Fachbeiträge & Kommentare zu Verdeckte Gewinnausschüttung

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.6.2 Entwicklung der Rechtsprechung

Rz. 131 Das Steuerrecht folgt grundsätzlich den zivilrechtlichen Vereinbarungen über die Gewinnverteilung. Das hat der BFH in st. Rspr. herausgestellt.[1] Besonderheiten gelten nur in bestimmten Situationen, etwa bei der Beteiligung nahestehender Personen. Wo die Gefahr sachfremder Einflüsse besteht, müssen zusätzlich die formelle Gültigkeit der Vereinbarungen, ihre Durchset...mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 2 Weitere Angaben

Rz. 174 [Individueller Steuersatz, Darlehen an Angehörige, stille Gesellschaften, partiarische Darlehen → Anlage KAP Zeilen 27–34] Für die wenigen Kapitalerträge, die nicht dem Abgeltungsteuersatz von 25 % unterliegen, sondern mit dem persönlichen (tariflichen) Steuersatz, eventuell unter Berücksichtigung des Teileinkünfteverfahrens, versteuert werden müssen, sind die Zeilen ...mehr

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Anlage S (Einkünfte aus sel... / 1 Allgemein

Rz. 267 Wichtig Anlage S gilt für Freiberufler Die Anlage S benötigen Sie in folgenden Fällen: Sie waren im Veranlagungsjahr freiberuflich tätig. Sie haben bzw. hatten die Absicht, sich als Freiberufler selbstständig zu machen. In diesem Zusammenhang sind Ihnen Aufwendungen entstanden. Sie sind an einer freiberuflich tätigen Personengesellschaft beteiligt. Ehegatten geben jeweils...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Verdeckte Gewinnausschüttung

Stand: EL 123 – ET: 08/2020 > Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften Rz 7 ff.mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Private bzw gesellschaftsrechtliche Bewirtung

Rz. 6 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Bewirtungskosten, die ausschließlich oder überwiegend aus privatem Anlass des Unternehmers entstehen, dürfen nicht als > Betriebsausgaben abgezogen werden, denn sie sind Aufwendungen für die persönliche > Lebensführung (§ 12 Nr 1 EStG, BFH 153, 129 = BStBl 1988 II, 771). Eine geringfügige private Mitveranlassung (zB durch teilnehmende > Ehega...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allg Aussagen zur Modellhaftigkeit

Rn. 102 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 Die FinVerw (BMF v 17.07.2007, BStBl I 2007, 542 Tz 9) unterstreicht die Schädlichkeit von Zusatz- oder Nebenleistungen (zB Vermietungsgarantien), die zur Modellhaftigkeit führen. Die FinVerw vertritt hier eine sehr restriktive Auffassung zur Person des Leistenden der Zusatz- oder Nebenleistungen, zur Frage, ab wann bereits schädliche Zusatz-...mehr

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§ 7g EStG: Nachweis der fast ausschließlich betrieblichen Nutzung eines Pkw

Leitsatz Ein Steuerpflichtiger kann die Anteile der betrieblichen und der außerbetrieblichen Nutzung eines PKW, für den er den Investitionsabzugsbetrag und die Sonderabschreibung nach § 7g EStG in Anspruch genommen hat, nicht nur durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch, sondern auch durch andere Beweismittel nachweisen. Normenkette § 7g (EStG VZ 2014) EStG i.d.F. des AmtshilfeR...mehr

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Invalidenrente trotz Kürzung der Geschäftsführerbezüge eine verdeckte Gewinnausschüttung?

Leitsatz Wird eine Geschäftsführervergütung um die gleichzeitige Zahlung einer Invalidenrente gemindert, ist es ernstlich zweifelhaft, ob eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) vorliegen kann. Sachverhalt Eine GmbH betreibt ein Hotel. Der alleinige Gesellschafter-Geschäftsführer Herr C erhielt nach einem Unfall mit Teilinvalidität eine Teilrente wegen Berufsunfähigkeit (BU) ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.9.4 Verhältnis zur verdeckten Gewinnausschüttung nach § 8 Abs. 3 KStG

Bei unangemessen hohen Lizenzzahlungen stellt sich die Frage des Verhältnisses zwischen Lizenzschranke und vGA (Vorrang/Nachrang). Betrachtet man die vergleichbare Problematik bei der Zinsschranke, so vertritt die Finanzverwaltung die Auffassung, dass eine vGA vorrangig zu erfassen ist, d. h. in eine Abzugsbeschränkung nur Aufwand fallen kann, der den Gewinn originär geminde...mehr

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Abgeltungsteuersatz bei der Darlehensgewährung an eine GmbH durch eine dem Anteilseigner nahestehende Person

Leitsatz § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a EStG ist kein Auffangtatbestand für den Ausschluss von Kapitalerträgen gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG aus dem gesonderten Tarif (§ 32d Abs. 1 EStG), wenn die Voraussetzungen des Ausschlussgrundes gemäß § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b EStG nicht erfüllt sind. Normenkette § 20 Abs. 1 Nr. 7, Abs. 8, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 32d Abs. 1, Abs. 2 ...mehr

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Anhang 2 – Zeitwertkonten / b) Organe von Körperschaften

Vereinbarungen über die Einrichtung von Zeitwertkonten bei Arbeitnehmern, die zugleich als Organ einer Körperschaft bestellt sind – z. B. bei Mitgliedern des Vorstands einer Aktiengesellschaft oder Geschäftsführern einer GmbH sind lohn-/ einkommensteuerlich grundsätzlich anzuerkennen, wenn der Arbeitnehmer nicht an der Körperschaft beteiligt ist (z. B. Fremd- Geschäftsführer...mehr

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Anhang 2 – Zeitwertkonten / II. Übergangsregelung für Zeitwertkonten zugunsten von Organen von Körperschaften (Geschäftsführer und Vorstände) und als Arbeitnehmer beschäftigte beherrschende Anteilseigner

Bei Zeitwertkonten-Modellen für Organe von Körperschaften sowie als Arbeitnehmer beschäftigte beherrschende Anteilseigner, die bis zum 31. Januar 2009 eingerichtet wurden und aus Vertrauensschutzgründen steuerlich anzuerkennen gewesen wären, sind alle Zuführungen bis zum 31. Januar 2009 erst bei Auszahlung zu besteuern. Die Übergangsregelung gilt nicht für verdeckte Gewinnau...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Einzelfälle von A–Z

Rz. 15 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Abschreibungen Der Ansatz von > Absetzung für Abnutzung kommt zunächst nur für > Arbeitsmittel in Betracht. Anteilige Gebäude-AfA kann angesetzt werden, wenn ein steuerlich anzuerkennendes häusliches > Arbeitszimmer Rz 53 gegeben ist. Altenheim Zur Lebensführung gehört regelmäßig auch die altersbedingte Unterbringung in einem Heim. Nur wenn e...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / VI. Geschäftsanteile an einer GmbH (Buchst h)

Rz. 45 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Begünstigt ist der Erwerb von Geschäftsanteilen oder einer Stammeinlage an einer GmbH nur als nichtverbriefte betriebliche Beteiligung, also nur dann, wenn die GmbH zugleich der > Arbeitgeber ist (§ 2 Abs 1 Nr 1 Buchst h VermBG). Begünstigt ist aber auch der Erwerb von Geschäftsanteilen oder einer Stammeinlage an einer GmbH mit Sitz und Gesc...mehr

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Anhang 2 – Pauschalierung v... / 1. Begriffsbestimmung

Rz. 9 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Besteuerungsgegenstand sind betrieblich veranlasste Sachzuwendungen, die zusätzlich zur ohnehin vereinbarten Leistung oder zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden, und Geschenke, die nicht in Geld bestehen. Gesellschaftsrechtlich veranlasste Zuwendungen, wie z. B. verdeckte Gewinnausschüttungen (§ 8 Absatz 3 Satz 2 KStG, R 36 KStR...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 28 ... / 4 Einziehung von Anteilen und eigene Anteile

Rz. 65 Eine Kapitalherabsetzung kann grundsätzlich auch zur Einziehung von Anteilen durchgeführt werden. Zu unterscheiden ist, ob die Körperschaft bereits vor Beschluss der Kapitalherabsetzung über eigene Anteile verfügt oder diese erst infolge des Herabsetzungsbeschlusses von den Anteilseignern "eingezogen" werden. Handelt es sich um eine Anteilseinziehung, kann diese sowoh...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Abwicklung

Tz. 21 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Auf die Auflösung folgt die Abwicklung, dh die lfd Geschäfte werden beendet, Vermögenswerte versilbert, Forderungen eingezogen und Gläubiger befriedigt, die verbleibenden Vermögenswerte werden an die Gesellschafter/AE, Genossen bzw Mitglieder verteilt. Eine Anwendung des § 11 KStG ohne tats Abwicklung ergibt sich beim Insolvenzverfahren. Die ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Abwicklungsgewinn (§ 11 Abs 2 KStG)

Tz. 39 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Der der Schlussbesteuerung zugrunde zu legende Gewinn des Abwicklungszeitraums ist – ähnlich wie bei der lfd Gewinnermittlung – durch Gegenüberstellung des Abwicklungs-Endvermögens und des Abwicklungs-Anfangsvermögens zu ermitteln. Das Abwicklungs-Anfangsvermögen ist nach § 11 Abs 4 S 1 KStG das BV, das am Schluss des der Auflösung vorangegan...mehr

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Schätzungsbefugnis des Finanzamts

Leitsatz Dem Finanzamt steht nicht allein deshalb eine Schätzungsbefugnis zu, weil der Steuerpflichtige bei der Verprobung des Wareneinsatzes unzureichend mitgewirkt hat. Sachverhalt Der Kläger war Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, die vor allem im Handel mit Textilien tätig war. Seit 2012 befindet sich das Unternehmen in der Insolvenz. Das Finanzamt führte für die J...mehr

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Sponsoring / 3 Abzug beim Sponsor

Ertragsteuerrechtlich können die Aufwendungen des Sponsors sein Betriebsausgaben i. S. d. § 4 Abs. 4 EStG, Spenden, die unter den Voraussetzungen der §§ 10b EStG, 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG, 9 Nr. 5 GewStG abgezogen werden dürfen, oder nicht abziehbare Kosten der Lebensführung i. S. d. § 12 Nr. 1 EStG; bei Kapitalgesellschaften verdeckte Gewinnausschüttungen i. S. d. § 8 Abs. 3 Satz 2...mehr

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Sponsoring / 3.3 Nicht abzugsfähige Kosten der Lebensführung

Soweit die Zuwendungen die Voraussetzungen für den Betriebsausgaben- und Spendenabzug nicht erfüllen, handelt es sich nach § 12 Nr. 1 EStG um nicht abzugsfähige Kosten der Lebensführung. Hiervon betroffen sind Aufwendungen, welche die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Zuwendenden mit sich bringen, z. B. die Förderung von Kunst und Künstlern durch Organisati...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechnu... / 3.1.1 Aufgabe des Buchwerttransfers

Rz. 24 § 6 Abs. 6 Satz 2 EStG lässt die Auslegung, dass die steuerneutrale Einbringung von Einzelwirtschaftsgütern in eine Kapitalgesellschaft möglich ist, nicht zu. Vielmehr werden die Anschaffungskosten der Beteiligung an der Kapitalgesellschaft um den Teilwert des eingelegten Wirtschaftsguts erhöht, was eine Gewinnrealisierung zur Folge hat.[1] In der Literatur wird auch n...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechnu... / 1.4.1 Sachliche Verflechtung

Rz. 14 Eine sachliche Verflechtung ist gegeben, wenn die verpachteten Wirtschaftsgüter eine wesentliche Betriebsgrundlage des Betriebsunternehmens darstellen. Der X. Senat des BFH[1] fasst die Rechtsprechung zur wesentlichen Betriebsgrundlage bei Grundstücksverpachtungen bzw. Grundstücksvermietungen im Urteil vom 2.4.1997 wie folgt zusammen: Eine wesentliche Betriebsgrundlag...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechnu... / 1.2 Gründe für die Betriebsaufspaltung

Rz. 4 Gründe für die Aufspaltung eines Unternehmens und die Schaffung einer Doppelgesellschaft können verschiedener Natur sein. In erster Linie interessieren vielleicht mögliche Steuerersparnisse; oft aber auch mag die Haftungsbeschränkung im Vordergrund stehen. Die für die Doppelgesellschaft charakteristische Trennung von Besitz und Betrieb unter Einschaltung einer Kapitalge...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechnu... / 3.1.3 Geschäfts- oder Firmenwert

Rz. 26 Die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen bei der Begründung einer Betriebsaufspaltung der im bisherigen Unternehmen entstandene Geschäftswert auf die Betriebsgesellschaft übertragen wird, wurde vom BFH im Urteil v. 27.3.2001[1] geklärt; der BFH führt aus: "Der Geschäftswert ist derjenige Wert, der einem gewerblichen Unternehmen über den Substanzwert (Verkehrswe...mehr

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Pensionszusagen / 11 Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH

Erteilt eine GmbH einem Gesellschafter-Geschäftsführer eine Pensionszusage, mindern die Zuführungen zu der Rückstellung grundsätzlich den körperschaftsteuerlichen Gewinn und den Gewerbeertrag. Der Gesellschafter hat die Pension erst im Jahr der tatsächlichen Zahlung zu versteuern. Die steuerliche Anerkennung der Pensionszusage wird allerdings unter dem Gesichtspunkt der verd...mehr

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Pensionszusagen / 6 Gewinnabhängige Bezüge

Eine Rückstellung darf nicht gebildet werden, soweit die Zusage Leistungen in Abhängigkeit von künftigen gewinnabhängigen Bezügen vorsieht.[1] Damit scheiden insbesondere künftige Tantiemen als Bemessungsgrundlage für die Pensionsrückstellung aus. Nach einer Entscheidung des BFH[2] greift diese Regelung auch dann, wenn eine GmbH einem Gesellschafter-Geschäftsführer eine Pens...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 9.1 Pensionsrückstellungen für Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft

Rz. 102 Der Geschäftsführer (bzw. das Vorstandsmitglied[1]) einer Kapitalgesellschaft ist Organ der Gesellschaft. In dieser Funktion ist er zur Ausübung der Geschäftsführungstätigkeit verpflichtet. Ob er daneben auch aufgrund eines Arbeitsvertrags dienstleistungsverpflichtet sein kann, ist arbeitsrechtlich umstritten.[2] Dies wird allerdings für den Bereich der betrieblichen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 2.2.3 Entsendung von Arbeitnehmern

Rz. 31 Bei einer Entsendung von Arbeitnehmern zum Zweck der Dienstleistung bei einem dritten Unternehmen, wie sie insbesondere in Konzernen häufig vorkommt, ist zu unterscheiden, ob das Dienstverhältnis zum entsendenden Unternehmen aufrechterhalten wird oder nicht. Wird es aufrechterhalten, so ist damit dokumentiert, dass die Dienstleistung beim anderen Unternehmen auch im I...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 3.2.4 Schriftform der Zusage, Abs. 1 Nr. 3

Rz. 61 Die Pensionszusage muss schriftlich erteilt sein. Es genügt somit Schriftlichkeit der Zusage des Arbeitgebers, die Annahmeerklärung des Arbeitnehmers bedarf keiner besonderen Form. Sie kann mündlich, ggf. auch stillschweigend erteilt werden.[1] Sie darf allerdings nicht vollkommen fehlen, weil sonst die Zusage als annahmebedürftiges Rechtsgeschäft nicht rechtswirksam ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 3.2.2 Keine Erstreckung auf künftige gewinnabhängige Bezüge (§ 6a Abs. 1 Nr. 2 Alt. 1 EStG)

Rz. 49 Aufgrund des Zwecks der betrieblichen Altersversorgung, dem Begünstigten annäherungsweise seinen in der aktiven Dienstzeit erworbenen Lebensstandard zu erhalten, wird die Höhe der zugesagten Versorgungsleistungen häufig von der Höhe des Einkommens aus aktiver Tätigkeit abhängig gemacht. Welche Einkommensbeträge dabei zu berücksichtigen sind, ist in der Zusage (ggf. in...mehr

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Beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer: Zufluss von Tantiemen bei ­verspäteter Feststellung des Jahresabschlusses

Leitsatz Eine verspätete Feststellung des Jahresabschlusses nach § 42a Abs. 2 GmbHG führt auch im Falle eines beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers nicht per se zu einer Vorverlegung des Zuflusses einer Tantieme auf den Zeitpunkt, zu dem die Fälligkeit bei fristgerechter Aufstellung des Jahresabschlusses eingetreten wäre. Normenkette § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 11 Ab...mehr

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Abgeltungsteuer / 2.2 Gesetzliche Ausnahmefälle

Bei bestimmten Fallgestaltungen gilt der fixe Steuersatz von 25 % nicht, obwohl Einkünfte nach § 20 EStG vorliegen: Steuersatzspreizungen, z. B. Darlehen an nahestehende Personen und Darlehen eines GmbH-Gesellschafters an eine GmbH bei einer Beteiligung von mindestens 10 %[1], Lebensversicherungserträge, wenn diese nur hälftig versteuert werden müssen[2], auf Antrag für Gewinn...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4d... / 2.7 Betriebliche Veranlassung der Zuwendung (Abs. 1 S. 1)

Rz. 23 Zuwendungen an Unterstützungskassen dürfen u. a. nur insoweit beim Trägerunternehmen als Betriebsausgaben abgezogen werden, als die Leistungen der Kasse, wenn sie vom Trägerunternehmen unmittelbar erbracht würden, bei diesem betrieblich veranlasst wären (§ 4d Abs. 1 S. 1 EStG). Diese den Regelungen in § 4c Abs. 2 EStG (§ 4c EStG Rz. 23) und § 4e Abs. 2 EStG (§ 4e EStG...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4d... / 6 Konzern- und Gruppenkassen

Rz. 138 Besteht eine gemeinsame Unterstützungskasse für mehrere verbundene Unternehmen (Konzernkasse) oder für mehrere nicht verbundene Unternehmen (Gruppenkasse), so muss für jedes Trägerunternehmen der bei ihm abziehbare Beitrag der Zuwendungen ermittelt werden. Dies ergibt sich bereits aus dem Umstand, dass die Voraussetzungen für den Betriebsausgabenabzug beim Trägerunte...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4d... / 1.5 Systematische Einordnung der Vorschrift – Verhältnis zu § 4 Abs. 4 EStG

Rz. 9 § 4d EStG lässt den Betriebsausgabenbegriff des § 4 Abs. 4 EStG unberührt. Die Zusage eines Arbeitgebers für die Altersversorgung seiner Arbeitnehmer oder diesen gleichgestellten Personen beruht unabhängig von der Durchführungsform immer auf einer arbeitsrechtlichen "Grundverpflichtung" des Arbeitgebers.[1] Die Zuwendungen des Trägerunternehmens an eine Unterstützungsk...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4d... / 8.1 Folgen der Nichtabziehbarkeit

Rz. 148 Sind Zuwendungen nicht abziehbar, weil die in § 4d Abs. 1 EStG genannten Grenzen überschritten sind, so entstehen vorbehaltlich der Regelung des S. 3 nicht abziehbare Betriebsausgaben mit denselben Folgen wie bei § 4 Abs. 5 EStG. Sind Zuwendungen nicht abziehbar, weil sie nicht betrieblich veranlasst sind (Rz. 23c, 25), so gelten sie bei Einzelunternehmern und Mitunt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4b... / 6.2.2 Juristische Personen

Rz. 108 Zwischen juristischen Personen, insbesondere also Kapitalgesellschaften und Genossenschaften, und ihren Gesellschaftern (bzw. Genossen oder Mitgliedern) können zivilrechtliche Verträge und damit auch Arbeitsverträge abgeschlossen werden. Der Leistungsaustausch aufgrund solcher Verträge ist steuerlich als solcher anzuerkennen. Eine Grenze zieht lediglich § 8 Abs. 3 KS...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4e... / 3.5 Rechtsfolgen der Nichtabziehbarkeit der Beiträge gem. Abs. 2

Rz. 11 Beiträge an einen Pensionsfonds der in § 4e Abs. 2 EStG genannten Art dürfen nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn sie bei unmittelbarer Erbringung nicht betrieblich veranlasst wären. Entgegen der in § 4e Abs. 1 EStG enthaltenen Regelung fehlt es hier an der betrieblichen Veranlassung, sodass der Aufwand nicht Betriebsausgabe ist. Solche Beiträge sind desh...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 4 B... / 4.2 Verdeckte Gewinnausschüttung

Rz. 39 Vermögensverschiebungen zwischen Betrieb gewerblicher Art und Träger sind nach den allgemeinen Grundsätzen der verdeckten Gewinnausschüttung zu beurteilen, sofern nicht § 8 Abs. 7ff. KStG – bei Dauerverlustgeschäften – anordnet, dass dessen Rechtsfolgen nicht zu ziehen sind.[1]mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 4 B... / 4.3 Einkommensermittlung

Rz. 40 Die Einkommensermittlung des Betriebs gewerblicher Art richtet sich nach § 8 KStG. Der Betrieb gewerblicher Art hat naturgemäß nur gewerbliche Einkünfte, auch wenn es sich um einen Verpachtungsbetrieb handelt.[1] Die Anwendung der Grundsätze zur Liebhaberei hat der Gesetzgeber durch die Einführung von § 8 Abs. 1 S. 2 KStG ausdrücklich ausgeschlossen. Das Einkommen ist...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 4 B... / 4.4 Zuwendungen an den Träger

Rz. 43 Zuwendungen i. S. d. § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG, insbesondere Spenden, sind, auch wenn sie an den Träger erfolgen, nach den allgemeinen Vorschriften abzugsfähig.[1] Die Abziehbarkeit steht generell unter dem Vorbehalt, dass keine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt. Zu fragen ist, ob die betreffende Zuwendung nach den Umständen des Einzelfalls von einem ordentlichen Gesc...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 4 B... / 4.1.1 Allgemeines

Rz. 33 Die Gewinnermittlung des Betriebs gewerblicher Art ist angesichts der Definition des Gewinns als Vermögensmehrung dadurch bestimmt, dass rechtlich die Vermögenssphäre des Betriebs gewerblicher Art nicht abgegrenzt ist von der des Trägers. Bei der Besteuerung wird der Betrieb jedoch gedanklich verselbstständigt und als eigenständiges Gewinnermittlungssubjekt behandelt,...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 4 B... / 4.1.3 Notwendiges Betriebsvermögen bzw. wesentliche Betriebsgrundlagen

Rz. 37 Der Träger kann grundsätzlich frei entscheiden, ob die Wirtschaftsgüter, die der Betrieb gewerblicher Art benötigt, diesem als eigenes Vermögen zugeordnet oder an ihn vermietet oder verpachtet werden. Der BFH hat seine frühere Rspr., wonach alle für den Betrieb gewerblicher Art notwendigen Wirtschaftsgüter als "Bestandteile" des Betriebs gewerblicher Art anzusehen sin...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 4 B... / 4.7 Kapitalertragsteuer

Rz. 46 Betriebe gewerblicher Art ohne eigene Rechtspersönlichkeit können im strengen Sinn keine Gewinnausschüttungen vornehmen, weil ihnen im Verhältnis zur Trägerkörperschaft die rechtliche Selbstständigkeit fehlt. Trotzdem werden sie zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen hinsichtlich der Gewinne, die der Trägerkörperschaft zur Verfügung stehen, den privatrechtlichen K...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 4 B... / 1.2.2 EU-Beihilferecht

Rz. 2a § 8 Abs. 7 S. 1 Nr. 1 KStG i. d. F. des JStG 2009[1] nimmt bei Betrieben gewerblicher Art Dauerverlustgeschäfte i. S. d. § 8 Abs. 7 S. 2 KStG, die Bereiche der Daseinssorge betreffen, von den Rechtsfolgen einer verdeckten Gewinnausschüttung aus. Die verstößt nach Ansicht des BFH[2] gegen das Beihilfenverbot nach Art. 107 Abs. 1 AEUV. Dies überzeugt. Es handelt sich um...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 4 B... / 2 Juristische Person des öffentlichen Rechts

Rz. 6 Die wirtschaftliche Tätigkeit der öffentlichen Hand kann in verschiedenen Organisationsformen ausgeübt werden. Sie kann in einer Rechtsform des Zivilrechts (Kapitalgesellschaft) verselbstständigt sein und unterliegt dann den für Kapitalgesellschaften mit privaten Anteilseignern geltenden Besteuerungsregeln.[1] Eine juristische Person des öffentlichen Rechts kann aber a...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 4 B... / 4.1.2 Dotationskapital

Rz. 36 Wie dem Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft steht es auch dem Träger grundsätzlich frei, das Ausmaß der Finanzierung des Betriebs gewerblicher Art mit Eigen- oder Fremdkapital zu bestimmen. Der Träger ist daher nicht verpflichtet, den langfristigen Geldbedarf des Betriebs gewerblicher Art mit Eigenkapital zu decken. Allerdings ist der Träger wegen der Möglichkeit...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 4 B... / 3.5 Zusammenfassung mehrerer Betriebe (Abs. 6)

Rz. 26 Steuersubjekt ist die juristische Person des öffentlichen Rechts für jeden einzelnen Betrieb gewerblicher Art; bei jedem von ihnen ist eine gesonderte Einkommensermittlung vorzunehmen.[1] Da somit regelmäßig kein Verlustausgleich zwischen mehreren Betrieben möglich ist, stellt sich die Frage, ob mehrere, an sich selbstständige Betriebe gewerblicher Art zu einem einhei...mehr