Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmen

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Anhang nach HGB / 3.1.1.1 Anlagevermögen

Rz. 123 Darstellung des Anlagespiegels (§ 284 Abs. 3 Sätze 1- 3 HGB) Das Gesetz verlangt, dass im Anhang die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens darzustellen ist.[1] Darüber hinaus sind zu den Abschreibungen des Geschäftsjahrs gesondert die folgenden Angaben zu machen:[2] die Abschreibungen in ihrer gesamten Höhe zu Beginn und Ende des Geschäftsjahrs, die im Lau...mehr

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Realteilung / 8.1.2 Keine Sperrfrist bei Übertragung von Betrieben, Teilbetrieben oder Mitunternehmeranteilen

Bei einer Realteilung durch Übertragung von Betrieben, Teilbetrieben oder Mitunternehmeranteilen bzw. Mitunternehmerteilanteilen ist die Sperrfrist unbeachtlich.[1] Es erfolgt in diesem Fall keine Nachversteuerung, auch wenn innerhalb der Sperrfrist Veräußerungen – auch einzelner Wirtschaftsgüter – erfolgen. Es ist jedoch § 16 Abs. 5 EStG zu beachten. Praxis-Beispiel Veräußer...mehr

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Anhang nach HGB / 2.2.1.2 Bewertungsmethoden

Rz. 58 Allgemeines Unter Bewertungsmethode, einschließlich der Abschreibungsmethoden,[1] im Sinne des Gesetzes ist jedes planmäßige, definierte Verfahren zur Ermittlung eines Wertansatzes zu verstehen.[2] Der Begriff "Bewertungsmethode" umfasst 2 Bereiche, die beide der Angabepflicht unterliegen: Zunächst einmal geht es um die im Gesetz ausdrücklich genannten Bewertungswahlrech...mehr

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Anhang nach HGB / 3.1.2.5 Haftungsverhältnisse

Rz. 171 Gemäß § 268 Abs. 7 HGB sind die in § 251 HGB bezeichneten Haftungsverhältnisse jeweils gesondert im Anhang unter Angabe der gewährten Pfandrechte und sonstigen Sicherheiten anzugeben; bestehen solche Verpflichtungen betreffend die Altersversorgung und Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen oder assoziierten Unternehmen, so sind sie gesondert anzugeben. Rz....mehr

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CSRD-Umsetzungsgesetz: Über... / 8 Erstanwendungszeitpunkte der Regelungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach dem EGHGB

Infographic Infographic Im EGHGB sollen die verschiedenen Zeitpunkte der Anwendung für die unterschiedlichen Unternehmensklassen festgeschrieben werden. Im Ergebnis: Bereits 2024 sollten die neuen Berichterstattungserfordernisse von den schon bislang nach den § 289b und § 315b HGB verpflichteten großen kapitalmarktorientierten Unternehmen/Konzernen mit im Jahresdurchschnitt meh...mehr

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Anhang nach HGB / 1.3.5 Übersicht über die gesetzlichen Angabepflichten

Rz. 16 In der folgenden Übersicht sind die von allen Kapitalgesellschaften und Kapitalgesellschaften & Co. vorzunehmenden Angaben mit "KMG" (K = kleine, M = mittelgroße und G = große Kapitalgesellschaft), die nur von mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften (und entsprechend großen Kapitalgesellschaften & Co.) vorzunehmenden Angaben mit "MG" und die nur von großen Kapit...mehr

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CSRD-Umsetzungsgesetz: Über... / 1 CSRD-Umsetzungsgesetz: Gesetzgebungsverfahren und Zielsetzung

Erst am 22.3.2024 hat das BMJ den RefE eines Gesetzes zur Umsetzung der Corporate Sustainabillity Reporting Directive (CSRD), Richtlinie (EU) 2022/2464, des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14.12.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unterneh...mehr

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CSRD-Umsetzungsgesetz: Über... / 9 Änderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes

Mit der Einführung von Nachhaltigkeitsberichten als Teil des Lageberichts soll auch das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) bezüglich des gesonderten Sorgfaltspflichtenberichts nach § 10 Abs. 2 LkSG geändert werden. Konkret ist vorgesehen, dass, um die Dopplung der Berichterstattung zu vermeiden, der Sorgfaltspflichtenbericht entfallen kann, wenn ein pflichtgemäßer o...mehr

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CSRD-Umsetzungsgesetz: Über... / 11 Ausblick zum CSRD-Umsetzungsgesetz

Im weiteren Gesetzgebungsverfahren scheinen, wie auch die Sachverständigenbefragungen grundsätzlich ergeben haben, nunmehr kaum noch inhaltliche Änderungen zu erwarten zu sein, auch nicht bezüglich der zur Prüfung zugelassenen Personen, auch wenn dies ein relevantes und noch strittiges Mitgliedstaatenwahlrecht ist. Ansonsten hat der Gesetzgeber bei der Umsetzung der CSRD kau...mehr

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Anhang nach HGB / 2.1.3 Angaben zu den Darstellungs- und Gliederungsgrundsätzen

Rz. 42 Die Stetigkeit der Jahresabschlüsse ist ein wichtiges Ziel des Bilanzrechts. Die Stetigkeit umfasst im Einzelnen Bezeichnungs-, Gliederungs- und Ausweisstetigkeit. Dem Bilanzleser soll dadurch der Vergleich der Jahresabschlüsse des Unternehmens im Zeitablauf erleichtert werden. Veränderungen bei den einzelnen Abschlussposten sollen nach Möglichkeit ausschließlich auf ...mehr

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Anhang nach HGB / 1.3.4 Größenabhängige und sachliche Erleichterungen

Rz. 14 Große Kapitalgesellschaften (einschließlich große Kapitalgesellschaften & Co.) i. S. d. § 267 Abs. 3 HGB haben die gesetzlichen Angabepflichten grundsätzlich in vollem Umfang zu erfüllen. Für diese können allenfalls Schutzklauseln nach § 286 HGB zur Anwendung kommen (vgl. Rz. 15). Rz. 14a Kleine (§ 267 Abs. 1 HGB) und mittelgroße (§ 267 Abs. 2 HGB) Kapitalgesellschafte...mehr

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Anhang nach HGB / 3.1.2.3 Verbindlichkeiten

Rz. 161 Angaben zu antizipativen Verbindlichkeiten (§ 268 Abs. 5 Satz 3 HGB) Werden unter den Verbindlichkeiten Posten ausgewiesen, die erst nach dem Bilanzstichtag rechtlich entstehen (antizipative Verbindlichkeiten) und die einen größeren Umfang haben, so müssen im Anhang mittelgroßer und großer Kapitalgesellschaften dazu Erläuterungen vorgenommen werden. Kleine Kapitalgese...mehr

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ABC der immateriellen Wirts... / Gewinnaussichten

Gewinnaussichten sind regelmäßig Teil des Geschäfts- oder Firmenwerts.[1] Beziehen sie sich auf schwebende Geschäfte, können sie ausnahmsweise mit dem entgeltlichen Eintritt in bestehende schwebende Verträge als immaterielles Wirtschaftsgut in Erscheinung treten. Das gilt unabhängig davon, ob sie Einzel- oder Dauerschuldverhältnisse betreffen und ob der Eintritt einzeln oder...mehr

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Anhang nach HGB / 2.2.1.3 Zusatzangaben zu den Bewertungsmethoden

Rz. 89 Das HGB enthält für den Anhang eine Reihe von Angabepflichten zu speziellen Bewertungsfragen. Grundsätzlich gehören auch diese Angaben zur Erläuterung der Bewertungsmethoden gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB. Die z. T. im Anschluss an die Richtlinie 2013/34/EU erfolgte ausdrückliche gesetzliche Nennung soll sicherstellen, dass die betreffenden Angaben erfolgen und nicht et...mehr

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Anhang nach HGB / 2.2.2.3 Angaben zu Abweichungen von Bewertungsmethoden

Rz. 113 Abweichungen von Bewertungsmethoden resultieren hauptsächlich aus Abweichungen vom Grundsatz der Bewertungsstetigkeit in § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB (zeitliche Abweichungen von den Bewertungsmethoden, die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewendet wurden) und daneben aus Abweichungen von den allgemeinen Bewertungsgrundsätzen des § 252 Abs. 1 Nrn. 1–5 HGB (Regelabwe...mehr

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CSRD-Umsetzungsgesetz: Über... / 4 Regelung der notwendigen Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts

Die Regelungen der Prüfung ab § 316 HGB sollen künftig zweigeteilt werden in die Prüfung des Abschlusses und die Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts, weshalb hier viele neue Paragrafen eingefügt werden müssen. Zur klaren Trennung wird auch sprachlich nun stets von "Abschlussprüfer", "Abschlussprüfungsbericht" u. s. w. statt nur "Prüfung" gesprochen. Die Abschlussprüfung soll...mehr

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Anhang nach HGB / 1.1 Rechtsgrundlagen und Geltungsbereich

Rz. 1 Der Jahresabschluss aller Kaufleute besteht gemäß § 242 Abs. 3 HGB aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung. Grundsätzlich alle Kapitalgesellschaften und Kapitalgesellschaften & Co. haben nach § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB den Jahresabschluss um einen Anhang zu erweitern. Eine Ausnahme besteht für Kleinstkapitalgesellschaften (einschließlich Kleinstkapitalgesellsch...mehr

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Anhang nach HGB / 4.5 Mutterunternehmen der Gesellschaft

Rz. 233 Ist die berichtspflichtige Kapitalgesellschaft als Tochterunternehmen in einen Konzern eingebunden, so hat sie gemäß § 285 Nr. 14 und Nr. 14a HGB folgende Angaben vorzunehmen: Name und Sitz des Mutterunternehmens, das den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen aufstellt, sowie der Ort, wo dieser Konzernabschluss erhältlich ist (§ 285 Nr. 14 HGB); Name u...mehr

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Anhang nach HGB / 4.12 Angabe der Gründe für die unterlassene Bildung eines Prüfungsausschusses bei Emittenten von Asset Backed Securities

Rz. 247g Das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz – FISG) führte zur Aufnahme einer Begründungspflicht im Anhang, falls bei Unternehmen von öffentlichem Interesse, deren ausschließlicher Zweck in der Ausgabe von Wertpapieren im Sinne des § 2 Abs. 1 WpHG besteht, die durch Vermögensgegenstände besichert sind (vgl. § 324 Abs. 1 S...mehr

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Anhang nach HGB / 3.2.1.1 Umsatzerlöse

Rz. 179 § 285 Nr. 4 HGB verlangt im Anhang Angaben über die Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen sowie nach geografisch bestimmten Märkten, soweit sich, unter Berücksichtigung der Organisation des Verkaufs, der Vermietung oder Verpachtung von Produkten und der Erbringung von Dienstleistungen, die Tätigkeitsbereiche und geographisch bestimmten Märkte untere...mehr

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Anhang nach HGB / 3.2.2.5 Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung

Rz. 205 Trotz der Abschaffung des Ausweises von Aufwendungen als "Außerordentliche Aufwendungen" im GuV-Rechnungsschema des § 275 Abs. 2, 3 HGB durch das BilRUG sind nach § 285 Nr. 31 HGB jeweils der Betrag und die Art der einzelnen (Ertrags- oder) Aufwandsposten von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung, soweit die Beträge nicht von untergeordnete...mehr

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Anhang nach HGB / 3.2.1.2 Erträge von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung

Rz. 186 Trotz der Abschaffung des Ausweises von Erträgen als "Außerordentliche Erträge" im GuV-Rechnungsschema des § 275 Abs. 2, 3 HGB durch das BilRUG sind nach § 285 Nr. 31 HGB jeweils der Betrag und die Art der einzelnen Ertrags(- oder Aufwands)posten von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung, soweit die Beträge nicht von untergeordneter Bedeutu...mehr

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CSRD-Umsetzungsgesetz: Über... / 2 Konkrete Berichterstattungspflicht

Zentral in der Umsetzung ist, dass die §§ 289b ff. HGB und §§ 315b ff. HGB neu gefasst werden müssen: Statt der bisherigen nichtfinanziellen Berichterstattung besteht künftig die Verpflichtung zur (Konzern-) Nachhaltigkeitsberichterstattung. Gefordert wird ein Nachhaltigkeitsbericht, in den ESRS wird dieser zwar als Nachhaltigkeitserklärung bezeichnet, doch bleibt der Gesetz...mehr

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Anhang nach HGB / 3.1.1.2 Umlaufvermögen und aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Rz. 135 Angaben zu antizipativen Forderungen (§ 268 Abs. 4 Satz 2 HGB) Werden unter den sonstigen Vermögensgegenständen Posten ausgewiesen, die erst nach dem Bilanzstichtag rechtlich entstehen (antizipative Forderungen) und die einen größeren Umfang haben, so müssen im Anhang mittelgroßer und großer Kapitalgesellschaften dazu Erläuterungen vorgenommen werden. Kleine Kapitalge...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzzeitkonten: Gestaltungs... / 1.1 Zwecke von Ausgleichskonten

Die Führung von Zeitkonten verbreitete sich insbesondere im Zuge der Verringerung der in Tarifverträgen festgelegten Wochenarbeitszeiten. Mit der Unterschreitung einer Wochenarbeitszeit von 40 Stunden bei Beibehaltung einer Betriebszeit auf Basis einer 5-Tage-Woche (Montag bis Freitag) und einer täglichen Arbeitszeitdauer von 8 Stunden als "Standardarbeitstag" kommt es struk...mehr

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Anhang nach HGB / 3.2.2.4 Angaben zum Honoraraufwand für den Abschlussprüfer für im Geschäftsjahr erbrachte Leistungen

Rz. 203 Große Kapitalgesellschaften (einschließlich große Kapitalgesellschaften & Co.) sind nach § 285 Nr. 17 HGB verpflichtet, das von dem Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar anzugeben. Darüber hinaus müssen diese Unternehmen das Honorar, welches im Regelfall unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen wird, aufteilen in Honorare fü...mehr

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ABC der immateriellen Wirts... / Verlagswert

Verlagswert oder Verlagsobjekt ist die einzelne Verlagserscheinung, d. h. das durch einen bestimmten Titel gekennzeichnete "Unternehmen" im verlagsrechtlichen Sinn, das einen selbstständigen Gegenstand des Rechtsverkehrs bildet und als solches rechtlich geschützt ist. Er umfasst den zugehörigen Kundschaftswert, den Organisationswert, den Wert der durch eine Idee geweckten Na...mehr

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ABC der immateriellen Wirts... / Nutzungsrechte

Dingliche oder obligatorische Nutzungsrechte, z. B. Nießbrauchsrechte an einem Grundstück, sind als immaterielle Wirtschaftsgüter zu aktivieren, soweit sie bei entgeltlichem Erwerb eine gesicherte Rechtsposition gewähren und einer Bilanzierung nicht die Grundsätze des schwebenden Vertrags entgegenstehen. Unentgeltlich erworbene Nutzungsrechte sind keine selbstständigen Wirts...mehr

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Anhang nach HGB / 4.4 Übernahme der Funktion eines persönlich haftenden Gesellschafters

Rz. 231 Nach § 285 Nr. 11a HGB hat die berichtende Kapitalgesellschaft (oder auch Kapitalgesellschaft & Co.) sämtliche Unternehmen aufzuführen unter Angabe von Name, Sitz und Rechtsform, deren unbeschränkt haftender Gesellschafter sie ist. Eine unbeschränkte Haftung besteht immer dann, wenn eine Gesellschaft persönlich haftender Gesellschafter (Komplementär) einer Kommanditg...mehr

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Anhang nach HGB / 1.4.2 Form und Gliederung

Rz. 25 Der Anhang muss als solcher gekennzeichnet sein, damit er vom Lagebericht oder einer eventuell anderen Berichterstattung im Rahmen eines Geschäftsberichts unterschieden werden kann.[1] Hierdurch wird erreicht, dass für den Abschlussleser eindeutig erkennbar ist, welche Bestandteile (des Geschäftsberichts) der Jahresabschlussprüfung unterzogen wurden. Rz. 26 Das HGB mac...mehr

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Anhang nach HGB / 3.2.2.2 Personalaufwand

Rz. 193 Angabe des Personalaufwands bei Anwendung des Umsatzkostenverfahrens (§ 285 Nr. 8b HGB) Ebenso (vgl. Rz. 192) ist im Anhang der Personalaufwand des Geschäftsjahrs, gegliedert nach § 275 Abs. 2 Nr. 6 HGB, anzugeben, Unterteilung in Löhne und Gehälter (Nr. 6a GKV) einerseits, in soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung (Nr. 6b GKV) and...mehr

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Anhang nach HGB / 2.2.1.1 Bilanzierungsmethoden

Rz. 53 Nach § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB sind die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzugeben. Unter den Bilanzierungsmethoden, die im Gesetz nicht explizit definiert sind, versteht man allgemein die Entscheidung über die Verfahrensweisen zur Bilanzierung dem Grunde, der Art, dem Umfang und dem Zeitpunkt nach sowie über Gliederungsgrundsätze.[1] Soweit die Abbildun...mehr

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ABC der immateriellen Wirts... / Zusammenfassung

Überblick Zu den immateriellen Wirtschaftsgütern gehören Rechte, rechtsähnliche Werte und sonstige Vorteile. Sie unterscheiden sich von den materiellen Wirtschaftsgütern durch ihre "Unkörperlichkeit". Es handelt sich regelmäßig um "geistige Werte", wie z. B. Ideen, sowie um Rechte, wie z. B. Schutz-, Urheber- oder Lizenzrechte.[1] Als Anlagevermögen sind die immateriellen Wi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Realteilung / 3.2 Echte Realteilung: Auflösung der Personengesellschaft unter Verteilung des Vermögens auf die Mitunternehmer

Unter "echter" Realteilung i. S. d. § 16 Abs. 3 Satz 2 und 3 EStG wird nach neuerem Verständnis des BFH und der Finanzverwaltung[1] die Auflösung der Personengesellschaft unter Auskehrung des Vermögens an die Realteiler verstanden. Da es sich bei der Realteilung um einen Sonderfall der Betriebsaufgabe nach § 16 Abs. 3 Satz 1 EStG handelt, ist bei der echten Realteilung der G...mehr

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Anhang nach HGB / 2.2.2.1 Allgemeines

Rz. 105 § 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB verlangt, dass im Anhang Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angegeben und begründet werden; der Einfluss solcher Abweichungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ist gesondert darzustellen. Diese Angabepflichten müssen von allen zur Aufstellung eines Anhangs verpflichteten Kapitalgesellschaften und Kapitalgesellschaf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Realteilung / 4.1 Zuweisung von betrieblichen Sachgesamtheiten oder Einzelwirtschaftsgütern

Gegenstand einer Realteilung ist grundsätzlich das steuerliche Gesamthandsvermögen der Mitunternehmerschaft. Das Sonderbetriebsvermögen eines Mitunternehmers ist nur insoweit Gegenstand der Realteilung, als es im Rahmen der Realteilung auf einen anderen Mitunternehmer übertragen wird. Ausreichend ist, dass jedenfalls einer der Realteiler eine der ihm zugeteilten Betriebsgrun...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ABC der immateriellen Wirts... / Tonträger

Die in einem Unternehmen der Schallplattenindustrie hergestellten Tonträger sind als immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens nicht zu aktivieren, da sie nicht entgeltlich erworben worden sind.[1] S. a. "Leistungsschutzrechte" und "Urheberrechte/Verwertungsrechte".mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitsbefreiung bei Fortza... / 10 Arbeitsbefreiung kraft Gesetzes

Neben der tariflichen Arbeitsbefreiung nach § 29 TVöD gibt es eine Reihe von spezialgesetzlichen Freistellungsvorschriften des Bundes- und Landesrechts, die der tariflichen Regelung vorgehen. Trifft jedoch das Gesetz keine Aussage über die Entgeltfortzahlung, kann sich ggf. daneben ein Anspruch aus § 29 ergeben, soweit dessen Voraussetzungen erfüllt sind. Im Wesentlichen hand...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzzeitkonten: Gestaltungs... / 2.1 Gleitzeitkonto als "Ampelkonto"

Grundgedanke des Ampelkontos ist die Orientierung der Saldensteuerung an definierten Saldenbandbreiten in Abhängigkeit der Abweichung des individuellen Zeitsaldos von der Nulllinie des Zeitkontos (grüner/gelber/roter Bereich). Diese Bandbreiten werden als "Ampelphasen" bezeichnet und häufig mit den Farben grün, gelb und rot illustriert (Abbildung 1). Die Saldenbandbreiten und...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ABC der immateriellen Wirts... / Belieferungsrechte

Bei Belieferungsrechten handelt es sich um immaterielle Wirtschaftsgüter. Auch wenn sie erst durch den Erwerbsvertrag begründet werden, sind sie zu aktivieren, wenn sich das Entgelt auf den Erwerbsvorgang als solchen bezieht.[1] Hieran fehlt es, wenn lediglich anlässlich des Erwerbs irgendwelche Aufwendungen, wie z. B. für Provisionen, getätigt werden.[2] Bestehen die Beliefe...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ABC der immateriellen Wirts... / Geschäftsbeziehungen/Kundschaft/Kundenstamm

Bezahlt ein Steuerpflichtiger einem Kaufmann, der sein Geschäft aufgibt, lediglich dafür eine Geldsumme, dass dieser ihn in seine bisherigen Geschäftsbeziehungen einführt, ist der Betrag nicht als Geschäftswert, sondern als besonderes immaterielles Wirtschaftsgut "Geschäftsbeziehungen" oder "Kundschaft" zu aktivieren, für das AfA vorzunehmen sind, wenn mit deren Beendigung m...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang nach HGB / 5 Weiterführende Literatur

BMF, Schreiben v. 13.6.2014, IV C 6 – S 2133-b/11/10016 :004, E-Bilanz – Veröffentlichung der Taxonomie 5.3 v. 2. April 2014, BStBl 2014 I S. 886. BMF, Schreiben v. 23.7.2020, IV C 6 – S 2133-b/20/10002:003, E-Bilanz – Veröffentlichung der Taxonomie 6.4 v. 1. April 2020. BMF, Schreiben v. 23.7.2021, IV C 6 – S 2133-b/21/10001:002, E-Bilanz – Veröffentlichung der Taxonomie 6.5 ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
CSRD-Umsetzungsgesetz: Über... / Zusammenfassung

Überblick Nachdem am 16.12.2022 die CSRD im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurde, hätte dieser bis zum 6.7.2024 in nationales Recht umgesetzt werden müssen, was Deutschland versäumt hat. Am 22.3.2024 hat das BMJ erst den RefE für ein CSRD-Umsetzungsgesetz veröffentlicht – ein RegE folgte am 24.7.2024. Am 23.9.2024 fand im Bundestag die erste Lesung statt, am 16.10.2024 eine...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeit: Höchstarbeitsz... / 1 Zweck und Geltungsbereich des Arbeitszeitgesetzes

Der Zweck des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) wird in § 1 ArbZG definiert. Es soll die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer bei der Arbeitszeitgestaltung gewährleisten und die Rahmenbedingungen für flexible Arbeitszeiten verbessern sowie den Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage als "Tage der Arbeitsruhe und seelischen Erhebung" der Arbeitnehmer schütz...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang nach HGB / 1.3.2 Pflichtangaben und Wahlpflichtangaben

Rz. 11 Der Mindestinhalt des Anhangs ergibt sich grundsätzlich aus § 284 Abs. 1 HGB. Dabei unterscheidet das Gesetz 2 Gruppen von Angabepflichten: Pflichtangaben: Es handelt sich um Angaben, die im Anhang und nicht an anderer Stelle im Jahresabschluss gemacht werden dürfen. Im Regelfall können diese Informationen aber auch – aufgrund der Formvorschriften der §§ 266, 275 HGB –...mehr

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Anhang nach HGB / 3.2.2.7 Forschungs- und Entwicklungskosten

Rz. 206 Nach § 285 Nr. 22 HGB sind nur im Fall der Aktivierung nach § 248 Abs. 2 HGB im Anhang der Gesamtbetrag der Forschungs- und Entwicklungskosten des Geschäftsjahres sowie der davon auf selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens entfallende Betrag anzugeben. Rz. 207 Der Gesetzgeber begründet die Angabe der gesamten Forschungs- und Entwicklun...mehr

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ABC der immateriellen Wirts... / Ökopunkte

Ökopunkte sind eine Einheit in behördlichen Bewertungssystemen als ökologische Ausgleichsmaßnahme für Eingriffe in Natur und Umwelt. So muss z. B. ein Unternehmen, das durch ein Bauvorhaben in die Natur eingegriffen hat, einen Ausgleich in Höhe einer bestimmten Anzahl von Ökopunkten erbringen. Jedes Bundesland stellt unterschiedliche Anforderungen an die Bewertung sogenannte...mehr

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Arbeitszeit: Sonn- und Feie... / 2.1 Generell erlaubte Sonn- und Feiertagsbeschäftigung

Im Bereich der generell erlaubten Sonn- und Feiertagsbeschäftigung können folgende "Grundtypen" der Erlaubnistatbestände unterschieden werden. a) Beschäftigung mit "sonn- und feiertagstypischen" Tätigkeiten, die Bestandteil des öffentlichen und kulturellen Lebens gerade (auch) an Sonn- und Feiertagen sind Zu diesen Bereichen gehört die Beschäftigung von Arbeitnehmern: in Gastst...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeit: Höchstarbeitsz... / 5.3 Abweichung von Pausen- und Ruhezeitvorschriften aufgrund tarifvertraglicher Regelung

Unter den Voraussetzungen von § 7 ArbZG (sog. Tariföffnungsklausel) sind die Tarifvertragsparteien berechtigt, Abweichungen von den gesetzlichen Bestimmungen zu Ruhepausen und Ruhezeiten zu vereinbaren. Die Tarifpartner von Schicht- und Verkehrsbetrieben sind nach § 7 Abs. 1 Nr. 2 ArbZG ermächtigt, abweichend von § 4 Satz 2 ArbZG auch kürzere Zeitabschnitte als 15 Minuten als...mehr

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Kurzzeitkonten: Gestaltungs... / 2.4 Jahresarbeitszeitkonto

Der Begriff des Jahresarbeitszeitkontos ist vor allem für Zeitkonten eingeführt worden, in denen eine saisonale Ungleichverteilung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit erforderlich ist. Dabei wird die für einen 12-Monats-Zeitraum als betriebliches "Arbeitszeitjahr" berechnete Arbeitszeit jeweils passend zu den einzelnen Saisonphasen eingeteilt. Im Idealfall hat der Arbei...mehr