Fachbeiträge & Kommentare zu Verdeckte Gewinnausschüttung

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Pensionszusagen / 11 Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH

Erteilt eine GmbH einem Gesellschafter-Geschäftsführer eine Pensionszusage, mindern die Zuführungen zu der Rückstellung grundsätzlich den körperschaftsteuerlichen Gewinn und den Gewerbeertrag. Der Gesellschafter hat die Pension erst im Jahr der tatsächlichen Zahlung zu versteuern. Die steuerliche Anerkennung der Pensionszusage wird allerdings unter dem Gesichtspunkt der verd...mehr

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Pensionszusagen / 6 Gewinnabhängige Bezüge

Eine Rückstellung darf nicht gebildet werden, soweit die Zusage Leistungen in Abhängigkeit von künftigen gewinnabhängigen Bezügen vorsieht.[1] Damit scheiden insbesondere künftige Tantiemen als Bemessungsgrundlage für die Pensionsrückstellung aus. Nach einer Entscheidung des BFH[2] greift diese Regelung auch dann, wenn eine GmbH einem Gesellschafter-Geschäftsführer eine Pens...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 9.1 Pensionsrückstellungen für Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft

Rz. 102 Der Geschäftsführer (bzw. das Vorstandsmitglied[1]) einer Kapitalgesellschaft ist Organ der Gesellschaft. In dieser Funktion ist er zur Ausübung der Geschäftsführungstätigkeit verpflichtet. Ob er daneben auch aufgrund eines Arbeitsvertrags dienstleistungsverpflichtet sein kann, ist arbeitsrechtlich umstritten.[2] Dies wird allerdings für den Bereich der betrieblichen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 2.2.3 Entsendung von Arbeitnehmern

Rz. 31 Bei einer Entsendung von Arbeitnehmern zum Zweck der Dienstleistung bei einem dritten Unternehmen, wie sie insbesondere in Konzernen häufig vorkommt, ist zu unterscheiden, ob das Dienstverhältnis zum entsendenden Unternehmen aufrechterhalten wird oder nicht. Wird es aufrechterhalten, so ist damit dokumentiert, dass die Dienstleistung beim anderen Unternehmen auch im I...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 3.2.4 Schriftform der Zusage, Abs. 1 Nr. 3

Rz. 61 Die Pensionszusage muss schriftlich erteilt sein. Es genügt somit Schriftlichkeit der Zusage des Arbeitgebers, die Annahmeerklärung des Arbeitnehmers bedarf keiner besonderen Form. Sie kann mündlich, ggf. auch stillschweigend erteilt werden.[1] Sie darf allerdings nicht vollkommen fehlen, weil sonst die Zusage als annahmebedürftiges Rechtsgeschäft nicht rechtswirksam ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 3.2.2 Keine Erstreckung auf künftige gewinnabhängige Bezüge (§ 6a Abs. 1 Nr. 2 Alt. 1 EStG)

Rz. 49 Aufgrund des Zwecks der betrieblichen Altersversorgung, dem Begünstigten annäherungsweise seinen in der aktiven Dienstzeit erworbenen Lebensstandard zu erhalten, wird die Höhe der zugesagten Versorgungsleistungen häufig von der Höhe des Einkommens aus aktiver Tätigkeit abhängig gemacht. Welche Einkommensbeträge dabei zu berücksichtigen sind, ist in der Zusage (ggf. in...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer: Zufluss von Tantiemen bei ­verspäteter Feststellung des Jahresabschlusses

Leitsatz Eine verspätete Feststellung des Jahresabschlusses nach § 42a Abs. 2 GmbHG führt auch im Falle eines beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers nicht per se zu einer Vorverlegung des Zuflusses einer Tantieme auf den Zeitpunkt, zu dem die Fälligkeit bei fristgerechter Aufstellung des Jahresabschlusses eingetreten wäre. Normenkette § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 11 Ab...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abgeltungsteuer / 2.2 Gesetzliche Ausnahmefälle

Bei bestimmten Fallgestaltungen gilt der fixe Steuersatz von 25 % nicht, obwohl Einkünfte nach § 20 EStG vorliegen: Steuersatzspreizungen, z. B. Darlehen an nahestehende Personen und Darlehen eines GmbH-Gesellschafters an eine GmbH bei einer Beteiligung von mindestens 10 %[1], Lebensversicherungserträge, wenn diese nur hälftig versteuert werden müssen[2], auf Antrag für Gewinna...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4d... / 2.7 Betriebliche Veranlassung der Zuwendung (Abs. 1 S. 1)

Rz. 23 Zuwendungen an Unterstützungskassen dürfen u. a. nur insoweit beim Trägerunternehmen als Betriebsausgaben abgezogen werden, als die Leistungen der Kasse, wenn sie vom Trägerunternehmen unmittelbar erbracht würden, bei diesem betrieblich veranlasst wären (§ 4d Abs. 1 S. 1 EStG). Diese den Regelungen in § 4c Abs. 2 EStG (§ 4c EStG Rz. 23) und § 4e Abs. 2 EStG (§ 4e EStG...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4d... / 6 Konzern- und Gruppenkassen

Rz. 138 Besteht eine gemeinsame Unterstützungskasse für mehrere verbundene Unternehmen (Konzernkasse) oder für mehrere nicht verbundene Unternehmen (Gruppenkasse), so muss für jedes Trägerunternehmen der bei ihm abziehbare Beitrag der Zuwendungen ermittelt werden. Dies ergibt sich bereits aus dem Umstand, dass die Voraussetzungen für den Betriebsausgabenabzug beim Trägerunte...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4d... / 1.5 Systematische Einordnung der Vorschrift – Verhältnis zu § 4 Abs. 4 EStG

Rz. 9 § 4d EStG lässt den Betriebsausgabenbegriff des § 4 Abs. 4 EStG unberührt. Die Zusage eines Arbeitgebers für die Altersversorgung seiner Arbeitnehmer oder diesen gleichgestellten Personen beruht unabhängig von der Durchführungsform immer auf einer arbeitsrechtlichen "Grundverpflichtung" des Arbeitgebers.[1] Die Zuwendungen des Trägerunternehmens an eine Unterstützungsk...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4d... / 8.1 Folgen der Nichtabziehbarkeit

Rz. 148 Sind Zuwendungen nicht abziehbar, weil die in § 4d Abs. 1 EStG genannten Grenzen überschritten sind, so entstehen vorbehaltlich der Regelung des S. 3 nicht abziehbare Betriebsausgaben mit denselben Folgen wie bei § 4 Abs. 5 EStG. Sind Zuwendungen nicht abziehbar, weil sie nicht betrieblich veranlasst sind (Rz. 23c, 25), so gelten sie bei Einzelunternehmern und Mitunt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4b... / 6.2.2 Juristische Personen

Rz. 108 Zwischen juristischen Personen, insbesondere also Kapitalgesellschaften und Genossenschaften, und ihren Gesellschaftern (bzw. Genossen oder Mitgliedern) können zivilrechtliche Verträge und damit auch Arbeitsverträge abgeschlossen werden. Der Leistungsaustausch aufgrund solcher Verträge ist steuerlich als solcher anzuerkennen. Eine Grenze zieht lediglich § 8 Abs. 3 KS...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4e... / 3.5 Rechtsfolgen der Nichtabziehbarkeit der Beiträge gem. Abs. 2

Rz. 11 Beiträge an einen Pensionsfonds der in § 4e Abs. 2 EStG genannten Art dürfen nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn sie bei unmittelbarer Erbringung nicht betrieblich veranlasst wären. Entgegen der in § 4e Abs. 1 EStG enthaltenen Regelung fehlt es hier an der betrieblichen Veranlassung, sodass der Aufwand nicht Betriebsausgabe ist. Solche Beiträge sind desh...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 4 B... / 4.2 Verdeckte Gewinnausschüttung

Rz. 39 Vermögensverschiebungen zwischen Betrieb gewerblicher Art und Träger sind nach den allgemeinen Grundsätzen der verdeckten Gewinnausschüttung zu beurteilen, sofern nicht § 8 Abs. 7ff. KStG – bei Dauerverlustgeschäften – anordnet, dass dessen Rechtsfolgen nicht zu ziehen sind.[1]mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 4 B... / 4.3 Einkommensermittlung

Rz. 40 Die Einkommensermittlung des Betriebs gewerblicher Art richtet sich nach § 8 KStG. Der Betrieb gewerblicher Art hat naturgemäß nur gewerbliche Einkünfte, auch wenn es sich um einen Verpachtungsbetrieb handelt.[1] Die Anwendung der Grundsätze zur Liebhaberei hat der Gesetzgeber durch die Einführung von § 8 Abs. 1 S. 2 KStG ausdrücklich ausgeschlossen. Das Einkommen ist...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 4 B... / 4.1.1 Allgemeines

Rz. 33 Die Gewinnermittlung des Betriebs gewerblicher Art ist angesichts der Definition des Gewinns als Vermögensmehrung dadurch bestimmt, dass rechtlich die Vermögenssphäre des Betriebs gewerblicher Art nicht abgegrenzt ist von der des Trägers. Bei der Besteuerung wird der Betrieb jedoch gedanklich verselbstständigt und als eigenständiges Gewinnermittlungssubjekt behandelt,...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 4 B... / 4.4 Zuwendungen an den Träger

Rz. 43 Zuwendungen i. S. d. § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG, insbesondere Spenden, sind, auch wenn sie an den Träger erfolgen, nach den allgemeinen Vorschriften abzugsfähig.[1] Die Abziehbarkeit steht generell unter dem Vorbehalt, dass keine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt. Zu fragen ist, ob die betreffende Zuwendung nach den Umständen des Einzelfalls von einem ordentlichen Gesc...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 4 B... / 4.1.3 Notwendiges Betriebsvermögen bzw. wesentliche Betriebsgrundlagen

Rz. 37 Der Träger kann grundsätzlich frei entscheiden, ob die Wirtschaftsgüter, die der Betrieb gewerblicher Art benötigt, diesem als eigenes Vermögen zugeordnet oder an ihn vermietet oder verpachtet werden. Der BFH hat seine frühere Rspr., wonach alle für den Betrieb gewerblicher Art notwendigen Wirtschaftsgüter als "Bestandteile" des Betriebs gewerblicher Art anzusehen sin...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 4 B... / 4.7 Kapitalertragsteuer

Rz. 46 Betriebe gewerblicher Art ohne eigene Rechtspersönlichkeit können im strengen Sinn keine Gewinnausschüttungen vornehmen, weil ihnen im Verhältnis zur Trägerkörperschaft die rechtliche Selbstständigkeit fehlt. Trotzdem werden sie zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen hinsichtlich der Gewinne, die der Trägerkörperschaft zur Verfügung stehen, den privatrechtlichen K...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 4 B... / 1.2.2 EU-Beihilferecht

Rz. 2a § 8 Abs. 7 S. 1 Nr. 1 KStG i. d. F. des JStG 2009[1] nimmt bei Betrieben gewerblicher Art Dauerverlustgeschäfte i. S. d. § 8 Abs. 7 S. 2 KStG, die Bereiche der Daseinssorge betreffen, von den Rechtsfolgen einer verdeckten Gewinnausschüttung aus. Die verstößt nach Ansicht des BFH[2] gegen das Beihilfenverbot nach Art. 107 Abs. 1 AEUV. Dies überzeugt. Es handelt sich um...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 4 B... / 2 Juristische Person des öffentlichen Rechts

Rz. 6 Die wirtschaftliche Tätigkeit der öffentlichen Hand kann in verschiedenen Organisationsformen ausgeübt werden. Sie kann in einer Rechtsform des Zivilrechts (Kapitalgesellschaft) verselbstständigt sein und unterliegt dann den für Kapitalgesellschaften mit privaten Anteilseignern geltenden Besteuerungsregeln.[1] Eine juristische Person des öffentlichen Rechts kann aber a...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 4 B... / 4.1.2 Dotationskapital

Rz. 36 Wie dem Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft steht es auch dem Träger grundsätzlich frei, das Ausmaß der Finanzierung des Betriebs gewerblicher Art mit Eigen- oder Fremdkapital zu bestimmen. Der Träger ist daher nicht verpflichtet, den langfristigen Geldbedarf des Betriebs gewerblicher Art mit Eigenkapital zu decken. Allerdings ist der Träger wegen der Möglichkeit...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 4 B... / 3.5 Zusammenfassung mehrerer Betriebe (Abs. 6)

Rz. 26 Steuersubjekt ist die juristische Person des öffentlichen Rechts für jeden einzelnen Betrieb gewerblicher Art; bei jedem von ihnen ist eine gesonderte Einkommensermittlung vorzunehmen.[1] Da somit regelmäßig kein Verlustausgleich zwischen mehreren Betrieben möglich ist, stellt sich die Frage, ob mehrere, an sich selbstständige Betriebe gewerblicher Art zu einem einhei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4c... / 4.5.1 Zweck der Regelung

Rz. 23 Nach § 4c Abs. 2 EStG dürfen Zuwendungen, auch wenn sie sich im Rahmen des § 4c Abs. 1 EStG halten, nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn sie der Finanzierung von Kassenleistungen dienen, die bei direkter Gewährung durch das Trägerunternehmen nicht abziehbar wären. Dieser Grundsatz gilt für alle mittelbaren Versorgungszusagen in gleicher Weise (so ausdrück...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4c... / 4.5.2 Rechtsfolge der Nichtabziehbarkeit gemäß Abs. 2

Rz. 28 Nach dem Gesetzeswortlaut dürfen die von Abs. 2 erfassten Zuwendungen "als Betriebsausgaben nicht abgezogen werden …". Richtigerweise müsste die Formulierung lauten: "… dürfen nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden …". Denn mangels betrieblicher Veranlassung handelt es sich bei den von § 4c Abs. 2 EStG erfassten Zuwendungen – anders als bei den Zuwendungen nach §...mehr

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Eigene Anteile in Handels- ... / 4.2 Ebene des veräußernden Gesellschafters

Rz. 35 Die bilanzielle Behandlung von – nicht zur Einziehung vorgesehenen – eigenen Anteilen ist mit der handelsrechtlichen und steuerlichen Behandlung des Erwerbs eigener Aktien zur Einziehung vergleichbar. In diesem Fall erfolgt weder handelsrechtlich noch steuerlich eine Bilanzierung. Auf Ebene des veräußernden Gesellschafters stellt der Erwerb von eigenen Anteilen durch ...mehr

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Eigene Anteile in Handels- ... / 6.2 Ebene des erwerbenden Gesellschafters

Rz. 47 Auf Ebene des erwerbenden Gesellschafters stellt die Veräußerung von eigenen Anteilen durch die Gesellschaft ein Erwerbsgeschäft dar, welches nicht der Besteuerung unterliegt. Ist jedoch wegen eines zu niedrigen Kaufpreises eine verdeckte Gewinnausschüttung anzunehmen, wird dem veräußernden Gesellschafter ein entsprechender Kapitalertrag im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 1...mehr

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Eigene Anteile in Handels- ... / 6.1 Ebene der veräußernden Gesellschaft

Rz. 46 Die Veräußerung von eigenen Anteilen stellt bei der Gesellschaft steuerlich keinen Veräußerungsvorgang dar, sondern ist wie eine Erhöhung des Nennkapitals zu behandeln. Sie führt nicht zu einem steuerlichen Veräußerungsgewinn bzw. -verlust.[1] Nach der Veräußerung der eigenen Anteile entfällt gem. § 272 Abs. 1b HGB der offene Absatz vom gezeichneten Kapital. Veräußerun...mehr

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Eigene Anteile in Handels- ... / 4.1 Ebene der erwerbenden Gesellschaft

Rz. 31 Aufgrund der sich aus § 5 Abs. 1 EStG ergebenden Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz sind eigene Anteile in Letzterer ebenfalls offen vom gezeichneten Kapital abzusetzen.[1] Folglich ist auch in der Steuerbilanz eine Aktivierung eigener Anteile nicht zulässig.[2] Die steuerliche Behandlung des Erwerbs von eigenen Anteilen folgt also der wirtschaftlic...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Fehlende Gemeinnützigkeit bei unverhältnismäßig hohen Geschäftsführer­vergütungen

Leitsatz 1. Zur Feststellung von Mittelfehlverwendungen i.S. von § 55 Abs. 1 Nr. 3 AO durch überhöhte Vergütungen an den Geschäftsführer einer gemeinnützigen Körperschaft sind die Grundsätze der vGA zu berücksichtigen. Maßstab des externen Fremdvergleichs sind dabei die für vergleichbare Tätigkeiten auch von Wirtschaftsunternehmen gewährten Vergütungen. 2. Gewährt die Körpers...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Abkürzungsverzeichnis

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Internationales Steuerrecht... / 6.6.3.5 Besonderheiten für Kapitalgesellschaften

Die Ausführungen zu § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG gelten entsprechend für Kapitalgesellschaften. Zu beachten ist allerdings, dass die Formulierung wesentlich ‹weiter› ist. Nach dem Wortlaut des § 12 KStG würden auch Fälle der vGA und verdeckten Einlage von der Vorschrift abgedeckt werden, da eine subjektbezogene Sicherstellung der Besteuerung nicht gegeben ist. Aufgrund der eindeut...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.6.3.8 Ausgleichsposten nach § 4g EStG

Im Hinblick auf europarechtliche Bedenken[1] wurde die Milderungsregelung des § 4g EStG eingeführt: Auf unwiderruflichen Antrag kann ein unbeschränkt Steuerpflichtiger in den Fällen der "Quasi-Entnahme" von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens nach § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG die aufzulösenden stillen Reserven auch in einen Ausgleichsposten einstellen, soweit das Wirtschaftsgut ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.2 Unentgeltliche Nutzung

In der Praxis erfolgt regelmäßig eine unentgeltliche Nutzung des Objekts – ungeachtet der Eigentümerstellung der Objekt-Gesellschaft durch den inländischen Gesellschafter-Geschäftsführer. Dies wird offensichtlich im Ausland nicht aufgegriffen. Der BFH beschäftigte sich im Urteil v. 12.6.2013[1] mit der Frage, ob eine kostenlose Nutzung einer spanischen Ferienwohnung als verde...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 2.2.2 Abkommensrechtliche Abgrenzung Dividenden – Zinsen

Für beide Gruppen der Einkünfte aus Kapitalvermögen gilt das Wohnsitzprinzip. Eine Differenzierung ist ausschließlich im Hinblick auf die unterschiedlichen Quellensteuersätze erforderlich. In der deutschen Abkommenspolitik wird für Dividenden dem ausländischen Quellenstaat regelmäßig eine Quellensteuerberechtigung bzgl. Streubesitzdividenden in Höhe von 15 % eingeräumt. Für ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Zahlungen eines Dritten

Rn. 213 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Zahlt ein Dritter für den StPfl, der Vertragspartner des Versicherungsvertrags ist, Versicherungsbeiträge an das Versicherungsunternehmen, kann der StPfl die Zahlungen des Dritten nicht als SA abziehen, da er die Aufwendungen nicht selbst erbringt. Zudem kann auch der Dritte die Zahlungen nicht als SA abziehen, der er sie nicht als Versiche...mehr

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Existenzgründungsberatung d... / 3.3.2 Standard-GmbH

Die Gründung einer "normalen" GmbH ist nur mit einem Stammkapital von 25.000 EUR möglich. § 2 Abs. 1a GmbHG ermöglicht aber eine Standardgründung, wenn der bzw. die Gründer der GmbH das in der Anlage 1 zum GmbHG vorhandene Musterprotokoll verwenden. Eine GmbH unterliegt im vollen Umfang den Vorschriften des HGB, d. h. der Verpflichtung zur Führung von Handelsbüchern und der Er...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1.1 Anwendungsfälle

Tz. 73 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Der tw Beginn einer Befreiung ist in drei Varianten denkbar (ebenso hierzu s R 13.2 Abs 3 KStR 2015): an die Stelle voller StPflicht tritt partielle StPflicht (s Tz 76), die partielle StPflicht als solche wird "kleiner" (s Tz 77–79), an die Stelle einer partiellen StPflicht tritt volle StFreiheit (s Tz 80). Eine Überführung von einzelnen WG eines...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Tatbestandsvoraussetzungen des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 4 EStG

Tz. 8 Stand: EL 76 – ET: 12/2012 § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 4 EStG setzt im Einzelnen voraus:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.1 Einkommensermittlung bei partieller Steuerpflicht

Tz. 57 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Bei partieller StPflicht (s Tz 46 ff) dürfte die Ermittlung des Einkommens aus den nicht begünstigten Tätigkeiten in der Praxis häufig schwierig sein. Die Höhe der stpfl Einnahmen (BE) ergibt sich aus den Einnahmen aus den nicht begünstigten Geschäften (s Tz 36 ff). Zur Berücksichtigung von vGA und verdeckten Einlagen bei der Einkommensermittlu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2 Übrige Voraussetzungen

Tz. 13 Stand: EL 76 – ET: 12/2012 Hinsichtlich der übrigen Tatbestandsvoraussetzungen des § 20 Abs 1 Nr 10b S 4 EStG, nämlichmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.1 Ermittlung der 10-Prozent-Grenze iSd § 5 Abs 1 Nr 14 Satz 2 KStG

Tz. 48 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Die 10-Prozentgrenze im S 2 der Befreiungsvorschrift stellt auf das Verhältnis der Einnahmen des Unternehmens aus den im S 1 nicht bezeichneten Tätigkeiten (insbes Zweckgeschäfte mit Nichtmitgliedern und Nebengeschäfte) zu den gesamten Einnahmen ab. Dieses Abgrenzungskriterium erscheint zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen (s BT-Drs 11/...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.13 Auswirkungen der Rechtsprechungsänderung

Die Aufgabe der Rechtsprechung zur Sperrwirkung des Art. 9 OECD-MA gegenüber § 1 AStG betrifft m. E. nur diesen Aspekt, nicht jedoch andere Fälle einer Sperrwirkung. Es war und ist z. T. auch noch streitig, welches Verhältnis die (deutschen) Regelungen zur verdeckten Gewinnausschüttung zu Art. 9 OECD-Musterabkommen haben. Beide Regelungen führen dazu, dass ein Fremdvergleich ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 13.1 Verrechnungspreise

§ 1 AStG regelt in Ergänzung sonstiger Korrekturnormen des EStG und KStG, insbesondere der verdeckten Gewinnausschüttung und Entnahme die Korrektur von unüblichen Liefer- und Leistungskonditionen zwischen verbundenden Unternehmen. Anzusetzen ist der Fremdvergleichspreis. Es erfolgt eine außerbilanzmäßige Korrektur insbesondere von Nutzungsüberlassungen (z. B. fiktiver Zins, ...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 6.10 Zeitwertkonten

Bei Arbeitnehmern, die Organ (Geschäftsführer) einer Körperschaft sind, soll bereits die Gutschrift eines zukünftig fällig werdenden Arbeitslohns auf einem Zeitwertkonto zum Lohnzufluss führen.[1] Das sieht das FG Münster anders, unabhängig davon, ob ein beherrschender oder nicht beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer gegeben ist.[2] Im dagegen geführten und in zwei w...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 4.11 Anlage KSt 1 F – Steuerliches Einlagenkonto bzw. aus Rücklagenumwandlung entstandenes Nennkapital

Der Vordruck Anlage KSt 1 F dient als Basis für die Ermittlung des steuerlichen Einlagekontos nach § 27 Abs. 2 KStG und des aus Umwandlung von Rücklagen entstandenen Nennkapitals nach § 28 Abs. 1 Satz 3 KStG. Zudem sind darin aber auch für Gesellschaften mit Umwandlungstatbeständen, für Körperschaften in Liquidation, für Fälle einer Kapitalherabsetzung, den Erwerb oder Verkauf ...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 1.4 Zu versteuerndes Einkommen

Was als Einkommen der Körperschaft gilt und wie dies zu ermitteln ist, bestimmt sich grundsätzlich nach den Regelungen des Einkommensteuergesetzes. So ist auch bei der Körperschaftsteuer die Grundlage der Besteuerung das zu versteuernde Einkommen. Deshalb wird die Körperschaftsteuer auch als "Einkommensteuer der Körperschaften" bezeichnet. Allerdings gibt es von diesem Grunds...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 4.4 Anlage GK – Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Diese Anlage übernimmt eine zentrale Rolle bei der steuerlichen Einkommensermittlung. Für den Fall, dass im Jahr 2019 zwei Wirtschaftsjahre enden, müssen 2 Anlagen GK eingereicht werden. Bestehen mehrere Betriebe (nicht relevant für Kapitalgesellschaften), ist in Zeile 1 der jeweilige Betrieb für die Einkommensermittlung zu bezeichnen. Für alle Körperschaften erforderlich ist ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 6.6 Inanspruchnahme des Steuerabzugsverpflichteten trotz Eintritt der Festsetzungsverjährung bei verdeckten Gewinnausschüttungen an ausländische Anteilseigner

Rz. 114 Werden im Rahmen von steuerlichen Außenprüfungen bei inländischen Kapitalgesellschaften verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) an beschränkt stpfl. ausl. Anteilseigner aufgedeckt, kann häufig die inländische Kapitalgesellschaft für die nicht abgeführte KapESt (ab 1995 auch für den nicht abgeführten SolZ zur KapESt) nicht mehr als Haftungsschuldnerin in Anspruch genomme...mehr