Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmen

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 31 Arznei- ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Mit dem 2. SGB V-ÄndG v. 20.12.1991 (BGBl. I S. 2325) ist die ursprünglich auf den 1.1.1992 festgelegte erhöhte Zuzahlungspflicht um 1 ½ Jahre hinausgeschoben und gleichzeitig verringert worden. Eine grundlegende Änderung mit Abkehr von diesem Zahlungssystem hatte das zum 1.1.1993 in Kraft getretene GSG (BGBl. I S. 2266) gebracht. Dadurch wurde erstmals eine einheitlich...mehr

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Sommer, SGB V § 35a Bewertu... / 2.2.5 Sonderregelungen (Abs. 1b bis 1d)

Rz. 26 Der auf der Beschlussempfehlung und dem Bericht des Ausschusses für Gesundheit durch das AMVSG (Rz. 4d) eingeführte Abs. 1b (nach der Änderung durch das GKV-FKG – vgl. Rz. 4h – nun Abs. 1b Satz 3) schafft eine weitere Sonderregelung, die den pharmazeutischen Unternehmer von der Pflicht zur Vorlage von Nachweisen nach Abs. 1 Satz 3 entbindet. Nach Abs. 1b Nr. 1 handelt...mehr

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AGG: Die Merkmale Geschlech... / 3.3 Arbeitsklima

Das Arbeitsklima muss frei von Herabwürdigungen und Erniedrigungen sein. Das AGG erfasst speziell solche, die entweder an eines der Merkmale des § 1 AGG (bspw. Geschlecht und sexuelle Identität) anknüpfen oder sexuelle Belästigungen sind. Für Verstöße seitens der Mitarbeiter haftet der Arbeitgeber, da § 278 BGB ihm das Verhalten der Mitarbeiter zurechnet. Belästigungen i. S. ...mehr

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Sommer, SGB V § 35a Bewertu... / 2.3.3 Anwendungsbegleitende Datenerhebung und Auswertung (Abs. 3b)

Rz. 32b Abs. 3b ist durch das AMVSichG (Rz. 4f) neu eingefügt worden. Nach Satz 1 kann der Gemeinsame Bundesausschuss von pharmazeutischen Unternehmer innerhalb einer angemessenen Frist frühestens mit Wirkung zum Zeitpunkt des erstmaligen Inverkehrbringens (Klarstellung durch das GKV-FKG, vgl. Rz. 4h) zur Erfassung aller Patienten und Patientinnen, die ab diesem Zeitpunkt mi...mehr

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Bilanzanalyse / 4.1 Analyse der Vermögensstruktur

Bei der Untersuchung der Fristigkeit der Vermögenspositionen unterscheidet man nach langfristigem (Anlage-)Vermögen und kurzfristigem (Umlauf-)Vermögen, wobei diese beiden Blöcke weiter nach Laufzeiten untergliedert werden. Aus dem Verhältnis von Anlage- zum Gesamtvermögen oder vom Anlage- zum Umlaufvermögen lassen sich z. B. Rückschlüsse auf die Kostenstruktur ableiten. Ein...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.1 Internetportal auf Ebene des Bundes (Abs. 1)

Rz. 5 Der Bund kann ein Internetportal zur elektronischen Unterstützung der Antragstellung einrichten. Träger des Portals ist der Bund. Für Einrichtung und Betrieb des Portals ist das BMFSFJ zuständig (Abs. 1 Satz 3). Die Verwaltungskompetenz der Elterngeldstellen der Länder, die das BEEG in Auftragsverwaltung ausführen, bleibt unberührt (Abs. 1 Satz 4). Kern des Abs. 1 ist ...mehr

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Sommer, SGB V § 35a Bewertu... / 2.7 Beratung des pharmazeutischen Unternehmers (Abs. 7)

Rz. 40 Die Beratung des pharmazeutischen Unternehmers ist eine durch das AMNOG eingeführte neue Aufgabe. Abs. 7 (vgl. auch § 8 AM-NutzenV) will gewährleisten, dass der pharmazeutische Unternehmer frühzeitig die Möglichkeit einer wissenschaftlichen verfahrenstechnischen Beratung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss erhalten kann. Soweit erforderlich erteilt der Gemeinsame Bun...mehr

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Datenschutz im kollektiven ... / 5 Zentrale Grundsätze für den Umgang mit personenbezogenen Daten

Betriebsvereinbarungen sollten jedenfalls die zentralen Grundsätze der DSGVO für den Umgang mit Daten abbilden bzw. die Betriebsparteien sollten diese als eine erste, noch recht grobkörnige Checkliste für eine datenschutzgerechte Vereinbarung durchgehen. Art. 5 DSGVO gibt folgende Grundsätze für den Umgang mit personenbezogenen Daten vor, die auch für etwaige Verarbeitungen ...mehr

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Datenschutz im kollektiven ... / 3.2 Betriebsvereinbarungen als Erlaubnistatbestand

Eine solche Öffnungsklausel, die es den Mitgliedstaaten ermöglicht, Rechtsgrundlagen zur Verarbeitung personenbezogener Daten zu schaffen, sieht Art. 88 Abs. 1 DSGVO für den Beschäftigungskontext vor.[1] Die Mitgliedstaaten können Erlaubnistatbestände für Datenverarbeitungen im Beschäftigungskontext nach Art. 88 Abs. 1 DSGVO entweder selbst durch entsprechende Gesetzgebung sc...mehr

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Personenbedingte Kündigung:... / 2.4.1 Kündigung als letztes Mittel

Die Kündigung ist letztes Mittel (ultima ratio). Deshalb muss zuerst eine Weiterbeschäftigung an einem freien [1] Arbeitsplatz im Betrieb oder in einem anderen Betrieb des Unternehmens, ggf. auch nach zumutbarer Umschulung oder Fortbildung geprüft werden.[2] Frei sind grundsätzlich nur solche Arbeitsplätze, die im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung unbesetzt sind. Kann der A...mehr

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Betriebsbedingte Kündigung:... / 1.5 Berechtigtes betriebliches Interesse

Der Arbeitgeber darf einzelne Arbeitnehmer, deren Weiterbeschäftigung, insbesondere wegen ihrer Kenntnisse, Fähigkeiten und Leistungen oder zur Sicherung (nicht Schaffung!) einer ausgewogenen Personalstruktur des Betriebs, im berechtigten betrieblichen Interesse liegt[1], von der Sozialauswahl ausnehmen. Trotz u. U. gegebener Vergleichbarkeit nach arbeitsplatzbezogenen Merkm...mehr

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Betriebsbedingte Kündigung:... / 1.2 Auswahlrelevanter Personenkreis

Umfang der zu berücksichtigenden Arbeitnehmer In der betrieblichen Praxis bereitet die Ermittlung des in die soziale Auswahl einzubeziehenden Personenkreises besondere Schwierigkeiten. Während die Weiterbeschäftigungspflicht auf anderen freien Arbeitsplätzen unternehmensbezogen ausgestaltet ist, beschränkt sich die soziale Auswahl auf den jeweiligen Beschäftigungsbetrieb.[1] W...mehr

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Personenbedingte Kündigung:... / 2.4.3 Umschulung und Fortbildungsmaßnahmen

Die Umschulung hat das Ziel, dem Arbeitnehmer die notwendige fachliche Qualifikation für die Ausübung eines anderen Berufs zu vermitteln. Fortbildungsmaßnahmen bezwecken dagegen, den Arbeitnehmer in die Lage zu versetzen, den gestiegenen Anforderungen in seinem Beruf durch die Vermittlung der dafür notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten gerecht zu werden. Der Arbeitgeber muss...mehr

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Personenbedingte Kündigung:... / 1.3 Die Sozialwidrigkeit der Kündigung nach dem KSchG

Das KSchG verlangt vom Arbeitgeber die Rechtfertigung der Kündigungsgründe. Es nennt u. a. in § 1 Abs. 2 KSchG die personenbedingte Kündigung. Zudem kommen nach § 1 Abs. 2 Sätze 2 und 3 KSchG noch die absoluten Gründe der Sozialwidrigkeit in Betracht. Hiernach ist eine Kündigung immer dann sozial ungerechtfertigt, wenn eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit für den Arbeitnehme...mehr

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Personenbedingte Kündigung:... / 2.5 Interessenabwägung

Bei der Interessenabwägung ist zu prüfen, ob der Arbeitgeber die Störung im Arbeitsverhältnis billigerweise hinnehmen muss oder ob die Kündigung aus der Sicht eines verständigen Arbeitgebers als billigenswert und angemessen erscheint. Bei der personenbedingten Kündigung sind nach herrschender Meinung strenge Maßstäbe anzulegen.[1] Schließlich ist dem Arbeitnehmer in der Rege...mehr

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Betriebsbedingte Kündigung:... / 1.3 Soziale Auswahlkriterien

Bei betriebsbedingten Kündigungen ist die Auswahl des zu kündigenden Arbeitnehmers nach § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG nach 4 Kriterien – Dauer der Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und eine etwaige Schwerbehinderung des Arbeitnehmers – zu treffen. Alle 4 Kriterien haben das gleiche Gewicht. Maßgeblich ist die objektive Sachlage. Bei der Berücksichtigung von Un...mehr

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Ordentliche Kündigung: Form... / 3.10 Zugangsvereitelung

Verweigert ein Kündigungsempfänger grundlos die Annahme des Kündigungsschreibens oder vereitelt er wider Treu und Glauben den Zugang einer Kündigung, muss er sich nach § 162 BGB bzw. § 242 BGB so behandeln lassen, als sei ihm das Kündigungsschreiben zugegangen.[1] Vereitelung durch den Arbeitnehmer Der Empfänger einer Kündigung kann sich nach Treu und Glauben nicht auf den ver...mehr

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Betriebsbedingte Kündigung:... / 1.1 Kriterien für die Sozialauswahl

Trotz Vorliegens von dringenden betrieblichen Erfordernissen ist eine Kündigung sozial ungerechtfertigt, wenn der Arbeitgeber bei der Auswahl des Arbeitnehmers die 4 Grunddaten Dauer der Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung des Arbeitnehmers nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt hat.[1] Die Verpflichtung des Arbeitgebers zur soz...mehr

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Personenbedingte Kündigung:... / 2.3 Erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen

Die Gründe in der Person müssen konkrete Auswirkungen auf den Betrieb haben. Es müssen bereits konkrete und erhebliche Störungen eingetreten sein, die im Zeitpunkt der Kündigung noch andauern und wegen des Prognoseprinzips auch künftig zu erwarten sind. So kann die mangelnde Eignung zur deutlich vermehrten und nicht hinnehmbaren Ausschussproduktion, zu laufenden Kundenbeschwe...mehr

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Wiedereinstellungsanspruch ... / 1 Voraussetzungen

Das BAG bejaht den Wiedereinstellungsanspruch nach wirksamer Kündigung. Der Arbeitnehmer hat jedenfalls dann einen Anspruch auf Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses, wenn die Kündigung auf einer Prognose beruht, z. B. Stilllegungsabsicht, und diese Prognose sich noch während des Laufs der Kündigungsfrist als falsch erweist, z. B. weil es noch zu einem Betriebsübergang kommt, u...mehr

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Betriebsbedingte Kündigung:... / 1.4 Auswahlschemata (z. B. Punktesysteme)

Da die Sozialauswahl in § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG auf Betriebszugehörigkeit, Alter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung begrenzt ist, besteht für die Tarifvertragsparteien bzw. für die Betriebsparteien keine Berechtigung zur Festlegung von Kriterien, die bei einer Sozialauswahl Berücksichtigung finden sollen. Zulässig ist jedoch die Vereinbarung eines Punkteschemas, das ...mehr

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Future Skills im BGM / 4 Die Implementierung von Future Skills in Unternehmen

Um Future Skills zu entwickeln und zu fördern, müssen Unternehmen einen ganzheitlichen Ansatz verfolgen. Dies umfasst nicht nur die Auswahl von Mitarbeitern mit den passenden Qualifikationen, sondern auch die Investition in kontinuierliche Schulungs- und Weiterbildungsprogramme. Es ist ebenso wichtig, eine Unternehmenskultur zu schaffen, die Veränderung und Innovation förder...mehr

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Krankheitsbedingte Kündigun... / 4.4.1 Weiterbeschäftigung durch Versetzung

Ist ein Arbeitnehmer auf Dauer krankheitsbedingt nicht mehr in der Lage, die geschuldete Arbeit auf seinem bisherigen Arbeitsplatz zu leisten, so ist er zur Vermeidung einer Kündigung auf einem leidensgerechten Arbeitsplatz im Betrieb oder Unternehmen weiterzubeschäftigen, falls ein solch gleichwertiger oder jedenfalls zumutbarer Arbeitsplatz frei und der Arbeitnehmer für di...mehr

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Future Skills im BGM / 1.1 Technologischer Fortschritt und digitale Transformation

Die digitale Revolution verändert fundamental, wie Geschäfte betrieben werden. Unternehmen müssen sich anpassen, um die Möglichkeiten der Automatisierung, künstlichen Intelligenz und Datenanalyse zu nutzen. Gleichzeitig müssen sie sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter gesund und stressresistent sind, um den Anforderungen der digitalen Transformation gewachsen zu sein.mehr

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Future Skills im BGM / Zusammenfassung

Überblick Die rasante Entwicklung der Technologie, der sich verändernde Arbeitsmarkt und die zunehmende Globalisierung haben eine neue Ära für Unternehmen eingeläutet. Um in dieser sich ständig wandelnden Landschaft erfolgreich zu sein, müssen Unternehmen nicht nur die gegenwärtigen Anforderungen erfüllen, sondern auch auf die zukünftigen Herausforderungen vorbereitet sein. ...mehr

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Future Skills im BGM / 1.2 Talentmanagement und Fachkräftemangel

In einer Welt, in der die Fähigkeiten, die Unternehmen benötigen, sich rapide verändern, kämpfen viele Unternehmen mit einem Mangel an qualifizierten Mitarbeitern. Der Wettbewerb um Fachkräfte mit digitalen Kompetenzen, kreativem Denken und interkulturellen Fähigkeiten wird intensiver. Unternehmen müssen innovative Wege finden, um Talente anzuziehen, zu entwickeln und zu bin...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zwei-Personen-GmbH / 1 Entstehung der Zwei-Personen-GmbH

Die Zwei-Personen-GmbH entsteht durch Gründung einer GmbH durch zwei gleichberechtigte Gesellschafter. Jeder Gesellschafter hält 50 % der GmbH-Anteile, hat 50 % der Stimmrechte und Anspruch auf die Hälfte des ausgeschütteten Gewinns der GmbH. Eine Zwei-Personen-GmbH kann auch nachträglich nach der Gründung entstehen, z. B. wenn zunächst ein Gesellschafter die GmbH allein geg...mehr

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Future Skills im BGM / 1.4 Nachhaltigkeit und soziale Verantwortung

Unternehmen sehen sich verstärkt mit dem Druck konfrontiert, nachhaltige Geschäftspraktiken zu entwickeln und soziale Verantwortung zu übernehmen. Die Herausforderung besteht darin, Nachhaltigkeit nicht nur als Pflicht, sondern als strategische Chance für Wachstum und Reputation zu betrachten. Die Gesundheit der Mitarbeiter ist auch eng mit der Nachhaltigkeit verbunden, da s...mehr

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Future Skills im BGM / 1.5 Globale Unsicherheiten und geopolitische Spannungen

Die politische und wirtschaftliche Unsicherheit auf globaler Ebene wirkt sich direkt auf Unternehmen aus. Unternehmen müssen flexibel sein und Strategien entwickeln, um auf unvorhergesehene globale Ereignisse zu reagieren. In Zeiten globaler Unsicherheit ist die physische und mentale Gesundheit der Mitarbeiter von großer Bedeutung, da sie dazu beiträgt, Resilienz gegenüber S...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Future Skills im BGM / 3 Kernaspekte der Zukunftsführungskompetenzen

Angesichts des dargelegten Überblicks und der umfangreichen Palette an Ansätzen in der Fachliteratur stellt sich nun die Frage, welche Future Skills insbesondere von Führungskräften gefordert werden. Fest steht, dass insbesondere die Digitalisierung und die gegenwärtigen "Polykrisen" völlig neue Anforderungen an Führungskräfte stellen und dazu führen, dass Unternehmen vorwie...mehr

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Future Skills im BGM / 1 Die Dynamik des Arbeitsplatzes im Wandel

Der moderne Arbeitsplatz hat sich erheblich verändert. Automatisierung, künstliche Intelligenz und andere Technologien verändern die Art und Weise, wie Arbeit erledigt wird. Routineaufgaben werden von Maschinen übernommen, während die Fähigkeiten, die menschliche Intelligenz, Kreativität und emotionale Intelligenz erfordern, immer wertvoller werden. In diesem Kontext werden ...mehr

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BGM im Homeoffice: Mobile A... / Zusammenfassung

Überblick Die Arbeitswelt hat sich in den letzten Jahren grundlegend verändert und damit auch die daraus resultierenden Herausforderungen für die Unternehmen. In Kombination mit der zunehmenden Digitalisierung und den veränderten räumlichen Rahmenbedingungen ist mobiles Arbeiten, auch Remote Work, Fernarbeit oder Mobile Office genannt, mittlerweile in vielen Branchen fest et...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Änderungskündigung / 4.1 Kündigungsschutzklage

Das Kündigungsschutzgesetz gilt in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten auch bei Änderungskündigungen.[1] Wird die Kündigungsschutzklage nicht binnen 3 Wochen erhoben, gilt die Änderungskündigung nach § 7 KSchG als von Anfang an wirksam. Eine Änderungskündigung kann sozial gerechtfertigt sein, wenn die vom Arbeitnehmer abgelehnte Änderung der Arbeitsbedingungen entweder du...mehr

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Kündigungsschutz außerhalb ... / 3.1 Verstoß einer Kündigung gegen die guten Sitten

Eine Kündigung kann gegen die guten Sitten verstoßen und deshalb gemäß § 138 BGB nichtig sein. Der Gesetzgeber hat dieses in der Regelung des § 13 Abs. 2 Satz 1 KSchG ausdrücklich anerkannt. An die Sittenwidrigkeit einer Kündigung sind jedoch strenge Anforderungen zu stellen. Eine Sittenwidrigkeit kommt in der Regel erst dann in Betracht, wenn die Kündigung auf einem verwerf...mehr

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BGM im Homeoffice: Mobile A... / 4 Fazit

Corona hat den Stellenwert von Gesundheit in der Gesellschaft und in den Unternehmen noch einmal verstärkt und die Dringlichkeit gesundheitsförderlichen Arbeitens aufgezeigt. Für das betriebliche Gesundheitsmanagement hat das zur Folge, dass klassische Maßnahmen, die auf physische Anwesenheit setzen (wie Gesundheitsscreenings, Gesundheitstage oder Workshops), und weitere kla...mehr

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Future Skills im BGM / 2 Die Kernkompetenzen der Zukunft

Die Entschlüsselung des Terminus "Future Skills" beginnt mit der Suche nach einer geeigneten deutschen Äquivalenz. Im Rahmen dieser Untersuchung tauchen folgende Begriffe auf: (zukünftige) Fertigkeiten, Fähigkeiten, Kompetenzen, Kenntnisse und Qualifikationen.[1] Die fachliche Literatur offeriert jedoch keine homogene Begriffsabgrenzung. In einem Diskussionspapier des Stifte...mehr

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Future Skills im BGM / 5 Fazit

Die Zukunft der Arbeitswelt steht im Zeichen der "Future Skills". Organisationen, die diese Fähigkeiten erkennen, gezielt fördern und in ihre Unternehmenskultur integrieren, erhöhen ihre Anpassungsfähigkeit an zukünftige Herausforderungen. Gesunde Führung und Personalentwicklung spielen eine entscheidende Rolle bei der Entwicklung dieser Fähigkeiten. Kritische Analyse, Kreat...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufsichtsratsvergütung / 2 Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit mit Lohnsteuerabzug

Dem Verbot der Übertragung von Geschäftsführermaßnahmen an den Gesamtaufsichtsrat[1] steht die Übertragung einzelner, fest umrissener Aufgaben auf ein einzelnes Aufsichtsratsmitglied nicht entgegen. Ist ein Aufsichtsratsmitglied auch für das Unternehmen aufgrund besonderer Verträge tätig, handelt es sich bei den Vergütungen u. U. um Arbeitslohn, der dem Lohnsteuerabzug unter...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobiles Arbeiten / 1.3 Abgrenzung zu Heimarbeitern

Heimarbeiter im Sinne des Heimarbeitergesetzes (HAG) ist, wer in selbstgewählter Arbeitsstätte (eigener Wohnung oder selbstgewählter Betriebsstätte) allein oder mit seinen Familienangehörigen im Auftrag von Gewerbetreibenden oder Zwischenmeistern erwerbsmäßig arbeitet, jedoch die Verwertung der Arbeitsergebnisse dem unmittelbar oder mittelbar auftraggebenden Gewerbetreibende...mehr

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Kündigungsschutz außerhalb ... / 3.8 Kündigungsschutz bei Betriebsübergang

Geht ein Betrieb oder ein Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber über, so tritt dieser in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein.[1] Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Arbeitnehmers durch den bisherigen Arbeitgeber oder durch den neuen Inhaber wegen des Übergangs eines Betriebs- oder eine...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobiles Arbeiten / 1 Begriff und Abgrenzungen

Eine gesetzliche Definition für die mobile Arbeit gibt es nicht. Entscheidendes Kriterium ist, dass der Mitarbeiter an wechselnden Orten arbeitet und die Verbindung zum Betrieb per Informations- und Kommunikationstechnik – also über mobile Endgeräte (z. B. Laptop, Tablet, Smartphone) hergestellt wird. Obwohl mobile Arbeit regelmäßig außerhalb des Betriebs ausgeübt wird, ist ...mehr

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Krankheitsbedingte Kündigun... / 4.4.3 Weiterbeschäftigung nach Umschulung und Fortbildungsmaßnahme

Umschulungen und Fortbildungsmaßnahmen kommen im Rahmen einer krankheitsbedingten Beeinträchtigung des Arbeitsverhältnisses nur dann in Betracht, wenn der aktuelle Arbeitsplatz des Arbeitnehmers mitursächlich für die Erkrankung ist und damit gerechnet werden kann, dass der Wechsel auf einen anderen, leidensgerechten Arbeitsplatz zu einer Beendigung, jedenfalls aber zu einer ...mehr

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Krankheitsbedingte Kündigun... / 3 Die Kündigung als Ultima Ratio

Milderes Mittel Die Kündigung des krankheitsbedingt beeinträchtigten Arbeitsverhältnisses kommt nur in Betracht, wenn sie die Ultima Ratio ist, es also kein milderes Mittel zur Behebung der Beeinträchtigung gibt. Ein solches milderes Mittel liegt vor, wenn für den Arbeitnehmer eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit in demselben Betrieb oder in einem anderen Betrieb des Unterneh...mehr

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Krankheitsbedingte Kündigun... / 4.4 Fehlende Weiterbeschäftigungsmöglichkeit

Die Kündigung ist letztes Mittel (Ultima Ratio). Deshalb muss zuerst eine Weiterbeschäftigung an einem freien Arbeitsplatz im Betrieb oder in einem anderen Betrieb des Unternehmens, gegebenenfalls auch nach zumutbarer Umschulung oder Fortbildung geprüft werden. Maßgeblich für die Bewertung, ob mildere Mittel vorliegen, ist der Zugang der Kündigung.[1] 4.4.1 Weiterbeschäftigun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobiles Arbeiten / Zusammenfassung

Begriff Beim mobilen Arbeiten ist der Mitarbeiter nicht an ein festgelegtes häusliches Büro gebunden. Er erbringt seine Arbeitsleistung mobil an selbstbestimmten, typischerweise wechselnden Orten außerhalb des Betriebs (z. B. beim Kunden vor Ort, während der Zugfahrt ...). Für das mobile Arbeiten ist ausschlaggebend, dass die Verbindung zum Betrieb per Informations- und Komm...mehr

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Krankheitsbedingte Kündigun... / 4.6 Interessenabwägung

Bei der Interessenabwägung ist zu prüfen, ob der Arbeitgeber die Störung im Arbeitsverhältnis billigerweise hinnehmen muss oder ob die Kündigung aus der Sicht eines verständigen Arbeitgebers als billigenswert und angemessen erscheint. Bei der krankheitsbedingten Kündigung sind nach herrschender Meinung strenge Maßstäbe anzulegen. Schließlich ist dem Arbeitnehmer in der Regel...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufsichtsratsvergütung / 1 Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit

Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung zu überwachen.[1] Aufsichtsratsvergütungen[2] zählen regelmäßig zu den Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit.[3] Diese Vergütungen unterliegen daher nicht dem Lohnsteuerabzug und werden durch die Veranlagung zur Einkommensteuer erfasst. Daneben unterliegen sie der Umsatzsteuer[4], wobei je nach Höhe der Vergütungen die Kleinuntern...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Änderungskündigung / 1.2 Vorrang der Änderungskündigung vor der Beendigungskündigung

Änderungskündigungen sind zulässig. Sie haben nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Vorrang vor der Beendigungskündigung.[1] Kann ein Arbeitnehmer auf dem bisherigen Arbeitsplatz nicht mehr weiterbeschäftigt werden und kann ein neuer Arbeitsplatz im Rahmen des Direktionsrechts nicht zugewiesen werden, ist der Ausspruch einer Änderungskündigung notwendig, falls die Weite...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobiles Arbeiten / 2 Unfallversicherung

§ 8 Abs. 1 SGB VII definiert die versicherte Tätigkeit als "die den Versicherungsschutz ... begründende Tätigkeit". Was eine solche Tätigkeit ist, wird durch das jeweilige Arbeitsverhältnis bzw. den Arbeitsvertrag, auf dem es beruht, vorgegeben. Dabei ist nicht nur der schriftliche Arbeitsvertrag relevant, sondern auch mündliche Absprachen und praktizierte Arbeitsabläufe prä...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Krankheitsbedingte Kündigun... / 4.5 Betriebliches Eingliederungsmanagement

Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt nach § 167 Abs. 2 SGB IX der Arbeitgeber mit Zustimmung des Arbeitnehmers mit Behinderung gemeinsam mit der betrieblichen Interessenvertretung, gegebenenfalls Schwerbehindertenvertretung, Integrationsamt, gemeinsamen Servicestellen sowie Werks- oder Betriebsärzte...mehr