Fachbeiträge & Kommentare zu Verein

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anzeigen über die Erwerbstä... / III. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (§ 138 Abs. 1b AO)

Auskunftspflicht: § 138 Abs. 1b S. 1 AO statuiert eine Auskunftspflicht des Steuerpflichtigen gegenüber dem FA, nachdem dieses von der Gemeinde über die Betriebseröffnung unterrichtet wurde. Der Steuerpflichtige muss dem FA nunmehr weitere Auskünfte über die für seine Besteuerung erheblichen rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse erteilen. Einer gesonderten Aufforderung ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.4.3 Beteiligungen (Abs. 2 A. III. 3.)

Rz. 57 Beteiligungen sind gem. § 271 Abs. 1 HGB Anteile an anderen Unt, die dazu bestimmt sind, dem eigenen Geschäftsbetrieb durch die Herstellung einer dauerhaften Verbindung zu dienen, wie z. B. Aktien, GmbH-Anteile oder Komplementär- oder Kommanditanteile einer KG oder OHG. Die Beteiligungsabsicht und nicht die Beteiligungshöhe ist entscheidend. Mögliche Indizien für eine...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Anwendungsbereich und Normenzusammenhang

Rz. 12 § 317 HGB ist auf alle gesetzlichen Abschlussprüfungen anzuwenden. Betroffen sind somit Kapitalgesellschaften und haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften, die den zweiten Abschnitt des dritten Buchs des HGB zu beachten haben. Eigentlich "Betroffene" sind aber nicht die prüfungspflichtigen Ges., sondern deren Abschlussprüfer, die diese Vorschrift i. R. ihrer ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.3.3 Rechtsform der formwechselnden Rechtsträger

Rz. 23 Unter einem Formwechsel i. S. d. UmwG ist eine Umwandlung ohne Übertragung von Aktiva und Passiva zu verstehen, die neben Umwandlungen mit entsprechender Übertragung (Verschmelzung, Spaltung und Vermögensübertragung) zu einer der beiden (vier) Grundarten (Unterarten) von Umwandlungen i. S. d. UmwG gehört.[1] Als Rechtsträger eines Formwechsels kommt dabei grds. ein Gr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Verein

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Körperschaftsteuer

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, JStG 2020

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Factoring – Finanzierungsal... / 4 Eignet sich Factoring für mein Unternehmen?

Nachdem im vorhergehenden Abschnitt bereits die Vor- und Nachteile des Factorings erörtert wurden, wollen wir nun beleuchten, ob sich diese Finanzierungsalternative auch für Ihr Unternehmen eignet. Grundvoraussetzung ist, dass Ihr Unternehmen sogenannte "factorable" Geschäfte tätigt. Auszuschließend sind dabei: Nicht bzw. nur bedingt factorable Geschäfte Individualsoftware (na...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Insolvenz

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Umwandlungen

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Gewerbesteuer

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.11 § 55 AO (Selbstlosigkeit)

• 2020 Gemeinnützigkeit / Mustersatzung / Selbstlosigkeit / § 55 AO / § 60 AO Vor dem Hintergrund der Entscheidung des FG Düsseldorf v. 20.8.2019, 6 K 481/19 AO empfiehlt es sich, wenn ein Verein als gemeinnützig anerkannt werden will, sich eng am Wortlaut der Mustersatzung nach Anlage 1 zu § 60 AO zu orientieren. Eine wörtliche Übernahme der Mustersatzung ist nicht erforderl...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.31 § 15 EStG (Einkünfte aus Gewerbebetrieb)

• 2019 Mitunternehmerisches Nießbrauchsrecht nur bei Vorliegen wirtschaftlichen Eigentums am Mitunternehmeranteil/§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG Der BFH hat mit Urteilen v. 1.3.2018 (BFH, Urteil v. 1.3.2018, IV R 15/15, BFH/NV 2018 S. 982 und v. 22.6.2017 BFH, Urteil v. 22.6.2017, IV R 42/13, BFH/NV 2018 S. 265) entschieden, dass Mitunternehmer i.S.v. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 5.5 § 9 GewStG (Kürzungen)

• 2019 Dividenden von ausländischen Tochter-Kapitalgesellschaften / § 9 Nr. 7 GewStG Für Dividenden von ausländischen EU-Kapitalgesellschaften gilt § 9 Nr. 7 S. 1 Hs. 2 GewStG. Zurückzuführen ist diese Regelung auf die Mutter-Tochter-Richtlinie. Für entsprechende Dividenden von Drittstaaten-Kapitalgesellschaften gelten § 9 Nr. 7 Satz 1 Hs. 1, Satz 4 bis 7 GewStG. Die Regelung...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung AO/FGO/... / 4.6 § 4 UStG (Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen)

• 2019 Schönheitsoperationen / § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG Voraussetzung für die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG ist, dass die ärztliche Maßnahme als Heilbehandlung qualifiziert werden kann. Die ärztliche Leistung muss dazu dienen, einer Krankheit vorzubeugen, eine Diagnose zu stellen oder eine Krankheit oder Gesundheitsstörung zu heilen. Bei Schönheitsoperatione...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 21): Die ge... / II. Rechtsformwahl

Eine GmbH kann gem. § 1 GmbHG zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck errichtet werden und eignet sich daher – ebenso wie der mitgliedschaftlich organisierte Idealverein – auch für gemeinnützige Zweckverfolgungen, etwa im Bereich von Tätigkeiten mit einem höheren Kapitaleinsatz.[5] Die gGmbH kann ihren anerkannten Gemeinnützigkeitsstatus mit der Abkürzung "gGmbH" kenntlich mach...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 21): Die ge... / 2. Vereinsrechtliche Erwägungen

Immer wieder sind zudem vereinsrechtliche Erwägungen Anlass für eine Umstrukturierung. So darf ein eingetragener Idealverein grundsätzlich nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet sein (vgl. § 21 BGB).[14] Durch den "Kita-Beschluss" des BGH v. 16.5.2017 – wurde diese vereinsrechtliche Brisanz um die Gefährdung des Status als eingetragener Verein allerdings...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
XBRL (eXtensible Business R... / 1.1 Entstehungsgeschichte und Zielsetzung

Rz. 1 In Konsequenz genereller Entwicklungen und Trends hin zu globalisiertem wirtschaftlichem Handeln und insbesondere getrieben durch die Entwicklungen der Kommunikations- und Informationstechnologie haben sich nicht nur die Anforderungen an die Unternehmensberichterstattung selbst, sondern auch jene an die Informationsübermittlung und -verarbeitung erheblich geändert. Wäh...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 6.4.3 § 1a Abs. 4 S. 6 KStG: Verbleibender Gesellschafter erfüllt die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 oder Nr. 4 UmwStG nicht

Rz. 397 Erfüllt der verbleibende Gesellschafter nicht die in Rz. 389ff. beschriebenen, persönlichen Voraussetzungen, treten anstelle der Folgen der Verschmelzung nach § 1a Abs. 4 S. 6 KStG diejenigen der Liquidation entsprechend § 11 KStG ein.[1] Davon sind insbesondere Fallgestaltungen betroffen, in denen der verbleibende Rechtsträger eine Stiftung, ein Verein oder eine GbR...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 21): Die ge... / 1. Zivil- und haftungsrechtliche Aspekte

Für Vereine und Stiftungen kann es zivil- und haftungsrechtlich sinnvoll sein, ihren steuerbegünstigten Zweckbetrieb oder einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb auf eine andere (Tochter)Kapitalgesellschaft – insbesondere eine gGmbH – auszulagern und damit rechtlich zu verselbständigen.[12] Auf diese Weise kann etwa die Vereinsstruktur verschlankt und gleichz...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 21): Die ge... / I. Vorteile der Gemeinnützigkeit

Im Grundsatz sind sowohl rechtsfähige als auch nicht rechtsfähige Vereine, Verbände, Stiftungen sowie Kapitalgesellschaften (GmbH, UG (haftungsbeschränkt), AG etc.) Steuersubjekte (vgl. § 1 Abs. 1 KStG). Sie können jedoch im Falle ihrer Gemeinnützigkeit[1] steuerliche sowie außersteuerliche Vergünstigungen und Vorteile erlangen.[2] Gemeinnützige Körperschaften sind in ertragsteu...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue, geänderte und neu gef... / 14.2 Bundesrecht

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XBRL (eXtensible Business R... / 2.4 E-Bilanz/ HGB-Taxonomie und EÜR-Taxonomie von XBRL Deutschland

Rz. 32 XBRL Deutschland stellt aktuell eine norm- und verordnungsspezifische E-Bilanz/ HGB-Taxonomie in der Version 6.7 (veröffentlicht am 1.4.2023) zur Verfügung. Die Taxonomie besteht aus einer branchenunabhängigen Kerntaxonomie (de-gaap-ci), Ergänzungstaxonomien für verschiedene verordnungsgebundene Branchen (de-bra) und Spezialtaxonomien für Banken (de-fi), Versicherer (...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 4.2.4 Auf die optierende Gesellschaft anwendbare Vorschriften

Rz. 178 Die optierende Gesellschaft gilt als Kapitalgesellschaft. Daher sind alle Vorschriften des KStG auf sie anwendbar, die auf eine Kapitalgesellschaft anwendbar sind (Rz. 150f.). Soweit die steuerliche Regelung an andere Kriterien oder eine andere Rechtsform anknüpfen, kann die optierende Gesellschaft davon keinen Gebrauch machen. So ist die Regelung des § 5 Abs. 1 Nr. ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue, geänderte und neu gef... / 21.2 Bundesrecht

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.6 Ausnahme von der Steuerbefreiung: Einziehung von Forderungen

Rz. 118 Die Einziehung von Forderungen ist nach § 4 Nr. 8 Buchst. c UStG ausdrücklich nicht Gegenstand der Steuerbefreiung. Damit ist gemeint, dass die Tätigkeit sog. Inkassobüros und vergleichbarer Tätigkeiten anderer Unternehmer nicht unter die Steuerbefreiung fällt. Unter Einziehung von Forderungen ist der Einzug fremder Forderungen im Auftrag des Gläubigers zu verstehen....mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.1 Umsätze von Gesellschaftsanteilen – Umfang der Steuerbefreiung

Rz. 169 Nach der seit dem 1.1.980 unveränderten Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 8 Buchst. f UStG sind die Umsätze und die Vermittlung der Umsätze von Anteilen an Gesellschaften und anderen Vereinigungen steuerfrei. Derartige Umsätze kommen z. B. in Betracht, wenn der Leistungsempfänger einen Anteil an einer Gesellschaft erhält und dadurch Gesellschafter einer Gesellschaft wird ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Meinungsfreiheit: Grundsätz... / 3.1 Grundrechte des Arbeitgebers

Auf Grundlage von Art. 12 GG ist die wirtschaftliche Betätigungsfreiheit des Arbeitgebers geschützt, die insbesondere durch eine Störung des Arbeitsablaufs und des Betriebsfriedens berührt sein kann.[1] Insofern kann sich das Interesse des Arbeitgebers, den Betriebsfrieden zu wahren, gegenüber der Meinungsfreiheit des Arbeitnehmers durchsetzen. Hiernach kann eine Meinungsäuße...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 2.1.1 Unternehmer

Rz. 5 Die Rechtspflicht zur Buchführung und Bilanzierung besteht nach § 141 Abs. 1 AO zunächst für gewerbliche Unternehmer. Dies sind Unternehmer, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb i. S . von § 15 EStG erzielen.[1] Die Gewerblichkeit der Einkünfte ist hierbei nach § 15 Abs. 2 EStG zu beurteilen.[2] Die Unternehmereigenschaft für Zwecke der Anwendung des § 141 AO bestimmt sich...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.2 Aufhebung einer Stiftung oder Auflösung eines Vereins (§ 15 Abs. 2 S. 2 ErbStG)

Rz. 60 Nach § 15 Abs. 2 S. 2 ErbStG gilt bei der Aufhebung einer Stiftung oder der Auflösung eines Vereins i. S. d. § 7 Abs. 1 Nr. 9 S. 1 ErbStG [1] als Schenker der Stifter oder derjenige, der das Vermögen auf den Verein übertragen hat. Entsprechendes gilt bei der Auflösung einer ausländischen Vermögensmasse i. S. d. § 7 Abs. 1 Nr. 9 S. 2 ErbStG [2] für denjenigen, der die Ve...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, ErbStG § 26 Ermäßigung der Steuer bei Aufhebung einer Familienstiftung oder Auflösung eines Vereins

1 Allgemeines Rz. 1 § 26 ErbStG gewährt unter besonderen Voraussetzungen eine Ermäßigung der Steuer, sofern es zu einer vorzeitigen Aufhebung einer Familienstiftung oder eines Familienvereins kommt. § 26 ErbStG ist eine dem § 27 ErbStG verwandte Ermäßigungsvorschrift. Der Steuerzugriff wird auf ein eigentumsschonendes, verhältnismäßiges Maß beschränkt.[1] Nach der Grundkonzep...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3 Aufhebung der Stiftung bzw. Auflösung des Vereins vor Ablauf des 30-Jahreszeitraums

Rz. 10 Wird im Fall der Verrentung der Ersatzerbschaftsteuer nach § 24 ErbStG vor Ablauf des 30-Jahreszeitraums die Familienstiftung aufgehoben oder der Familienverein aufgelöst, beeinflusst dies nicht die Höhe der Ersatzerbschaftsteuer. Der offene Restbetrag muss in einer Einmalzahlung abgelöst werden, wenn im Zeitpunkt der Festsetzung der Ersatzerbschaftsteuer die Aufhebun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.20 Zuwendungen an politische Organisationen (§ 13 Abs. 1 Nr. 18 ErbStG)

Rz. 93 Zuwendungen von Todes wegen und unter Lebenden an politische Parteien i. S. d. § 2 PartG und ihre Gebietsverbände sind nach § 13 Abs. 1 Nr. 18 Buchst. a ErbStG steuerfrei, soweit sie deren freien und satzungsgemäßen Verwendung dienen. Verwendungswünsche des Spenders sind unschädlich, sofern sie unverbindlich sind und keine Zweckzuwendung i. S. d. § 8 ErbStG darstellen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.3 Erhebung der Ersatzerbschaftsteuer

Rz. 80 Beim Anfall der Ersatzerbschaftsteuer nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG wird nach § 15 Abs. 2 S. 3 ErbStG der doppelte Freibetrag für Kinder nach § 16 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG gewährt.[1] Die Steuer bemisst sich nach dem Prozentsatz der Steuerklasse I gem. § 19 ErbStG, der für die Hälfte des steuerpflichtigen Vermögens gelten würde; nach § 10 Abs. 1 S. 7 ErbStG tritt für Zwecke...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.3 Ersatzerbschaftsteuer (§ 15 Abs. 2 S. 3 ErbStG)

Rz. 65 Beim Anfall der Ersatzerbschaftsteuer nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG [1] wird der doppelte Freibetrag für Kinder nach § 16 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG gewährt (2 x 400.000 EUR). Die Steuer bemisst sich nach dem Prozentsatz der Steuerklasse I gem. § 19 ErbStG, der für die Hälfte des steuerpflichtigen Vermögens gelten würde; nach § 10 Abs. 1 S. 7 ErbStG tritt für Zwecke der Werter...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.1 Zweck der Vorschrift

Rz. 50 § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG regelt im Gegensatz zu § 1 Abs. 1 Nr. 1–3 ErbStG keinen (Erwerbs-)Vorgang im eigentlichen Sinn[1], sondern unterwirft das Vermögen bestimmter Stiftungen und Vereine als solches in regelmäßigen Abständen von 30 Jahren der Steuerpflicht. Hintergrund der Regelung zur sog. Ersatzerbschaftsteuer (auch Erbersatzsteuer genannt) ist, dass das Vermögen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.3 Zuordnung zur Steuerklasse III

Rz. 44 Die Steuerklasse III ist der Basistatbestand, der immer dann greift, wenn eine privilegierte Erwähnung in den Tatbeständen I und II nicht gegeben ist. Neben Onkeln, Tanten, Großneffen und Großnichten u. a. unterfallen dieser Steuerklasse auch Pflegekinder.[1] Damit sind neben den nicht in den Steuerklassen I und II erwähnten natürlichen Personen zunächst die juristisch...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.4 Sonstige Besteuerungstatbestände

Rz. 100 Neben der "laufenden" Besteuerung einer Familienstiftung durch die Ersatzerbschaftsteuer nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG greifen ggf. weitere Besteuerungstatbestände ein.[1] Dies sind bei der Errichtung der Stiftung von Todes wegen der Übergang von Vermögen auf eine vom Erblasser angeordnete Stiftung i. S. d. § 3 Abs. 2 Nr. 1 ErbStG [2], der Übergang von Vermögen aufgrun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4 Trust

Rz. 6 § 7 Abs. 1 Nr. 9 S. 2 ErbStG stellt die Auflösung einer Vermögensmasse ausländischen Rechts (Trust) sowie den Erwerb durch Zwischenberechtigte während des Bestehens der Vermögensmasse der Auflösung einer Stiftung bzw. eines Vereins, dessen Zweck auf die Bindung von Vermögen gerichtet ist, gleich.[1] Gleichwohl ist § 26 ErbStG auf die Auflösung eines Trusts oder den Erw...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 1 Abs. 1 ErbStG enthält eine abschließende Aufzählung der Erwerbsvorgänge, die der Erbschaft- und Schenkungsteuer unterliegen. § 1 Abs. 2 ErbStG normiert ein Gleichstellungsgebot, wonach die Vorschriften über die Erwerbe von Todes wegen auch für Schenkungen und Zweckzuwendungen, die Vorschriften über Schenkungen auch für Zweckzuwendungen unter Lebenden anzuwenden sin...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.21 Leistungen an Personen in Ansehung der Beeinträchtigung ihrer körperlichen oder seelischen Unversehrtheit (§ 13 Abs. 1 Nr. 19 ErbStG)

Rz. 95 § 13 Abs. 1 Nr. 19 ErbStG wurde durch das Gesetz vom 16.7.2021[1] mit Wirkung vom 23.7.2021 eingeführt. Die Vorschrift stellt Entschädigungsleistungen an Missbrauchsopfer von Religionsgemeinschaften etc. steuerfrei. Die Neuregelung ist hinsichtlich der leistenden Einrichtungen i. S. d. § 13 Abs. 1 Nr. 19 S. 1 ErbStG ausdrücklich weit gefasst. Es sollen sämtliche Leist...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 13 ErbStG besitzt teilweise erhebliche Praxisrelevanz und normiert in § 13 Abs. 1 ErbStG für bestimmte steuerpflichtige Vorgänge i. S. d. § 1 ErbStG einen umfassenden Katalog zumeist sachlicher Steuerbefreiungen [1], der bezüglich der Steuerbefreiungen nach § 13 Abs. 1 Nrn. 5 und 12 ErbStG in § 13 Abs. 2 ErbStG um eine Definition des Begriffs der Angemessenheit einer ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.2 Begriff der Familienstiftung

Rz. 60 Eine rechtsfähige Stiftung i. S. d. §§ 80 ff. BGB ist in bürgerlich-rechtlicher Hinsicht eine rechtsfähige Organisation (Verwaltung), die keine Mitglieder hat und bestimmte, durch den Stiftungsakt festgelegte Zwecke mithilfe eines Vermögens verfolgt, das diesen Zwecken dauerhaft gewidmet ist.[1] Destinatäre, die nach dem Stiftungszweck begünstigt sind, haben keine mit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Haftung des Verwalters (WEMoG) / 1.4.4 Haftung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer für den Verwalter

Da der Verwalter als Organ der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer fungiert und hinsichtlich der Rechtsfähigkeit der Gemeinschaft gemäß § 9b Abs. 1 WEG als deren gesetzlicher Vertreter, kann die Eigentümergemeinschaft im Fall der Fälle eine Haftung für den Verwalter entsprechend § 31 BGB treffen. Diese Vorschrift regelt die Haftung des Vereins für seinen Vorstand und wird mi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geschäftsführer / 6.1 Überversorgung prüfen

Für die betriebliche Altersvorsorge von Gesellschafter-Geschäftsführern stehen grundsätzlich alle Durchführungswege zur Verfügung (Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse und Pensionszusage).[1] Das gilt unabhängig davon, ob der Geschäftsführer in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist oder nicht.[2] § 3 Nrn. 63 und 66 EStG si...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Allgemeine Rechtsgrundlagen... / 2.1.5 Vorbeugender Abwehranspruch

Verbindlich in diesem Sinne sind etwa die TA Lärm und die TA Luft, nicht hingegen die zahlreichen VDI-Richtlinien des Vereins Deutscher Ingenieure oder die Empfehlungen und Richtlinien des Länderausschusses für Immissionsschutz (LAI). Derartige sachverständige Empfehlungen nutzen die Gerichte aber als Orientierungshilfen bei ihren Entscheidungen. Während das Gesetz in § 906 B...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Einzelfälle

Rz. 102 Die Abgabe von sog. Prüfmarken gegen Entgelt, durch welche die dem Landesverband angeschlossenen Mitgliedsverbände das Recht auf die Abnahme von Judo-Prüfungen durch vom Landesverband abgestellte Prüfer erwerben, ist nicht nach § 4 Nr. 25 UStG steuerfrei.[1] Rz. 103 Die freiberuflich tätigen Familienhelfer und die im Rahmen der Sozialpädagogischen Familienhilfe tätige...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 07/2024, Die gemeinnüt... / 2 Einleitung

Neben dem eingetragenen Verein und der (rechtsfähigen) Stiftung hat sich auch die GmbH als verlässliche Rechtsform im Rahmen des Gemeinnützigkeitsrechts etabliert und gewinnt zunehmend auch in der Öffentlichkeit an Bekanntheit. Prominente Beispiele für gemeinnützige GmbH[1] sind u.a. die Robert-Bosch-Stiftung GmbH, die Dietmar-Hopp-Stiftung GmbH oder die Klaus Tschira Stiftu...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.8 Beispiele (weiterer) steuerbegünstigter Leistungen i. S. v. § 4 Nr. 25 S. 1 und 2 UStG

Rz. 93 Mit der seit dem 1.1.2008 geltenden Neufassung von § 4 Nr. 25 UStG war der Tatbestand des § 4 Nr. 25 S. 1 Buchst. a (a. F.), der die Durchführung von Lehrgängen, Freizeiten usw. regelte, weggefallen. Gleichwohl sind derartige Leistungen – als Leistungen der Jugendhilfe unter den Voraussetzungen des § 4 Nr. 25 S. 1 und 2 UStG – weiterhin steuerfrei.[1] Rz. 94 Von daher ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.4 Einrichtungen mit einer Erlaubnis nach SGB VIII oder ohne Erlaubnis

Rz. 33 Nach § 4 Nr. 25 S. 2 Buchst. b Doppelbuchst. aa UStG gelten als andere Einrichtungen mit sozialem Charakter auch Einrichtungen, soweit sie für ihre Leistungen eine im SGB VIII geforderte Erlaubnis besitzen. Insoweit handelt es sich um die Erlaubnistatbestände des § 43 SGB VIII (Erlaubnis zur Kindertagespflege), § 44 Abs. 1 S. 1 SGB VIII (Erlaubnis zur Vollzeitpflege),...mehr