Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhaltsanspruch

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FF 01/2011, Ansprüche im Fa... / 1. § 1353 Abs. 1 S. 2 Hs. 2 BGB

Gem. § 120 Abs. 3 FamFG, § 888 Abs. 3 ZPO wird vom Staat Zurückhaltung verlangt. Diese Forderung ist auch berechtigt, denn der Staat kann mit staatlichen Zwangsmitteln im inneren Bereich der Ehe, die im Kern aus einer "Verbindung der Herzen und Willen" besteht, nicht helfen. Anders formuliert: Wenn die entsprechende Überzeugung bzw. Einsicht des Vollstreckungsschuldners fehl...mehr

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FF 04/2009, Brauchen wir no... / I. Halbteilungsgrundsatz und Teilhabe

Dass überhaupt nacheheliche Unterhaltsansprüche eingeräumt werden, ist eine Folge der auch nach der Scheidung fortdauernden Verantwortung oder auch der nachehelichen Solidarität. Der Unterhalt ist eine Nachwirkung der Ehe. In welchem Umfang Ansprüche gewährt werden, ist eine Frage der Teilhabe. Insofern ist die gesetzliche Regelung von der Unterhaltsreform nicht angetastet wo...mehr

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FF 03/2011, Ehegattenunterh... / I. Die Entscheidung des BVerfG

Das BVerfG [1] hat die Rechtsprechung des BGH zu § 1578 Abs. 1 S. 1 BGB im Sinne der wandelbaren ehelichen Lebensverhältnisse, namentlich die Bestimmung des Bedarfs des geschiedenen Ehegatten unter Einbeziehung des Unterhaltsanspruchs des neuen Ehegatten nach der Drittelmethode, als verfassungswidrig beanstandet. Sie ersetze das Konzept des Gesetzgebers durch ein eigenes Mode...mehr

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FF 03/2009, Betreuungsunter... / 2. Neue Rechtslage

Nunmehr richtet sich die Dauer des Unterhaltsanspruchs wegen der Betreuung eines Kindes nach denselben Grundsätzen und ist gleichlang ausgestaltet. Der Anspruch besteht grundsätzlich für die Dauer von drei Jahren nach der Geburt des Kindes ("Basisunterhalt"); im Einzelfall kommt eine Verlängerung in Betracht, soweit und solange dies der Billigkeit entspricht.[12] a) Basisunte...mehr

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FF 02/2008, Die Abänderung ... / b) Erhöhte Selbstverantwortung

Der andere Stellenwert der ehelichen Lebensverhältnisse für die Angemessenheit der Erwerbstätigkeit des geschiedenen Ehegatten gem. § 1574 BGB ist Ausdruck eines der Ziele des UÄndG 2007, die Selbstverantwortlichkeit des Unterhaltsberechtigten zu stärken. Dem dienen, wie es in der Begründung des RegE[18] heißt, die Neufassung des Grundsatzes der Eigenverantwortung (§ 1569 BG...mehr

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FF 05/2008, Befristung und ... / Sachverhalt

… Zu 3. (Unterhalt): Tatbestand: Aus der Ehe ist der am 31.7.1996 geborene Sohn T P hervorgegangen, der im Haushalt der Antragsgegnerin lebt. Die Antragsgegnerin begehrt vom Antragsteller nachehelichen Unterhalt. Die Antragsgegnerin ist als MtA halbschichtig berufstätig. Sie trägt im Wesentlichen vor: Die Einkommensverhältnisse der Parteien hätten sich seit dem Trennungsunterhalt...mehr

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FF 07/2009, Das Vereinfacht... / 4. Nicht in einem Haushalt lebend

Die Vorschrift des § 249 Abs. 1 FamFG verlangt weiterhin, dass das Kind im Zeitpunkt der Unterhaltsfestsetzung[34] mit dem in Anspruch genommenen Elternteil nicht in einem Haushalt lebt. Hierbei handelt es sich um eine Zulässigkeitsvoraussetzung des VV. Für Zeiten, in denen die Parteien in einem Haushalt gelebt haben, kann daher kein Unterhalt im VV begehrt werden.[35] Wechs...mehr

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FF 03/2009, Interessenkolli... / 4. Vertretung eines Ehepartners und eines Dritten

Vertritt der Rechtsanwalt zunächst die Ehefrau im Scheidungsverfahren mit dem Ziel einer schnellen Scheidung, damit sie alsbald ihren Freund heiraten kann, und vertritt er – nachdem die Heiratsabsichten gescheitert sind – später diesen Freund gegen die Frau in einem Rechtsstreit auf Herausgabe von Gegenständen und Zahlungen, die der Freund der Frau im Vertrauen auf eine geme...mehr

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AGkompakt 12/2010, Wechsels... / VIII. Wechselseitige Abänderungsanträge in Unterhaltssachen

Wechselseitige Unterhaltsabänderungsanträge betreffen verschiedene Gegenstände Wird wechselseitig Unterhaltsabänderung beantragt, so liegen ebenfalls verschiedene Gegenstände vor. Praxis-Beispiel Der Antragsteller begehrt die Heraufsetzung, der Antragsgegner widerklagend die Herabsetzung des titulierten Unterhaltsanspruchs. Die Anwendung der „Identitätsformel“ würde dazu führen...mehr

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AGkompakt 08/2011, Beschwer... / 1 I. Der Fall

Die klagende Ehefrau hatte gegen den beklagten Ehemann Unterhaltsansprüche in Höhe von 2.398,89 EUR geltend gemacht. In der mündlichen Verhandlung vor dem FamG schlossen die Beteiligten dann einen Vergleich, wonach sich der Beklagte verpflichtete, 257,95 EUR zu zahlen, und vereinbart wurde, dass darüber hinaus Einigkeit bestehe, dass für die Vergangenheit zwischen den Beteil...mehr

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FF 05/2008, Neues Unterhalt... / 2. Teilzeit- oder Vollzeitbeschäftigung

Damit steht der Grundsatz der Eigenverantwortung positivrechtlich fest, und Ausnahmen können und dürfen nicht dazu führen, das Regel/Ausnahme-Verhältnis umzudrehen. Wenn also keine besonderen Umstände vorliegen, hat sich die Mutter ab dem Kindesalter von drei Jahren so behandeln zu lassen, als gehe sie einer Vollzeitbeschäftigung nach. Wie ausgeführt, kommt es hierbei nicht da...mehr

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FF 05/2008, Rechtsprechung ... / Allgemeines

Bei einer von einem Ehegatten allein getragenen Gesamtschuld sind Ausgleichsansprüche nach § 426 Abs. 1 BGB regelmäßig nicht deshalb ausgeschlossen, weil die Schuld bei der Bemessung des Kindesunterhalts Berücksichtigung gefunden hat; anders ist es, wenn die alleinige Schuldentilgung bei der Bemessung des Ehegattenunterhalts berücksichtigt worden ist. Werden hingegen Unterha...mehr

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AGS 02/2009, Einheitlicher ... / 1 Sachverhalt

Rechtsanwältin X hatte den Antragsteller im Hinblick auf eine Umgangsregelung mit seinem aus einer nichtehelichen Beziehung stammenden Kind R. sowie hinsichtlich der von der Kindesmutter geltend gemachten Unterhaltsansprüche für das nichteheliche Kind außergerichtlich beraten. Der Antragsteller hat nachträglich um die Bewilligung von Beratungshilfe für beide Angelegenheiten ...mehr

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FF 07_08/2008, Das Altersph... / 4. Oberlandesgericht in Hessen

Unterhaltsgrundsätze 17. Erwerbsobliegenheit 17.1 bei Kinderbetreuung Die nach Vollendung des 3. Lebensjahres grundsätzlich einsetzende Erwerbsobliegenheit des betreuenden Elternteils ist hinsichtlich Art und Umfang an den Belangen des Kindes auszurichten. Stehen solche Belange einer Fremdbetreuung generell entgegen oder besteht eine kindgerechte Betreuungsmög...mehr

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FF 09/2009, Überblick über ... / b) Herabsetzung ohne Begrenzung

Die – abgestufte – Herabsetzung des Krankheitsunterhalts lässt sich auch noch nach 23-jähriger Ehe mit Betreuung von 2 Kindern rechtfertigen. Lebten die Ehegatten bis zur Rechtskraft der Scheidung bereits 4 Jahre getrennt, ist der volle Unterhalt für eine Übergangszeit von 6 Jahren geschuldet und kann anschließend herabgesetzt werden auf den angemessenen Unterhalt in Höhe vo...mehr

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FF 04/2011, Das sog. Proble... / 3. Schulische Probleme/Erziehungsschwierigkeiten

In der Praxis sind vielfach schulische Probleme im Rahmen des Unterhaltsanspruches aus § 1570 Abs. 1 S. 2, 3 BGB Gegenstand unterhaltsrechtlicher Auseinandersetzungen (schulische Leistungsschwäche, Eingewöhnungsprobleme beim Schulwechsel[21] ). Im Einzelfall kann dabei einmal eine intensive Nachbereitung des Unterrichtsstoffs durch den betreuenden Elternteil angezeigt sein,[2...mehr

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FF 07_08/2008, Praxisproble... / c) Zeitsperre des § 323 Abs. 3 Satz 1 ZPO

Für ein Erhöhungsverlangen des Unterhaltsberechtigten ist die Vorschrift des § 1613 Abs. 1 BGB von Bedeutung. § 323 Abs. 3 Satz 2 ZPO erlaubt die rückwirkende Abänderung und damit die gerichtliche Durchsetzung eines höheren Unterhaltsanspruchs bereits von dem Zeitpunkt an, zu dem die Voraussetzungen des § 1613 Abs. 1 BGB vorgelegen haben.[141] Daher ist es für den Prozessbevo...mehr

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FF 07_08/2008, Rechtsprechu... / Kostenrecht

Wenn lediglich die Befristung des Unterhaltsanspruchs im Streit ist, richtet sich der Streitwert des Berufungsverfahrens nach dem für die ersten zwölf streitigen Monate geforderten Betrag. Der Umstand, dass nicht die Höhe des Unterhaltsbetrages, sondern lediglich die Dauer der Befristung im Streit ist, führt nicht zu einem Wertabschlag (OLG Stuttgart, Beschl. v. 17.12.2007 –...mehr

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FF 07_08/2008, Der Betreuun... / I. Einleitung

Nachdem das BVerfG mit Beschl. v. 28.2.2007[2] entschieden hatte, dass die unterschiedliche zeitliche Ausgestaltung der jeweiligen Unterhaltsansprüche für die Betreuung ehelicher (§ 1570 BGB) und nichtehelicher Kinder (§ 1615l BGB) verfassungswidrig sei, hat der Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts vom 21.12.2007 (BGBl. I 3189, im Folgenden: UÄG) die ...mehr

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FF 12/2008, Vorrang wegen K... / I. Einheit des Anspruchs und Konkurrenz der Anspruchsgründe

Der Anspruch auf Scheidungsunterhalt nach § 1569 BGB ist prozessual nur ein einziger. Eine Entscheidung erwirkt Rechtskraft für alle Anspruchsgründe.[1] Die Anspruchsgrundlagen der §§ 1570 bis 1576 BGB können aber konkurrieren. Diese Konkurrenz bietet keine Probleme, soweit die Rechtsfolgen identisch sind. Die auf Ansprüche nach § 1573 BGB beschränkte Möglichkeit der zeitlic...mehr

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FF 12/2008, Neues zur Präkl... / Einführung

Die Unterhaltsrechtsreform gilt für alle ab 1.1.2008 fällig gewordenen Unterhaltsansprüche. Für vor deren Inkrafttreten rechtskräftig gewordene Urteile stellt sich – ebenso wie für zuvor errichtete Vergleiche und einseitige Urkunden – die Frage nach deren Anpassung an die neue Rechtslage bzw. den Erfolgsaussichten einer Abänderungsklage. Reicht die Änderung der Rechtslage al...mehr

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FF 01/2011, Ansprüche im Fa... / IV. Dreijährige Verjährungsfrist § 197 Abs. 2, 195 BGB

Familienrechtliche Ansprüche, die grundsätzlich wiederkehrende Leistungen oder Unterhaltsleistungen zum Inhalt haben, unterliegen nach §§ 197 Abs. 2, 195 BGB einer regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren. Der Zugewinnausgleichsanspruch hat eine Verjährungsfrist von drei Jahren gem. §§ 1378 Abs. 4, 1390 Abs. 3 BGB, wobei jedoch die Ansprüche gem. §§ 1377, 1379 BGB nicht ...mehr

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FF 03/2009, Zurechnung fikt... / Aus den Gründen

Entscheidungsgründe: I. Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung bei Juris (OLG Naumburg – 4 UF 33/06) veröffentlicht ist, hat die Klage für zulässig und begründet erachtet. Der im Zeitpunkt seiner Entscheidung 16-jährige Kläger sei bedürftig, weil er sich nicht selbst unterhalten könne und auch nicht über Vermögen verfüge. Der Beklagte könne sich gegenüber dem Anspruch auf...mehr

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FF 07_08/2008, Der Betreuun... / b) Betreuungsunterhaltsanspruch über das dritte Lebensjahr hinaus

Neu für den Anspruch aus § 1570 BGB ist, dass der Gesetzgeber erstmals eine Frist nennt, wenn auch als Mindestdauer. Bisher hatte der Ehegatte Unterhalt geschuldet, solange und soweit von dem betreuenden Elternteil wegen der Pflege und Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden konnte. Nach dem von der Rechtsprechung hierzu entwicke...mehr

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FF 05/2009, Aus der aktuell... / 8. Mangelfälle

Ausnahmen von dieser Dreiteilung sind bei unterschiedlicher Rangfolge der Unterhaltsansprüche erst im Rahmen der Leistungsfähigkeit bei Vorliegen eines Mangelfalls nach Feststellung der Bedarfsbeträge geboten (s. oben). Dem Unterhaltspflichtigen muss als Ehegattenselbstbehalt mindestens ein Betrag zwischen dem notwendigen und dem angemessenen Selbstbehalt (zzt. 1.000 EUR) ve...mehr

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FF 03/2009, Betreuungsunter... / d) Sachliche Gründe

Eine Privilegierung der Eltern kleiner Kinder mit der Erwägung des BGH, die Kinder bedürften eines besonderen "persönlichen Zuspruchs", ist nicht gerechtfertigt. Wie dargelegt (s.o. unter b), kann sich die Notwendigkeit eines besonderen Zuspruchs gerade auch bei älteren Kindern ergeben. Zum anderen – und entscheidend – dürfte zu beachten sein, dass diese – nicht neuen – Über...mehr

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FF 09/2009, Überblick über ... / VI. Folgerungen für die Praxis

Die gebotene individuelle Billigkeitsabwägung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalls wird umfassenden Vortrag des unterhaltspflichtigen Ehegatten zu den Voraussetzungen des § 1578b BGB erforderlich und damit das Verfahren sehr umfangreich machen. Aufseiten des unterhaltsbedürftigen Ehegatten wird der Schwerpunkt auf der – fiktiven – Erwerbsbiografie liegen, nämlich der ...mehr

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zfs 12/2008, 2,5 Geschäftsg... / Aus den Gründen

“… Der Prozessbevollmächtigte des Klägers hat zu Recht gem. § 2400 VV RVG die Höchstgebühr von 2,5 in Ansatz gebracht. Entgegen der Auffassung des beklagten Vereins ist hier nicht lediglich die Regelgebühr anzusetzen. Nur bei durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad und durchschnittlichem Aufwand für den bearbeitenden Rechtsanwalt ist hinsichtlich der Geschäftsgebühr die Regelg...mehr

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FF 09/2009, Rechtsprechung ... / Hausrat und Zugewinn

Hausratsgegenstände unterfallen – ganz unabhängig von den Eigentumsverhältnissen an ihnen – entgegen der Auffassung des BGH (FamRZ 1984, 144) ausnahmslos dem Hausratsverteilungsverfahren und finden damit weder im Anfangs- noch im Endvermögen Berücksichtigung (OLG Karlsruhe, Urt. v. 21.1.2009 – 5 UF 186/07, FamRZ 2009, 1326; die zugelassene Revision ist eingelegt, BGH – XII Z...mehr

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FF 03/2009, Interessenkolli... / 3. Betreuender Elternteil und minderjährige Kinder

Zu den üblichen Situationen im Bereich des Familienrechts gehört die gemeinsame Vertretung des betreuenden Elternteils und minderjähriger Kinder in Unterhaltsangelegenheiten. Hier geht es um einen Sonderfall der Vertretung gleichgerichteter nicht konkurrierender Interessen.[15] Die Vertretungsvollmacht des Elternteils, in dessen Obhut sich das Kind befindet, resultiert aus §...mehr

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FF 05/2008, Rechtsprechung ... / Prozesskostenhilfe

Da die Prozesskostenhilfe nicht den Erfolg in der Hauptsache prämieren, sondern nur den Rechtsschutz im Verfahren ermöglichen soll, darf ein Prozesskostenhilfebeschluss jedenfalls dann nicht allein auf die Gründe eines zuvor ergangenen Urteils verweisen, wenn das in Bezug genommene Urteil die Vorgänge in der mündlichen Verhandlung würdigt, die erst nach der Bewilligungsreife...mehr

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zfs 10/2008, Schadensreguli... / 2. 1. Ersatz von Vermögensschaden der Hinterbliebenen

Als Vermögensschaden der Hinterbliebenen kommt ein Anspruch auf Zahlung von Unterstützungs- oder Unterhaltsleistungen infrage. Dieser Anspruch kann auf eine vorhersehbare Zeit begrenzt sein, wie es der Fall ist bei der Unterhaltsleistung an einen minderjährigen Nachkommen. Der Anspruch erlischt, sobald dieser wirtschaftliche Selbstständigkeit erlangt hat. Der Anspruch kann i...mehr

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FF 01/2008, Rechtsprechung ... / Ehegattenunterhalt

Bei einem allein beherrschenden Gesellschafter einer GmbH sind dessen Geschäftsführergehälter/Entnahmen unterhaltsrechtlich wie das Einkommen eines Selbständigen zu behandeln. Lässt der Mittelwert eines Mehrjahreszeitraums bei einem steten Anstieg oder Rückgang der Einkünfte keine zuverlässige Prognose zu, so ist dabei das jeweils erzielte Einkommen zugrunde zu legen. Ist ei...mehr

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AGS 10/2011, Mehrere Angele... / Leitsatz

Wenn Beratungshilfe für die Angelegenheiten "Unterhalt, Scheidung oder Personensorge" gewährt wird, ist für die Frage, ob "dieselbe Angelegenheit" vorliegt, zwischen der Scheidung und den zugehörigen Folgesachen sowie den Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Trennung zu differenzieren und insgesamt vier Komplexe, nämlich 1. Scheidung als solche, 2. Angelegenheiten im Zusa...mehr

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FF 10/2009, Fremdbetreuungs... / 2. Mehrbedarf des betreuenden Elternteils

Werden die Betreuungskosten dagegen nicht mehr als Mehrbedarf des Kindes behandelt, sondern bei der Ermittlung des Bedarfs des betreuenden Elternteils von den ihm zugerechneten Einkünften vorweg abgezogen, führt dies nach der Halbteilung – die der BGH bekanntlich auch zur Begrenzung des Unterhaltsanspruchs aus § 1615l Abs. 2 S. 3–5 BGB heranzieht[31] – zu einer hälftigen Bet...mehr

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FF 03/2008, Rechtsprechung ... / Kindesunterhalt

Die Anrechnung fiktiven Einkommens kommt nur bei einem verantwortungslosen, zumindest leichtfertigen bzw. grob schuldhaften Verhalten in Betracht (BVerfG FamRZ 2008, 131, 133). Eine Umschulung, deren unterhaltsrechtliche Anerkennungswürdigkeit im Einzelfall zu prüfen ist, entbindet den Unterhaltspflichtigen nicht von seiner Obliegenheit, sich auf dem freien Arbeitsmarkt um ei...mehr

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FF 03/2009, Die geplante Ha... / II. Der Sachverhalt

Das Paar heiratete am 19. Oktober 1984, nachdem am 5. Oktober 1984 der streitige Ehevertrag geschlossen worden war. Der Bräutigam war Jurist, zwanzig Jahre älter als seine Verlobte und wirtschaftlich erfolgreich. Die schwangere Braut hingegen hatte vor ihrer Schwangerschaft als Kindergärtnerin gearbeitet. Der Ehevertrag wurde vom Ehemann und dem Notar allein ausgehandelt. Ei...mehr

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FF 04/2011, Die Entzauberun... / e) Neue Unterhaltspflichten

Nachdem solche Verpflichtungen vom BGH zunächst nur bei vor- und gleichrangigen Unterhaltsansprüchen berücksichtigt wurden,[54] anerkannte der BGH diese Verpflichtungen im Rahmen des Bedarfs später sogar vom Rang unabhängig.[55] Unter Hinweis darauf, dass die Begründung neuer Unterhaltspflichten für Kinder oder eine neue Ehefrau nicht als unterhaltsrechtlich leichtfertiges V...mehr

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FF 09/2011, Bewertung einer... / 2 Aus den Gründen:

( … ) [8] Die Revision ist nicht begründet ( … ) [16] I. Ob dem Kläger nach § 1378 Abs. 1 BGB ein Zugewinnausgleichsanspruch zusteht, hängt davon ab, mit welchen Werten die noch streitigen Positionen – Steuerberaterpraxis und GmbH-Anteil – im Endvermögen der Beklagten anzusetzen sind. [17] 1. Die Revision beanstandet ohne Erfolg, dass das Berufungsgericht der Wertermittlung der...mehr

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FF 12/2009, Die Rechtsprech... / 4. "Gleiche Teilhabe" – die ökonomische Gleichberechtigung

Vor allem auf dem Gebiet des Ehevermögensrechts überspringt der Gleichberechtigungsgedanke das bloße Postulat gleicher abstrakter Rechtspositionen und nimmt die Forderung nach gleicher Teilhabe an den während der Ehe erwirtschafteten Vermögenswerten in sich auf – man könnte von ökonomischer Gleichberechtigung in der Ehe sprechen. Beginnen wir mit dem Güterrecht. An sich genüg...mehr

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AGS 06/2011, Umfang der Ang... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist gem. §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 3 RVG statthaft und zulässig. Der Beschwerdewert von 200,00 EUR ist erreicht, § 33 Abs. 3 S. 1 RVG. Die Beschwerde ist auch innerhalb der Beschwerdefrist von zwei Wochen (§ 33 Abs. 3 S. 3 RVG) eingelegt worden. Das OLG ist als Beschwerdegericht gem. § 119 Abs. 1 Nr. 1a GVG zuständig, weil die angegriffene Entscheidung von dem...mehr

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FF 03/2009, Interessenkolli... / 4. Vertretung eines (des "betreuenden") Elternteils und volljähriger Kinder

Die gerade noch unproblematische Situation ändert sich, wenn die im Haushalt des einen Ehegatten lebenden Kinder volljährig werden. Sofern Elternteil und Kinder aus einem gemeinsamen Topf leben und Einvernehmen herrscht, liegen auch hier gleichgerichtete nicht konkurrierende Interessen vor.[18] Vor dem Hintergrund, dass Lebenssituationen und Eltern-Kind-Beziehungen einem stet...mehr

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FF 11/2008, Splittingvorteil aus neuer Ehe beim Unterhalt für Kinder aus erster Ehe

Der Vorrang des Unterhalts minderjähriger Kinder gegenüber Ehegatten gilt auch im Mangelfall für das gesamte verfügbare Einkommen des Unterhaltspflichtigen und schließt den Splittingvorteil aus dessen neuer Ehe ein. Der u.a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich mit grundlegenden Fragen des Kindesunterhaltsrechts zu befassen, die im ...mehr

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FF 01/2011, Ansprüche im Fa... / I. Nicht einklagbare Ansprüche

Grundsätzlich sind Ansprüche im Familienrecht wie andere Ansprüche einklag- und durchsetzbar. Dazu zählen beispielsweise Unterhaltsansprüche der Ehegatten, des geschiedenen Ehegatten, des Kindes sowie eines sonstigen unterhaltsberechtigten Verwandten oder Ausgleichsansprüche auf den Zugewinn. Das Gesetz enthält jedoch auch zahlreiche Sonderregelungen. In gewissen Fallsituatio...mehr

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FF 04/2009, Keine vollschic... / Aus den Gründen

Entscheidungsgründe: Die Berufung des Antragsgegners ist unbegründet. Zutreffend hat das AG der Antragstellerin einen Betreuungsunterhaltsanspruch nach § 1570 BGB zuerkannt. Die Einwendungen der Berufung verfangen nicht. Bereits die Fassung des § 1570 Abs.1 Satz 1 BGB deutet an, dass die ersten drei Lebensjahre des Kindes keine festliegende Grenze bilden, denn der Unterhalt is...mehr

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FF 04_Sonderheft/2009, Die Abänderung von Unterhaltstiteln

Die §§ 238 bis 242 FamFG enthalten die Regelungen über die Abänderung von Titeln in den Unterhaltssachen des § 231 Abs. 1 FamFG, das heißt bei den durch Verwandtschaft oder Ehe begründeten Unterhaltspflichten und den Ansprüchen nach § 1615l BGB oder § 1615m BGB. In ihrer inhaltlichen Ausgestaltung knüpfen sie an die bisherigen Regelungen des § 323 ZPO an, fassen diese aber s...mehr

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FF 01/2009, Berücksichtigun... / 2 Anmerkung

Der Zugewinnausgleich ist keine spezial-gesetzliche Regelung.[1] Auch zwischen Ehegatten können alle schuldrechtlichen Einzelansprüche bestehen. Beim Forderungsinhaber sind sie als Aktiva, bei der Gegenseite als Passiva in die Bilanz einzustellen.[2] Weswegen das Amtsgericht von dieser seit Jahrzehnten unstrittigen Vorgehensweise abgewichen war, bleibt rätselhaft. Da derarti...mehr

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FF 04/2011, Die Entzauberun... / c) Steuervorteile

Schon vor Jahren hatte sich das BVerfG[80] dagegen ausgesprochen, den durch Wiederverheiratung entstehenden Steuervorteil als in der früheren Ehe "angelegt" – und damit als prägend – anzusehen. Auch wenn in den letzten Jahrzehnten die Scheidungsrate und damit die Zahl der Wiederverheiratungen zugenommen habe, sei es – schon wegen der eine Ehe auszeichnenden Dauerhaftigkeit –...mehr

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FF 12/2008, Neues zur Präkl... / 1. Abänderung auf Grund der BGH-Entscheidung vom 12.4.2006?

a) Teilweise,[11] sieht man in der BGH-Entscheidung vom 12.4.2006 die erstmalige Feststellung einer quasi versteckten Rechtslage, die schon seit dem Unterhaltsrechtsänderungsgesetz von 1986 – oder jedenfalls seit Einführung der Surrogatsrechtsprechung im Juni 2001 – bestanden hat. Bei unverändertem Sachverhalt bedeutet dies für den Beispielsfall: Abänderung unzulässig wegen ...mehr

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FF 05/2009, Unbilligkeit de... / Aus den Gründen

Entscheidungsgründe: Die zulässige Berufung der Beklagten hat in der Sache überwiegend Erfolg. Dem Kläger steht gem. § 1378 Abs. 1 BGB gegen die Beklagte ein Anspruch auf Ausgleich des in der Ehe erzielten Zugewinns zu. Allerdings kann die Beklagte dem in überwiegender Höhe ein Leistungsverweigerungsrecht entgegenhalten. Die vom AG für die Parteien aufgestellte Zugewinnausgle...mehr