Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmen

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§ 35 Betriebliche Altersver... / a) Übertragung der Versorgungsverbindlichkeiten auf den Betriebserwerber

Rz. 643 Mit erfolgtem Betriebsübergang tritt der neue Betriebsinhaber in die Rechte und Pflichten aus dem im Zeitpunkt des Überganges bestehenden Arbeitsverhältnis ein, d.h. er erhält die volle Arbeitgeberstellung. Konsequenz hieraus ist auch die Fortgeltung der beim bisherigen Betriebsinhaber zurückgelegten Dienstzeiten. Den Betriebserwerber treffen mithin alle Pflichten, d...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (4) Besonderheiten für die (Weiter-) Beschäftigung bzw. den Schadensersatzanspruch des Geschäftsführers nach Abberufung

Rz. 319 Für die Praxis sehr relevant ist die Frage, ob ein abberufener Geschäftsführer, bei dem kein sog. ruhendes Anstellungsverhältnisses besteht, welches nach der Abberufung aufleben könnte, und keine vertragliche Beschäftigungsvereinbarung für den Fall der Abberufung getroffen ist, verpflichtet ist, für die restliche Dauer seines Geschäftsführervertragsverhältnisses bis ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 5. Reisekosten für die Betriebsratstätigkeit und sonstiger Aufwand

Rz. 591 Der Arbeitgeber hat dem Betriebsratsmitglied die erforderlichen Kosten für seine Tätigkeit zu erstatten. Hierzu zählen auch Reisekosten. Nimmt ein Betriebsratsmitglied außerhalb seiner Arbeitszeit an Sitzungen des Betriebsrates oder eines Ausschusses teil und muss es den Betrieb allein deswegen aufsuchen, so ist der Arbeitgeber zur Erstattung der Reisekosten verpflic...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 6. Obligatorische schriftliche Stimmabgabe

Rz. 179 Nach § 24 Abs. 3 WO kann der Wahlvorstand für Betriebsteile und Kleinstbetriebe, die räumlich weit vom Hauptbetrieb entfernt sind, die obligatorische, also zwingende schriftliche Stimmabgabe (Briefwahl) beschließen. Tut er dies, sind die in diesem Betriebsteil beschäftigten Mitarbeiter nicht zur persönlichen Stimmabgabe im Wahllokal berechtigt (fraglich ist, wenn es ...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / XVI. Nachvertragliche Schweigepflicht, insb. über Geschäftsgeheimnisse

Rz. 338 In zahlreichen Anstellungsverträgen sind Formulierungen enthalten, wonach der Mitarbeiter auch nach seinem Ausscheiden Stillschweigen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse bzw. sonstige betriebsinterne Angelegenheiten zu wahren hat. Nach allgemeiner Auffassung sind solche Geheimhaltungsvereinbarungen (nachvertraglicher Geheimhaltungsvertrag) zulässig (vgl. BAG v. 1...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / j) Gesamtbetriebsvereinbarungen

Rz. 1541 Gesamtbetriebsvereinbarungen gelten nach oben genannten Grundsätzen dann als Gesamtbetriebsvereinbarungen weiter, wenn ein neuer Betriebsinhaber alle Betriebe des bisherigen Inhabers übernimmt. Dann besteht auch der Gesamtbetriebsrat fort. Kommt es zum Wegfall des Gesamtbetriebsrates, wirken die Gesamtbetriebsvereinbarungen als Einzelbetriebsvereinbarungen weiter, w...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / III. Zusätzliche Betriebsversammlungen

Rz. 743 Der Betriebsrat kann gem. § 43 Abs. 1 S. 4 BetrVG neben den vier regelmäßigen Betriebsversammlungen weitere Betriebsversammlungen einberufen, wenn dafür besondere Gründe vorliegen. Es müssen ungewöhnliche betriebliche Vorfälle oder Umstände eingetreten sein, die eine sofortige Aussprache darüber erforderlich machen, z.B. bei Betriebseinschränkungen, Massenentlassunge...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / ff) Haftung aus Deliktsrecht

Rz. 1249 Für eigenhändige Mobbinghandlungen des Arbeitgebers oder von Arbeitnehmern besteht des Weiteren eine Haftung aus unerlaubter Handlung nach §§ 823 Abs. 1, 823 Abs. 2, 831 Abs. 1 S. 1 BGB und bei Vorliegen der Voraussetzungen auch nach §§ 824, 826 BGB. In Bezug auf die Durchführung der jeweiligen Mobbingverhaltensbestandteile selbst ist Vorsatz erforderlich. Von Mobbi...mehr

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§ 82 Neue Beschäftigungsfor... / B. Erscheinungsformen der Plattformarbeit

Rz. 2 Bei der Vermittlung von Erwerbstätigkeit über Internetplattformen wird teilweise versucht, eine Kategorisierung nach verbraucherbezogenen sowie unternehmensbezogenen Geschäftsmodellen vorzunehmen (Krause, DJT 2016, B 99). Das erste Modell umfasst die Vermittlung analoger sowie digitaler Dienstleistungen unmittelbar an den Verbraucher. Hier reicht die Palette von der Ve...mehr

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§ 32 Abwicklung / e) Arbeitsergebnis (Erfolg)

Rz. 145 Das Arbeitsergebnis zählt ebenfalls zu den Grundelementen des qualifizierten Zeugnisses und betrifft die Erfolge des Arbeitnehmers. Angaben hierüber gehören nicht in jedes Zeugnis. Bei einem Hilfsarbeiter kommt es weniger auf seine Erfolge als vielmehr auf seinen Einsatz und seine Belastbarkeit an. Das Zeugnis darf deshalb dort keine Auslassungen enthalten, wo der Le...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 2. Mitarbeitende Ehegatten

Rz. 743 Arbeitsverhältnisse zwischen Ehegatten sind wegen ihrer steuerlichen Vorteile insb. in mittelständischen Unternehmen und in freiberuflichen Praxen ein weitverbreitetes und beliebtes Gestaltungsmittel. Der Arbeitgeber-Ehegatte kann die Gehaltszahlungen an seinen mitarbeitenden Ehegatten inklusive der Lohnnebenkosten (Sozialversicherungsbeitrag, Arbeitslosenversicherun...mehr

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§ 16 Vertragstypen / aa) Neuwahl des Betriebsrats

Rz. 866 Die Erhöhung der Zahl der im Betrieb i.d.R. beschäftigten Arbeitnehmer um die sog. Freien Mitarbeiter/Scheinselbstständigen kann z.B. dazu führen, dass die Arbeitnehmer erstmals die Wahl eines Betriebsrates/Betriebsobmanns oder die Erhöhung der Zahl der Betriebsratsmitglieder verlangen, weil die Zahl von fünf bzw. 21, 51 usw. wahlberechtigten Arbeitnehmern gem. § 9 B...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 1. Allgemeines

Rz. 285 In Betrieben mit i.d.R. mehr als fünf bis (seit der Gesetzesänderung 2021) hundert wahlberechtigten Arbeitnehmern findet seit der BetrVG-Reform 2001 zwingend das sog. "vereinfachte Wahlverfahren für Kleinbetriebe" statt. Nach dem Willen des Gesetzgebers sollen durch die unbürokratische Handhabung Hindernisse für die Einrichtung eines Betriebsrates abgebaut und die Za...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / e) Sachgrundlose Befristung mit älteren Arbeitnehmern

Rz. 210 Für ältere Arbeitnehmer besteht eine Sonderregelung zur sachgrundlosen Befristung. Nach dem ursprünglichen Wortlaut des § 14 Abs. 3 S. 1 TzBfG a.F. bedurfte eine Befristung auch dann keines sachlichen Grundes, wenn der Arbeitnehmer bei Beginn des Arbeitsverhältnisses das 58. Lebensjahr vollendet hatte. Infolgedessen konnten Arbeitsverhältnisse mit Arbeitnehmern der g...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Unterkünfte / 2.1 Planung und Organisation

Unterkünfte müssen an ungefährdeter Stelle eingerichtet werden (z. B. keine Gefahren durch Verkehr, Kran- oder Gerüstbetrieb, Gefahrstoffe oder elektrische Anlagen). Sie dürfen nicht gleichzeitig zur Aufbewahrung von Geräten und Arbeitsstoffen dienen, die nichts mit dem Betrieb der Unterkunft zu tun haben. Unterkünfte sollen nach Möglichkeit direkten Zugang zum öffentlichen V...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 6. Fazit

Rz. 1245 Das BAG billigt dem Arbeitgeber bei der betriebsbedingten Kündigung die unternehmerische Freiheit zu, den Betrieb ganz oder teilweise stillzulegen, zu verlagern, umzuorganisieren und Arbeitsplätze abzubauen oder wegfallen zu lassen, ohne sie auf ihre sachliche Rechtfertigung oder Zweckmäßigkeit hin zu überprüfen (st. Rspr., vgl. BAG v. 9.5.1996, NZA 1996, 1147; s. f...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / b) Ansparkonten (Wertguthabenvereinbarungen)

Rz. 292 Die Verlängerung der Lebensarbeitszeit auf das 67. Lebensjahr und der Wegfall der Förderung der Altersteilzeit Ende 2009 sowie die Abschaffung der gesetzlichen Berufsunfähigkeitsabsicherung für die Jahrgänge ab 1961 zwingen Arbeitgeber wie Arbeitnehmer, über Alternativen nachzudenken und rechtzeitig Lösungen vorzuhalten, falls sie einen gleitenden Übergang in den Ruh...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / cc) Haftung für eingebrachte Sachen des Arbeitnehmers

Rz. 937 Während § 618 BGB den Arbeitgeber im Hinblick auf die Eingliederung des Arbeitnehmers in seinen Betrieb zu Schutzmaßnahmen gegen Gefahren für Leben und Gesundheit verpflichtet, fehlt eine vergleichbare generalklauselartige Bestimmung für die vom Arbeitnehmer eingebrachten Sachen. Gleichwohl ist anerkannt, dass den Arbeitgeber insoweit Obhuts- und Verwahrungspflichten...mehr

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zfs 08/2023, Verletzung rec... / 1 Sachverhalt

I. Der Kl. macht Ansprüche aus einer verbundenen Wohngebäudeversicherung geltend. Er ist Eigentümer eines unter anderem mit einer Scheune bebauten Grundstücks, für das er seit 2002 bei der Bekl. eine Wohngebäudeversicherung zum gleitenden Neuwert unterhielt. Im Obergeschoss der Scheune errichtete der Kl. 2011 oder 2012 einen Räucherofen, bestehend aus mit Rigipsplatten verkl...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Aufgabenbezug und Erforderlichkeit

Rz. 878 Inhaltlich begrenzt wird der Unterrichtungsanspruch durch den notwendigen Aufgabenbezug (BAG v. 26.1.1988 – 1 ABR 34/86, juris). Zwar genügt es danach, dass der Betriebsrat die Informationen benötigt, um festzustellen, ob sich Aufgaben oder Mitbestimmungsrechte ergeben und ob er hiervon Gebrauch machen will (BAG v. 19.2.2008 – 1 ABR 84/06, juris). Wenn dieses Mitbest...mehr

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AGS 08/2023, Ingerl/Rohnke/Nordemann, MarkenG - Kommentar

Begründet und bis zur 3. Aufl. bearbeitet von Prof. Dr. Reinhard Ingerl und Prof. Dr. Christian Rohnke; herausgegeben von Prof. Dr. Axel Nordemann und Dr. Anke Nordemann-Schiffel. 4. Aufl., 2023. Verlag C.H. Beck, München. 2.799 S., 269,00 EUR Seit der Vorauflage (2010) sind einige für das Werk bedeutsame Änderungen, nicht nur in rechtlicher Hinsicht, eingetreten. In personel...mehr

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§ 53 Urteilsverfahren / 2. Geltungsbereich

Rz. 38 Die Vorschriften über den Allgemeinen Kündigungsschutz – §§ 1–14 KSchG – und über den Kündigungsschutz i.R.d. Betriebsverfassung und Personalvertretung – §§ 15, 16 KSchG – gelten nach § 23 Abs. 1 S. 1 KSchG für Betriebe und Verwaltungen des privaten und des öffentlichen Rechtes, für Besatzungen von Seeschiffen, Binnenschiffen und Luftfahrzeugen mit den in § 24 Abs. 2–...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Pyszka, Ernstliche Zweifel am Saldierungsverbot des § 15a EStG – Anmerkung zum Beschluss des BFH vom 12.09.1996, BB 1997, 2153; Resing/Gröning, Ernstliche Zweifel am Saldierungsverbot des § 15a EStG? – Anmerkung zum BFH-Beschluss vom 12.09.1996, DStR 1997, 769; Theisen, Gewinne der dritten Art? – Anmerkungen zum Saldierungsverbot nach § 15a Abs 2 EStG, DStR 1998, 1896. Verwaltu...mehr

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§ 16 Vertragstypen / bb) Mandatspause – befristete "Auszeiten"

Rz. 651 Zu den gesetzlichen Initiativen des Gesetzgebers zur Frauenförderung in Unternehmen gehört die familienfreundlichere Ausgestaltung von Vorstandsmandaten in § 84 Abs. 3 AktG (vgl. Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst, BGBl. I, 3311, sog. F...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Bayern / II. Gesetzgebungskompetenz

Rz. 58 [Autor/Stand] Ob für eine Neuregelung der Grundsteuer und der Bestimmung der für sie nötigen Bemessungs- und Berechnungsgrundlagen eine Gesetzgebungskompetenz der Länder oder des Bundes besteht, war nicht erst im Zuge der Beratungen zur Grundsteuerreform umstritten, sondern bereits zuvor in der finanz- und steuerwissenschaftlichen Literatur. Rz. 59 [Autor/Stand] Offen ...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / aa) Gesetzlicher Insolvenzschutz

Rz. 710 Betriebliche Versorgungsmaßnahmen sind nach Erfüllung der Unverfallbarkeitsfristen (Mindestalter 25 Jahre, Zusagedauer fünf Jahre) für den Fall der Insolvenz des Unternehmens gesichert (und zwar i.H.d. unverfallbaren Anwartschaften). Grundlage für die Einbeziehung bzw. den Ausschluss der Altersversorgung eines GGF in die Insolvenzsicherung ist wiederum § 17 BetrAVG . ...mehr

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§ 60 Arbeitsrecht im Insolv... / II. Kündigungsschutz im Insolvenzeröffnungsverfahren

Rz. 28 Für die Kündigung durch den vorläufigen Insolvenzverwalter gelten keine Besonderheiten. Die Formvorschriften für eine Kündigung finden ebenso Anwendung wie die Kündigungsschutzvorschriften. Die Nichteinhaltung der Schriftform hat gem. § 623 BGB i.V.m. § 125 S. 1 BGB die Nichtigkeit einer mündlich ausgesprochenen Kündigung zur Folge. Gleiches gilt, wenn in den Fällen d...mehr

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§ 53 Urteilsverfahren / 2. Passivlegitimation

Rz. 98 Kündigungsschutzprozesse im Zusammenhang mit einem tatsächlichen oder angenommenen Betriebsübergang können die Frage nach der "richtigen" beklagten Partei aufwerfen. Das gilt nicht nur für Fallgestaltungen, in denen zweifelhaft ist, ob überhaupt ein Betriebsübergang vorliegt, sondern auch dann, wenn ein Betriebsübergang von keiner Seite in Zweifel gezogen wird. Rz. 99...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 1. Festvergütung

Rz. 1486 Der monatliche Festbetrag der angestellten Vertriebskraft ist ebenso wie das Gehalt bzw. der Lohn der Arbeitnehmer im Innendienst der vom Arbeitgeber als Gegenleistung bestimmte geldwerte Vorteil (zur Vergütung ausschließlich auf Provisionsbasis vgl. Rdn 1488). Dieser wird für die vom Arbeitnehmer geleistete Tätigkeit geschuldet, § 611 BGB. Da dieser rein tätigkeits...mehr

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§ 16 Vertragstypen / b) Vorstand als Verbraucher – Kontrollfähigkeit der Vertragsbedingungen – Textform

Rz. 591 Soweit es sich bei dem Vorstandsvertrag um einen Formularvertrag der AG i.S.v. § 305 Abs. 1 BGB mit für eine Vielzahl von Vorstandsverträgen vorformulierten Vertragsbedingungen handelt, ist der Weg für eine Inhaltskontrolle gegeben; es handelt sich um allgemeine Geschäftsbedingungen. Dies ist im Einzelfall genau zu prüfen, in der Praxis aufgrund mangelnder Kenntnis ü...mehr

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§ 16 Vertragstypen / cc) Auswirkungen auf die Vergangenheit

Rz. 822 Vielfach beginnen Streitigkeiten über die Arbeitnehmereigenschaft damit, dass der vermeintliche oder echte Freie Mitarbeiter Feststellungsklage erhebt, dass zwischen den Parteien ab einem bestimmten Zeitpunkt ein Arbeitsverhältnis bestehe, welches nicht durch Kündigung oder Befristung beendet sei, und das beklagte Unternehmen (Hilfs-/Eventual-) Widerklage mit Rückfor...mehr

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§ 34 Nachvertragliches Wett... / E. Inhalt, Umfang und Wirksamkeitsbeginn des Wettbewerbsverbots

Rz. 64 Verboten werden kann nur eine (selbstständige oder abhängige) konkurrierende Tätigkeit, die im Geschäftsbereich des bisherigen Arbeitgebers liegt. Dieses Verbot kann entweder tätigkeitsbezogen (= Untersagung bestimmter Arten von Tätigkeit) oder unternehmensbezogen (= Untersagung der Tätigkeit bei bestimmten Konkurrenzunternehmen) ausgestaltet werden. Der zulässige Umf...mehr

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§ 12 Erstattung von Vorstellungskosten

Rz. 1 Sowohl abgelehnte als auch eingestellte Bewerber haben grds. Anspruch auf Erstattung der ihnen entstandenen erforderlichen Vorstellungskosten, wenn sie vom Arbeitgeber zur persönlichen Vorstellung aufgefordert bzw. eingeladen worden sind (so BAG v. 29.6.1988, NZA 1989, 468). Dies gilt auch dann, wenn nicht der Arbeitgeber, sondern ein von ihm beauftragter Personalberat...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 5. Sanierende Übertragung

Rz. 1290 Will der Betriebsübernehmer den Betrieb in verkleinerter Form und mit geringerer Belegschaft fortführen, kann er bei der Wiederbesetzung der Arbeitsplätze eine an den §§ 242, 315 BGB orientierte Auswahlentscheidung treffen (BAG v. 28.6.2000 – 7 AZR 904/98, NZA 2000, 1097). Dabei kann er nicht darauf beschränkt werden, nach sozialen Kriterien gem. § 1 Abs. 3 KSchG ab...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Bayern / 2. Grundaussagen der Vorschrift

Rz. 271 [Autor/Stand] Hinsichtlich der Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens mit dem Ertragswert für Zwecke der Grundsteuer weicht der Freistaat Bayern – wie auch alle übrigen Bundesländer – grundsätzlich nicht von den bundesgesetzlichen Regelungen ab (vgl. hierzu §§ 232 bis 242 BewG und die entsprechenden Kommentierungen). Rz. 272 [Autor/Stand] Art. 9 BayGr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Nein ab dem 25.12.2008

Rn. 22b Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Der vom BFH bei sog vorgezogenen Einlagen erst 2003 – s Rn 22a – aufgrund teleologischer Gesetzesauslegung als systematisch notwendig erschaffene Korrekturposten für Folgejahre ist durch das JStG 2009 mit Einfügung des neuen Abs 1a des § 15a EStG als NichtanwendungsG – s vor § 1 Rn 182 – im Wege systemwidriger Rspr-Durchbrechung für Neufäll...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Wirksamkeit des Arbeit... / IV. Keine Sittenwidrigkeit (§ 138 BGB)

Rz. 21 Nach § 138 Abs. 1 BGB ist der Arbeitsvertrag nichtig, wenn er gegen die guten Sitten verstößt. Das ist dann der Fall, wenn er nach Inhalt, Zweck und Beweggründen gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt (vgl. BAG v. 1.4.1976 – 4 AZR 96/75, NJW 1976, 1958 = BB 1976, 1079 = DB 1976, 1680). In subjektiver Hinsicht genügt es, wenn der Handelnde...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsgerichte: Aufbau und... / 2.3.2 Bestehen oder Nichtbestehen eines Arbeitsverhältnisses

Von § 2 Abs. 1 Nr. 3b ArbGG erfasst werden alle Streitigkeiten über die Frage, ob ein Arbeitsverhältnis noch besteht oder bestanden hat, sowie über den Inhalt des Arbeitsverhältnisses. Anders wiederum bei einer fristlosen Kündigung: Gegen sie kann sich auch der freie Mitarbeiter mit Erfolg wehren, wenn das Unternehmen keinen ausreichenden Grund hierfür hat. Daher muss hier de...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 10.4 Wertabgaben in Form von sonstigen Leistungen

Tz. 58 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Wertabgaben liegen auch bei der Ausführung von sonstigen Leistungen nach § 3 Abs. 9a UStG (Anhang 5) durch den unternehmerischen Vereinsbereich an den außerunternehmerischen Bereich der Körperschaft vor. Auch dieser Wertabgabetatbestand ist bei Vereinen denkbar. Er liegt z. B. vor, wenn Bürogeräte, Schreibmaterial, etc. und andere Gegenständ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / dd) "Vorzeitige" Wiederbestellung des Vorstands

Rz. 660 Das recht praxisrelevante "Modell der vorzeitigen Wiederbestellung", wonach der Aufsichtsrat im Einzelfall auch schon früher als ein Jahr vor Ablauf der Amtszeit eine Neubestellung des Vorstandsmitgliedes nach einvernehmlicher Amtsniederlegung vornimmt, wurde mangels einer höchstrichterlichen Klärung der Zulässigkeit lange kontrovers diskutiert. Vielfach wurde darin ...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / aa) Allgemeines

Rz. 842 Bezugnahmeklauseln auf Tarifverträge im Arbeitsvertrag sind oft anzutreffen. Des Weiteren sind Verweisungen auf Betriebs- oder Pensionsordnungen, Betriebsvereinbarungen oder allgemeine Arbeitsbedingungen zu verzeichnen. Der Zweck solcher Regelungen ist immer gleich: Es sollen einheitliche Vertragsgrundlagen für die gesamte Belegschaft oder zumindest von weiten Teilen...mehr

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§ 81 Entgrenzung des Arbeit... / 1. Rechtsanspruch

Rz. 3 Ein gesetzlicher Anspruch auf "Home Office" (Telearbeit/Mobile Arbeit), wie beispielsweise in den Niederlanden (seit 2016 hat hier der Arbeitnehmer zumindest einen Verhandlungsanspruch), besteht in Deutschland nicht. Pläne, einen rechtlichen Rahmen für die Mobile Arbeit nebst Rechtsanspruch zu kodifizieren, konnten sich in der 19. Legislaturperiode nicht durchsetzen (s...mehr

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§ 32 Abwicklung / II. Grundelemente des qualifizierten Zeugnisses

Rz. 65 Der Arbeitgeber ist bei der Ausstellung des Zeugnisses grds. in seiner Ausdrucksweise frei. Formulierung und Ausdrucksweise stehen im pflichtgemäßen Ermessen des Arbeitgebers (vgl. BAG v. 16.10.2007 – 9 AZR 248/07, juris; LAG Hamm v. 18.2.2016 – 18 Sa 1577/15, juris). Maßstab ist dabei ein wohlwollender und verständiger Arbeitgeber, vgl. BAG v. 15.11.2001, BB 2002, 63...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / aa) Insolvenzrechtliche Sonderregelung des § 27 ArbnErfG

Rz. 765 Das ArbnErfG sieht in § 27 ArbnErfG eine Sonderregelung für die Behandlung von Arbeitnehmererfindungen bei Insolvenz des Arbeitgebers vor. Die Vorschrift ist durch das Patentrechtsmodernisierungsgesetz zum 1.10.2009 grundlegend reformiert worden. Rz. 766 Vom sachlichen Geltungsbereich der Vorschrift werden lediglich Diensterfindungen erfasst, die vom insolvent geworde...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 5. Entsendungsbeschluss

Rz. 760 Jeder Betriebsrat mit bis zu drei Mitgliedern entsendet gem. § 47 Abs. 2 BetrVG eines seiner Mitglieder in den Gesamtbetriebsrat, bei mehr als drei Betriebsratsmitgliedern zwei Mitglieder. Dabei sollen – es handelt sich um eine Vorschrift mit bloßem Appell-Charakter ohne Rechtspflicht – die Geschlechter angemessen berücksichtigt werden. Die beiden Vertreter sind durc...mehr

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§ 19 AGG / VIII. Klagerecht von Betriebsrat und Gewerkschaft, § 17 AGG

Rz. 102 § 17 Abs. 2 AGG räumt den Betriebsräten und den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften in betriebsratsfähigen Betrieben das Recht ein, bei groben Verstößen des Arbeitgebers gegen die Vorschriften des zweiten Abschnitts beim ArbG eine erforderliche Handlung, Duldung oder Unterlassung des Arbeitgebers zu beantragen. Betriebsräte und Gewerkschaften können also nicht nur ...mehr

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§ 23 Technischer Arbeitsschutz / C. Gefährliche Arbeitsstoffe

Rz. 52 Der Umgang mit Gefahrstoffen wird im Wesentlichen durch zwei europäische Verordnungen geregelt, die Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH, 1907/2006/EG), sowie die Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP, 1272/2008/EG). Diese Verordnungen mit unmittelbarer Rechts...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Antragsrecht

Rz. 856 § 80 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG gibt dem Betriebsrat – und zwar dem Betriebsratsgremium, sodass ein vorangegangener Beschluss Voraussetzung ist – ein generelles Antrags- und Initiativrecht, unabhängig vom Bestehen einzelner u.U. weitergehender Mitbestimmungsrechte (BAG v. 27.6.1989 – 1 ABR 19/88, juris: allerdings heißt dies nicht, dass dem Betriebsrat grundsätzlich alle Un...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / bb) Auflösungsantrag bei Leitenden

Rz. 192 Soweit es sich um leitende Angestellte i.S.d. § 14 Abs. 2 KSchG handelt (vgl. LAG Hamm v. 17.8.2020 – 8 Sa 1271/18, juris; BAG v. 25.11.1993 – 2 AZR 517/93, DB 1994, 1931 = NZA 1994, 837), stellt sich die Situation beim Auflösungsantrag des Arbeitgebers für den leitenden Angestellten ungünstig dar. Denn gem. § 14 Abs. 2 S. 2 KSchG bedarf der Antrag des Arbeitgebers a...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / b) Unterrichtung über Aufgabe und Verantwortung, Art der Tätigkeit und Einordnung in den Arbeitsablauf

Rz. 1629 Gem. § 81 Abs. 1 S. 1 BetrVG hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über seine Aufgabe und Verantwortung, die Art seiner Tätigkeit und ihre Einordnung in den Arbeitsablauf des Betriebes zu unterrichten. Diese Unterrichtung ist keine höchstpersönliche Pflicht des Arbeitgebers. Es genügt eine Einweisung bzw. Unterrichtung des Arbeitnehmers durch qualifizierte Vorgesetzt...mehr