Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhaltsanspruch

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FF 06/2011, Wirkung der Pro... / 1 Aus den Gründen:

I. Die Klägerin ist die getrenntlebende Ehefrau des Beklagten; aus der Ehe sind die beiden Kinder L und T hervorgegangen, die in der Obhut der Klägerin leben. Im vorliegenden, am 31.8.2009 eingeleiteten Verfahren verfolgt die Klägerin im Wege einer Stufenklage eigene Trennungs- sowie (als Prozessstandschafterin) Kindes-Unterhaltsansprüche jeweils für die Zeit ab Juli 2009. Da...mehr

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FF 05/2011, Geschäftsbericht 2009/2010

Geschäftsbericht der Vorsitzenden des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht zur Mitgliederversammlung am 27.11.2010 in Hannover Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen, der Geschäftsbericht umfasst den Zeitraum seit der letzten Mitgliederversammlung am 28. November 2009 in Bamberg bis heute. Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht liegt mit 6.669 Mit...mehr

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AGS 11/2011, § 111 FamFG al... / 2 Aus den Gründen

Die Erinnerung ist begründet, denn dem Erinnerungsführer steht Beratungshilfe nach dem Beratungshilfegesetz auch für die Sache "Hausratsteilung" zu. Der Beratungshilfeanspruch des Erinnerungsführers ist nicht durch die bereits im Verfahren 25 II 2377/10 bewilligte Beratungshilfe mit umfasst. Denn die beiden Verfahren betreffen nicht dieselbe Angelegenheit in diesem Sinne. Dab...mehr

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AGS 01/2011, Isolierte Anfe... / 2 Aus den Gründen

Auf das nach dem 1.9.2009 eingeleitete Verfahren finden die Vorschriften des FamFG Anwendung, Art. 111 Abs. 1 FGG-RG. Die Beschwerde war durch Beschluss als unzulässig zu verwerfen, § 68 Abs. 2 FamFG. Die Beschwerde ist fristgerecht eingelegt worden, § 63 FamFG. Die Monatsfrist wurde durch Einlegung beim AG gewahrt, sodass es eines Antrages auf Wiedereinsetzung nicht bedurft...mehr

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FF 11/2009, Der Unterhaltsprozess

Eschenbruch/Klinkhammer (Hrsg.) 5. Aufl. 2009, 105 EUR, Luchterhand Verlag Das renommierte Praxishandbuch des materiellen und prozessualen Unterhaltsrechts, "Der Unterhaltsprozess", ist im März 2009 in fünfter, komplett überarbeiteter und erweiterter Auflage erschienen. Das umfangreiche Werk nimmt eine fundierte Gesamtdarstellung des Unterhaltsrechts vor, das von insgesamt si...mehr

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FF 12/2010, Münchener Anwaltshandbuch Familienrecht

Klaus Schnitzler (Hrsg.) 3. Aufl. 2010, 1.671 Seiten, 138 EUR, C.H. Beck Verlag, ISBN 978-3-406-59692-6 Bei dem von Klaus Schnitzler, einem gestandenen Familienrechtsanwalt aus Euskirchen und bestens ausgewiesenen, erfahrenen Kenner der Materie, herausgegebenen bewährten Werk handelt es sich um eine Gesamtdarstellung des Familienrechts aus der Sicht des Rechtsanwalts und des ...mehr

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FF 07_08/2008, Der Betreuun... / 2. Anspruch im Interesse des betreuenden Elternteils

Nachdem das BVerfG[52] gerügt hatte, der Gesetzgeber habe in seiner Begründung zu § 1570 BGB nicht zum Ausdruck gebracht, dass der Betreuungsunterhalt u.U. auch dem Interesse des betreuenden Elternteils geschuldet sein könnte, hat er diesem Interesse mit § 1570 Abs. 2 BGB n.F. einen eigenen Absatz gewidmet. Danach verlängert sich die Dauer des Unterhaltsanspruchs "darüber hi...mehr

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ZErb 02/2008, Leistungen an... / Aus den Gründen

Die Klage ist unbegründet. Das FA hat die geltend gemachten Aufwendungen des Klägers bei der Festsetzung der ESt in den Streitjahren zu Recht weder als Sonderausgaben noch als außergewöhnliche Belastung steuermindernd berücksichtigt. Dem Abzug der geltend gemachten Aufwendungen steht § 12 Nr. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) in der für die Streitjahre geltenden Fassung entgege...mehr

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FoVo 07/2009, Grundfälle zu... / IV. Übersicht: Schutzgesetzverletzung im Forderungsinkasso

Eingehungsbetrug Kann der Gläubiger nicht ausschließen, dass der Schuldner schon beim Abschluss des zur Vollstreckungsforderung führenden Rechtsgeschäftes weder zahlungsfähig noch zahlungswillig war, so kommt eine Strafbarkeit unter dem Gesichtspunkt des Eingehungsbetruges nach § 263 StGB in Betracht. Voraussetzung für eine Strafbarkeit nach § 263 StGB wegen eines Eingehungsbe...mehr

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FF 03/2008, Übersicht über aktuelle Beiträge und Aufsätze zur Unterhaltsrechtsreform1 Die Zusammenstellung ist eine Auswahl des Verfassers; sie ergänzt die Übersicht in FF 2006, 309, 310.

Born, Das neue Unterhaltsrecht, NJW 2008, 1 ff. Borth, Der Betreuungsunterhalt geschiedener Ehegatten und die Erwerbsobliegenheit nach neuem Recht, FamRZ 2008, 2–15 Bosch, Die wesentlichen Änderungen im neuen Unterhaltsrecht (mit Synopse) FF 2007, 293 Brudermüller, Editorial: "Das Baby" Unterhaltsrechtsreform – eine schwere Geburt!, FF 2007, 121 Büttner, Die Härteklauseln (§§ 1578b, ...mehr

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FF 07/2009, Das Vereinfacht... / IV. Inhalt des Antrages

Die an einen Antrag im VV zu stellenden inhaltlichen Anforderungen regelt § 250 Abs. 1 FamFG. Der Antrag kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle gestellt werden, § 257 Satz 1 FamFG. Der Antragsinhalt ist in § 250 Abs. 1 Nr. 1–13 FamFG abschließend geregelt.[57] Gem. § 250 Abs. 1 Nr. 1 FamFG muss der Antrag u.a. die Bezeichnung der Beteiligten enthalten. Ohne An...mehr

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FF 02/2008, Unruhe im Paradies

Adam und Eva sind verheiratet und haben zwei Söhne, den Kain und den Abel. Eva kümmert sich um Haus und Apfelbaum, Adam geht seinen Interessen nach. Man kennt die Geschichte … Eines Tages gerät Adam in eine Midlifekrise und will fortan allein leben. Eva ist vom Donner gerührt: Wovon sollen sie nun leben? Da nur Adam Einkommen hat, muss er für die Familie Unterhalt zahlen. Rei...mehr

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FF 01/2009, Keine Abtrennun... / Aus den Gründen

Entscheidungsgründe: I. Die Revision ist zulässig, auch wenn sie sich allein gegen die erfolgte Abtrennung der Scheidungsfolgesachen elterliche Sorge und nachehelicher Unterhalt aus dem Verbund richtet. Wird dem Scheidungsantrag zu Unrecht vor der Entscheidung über eine Folgesache stattgegeben, so schafft dies im Fall einer Abtrennung nach § 628 ZPO nach der Rspr. des Senats...mehr

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FF 12/2008, Neues zur Präkl... / 2 II.

Dabei war der nächste Umschwung nach Einführung der Surrogatsrechtsprechung bereits zwischenzeitlich mit der BGH-Entscheidung vom 12.4.2006 [7] erfolgt. Hier wurde schon der erst 2008 mit der Unterhaltsrechtsreform in Kraft getretene § 1578b sinngemäß vorweggenommen: Erstmals wurden nun dezidiert die "ehebedingten Nachteile" Dreh- und Angelpunkt für die Beschränkung des Gesch...mehr

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FF 01/2011, Rechtsprechung ... / Ehegattenunterhalt

Im Rahmen der Billigkeitsentscheidung über eine Verlängerung des Betreuungsunterhalts aus kindbezogenen Gründen nach § 1570 Abs. 1 S. 2 und 3 BGB ist stets zunächst der individuelle Umstand zu prüfen, ob und in welchem Umfang die Kindesbetreuung auf andere Weise gesichert ist oder in kindgerechten Einrichtungen gesichert werden könnte. Denn mit der Neugestaltung des nachehel...mehr

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FF 02/2011, Adoption in der... / 2. Rechtliche Situation bei eingetragenen Lebenspartnern

Fall: Paula und Vera leben in eingetragener Lebenspartnerschaft nach dem LPartG. Paula hat aus ihrer Ehe mit Paul einen Sohn Max, der mit den beiden Frauen in einem Haushalt zusammenlebt. Da sich Paul nicht nennenswert um seinen Sohn kümmert und Vera schon seit längerer Zeit für Max die Rolle des anderen Elternteils wahrnimmt, erwägen die Lebenspartnerinnen, Max von Vera ado...mehr

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zfs 04/2011, Kroiß (Hrsg.): FormularBibliothek Zivilprozess

2. Auflage 2010, NOMOS-Verlag, Bd. 5 Verkehr, Schaden, Versicherung, Bd. 7 Schuldrecht, broschiert, 169 EUR, ISBN 978-3-8329-5201-3 Die langjährige Tätigkeit in der Referendarausbildung, bei Fortbildungsveranstaltungen für Rechtsanwälte und Gespräche mit jungen Kollegen zeigen, dass der Bedarf an Mustern groß und in den letzten Jahren zudem deutlich gestiegen ist. Nicht zulet...mehr

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FF 02/2009, Unterhaltsrechtsreform und andere Reformvorhaben

Interview mit Prof. Dr. Gerd Brudermüller, Vorsitzender Richter am OLG Karlsruhe und Vorsitzender des Deutschen Familiengerichtstags Prof. Dr. Gerd Brudermüller FF/Schnitzler: Das Unterhaltsrechtsänderungsgesetz ist am 1.1.2008 in Kraft getreten. Eine Bilanz kann nach einem Jahr m.E. schon gezogen werden. Was den Betreuungsunterhalt anbelangt, tun sich die Amtsgerichte und Sen...mehr

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FF 06/2008, Aufstockungsunt... / Aus den Gründen

Aus den Gründen: Die beabsichtigte Berufung des Antragstellers hat in dem aus der Beschlussformel ersichtlichen Umfang auch Aussicht auf Erfolg … Der Bedarfsermittlung ist somit ein anrechenbares Einkommen des Antragstellers i.H. von (1.677,46 EUR abzgl. 33,00 EUR =) 1.644,46 EUR zugrunde zu legen. Was das Einkommen der Antragsgegnerin anbelangt, rügt der Antragsteller zu Rech...mehr

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FF 07/2009, Das Vereinfacht... / 2. Gegen den Festsetzungsbeschluss

Gegen den Festsetzungsbeschluss findet nach § 253 FamFG (grundsätzlich) die Beschwerde statt, § 256 Satz 1 FamFG. Insoweit gelten die Anforderungen nach den §§ 58 ff. FamFG. Die Beschwerde steht beiden Parteien zu.[118] Auch wenn in § 252 Abs. 1 Abs. 1 FamFG steht "der Antragsgegner kann Einwendungen geltend machen …", kann auch der Antragsteller die sofortige Beschwerde erh...mehr

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AGS 04/2011, Erstreckung de... / 3 Anmerkung

I. Umfang der Beiordnung Eine Besonderheit für das Verbundverfahren, die häufig übersehen wird, ist in § 48 Abs. 3 RVG enthalten. Die Beiordnung des Rechtsanwalts in einer Ehesache (§ 121 FamFG) erstreckt sich auch auf den Abschluss eines Vertrags i.S.d. Nr. 1000 VV (insbesondere einer Folgenvereinbarung), dermehr

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FF 09/2011, Die einstweilig... / 2. Kostenvorschuss

Der Regelungsbereich des § 246 Abs. 1 2. Alt. FamFG umfasst nach überwiegender Auffassung[22] alle Unterhaltssachen i.S.d. § 231 Abs. 1 und 2 FamFG, mithin auch solche, die nicht Familienstreitsachen gemäß § 112 Nr. 1 FamFG sind. Beim Verwandtenunterhalt gilt der Anspruch auf Leistung eines Verfahrenskostenvorschusses als unterhaltsrechtlicher Sonderbedarf i.S.d. § 1613 Abs. ...mehr

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FF 09/2008, Immer noch mehr... / 5. Eingrenzung durch das Gegenseitigkeitsprinzip

Erfolgt die Internatsunterbringung oder der Besuch der Privatschule im Wesentlichen mit dem Ziel, den jeweiligen Ausbildungsabschnitt zu erreichen, weil dies auf einer öffentlichen Schule etwa wegen zweimaligen Wiederholens einer Klasse in einer Jahrgangsstufe nicht mehr möglich ist,[43] stellt sich die Frage nach der Geeignetheit für diese Ausbildung und einem Verstoß gegen...mehr

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FF 10/2008, Das Große Famil... / III. Die Zuständigkeit für "sonstige Familiensachen" nach § 266 FamFG

Die wichtigste der im FamFG vorgesehenen Zuständigkeitserweiterungen der Familiengerichte ist die in der obigen Auflistung an erster Stelle genannte Schaffung einer Zuständigkeit für "sonstige Familiensachen" (§§ 111 Nr. 10, 266 FamFG). Was sind "sonstige Familiensachen" nach § 266 FamFG? 1. Das Anliegen dieser Vorschrift ist im Kern, die vermögensrechtlichen Streitigkeiten d...mehr

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FF 01/2011, Unentgeltliche ... / 2 Anmerkung

1. Mit der Entscheidung vom 3.2.2010[1] hat der BGH einen Paradigmenwechsel bei den Zuwendungen der Schwiegereltern an Schwiegerkinder eingeleitet. Wurden früher derartige Leistungen nicht als unentgeltliche Zuwendungen angesehen und damit im Innenverhältnis der Eheleute abgewickelt, soll nunmehr eine Schenkung vorliegen. Nach der jetzigen Judikatur berechtigt dies die Schwi...mehr

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zfs 07/2008, Pflicht zur We... / Sachverhalt

Der Beklagte ist Rechtsanwalt und vertrat die bei der Klägerin rechtsschutzversicherte Frau E S in einem Rechtsstreit vor dem LG L. In jenem Rechtsstreit wurde die Versicherungsnehmerin von der R-bank verklagt. Die Klägerin erteilte Deckungsschutz. Am 27.12.2000 wurde auf das Konto des Beklagten ein Kostenvorschuss in Höhe von 4.024,04 DM gezahlt. Die Klage wurde vom LG L ab...mehr

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FF 06/2008, Ist das Bundesv... / 5. Entscheidungen des BVerfG zu sonstigen Fragen

Zum Elternunterhalt hat das BVerfG[17] eine Verletzung des Art. 2 Abs. 1 GG darin gesehen, dass das LG (das damals noch zuständig war) nicht von der Kongruenz zwischen Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit ausgegangen ist. Wenn sich die Gerichte in krassen Widerspruch "zu allen zur Anwendung gebrachten Normen" setzten, entzögen sie sich der Bindung an Gesetz und Recht i.S.v. ...mehr

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FF 04/2009, Keine vollschic... / 3 Anmerkung

Diese Entscheidung des KG hat in den Medien große Aufmerksamkeit gefunden. Zu Recht? "Nach Inkrafttreten des neuen Unterhaltsrechts zum 1.1.2008 ist der Mutter eines Kindes, das die vierte Grundschulklasse besucht, zuzumuten, innerhalb einer Übergangsfrist von sechs Monaten eine (fiktive) halbschichtige Tätigkeit auf eine Vollzeittätigkeit auszudehnen", so das AG Mönchengladb...mehr

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FF 07_08/2008, Der Betreuun... / a) Unterschiedliche Struktur der Betreuungsunterhaltsansprüche

Die neuere Rechtsprechung des BGH,[110] wonach es sich auch auf den Unterhaltsbedarf des geschiedenen Ehegatten auswirken muss, wenn (vorrangige oder) gleichrangige weitere Unterhaltsberechtigte hinzutreten, stößt spätestens da an ihre Grenzen, wo ein ehelicher Betreuungsunterhaltsanspruch, namentlich aus § 1570 BGB, und ein Betreuungsunterhaltsanspruch aus § 1615l BGB mitei...mehr

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AGS 01/2009, Bindung an Pro... / Aus den Gründen

Das FamG hat nach § 114 ZPO zu prüfen, ob die Klage mutwillig ist. Mutwillig handelt auch, wer von zwei gleichwertigen prozessualen Wegen denjenigen beschreitet, von dem er von vornherein annehmen muss, dass er für ihn der kostspieligere ist (Zöller/Philippi, ZPO, 26. Aufl., Rn 34, 34 a zu § 114 ZPO). In diese Fallgruppe gehört auch, dass in einer Familiensache eine Abänderu...mehr

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FF 04_Sonderheft/2009, Das ... / III. Die Zuständigkeit für "sonstige Familiensachen" nach § 266 FamFG

Die wichtigste der im FamFG vorgesehenen Zuständigkeitserweiterungen der Familiengerichte ist die in der obigen Auflistung an erster Stelle genannte Schaffung einer Zuständigkeit für "sonstige Familiensachen" (§§ 111 Nr. 10, 266 FamFG). Was sind "sonstige Familiensachen" nach § 266 FamFG? 1. Das Anliegen dieser Vorschrift ist im Kern, die vermögensrechtlichen Streitigkeiten d...mehr

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FF 07/2009, Deutscher Anwaltstag vom 21. bis 23.5.2009 in Braunschweig

Veranstaltung der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht Die Veranstaltung der AG Familienrecht – moderiert von Rechtsanwalt Dr. Grandel, Augsburg, Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht, – wurde von Prof. Dr. Dr. h. c. Gerd Brudermüller, Vorsitzender Richter am OLG Karlsruhe, Vorsitzender des Familiengerichtstages, mit dem Vortrag "Anspr...mehr

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FF 12/2009, Geschieden und doch gebunden? Ehegattenunterhalt zwischen Recht und Moral

Gerd Brudermüller 2008, 231 Seiten, 29 EUR, C. H. Beck Verlag, ISBN 978-3-406-57603-4 Der Ehegattenunterhalt hat seit Inkrafttreten des BGB erhebliche Wandlungen erfahren. Sehr vereinfachend und zugespitzt kann man sagen: Gleich blieb nur der Ausgangspunkt, die Ehe als Grundlage der Unterhaltspflicht. Bereits die Motive zum BGB sahen die Ehegatten auf Grund der Ehe dazu verpf...mehr

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FF 12/2009, Bericht über den 18. Deutschen Familiengerichtstag in Brühl

Im Anschluss an den Bericht 17. DFGT 2007 FF 2007, 291 ff. vom 16.–19.9.2009 Der diesjährige Familiengerichtstag stand unter dem Eindruck der zum 1.9.2009 wirksam gewordenen Reformen zum FamFG, zum Güterrecht und zum Versorgungsausgleich. Die umfassende Form des Unterhaltsrechts ist auch erst 1 ¾ Jahr alt. Der Vorsitzende des DFGT Herr Prof. Brudermüller hatte somit genügend A...mehr

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FF 06/2009, Aus der aktuell... / VII. Gesamtschuldnerausgleich zwischen Ehegatten bei Berücksichtigung ehegemeinsamer Schulden beim Ehegatten- und Kindesunterhalt (Senatsurteile vom 26. September 2007 – XII ZR 90/05 – FamRZ 2007, 1975 und vom 9. Januar 2008 – XII ZR 184/05 – FamRZ 2008, 602)

Haben Ehegatten gemeinsam ein Darlehen aufgenommen, für das sie im Außenverhältnis gemeinsam haften, das aber einer von ihnen im Innenverhältnis allein tilgt, stellt sich die Frage, ob er hierfür vom anderen Ehegatten einen Ausgleich verlangen kann. (Gleiches gilt übrigens auch für ein Darlehen, was ein Ehegatte zwar allein, aber zur Entschuldung eines früheren ehegemeinsame...mehr

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AGS 10/2011, Mehrere Angele... / 1 Aus den Gründen

Die infolge Zulassung durch das LG gem. § 33 Abs. 6 S. 1 RVG i.V.m. §§ 56 Abs. 2, 55 RVG zulässige weitere Beschwerde ist teilweise begründet. Zwar hat es das LG entgegen § 33 Abs. 6 S. 4 i.V.m. § 33 Abs. 4 S. 1 RVG im Verfahren der weiteren Beschwerde unterlassen, die erforderliche Nichtabhilfeentscheidung zu treffen (vgl. Gerold/Schmidt/Mayer, RVG, 19. Aufl., § 33 Rn 15). A...mehr

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FF 10/2009, Fremdbetreuungs... / I. Praktische Auswirkungen

Wie mit den Kosten für andere Betreuungsarten zu verfahren ist, lässt sich der Formulierung des BGH nicht entnehmen. Ihre Behandlung hängt eng damit zusammen, wie man die Fremdbetreuungskosten qualifiziert, d.h. wem man sie zuordnet. Restriktionen gegenüber der Anerkennung der Kosten für eine Betreuung in einer kindgerechten Einrichtung ließen sich allerdings nicht begründen...mehr

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FF 09/2011, Vorrang- und Beschleunigungsgebot – Sorgerecht – Unterhaltsrecht – Befristung

Interview mit Fritz Finke, Vorsitzender Richter am OLG a.D., Gütersloh FF/Schnitzler: Sie waren bis zum Januar 2011 Vorsitzender Richter eines Familiensenats des OLG Hamm. Das OLG Hamm hat die meisten Familiensenate und ist damit wohl auch das größte OLG, das Familiensachen in insgesamt 13 Senaten bearbeiten muss. Sie haben die Leitlinien des OLG Hamm in den letzten Jahren al...mehr

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zfs 07/2008, Pflicht zur We... / Aus den Gründen

“ … 1. Der Klägerin stehen vertragliche Ansprüche gegenüber dem Beklagten nicht zu, weil zwischen den Parteien kein Vertragsverhältnis bestanden hat. a. Selbst für den Fall, dass die Einschaltung eines Rechtsanwalts nicht durch den Versicherungsnehmer selbst erfolgt, sondern durch den Rechtsschutzversicherer initiiert wird, handelt dieser lediglich als Vertreter des Versicher...mehr

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FF 01/2011, Ansprüche im Fa... / E. Der Anwalt und die Durchsetzung familienrechtlicher Ansprüche

Nach § 78 Abs. 1 ZPO müssen sich die Parteien und Beteiligten in Familiensachen vor den Familiengerichten durch einen bei einem Amts- oder LG zugelassenen Rechtsanwalt und vor allen Gerichten des höheren Rechtszuges durch einen bei dem Prozessgericht zugelassenen Anwalt vertreten lassen; dies betrifft die Ehe- und Folgesachen, die Lebenspartnerschaftssachen wie die Familiens...mehr

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FF 06/2009, Rechtsprechung ... / Ehegattenunterhalt

Der Abänderung eines Titels auf Aufstockungsunterhalt steht die Zeitschranke des § 323 Abs. 2 ZPO entgegen, auch soweit das Abänderungsbegehren auf die Änderung der Gesetzeslage durch das Unterhaltsänderungsgesetz gestützt wird (OLG Saarbrücken, Urt. v. 4.12.2008 – 6 UF 40/08, FamRZ 2009, 783; das Aktenzeichen des BGH lautet: XII ZR 205/08). Zur Präklusion vgl. ferner OLG St...mehr

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FF 07_08/2011, Handbuch des Fachanwalts Familienrecht

Gerhardt/von Heintschel-Heinegg/Klein (Hrsg.)8. Auflage 2011, 2.688 Seiten, inkl. Online-Portal, 144 EUR, ISBN 978-3-472-07840-1, Luchterhand Verlag Nur ein Jahr nach Erscheinen der siebten Auflage ist nunmehr die achte Auflage des Handbuchs des Fachanwalts im Familienrecht erschienen. Das Werk bietet in 21 Einzelkapiteln eine umfassende Gesamtdarstellung der Querschnittsmater...mehr

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FoVo 01/2011, Die Pfändung von Rentenansprüchen

Warum die Rente pfänden? Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung können als Dienst- und Sachleistungen, als einmalige Geldleistungen sowie als laufende Geldleistungen gezahlt werden. Ein Zugriff hierauf kann zum Forderungsausgleich beitragen. Für den Gläubiger ist dabei die Pfändung dieser Leistungen ebenso von Interesse wie der Zugriff auf künftige Leistungsansprü...mehr

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FF 07_08/2008, Praxisproble... / a) Taktische Überlegungen des Unterhaltspflichtigen

Wird das Kind volljährig, so erhöht sich der nach der Düsseldorfer Tabelle ihm zustehende Betrag. Insgesamt kann also der Unterhaltsberechtigte voraussichtlich einen höheren Unterhalt beanspruchen. Daher hat der Unterhaltspflichtige – auf den ersten Blick – gar kein Interesse, einen bestehenden Titel abzuändern. Es lohnt sich aber eine genauere Betrachtung. Denn in der Praxis...mehr

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FF 03/2009, Betreuungsunter... / 1. Entwicklung

Zur Vereinheitlichung des Betreuungsunterhalts hatte der Reformgesetzgeber zunächst eine Annäherung der verschiedenen Ansprüche auf Betreuungsunterhalt[2] vorgesehen, deren ungleiche Ausgestaltung schon länger kritisiert wurde,[3] weil auf der Grundlage des "Altersphasenmodells" eine Betreuungsbefugnis jedenfalls bis zum vollendeten achten Lebensjahr des ehelich geborenen Ki...mehr

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FF 09/2011, Die einstweilig... / b) Kindesunterhalt

Im Wege einer einstweiligen Anordnung nach § 246 FamFG kann auch der in § 1610 Abs. 1 BGB geregelte volle Unterhalt für ein Kind geltend gemacht werden. Da nach der Trennung der Eltern diesen die elterliche Sorge ohne eine abweichende gerichtliche Entscheidung gemeinsam zusteht, kann derjenige Elternteil, in dessen Obhut sich das minderjährige Kind befindet, gemäß § 1629 Abs...mehr

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FF 03/2011, Mutterschutz – Elterngeld – Elternzeit

Handkommentar Die im Kommentar behandelten Gebiete liegen auf der Schnittstelle von Familienrecht, Sozialrecht und Arbeitsrecht. Insoweit ist es verdienstvoll, die Themen MutterschutzG (MuSchG), Bundeselterngeld- und ElternzeitG (BEEG), KindergeldG (BKGG/§§ 62–78 EStG) und UnterhaltsvorschussG (UVG) einmal in das Zentrum der Aufmerksamkeit zu stellen, finden sich doch oft in ...mehr

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FF 04_Sonderheft/2009, Verfahren bei Kindeswohlgefährdung

Anmerkungen aus der Sicht der gerichtlichen Praxis[1] Geht es um Aufenthalt und Umgang oder die Gefährdung eines Kindes, besteht grundsätzlich ein Eilbedürfnis – darüber sind sich alle am Verfahren beteiligten Professionen einig. § 155 des Gesetzes zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) schreibt insoweit kon...mehr

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FF 11/2008, Verfahren bei Kindeswohlgefährdung1 Impulsreferat auf dem familienrechtlichen Forum Göttingen am 28.6.2008. Die Vortragsform wurde beibehalten.

Anmerkungen aus der Sicht der gerichtlichen Praxis Geht es um Aufenthalt und Umgang oder die Gefährdung eines Kindes, besteht grundsätzlich ein Eilbedürfnis – darüber sind sich alle am Verfahren beteiligten Professionen einig. § 155 des Gesetzes zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) schreibt insoweit konkre...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Leistungsfähigkeit eines zur Zahlung von Kindesunterhalt verpflichteten Unterhaltsschuldners; Darlegungslast bei gesteigerter Erwerbsobliegenheit; Herabsetzung des Selbstbehalts eines Sozialleistungsempfängers wegen geringer Wohnkosten; Elterngeld als unterhaltsrelevantes Einkommen

Leitsatz Der im Jahre 2002 geborene Kläger war der Sohn der Beklagten. Die Ehe des Kindesvaters und der Kindesmutter wurde geschieden. Für den Kläger übten die Eltern das Sorgerecht gemeinsam aus. Bis zum 29.8.2008 lebte der Kläger im Haushalt seiner Mutter. Einen Tag vor der Einschulung wechselte er in den Haushalt seines Vaters. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht wurde auf de...mehr