiber einer elektronischen Schnittstelle i. S. d. § 25e Abs. 1 und 5 UStG ist. Dafür ist es erforderlich, dass dieser Unternehmer mittels...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.8 § 22f Abs. 5 UStG – Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

Rz. 71 Gemäß § 22f Abs. 5 UStG wird das Bundesministerium der Finanzen dazu ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Vorschriften zum Datenübermittlungsverfahren nach Abs. 4 S. 1 zu erlassen. Eine solche Rechtsverordnung liegt bisher nicht vor.[1]mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6 Dauer der Aufbewahrung (§ 22f Abs. 4) UStG

Rz. 63 Die Dauer der Aufbewahrung des betroffenen Unternehmers richtete sich in der bis zum 30.6.2021 geltenden Fassung des § 22f UStG nach der allgemeinen Regel des § 147 Abs. 3 AO (Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen), die erste Fassung des § 22f UStG (Rz. 4) enthielt keine Regelung über die Dauer der Aufbewahrungspflicht. Gem. § 147 Abs. 1 Nr. 1 AO si...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.7 § 22f Abs. 5 UStG – Datenübermittlung an die Finanzbehörde

Rz. 68 Gemäß § 22f Abs. 4 S. 1 UStG hat der Betreiber der elektronischen Schnittstelle die Unterlagen nach den Abs. 1 und 2 auf Anforderung des Finanzamtes elektronisch zu übermitteln. Stellt die Finanzbehörde ein Sammelauskunftsersuchen (vgl. dazu in § 93 Abs. 1a S. 1 AO), findet § 93 Abs. 1a S. 2 AO keine Anwendung (§ 22f Abs. 4 S. 2 UStG). Mit diesem Absatz des § 22f UStG...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 § 22f Abs. 2 UStG – Angaben bei Privatanbietern

Rz. 50 Der Abs. 2 des § 22f UStG regelt die Anforderungen an den Betreiber einer elektronischen Schnittstelle für Lieferungen von Nutzern, die dem Betreiber gegenüber angegeben haben, dass die Lieferungen nicht im Rahmen eines Unternehmens (sondern als Privatperson) erfolgen. Der Gesetzeswortlaut fordert in seinem S. 1, dass dann, wenn die Registrierung auf der elektronische...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.2 Die Aufzeichnungspflichten im Einzelnen

Rz. 27 Durch die Neuregelung der Aufzeichnungspflichten in § 22f Abs. 1 UStG zum 1.7.2021 hat sich die Zahl der aufzuzeichnenden Punkte schon rein nummerisch auf neun erhöht. Der Erfassungsaufwand hat sich also erhöht, wobei die Betreiber der elektronischen Schnittstellen i. d. R. über die meisten der hier genannten Daten verfügen dürften. Rz. 28 Inhaltlich wenig auszuführen ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Aufzeichnungspflicht und Nachweis der Unternehmereigenschaft (§ 22f Abs. 1 UStG)

2.3.1 Allgemeines Rz. 25 Gemäß § 22f Abs. 1 S. 1 UStG hat der Betreiber einer elektronischen Schnittstelle i. S. d. § 25e Abs. 5 und 6 UStG [1] für Lieferungen eines Unternehmers, die auf dem von ihm bereitgestellten Marktplatz rechtlich begründet worden sind und bei denen die Beförderung oder Versendung im Inland beginnt oder endet, Folgendes aufzuzeichnen: den vollständigen Na...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Entstehungsgeschichte

Rz. 1 Mit dem Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 11. Dezember 2018 wurde u. a. § 22f neu in das UStG eingefügt.[1] Entgegen seiner vielversprechenden Überschrift enthielt dieses Gesetz eine Fülle von steuerlichen Änderungen quer durch das Steuerrecht, die umsatzsteuerlichen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Gesetzeszweck und Verfassungsmäßigkeit

Rz. 10 Der ursprüngliche Zweck der Schaffung des § 22f UStG kann nur einheitlich mit der (zeitgleichen) Einfügung des neuen § 25e UStG (Haftung beim Handel auf einem elektronischen Marktplatz) gesehen und begründet werden. Beide Vorschriften sind inhaltlich eng miteinander verknüpft. Bereits in der einleitenden Begründung des Gesetzentwurfes der Bundesregierung vom 24.9.2918...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Unionsrechtliche Vorgaben

Rz. 8 In seiner ersten Fassung hatte § 22f UStG keine unmittelbaren unionsrechtlichen Vorgaben, die Regelung stellte einen Alleingang des nationalen Gesetzgebers zur Bekämpfung der Umsatzsteuerhinterziehung beim Online-Handel an Verbraucher dar, obwohl damals bereits die Einfügung einer Steuerschuldnerschaft der Betreiber elektronischer Schnittstellen unionsrechtlich feststa...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 22f Besondere Pflichten für Betreiber einer elektronischen Schnittstelle

1 Allgemeines 1.1 Entstehungsgeschichte Rz. 1 Mit dem Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 11. Dezember 2018 wurde u. a. § 22f neu in das UStG eingefügt.[1] Entgegen seiner vielversprechenden Überschrift enthielt dieses Gesetz eine Fülle von steuerlichen Änderungen quer durch d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.3 Nachweis durch Bescheinigung über steuerliche Erfassung

Rz. 35 Die in der ersten Fassung des § 22f UStG geforderte "Bescheinigung über die steuerliche Erfassung" stellte das zentrale Element der besonderen Aufzeichnungspflichten für die damals so bezeichneten elektronischen Marktplätze dar.[1] Die S. 2 und 3 des § 22f Abs. 1 UStG a.F. regelten die Einzelheiten des Nachweises der nach S. 1 der Regelung aufzuzeichnenden Angaben. Na...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Einführung und Überblick der Regelung

Rz. 20 Inhaltlich besteht die Vorschrift des § 22f UStG seit dem 1.7.2021 aus fünf Absätzen, bei denen die eigentlichen Aufzeichnungspflichten der Betreiber elektronischer Schnittstellen im ersten Absatz geregelt werden. Der zweite Absatz enthält eine wichtige Sonderregelung für Anbieter, die sich bei dem Betreiber der elektronischen Schnittstelle nicht als Unternehmer anmel...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Ahndung als Ordnungswidrigkeit

Rz. 72 Zu beachten ist, dass Verstöße gegen gesetzliche Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten nach § 379 AO als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden können. Das gilt selbstverständlich auch für die Aufzeichnungspflichten nach § 22f UStG [1] und nach Art. 54c MwStVO, denn auch hierbei handelt es sich um derartige gesetzliche Aufzeichnungspflichten. Kritisch zu sehen war in...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.5 Das Datenabrufverfahren

Rz. 48 Die S. 6 und 7 der ersten Fassung des § 22f Abs. 1 UStG (Rz. 4) regelten Einzelheiten des geplanten Datenabrufverfahrens durch die Finanzbehörde. So sollte die für den liefernden Unternehmer örtlich zuständige Finanzbehörde die Daten nach S. 1 Nr. 1 bis 3 speichern und diese zum Datenabruf bereitstellen (S. 6). Der Antragsteller war dann über die Verarbeitung der in S...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.4 Bestellung eines Empfangsbevollmächtigten

Rz. 43 Nach dem S. 2 des § 22f Abs. 1 UStG (vormals S. 4, Rz. 4) hat ein Unternehmer ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Inland, einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Staat, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum anwendbar ist (Drittlandsverkäufer), spätestens mit der AntragsteIlung auf steu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1 Allgemeines

Rz. 25 Gemäß § 22f Abs. 1 S. 1 UStG hat der Betreiber einer elektronischen Schnittstelle i. S. d. § 25e Abs. 5 und 6 UStG [1] für Lieferungen eines Unternehmers, die auf dem von ihm bereitgestellten Marktplatz rechtlich begründet worden sind und bei denen die Beförderung oder Versendung im Inland beginnt oder endet, Folgendes aufzuzeichnen: den vollständigen Namen und die volls...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Inhalt der Vorschrift

2.1 Einführung und Überblick der Regelung Rz. 20 Inhaltlich besteht die Vorschrift des § 22f UStG seit dem 1.7.2021 aus fünf Absätzen, bei denen die eigentlichen Aufzeichnungspflichten der Betreiber elektronischer Schnittstellen im ersten Absatz geregelt werden. Der zweite Absatz enthält eine wichtige Sonderregelung für Anbieter, die sich bei dem Betreiber der elektronischen ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Allgemeines

1.1 Entstehungsgeschichte Rz. 1 Mit dem Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 11. Dezember 2018 wurde u. a. § 22f neu in das UStG eingefügt.[1] Entgegen seiner vielversprechenden Überschrift enthielt dieses Gesetz eine Fülle von steuerlichen Änderungen quer durch das Steuerrech...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 5.6 Umsatzsteuer

Rz. 926 [Umsatzsteuer und Vorsteuer → Zeilen 49 und 52] Grundstücksvermietungen sind grds. umsatzsteuerfrei (§ 4 Nr. 12 Buchst. a) UStG). Der Vermieter hat keinen Vorsteuerabzug aus ihm in Rechnung gestellten HK oder Reparaturrechnungen. Die bezahlte Umsatzsteuer gehört bei der Errichtung des Gebäudes zu dessen HK und damit zur Bemessungsgrundlage der Abschreibung (§ 9b Abs. ...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 3.3 Weitere Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung

Rz. 846 [Umlagen → Zeilen 13–14] Die vom Mieter an den Vermieter bezahlten Umlagen (umlagefähige Nebenkosten nach der BetrKV) sind bei Zufluss als Einnahmen aus V+V anzusetzen. Der Vermieter kann entsprechende Aufwendungen bei Abfluss als Werbungskosten abziehen. Zu den umlagefähigen Kosten gehören insbesondere Wasser- und Abwassergeld, Kosten der Zentralheizung und der Mülla...mehr

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Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 3 Wahl der Gewinnermittlungsart

Rz. 993 Unternehmer, die handelsrechtlich zur Buchführung verpflichtet sind, müssen zusätzlich auch für steuerliche Zwecke Bücher führen (§ 140 AO) und eine Bilanz aufstellen. Andere gewerbliche Unternehmer, deren Umsätze einschließlich der steuerfreien Umsätze, ausgenommen die Umsätze nach § 4 Nr. 8 bis 10 UStG, mehr als 600.000 EUR betragen oder deren Gewinn mehr als 60.000...mehr

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Anlage EÜR (Einnahme-Übersc... / 1 Allgemeine Grundsätze der Einnahmenüberschussrechnung

Rz. 1052 Solange der Unternehmer keiner gesetzlichen Buchführungspflicht (§ 238 HGB; §§ 140, 141 AO) unterliegt oder nicht freiwillig Bücher führt und Abschlüsse erstellt, kann er zwischen der Einnahmenüberschussrechnung und der Buchführung wählen und somit auch freiwillig Bücher führen. Einzelheiten zur Wahl der Gewinnermittlungsart siehe → Tz 993 ff. Rz. 1053 Steuerpflichtig...mehr

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Anlage EÜR (Einnahme-Übersc... / 3.4 Beschränkt abzugsfähige Betriebsausgaben

Rz. 1137 [Geschenke → Zeile 67] Geschenke (Bar- oder Sachzuwendungen) sind unentgeltliche Zuwendungen aus betrieblichem Anlass, die nicht als Gegenleistung für eine bestimmte Leistung des Empfängers gedacht und nicht in unmittelbarem zeitlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang mit einer solchen Leistung stehen. Steuerlich sind solche Geschenke nur abzugsfähig, wenn die Summ...mehr