Fachbeiträge & Kommentare zu Vergütung

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Vorgetäuschter Geschäftswille.

Rn 3 Da die Parteien nur den Schein eines Rechtsgeschäfts hervorrufen wollen, fehlt ihnen beim simulierten Geschäft der Geschäftswille (BGH NJW 80, 1573; LAG Hamm NZA-RR 07, 65 [LAG Hamm 24.10.2006 - 9 Sa 1033/05], Berufsausbildungsvertrag), der für das verdeckte Geschäft regelmäßig vorliegt. Maßgebend ist, ob den Parteien zur Erreichung des mit dem Rechtsgeschäft angestrebt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 8 Der Vermieter kann die Zustimmung zu einer Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen. Nach § 558 II 1 wird sie aus dem üblichen Entgelt für vergleichbaren Wohnraum gebildet (s.a. BGH ZMR 14, 25 Rz 20; NJW 13, 775 Rz 13; zur Entwicklung des Begriffs s BTDrs 19/14245, 9). Besonders hohe oder niedrige Mieten sind unüblich (BVerfG NJW 80, 1617 [BVerf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Kausalgeschäft.

Rn 12 Der Erbverzicht als abstraktes Rechtsgeschäft (Rn 2) bedarf eines Verpflichtungsgeschäfts als Rechtsgrund, um kondiktionsfest zu sein (BGH NJW 97, 653 [BGH 29.11.1996 - BLw 16/96]; Staud/Schotten Rz 115). Die Rechtsgeschäfte sind in ihrem Bestand jedoch voneinander unabhängig (BayObLG ZEV 06, 209, 210; NK/Beck/Kroiß). Analog § 2348 bedarf auch das Kausalgeschäft der no...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Allgemeine Grundsätze.

Rn 35 Abreden über den unmittelbaren Gegenstand der Hauptleistung (Leistungsbeschreibungen) sind ebenso wie Vereinbarungen über das vom anderen Teil zu erbringende Entgelt (Rn 37) der Inhaltskontrolle entzogen (BGH NJW 19, 2997 [BGH 11.07.2019 - VII ZR 266/17] Rz 19; 23, 2338 Rz 10; BAG NJW 23, 3738 Rz 23). Dieser Ausnahmebereich ist eng gefasst. Leistungsbeschreibungen sind...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Woerner, Grundsatzfragen zur Bilanzierung schwebender Geschäfte, FR 1984, 489; Crezelius, Das sog schwebende Geschäft in Handels-, Gesellschafts- und Steuerrecht, in: Handelsrecht und Steuerrecht, Festschrift für Döllerer, Düsseldorf 1988, 81; Woerner, Die Gewinnrealisierung bei schwebenden Geschäften, BB 1988, 769; Nieskens, Schwebende Geschäfte und das Postulat des wirtschaft...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Geleistete Zuschüsse

Rn. 1396 Stand: EL 81 – ET: 11/2008 Geleistete Zuschüsse kommen als AK o HK von WG in Betracht. Handelt es sich um immaterielle WG, muss wegen § 5 Abs 2 EStG der Zuschuss nach dem Inhalt des Vertrages, wenigstens nach den einvernehmlichen Vorstellungen beider Vertragsteile, die Gegenleistung für den Vorteil sein, den der Zuschussgeber erlangen soll (Döllerer, BB 1969, 501; Mo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Federmann, Zur Problematik eines eigenständigen Bilanzansatzes für auf das Vorratsvermögen entfallende Zölle u Verbrauchsteuern, DB 1977, 1449. Rn. 831 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Nach § 5 Abs 5 S 2 Nr 1 EStG sind als Aufwand (gewinnmindernd) berücksichtigte Zölle u Verbrauchsteuern auf der Aktivseite anzusetzen, soweit sie auf am Abschlussstichtag auszuweisende WG des Vorrats...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Zahlkartengeschäft.

Rn 12 Die Grundstruktur bei Zahlungskarten zeichnet sich dadurch aus, dass der Karteninhaber mit der Karte, die er vom Kartenaussteller erhalten hat, in der Lage ist, eine Zahlung des Kartenausstellers an ein Vertragsunternehmen zu veranlassen. Die Verwendung der Karte wird auf diese Weise zum Bargeldersatz. Zahlungskarten sind nicht nur die klassischen Kreditkarten (zB VISA...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Gästehaus

Rn. 1704 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Die Einrichtung des StPfl muss sich nicht unbedingt in seinem Eigentum befinden. Es reicht aus, wenn er das Gästehaus dauerhaft angemietet oder gepachtet hat (FG Nds EFG 2005, 1261; Bode in Kirchhof/Seer, § 4 EStG Rz 206 (22. Aufl 2023); Drüen in Brandis/Heuermann, § 4 EStG Rz 746 (Dezember 2022); aA Oswald, DStZ/A 1965, 301). Auch die Anm...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Vorfälligkeitsentschädigung.

Rn 18 Den Interessen geschäftsmäßiger Darlehensgeber wird durch einen Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung (Legaldefinition in II 3) Rechnung getragen (für Verbraucherdarlehen ergänzend § 502). Die Definition gilt auch im Falle einer fristlosen Kündigung (eines Teils) des Darlehensvertrages nach § 490 I (Celle WM 10, 402, 404; Krepold/Kropf WM 15, 1, 11f) o § 314 I ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Ermittlung des gemeinen Werts des Gesellschaftsvermögens/Gesamthandsvermögens

Rz. 1493 [Autor/Stand] Der gemeine Wert des Gesellschaftsvermögens (Gesamthandsvermögens) ist nach Maßgabe des § 109 Abs. 2 BewG i.d.F. von Art. 2 Nr. 8 ErbStRG v. 24.12.2008[2] zu ermitteln. Nach § 109 Abs. 2 Satz 2 BewG gilt für die Ermittlung des gemeinen Werts § 11 Abs. 2 BewG entsprechend. Danach sind die folgenden Grundsätze anzuwenden: Lässt sich der gemeine Wert eines...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Unentgeltliche Zuwendungen.

Rn 11 Der Begriff der Zuwendung deckt sich mit dem der Schenkung iSv § 516 (Karlsr FamRZ 74, 306). Dazu rechnen auch Ausstattungen (§ 1624), Spenden und Stiftungen. Lag der Zuwendung eine Verpflichtung zu Grunde, fehlt es an der Unentgeltlichkeit (BGH FamRZ 86, 565), die aber uU in der Eingehung der Verpflichtung gesehen werden kann (MüKo/Koch Rz 44). Ein vor Eintritt in den...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Tatsachenkenntnis.

Rn 13 Gemeint ist die Kenntnis jener Tatsachen, aus denen der Anspruch herzuleiten ist (BGH NZI 23, 872 [BGH 27.07.2023 - IX ZR 138/21] Rz 16). Sie ist vorhanden, wenn der Gläubiger auf Grund der ihm bekannten Tatsachen gegen eine bestimmte Person eine Klage, sei es auch nur eine Feststellungsklage, erheben kann, die bei verständiger Würdigung so viel Erfolgsaussicht hat, da...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Ausnahme

Rn. 182b Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Verbindung mit dem Grund und Boden zu einem nur vorübergehenden Zweck: Bauten, die nur zu einem vorübergehenden Zweck mit dem Grund und Boden verbunden sind, werden gemäß § 95 Abs 1 S 1 BGB nicht Bestandteile des Grundstücks. Als Scheinbestandteile (s Rn 163) werden sie zivilrechtliches Eigentum des Erbauers. Hiervon ist zB auszugehen, wen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Regeln zum Verzug haben ggü dem alten Recht erheblich an Bedeutung verloren. Pflichten sind regelmäßig zu einem bestimmten oder bestimmbaren Termin oder innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu erfüllen (Fälligkeit). Verzögerungen, dh Überschreitung solcher Termine für die Leistung (s § 271) sind bis zur vollständigen Erfüllung Pflichtverletzung (Grüneberg/Grüneberg ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ed) Die Bestimmtheit der Zeit des Aufwandes

Rn. 816 Stand: EL 95 – ET: 05/2012 Kontrovers diskutiert wird, was unter einer bestimmten Zeit zu verstehen ist. Das betrifft schon die Frage, ob unter diesem Merkmal für die aktive Rechnungsabgrenzung dasselbe zu verstehen ist wie für die passive Rechnungsabgrenzung (dafür Bordewin, DStZ 1982, 463; Hauber, BB 1983, 740; dagegen Federmann, BB 1984, 246). Für Gleichbehandlung ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cba) Bilanzielle Greifbarkeit

Rn. 601 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Objektivierung des Bilanzinhalts: Entsprechend der an den Bilanzinhalt notwendig zu stellenden Objektivierungsanforderungen kommt als WG nur eine klar und eindeutig abgrenzbare – greifbare – Einzelheit in Betracht. "Die Greifbarkeit erst erweist das WG" (BFH v 18.06.1975, I R 24/73, BStBl II 1975, 809; vgl auch BFH v 28.03.1990, II R 30/89,...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VIII. Gemeinnützigkeitsrecht und umsatzsteuerrechtliche Beurteilung von Vereinsaktivitäten im Bereich Sportzentren

Tz. 159 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Wie nach Auffassung der Finanzverwaltung einzelne Vereinsleistungen aus gemeinnützigkeitsrechtlicher Sicht zu beurteilen sind, zeigt die nachstehende Übersicht. Zur Definition eines Mitglieds wird auf AEAO zu § 67a AO TZ 12 (Anhang 2) verwiesen. Für Gastmitgliedschaften ist nicht zu beanstanden, wenn die Gastmitgliedschaft wie eine Vollmitgl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Vorbemerkung vor §§ 315 bis 319 BGB

Rn 1 Die §§ 315 bis 319 setzen voraus, dass einer Vertragspartei (§§ 315, 316) oder einem Dritten (§§ 317 bis 319) vertraglich ein Recht zur Leistungsbestimmung eingeräumt worden ist. Das liegt nicht schon dann vor, wenn Einzelheiten der geschuldeten Leistung im Vertrag nicht geregelt sind, vielmehr kommen dann vorrangig und in der Praxis wohl überwiegend die folgenden Mögli...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Höhe der Sicherheitsleistung.

Rn 12 Bei Mietverhältnissen über Wohnraum (anders bei gewerblichem Mietvertrag: Köln ZMR 23, 32, Brandbg ZMR 06, 854) darf die Höhe der Sicherheit den Betrag von drei Monatsmieten – ohne Betriebskostenanteil, wenn als Pauschale oder Vorauszahlung geschuldet – im Zeitpunkt der Kautionsabrede nicht übersteigen (§ 551 I 1; Celle ZMR 11, 379; LG Berlin ZMR 14, 790). Erhöht wird ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Teilbarkeit.

Rn 15 Die aus einer anderen Rechtsnorm resultierende Nichtigkeit muss sich auf einen abtrennbaren Teil des Rechtsgeschäfts beziehen. Erforderlich ist ein teilbares Rechtsgeschäft. Teilbarkeit liegt vor, wenn der nach Entfernung (›Herausstreichen‹) des nichtigen Teils verbleibende Rest als selbstständiges Rechtsgeschäft bestehen kann (BGH NJW 62, 913 [BGH 09.02.1962 - IV ZR 9...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Vertragswidriger Gebrauch.

Rn 24 Werden durch vertragswidrigen Gebrauch des Mieters Schäden am Mietobjekt (Anbohren der Glasleisten, AG Witten ZMR 18, 679) verursacht, ist der Mieter – unabhängig davon, ob ihm wirksam Schönheitsreparaturen überbürdet wurden – zum Schadensersatz verpflichtet, aus dem Gesichtspunkt der Pflichtverletzung (§§ 280 ff) bezogen auf die Obhutspflichten (BGH ZMR 17, 236) bzw w...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtliche Behandlung.

Rn 5 Auf Allgemein-Verbraucherdarlehen aufgrund geduldeter Überziehung sind die Regelungen der §§ 491 ff nur eingeschränkt anwendbar; ausgenommen sind nach IV die §§ 491a–496 u 499–502. Anzuwenden sind also nur §§ 491, 497, 498 u ab 21.3.16 (§ 491 Rn 7) 505a – 505e. Die Unterrichtungspflichten nach § 675d I 1 , Art 248 §§ 1–16 EGBGB bleiben unberührt. Rn 6 Für geduldete Überzi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. ABC der Entnahmen

Rn. 274 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Abfall insb von Edelmetallen oder Edelmetallegierungen (zB Gold, Amalgam, Silber) und Schrottmetalle, die bei der betrieblichen Tätigkeit entstehen, werden nicht bereits mit ihrer Entstehung ins PV entnommen, sondern bleiben bis zur entgeltlichen Veräußerung oder einer Entnahmehandlung BV, selbst wenn durch metallurgische Umformung (Umguss i...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Fiktive Einkünfte.

Rn 32 Unterhaltsrechtlich maßgeblich können auch aufgrund einer unterhaltsrechtlichen Obliegenheit nicht erzielte, aber erzielbare Einkünfte sein (vgl auch Ziff 9 der Leitlinien). Dies gilt gleichermaßen für den Pflichtigen wie den Berechtigten (zur Verfassungsmäßigkeit der Zurechnung fiktiver Einkünfte BVerfG FamRZ 12, 1283). Die Zurechnung eines fiktiven Einkommens muss so...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit.

Rn 13 Zu den Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit zählen Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§§ 2 I Nr 1, 13 EStG), Gewerbebetrieb (§§ 2 I Nr 2, 15 EStG) und selbstständiger Tätigkeit (§§ 2 I Nr 3, 18 EStG). Steuerliche Relevanz besitzen Einkünfte der in § 2 EStG beschriebenen Art nur, wenn sie in Gewinnerzielungsabsicht (§ 15 II EStG; vgl auch Hamm NZFam 18, 573) g...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB U

Überbau 912 8 Duldungspflicht 912 18 Eigentumsverhältnisse 912 27 Gebäude 912 5 Gestattung 912 31 Überbaurente 912 20 Übereinkommen, internationale Abstammung Art. 19 HaagUntProt 1 Auslandsbezug Art. 19 ROM III 1 EuGüVO Art. 62 EuGüVO 1 ROM III Art. 69 EuUntVO 1 Verhältnis zu ROM III Art. 19 ROM III 1 Übereinstimmung 2038 27 Übergabe Kaufsache 433 14 Übergabe Kaufsache 446 11; 448 4 Übergab...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

Rn 23 Miet- und Pachteinnahmen sind Einkünfte aus der Nutzung eines Vermögens. Wegen denkbarer Schwankungen (etwa vorübergehender Wohnungsleerstand) ist im Zweifel ein Mehrjahresdurchschnitt bei der Einkommensermittlung zugrunde zu legen (BGH FamRZ 07, 1532). Bei Miet- und Pachteinnahmen handelt es sich um Überschusseinkünfte (§ 2 II 2 EStG). Sie sind durch Abzug der Werbung...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 62... / 2 Anspruchsberechtigung (Abs. 1)

Rz. 4 Nach § 62 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG besteht ein Kindergeldanspruch, wenn ein Elternteil im Inland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (Territorialprinzip). Sind diese territorialen Voraussetzungen nur für einen Teil des Jahres erfüllt, besteht nur für die entsprechenden Monate ein Kindergeldanspruch. Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen eine...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebseinnahmen / 1.1 Voraussetzungen

Voraussetzung für die Eigenschaft von Einnahmen als Betriebseinnahmen ist deren betriebliche Veranlassung.[1] Es kommt nicht darauf an, wie die Leistung bezeichnet wird (Entgelt, Vergütung, Abfindung, Entschädigung, Honorar, Incentive, Schadensersatz, Miet- oder Pachtzahlungen usw.). Auch ein geldwerter Vorteil kann als Betriebseinnahme zu erfassen sein. Darunter fällt auch ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
AGG: Das Merkmal des Alters / 3.4 Tarifvertraglicher Ausschluss der Inflationsausgleichsprämie bei Altersteilzeit

Am 5.3.2024 entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf[1] über die Klage eines Arbeitnehmers, der eine tarifvertragliche Inflationsausgleichsprämie beanspruchte. Der Kläger, seit dem 16.2.2015 bei der Beklagten beschäftigt, befand sich seit dem 1.5.2022 in der Passivphase der Altersteilzeit im Blockmodell. Er forderte die Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie von...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebseinnahmen / 1.4 Nebentätigkeiten

Als betrieblich veranlasst sind nicht nur solche Einnahmen zu werten, die aus der maßgeblichen Sicht des Unternehmers Entgelt für betriebliche Leistungen darstellen. Es kann sich auch um Einnahmen aus Nebentätigkeiten handeln, die wirtschaftlich mit der beruflichen Haupttätigkeit zusammenhängen.[1] Unbeachtlich ist, ob der Vermögenszuwachs im Betrieb erwirtschaftet wurde, ob d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
AGG: Das Merkmal des Alters / 3.2 Befristung

Wegen der kurzen Betriebszugehörigkeit keine unbefristeten Arbeitsverhältnisse mit Arbeitnehmern ab einem bestimmten Eintrittsalter zu vereinbaren, kann zulässig sein. In dem betreffenden Fall klagte eine auf Zeit beschäftigte Flugbegleiterin gegen ihren Arbeitgeber, eine große Fluggesellschaft.[1] Die Fluggesellschaft stellte zunächst der Mitarbeiterin eine unbefristete Ans...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebseinnahmen / 1.2 Vorweggenommene und nachträgliche Betriebseinnahmen

Betriebseinnahmen können auch schon vor der Eröffnung des Betriebs gegeben sein.[1] Auch nachträgliche Betriebseinnahmen können betrieblich veranlasst sein.[2] Praxis-Beispiel Nachträgliche Betriebseinnahmen Beispiele dafür sind nach Betriebseinstellung eingehende Außenstände, Einnahmen aus zurückbehaltenen, nicht ausdrücklich ins Privatvermögen überführte (Honorar-)Forderungen i...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Unentgeltliche Überlassung ... / 3 Steuerpflichtiger Arbeitslohn: Wann Zuwendungen als steuerpflichtig eingestuft werden

Sachzuwendungen sind als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu erfassen, wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einen Vorteil zuwendet, der durch das individuelle Dienstverhältnis veranlasst ist. Es muss sich also um einen Vorteil handeln, bei dem es sich um eine Gegenleistung für das Zurverfügungstellen der individuellen Arbeitskraft des Arbeitnehmers handelt. Bei einer Zuwendu...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Unentgeltliche Überlassung ... / 4 Kein Arbeitslohn bei Schwerbehinderten und Arbeitnehmern mit Firmen-Pkw

Aus der Überlassung der Parkkarte an schwerbehinderte Mitarbeiter und an Mitarbeiter mit einem Firmenwagen folgt kein steuerpflichtiger Arbeitslohn. 4.1 Schwerbehinderte Mitarbeiter – arbeitsrechtliche Fürsorgepflicht Bei schwerbehinderten Mitarbeitern ergibt sich ein die Annahme von Arbeitslohn ausschließendes ganz überwiegend eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers ber...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Unentgeltliche Überlassung ... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Mietkosten, die der Arbeitgeber für die Anmietung von Tiefgaragenplätzen für eigene Arbeitnehmer aufwendet, sind als steuerpflichtiger Arbeitslo...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Unentgeltliche Überlassung ... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Anmietung von Tiefgaragenplätzen

Wirtschaftsberater Hans Groß beschäftigt 20 Arbeitnehmer. Er mietet in einer in unmittelbarer Nähe zu seinem Firmensitz gelegenen Tiefgarage sechs Parkplätze an. Für diese Parkplätze wurden ihm Parkkarten zugeteilt, die er an Mitarbeiter ausgab. Es bekamen diejenigen Mitarbeiter eine Parkkarte, die zuerst ihr Interesse bekundeten. Der monatliche Mietzins pro Parkplatz betrug...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Unentgeltliche Überlassung ... / 5 Die lohnsteuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung hängt von verschiedenen Faktoren ab

Die Überlassung eines Parkplatzes an einen Arbeitnehmer kann unterschiedlich motiviert sein, sodass die Kosten, die der Arbeitgeber übernimmt – je nach Situation – steuerlich unterschiedlich zu beurteilen sind: Überlassung unentgeltlicher Parkplätze am Firmensitz bzw. an der ersten Tätigkeitsstätte = Nutzungsüberlassung stellt keinen Arbeitslohn dar. Erstattung der Parkgebühre...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Unentgeltliche Überlassung ... / 3.1 Die unentgeltliche Überlassung von Tiefgaragenplätzen an Arbeitnehmer ist ein geldwerter Vorteil

Die unentgeltliche Überlassung eines Tiefgaragenplatzes, auf dem der Arbeitnehmer seinen Pkw abstellt, ist als geldwerter Vorteil zu werten, weil der betreffende Arbeitnehmer bei einer eigenen Anmietung hierfür ein Entgelt hätte aufwenden müssen. An der Überlassung eines ständig freigehaltenen, überdachten, sicheren und in unmittelbarer Nähe zum Arbeitsplatz gelegenen Einstel...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Pkw-Nutzung zur Erzielung a... / 4 Überlassung eines Firmenwagens an Arbeitnehmer

Hat der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einen Firmenwagen überlassen, den er für betriebliche und private Zwecke nutzen darf, setzt der Arbeitgeber regelmäßig 1 % vom Bruttolistenpreis pro Monat als geldwerten Vorteil (Arbeitslohn) an (Bruttolistenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich Sonderausstattung). Aber! Aus R 8.1 Abs. 9 Nr. 1 Satz 8 der LStR ergibt sich, dass ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Unentgeltliche Überlassung ... / 4.1 Schwerbehinderte Mitarbeiter – arbeitsrechtliche Fürsorgepflicht

Bei schwerbehinderten Mitarbeitern ergibt sich ein die Annahme von Arbeitslohn ausschließendes ganz überwiegend eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers bereits aus der arbeitsrechtlichen Fürsorgepflicht gegenüber schwerbehinderten Arbeitnehmern.mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Unentgeltliche Überlassung ... / 3.2 Dem steht auch nicht die Auswahl der Parkkarteninhaber entgegen

Zwar hat Hans Groß im Ausgangsfall eine zufällige und nicht z. B. an der Arbeitsleistung orientierte Auswahl getroffen. Ferner hat nicht jeder Arbeitnehmer eine Parkberechtigung erhalten. Diese Gesichtspunkte stellen allerdings angesichts des erkennbaren Interesses der Arbeitnehmer an dieser Parkgelegenheit den Entlohnungscharakter nicht infrage. Eine ganz im Vordergrund steh...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Unentgeltliche Überlassung ... / 4.2 Mitarbeiter mit Firmen-Pkw – Schutz vor Diebstahl und Witterungseinflüssen

Bei den Mitarbeitern, denen ein Firmen-Pkw zur Verfügung steht, ergibt sich das überwiegend eigenbetriebliche Arbeitgeberinteresse daraus, dass der firmeneigene Pkw in der Tiefgarage besser gegen Diebstahl und Wettereinflüsse geschützt ist als bei einem Parkplatz im Freien und sich dies u. a. auch bei der Höhe der Kaskoversicherungsprämie auswirkt. Daher führt die Überlassung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bewerbung / 1 Bewerbungskostenersatz ist steuerpflichtig

Bewerbungskosten sind steuerlich Werbungskosten. Der Bewerber kann sie in seiner Einkommensteuererklärung geltend machen. Zu den Bewerbungskosten gehören die Kosten für aufgegebene Stellenanzeigen, Bewerbermappen, Lichtbilder, Kopien oder Gebühren zur Beglaubigung von Unterlagen, Porto, polizeiliche Führungszeugnisse, Bescheinigungen, Literatur und Kurse für das Vorstellungsgespräch ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Unentgeltliche Überlassung ... / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Schwerbehinderte Arbeitnehmer Arbeitnehmer mit Firmenwagen steuerpflichtiger Arbeitslohnmehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bewerbung / 1 Beitragsrechtliche Beurteilung der Erstattung von Bewerbungskosten

Sofern die Erstattung von Bewerbungskosten steuerfrei gestellt wird, gelten diese auch nicht als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt in der Sozialversicherung.mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Solaranlagen/Photovoltaikan... / 9.1 Einführung einer Ertragsteuerbefreiung mit dem Jahressteuergesetz 2022

Mit dem Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022)[1] wurde der § 3 Nr. 72 EStG neu eingeführt. Hiernach sind grundsätzlich alle Einnahmen und Entnahmen ertragsteuerfrei, die aus dem Betrieb einer PV-Anlage erwirtschaftet werden, wenn folgende Voraussetzungen kumulativ gegeben sind: § 3 Nr. 72 a) EStG: Betrieb einer PV-Anlage auf, an oder in privat genutzten Einfamilienhäusern inklu...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer, Verpflegung a... / 7.1 Wann die Einheitlichkeit gerechtfertigt ist

In der Regel ist jede Lieferung und jede sonstige Leistung als eigene selbstständige Leistung zu betrachten. Deshalb können zusammengehörige Vorgänge nicht bereits als einheitliche Leistung angesehen werden, weil sie einem einheitlichen wirtschaftlichen Ziel dienen. Wenn mehrere, untereinander gleich zu wertende Faktoren zur Erreichung dieses Ziels beitragen und aus diesem G...mehr