Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhaltsanspruch

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FF 12/2008, Neues zur Präkl... / 2. Abänderung auf Grund des Inkrafttretens der Unterhaltsrechtsreform?

a) Nach der Übergangsvorschrift § 36 Nr. 1/2 EGZPO können "Umstände, die vor (Inkrafttreten der Reform) entstanden sind und durch die … Reform erheblich geworden sind", ohne Beschränkung durch die Präklusionsvorschrift des § 323 Abs. 2 ZPO geltend gemacht werden, sofern hierdurch eine "wesentliche Änderung" des Unterhaltsbetrags eintritt, die dem anderen Teil unter Berücksic...mehr

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FF 07/2009, Das Vereinfacht... / I. Vorbemerkung

Das KindUG vom 6.4.1998[1] hat das Vereinfachte Verfahren (VV)[2] nach den §§ 645 ff. ZPO mit Wirkung vom 1.7.1998 neu eingeführt. Mit dem am 1.1.2008 in Kraft getretenen Gesetz zur Änderung des Unterhalts vom 21.12.2007[3] ergaben sich einige weitere Änderungen, die im Wesentlichen auf dem in § 1612a BGB festgesetzten neuen Mindestunterhalt und der geänderten Kindergeldverr...mehr

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AGS 06/2011, Nichterhebung ... / 2 Aus den Gründen

Die jeweils parallelen vereinfachten Verfahren betreffend die Festsetzung des auf den Antragsteller übergegangenen Unterhalts für die beiden Töchter des Antragsgegners sind für beide Instanzen – wie § 250 Abs. 3 FamFG schon nach seinem Wortlaut ("hat zu") zwingend vorschreibt (vgl. für das insofern einhellige Verständnis im Schrifttum etwa MüKo ZPO-Macco, § 250 FamFG Rn 11; ...mehr

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FF 02/2011, Aktuelles zum FamFG – Gemeinsames Sorgerecht für nichteheliche Kinder? – Befristung nach § 1578bb BGB

Interview mit Gerold Möller, Vizepräsident am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg Gerold Möller FF/Schnitzler: Sie sind Vizepräsident des Oberlandesgerichts Hamburg und leiten einen Familiensenat. Wie viele Richter und Richterinnen sind derzeit in Hamburg eingesetzt? Möller: An den acht Hamburger Amtsgerichten sind 63 Richterinnen und Richter mit unterschiedlichen Anteilen ...mehr

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FF 09/2008, Streitwert bei ... / 2 Anmerkung

Das OLG Stuttgart beschäftigt sich im vorstehenden Beschluss mit der Höhe des Streitwerts in Fällen der sog. "stecken gebliebenen" Stufenklage. Nach Rechtshängigkeit der Stufenklage kommt es nicht mehr zu einer Bezifferung des Klagantrags in der Leistungsstufe, etwa, weil der Kläger seinen Leistungsanspruch auf Grund einer während der Rechtshängigkeit der Klage erfolgten auß...mehr

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AGS 10/2011, Die Berechnung des Volljährigenunterhalts – Bedarf – Bedürftigkeit – Leistungsfähigkeit – Haftungsanteile – Kindergeldanrechnung. Von Dr. Jürgen Soyka, Vors. Richter am OLG Düsseldorf. 4., völlig neu bearbeitete Auflage 2011. Erich Schmidt Verlag, Berlin, 277 S., 39,80 EUR.

Mit einem Rechtsprechungsstand bis Januar 2011 ermöglicht Soyka dem familienrechtlichen Praktiker in der von ihm stets gebotenen und deshalb bereits auch erwarteten Klarheit orientierte und aktuelle Präsenz bei der Berechnung des Volljährigenunterhalts. 14 Kapitel bilden Rüstzeug und Fundament für jede im Rahmen des Volljährigenunterhalts in Betracht kommende Fallkonstellati...mehr

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FF 12/2008, Vorrang wegen K... / VII. Vergleich mit dem Betreuungsunterhalt nach § 1615l II 2 BGB

Viele Leitlinien[14] und auch die Düsseldorfer Tabelle[15] legen für den Betreuungsunterhalt eines nichtehelichen Elternteils nach § 1615l II 2 BGB eine Untergrenze von 770 EUR fest. Das soll dem Problem Rechnung tragen, dass auch bei einer jungen Mutter, welche noch keinerlei Berufstätigkeit ausgeübt hat, das Existenzminimum gesichert werden muss, welches die Betreuung des ...mehr

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FF 09/2009, Die gute und die Raben-Mutter

oder: Wie ausschlaggebend ist die Qualität der Betreuung? Die "gute" Mutter will eine optimale Betreuung für ihr Kind. Sie bringt es in einen Kindergarten mit hehren Erziehungszielen, einem fein ziselierten pädagogischen Konzept, hochqualifiziertem Personal, das nach neuesten Erkenntnissen frühkindlicher Förderung mit den Kindern an der Herausformung einer sozial kompetenten ...mehr

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FF 12/2008, Es weihnachtet sehr …

Inge Saathoff Der Dezember ist angebrochen und Weihnachten steht vor der Tür. Herrlicher Keksduft liegt in der Luft und überall zwinkern uns freundliche Schokoladenweihnachtsmänner zu. Weihnachten – die Zeit der Besinnlichkeit. Wohl kaum, werden Sie sagen, denn gerade am Ende des Jahres geht es besonders turbulent zu. Beseelt von der Vorstellung, bis zum Jahreswechsel alles z...mehr

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ZErb 02/2010, Zur Sittenwid... / Aus den Gründen

In der Sache hat die Berufung keinen Erfolg. a) Der klagende Verband ist vorliegend grundsätzlich berechtigt, den hier im Wege der Stufenklage geltend gemachten Pflichtteilsanspruch der Leistungsberechtigen klageweise zu verfolgen (§ 2303 Abs. 1 S. 1 BGB iVm § 93 Abs. 1 S. 1 SGB XII). Die Tochter des Beklagten ist in dem Testament der Erblasserin nicht als Erbin eingesetzt und...mehr

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FF 04/2009, Brauchen wir no... / 1. Einkommensverschlechterungen

Mit dem Gebot der Teilhabe war kaum jemals die Vorstellung verbunden, dass der Unterhaltsberechtigte einmal mehr zur Verfügung haben sollte als der Unterhaltspflichtige selbst. Der Unterhaltsberechtigte sollte nach der Gesetzesbegründung an dem erreichten höheren sozialen Status teilhaben, nicht aber an einem Status, den der Unterhaltspflichtige selber auf Grund von Einkomme...mehr

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FF 02/2009, Zu spät, zu spät!!!

Jörg Kleinwegener Vor einigen Jahren ereignete sich in einer Sitzung des AG Lemgo Folgendes: Der Beklagten-Vertreter rügte den im Termin zur mündlichen Verhandlung überreichten Schriftsatz des Klägervertreters als "verspätet". Die Reaktion des Richters: "Sie benötigen eine Schriftsatzfrist?" Die Antwort: "Nein, ich rüge ausdrücklich Verspätung." Der Richter daraufhin: "Reiche...mehr

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FF 05/2008, Zeitliche Befri... / 2 Anmerkung

Die vorab dargestellte Entscheidung des saarländischen Oberlandesgerichts ist in mehrfacher Hinsicht von besonderer Bedeutung. Ein wesentlicher Streitpunkt der geführten gerichtlichen Auseinandersetzung waren die unterschiedlichen Auffassungen der Parteien zu der Frage, inwieweit die Bekl. sich durch ein außergerichtliches Schreiben vom 7.9.1999 zur Reduzierung der Höhe des n...mehr

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FF 10/2009, Ehesachen (und ... / 2. Der Folgesachenantrag

Der Folgesachenantrag ist durch das 1. EheRG neu eingeführt und durch das FamFG modifiziert worden. Erforderlich für das Vorliegen einer Folgesache ist, dass es sich hierbei um eine andere Familiensache handelt, die von ihrem Gegenstand her eine Entscheidung gerade für den Fall der Scheidung erlaubt. In Betracht kommen nur die enumerativ abschließend aufgezählten Folgesachen ...mehr

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FF 02/2008, Die Abänderung ... / c) Vertrauensschutz

Die Abänderung muss dem Gegner unter Berücksichtigung seines Vertrauens in die getroffene Regelung zumutbar sein. Dies bedeutet, dass das Vertrauen der anderen Partei in den Bestand der Regelung gegen das Interesse an der Anpassung an die neue Rechtslage abzuwägen ist. Dies gilt insbesondere, wenn die Unterhaltsvereinbarung Teil einer Gesamtregelung ist, die auch andere Gege...mehr

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FF 02/2009, Inhaltskontroll... / 3 Anmerkung

Der Entscheidung ist im Wesentlichen zuzustimmen. 1) Es ist richtig, auch zugunsten des auf Unterhalt in Anspruch genommenen Ehegatten eine Inhaltskontrolle vorzunehmen. Das ergibt sich schon daraus, dass die Feststellung der Sittenwidrigkeit einer unzumutbaren Lastenverteilung in der Ehe begegnen soll, eine solche kann aber sowohl hinsichtlich des Unterhaltbegehrenden als au...mehr

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FF 02/2009, Die Rechtsschut... / b)

Was sind nun "rechtliche Interessen aus dem Bereich des Familien- und Erbrechts"? Harbauer (7. Aufl. 2004, § 4 Rn 82) definiert den Begriff wie folgt: Zitat "Familienrecht ist die Gesamtheit der staatlichen Rechtsnormen, welche die rechtlichen Beziehungen der Mitglieder der Familie zueinander und zu Dritten regeln, insbesondere das Recht der Ehe in ihren personenrechtlichen und...mehr

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FF 05/2008, Übergangsfrist ... / Aus den Gründen

Gründe: III. Nachehelicher Unterhalt Die Entscheidung beruht auf §§ 1573 Abs. 2, 1578, 1578b BGB. Grundsätzlich hat die Antragstellerin Anspruch auf Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 2 BGB. Ihre Einkünfte aus einer angemessenen Tätigkeit reichen zur Deckung des vollen Unterhalts i.S.v. § 1578 BGB nicht aus. Dieser bemisst sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen. Bis zu...mehr

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FF 06/2009, Abänderungsklag... / 3. Abänderungsklage als einheitlicher Rechtsbehelf

Ein Zwang zur Abänderungsklage ist durch das Interesse an einem einheitlichen Rechtsbehelf bei allen Unterhaltsrententiteln gerechtfertigt. Der Gesetzgeber hat die Jugendamtsurkunde geschaffen, um eine einfache und kostenlose Titulierung des Kindesunterhalts unter der sachkundigen Mitwirkung des Jugendamts zu ermöglichen. Ziel ist die Titulierung des gesetzlich geschuldeten ...mehr

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FF 02/2011, Das unterhaltsr... / Bar- und Betreuungsunterhalt

Das gesetzliche Unterhaltsrecht war in seiner ursprünglichen Fassung völlig und ist auch heute noch weitgehend auf Geldleistungen ausgerichtet, im allgemeinen Sprachgebrauch als Barunterhalt bezeichnet. Die monatlich zahlbare Geldrente ist die Regelform der Unterhaltsleistung (§§ 1612 Abs. 1 S. 1, 1585 Abs. 1 S. 1 und 2 BGB). Dadurch soll dem Unterhaltsgläubiger eine vom Sch...mehr

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FF 01/2008, Das neue Unterh... / I. Die Genese der Unterhaltsrechtsreform

Die gesellschaftliche Realität von Ehe und Familie hat sich in den vergangenen Jahren, vor allem in den urbanen Ballungsräumen, erheblich verändert. Vor diesem Hintergrund haben sich neue Herausforderungen und Zielsetzungen für den Gesetzgeber ergeben. Das Unterhaltsrecht ist als Teil des Familienrechts seit 1900 im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert. Seit den späten 1960er Ja...mehr

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FF 01/2009, Aktuelle Stunde: Werkstatt BGH

Dr. Meo-Micaela Hahne Ein Highlight der diesjährigen Herbsttagung war zweifellos die Veranstaltung mit Frau Dr. Hahne am Samstagmorgen. Frau Dr. Hahne machte erstaunlich offen deutlich, wie schwierig die Umsetzung der Unterhaltsrechtsreform in einzelnen Entscheidungen sei. Frau Dr. Hahne beschäftigte sich auch nicht so sehr mit den Fragen der ehelichen Lebensverhältnisse, da di...mehr

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FF 02/2011, Rechtsprechung ... / Ehegattenunterhalt

Die zur Auslegung des § 1578 Abs. 1 S. 1 BGB entwickelte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den "wandelbaren ehelichen Lebensverhältnissen" unter Anwendung der Berechnungsmethode der sogenannten Dreiteilung löst sich von dem Konzept des Gesetzgebers zur Berechnung des nachehelichen Unterhalts und ersetzt es durch ein eigenes Modell. Mit diesem Systemwechsel überschreit...mehr

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FF 03/2011, Verwirkung des ... / 1 Gründe:

Die Berufung der Beklagten ist gem. § 522 Abs. 2 ZPO durch Beschluss zurückzuweisen. Das Rechtsmittel bietet keine Aussicht auf Erfolg (§ 522 Abs. 2 Nr. 1 ZPO). Zu Recht hat das AG auf die Klage des Klägers den von den Parteien beim AG - Familiengericht - Eschwege am 26.4.2007 geschlossenen Vergleich dahingehend abgeändert, dass der Kläger der Beklagten bereits ab März 2009 k...mehr

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FF 01/2011, Konkrete Bedarf... / 2 Anmerkung

Die Ausführungen des BGH zur konkreten Ermittlung des Ehegattenunterhaltsbedarfs, der sich an dem während des ehelichen Zusammenlebens gepflegten Lebensstandard orientiert, bieten auf den ersten Blick nichts Neues. Der BGH bestätigt nämlich seine eigene sowie die ihr folgende Rechtsprechung der Oberlandesgerichte, wobei Unterschiede lediglich insoweit bestehen, ab welcher Ei...mehr

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zfs 05/2009, Ausarbeitung e... / Aus den Gründen

Aus den Gründen: „… [7] a) Die Einigungsgebühr soll die frühere Vergleichsgebühr des § 23 BRAGO ersetzen und gleichzeitig inhaltlich erweitern. Während die Vergleichsgebühr des § 23 BRAGO durch Verweisung auf § 779 BGB ein gegenseitiges Nachgeben vorausgesetzt hat, soll die Einigungsgebühr jegliche vertragliche Beilegung eines Streits der Parteien honorieren. Durch den Wegfa...mehr

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zfs 12/2008, 2,5 Geschäftsg... / Leitsatz

Die Berechnung einer 2,5 Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG für die Regulierung eines Verkehrsunfalls, bei dem drei Familienmitglieder des Auftraggebers zu Tode gekommen sind und bei dem Schmerzensgeld-, Haushaltsführungs- und Unterhaltsansprüche zu ermitteln und geltend zu machen waren, ist nicht unbillig. (Leitsatz des Bearbeiters) LG Zweibrücken, Urt. v. 11.4.2008 – 1 O 6...mehr

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ZErb 02/2008, Leistungen an... / Leitsatz

1. Bei vorbehaltenem Totalnießbrauch liegt keine Vermögensübergabe iSd § 10 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1 EStG vor. 2. Es besteht keine Bindung des Gerichts an eine Norm interpretierende Verwaltungsanweisung. 3. Leistungen an die Schwester sind nicht aus sittlichen Gründen zwangsläufig, wenn deren Unterhalt durch Unterhaltsansprüche an den Vater und ggf. durch Sozialleistungen sicher...mehr

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FF 05/2008, Münchener Anwaltshandbuch Familienrecht

Klaus Schnitzler (Hrsg.), 2. Auflage 2008, 1529 Seiten, 108 EUR, Verlag C.H. Beck Nach 5 ½ Jahren ist die zweite Auflage des mit Recht gelobten Werkes erschienen (vgl. Vorbesprechung der 1. Aufl. z.B. bei Brudermüller, FamRZ 2003, 145). Um es vorweg zu sagen: Auch die 2. Auflage verdient Lob und Anerkennung, gerade weil sie die Unterhaltsrechtsreform in der Kürze der Zeit se...mehr

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FF 04/2011, Stellungnahme d... / 1. Parameter des Unterhaltsrechts

Das Unterhaltsrecht des BGB beruht auf drei im Gesetz verankerten Elementen: Dieses Prinzip liegt einheitlich allen Unterhaltsansprüchen zugrunde. Für den Anspruch auf nachehelichen Unterhalt ist es in den §§ 1578, 1577 und 1581 BGB gesetzlich normiert.mehr

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AGS 02/2009, Einheitlicher ... / 2 Aus den Gründen

Für die Festsetzung der Gebühren für die Beratungshilfe eines Rechtsanwaltes ist nach §§ 44, 55 RVG der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle zuständig. Gegen diese Entscheidung ist nach § 56 RVG die Erinnerung der Staatskasse oder des Rechtsanwaltes zulässig. Über diese Erinnerung entscheidet der Rechtspfleger als Gericht des ersten Rechtszuges, weil Festsetzungsverfahren im Ra...mehr

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FF 09/2009, Überblick über ... / 5. Kosten

Der Umfang des Erfolgs des Begrenzungsverlangens kann die Kostenquote beeinflussen. Dies gilt erst recht, wenn bei unstreitiger Höhe des Unterhaltsanspruchs die Rechtsverteidigung oder ein Rechtsmittel nur auf die Begrenzungsregelungen gestützt wird. dazu AG Ratingen FF 2009, 85; auch OLG Hamm, Urt. v. 21.11.2008 – II-7 UF 83/08, ZFE 2009, 235, 236 Diese Rechtsprechung hat auc...mehr

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FF 09/2011, Die einstweilig... / I. Einstweilige Anordnung vor der Geburt eines Kindes, § 247 FamFG

Das Verfahren nach § 247 FamFG steht für die aus Anlass der Geburt eines nichtehelichen Kindes begründeten Unterhaltsansprüche §§ 1615l BGB, 1615m BGB zur Verfügung.mehr

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FF 09/2008, Immer noch mehr... / 7. Internats- oder Privatschulkosten als berufsbedingter Aufwand?

Ein sachlicher Grund für die Unterbringung des Kindes in einem Internat oder einer privaten (Ganztags-)Schule kann nicht nur in der Person des Kindes, sondern auch des betreuenden Elternteils liegen. Dies ist etwa dann der Fall, wenn ihm hierdurch die Berufsausübung ermöglicht wird. Nach der Begründung des Gesetzes zur Änderung des Unterhaltsrechts (UÄndG)[60] sind die Kosten...mehr

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AGS 07/2009, Gebührenerhöhu... / Leitsatz

Es liegen auch dann mehrere Auftraggeber i.S.d. Nr. 1008 VV vor, wenn der Anwalt von der noch nicht geschiedenen Ehefrau sowie ihren Kindern mit der Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen beauftragt wird. Die Geschäftsgebühr der Nr. 2503 VV erhöht sich dann um 30 % je weiterem Auftraggeber. AG Heidenheim, Beschl. v. 24.3.2009 – GR 952/08 Bmehr

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FF 12/2009, Familienrecht 3.0

Jochem Schausten Werner Schwamb, Richter am OLG Frankfurt am Main, verglich zuletzt auf einer Tagung zum neuen Familienverfahrensgesetz die aktuellen Reformen im Familienrecht mit der Eherechtsreform aus dem Jahr 1977. Dabei kam er zu dem Schluss: "Die jetzigen Reformen sind umfassender und einschneidender als die Eherechtsreform jemals war." Mangels der altersbedingt fehlende...mehr

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FF 07_08/2008, Praxisproble... / h) Titel: Urteil § 323 ZPO

Die Abänderung eines Urteils über den Unterhalt kann nur für die Zukunft erfolgen, also für den Zeitraum ab förmlicher Zustellung der Änderungsklage (§ 323 Abs. 3 Satz 1 ZPO). Die formlose Übersendung einer Klageschrift oder eines Prozesskostenhilfegesuch reicht nicht aus zur Begründung der Rechtshängigkeit. Die Ansicht, dass die Übersendung eines PKH-Antrages genüge,[116] h...mehr

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AGS 08/2011, Keine Verweisu... / Leitsatz

Wenn bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen ein Vergleichsvorschlag der Gegenseite zu prüfen ist, liegt kein einfach gelagerter Fall mehr vor, der es rechtfertigen könnte, eine Beratung durch das Jugendamt gem. § 18 Abs. 1 Nr. 1 SGB VIII als andere zumutbare Möglichkeit für eine Hilfe i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 2 BerHG anzusehen. AG Halle (Saale), Beschl. v. 3.6.2011 – 10...mehr

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AGS 03/2009, Mitwirkung an ... / 1 Aus den Gründen

Das Rechtsmittel hat Erfolg. I. Das Berufungsgericht hat ausgeführt, eine Einigungsgebühr gem. Nr. 1000 VV stehe der Klägerin nicht zu. Diese Gebühr setze die Mitwirkung beim Abschluss eines Vertrages voraus, durch welchen der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis beseitigt werde. Hieran fehle es. Die Klägerin habe mit der Fertigung des Entwurfs...mehr

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FF 09/2009, Überblick über ... / 7. Prozesskostenhilfe

Ob und unter welchen Voraussetzungen nacheheliche Unterhaltsansprüche nach § 1578b BGB herabgesetzt oder begrenzt werden können, ist einer abschließenden Entscheidung im summarischen Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren nicht zugänglich. Es handelt sich um höchstrichterlich noch nicht abschließend geklärte Rechtsfragen. OLG Düsseldorf FamRZ 2009, 530 (nur LS); ebenso zur Frage...mehr

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FF 07/2009, Das Vereinfacht... / 3. Antragsgegner

Antragsgegner kann immer nur ein Elternteil bzw. beide Elternteile sein.[32] Für Unterhaltsansprüche gegen andere Unterhaltspflichtige, z.B. gegen sonstige Verwandte, die im Wege der Ersatzhaftung nach § 1607 Abs. 1 BGB in Anspruch genommen werden, ist dieses summarische Verfahren nicht vorgesehen.[33]mehr

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FF 02/2011, Auskunft zum Fa... / Leitsatz

Aus der Verpflichtung der Ehegatten zur ehelichen Lebensgemeinschaft folgt ihr wechselseitiger Anspruch, sich über die für die Höhe des Familienunterhalts maßgeblichen finanziellen Verhältnisse zu informieren. Geschuldet wird die Erteilung von Auskunft in einer Weise, wie sie zur Feststellung des Unterhaltsanspruchs erforderlich ist. Die Vorlage von Belegen kann nicht verlan...mehr

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FF 11/2009, Rechtsprechung ... / Verfahrensrecht

Die Verwirkung des Unterhaltsanspruchs kann im vereinfachten Verfahren nicht als Einwand i.S.v. § 648 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ZPO (§ 252 Abs. a S. 1 Nr. 2 FamFG) geltend gemacht werden (KG, Beschl. v. 23.6.2009 – 18 WF 140/09, FamRB 2009, 306 [Giers]).mehr

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FF 01/2009, Rechtsprechung kompakt

Ehegattenunterhalt Bei der Bemessung des Unterhaltsbedarfs eines geschiedenen Ehegatten nach den ehelichen Lebensverhältnissen ist sowohl der Unterhaltsbedarf eines vom Unterhaltspflichtigen nach der Scheidung adoptierten Kindes als auch der seines neuen Ehegatten zu berücksichtigen (BGH, Urt. v. 1.10.2008 – XII ZR 62/07, FamRZ 2009, 23 m. Anm. Norpoth). Von einem Elternteil, ...mehr

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FoVo 11/2009, Der Antrag au... / 1 I. Der Fall

Hier gelten die Pfändungsfreigrenzen nicht Vollstreckt der Gläubiger wegen laufenden und höchstens einjährig rückständigen Unterhaltsansprüchen, kann der Schuldner für sich nicht die Pfändungsfreigrenzen des § 850c ZPO in Anspruch nehmen, sondern muss sich mit dem notwendigen Unterhalt begnügen, § 850d ZPO. Gleiches gilt, wenn der Gläubiger dem Vollstreckungsgericht nachweise...mehr

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FF 12/2009, Drittelmethode ... / Leitsatz

Es bestehen Bedenken dagegen, in Fällen des Zusammentreffens des Unterhaltsanspruchs eines geschiedenen Ehegatten mit dem eines mit dem Unterhaltspflichtigen in intakter Ehe zusammenlebenden Ehegatten, diesem bei der Bedarfsbemessung im Wege der Drittelmethode ein fiktives Einkommen zuzurechnen, wenn er auf Grund der mit dem Unterhaltspflichtigen vereinbarten Rollenverteilun...mehr

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FF 12/2010, Handlungsbedarf... / 1.

a) Die geänderte Rangregelung des § 1609 BGB, durch die u.a. die Stärkung des Kindeswohls erreicht werden soll, sieht vor, dass minderjährige unverheiratete Kinder und privilegierte volljährige Kinder den ersten Rang einnehmen. Damit kommt den Unterhaltsansprüchen dieser Kinder, gleichgültig ob sie aus einer Ehe stammen oder aus einer nichtehelichen Beziehung hervorgegangen ...mehr

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FF 02/2008, In den nächsten Ausgaben

Balloff: "Vom Gehilfen zum Vermittler?" – Die Rolle des Sachverständigen im Verfahren Bömelburg: Das Schicksal von Unterhaltsansprüchen … (§ 1578b BGB) Clausius: Neues zum Karrieresprung – zwei obergerichtliche Entscheidungen im Vergleich Finke: Cochemer Modell – ein Zukunftsmodell? Friedrich: Patientenautonomie am Lebensende Hauß: Elternunterhalt Offermann-Burckart: Wahrnehmung w...mehr

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FF 01/2008, In den nächsten Ausgaben

Bömelburg: Das Schicksal von Unterhaltsansprüchen … (§ 1578b BGB) Clausius: Neues zum Karrieresprung – zwei obergerichtliche Entscheidungen im Vergleich Graba: Die Abänderung von Unterhaltstiteln und Unterhaltsvereinbarungen nach dem UÄndG 2007 Finke: Cochemer Modell – ein Zukunftsmodell? Friederici: Verfahren vor einem (Familien-)Schiedsgericht Friedrich: Patientenautonomie am L...mehr

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AGkompakt 02/2009, Erhöhte ... / III. Der Praxistipp

Rechtsprechung ist einheitlich Dies ist inzwischen einhellig gefestigte Rechtsprechung, auch wenn die Urkundsbeamten dies nicht gerne zur Kenntnis nehmen: KG AGS 2007, 466 = KGR 2007, 703 = Rpfleger 2007, 553 = JurBüro 2007, 543 = RVGreport 2007, 299 = NJ 2008, 83, OLG Nürnberg FamRZ 2007, 844 = OLGR 2007, 686, OLG Oldenburg AGS 2007, 45 = OLGR 2007, 164 = JurBüro 2007, 140 = NJ...mehr