Fachbeiträge & Kommentare zu Urteil

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Schell, SGB IX § 47 Hilfsmi... / 2.2.1.3.1 Hilfsmittel zum unmittelbaren Behindertenausgleich

Rz. 21 Von einem unmittelbaren Behinderungsausgleich ist auszugehen, wenn eine bei der Geburt nicht vorhandene oder später verloren gegangene Körperfunktion ganz oder teilweise ersetzt wird. Der unmittelbare Behinderungsausgleich erfolgt beispielsweise durch Hörgeräte (dadurch kann man wieder hören), durch Brillen (dadurch kann man wieder besser sehen) oder durch "Körperersa...mehr

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Schell, SGB IX § 47 Hilfsmi... / 2.2.1.2 Hilfsmittel zur Sicherung der Heilbehandlung (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 17 Ein Hilfsmittel dient dann der Sicherung des Erfolgs der Heilbehandlung, wenn es zu einer medizinisch-therapeutischen Behandlung einer Erkrankung eingesetzt wird. Einem solchen Bezug können z. B. Hilfsmittel zur körperlichen Mobilisation zugeschrieben werden, die in engem Zusammenhang mit einer andauernden, auf einem ärztlichen Therapieplan beruhenden Behandlung stehe...mehr

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Schell, SGB IX § 47 Hilfsmi... / 2.2.1 Begriff

Rz. 7 § 47 definiert den Begriff des Hilfsmittels i. S. d. medizinischen Rehabilitation und grenzt diese insbesondere im Verhältnis zu den Hilfsmitteln im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (insbesondere § 49 Abs. 8), zur Teilhabe an Bildung (§ 75) und zur Sozialen Teilhabe (Eingliederungshilfe, §§ 76 ff.) ab. Die gesetzliche Krankenversicherung, die nur für die ...mehr

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Schell, SGB IX § 47 Hilfsmi... / 2.2.1.3 Hilfsmittel zum Ausgleich einer Behinderung (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 18 Nach § 47 Abs. 1 Nr. 3 kann der Leistungsberechtigte auch dann ein Hilfsmittel beanspruchen, wenn es seinem Zweck entsprechend die Auswirkungen der Behinderung beseitigt oder mindert (Rz. 18a) und dadurch die Auswirkungen der Behinderung im gesamten täglichen Leben beeinflusst (Rz. 19). Der Mensch mit Behinderung wird im Rahmen des § 47 den Erfordernissen der Umwelt a...mehr

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Schell, SGB IX § 47 Hilfsmi... / 2.2.4.1 Abgrenzung zu den Pflegehilfsmitteln i. S. d. SGB XI

Rz. 29 Die Kosten für Pflegehilfsmittel sind nicht von den Krankenkassen, sondern von den Pflegekassen zu übernehmen. Pflegehilfsmittel sind Hilfsmittel zur Erleichterung der Pflege (Produktgruppe 50; z. B. Pflegebetten und Zubehör, Pflegebett-Tische), zur Körperpflege/Hygiene und zur Linderung von Beschwerden (Produktgruppe 51, z. B. Waschsysteme, Duschwagen, Bettpfannen, Urin...mehr

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Schell, SGB IX § 47 Hilfsmi... / 2.2.4.3 Abgrenzung zu den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Rz. 34 Die Hilfsmittel im Rahmen der medizinischen Rehabilitation (§ 5 Nr. 1, § 47) bezwecken u. a., die Auswirkungen der Behinderung im gesamten täglichen Leben zu beseitigen oder zu mindern. Hierzu verfolgt die Hilfsmittelversorgung die Anpassung des Menschen mit Behinderung an die Erfordernisse seiner Umwelt; er kann aber nicht verlangen, dass das Umfeld an seine Bedürfni...mehr

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Schell, SGB IX § 47 Hilfsmi... / 2.4.1 Überblick

Rz. 44 Grundlage für die Versorgung mit Hilfsmitteln i. S.d. § 47 ist eine ärztliche Verordnung. Die Verordnung kann nur erfolgen, wenn sich der behandelnde Arzt von dem Zustand des Betroffenen überzeugt und sich erforderlichenfalls über die persönlichen Lebensumstände informiert hat oder wenn ihm diese aus der laufenden Behandlung bekannt sind (in Anlehnung an § 6 Abs. 3 de...mehr

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Schell, SGB IX § 47 Hilfsmi... / 2.3 Rehabilitationsträgerübergreifender Hilfsmittelbedarf

Rz. 40 Die Ermittlung und Konkretisierung des Begehrens des Antragstellers muss sich an dem Ziel der umfassenden Teilhabe am Leben in der Gesellschaft (§ 1) i. S. d. Herbeiführung des Gesamterfolges orientieren. Für den Gesamterfolg kann oft ein Bündel von einzelnen Leistungen zur Teilhabe erforderlich sein. Bei der Beantragung einer Teilhabeleistung müssen die Rehabilitatio...mehr

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Schell, SGB IX § 47 Hilfsmi... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Gemäß § 10 Nr. 1 SGB I und § 4 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX haben Menschen mit Behinderung oder drohender Behinderung (§ 2 Abs. 1) ein Recht auf Hilfe, um u. a. die Behinderung abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mindern. Zur Verfolgung dieser Ziele kann dieser Mensch Körperersatzstücke, orthopädische und andere Hilfsmitte...mehr

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Schell, SGB IX § 47 Hilfsmi... / 2.2.4.5 Abgrenzung der Hilfsmittel nach § 47 von denen der Sozialen Teilhabe

Rz. 36 Die Hilfsmittel im Rahmen der medizinischen Rehabilitation (§ 5 Nr. 1, § 47) bezwecken, die Auswirkungen der Behinderung im gesamten täglichen Leben zu beseitigen oder zu mindern. Hierzu verfolgt die Hilfsmittelversorgung die Anpassung des Menschen mit Behinderung an die Erfordernisse seiner Umwelt; er kann aber nicht verlangen, dass das Umfeld an seine Bedürfnisse an...mehr

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Schell, SGB IX § 47 Hilfsmi... / 3 Literatur, Materialien und Rechtsprechung

Rz. 60 Gemeinsames Rundschreiben der Spitzenverbände der Krankenkassen zur Versorgung mit Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln v. 18.12.2007: https://www.aok.de/gp/richtlinien/gemeinsame-rundschreiben Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung von Hilfsmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Hilfsmittel-Richtlinie): https://www.g-ba.de/richtlinien/1...mehr

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Schell, SGB IX § 47 Hilfsmi... / 2.2.1.1 Hilfsmittel zur Vorbeugung einer Behinderung (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 14 Nach § 3 haben die Rehabilitationsträger die Verpflichtung, darauf hinzuwirken, dass der Eintritt einer Behinderung – einschließlich einer chronischen Krankheit – vermieden oder zumindest hinausgezögert wird. Demzufolge umfasst das Leistungsspektrum der Rehabilitationsträger gemäß § 47 Abs. 1 Nr. 1 auch Hilfsmittel, die einer drohenden Behinderung vorbeugen sollen – a...mehr

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Schell, SGB IX § 47 Hilfsmi... / 2.5 Änderung, Instandhaltung, Ersatzbeschaffung sowie die Ausbildung im Gebrauch der Hilfsmittel (Abs. 2)

Rz. 47 Das Hilfsmittel muss den speziellen Bedürfnissen und Funktionsdefiziten des Menschen mit Behinderung nach Möglichkeit optimal dienen und möglichst störungsfrei seine Aufgabe verrichten. Der Anspruch des Menschen mit Behinderung umfasst deshalb gemäß § 47 Abs. 2 Satz 1 nicht nur die Erstausstattung mit Hörhilfen, Körperersatzstücken, orthopädischen und anderen Hilfsmit...mehr

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Schell, SGB IX § 47 Hilfsmi... / 2.2.4.2 Abgrenzung zu Heilmitteln

Rz. 33 Unter Heilmitteln (z. B. § 32 SGB V) versteht man medizinische Dienstleistungen wie z. B. Physiotherapie, Ergotherapie, Bäder, Massagen, Logopädie oder Podologie. Mit Urteil v. 15.12.1971 (3 RK 35/70) hat das BSG die Hilfsmittel von den Heilmitteln wie folgt abgegrenzt: Das Hilfsmittel dient im Gegensatz zum Heilmittel nicht der therapeutischen Einflussnahme, sondern u...mehr

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Schell, SGB IX § 47 Hilfsmi... / 2.6 Hilfsmittel in einer aufwendigeren Ausführung (Abs. 3)

Rz. 53 Die Rehabilitationsträger haben das Hilfsmittel kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Die Hilfsmittel sind bezüglich Art, Umfang und Qualität auf die individuellen Bedürfnisse des Betroffenen auszurichten und so auszuwählen, dass ausreichende Chancen auf einen lang anhaltenden Teilhabeerfolg bestehen. Das Wort "ausreichend" ist dabei nicht als Wert-, sondern als Erfolg...mehr

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Schell, SGB IX § 47 Hilfsmi... / 2.8 Eigenanteile/Eigenbeteiligung

Rz. 57 In der gesetzlichen Krankenversicherung ist grundsätzlich bei Erhalt des Hilfsmittels eine Zuzahlung von dem volljährigen Versicherten zu leisten (vgl. § 33 Abs. 8 SGB V). Diese beträgt bei einer Versorgung im Rahmen des § 33 SGB V je Hilfsmittel 10 % des Abgabepreises, mindestens jedoch 5,00 EUR und höchstens 10,00 EUR. Die Zuzahlungsverpflichtung besteht bis zur Err...mehr

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GmbH: Austritt / 3 Austritt durch Kündigungserklärung

Ist ein wichtiger Austrittsgrund gegeben bzw. sind die Voraussetzungen eines vertraglich verankerten Austrittsrechts erfüllt, kann sich der austretende Gesellschafter durch Kündigung gegenüber der Gesellschaft von der GmbH lösen. Der Austritt – aus wichtigem Grund oder aufgrund eines gesellschaftsvertraglich vereinbarten Austrittsrechts – löst einen Abfindungsanspruch des Au...mehr

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GmbH: Austritt / 1 Austritt aus wichtigem Grund

Ein allgemeines Austrittsrecht ist im GmbH-Gesetz nicht vorgesehen. Allerdings ist allgemein anerkannt, dass sich ein Gesellschafter aus wichtigem Grund von seiner GmbH trennen kann. Mit anderen Worten: Die Unzumutbarkeit der Mitgliedschaft muss den Austritt als notwendig erscheinen lassen. Diese Unzumutbarkeit kann sowohl in der Person des austretenden Gesellschafters als a...mehr

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GmbH: Austritt / 4 Wahlrecht der Gesellschaft

Die Austritts- bzw. Kündigungserklärung hat einen Anspruch des Austretenden auf Abnahme seines Geschäftsanteils gegen Abfindung zur Folge. Dabei steht der GmbH ein Wahlrecht zwischen der Einziehung, dem Erwerb eigener Geschäftsanteile oder der Vermittlung der Abtretung an Gesellschafter oder an Dritte zu. Dieses Wahlrecht der GmbH wird von der Gesellschafterversammlung ausge...mehr

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Schell, SGB IX § 47 Hilfsmi... / 2.4.2 Doppelversorgung/Mehrfachausstattung

Rz. 46 Mehrfachausstattungen mit typen- bzw. funktionsgleichen Hilfsmitteln sind entsprechend dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit grundsätzlich möglich, wenn dies aus hygienischen, medizinischen oder sicherheitstechnischen Gründen erforderlich oder aufgrund der besonderen Beanspruchung durch den Betroffenen zweckmäßig und wirtschaftlich ist (vgl. § 6 Abs. 8 S. 1 der Hilfsmi...mehr

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Schell, SGB IX § 47 Hilfsmi... / 2.2.3 Hilfsmittelverzeichnis

Rz. 27 Die Zielsetzungen des § 33 SGB V und des § 47 SGB IX sind im Prinzip identisch. Deshalb haben die Regelungen zum Recht der Hilfsmittel i. S. d. Krankenversicherung nicht nur wegen § 7 Abs. 1 SGB IX unmittelbare Auswirkungen auf das Recht des § 47. Grundsätzlich ist die Kostenübernahme für Hilfsmittel durch die gesetzliche Krankenversicherung nur möglich, wenn die Produ...mehr

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Einspruch / 2.5 Einspruchsfrist

Die Frist für die Einlegung des Einspruchs beträgt gem. § 355 Abs. 1 Satz 1 AO 1 Monat nach Bekanntgabe des Verwaltungsakts; für den fristwahrenden Zugang trägt der Steuerpflichtige die Beweislast.[1] Bei Steueranmeldungen, die die Wirkung einer Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung haben, z. B. Lohnsteuer-Anmeldungen des Arbeitgebers, die auch vom Arbeitnehmer a...mehr

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Annahmeverzug / 1.3 Leistungsfähigkeit und Leistungswilligkeit des Arbeitnehmers

Annahmeverzug setzt weiter das Leistungsvermögen und den Leistungswillen des Arbeitnehmers voraus. Nach § 297 BGB kommt der Arbeitgeber dann nicht in Annahmeverzug, wenn der Arbeitnehmer zur Leistungszeit außerstande oder nicht ernsthaft willens ist, die geschuldete Leistung ordnungsgemäß zu erbringen. Annahmeverzugslohn kann so aufgrund fehlender Leistungsfähigkeit beispiel...mehr

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Einspruch / 2.6 Form und Inhalt des Einspruchs

Das Gesetz stellt nur geringe Anforderungen an die Form eines Einspruchs, weil im außergerichtlichen Verfahren – anders als bei der Klage – der begehrte Rechtsschutz nicht an Formalien scheitern soll. Der Einspruch muss gem. § 357 Abs. 1 Satz 1 AO lediglich schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift beim Finanzamt erfolgen. Es genügt gem. § 357 Abs. 1 Satz 2 AO, wenn a...mehr

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Annahmeverzug / 1.2 Angebot der Arbeitsleistung durch den Arbeitnehmer

Der Arbeitnehmer hat grundsätzlich zuerst die Arbeitsleistung persönlich und tatsächlich so anzubieten, wie sie zu bewirken ist, d. h. zur rechten Zeit, am rechten Ort und in der rechten Art und Weise.[1] Erforderlich ist deshalb grundsätzlich das Erscheinen im Betrieb zu betriebsüblichen Zeiten.[2] Nach § 295 BGB genügt dafür ausnahmsweise ein wörtliches Angebot des Arbeitn...mehr

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Einspruch / 3.5 Hinzuziehung eines Dritten

Der Kreis der am Einspruchsverfahren Beteiligten ist nicht nur auf den Einspruchsführer beschränkt. Beteiligter kann nach § 359 Nr. 2 AO auch ein Dritter sein, wenn er zum Verfahren hinzugezogen worden ist. Die Hinzuziehung kommt gem. § 360 AO in Betracht, wenn die den Gegenstand eines Einspruchsverfahrens bildende Rechtsfrage später gegenüber diesem Dritten ebenfalls entschi...mehr

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Leistungsentgelt / 2.3 Ansparung des Budgets bei Pauschalzahlung

Die bei der Pauschalausschüttung jeweils auf das Folgejahr übertragenen (addierten) Volumen können nicht eingespart werden.[1] Ihre Übertragung dient dazu, dort den Einigungsdruck zu erhöhen, wo Mitarbeitervertretungen "auf der Bremse stehen".[2] Teilweise wird seitens der Gewerkschaften behauptet, dass im Falle einer fehlenden betrieblichen Regelung zum Leistungsentgelt im D...mehr

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Zinsen auf Steuern / 2.4 Erlass aus Billigkeitsgründen

Die Festsetzung von Nachzahlungszinsen beschäftigt regelmäßig die Finanzgerichte und auch den BFH. Dies gilt insbesondere in Fällen, in denen die Verzinsung dem Grunde oder auch der Höhe nach auf Fehlern des Finanzamts beruht, was oft zu Erlassanträgen nach § 227 AO führt. Dabei geht es i. d. R. um Erlassanträge wegen verzögerter Bearbeitung von Steuererklärungen, hinausgesc...mehr

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Einspruch / 2.4 Einspruchsverzicht und Einspruchsrücknahme

Hierbei handelt es sich um verfahrensrechtliche Erklärungen, die den Verlust der Einspruchsbefugnis zur Folge haben. Während gem. § 354 Abs. 1 Satz 3 AO der erst nach Erlass des Verwaltungsakts zulässige Verzicht einem gleichwohl eingelegten Einspruch von vorneherein die Zulässigkeit nimmt, ist es im Fall der gem. § 362 Abs. 1 AO bis zur Bekanntgabe der Einspruchsentscheidun...mehr

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Einspruch / 2.3 Beschwer

Die Zulässigkeit des Einspruchs ist davon abhängig, dass der Einspruchsführer eine Beschwer geltend macht. Dies setzt voraus, dass er vom Regelungsinhalt des ergangenen oder erstrebten Bescheids persönlich und sachlich betroffen ist. Eine fehlende Begründung des Einspruchs oder mangelnde Erfolgsaussichten haben auf die Frage der Beschwer keinen Einfluss. Ob wirklich eine Rec...mehr

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BR-Mitbestimmung: Sozialein... / 1 Sozialeinrichtungen

Der Betriebsrat hat gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, ein Mitbestimmungsrecht bei Sozialeinrichtungen, deren Wirkungsbereich auf den Betrieb, das Unternehmen oder den Konzern beschränkt ist. Eine Sozialeinrichtung i. S. d. § 87 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG erfordert ein zweckgebundenes Sondervermögen. Die einer Sozialeinri...mehr

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Einspruch / 3.9 Entscheidung über den Einspruch

Ein eingelegter Einspruch kann sich – je nach Fallkonstellation – verfahrensrechtlich erledigen durch Rücknahme nach § 362 AO.[1] Abhilfebescheid nach § 367 Abs. 2 Satz 3 AO. Entspricht das Finanzamt dem Einspruchsantrag durch Rücknahme oder Änderung des angefochtenen bzw. Erlass des begehrten Verwaltungsakts, wird eine förmliche Entscheidung entbehrlich. Durch den Abhilfebesc...mehr

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Leistungsentgelt / 6.4.1 Altersteilzeit

Für Altersteilzeitbeschäftigte im Teilzeitmodell gelten hinsichtlich der Leistungsbewertung die Ausführungen zur Teilzeitarbeit. Der TV FlexAZ gilt jedoch nur noch für Altersteilzeitverträge, die spätestens im Dezember 2022 begonnen haben. Damit ist die tarifliche Grundlage für die Vereinbarung von Altersteilzeitarbeitsverhältnissen ab dem 1.1.2023 weggefallen. Entsprechend ...mehr

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Werbeaufwand: Betriebsausga... / 3.3 Bewirtungsaufwendungen

Im Gegensatz zu Geschenkaufwendungen, die innerhalb bestimmter Höchstgrenzen steuerlich abzugsfähig sind, sind Bewirtungskosten nur zu 70 % abzugsfähig. [1] 30 % gehören zu den nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben und müssen dem Gewinn wieder zugerechnet werden. Die entstandene Vorsteuer kann allerdings zu 100 % abgezogen werden.[2] Eingeschränkt ist der Betriebsausgabenabzug ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Annahmeverzug / 2 Rechtsfolgen

Der Arbeitnehmer kann die vereinbarte Bruttovergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. Die Höhe des Verzugslohns wird nach dem Lohnausfallprinzip berechnet, sodass u. U. auch Überstundenvergütung zu zahlen ist[1], weil der Arbeitnehmer so gestellt werden muss, als hätte er während des Annahmeverzugs weitergearbeitet. Das kann bedeuten, dass der Auszubil...mehr

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Einspruch / 3.6 Aussetzung und Ruhen des Verfahrens

Die Entscheidung über einen Einspruch kann gem. § 363 Abs. 1 AO ausgesetzt werden, wenn ein für die Entscheidung vorgreifliches Rechtsverhältnis den Gegenstand eines anderen Rechtsstreits bildet oder von einem Gericht oder einer Verwaltungsbehörde festzustellen ist. Bei dem vorgreiflichen Rechtsverhältnis muss es sich um eine konkrete Tatsache handeln, die für die Entscheidu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Annahmeverzug / 1.4 Nichtannahme der Arbeitsleistung durch den Arbeitgeber

Ferner darf der Arbeitgeber die angebotene Arbeitsleistung nicht angenommen haben. Nichtannahme ist dabei jedes Verhalten, das die Erfüllung des Arbeitsvertrags verhindert, also beispielsweise unwirksame Freistellungserklärungen, Kündigungen, Arbeitszeitverlegungen oder sonstige Änderungsanordnungen. Auch vertragswidrige Arbeitsangebote können als Nichtannahme gewertet werden (z....mehr

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Leistungsentgelt / 2.2 Folgen bei verspätetem Abschluss einer Dienst-/Betriebsvereinbarung

Mit der Protokollerklärung Nr. 1 zu § 18 Abs. 4 TVöD-VKA haben die Tarifvertragsparteien betont, dass die zeitgerechte Einführung der Leistungsentgelte sinnvoll notwendig und deshalb beiderseits gewollt ist. Sie haben die Betriebsparteien daher aufgefordert, sich rechtzeitig vor dem 1.1.2007, dem Zeitpunkt, zu dem gemäß § 18 Abs. 2 TVöD-VKA die leistungsorientierte Bezahlung...mehr

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Zinsen auf Steuern / 5.2 Berechnung der Zinsen

Der Zinslauf beginnt mit dem Tag des Eingangs des Rechtsbehelfs bei der Finanzbehörde, deren Verwaltungsakt angefochten wird, oder mit dem Tag der Rechtshängigkeit beim Gericht.[1] Dies kann aber nur dann der Fall sein, wenn die Aussetzung der Vollziehung, die i. d. R. erst nach Einlegung des Einspruchs oder der Klage verfügt wird, rückwirkend ab dem Zeitpunkt des Eingangs d...mehr

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Einspruch / 3.8 Verböserungsmöglichkeit

Da ein zulässiger Einspruch gem. § 367 Abs. 2 Satz 1 AO in vollem Umfang in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zu überprüfen ist, kann es passieren, dass das Finanzamt den Einspruch nicht nur als unbegründet zurückweisen, sondern darüber hinaus den angefochtenen Verwaltungsakt zum Nachteil des Einspruchsführers ändern möchte. Um wenigstens diese Verböserung zu verhindern...mehr

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Leistungsentgelt / 6.3.5 Krankheit/Fehlzeiten

Für die Frage, wie sich eine länger dauernde Krankheit oder sonstige Fehlzeiten von Beschäftigten auf die Aufteilung des Leistungsentgelts auswirkt, kann es keine allgemein geltende Antwort geben. Grundsätzlich sollten Beschäftigte entsprechend der Dauer ihrer Anwesenheit am auszuzahlenden Leistungsentgelt teilhaben. Geringfügige Fehlzeiten (längstens für die Dauer des Entge...mehr

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Einspruch / 2.2 Statthaftigkeit und Ausschluss des Einspruchs

Zulässiges Rechtsmittel im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren ist ausschließlich der Einspruch. Ob ein Einspruch statthaft ist, also eingelegt werden kann, hängt allein davon ab, ob ein Verwaltungsakt i. S. d. § 118 AO vorliegt, der angegriffen werden soll. Verwaltungsakte sind insbesondere Steuerbescheide i. S. d. § 155 AO [1] und entsprechende Änderungsbescheide, Grundl...mehr

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Leistungsentgelt / 6.4.5 Personal-/Betriebsräte und sonstige Beschäftigte mit eingeschränktem Weisungsrecht

Betriebs-/Personalräte und Gleichstellungsbeauftragte dürfen trotz einer Freistellung nicht von der Teilhabe am Leistungsentgelt ausgenommen werden, da die Leistungsentgelte jedem zugänglich sein müssen (§ 18 Abs. 6 TVöD-VKA). Gemäß §§ 8, 107 BPersVG/78 BetrVG bzw. LPersVG dürfen Personen, die Aufgaben nach dem Personalvertretungsrecht wahrnehmen, wegen ihrer Tätigkeit nicht ...mehr

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Leistungsentgelt / 5.7 Leistungsauswertung – Berechnung der Gesamtleistung eines Beschäftigten

Das Leistungsentgelt wird auf Grundlage der von den Beschäftigten erbrachten Leistungen berechnet. Nach Ablauf des Bewertungszeitraums hat die bewertende Führungskraft die Auswertung der Zielvereinbarung und/oder der Systematischen Leistungsbewertung auf Grundlage der festgelegten Bewertungsskala vorzunehmen. Dabei ist es unerheblich, welche der Beurteilungsmethoden verwende...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Annahmeverzug / 3.3 Zwischenbeschäftigung

Die Zumutbarkeit einer Zwischenbeschäftigung[1] hängt von einer Einzelfallbetrachtung ab: Entscheidend sind Treu und Glauben sowie die Beachtung des Grundrechts auf freie Arbeitsplatzwahl. Die Unzumutbarkeit einer anderweitigen Beschäftigung kann sich aus der Person des Arbeitgebers, der Art der Arbeit sowie den sonstigen Arbeits- und Arbeitsvertragsbedingungen ergeben.[2] U...mehr

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Einspruch / 3.10.1 Teil-Einspruchsentscheidung

Gem. § 367 Abs. 2a AO kann (Ermessen) das Finanzamt zunächst (nur) über Teile des Einspruchs befinden, wenn dies sachdienlich ist (Satz 1). Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Teil des Einspruchs entscheidungsreif ist, während über einen anderen Teil des Einspruchs zunächst nicht entschieden werden kann, weil insoweit die Voraussetzungen für eine Verfahrensruhe nac...mehr

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Leistungsentgelt / 5.2.3 Freiwilligkeit von Zielvereinbarungen/Direktionsrecht

Der Abschluss einer Zielvereinbarung soll gemäß der Niederschriftserklärung zu § 18 Abs. 5 Satz 2 TVöD-VKA aus "Motivationsgründen" freiwillig geschehen. Freiwilligkeit ist auch dann gegeben, wenn eine Verständigung auf übergeordnete gesetzliche bzw. haushalterische Vorgaben oder Grundsatzentscheidungen der Verwaltung/Unternehmensführung erfolgt. Bei der Freiwilligkeit geht ...mehr

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Leistungsentgelt / 6.5 Dokumentation und Nachweisführung

Nach den bisherigen Erläuterungen wird deutlich, dass eine ordnungsgemäße Dokumentation im Rahmen der Leistungsbewertung eine erhebliche Rolle für die Akzeptanz bei den Beschäftigten und den Führungskräften spielen wird. Sollten Differenzen nicht behoben werden können oder gar rechtliche Streitigkeiten unvermeidbar sein, ist eine substanziierte Darstellung und Nachweisführun...mehr

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Leistungsentgelt / 5.2.5 Arten von Zielen

Es lassen sich Individualziele und Teamziele, d. h. mit Beschäftigtengruppen vereinbarte Ziele, unterscheiden. Die Vereinbarung von Teamzielen stellt eine Möglichkeit dar, den Verwaltungsaufwand, der mit der Vereinbarung von individuellen Zielen und deren Auswertung verbunden ist, zu minimieren. Beispielsweise kann einer Gruppe von Beschäftigten ein von dieser zu erreichendes...mehr

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Zinsen auf Steuern / 6 Prozesszinsen

Hat eine Klage gegen einen Steuerbescheid (in Form einer Einspruchsentscheidung) oder gegen einen Bescheid über Kindergeld Erfolg, hat der Kläger gem. § 236 AO einen Anspruch auf Verzinsung des daraufhin zu erstattenden Steuerbetrags. Der Zinssatz beträgt nach wie vor 0,5 % pro vollem Monat.[1] Erfolg haben kann die Klage durch Aufhebung oder Änderung des Steuerbescheids oder K...mehr