Fachbeiträge & Kommentare zu Verdeckte Gewinnausschüttung

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 8 Steuerabzug bei Betrieben gewerblicher Art ohne eigene Rechtspersönlichkeit und bei wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben steuerbefreiter Körperschaften (§ 44 Abs. 6 EStG)

Rz. 127 In den Fällen des § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 7c EStG (§ 43 EStG Rz. 93; § 43a EStG Rz. 11.) besteht zivilrechtliche Personenidentität von Gläubiger (juristische Person des öffentlichen Rechts bzw. steuerbefreite Körperschaft) und Schuldner (Betrieb gewerblicher Art ohne eigene Rechtspersönlichkeit bzw. wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb) der Kapitalerträge. Da in diesen Fäl...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 6.5 Kein Haftungsbescheid nach Eintritt der Festsetzungsverjährung

Rz. 113 Verletzungen der Einbehaltungs- bzw. Abführungspflicht von KapESt werden im Regelfall im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung bei dem zum Steuerabzug Verpflichteten aufgedeckt. Durch den Beginn einer steuerlichen Außenprüfung wird zwar nach § 171 Abs. 4 AO der Ablauf der Festsetzungsfrist für die Steuern, auf die sich die Außenprüfung erstreckt, gehemmt. Diese Ablau...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 5.3.2.2 Ausschüttung an den Allein- bzw. beherrschenden Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft

Rz. 71 Für die Durchführung des Steuerabzugs vom Kapitalertrag gelten Gewinnanteile (Dividenden) auch dann erst mit dem im Gewinnverwendungsbeschluss bestimmten Auszahlungstag als zugeflossen, wenn der Empfänger der Gewinnanteile (Dividenden) der Alleingesellschafter oder beherrschender Gesellschafter der Kapitalgesellschaft ist.[1] Rz. 72 Dass dem Alleingesellschafter bzw. d...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 6.2 Verletzung der Einbehaltungspflicht

Rz. 100 Ist der zum Steuerabzug Verpflichtete (d. h. der Schuldner der Kapitalerträge, die den Verkaufsauftrag ausführende Stelle bzw. die die Kapitalerträge auszahlende Stelle) seiner Einbehaltungspflicht nicht nachgekommen (hat er also von den Kapitalerträgen zu wenig oder überhaupt keine KapESt einbehalten), hat das für die Besteuerung des Steuerabzugsverpflichteten zustä...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3.5.3 Betrag der Kapitalertragsteuer

Rz. 63 Als nach § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG anrechenbare bzw. die ESt abgeltende KapESt ist der Betrag zu bescheinigen, der beim Zufluss der Kapitalerträge (§ 44 EStG Rz. 58ff.) tatsächlich als KapESt durch Steuerabzug einbehalten wurde. Rz. 64 Handelt es sich bei dem zu bescheinigenden Kapitalertrag um eine vGA, so ist in der Steuerbescheinigung nur dann anrechenbare KapESt auszu...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2.4.2 Kapitalertragsteueranmeldung als Steuererklärung

Rz. 29 Die KapESt-Anmeldung ist eine Steuererklärung (§ 150 Abs. 1 S. 3 AO), in der der zur Einbehaltung der KapESt Verpflichtete die Steuer selbst zu berechnen hat. Rz. 30 Falsche Angaben in der KapESt-Anmeldung können als – vollendete – Steuerhinterziehung strafbar sein (§ 370 Abs. 4 S. 1 Halbs. 2 AO) oder als leichtfertige Steuerverkürzung mit einem Bußgeld geahndet werden...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Abkürzungs- und Literatur-Verzeichnis

mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Rückzahlung von Arbeitslohn

Rz. 1 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Grundsatz: Wird > Arbeitslohn in demselben VZ an den ArbG zurückgezahlt, in dem er dem ArbN zugeflossen ist, mindert er den für dieses Kalenderjahr vom ArbG zu bescheinigenden Arbeitslohn. Kann der ArbG den zurückgezahlten Betrag nicht mehr berücksichtigen, zB weil der ArbN im Laufe des Kalenderjahres ausgeschieden und die > Lohnsteuerbeschei...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Betriebliche Gesundheitsförderung

Rz. Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Rz. 1 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 M...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Steuerrechtliche Grund... / cc) Überentnahmen

Rz. 455 Begünstigungsschädlich sind nach § 13a Abs. 6 Nr. 3 ErbStG auch sog. Überentnahmen. Der Erwerber darf dem steuerbegünstigt übernommenen Unternehmen während der Behaltensfrist (5 bzw. 7 Jahre) grundsätzlich nur die erwirtschafteten Erträge entnehmen. Rz. 456 Das gilt grundsätzlich für alle Erwerber von Personenunternehmen (Gewerbebetrieb, Mitunternehmeranteil etc.) Bis...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zur Angemessenheit von GmbH-Geschäftsführervergütungen

Zusammenfassung Die Vergütung eines GmbH-Geschäftsführers ist angemessen, wenn sie das mittlere Einkommen vergleichbarer Geschäftsführer um maximal 20 % übersteigt. Die Höhe des mittleren Einkommens kann aus geeigneten Studien entnommen werden. Wird die so berechnete angemessene Vergütung von der konkret vereinbarten Vergütungsabrede um mehr als weitere 50 % überschritten, i...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Änderung eines Einkommensteuerbescheids vor der Berücksichtigung einer vGA im Körperschaftsteuerbescheid

Leitsatz Wird ein Einkommensteuerbescheid des Anteilseigners einer Kapitalgesellschaft wegen einer vGA nach Ablauf der Festsetzungsfrist geändert, bevor wegen derselben vGA ein Körperschaftsteuerbescheid der Gesellschaft geändert oder erlassen wird, ist der geänderte Einkommensteuerbescheid rechtswidrig. Die Rechtswidrigkeit des geänderten Einkommensteuerbescheids wird jedoc...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Anerkennung interner Darlehen zwischen Trägerkörperschaft und BgA zur Refinanzierung wesentlicher Betriebsgrundlagen

Leitsatz Die Rechtsprechung, wonach interne Miet- oder Pachtverträge zwischen einer Trägerkörperschaft und ihrem BgA über wesentliche Betriebsgrundlagen des BgA steuerrechtlich unbeachtlich sind (z.B. BFH-Urteil vom 24.04.2002 – I R 20/01, BFHE 199, 148, BStBl II 2003, 412), ist sinngemäß auch auf sog. interne Darlehen anzuwenden, die zur Finanzierung der aus Eigenmitteln de...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Verzicht auf Darlehenszinsen in grenzüberschreitenden Dreieckskonstellationen: Verhältnis von § 1 Abs. 1 AStG zu § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG

Leitsatz 1. Für das Vorliegen einer Geschäftsbeziehung i.S. des § 1 Abs. 4 AStG kommt es seit der Neufassung durch das Steuervergünstigungsabbaugesetz nicht mehr darauf an, ob die Darlehensnehmerin ihre unternehmerische Funktion mangels Eigenkapitalausstattung nicht erfüllen könnte. 2. Wird die Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 AStG auf einen Zinsverzicht gegenüber einer aus...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Anspruchsgrundlagen / a) Schlechtleistung

Rz. 9 § 280 Abs. 1 BGB begründet einen Schadensersatzanspruch in folgenden Beispielsfällen einer fehlerhaften Rechtsberatung: Beispiele Ein Mandant befragt einen Rechtsanwalt, ob eine verhältnismäßig geringfügige restliche Kaufpreisforderung für ein Grundstück verjährt sei. Der Rechtsanwalt bejaht dies zu Unrecht. Der Verkäufer tritt vom Kaufvertrag wegen Verzuges mit der Kau...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 3. Gemeinsamkeit und Unterschied

Rz. 17 Umfassendes und beschränktes Mandat haben gemeinsam, dass die anwaltlichen Hauptpflichten aus dem echten Anwaltsvertrag (vgl. Rdn 1 ff.),mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / e) Zweifel, Bedenken und Risiken

Rz. 102 Die anwaltliche Rechtsberatung muss sich darauf erstrecken, dem Auftraggeber die Zweifel und Bedenken, zu denen die Sach- und Rechtslage Anlass geben, sowie mögliche Risiken und deren abschätzbares Ausmaß, darzulegen und diese mit dem Mandanten zu erörtern; nur in Kenntnis solcher Umstände kann dieser über sein weiteres Vorgehen sachgerecht entscheiden.[515] Eine sol...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 2. Umfassendes oder beschränktes Mandat

Rz. 16 Der Rechtsanwalt wird wohl selten ein generell unbeschränktes Mandat in dem Sinne erhalten, dass er den Mandanten in jeglicher Hinsicht rechtlich beraten soll. Das kommt bei Unternehmen vor, die einen Rechtsanwalt zur Beratung in sämtlichen anfallenden Rechtsangelegenheiten beauftragen, häufig gegen pauschalierte Vergütung. Ansonsten wird ein Mandant i.d.R. zu einem A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / a) Verhältnis zu den übrigen Grundpflichten

Rz. 129 Die allgemeine Vertragspflicht eines Rechtsanwalts oder Steuerberaters, seinen Auftraggeber vor voraussehbaren und vermeidbaren Schäden zu bewahren (vgl. Rdn 5 f.),[597] überlagert die übrigen Grundpflichten aus dem echten Anwaltsvertrag zur Klärung des Sachverhalts sowie zur Rechtsprüfung und -beratung und füllt diese Hauptpflichten aus. Insb. prägt die Schadensverhü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / f) Beratungspflichten des Steuerberaters

Rz. 322 Der Steuerberater hat in den Grenzen des Mandats die übernommenen Aufgaben entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen und in diesem Rahmen i.d.R. eine Minimierung der Steuerlast des Mandanten im Rahmen der vom Gesetz vorgegebenen Möglichkeiten[1228] anzustreben. Dazu kann v.a. die Buchführung oder die Schaffung eines Systems der Buchführung zur Durchführung d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 4. Warnpflicht bei beschränktem Mandat

Rz. 19 Bei einem beschränkten Mandat braucht der Rechtsanwalt also grds. Interessen seines Auftraggebers außerhalb des Mandatsgegenstandes nicht wahrzunehmen. Der Wille der Vertragspartner hat die anwaltliche Leistungspflicht auf einen bestimmten Teil der Rechtsangelegenheit des Auftraggebers beschränkt. Nur dafür schuldet dieser dem Anwalt eine Vergütung. Müsste ein Rechtsa...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.6 Einkünfte aus Kapitalvermögen (Nr. 6)

Rz. 85 Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG Rz. 1ff.) sind nur dann ausl. Einkünfte, wenn der Schuldner Wohnsitz, Geschäftsleitung oder Sitz in einem ausl. Staat hat oder das Kapitalvermögen durch im Ausland belegenen Grundbesitz gesichert ist. Dies gilt auch, wenn die Einkünfte gleichzeitig inländische Einkünfte darstellen, z. B. bei Doppelwohnsitz des Schuldners der Ka...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
X Grundzüge der Besteuerung... / 1.7.3.2 Voraussetzungen der verdeckten Gewinnausschüttung

Rz. 1834 Verdeckte Gewinnausschüttungen sind gesetzlich nicht definiert, sondern werden von § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG vorausgesetzt. Der Begriff der vGA ist von der BFH-Rechtsprechung[1] entwickelt und von der Finanzverwaltung übernommen worden.[2] Rz. 1835 Danach wird eine vGA definiert als: eine Vermögensminderung bzw. verhinderte Vermögensmehrung, die durch das Gesellschaftsver...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
X Grundzüge der Besteuerung... / 1.7.3.3 Rechtsfolgen der verdeckten Gewinnausschüttung

Rz. 1848 Verdeckte Gewinnausschüttungen dürfen nach § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG das Einkommen der GmbH nicht mindern. Führte die vGA bei der GmbH zu einem zu niedrigen Jahresüberschuss, so muss die vGA bei der Ermittlung der Einkünfte außerhalb der Bilanz wieder hinzugerechnet werden.[1] Praxis-Beispiel Eine GmbH zahlt ihrem Gesellschafter, der gleichzeitig eine Geschäftsführungst...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
X Grundzüge der Besteuerung... / 1.7.6 Korrektur der Steuerbescheide bei verdeckter Gewinnausschüttung oder verdeckter Einlage

Rz. 1886 Bisher erfolgte die Besteuerung der Kapitalgesellschaft auch verfahrensrechtlich getrennt von der Besteuerung der Anteilseigner. Die Körperschaftsteuerbescheide stellten für die Einkommensteuerbescheide der Gesellschafter keine Grundlagenbescheide i. S. d. § 175 Abs. 1 Nr. 1 AO dar; eine verfahrensmäßige Verknüpfung i. S. d. § 174 Abs. 2 AO kam ebenfalls nicht in Be...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
X Grundzüge der Besteuerung... / 1.7.3.1 Abziehbare Spenden

Rz. 1827 Korrespondierend zu § 10b EStG enthält § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG eine Sonderregelung für den Abzug von Ausgaben für steuerbegünstigte Zuwendungen (Spenden und Beiträge). Die Vorschrift des § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG ist für die GmbH wie eine Gewinnermittlungsvorschrift zu werten.[1] Steuerbegünstigte Zuwendungen einer GmbH mindern im Wirtschaftsjahr den handelsrechtlichen Ja...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
X Grundzüge der Besteuerung... / 1.7.2.3 Nichtabziehbare Aufwendungen nach § 10 KStG

Rz. 1778 In § 10 KStG sind bestimmte Aufwendungen bei der Ermittlung des Einkommens nicht abziehbar. Diese Vorschrift dient z. T. der steuerlichen Gleichstellung von Personenunternehmen mit Kapitalgesellschaften (vgl. § 10 Nr. 1 bis 3 KStG). In dieser Hinzurechnung unsystematisch ist die Hinzurechnung der Hälfte der Aufsichtsratsvergütungen nach § 10 Nr. 4 KStG. Nach Ansicht...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
II Gründung - Muster / 1.3 Satzung einer Gesellschaft mit mehreren Gesellschaftern

Anlage zur notariellen Urkunde … des Notars …: Satzung der … GmbHmehr

Beitrag aus Finance Office Professional
X Grundzüge der Besteuerung... / 1.7.1 Das zu versteuernde Einkommen als Bemessungsgrundlage

Rz. 1764 Die Ermittlung des Einkommens bestimmt sich gem. § 8 Abs. 1 KStG nach den Vorschriften des EStG und den §§ 8ff. KStG. Wie im Einkommensteuerrecht bedient sich das KStG der Terminologie des § 2 EStG. Danach vollzieht sich die Einkommensermittlung über folgende Stufen: Einkünfte Summe der Einkünfte Gesamtbetrag der Einkünfte Einkommen zu versteuerndes Einkommen. Rz. 1765 Di...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
X Grundzüge der Besteuerung... / 1.1 Grundlagen

Rz. 1702 Als Kapitalgesellschaft unterliegt die GmbH mit ihrem zu versteuernden Einkommen der Körperschaftsteuer (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG). Sie ist als juristische Person eigenständiges Steuerrechtssubjekt. Bei der Besteuerung der GmbH werden nur die Besteuerungsmerkmale berücksichtigt, die durch die GmbH – nicht durch die Anteilseigner – verwirklicht worden sind. Die Gesellsc...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
X Grundzüge der Besteuerung... / 1.7.5.1 Voraussetzungen der verdeckten Einlage

Rz. 1868 Eine verdeckte Einlage ist gegeben, wenn der Anteilseigner oder eine ihm nahe stehende Person außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Einlagen, der GmbH einen einlagefähigen Vermögensvorteil zuwendet und die Zuwendung ihre Ursache im Gesellschaftsverhältnis hat. Dies ist dann der Fall, wenn ein Nicht-Gesellschafter bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufma...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
V Geschäftsführung, Aufsich... / 1.12.3.3 Rechtsfolgen überhöhter Bezüge

Rz. 794 Überhöhte Gesamtbezüge zugunsten von Geschäftsführern, die gleichzeitig Gesellschafter sind, bergen zwei weitere Risiken: Steuerlich können sie verdeckte Gewinnausschüttungen sein, sodass sie dem Einkommen der GmbH zuzurechnen sind und somit die Körperschaftsteuerbelastung erhöhen.[1] Für Tantiemen/Boni von Gesellschafter-Geschäftsführern gelten steuerlich strenge for...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
V Geschäftsführung, Aufsich... / 1.12.3.1 Vergütungsanspruch und Höhe

Rz. 787 Sofern der Geschäftsführer nicht ausnahmsweise unentgeltlich tätig wird, hat er gem. § 612 Abs. 1 BGB einen Vergütungsanspruch.[1] Der Vergütungsanspruch und dessen Höhe werden im Anstellungsvertrag geregelt, die Kompetenz zur Festsetzung der Höhe liegt mithin bei dem zur Anstellung berufenen Organ. Rz. 788 Die Höhe der Vergütung kann grundsätzlich frei bestimmt werde...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
X Grundzüge der Besteuerung... / 1.7.4 Gesellschafterfremdfinanzierung/Zinsschranke

Rz. 1855 Durch das UntStRfG 2008[1] ist die steuerliche Behandlung der Fremdfinanzierung der Körperschaften grundlegend neu geregelt worden. An die Stelle der bisherigen Gesellschafterfremdfinanzierung (§ 8a KStG a. F.) tritt nunmehr die Zinsschranke gem. § 4h EStG i. V. m. § 8a KStG. Nach der Gesetzesbegründung soll die Zinsschranke die Eigenkapitalquote deutscher Unternehm...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
X Grundzüge der Besteuerung... / 1.7.5.2 Rechtsfolgen der verdeckten Einlage

Rz. 1873 Auf der Ebene der Kapitalgesellschaft weist die verdeckte Einlage in der Bilanz auf der ersten Stufe der Gewinnermittlung einen zu hohen Gewinn aus. Entsprechend der Zielsetzung des § 4 Abs. 1 EStG ist eine Korrektur des Einkommens vorzunehmen, indem die verdeckte Einlage bei der Ermittlung des Einkommens außerhalb der Bilanz wieder abgezogen wird (vgl. § 8 Abs. 3 S...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
X Grundzüge der Besteuerung... / 2.3.2.2 Dividenden

Rz. 1953 Für die gewerbesteuerliche Behandlung von Dividenden sind seit der Änderung des Körperschaftsteuersystems sowohl Hinzurechnungs- als auch Kürzungsvorschriften (§ 8 Nr. 5 bzw. § 9 Nr. 2a, 7, 8 GewStG) zu beachten. Die dahinter stehenden Zielsetzungen sind gegenläufig: Zum einen soll das Gewerbesteueraufkommen durch die neuen Steuerbefreiungsvorschriften (§ 3 Nr. 40 E...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
X Grundzüge der Besteuerung... / 1.8.3.2 Rechtsfolgen von Gewinnausschüttungen ab 2007

Rz. 1898 Der Gesetzgeber hat durch die Jahressteuergesetze 2007 (§ 37 KStG) und 2008 (§ 38 KStG) den Übergangszeitraum im Hinblick auf die Besonderheiten bei der Einkommensverwendung faktisch beendet. Sowohl das Körperschaftsteuerguthaben als auch die latente Körperschaftsteuererhöhung werden nun ausschüttungsunabhängig realisiert. Der steuerlich einzig relevante Bestandteil...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
VI Das Kapital / 1.3 Insbesondere Cash Pooling

Rz. 1151 Innerhalb von Konzernen verfügen oft einige Gesellschaften über momentan nicht benötigte Liquidität, während andere (z. B. für Investitionen) Liquiditätsbedarf haben. Es ist naheliegend, dies konzernintern durch ein Cash Pooling-System zum Ausgleich zu bringen: Die überschüssige Liquidität aller beteiligten Konzerngesellschaften wird täglich an einen Cash Pool-Leade...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
V Geschäftsführung, Aufsich... / 1.12.3.4 Zahlungen bei vorzeitiger Beendigung

Rz. 795 Die "Mannesmann"-Entscheidung des BGH v. 21.12.2005[1] zu Aktiengesellschaften hat für die Praxis Klarheit darüber geschaffen, unter welchen Voraussetzungen bei der Aktiengesellschaf der Aufsichtsrat Vorstandsmitgliedern Anerkennungsprämien ("appreciation awards") gewähren darf – gleichzeitig aber auch neue Fragen aufgeworfen. Bei der Beantwortung der Frage, ob die G...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
X Grundzüge der Besteuerung... / 1.7.4.1 Zinsschranke (ab 2008)

Rz. 1857 Rechtsgrundlage für die Zinsschranke ist § 4h EStG, der aufgrund von § 8 Abs. 1 KStG auch für Körperschaften gilt, erweitert um die Regelungen in § 8a KStG.[1] Rz. 1858 Nach § 4h Abs. 1 Satz 1 EStG sind Zinsaufwendungen eines Betriebs bis zur Höhe des Zinsertrags des Betriebs in voller Höhe, darüber hinaus (Nettozinsaufwendungen) nur bis zur Höhe von 30 % des sog. st...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
V Geschäftsführung, Aufsich... / 5.2.2 Haftung gegenüber Gesellschaftern

Rz. 1123 Gegenüber Gesellschaftern kommt eine unmittelbare Haftung der Organmitglieder nur in wenigen Fällen aufgrund spezieller gesellschaftsrechtlicher Regelungen in Betracht: Bei Erstattung verbotener Rückzahlungen sind die Geschäftsführer einer GmbH den Gesellschaftern gem. § 31 Abs. 6 GmbHG zum Ersatz verpflichtet, sofern ihnen ein Verschulden zur Last fällt; Gem. § 40 Ab...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
III Der Gesellschafter und ... / 6.3 Rechtsfolgen eines Verstoßes

Rz. 315 Verstößt die GmbH gegen das Gleichheitsgebot, so hängen die Rechtsfolgen davon ab, ob es sich um einen Beschluss der Gesellschafterversammlung oder um eine Maßnahme der Verwaltung handelt. Rz. 316 Ein Gesellschafterbeschluss ist wegen Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes grundsätzlich anfechtbar.[1] Ergeht z. B. ein satzungsändernder Beschluss dahingehend, dass die...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
X Grundzüge der Besteuerung... / 1.7.2.1 Die Hinzurechnung nach § 8b Abs. 3 KStG

Rz. 1772 Gewinnminderungen, die im Zusammenhang mit den in § 8b Abs. 2 KStG begünstigten Anteilen stehen, sind bei der Gewinnermittlung nicht zu berücksichtigen (§ 8b Abs. 3 Satz 3 KStG). Hierunter fallen insbesondere Veräußerungsverluste, Gewinnminderungen aus dem Ansatz des niedrigeren Teilwerts sowie aus der Herabsetzung des Nennkapitals der Körperschaft und Liquidationsv...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.13 Anrechnung ausländischer Steuern bei nicht steuerfreien verdeckten Gewinnausschüttungen (§ 26 Abs 1 S 2)

Tz. 137c Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Der mit dem JStG 2007 eingeführte § 26 Abs 1 S 2 (vor VZ 2014: Abs 6 S 1 2. HS) ist Folgeregelung zum gleichzeitig eingeführten § 8b Abs 1 S 2 . Nach Letzterem sind vGa nicht schachtelprivilegiert, wenn und soweit sie bei der (hier: ausl) ausschüttenden Kö zu einer Einkommensminderung führen. Anrechnung bzw Abzug ausl St ist in diesen Fällen...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Anforderungen an die tatsächliche Geschäftsführung (§ 63 Abs. 1 AO)

Tz. 6 Stand: EL 114 – ET: 12/2019 Neben der Satzung muss auch die tatsächliche Geschäftsführung auf die ausschließliche und unmittelbare Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke gerichtet sein und den Satzungsbestimmungen entsprechen (s. § 63 Abs. 1 AO, Anhang 1b). Praxishinweise: Die tatsächliche Geschäftsführung muss sich i. R.d. verfassungsmäßigen Ordnung halten. Als Verstoß ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Nachträgliche Änderung der Vermögensbindung (§ 61 Abs. 3 AO)

Tz. 3 Stand: EL 114 – ET: 12/2019 Wird die satzungsmäßige Vermögensbindung aufgehoben oder so geändert, dass sie den Anforderungen des § 55 Abs. 1 Nr. 4 AO (Anhang 1b) nicht mehr entspricht, so gilt sie nach § 61 Abs. 3 AO (Anhang 1b) von Anfang an als steuerlich nicht ausreichend. Das FA muss in diesem Fall für Steuern, die innerhalb der letzten zehn Kalenderjahre vor der Änd...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die ab 2002 geltende Vorschrift stellt die Übertragung von Versorgungsverpflichtungen/-anwartschaften auf einen Pensionsfonds in Fällen der Direktzusage oder Unterstützungskasse steuerfrei. Zum Begriff "Pensionsfonds" s. § 4e EStG. Im Ergebnis kommt es nicht zu einer endgültigen Steuerbefreiung, sondern wegen der späteren Besteuerung nach § 22 Nr. 5 S. 1 EStG nur zu ei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. ABC der Zinsaufwendungen u Zinserträge

Rn. 142 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Auf- u Abzinsung von unverzinslichen o niedrig verzinslichen Verbindlichkeiten o Forderungen führt zu Zinsaufwendungen bzw -erträgen, die für Zwecke der Zinsschranke zu berücksichtigen sind. Nach Ansicht der FinVerw sind jedoch solche Erträge für Zwecke der Zinsschranke unbeachtlich, sofern diese aus der erstmaligen Abzinsung von Verbindlic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rn. 32 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Eine spezielle Ergänzung für die Anwendung der Zinsschranke bei Körperschaften stellt § 8a KStG dar. Abweichungen gehen den allg Zinsschrankenvorschriften in § 4h EStG vor. Die für Körperschaften geltenden Sondervorschriften zur Gesellschafterfremdfinanzierung nach § 8a KStG können nach § 4h Abs 2 EStG allerdings auch für PersGes zur Anwendu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Maßgeblicher Gewinn/Einkommen

Rn. 130 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Für die Bestimmung des Zinsabzugs ist das verrechenbare EBITDA zu ermitteln. Als Ausgangsgröße wird hierzu der in § 4h Abs 3 S 1 EStG definierte maßgebliche Gewinn herangezogen. Es gelten zunächst die Vorgaben des EStG, also die Gewinnermittlung durch BV-Vergleich nach § 4 Abs 1 S 1 EStG o durch EÜR nach § 4 Abs 3 EStG. Rn. 131 Stand: EL 139...mehr