Fachbeiträge & Kommentare zu Vergütung

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fortbildung: Auswirkungen a... / 1.1 Beschäftigung wird an das Studium angepasst

Wenn Mitarbeiter von ihren Arbeitgebern zum Besuch einer Fachschule, Fachhochschule oder Universität veranlasst werden und die Firma ganz oder teilweise die Kosten für die Fortbildung übernimmt, bleibt das Arbeitsverhältnis erhalten. Das Arbeitsentgelt wird entweder in bisheriger Höhe oder in gekürztem Umfang weitergezahlt. Während der Ferien wird zumeist (wieder) voll gearb...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fortbildung: Auswirkungen a... / 1.6 Fortbildung im privaten Interesse

Sind die vorstehenden Fallgruppen nicht betroffen, handelt es sich um steuerpflichtigen Arbeitslohn. Dies gilt insbesondere, wenn die Fortbildungsmaßnahme des Arbeitnehmers privat motiviert ist. Die Übernahme der Kosten durch den Arbeitgeber hat dann Belohnungscharakter.mehr

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Fortbildung: Auswirkungen a... / 2.3 Arbeitgeberfinanzierte Sprachkurse

Übernehmen Arbeitgeber bei Flüchtlingen und anderen Arbeitnehmern, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, die Kosten für Sprachkurse, so zählen diese Leistungen nicht zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt eines Arbeitnehmers.mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 1.6 Gestaltungsmöglichkeiten

Rz. 21 Die Gestaltungsmöglichkeiten zur Vermeidung der Zinsschranke sind begrenzt. Abgesehen von den im Gesetz selbst vorgesehenen Ausnahmen von der Zinsschranke[1] kommen folgende Möglichkeiten in Betracht[2]: Verzinsung, die sich der Höhe nach an dem EBITDA orientiert, um die 30-%-Grenze einzuhalten (Rz. 40); allerdings ist es unwahrscheinlich, dass Darlehensgeber einer sol...mehr

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Fortbildung: Auswirkungen a... / 4.2 Fortbildungsveranstaltungen im Ausland

Auch bei beruflichen Fortbildungsveranstaltungen, die im Ausland stattfinden, kann es sich grundsätzlich um Leistungen im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse handeln. Allerdings wird wegen der mit jeder Auslandsreise verbundenen touristischen Elemente im Einzelfall eher eine steuerpflichtige Zuwendung vorliegen als bei vergleichbaren Seminaren im Inland.[1] Bildungsmaß...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Solidaritätszuschlag: Defin... / 2.2 Faktorverfahren für Ehe-/Lebenspartner

Hat der Arbeitgeber beim Lohnsteuerabzug einen vom Finanzamt ermittelten Faktor (bei Steuerklasse IV)[1] zu berücksichtigen, ist dieser für die Berechnung des Solidaritätszuschlags heranzuziehen. Es ist die Lohnsteuer als Bemessungsgrundlage anzusetzen, die sich bei Anwendung des entsprechenden Faktors ergibt. Dies gilt für laufenden Arbeitslohn zuzüglich möglicher sonstiger...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fortbildung: Auswirkungen a... / 1.2 Steuerfreie Weiterbildungsleistungen

Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers sind steuerfrei.[1] Liegt ohnehin kein Arbeitslohn vor, hat die Steuerbefreiung lediglich deklaratorische Bedeutung. Die gesetzliche Steuerbefreiung gilt ausdrücklich für Weiterbildungsleistungen, die der Verbesserung der individuellen Beschäftigungsfähigkeit von Mitarbeitern dienen. Dazu zählen z. B. auch Sprach- oder Computerkurse, ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fortbildung: Auswirkungen a... / 4.3 Aufteilung bei gemischt veranlassten Bildungsreisen

Bei einer Reise, die außer eindeutig beruflich veranlassten Inhalten auch Elemente einer sog. Incentivereise aufweist (sog. gemischt veranlasste Bildungsreise), ist nicht der Wert der gesamten Reise als geldwerter Vorteil des Arbeitnehmers zu erfassen. Vielmehr ist nach Rechtsprechung[1] eine Aufteilung möglich: Zuordenbare Einzelkosten: Die Kostenbestandteile der Reise, die ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Solidaritätszuschlag: Defin... / 3.1 Permanenter Lohnsteuer-Jahresausgleich

Das Betriebsstättenfinanzamt kann allgemein oder auf Antrag des Arbeitgebers zulassen, dass die Lohnsteuer nach dem voraussichtlichen Jahresarbeitslohn des Arbeitnehmers ermittelt wird (permanenter Lohnsteuer-Jahresausgleich). Die nach diesem Verfahren für den laufenden Arbeitslohn eines Lohnzahlungszeitraums ermittelte Lohnsteuer ist auch Bemessungsgrundlage für den Solidari...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fortbildung: Auswirkungen a... / 4.4 Deutschkurse

Bei Geflüchteten und anderen Arbeitnehmern, deren Muttersprache nicht deutsch ist, hat die Verwaltung – allerdings noch zur Rechtslage vor 2019 – ausdrücklich festgelegt, dass bei Deutschkursen kein Arbeitslohn vorliegt.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Solidaritätszuschlag: Defin... / 2.7 Solidaritätszuschlag bei Nettolohnvereinbarung

Übernimmt der Arbeitgeber in den Fällen einer Nettolohnvereinbarung auch den Solidaritätszuschlag, rechnet dieser zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Die Lohnsteuer ist aus dem Bruttoarbeitslohn zu berechnen, der nach Kürzung um die Lohnabzüge – einschließlich des Solidaritätszuschlags – den ausgezahlten Nettolohnbetrag ergibt.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Solidaritätszuschlag: Defin... / 1.1 Zuschlagshöhe

Der Solidaritätszuschlag beträgt grundsätzlich 5,5 % der jeweiligen Lohnsteuer bzw. der im Veranlagungsverfahren festgesetzten Einkommensteuer; Bruchteile eines Cents, die sich bei der Berechnung des Zuschlags ergeben, bleiben außer Ansatz. Wegen der besonderen Berechnungsweise ist der Solidaritätszuschlag in folgenden Fällen jeweils gesondert zu ermitteln: vom laufenden Arbei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schulungsveranstaltungen fü... / 1.2.3 Umfang der Arbeitsbefreiung

Die Betriebsratsmitglieder haben lediglich Anspruch auf das Arbeitsentgelt, das sie bei Verbleiben im Betrieb erhalten hätten (Lohnausfallprinzip).[1] Nehmen Betriebsratsmitglieder aus Gründen der betrieblichen Arbeitszeitgestaltung wie Schichtbetrieb oder Teilzeitmodellen außerhalb ihrer persönlichen Arbeitszeit an einer Schulung teil, ist ihnen nach § 37 Abs. 3 BetrVG i. V...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fortbildung: Auswirkungen a... / 2.1 Beitragspflicht wie Steuerpflicht

Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für Weiterbildungsmaßnahmen für den Arbeitnehmer, stellt dies kein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt dar, sofern die Weiterbildungsleistungen steuerbefreit sind. Ob der Arbeitgeber die Weiterbildungsleistungen selbst durchgeführt oder die Kosten für externe Weiterbildungsträger übernimmt, ist nicht von Belang. Das gilt auch für vom Arbeit...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Solidaritätszuschlag: Defin... / 3.4 Anmeldung und Abführung

Der im Lohnzahlungszeitraum einbehaltene und ggf. vom Arbeitgeber übernommene Solidaritätszuschlag ist zum selben Zeitpunkt wie die einbehaltene oder übernommene Lohnsteuer dem Betriebsstättenfinanzamt anzumelden und an dieses abzuführen. Der Zuschlag ist in der Lohnsteuer-Anmeldung gesondert zu erklären. Ausnahme bei Pauschsteuer von 2 % Diese Grundsätze gelten nicht für den ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fortbildung: Auswirkungen a... / 1.2 Beurlaubung

Nach den weiteren, von der Rechtsprechung aufgestellten Grundsätzen[1] kommt Krankenversicherungsfreiheit als Student im Rahmen des § 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V jedenfalls nicht für solche Personen in Betracht, die für die Dauer ihres Studiums unter Fortbestand des Arbeitsverhältnisses beurlaubt werden und während der Semesterferien im bisherigen Betrieb arbeiten. Diese Personen s...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jugend- und Auszubildendenv... / 2.2.4 Weiterbeschäftigungsanspruch des Auszubildenden

Verlangt der Auszubildende innerhalb der letzten 3 Monate des Ausbildungsverhältnisses schriftlich seine Weiterbeschäftigung, kommt nach § 78a Abs. 2 BetrVG grundsätzlich kraft Gesetzes ein unbefristeter Vollzeitarbeitsvertrag zustande. Dies gilt auch dann, wenn die Prüfung endgültig nicht bestanden wurde. Das Verlangen auf Weiterbeschäftigung muss innerhalb der 3-monatigen ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Solidaritätszuschlag: Defin... / 1.2 Berechnungsgrundsätze

Berechnungsgrundlage für den Solidaritätszuschlag ist stets die für den Arbeitslohn ermittelte Lohnsteuer, wobei folgende Besonderheiten zu beachten sind: Im Gegensatz zur Lohnsteuerermittlung sind bei der Berechnung des Solidaritätszuschlags Freibeträge für Kinder zu berücksichtigen und ein evtl. als Lohnsteuerabzugsmerkmal zu berücksichtigender Faktor.[1] Bei einem "niedrige...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Solidaritätszuschlag: Defin... / 1.3 Freibeträge für Kinder

Hat der Arbeitgeber Kinderfreibeträge als Lohnsteuerabzugsmerkmale zu berücksichtigen[1], ist der Solidaritätszuschlag nicht von der üblichen tatsächlichen Lohnsteuer zu berechnen. Denn im Gegensatz zur Lohnsteuerermittlung werden bei der Berechnung des Solidaritätszuschlags Kinderfreibeträge berücksichtigt. Folglich ist in diesen Fällen die Bemessungsgrundlage eine fiktive ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Solidaritätszuschlag: Defin... / 2.4 Solidaritätszuschlag bei pauschal besteuerten Bezügen

Der Solidaritätszuschlag ist auch zu erheben, wenn die Lohnsteuer pauschaliert wird, z. B. bei pauschal besteuerten Aushilfsbeschäftigten sowie bei der Pauschalbesteuerung von Fahrtkostenzuschüssen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit Kraftfahrzeugen, für Kantinenmahlzeiten, für Verpflegungszuschüsse bei beruflichen Auswärtstätigkeiten, für sonstige B...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schwerbehinderte Menschen / 10 Schwerbehindertenvertretung

Als Schwerbehindertenvertretung ist eine Vertrauensperson bei ständiger Beschäftigung von wenigstens 5 schwerbehinderten Menschen zu ihrer Interessenvertretung zu wählen.[1] Die Schwerbehindertenvertretung ist von Arbeitgeber und Betriebsrat vor jeder Entscheidung, die Schwerbehinderte betrifft, rechtzeitig und umfassend zu unterrichten und bei Entscheidungen über die Einste...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schulungsveranstaltungen fü... / 1.2.1 Vermittlung erforderlicher Kenntnisse

Mitglieder des Betriebsrats sind nach § 37 Abs. 6 BetrVG von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts zur Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen freizustellen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des Betriebsrats erforderlich (und nicht nur nützlich) sind. Die zu vermittelnden Inhalte sind für die Arbeit des Betriebsrats e...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 162 Beitra... / 2.1 Arbeitnehmer, Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt (Nr. 1, Alt. 2)

Rz. 3 Bei Personen, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt werden, bildet das Arbeitsentgelt aus der versicherungspflichtigen Beschäftigung die beitragspflichtigen Einnahmen. Angesprochen ist hier der Personenkreis, der gemäß § 1 Satz 1 Nr. 1 der Versicherungspflicht unterliegt. Der sozialversicherungsrechtliche Arbeitnehmerbegriff deckt sich nicht mit dem des Steuerrechts (vg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 73b Hausarz... / 2.15 Vergütung der HzV

Rz. 93 Zur Vergütung der HzV ergibt sich aus Abs. 5 lediglich der Hinweis, dass die Vergütung im Vertrag über die HzV zu regeln ist. In der Gesetzesbegründung findet sich zudem noch die Anmerkung, dass eine angemessene Vergütung vereinbart werden soll. Es obliegt also den Vertragspartnern, die angemessene Vergütung der Leistungen der HzV vertraglich zu vereinbaren. Die Vergü...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.4.3 Auswirkungen von weiter gewährtem Arbeitsentgelt/Teil-Arbeitsentgelt

Rz. 74 Nach § 49 Abs. 1 Nr. 1 ruht der Anspruch auf das Kinderkrankengeld, soweit und solange der Versicherte während des Bezuges der Leistung laufendes beitragspflichtiges Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen erhält. Maßgeblich ist das Arbeitsentgelt/Arbeitseinkommen, welches einer konkreten Arbeitsleistung bzw. einer Stundenzahl zugeordnet werden kann bzw. aufgrund einer ge...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 168 Beitra... / 2.2 Zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte mit Arbeitsentgelt, das 325,00 EUR nicht übersteigt (Abs. 1 Nr. 1 a. F./§ 20 Abs. 3 SGB IV)

Rz. 5 Die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigten Personen sind gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 2 versicherungspflichtig. In seiner bis zum 31.7.2003 geltenden Fassung ordnete § 168 Abs. 1 Nr. 1 an, dass der Arbeitgeber allein die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für Versicherte zu tragen hat, die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind und ein Arbeitsentgelt erhalten, d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.4.2 Verpflichtung des Arbeitgebers zur Fortzahlung des Arbeitsentgelts

Rz. 73 Kann ein Arbeitnehmer nicht seine Arbeit fortführen, weil er sein erkranktes Kind beaufsichtigen, betreuen oder pflegen muss, hat der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt grundsätzlich nach § 616 Satz 1 BGB fortzahlen. Nach dieser Vorschrift haben Arbeitnehmer Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn sie für eine "verhältnismäßig nicht erhebliche" Zeit ihre Arbeitsleistung nic...mehr

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Jansen, SGB VI § 174 Beitra... / 2.1 Beiträge aus Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen (Abs. 1)

Rz. 2 Parallelvorschriften sind für die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung § 253 SGB V, § 60 Abs. 1 Satz 2 SGB XI und § 348 Abs. 2 SGB III. Vorgängervorschriften waren § 1396 RVO und § 118 AVG. Für die Zahlung der Beiträge versicherungspflichtig Beschäftigter (§§ 162 bis 164) aus dem Arbeitsentgelt (§ 14 SGB IV) und der Hausgewerbetreibenden (§ 165 Abs. 1 Nr. 4) au...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 168 Beitra... / 2.1 Personen, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt werden (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 3 Parallelvorschriften für die Beitragstragung von versicherungspflichtigen Beschäftigten sind für die Krankenversicherung § 249 Abs. 1 SGB V, für die Pflegeversicherung § 58 Abs. 1 SGB XI und für die Arbeitslosenversicherung § 346 Abs. 1 SGB III. Vorgängervorschriften waren § 1385 Abs. 4 Satz 1 Buchst. a RVO, § 112 Abs. 4 Satz 1 Buchst. a AVG und § 130 Abs. 6 RKG (zur Be...mehr

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Jansen, SGB VI § 174 Beitragszahlung aus dem Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 174 ist mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten. In der Überschrift wurden durch Art. 1 Nr. 29 des Gesetzes zur Herstellung der Rechtseinheit in der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung (Renten-Überleitungsgesetz – RÜG) v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) mit Wirkung zum 1.1.1992 (Art. 42 Abs. 1 RÜG) die Worte "und Arbeitseinkommen" angefügt. I...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 164 Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt als beitragspflichtige Einnahmen (außer Kraft)

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Wirkung zum 1.1.1997 durch Art. 3 des Gesetzes zur sozialrechtlichen Behandlung von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt v. 12.12.1996 (BGBl. I S. 1859) außer Kraft getreten. Die Regelungen zu einmalig gezahltem Arbeitsentgelt finden sich nunmehr für alle Zweige der Sozialversicherung einheitlich in § 23a SGB IV.mehr

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Jansen, SGB VI § 163 Sonder... / 2.10 Arbeitnehmer mit Arbeitsentgelt innerhalb der Gleitzone (Abs. 10) – aufgehoben zum 1.10.2022

Rz. 18 Abs. 10 ist mit Wirkung zum 1.10.2022 weggefallen, da der Übergangsbereich seit dem 1.10.2022 für alle Zweige der Sozialversicherung in § 20 Abs. 2 SGB IV geregelt ist. Für Beschäftigte bis zum oberen Grenzbetrag vgl. § 20 Abs. 2a SGB IV (vgl. hier Rz. 15a).mehr

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Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.3.3.1 bei Arbeitnehmern

Rz. 53 Basis für die Berechnung des Kinderkrankengeldes ist die Höhe des individuellen Netto-Arbeitsentgeltausfalls des Versicherten. Das Kinderkrankengeld wird für Kalendertage gezahlt. Damit die Krankenkasse die Berechnung des Kinderkrankengeldes vornehmen kann, hat der Arbeitgeber der Krankenkasse die notwendigen Daten nach Beendigung des maßgeblichen Entgeltabrechnungszei...mehr

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Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.3.2.1 bei Arbeitnehmern

Rz. 45 Das kalendertägliche Kinderkrankengeld beträgt 90 % oder 100 % des wegen der Kinderbetreuung etc. ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Hierzu wird der Unterschiedsbetrag zwischen dem eigentlich erzielten und dem tatsächlich erzielten Nettoarbeitsentgelt des maßgebenden Entgeltabrechnungszeitraumes zugrunde gelegt. Daraus ergibt sich, dass es – anders als bei dem wegen ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 168 Beitra... / 2.6.1 Behinderte Menschen in Werkstätten u.Ä. (Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2)

Rz. 24 Parallelvorschrift ist in der Krankenversicherung § 251 Abs. 2 Nr. 2 SGB V, der gemäß § 59 Abs. 1 Satz 1 SGB XI in der Pflegeversicherung entsprechend gilt. Eine Sondervorschrift im SGB II existiert nicht. Vorgängervorschriften waren § 9 des Gesetzes über die Sozialversicherung Behinderter v. 7.5.1975 (BGBl. I S. 1061) und § 1385 Abs. 4 Satz 1 Buchst. a RVO und § 112 A...mehr

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Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.3.3.1.2 Berücksichtigung von Abrechnungsmodalitäten des Arbeitgebers

Rz. 63 Damit die Krankenkasse für den jeweiligen Versicherten das Kinderkrankengeld ermitteln kann, hat der Arbeitgeber für den nicht bezahlt freigestellten Zeitraum das tatsächlich ausgefallene Arbeitsentgelt im Rahmen des Verfahrens "Datenaustausch Entgeltersatzleistungen nach § 107 SGB IV" (Fundstelle: Rz. 94) an die Krankenkasse zu übermitteln. Weitere Einzelheiten hierz...mehr

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Jansen, SGB VI § 168 Beitra... / 2.5.6.1 Arbeitnehmer in der Gleitzone nach dem bis zum 30.9.2022 geltenden Recht

Rz. 21 Die Einführung einer Gleitzone (§ 20 SGB IV) ab 1.4.2003 durch das Zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt machte neben einer Sonderregelung für die Beitragsbemessung (§ 163 Abs. 10 Satz 1) eine ergänzende Bestimmung über die Beitragstragung erforderlich. Eine Gleitzone lag gemäß § 20 Abs. 4 SGB IV bis zum 30.6.2019 bei einem Arbeitsentgelt von 450,...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.3.3.1.1 Begriff Nettoarbeitsentgelt

Rz. 57 Als Nettoarbeitsentgelt bezeichnet man das um die gesetzlichen Abzüge verminderte Brutto-Arbeitsentgelt des für die Berechnung des Kinderkrankengeldes maßgeblichen Entgeltabrechnungszeitraums. Als Bruttoarbeitsentgelt ist dabei das Arbeitsentgelt gemäß § 14 SGB IV i. V. m. § 1 SvEV zugrunde zu legen. Als gesetzliche Abzüge gelten die bei der Lohn-/Gehaltsabrechnung einb...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 163 Sonder... / 2.5 Arbeitnehmer in Altersteilzeitarbeit

Rz. 12 § 163 Abs. 5 trifft Regelungen für Altersteilzeitbeschäftigungsverhältnisse, die aufgrund des ATG v. 23.7.1996 ausgeübt werden. Das ATG soll älteren Arbeitnehmern einen gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in die Altersrente ermöglichen. Durch § 163 Abs. 5 werden die Beiträge für die Altersteilzeitbeschäftigten erhöht, die nach § 3 Abs. 1a ATG Aufstockungsbeträge erhal...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 168 Beitra... / 2.4 Bezieher von Kurzarbeitergeld (Abs. 1 Nr. 1a)

Rz. 8 Parallelvorschriften sind in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung § 249 Abs. 1 SGB V, § 58 Abs. 1 Satz 1 SGB XI und § 346 Abs. 1 SGB III. Die beitragspflichtigen Einnahmen dieses Personenkreises haben 2 Bestandteile: das tatsächliche Arbeitsentgelt und das fiktive Arbeitsentgelt i. H. v. 80 % des Unterschiedsbetrags zwischen Ist-Entgelt und Soll-Entgelt (v...mehr

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Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.3.6 Versicherungs- und Beitragspflicht des Kinderkrankengeldes

Rz. 69 Das Kinderkrankengeld unterliegt genauso wie das bei Arbeitsunfähigkeit zu zahlende Krankengeld unter bestimmten Voraussetzungen der Versicherungspflicht zur Renten- und Arbeitslosenversicherung und führt – zumindest bei Pflichtversicherten – zu einem automatischen Erhalt der Mitgliedschaft in der Kranken- und Pflegeversicherung. Diese Versicherungspflicht/Mitgliedscha...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 38 Haushalt... / 2.5.1 Angemessene Kostenerstattung

Rz. 24 Die durch die Selbstbeschaffung der Ersatzkraft entstandenen Kosten sind in angemessener Höhe für eine angemessene Stundenzahl je Einsatztag zu erstatten. Dabei sind alle Umstände zu berücksichtigen, die die Höhe der Vergütung beeinflussen können (BSG, Urteil v. 28.1.1977, 15 RKn 32/76; vgl. z. B. Hess. LSG, Urteil v. 22.6.2021, L 2 R 36/19, Rz. 38). Die wirtschaftlic...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 163 Sonder... / 2.6 Bezieher von Kurzarbeitergeld

Rz. 15 Für die Zeit des Bezuges von Kurzarbeitergeld nach den §§ 95 ff. SGB III, zu dem als dessen Spezialfall auch das durch das Gesetz zur Förderung ganzjähriger Beschäftigung v. 24.4.2006 (BGBl. I S. 926) eingeführte Saison-Kurzarbeitergeld (bis 31.3.2012: § 175, jetzt § 101 SGB III) rechnet, besteht ebenso wie in der Vergangenheit für die Zeit des Bezuges des früheren Wi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.2 Anspruchsdauer/-zeitraum (Abs. 2 Satz 1 und 2 und Abs. 2a)

Rz. 23 Das Kinderkrankengeld ist von dem Tag an zu zahlen, von dem an alle Anspruchsvoraussetzungen vorliegen. Wartetage sind nicht vorgesehen – und zwar auch dann nicht, wenn der anspruchsberechtigte Elternteil freiwillig mit einem Anspruch auf Krankengeld erst ab der 3. oder 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit krankenversichert ist. Der Anspruch besteht gemäß § 45 Abs. 1 für ei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 24h Haushal... / 2.4 Kostenerstattung

Rz. 24 Die Kosten für eine Haushaltshilfe-Ersatzkraft sind von der Krankenkasse für die Anzahl der Stunden zu tragen, die unter Berücksichtigung einer ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Sichtweise notwendig sind. Rz. 25 Hinsichtlich des täglich notwendigen zeitlichen Umfangs der Haushaltshilfe ist grundsätzlich zu unterstellen, dass die Haushaltsarbeiten spätest...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.3.4 Höchst-Kinderkrankengeld

Rz. 66 Der auf den Kalendertag umgerechnete Betrag des Kinderkrankengeldes (= 90 % bzw. 100 % des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts, welches auf der Grundlage des beitragspflichtigen Brutto-Arbeitsentgelts ermittelt wurde), darf 70 % der kalendertäglichen Beitragsbemessungsgrenze nach § 223 Abs. 3 (BBG) nicht überschreiten (§ 45 Abs. 2 Satz 3). Maßgebend ist die jeweils am T...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 163 Sonder... / 2.3 Arbeitnehmer, die ehrenamtlich tätig sind

Rz. 9 Parallelvorschriften für ehrenamtlich Tätige in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung bestehen nicht. Es gelten die allgemeinen Regeln, d. h. ein durch eine ehrenamtliche Tätigkeit erniedrigter Verdienst wird nicht ausgeglichen. Begünstigt werden durch § 163 Abs. 3 Arbeitnehmer (entsprechende Anwendung gemäß § 165 Abs. 2 bei selbständigen Hausgewerbetreiben...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 166 Beitra... / 2.11 Im Ausland für einen begrenzten Zeitraum beschäftigte Personen (Nr. 4a)

Rz. 20 Bis zum 31.12.2011 erfasste Nr. 4 auch "andere im Ausland beschäftigten Deutsche". Durch Art. 4 des 4. SGBIVuaÄndG v. 22.12.2011 (BGBl. I S. 3057) wurde dieser nun in § 4 Abs. 1 Nr. 2 angesprochene Personenkreis der für einen begrenzten Zeitraum im Ausland beschäftigten und freiwillig Versicherten aus Nr. 4 genommen. Zunächst wurde eine besondere Regelung mit Nr. 4a g...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 168 Beitra... / 2.5.4 Auswirkungen der Mindestbeitragsbemessungsgrundlage

Rz. 13 Zu einer weiteren Besonderheit der Beitragstragung führt die wegen des gewährten Versicherungsschutzes gebotene Mindestbeitragsbemessungsgrundlage des § 163 Abs. 8 (wegen des Berechnungsvorgangs vgl. § 2 Abs. 1 Beitragsverfahrensverordnung). Da gemäß § 163 Abs. 8 (Fassung ab 1.4.1999; damals nur im Falle eines Verzichts auf die Rentenversicherungsfreiheit) bei Arbeitne...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 163 Sonder... / 2.1.3 Mehrere unständige Beschäftigungen innerhalb eines Kalendermonats

Rz. 6 Wenn der unständig Beschäftigte lediglich bei einem Arbeitgeber tätig gewesen ist, führt dieser die Beiträge bis zur Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ab. Ist bei verschiedenen Arbeitgebern gearbeitet worden und übersteigt das Arbeitsentgelt insgesamt die Beitragsbemessungsgrenze, so sind nach Abs. 1 Satz 3 die einzelnen unständigen Beschäftigungen nur anteilig zu berücks...mehr