Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmen

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Rückübertragung wegen des Wechsels des Durchführungsweges

Rn. 172 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Wird die Unterstützungskasse vollständig aufgelöst und das Versorgungsversprechen vom Trägerunternehmen gegen Hingabe des Kassenvermögens übernommen, muss das Unternehmen das rückübertragene Kassenvermögen erfolgswirksam erfassen. So wie die Zuwendungen als BA iRd § 4d EStG abgesetzt werden können, sind gewissermaßen "spiegelbildlich" die R...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.6.3 Gleichzeitige Ausübung anderer Personalfunktionen in verschiedenen Betriebsstätten (§ 6 Absatz 3 BsGaV)

96 Ist eine andere Personalfunktion (d.h. keine Personalfunktion nach § 6 Absatz 1 BsGaV), die in anderen Betriebsstätten ausgeübt wird, von größerer Bedeutung für einen immateriellen Wert als die Personalfunktionen, die in § 6 Absatz 1 Satz 1 BsGaV genannt sind, so ist der immaterielle Wert nach § 6 Absatz 3 BsGaV der Betriebsstätte zuzuordnen, in der die andere Personalfu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 73 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Nach § 4e Abs 2 EStG ist ein BA-Abzug unzulässig, soweit die v Pensionsfonds zugesagten Versorgungsleistungen, wenn sie v Trägerunternehmen unmittelbar erbracht würden, bei diesem nicht betrieblich veranlasst wären. Für die KapGes bedeutet dies, dass sie keinen BA-Abzug für solche Beiträge beanspruchen kann, die der Finanzierung von Pensions...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 4.1 Inhaltliche Regelungen in § 1 Absatz 4 AStG, die in Wirtschaftsjahren gelten, die nach dem 31. Dezember 2012 beginnen

435 In § 1 Absatz 4 Satz 1 AStG ist definiert, dass eine Geschäftsbeziehung i.S.d. Vorschrift einzelne oder mehrere zusammenhängende wirtschaftliche Vorgänge (Geschäftsvorfälle) beinhaltet. Auf das Vorliegen einer schuldrechtlichen Beziehung (§ 1 Absatz 5 AStG a.F.) wird nicht mehr abgestellt, insbesondere auch weil schuldrechtliche Beziehungen zwischen einer Betriebsstätte...mehr

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§ 4 Baurecht / A. Muster: Mängelansprüche (Bauherr)

Rz. 1 Muster 4.1: Mängelansprüche (Bauherr) Muster 4.1: Mängelansprüche (Bauherr) _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Um als Bauherr (= Auftraggeber) gegenüber dem Unternehmer (= Auftragnehmer) Ansprüche wegen Mängeln an der erbrachten Leistung geltend machen zu können, sind folgende Gesichtspunkte zu klären: 1. Wer ist mein Ve...mehr

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AGS 09/2023, Mittelgebühr i... / IV. Umsatzsteuer

Schließlich war dem Betroffenen auch die beantragte Umsatzsteuer zu erstatten. Für die Frage, ob einem Freigesprochenen die von seinem Verteidiger in Rechnung gestellte Umsatzsteuer erstattet werden kann, komme es nach § 464b S. 3 StPO i.V.m. § 104 Abs. 2 S. 3 ZPO nicht darauf an, ob der Freigesprochene generell vorsteuerabzugsberechtigt ist, sondern, ob er die von seinem Ve...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.10.3 Abweichende Zuordnung von Chancen und Risiken (§ 10 Absatz 3 BsGaV)

120 Ist eine im übrigen Unternehmen ausgeübte andere Personalfunktion für die Zuordnung von Chancen und Risiken im Zusammenhang mit der unternehmerischen Geschäftstätigkeit so bedeutend, dass eindeutig eine Zuordnung erforderlich wird, die von § 10 Absatz 2 BsGaV abweicht (Personalfunktionenkonkurrenz, s. Rn. 43), so ist diese andere Personalfunktion für die betreffenden Ch...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 3.4 Hinweis: Vorlagepflichten nach § 90 Absatz 2 AO, wenn von § 1 Absatz 5 AStG abgewichen wird

433 Für eine Abweichung von § 1 Absatz 5 AStG hat das Unternehmen in jedem Fall die Steuererklärung, die es im anderen Staat abgegeben hat und in der die betreffenden Betriebsstätteneinkünfte enthalten sind, und den betreffenden Steuerbescheid des anderen Staats vorzulegen bzw. unverzüglich nachzureichen. Auf Anfrage hat es anhand von Unterlagen und Aufzeichnungen zu erläut...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Begriff des Trägerunternehmens

Rn. 26 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Nach § 4e EStG dürfen vom sog Trägerunternehmen, also dem Unternehmen, das Beiträge an einen Pensionsfonds zugunsten seiner Versorgungsberechtigten leistet, die Beiträge als BA abgezogen werden. Trägerunternehmen ist bei einem Firmenpensionsfonds der ArbG der begünstigten ArbN. Bei einem Konzern-/Branchen- oder Wettbewerbspensionsfonds ist j...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Sukzessive Übertragung einer einzelnen Versorgungsverpflichtung

Rn. 46 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Im § 4e Abs 3 S 1 EStG wird die "teilweise oder vollständige Übernahme einer bestehenden Versorgungsverpflichtung oder Versorgungsanwartschaft" angesprochen. Daraus folgt, dass die gesamte einzelne Versorgungsverpflichtung nicht notwendigerweise in einem Akt übertragen werden muss, wenn die LSt- und Sozialabgabenfreiheit für den Beitrag aus ...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.16.2 Verrechnungspreise für anzunehmende schuldrechtliche Beziehungen (§ 16 Absatz 2 BsGaV)

172 Für anzunehmende schuldrechtliche Beziehungen sind Verrechnungspreise anzusetzen, die entsprechend den OECD-Leitlinien und § 1 AStG sowie den dazu ergangenen Rechtsverordnungen und BMF-Schreiben dem Fremdvergleichsgrundsatz entsprechen. Es sind alle Verrechnungspreismethoden, die auch zwischen nahestehenden Personen (bzw. verbundenen Unternehmen) anwendbar sind, in Betr...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.17.4 Zuordnung von Vermögenswerten aus Liquiditätsüberhängen und Erträgen aus diesen Vermögenswerten (§ 17 Absatz 4 BsGaV)

186 Vermögenswerte, die der externen Anlage von Liquiditätsüberhängen dienen oder die aufgrund der externen Anlage von Liquiditätsüberhängen entstehen, sowie die Erträge aus diesen Vermögenswerten sind nicht der Finanzierungsbetriebsstätte, sondern den anderen Betriebsstätten verursachungsgerecht zuzuordnen. Die Finanzierungsfunktion innerhalb eines Unternehmens führt daher...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.24.4 Zuordnungsregelung im Rückversicherungsgeschäft (§ 24 Absatz 4 BsGaV)

298 Im Rückversicherungsgeschäft gilt die Personalfunktion der Risikoklassifizierung und der Risikoauswahl im Regelfall als unternehmerische Risikoübernahmefunktion (widerlegbare Vermutung § 24 Absatz 4 BsGaV). Unter Rückversicherungsgeschäft versteht man die Versicherung der von einem Versicherungsunternehmen übernommenen Gefahren, d.h. Rückversicherungsgeschäfte sind Vers...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.8.4 Zuordnung in Zweifelsfällen (§ 8 Absatz 4 BsGaV)

111 Kann ein sonstiger Vermögenswert nach § 8 Absatz 1 bis 3 BsGaV nicht eindeutig einer Betriebsstätte zugeordnet werden, räumt § 8 Absatz 4 BsGaV dem Unternehmen einen Beurteilungsspielraum für die Zuordnung des sonstigen Vermögenswerts ein. Die Zuordnung des sonstigen Vermögenswerts muss sich aber so weit wie möglich an den Grundsätzen des § 8 Absatz 1 bis 3 BsGaV orient...mehr

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§ 12 IT-Recht / II. Erläuterungen

Rz. 3 Das Muster dient dazu, den Mandanten für die Verwendung und Einbeziehung der zu erstellenden AGB zu sensibilisieren und den rechtlich möglichen Rahmen der AGB-Erstellung aufzuzeigen. Die Aufzählung der möglichen Regelungen in den AGB kann dazu führen, dass der Mandant sich Vorstellungen darüber macht, welche Wünsche er hat, und kann für den Ersteller als Checkliste die...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.17.6 Entstehende Salden auf Verrechnungskonten (§ 17 Absatz 6 BsGaV)

189 Die Ausübung der Finanzierungsfunktion innerhalb eines Unternehmens führt im Regelfall zu einem Saldo auf dem entstehenden Verrechnungskonto, das allein für Zwecke der internen Abrechnung besteht. Positive Salden auf derartigen Verrechnungskonten sind keine zuordnungsfähigen Vermögenswerte i.S.d. §§ 7, 8 BsGaV. Die auf diesen Konten ausgewiesenen Salden sind daher für s...mehr

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§ 14 Datenschutzrecht / A. Einleitung

Rz. 1 Seit dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden auch vielen kleinen und mittelständischen Anwaltskanzleien immer häufiger datenschutzrechtliche Mandate angetragen. Neben grundsätzlichen Fragstellungen zur "richtigen" Aufstellung des Unternehmens in puncto Datenschutz (sog. Datenschutz-Compliance, dazu B.) sehen sich Unternehmen immer öfter Ansprüc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Leippe/Baldauf, Geplante ges Verankerung des kommunalen stlichen Querverbunds durch das JStG 2009, DStZ 2008, 568; Bracksiek, Die Neuregelung des stlichen Querverbunds durch das JStG 2009, FR 2009, 15; Hüttemann, Rechtsprobleme des "neuen" Querverbundes nach dem JStG 2009, DB 2009, 2629. Leippe/Baldauf, Änderungen beim kommunalen stlichen Querverbund nach dem JStG 2009, DStZ 20...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.10.1 Zuordnung von Chancen und Risiken eines Vermögenswerts oder Geschäftsvorfalls (§ 10 Absatz 1 BsGaV)

117 Die Chancen und Risiken eines Vermögenswerts oder eines Geschäftsvorfalls sind nach § 10 Absatz 1 BsGaV der Betriebsstätte zuzuordnen, der der betreffende Vermögenswert oder Geschäftsvorfall nach den allgemeinen Zuordnungsregeln zuzuordnen ist (§§ 5 ff. BsGaV). Denn mit dem fiktiven Eigentum an einem Vermögenswert bzw. der Zuordnung eines Geschäftsvorfalls sind einer Be...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.19.5 Zuordnung zu einer Bankbetriebsstätte bei Funktionsaufteilung (§ 19 Absatz 5 BsGaV)

228 In Fällen von Funktionsaufteilungen (s. auch OECD-Betriebsstättenbericht, Teil II Tz. 159 und Rn. 421) und in Fällen von Personalfunktionskonkurrenz (unterstützende Personalfunktionen, s. auch OECD-Betriebsstättenbericht, Teil II Tz. 187) ist entsprechend § 16 Absatz 2 BsGaV für die Ausübung der unterstützenden Personalfunktionen i.S.d. § 19 Absatz 5 Satz 2 BsGaV, die a...mehr

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§ 7 Erbrecht / III. Checkliste und Lösungsansätze

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9 Sonderregelungen der §§ 14, 14a FMStFG

Tz. 471 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Stliche Sonderregelungen, die den Bestimmungen des § 15 UmwStG vorgehen, enthält auch das FinanzmarktstabilisierungsfondsG (FMStG). Dieses Ges fördert Maßnahmen zur Stabilisierung des Finanzmarkts, die der Überwindung von Liquiditätsengpässen und der Stärkung der EK-Basis von Unternehmen des Finanzsektors dienen. Seine Anwendung ist zudem i...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.3.5 Hilfs- und Nebenrechnung für die Betriebsstätte eines nicht bilanzierenden Unternehmens (§ 3 Absatz 5 BsGaV)

70 In Fällen, in denen das Unternehmen, zu dem die Betriebsstätte gehört, weder nach inländischem noch nach ausländischem Recht buchführungspflichtig ist und tatsächlich auch keine Bücher führt, ist die Hilfs- und Nebenrechnung nach § 3 Absatz 5 BsGaV entsprechend einer Einnahmenüberschussrechnung i.S.d. § 4 Absatz 3 EStG zu erstellen. § 6 Absatz 7 EStG ist entsprechend anz...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.13.3 Ausnahmeregelung: nichtsteuerrechtliche Anforderungen im Ausland (§ 13 Absatz 3 BsGaV)

149 Ein höheres Dotationskapital als nach § 13 Absatz 1 und 2 BsGaV ist anzuerkennen, soweit außersteuerliche ausländische Vorschriften dieses erhöhte Dotationskapital vorschreiben. In diesem Fall kann zugunsten des Unternehmens auch ein die Kapitalaufteilungsmethode überschreitender Betrag angesetzt werden, soweit dadurch ein internationaler Besteuerungskonflikt vermieden ...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.14.1 Direkte Methode (§ 14 Absatz 1 BsGaV)

152 Nach Abzug der in der Hilfs- und Nebenrechnung auszuweisenden Risiken (§§ 10 und 11 BsGaV) und des Dotationskapitals (§§ 12 und 13 BsGaV) müssen der Betriebsstätte im Regelfall übrige Passivposten des Unternehmens zugeordnet werden, um die Hilfs- und Nebenrechnung auszugleichen. Diese Passivposten sind der Betriebsstätte vorrangig nach der direkten Methode zuzuordnen. D...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.37.4 Folgewirkung der Zuordnung nach § 36 Absatz 3 BsGaV (§ 37 Absatz 4 BsGaV)

415 In den Fällen des § 36 Absatz 3 BsGaV ist im Hinblick auf die Funktions- und Risikoanalyse für die Ermittlung der Verrechnungspreise und des Ergebnisses der Geschäftstätigkeit der Förderbetriebsstätte zu beachten, dass das Explorationsrecht der Förderbetriebsstätte zuzuordnen ist. Die Förderbetriebsstätte gilt in diesen Fällen entgegen § 37 Absatz 1 BsGaV nicht als bloß...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.28 Rückversicherung innerhalb eines Unternehmens (§ 28 BsGaV)

339 Eine Rückversicherung innerhalb eines Unternehmens (Internal Reinsurance), d.h. eine Rückversicherung zwischen einer Versicherungsbetriebsstätte und dem übrigen Unternehmen, ist gem. § 28 BsGaV nicht als anzunehmende schuldrechtliche Beziehung anzuerkennen (s. auch OECD-Betriebsstättenbericht, Teil IV Tz. 179). Dagegen schließt § 28 BsGaV die Zuordnung eines Rückversich...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 6. Entgeltfähigkeit dem Grunde nach

Ein Indiz dafür, dass die Führung einer einheitlichen Unternehmensbezeichnung, die Verwendung von einheitlichen Unternehmenskennzeichen sowie die Nutzung eines Markenrechts innerhalb einer multinationalen Unternehmensgruppe dem Grunde nach entgeltfähig ist, liegt vor, wenn der Namensinhaber, der Inhaber der Marke oder des Unternehmenskennzeichens gegenüber einem Dritten das ...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.5.3 Zuordnung eines materiellen Wirtschaftsguts, wenn andere Personalfunktionen gleichzeitig in verschiedenen anderen Betriebsstätten ausgeübt werden (§ 5 Absatz 3 BsGaV)

83 Sind andere Personalfunktionen (nicht die Nutzung), die gleichzeitig in verschiedenen anderen Betriebsstätten ausgeübt werden, im Einzelfall eindeutig von größerer Bedeutung für ein materielles Wirtschaftsgut als die Nutzung (Personalfunktionenkonkurrenz, s. Rn. 43), so ist das materielle Wirtschaftsgut nach § 5 Absatz 3 BsGaV der Betriebsstätte zuzuordnen, in der die an...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.15.3.2 Abweichende Zuordnung von Finanzierungsaufwand (§ 15 Absatz 3 Satz 3 BsGaV)

159 Nach § 15 Absatz 3 Satz 3 BsGaV ist der Finanzierungsaufwand des Unternehmens abweichend von § 15 Absatz 3 Satz 1 und 2 BsGaV zuzuordnen, wenn diese Zuordnung im Einzelfall zu einem Ergebnis der Betriebsstätte führt, das dem Fremdvergleichsgrundsatz besser entspricht. 160 In den Fällen einer unterjährigen Anpassung des Dotationskapitals nach § 12 Absatz 6 und § 13 Absat...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 3.1 DBA, die eine Regelung enthalten, die Artikel 7 OECD-MA entspricht

425 In Fällen, in denen die anzuwendende Regelung im konkret geltenden DBA dem Wortlaut von Artikel 7 OECD-MA entspricht (z.B. DBA-Liechtenstein, DBA-Luxemburg, DBA-Norwegen) oder in denen der andere Staat hat erkennen lassen, dass er die Grundätze des AOA in seinem DBA mit Deutschland für anwendbar hält (z.B. USA), ist davon auszugehen, dass der andere Staat der Handhabung...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.5.4 Zweifelsfälle der Zuordnung eines materiellen Wirtschaftsguts (§ 5 Absatz 4 BsGaV)

84 Kann ein materielles Wirtschaftsgut nicht eindeutig nach § 5 Absatz 1 bis 3 BsGaV zugeordnet werden (Hinweis insbesondere auf Rn. 43), steht dem Unternehmen ein Beurteilungsspielraum für die Zuordnung des materiellen Wirtschaftsguts zu. Die Zuordnung muss sich aber so weit wie möglich an den Grundsätzen des § 5 Absatz 1 bis 3 BsGaV orientieren. Das bedeutet, dass in Zwei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Berechtigte

Rn. 19 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Nach der Definition der betrieblichen Altersversorgung in § 1 Abs 1 S 1 BetrAVG und der des Pensionsfonds (vgl § 236 Abs 1 S 1 VAG) hat der Pensionsfonds Leistungen der betrieblichen Altersversorgung an ArbN zu erbringen. ArbN idS sind aber nach § 236 Abs 4 VAG auch ehemalige ArbN und Personen iSv § 17 Abs 1 S 2 BetrAVG, die für das Altersve...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Einstandspflichten aus § 1 Abs 1 S 3 BetrAVG (Fehlbetragsbeseitigung)

Rn. 45 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Entsteht beim Pensionsfonds eine Unterdeckung, nachdem er eine Versorgungsverpflichtung übernommen hat, stellt sich die Frage, ob die Regelungen des § 4e Abs 3 EStG und § 3 Nr 66 EStG auch auf den vom Trägerunternehmen geleisteten Beitrag gelten, mit dem ein später entstandener Fehlbetrag an Deckungsmitteln getilgt werden soll (Nachschussbei...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / Anlage 1

Die nachfolgende Abbildung der OECD-Verrechnungspreisleitlinien[1] erfolgt im Einvernehmen mit der OECD. Die Verrechnungspreisleitlinien zu Finanztransaktionen[2] und die überarbeiteten Leitlinien zur Anwendung der geschäftsvorfallbezogenen Gewinnaufteilungsmethode[3] wurden an den entsprechenden Stellen eingefügt. Diese Dokumente sind auch einzeln im Internet abrufbar.mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 4.2.2 Fiktion eines eigenständigen und unabhängigen Unternehmens

438 Nach § 1 Absatz 5 Satz 2 und 3 AStG ist eine in einem anderen Staat gelegene Betriebsstätte grundsätzlich wie ein eigenständiges und unabhängiges Unternehmen zu behandeln (zu Einschränkungen, s. z.B. Rn. 3 ff. insbesondere Rn. 6 f.). Das bedeutet, dass eine Zuordnung und Aufteilung von Aufwendungen und Erträgen – entsprechend Artikel 7 Absatz 3 OECD-MA 2008 – in Wirtsch...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.22.3 Anzuwendende Verrechnungspreismethode (§ 22 Absatz 3 BsGaV)

276 § 22 Absatz 3 BsGaV enthält eine widerlegbare Vermutung, dass in Fällen des globalen Handels mit Finanzinstrumenten auf der Grundlage der übernommenen unternehmerischen Risikoübernahmefunktionen vorrangig die Restgewinnaufteilungsmethode (s. auch OECD-Leitlinien, Tz. 2.121 ff. – Residual Profit Split) anzuwenden ist. Denn diese Methode ist am besten geeignet, den funkti...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 1.3 Auswirkungen des § 1 Absatz 5 AStG und der BsGaV auf die Anrechnung aufgrund DBA, § 34c EStG bzw. § 26 KStG

22 Besteht ein anzuwendendes DBA mit einer Regelung, die Artikel 7 Absatz 2 OECD-MA entspricht, so sind die ausländischen Einkünfte für Zwecke der Steueranrechnung nach DBA i.V.m. § 34c Absatz 6 EStG bzw. § 26 Absatz 1 KStG nach Maßgabe dieses BMF-Schreibens zu ermitteln (zur Ermittlung der ausländischen Einkünfte in Sachverhalten, auf die ein DBA anzuwenden ist, das dem OE...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Vorstandmitglieder/Aufsichtratsmitglieder

Rn. 119 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Vorstandsmitglieder einer AG sind ArbN, s BFH BStBl II 1970, 824, anders ausnahmsweise bei beschränkter Funktion mit Annäherung an den Aufsichtsrat, s RFH RStBl 1938, 988, zum Gläubiger einer AG, der vorübergehend in den Vorstand berufen wurde, um das Geschäftsgebaren zu beaufsichtigen. Ebenfalls ArbN sind der Vorstand einer Genossenschaft,...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.10.5 Zuordnung in Zweifelsfällen (§ 10 Absatz 5 BsGaV)

122 Können Chancen und Risiken nach § 10 Absatz 1 bis 4 BsGaV mangels klarer Kriterien nicht eindeutig zugeordnet werden, räumt § 10 Absatz 5 BsGaV dem Unternehmen einen Beurteilungsspielraum für die Zuordnung der Chancen und Risiken ein. Die Zuordnung der Chancen und Risiken muss sich aber so weit wie möglich an den Grundsätzen des § 10 Absatz 1 bis 4 BsGaV orientieren. Gg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.24.7 Sonderregelung für unterstützende Personalfunktionen von Versicherungsbetriebsstätten (§ 24 Absatz 7 BsGaV)

312 In Fällen von unterstützenden Personalfunktionen (§ 24 Absatz 7 i. V. m § 19 Absatz 5 BsGaV) ist entsprechend § 16 Absatz 2 BsGaV für die Ausübung der Personalfunktionen anderer Versicherungsbetriebsstätten gegenüber der Versicherungsbetriebsstätte mit der unternehmerischen Risikoübernahmefunktion, der der Versicherungsvertrag nach § 24 Absatz 1 bis 6 BsGaV zuzuordnen i...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.11.2 Mittelbarer Sicherungszusammenhang (§ 11 Absatz 2 BsGaV)

125 Ein mittelbarer Sicherungszusammenhang besteht, wenn zwar eindeutig ein Sicherungszusammenhang zwischen den Risiken aus bestimmten Personalfunktionen, Vermögenswerten und Geschäftsvorfällen einerseits und bestimmten Sicherungsgeschäften andererseits feststellbar ist, eine konkrete und präzise Zuordnung der Sicherungsgeschäfte zu den Betriebsstätten, deren Risiken abgesi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.8.2 Abweichende Zuordnung von sonstigen Vermögenswerten (§ 8 Absatz 2 BsGaV)

109 Ist eine im übrigen Unternehmen ausgeübte, andere als die in § 8 Absatz 1 BsGaV genannte Personalfunktion im Zusammenhang mit dem sonstigen Vermögenswert so bedeutend, dass sie eindeutig eine Zuordnung des sonstigen Vermögenswerts zu dieser erforderlich macht (Personalfunktionenkonkurrenz, s. Rn. 43), ist diese andere Personalfunktion für den sonstigen Vermögenswert maß...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.2.3 Personalfunktion (§ 2 Absatz 3 BsGaV)

34 Eine Personalfunktion ist eine Geschäftstätigkeit, die von eigenem Personal des Unternehmens für das Unternehmen ausgeübt wird (§ 1 Absatz 5 Satz 3 Nummer 1 AStG, § 2 Absatz 3 Satz 1 BsGaV). Die Auflistung von Geschäftstätigkeiten in § 2 Absatz 3 Satz 2 BsGaV ist beispielhaft und nicht abschließend. 35 Einer Betriebsstätte werden Personalfunktionen des Unternehmens zugeo...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 5. Übergangsregelung für Fälle, in denen zu Beginn des Wirtschaftsjahrs, das nach dem 31. Dezember 2014 beginnt, Zuordnungsgegenstände der §§ 5 ff. BsGaV anders zuzuordnen sind, als sie bisher zugeordnet waren, ohne dass zu diesem Zeitpunkt ein wirtschaftlicher Vorgang (§ 1 Absatz 4 Satz 1 AStG) i.S.d. § 16 Absatz 1 Nummer 1 BsGaV vorliegt

450 Soweit bis zum Inkrafttreten der BsGaV keine verbindlichen Zuordnungsregeln bestanden (s. Rn. 444), ist widerleglich davon auszugehen, dass die bisher vom Unternehmen vorgenommene und von der Finanzverwaltung nicht beanstandete Zuordnung zutreffend war, so dass wegen der BsGaV für die Zeit vor deren Inkrafttreten keine Zuordnungsänderungen durchgeführt werden müssen. 451...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / i) Streckung des vollen Einmalbeitrags (§ 4e Abs 3 S 1 EStG) und Folgeeinmalbeiträge

Rn. 49 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Die Zehn-Jahres-Streckung erfolgt nach § 4e Abs 3 S 1 EStG in der Weise, dass der Einmalbeitrag des Trägerunternehmens gleichmäßig, also zu gleichen Teilen, auf die zehn Wj nach dem Wj der Übertragung als BA abgezogen werden darf. Eine Verringerung oder Verlängerung des Zehn-Jahres-Zeitraums in der Weise, dass die einzelnen Teilbeträge erhöh...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

1. Zum Handelsrecht: Teichmann, Die Spaltung von Rechtsträgern als Akt der Vermögensübertragung, ZGR 1993, 396; Geck, Die Spaltung von Unternehmen nach dem neuen Umw-Recht, DStR 1995, 416; Naraschewski, Die vereinfachte Kap-Herabsetzung bei der Spaltung einer GmbH, GmbHR 1995, 697; Kallmeyer, Spaltung: Wie man mit § 132 UmwG 1995 leben kann, GmbHR 1996, 242; Mayer, Spaltungsbrems...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Absenkung des Leistungsniveaus

Rn. 69 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Ein Teilverzicht auf die Versorgung anlässlich des Ausscheidens aus dem Unternehmen kann bei einem nicht beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer unwirksam sein, sofern er mit einer gesetzlich unverfallbaren Versorgungsanwartschaft gemäß § 1b BetrAVG ausgeschieden ist. Eine Übertragungsvereinbarung, die mit einer Absenkung des Leistungs...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.3.5 Veräußerung oder gleichgestellte Weiterübertragung durch die übernehmende Personengesellschaft

Tz. 249 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Veräußerung iSd § 24 Abs 5 UmwStG ist die (freiwillige oder erzwungene, s Tz 253) entgeltliche (dh gegen Geld, andere WG oder Gewährung von Gesellschaftsrechten) Übertragung des zivilrechtlichen oder wirtsch Eigentums an den Anteilen auf einen anderen Rechtsträger (Einzelheiten s § 22 UmwStG Tz 27ff). Die Veräußerung muss gem § 24 Abs 5 UmwSt...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 6. Besteuerung der Tätigkeit des Treuhänders

Rn. 72 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Die Besteuerung der Einkünfte, die der Treuhänder durch seine Tätigkeit erzielt, wirft keine besonderen Probleme auf. Sie hängt davon ab, ob die treuhänderische Tätigkeit i. V. m. einer anderen Tätigkeit steht oder nicht. Verwaltet z. B. ein Unternehmer neben der Führung seines eigenen Betriebs treuhänderisch einen anderen Betrieb des gleiche...mehr