Fachbeiträge & Kommentare zu Vergütung

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Essenszus... / 5 Essenszuschuss, digitaler Essensgutschein

Sachverhalt Ein Arbeitgeber ohne eigene Kantine hat mit dem Pächter der Nachbarkantine eine Vereinbarung getroffen, nach der jeder Mitarbeiter täglich einen (digitalen) Essensgutschein für ein Mittagessen in der dortigen Kantine im Wert von 2 EUR erhält. Der Durchschnittspreis der dort angebotenen Essen – Menü 1 zum Preis von 3,50 EUR bzw. Menü 2 zum Preis von 4,50 EUR – lie...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Entgeltumwandlung / 1 Entgeltumwandlung nach dem Betriebsrentenrecht

Betriebliche Altersversorgung setzt nicht voraus, dass der Arbeitgeber die Leistungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn[1] erbringt. Betriebliche Altersversorgung liegt auch vor, wenn der Bruttoarbeitslohn des Arbeitnehmers mit Wirkung für die Zukunft zugunsten einer wertgleichen Anwartschaft auf Versorgungsleistungen herabgesetzt wird ("Deferred Compensation")...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 2220 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 64 EStG betrifft ArbN Rn. 2221 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Vorschrift, durch StÄndG 1992 (vom 25.02.1992, BGBl I 1992, 297) neu gefasst, ist konstitutiv, andernfalls läge stpfl Arbeitslohn vor. Durch S 1 und 2 einerseits und S 3 andere...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 3 Bußgeldandrohung

Rz. 43 Abs. 3 bestimmt die Höhe der Geldbußen, mit denen die einzelnen Ordnungswidrigkeiten bedroht sind. Der Verstoß gegen die Verpflichtung, den Mindestlohn zu zahlen, ist als Ordnungswidrigkeit nach § 21 Abs. 1 Nr. 9 ebenso wie die Ordnungswidrigkeit des Auftraggebers nach § 21 Abs. 2 mit einer Geldbuße bis zu 500.000 EUR bedroht. Die übrigen Ordnungswidrigkeiten wegen Ve...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mindestlohn: Was ist bei Mi... / 4.1 Regelungen zum Übergangsbereich

Im Übergangsbereich mit einem regelmäßigen Verdienst zwischen 538,01 EUR und 2.000 EUR werden die Sozialversicherungsbeiträge nicht paritätisch von Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte getragen. Der Gesetzgeber hat beschlossen, die Arbeitnehmer im unteren Bereich des Übergangsbereiches in der Beitragstragung stärker zu entlasten. Der Anreiz zur Aufnahme eine versicheru...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mindestlohn: Was ist bei Mi... / 5.3.2 Vorteile für Studenten

Auch für den Studenten selbst kann eine Werkstudententätigkeit gegenüber einer geringfügig entlohnten Beschäftigung vorteilhaft sein. Im Regelfall fällt bei einer Beschäftigung mit einem Maximalentgelt von ca. 862,25 EUR im Monat keine Einkommensteuer an, wenn der Student nicht verheiratet ist und nicht über sonstige nennenswerte Einkünfte verfügt. Die Jahreseinkünfte aus die...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Stichtagsprinzip und überhöhte Versorgungsanwartschaften (75 %-Grenze, § 6a Abs 3 S 2 Nr 1 S 4 EStG)

Rn. 176 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Bei rein wörtlicher Auslegung des § 6a Abs 3 S 2 Nr 1 S 4 EStG könnte das Stichtagsprinzip umgangen werden. So wäre es nach dem Wortlaut von S 4 zulässig, anstelle von lohn- oder gehaltsabhängigen Pensionszusagen Festbetragszusagen zu gewähren, die so hoch angesetzt sind, dass sie bei Zusageerteilung zusammen mit der Anwartschaft auf gesetz...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Einmalzahlungen: Beitragsbe... / 2.3.3 Keine SV-Tage im laufendem und vergangenem Kalenderjahr

Ist in dem laufenden Kalenderjahr – oder bei Zahlung in den Monaten Januar bis März auch im Vorjahr – kein Arbeitsentgelt gezahlt worden, ist das einmalig gezahlte Arbeitsentgelt während der Elternzeit nicht beitragspflichtig.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Studenten... / 9 Befristete Beschäftigungen ausschließlich in den Semesterferien

Sachverhalt Ein eingeschriebener Student übt während der Semesterferien vom 13.2. bis 13.4. und vom 5.8. bis 8.10. jeweils eine im Voraus auf diese Zeiträume befristete Beschäftigung gegen ein monatliches Arbeitsentgelt i. H. v. 2.200 EUR aus. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden (montags – freitags jeweils 8 Stunden). Wie ist die Beschäftigung sozialversicherungsr...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragspflichtige Einnahmen / 1.3 Rentenversicherung

In der gesetzlichen Rentenversicherung wird bei Personen, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind, das Arbeitsentgelt aus der versicherungspflichtigen Beschäftigung zugrunde gelegt.[1] Weitere Beitragsbemessungsgrundlagen existieren nur für spezielle Personenkreise, die in den §§ 162 Nr. 2 ff. bis 166 SGB VI definiert sind.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / db) Übergangsgeld nach den §§ 20, 21 SGB VI

Rn. 44a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Übergangsgelder sind in verschiedenen Büchern des SGB vorgesehen. Dabei ist für die Einordnung in § 3 Nr 1 EStG wie folgt zu unterscheiden:mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praktikanten: Beurteilung i... / 3.4 Beiträge zur Unfallversicherung sowie den Umlagen U1, U2 und U3

Umlagen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz und für das Insolvenzgeld Für die Praktikanten sind vom Arbeitgeber grundsätzlich die Umlagen für Aufwendungen bei Arbeitsunfähigkeit (U1), bei Mutterschaft (U2) sowie für das Insolvenzgeld (U3) abzuführen. Die Umlagen bemessen sich nach dem Arbeitsentgelt. Wird dem Praktikanten aber kein Arbeitsentgelt gezahlt, fallen auch keine U...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mehrfachbeschäftigung: Ausw... / 5 Beitragszuschüsse im Verhältnis der Entgelthöhe

Bei wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfreien Arbeitnehmern ist zu beachten, dass die Höhe des Zuschusses[1] anteilig nach dem Verhältnis der Höhe der jeweiligen Entgelte unter den Arbeitgebern verteilt wird.[2] Diese Verhältnisberechnung ist auf der Basis der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze (2024: 5.175 EUR) durchzuführen. Praxis-Beispiel E...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Einzugsstelle / 2.2.2 Meldungen an Minijob-Zentrale/Krankenkasse

In den beschriebenen Beispielsfällen hat der Arbeitgeber für ein und dieselbe Beschäftigung 2 Meldungen mit unterschiedlichen Beitragsgruppenschlüsseln sowohl an die "Minijob-Zentrale" als auch an die zuständige Einzugsstelle zu erstatten. In beiden Meldungen ist der gleiche Personengruppenschlüssel zu verwenden, wobei sich die Verschlüsselung an der Rentenversicherung orien...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 17.2 Einschränkung der Pflichten des Entleihers

Rz. 72 Unter den Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Satz 1 und 2 MiLoDokV sind auch die Pflichten des Entleihers eingeschränkt. Dies setzt voraus, dass der Verleiher seinem Leiharbeitnehmer ein verstetigtes regelmäßiges Arbeitsentgelt von 2.958 EUR brutto zahlt bzw. von 2.000 EUR brutto in den letzten vollen 12 Monaten gezahlt hat. Da dies in der Regel außerhalb der Kenntnissphä...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Belastungsgrenze / 2.3 Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt

Bei der Ermittlung der Belastungsgrenzen werden die Zuzahlungen und die Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt des Familienverbundes zusammengerechnet, wenn die Personen in einem gemeinsamen Haushalt leben. Maßgebend sind alle Bruttoeinnahmen wie Arbeitsentgelt, Rente, Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb, Einkommen aus selbstständiger Arbeit, M...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Übergangsbereich: Beitragsb... / 3.5 Berechnungsweg

Die Beitragsberechnung erfolgt in 3 Schritten: 1. Schritt (Gesamtsozialversicherungsbeitrag für die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) Von der beitragspflichtigen Einnahme für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag[1] sind zunächst die vollen Beiträge je Versicherungszweig zu ermitteln. Hierzu wird die beitragspflichtige Einnahme mit dem halben Beitragssatz...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Übergangsbereich: Übergangs... / 3.4 Berechnung der Beiträge zur Rentenversicherung

Bei rentenversicherungspflichtig beschäftigten Minijobbern erfolgte keine hälftige Beitragslastverteilung. Der Arbeitgeber hatte grundsätzlich einen Betrag i. H. v. 15 % des Arbeitsentgelts als Beitrag zu tragen; den Restbeitrag, also 3,6 %, hatte der geringfügig Beschäftigte aufzubringen. Ließ sich der Minijobber von der Rentenversicherungspflicht befreien, entfiel der Beitr...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschaftsgeld: Versiche... / 1.1 Auswirkungen auf die versicherungspflichtige Beschäftigung

Werdende Mütter dürfen in den letzten 6 Wochen vor der Entbindung nicht beschäftigt werden.[1] Mit Beginn dieser Schutzfrist endet grundsätzlich die Zahlung des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts. Damit entfällt eine Voraussetzung für die Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Daher endet die Versicherungspflicht aufgrund der Bes...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Übergangsbereich: Beitragsb... / 2 Mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen

Hat ein Arbeitnehmer, der keiner versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung nachgeht, mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen bei verschiedenen Arbeitgebern, sind die Arbeitsentgelte aus diesen Beschäftigungen zu addieren. Die Regelungen des Übergangsbereichs werden nur dann angewendet, wenn die Addition der Entgelte zu einem über der Geringfügigkeitsgrenze liegenden ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Entgeltumwandlung / 3 Versicherungsrechtliche Auswirkungen

Entgeltumwandlungen verringern bis zur Höhe des Freibetrags das sozialversicherungsrechtliche Arbeitsentgelt. Dies hat – neben der Beitragsbemessung – ggf. auch Auswirkungen auf die versicherungsrechtliche Beurteilung der Beschäftigung. Bei der Beurteilung der Versicherungsfreiheit wegen Überschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze darf nur das sozialversicherungspflichtige ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Insolvenz: Versicherungs- u... / 2.2 Freigestellte Arbeitnehmer

In Fällen freigestellter Arbeitnehmer ist mit dem Tag vor dem lnsolvenztag eine Abmeldung (Abgabegrund "71") vorzunehmen. In diese Abmeldung ist das (bisher noch nicht gemeldete) beitragspflichtige Arbeitsentgelt einzutragen, das bis zu diesem Tag gezahlt worden ist, zuzüglich des noch nicht ausgezahlten Arbeitsentgelts, unabhängig von einer Beitragszahlung nach § 175 SGB II...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praktikanten: Beurteilung i... / 6.2 Praktikum im Rahmen einer Beschäftigung

Sofern ein Praktikum zur Erlangung der Fachhochschulreife im Rahmen einer Beschäftigung ausgeübt wird, sind diese Personen – unabhängig davon, ob Arbeitsentgelt gezahlt wird oder nicht – versicherungspflichtig in der Renten- und in der Arbeitslosenversicherung. In der Kranken- und Pflegeversicherung besteht Versicherungspflicht nur dann, wenn Arbeitsentgelt bezogen wird. Sof...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsprüfung: Durch Rent... / 12 Prüfung für die Unfallversicherungsträger

Die Träger der Rentenversicherung führen auch die Prüfung der Unfallversicherung durch.[1] Die Prüfung der Unfallversicherung wird unter Berücksichtigung der Veranlagungsbescheide und den Erläuterungen zum Lohnnachweis der jeweiligen Berufsgenossenschaft vorgenommen und beinhaltet die Prüfung der Zuordnung von Arbeitsentgelt zu den entsprechenden Gefahrenklassen bzw. Gefahrtar...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Student: Prüf-Reihenfolge b... / 2.2 Student ist mehr als 20 Stunden in der Woche beschäftigt

Überschreitet die wöchentliche Arbeitszeit 20 Stunden, scheidet die Werkstudentenregelung grundsätzlich aus. Das hat zur Folge, dass der Arbeitnehmer der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht unterliegt. Eine Ausnahme gibt es für das zeitlich befristete Überschreiten der 20-Stunden-Grenze durch Arbeitseinsätze am Wochenende, in den Abend- und Nachtstu...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rentenversicherung (beitrag... / 7 Arbeitnehmer in Altersteilzeit

Zunächst ist das Arbeitsentgelt beitragspflichtige Einnahme. Erhalten diese Arbeitnehmer Aufstockungsbeträge zum Arbeitsentgelt nach dem Altersteilzeitgesetz, gilt auch mindestens ein Betrag in Höhe von 80 % des Regelarbeitsentgelts für die Altersteilzeit, begrenzt auf den Unterschiedsbetrag zwischen 90 % der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze und dem Regelarbeitsentgelt a...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Einmalzahlungen: Zeitpunkt ... / Zusammenfassung

Überblick Nachfolgend wird "einmalig gezahltes Arbeitsentgelt" als "Einmalzahlung" bezeichnet. Die vom Arbeitgeber neben dem laufenden Arbeitsentgelt gewährten Einmalzahlungen werden bei der Beitragsberechnung in der Regel in dem Monat berücksichtigt, in dem sie ausgezahlt werden. Abweichend von diesem Grundsatz sind Einmalzahlungen jedoch dem letzten Entgeltabrechnungszeitra...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Lohnsteuer- und soz... / 2.2.2 Berücksichtigung der Beitragsbemessungsgrenze (BBG)

Rz. 7 Die BBG bestimmt den für einen Entgeltabrechnungszeitraum maximalen Betrag, von dem Beiträge erhoben werden. Überschreitet die Einmalzahlung zusammen mit dem laufenden Arbeitsentgelt des Entgeltabrechnungszeitraums die BBG nicht, werden die Beiträge aus dem gesamten (laufenden und einmalig gezahlten) Arbeitsentgelt berechnet. Wird die BBG des Abrechnungszeitraums durch d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzarbeitergeld/Saison-Kur... / 2.1 Krankengeld in Höhe des Kurzarbeitergeldes/Saison-Kurzarbeitergeldes

Ist die Arbeitsunfähigkeit vor dem Bezug von Kurzarbeitergeld/Saison-Kurzarbeitergeld eingetreten, wird für die ansonsten aus wirtschaftlichen oder witterungsbedingten Gründen ausgefallenen Arbeitsstunden Krankengeld in Höhe des Kurzarbeitergeldes/Saison-Kurzarbeitergeldes gezahlt. Da es sich dabei um Krankengeld handelt, sind vom Arbeitgeber keine Beiträge für das aus diese...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsprüfung: Durch Rent... / 14.3 Mindestumfang der arbeitsrechtlichen Nachweispflichten

Die Niederschrift über die wesentlichen Vertragsbedingungen[1] eines Arbeitsverhältnisses ist zu den Entgeltunterlagen zu nehmen[2]. Hierzu gehört u. a. auch die Vereinbarung über die Dauer des Arbeitsverhältnisses, der Arbeitszeit und die Vereinbarung über die Zusammensetzung des Arbeitsentgelts einschließlich der Zuschläge, Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen. Achtung Bede...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praktikanten: Beurteilung i... / 2.6 Beiträge zur Unfallversicherung sowie den Umlagen U1, U2 und U3

Umlagen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz und für das Insolvenzgeld Für die Praktikanten sind vom Arbeitgeber grundsätzlich die Umlagen nach dem Umlageverfahren bei Krankheit (U1), dem Umlageverfahren bei Mutterschaft (U2) sowie die Insolvenzgeldumlage (U3) abzuführen. Die Umlagen bemessen sich nach dem Arbeitsentgelt. Wird dem Praktikanten kein Arbeitsentgelt gezahlt, fal...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.7.4 Unterrichtungsverpflichtung

Rz. 132 Nach § 6 Abs. 4 SchwarzArbG besteht für den Zoll eine Unterrichtungsverpflichtung gegenüber den jeweils zuständigen Stellen, wenn sich bei der Durchführung der Aufgaben nach dem SchwarzArbG Anhaltspunkte ergeben für Verstöße gegen das SchwarzArbG, das AÜG, SGB IV und SGB VII zur Zahlung von Beiträgen, die Steuergesetze, das AufenthG, die Mitwirkungspflicht nach § 60 Abs. 1...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Reihenfolge der Berechnungs... / 3 Ausnahme von der Rangfolge

Wird neben einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit eine Rente der Unfallversicherung geleistet und ein Hinzuverdienst (z. B. Arbeitsentgelt) erzielt, ist entgegen der Reihenfolge in § 98 Satz 1 SGB VI zunächst § 96 a SGB VI anzuwenden. Anschließend ist auf die ggf. mit anteiligen Entgeltpunkten geleistete Erwerbsminderungsrente[1] die Anrechnung nach § 93 SGB VI vorz...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Übergangsbereich: Übergangs... / 2 Beitragsrechtliche Einordnung

Im Beitragsrecht wurden im Zusammenhang mit der Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze von 450 EUR auf 520 EUR zum 1.10.2022 für versicherungspflichtige Beschäftigungen, die bereits am 30.9.2022 mit einem regelmäßigen Arbeitsentgelt in diesem Entgeltbereich bestanden und weiter versicherungspflichtig blieben[1], Übergangsregelungen zum Übergangsbereich geschaffen. Für am 30.9.20...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Einmalzahlungen: Fälligkeit... / 2 Zuflussprinzip/Ermittlung der voraussichtlichen Beitragsschuld

Der Anspruch für Beiträge aus einmalig gezahltem Arbeitsentgelt entsteht, sobald die Sonderzuwendung ausgezahlt ist.[1] Damit gilt für die Beiträge aus Einmalzahlungen das Zuflussprinzip. Unter dem Gesichtspunkt der Beitragsfälligkeit in Höhe der voraussichtlichen Beitragsschuld nach § 23 Abs. 1 Satz 2 SGB IV kann die Fälligkeit der Beiträge aus einmalig gezahltem Arbeitsentg...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 3 Sonderfall: Arbeitszeitkonto

Rz. 5 § 2 Abs. 2 macht für den Fall geleisteter Mehrarbeitsstunden, die in sog. Arbeitszeitkonten eingestellt werden, eine Ausnahme. Danach sind bei Arbeitnehmern die über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinausgehenden und auf einem schriftlich vereinbarten Arbeitszeitkonto eingestellten Arbeitsstunden spätestens innerhalb von 12 Kalendermonaten nach ihrer monatliche...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Tagesmütter (Selbstständige) / 2.1 Bei Beschäftigung von Arbeitnehmern

Eine Rentenversicherungspflicht tritt nicht ein, wenn im Zusammenhang mit der selbstständigen Tätigkeit von der Tagesmutter regelmäßig ein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer beschäftigt wird, dessen monatliches Arbeitsentgelt die Geringfügigkeitsgrenze (2024: 538 EUR; 2023: 520 EUR) übersteigt. Bei Beschäftigung mehrerer Arbeitnehmer würde Versicherungspflicht für die Tag...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzarbeitergeld (Beitragsb... / 4 Beitragstragung

Für das tatsächlich erzielte Arbeitsentgelt ändert sich an der Beitragstragung nichts. Auch während des Bezugs von Kurzarbeitergeld sind die hierauf entfallenden Sozialversicherungsbeiträge grundsätzlich je zur Hälfte vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufzubringen. Die für das fiktive Arbeitsentgelt zu entrichtenden Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungsbeiträge trägt der A...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elternzeit: Sozialversicher... / 3.1 Mehrere geringfügige Beschäftigungen während der Elternzeit

Wenn der Hauptarbeitgeber zustimmt, können die Teilzeitbeschäftigungen während der Elternzeit auch bei verschiedenen Arbeitgebern durchgeführt werden. Praxis-Beispiel Mehrere Arbeitgeber während der Elternzeit Eine Arbeitnehmerin ist seit Jahren bei Arbeitgeber A beschäftigt. Das monatliche Arbeitsentgelt beträgt 3.000 EUR. Die Mutterschutzfrist beginnt am 5.3.2024. Nach Ablau...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Geschiedenentestament / 5. Übertragung des Anwartschaftsrechts des Nacherben auf den Vorerben

Rz. 135 Überträgt der Nacherbe das Anwartschaftsrecht auf den Vorerben, wird der Vorerbe Vollerbe. Erfolgt die Übertragung gegen Entgelt, gilt das Entgelt als Erwerb von Todes wegen und ist von diesem nach § 3 Abs. 2 Nr. 6 ErbStG zu versteuern. Diese Vorschrift hat gerade für den Fall Bedeutung, dass dem Nacherben ein voller wirtschaftlicher Ausgleich für die Aufgabe des Anw...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnzahlungs- und Abrechnun... / 2.4 Rückwirkende Entgeltveränderungen

Von den Nachzahlungen geschuldeten Entgelts sind Nachzahlungen zu unterscheiden, die durch ein rückwirkend entstandenes höheres Entgelt verursacht werden. Diese Nachzahlungen werden hervorgerufen durch Tarifverträge, die rückwirkend in Kraft treten, sie können aber auch durch einen entsprechenden Einzelarbeitsvertrag entstehen. Entscheidend ist der rückwirkend entstandene Re...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Mehrfachb... / 3 Hauptbeschäftigung eines freiwillig Versicherten mit 2 Nebenbeschäftigungen

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer ist bei Arbeitgeber A gegen ein Entgelt von 6.000 EUR monatlich beschäftigt. Er ist wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze freiwillig krankenversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung. Ab 1.1.2024 nimmt er bei Arbeitgeber B eine Beschäftigung für monatlich 200 EUR auf. Ab 1.2.2024 nimmt er zusätzlich eine weitere Beschäftigung ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Besteuerung beim übernehmenden Unternehmen (§ 5 Abs 7 S 4 EStG)

Rn. 334 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Der § 5 Abs 7 S 4 EStG regelt für den Übernehmer der Verpflichtung die Besteuerung der entgeltlichen Übertragung von einzelnen Pensionsverpflichtungen iSd § 4 Abs 5 BetriebsrentenG und iSd externen Versorgungsausgleichs (s Rn 333). Jene Vorschrift gilt nur für Pensionsverpflichtungen iSv § 6a EStG, also nicht bei Jubiläumszusagen, Altersteil...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / 2. Einkommensteuer

Rz. 175 Die Beachtung der zivilrechtlichen Wirksamkeitsvoraussetzungen sind auch einkommensteuerlich von Bedeutung, weil im Bereich der Verträge zwischen Angehörigen die Rspr. der zivilrechtlichen Wirksamkeit, Klarheit, Eindeutigkeit, Üblichkeit unter Fremden und tatsächlichen Durchführung derartiger Verträge indizielle Wirkung bei der Frage der steuerlichen Anerkennung, die...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzarbeitergeld: Leistungs... / 2.2.2.2 Berücksichtigung von Einkommen

Das Istentgelt erhöht sich außerdem um Entgelte, die der Arbeitnehmer aus einer anderen, während des Bezugs von Kurzarbeitergeld (neu) aufgenommenen Erwerbstätigkeit erzielt.[1] Als Erwerbstätigkeit sind z. B. ein Minijob, eine versicherungspflichtige Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit denkbar. Praxis-Beispiel Berücksichtigung des Einkommens bei neu aufgenommene...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Saison-Kurzarbeitergeld / 2.3 Beitragsberechnung/-tragung

Bei Kurzarbeit ist für die Beitragsberechnung und -tragung zwischen dem tatsächlich erzielten Bruttoarbeitsentgelt und dem Kurzarbeitergeld zu unterscheiden: Für das tatsächlich (noch) erzielte Bruttoarbeitsentgelt (den sog. Kurzlohn) gelten die allgemeinen Regelungen zur Sozialversicherungspflicht, d. h. die Beiträge sind grundsätzlich zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehme...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Besteuerung beim übertragenden Unternehmen (Freistellungsberechtigten, § 4f Abs 2 EStG)

Rn. 342 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Laut § 4f Abs 2 EStG gilt die fünfzehnjährige Verteilung des Differenzaufwands (s Rn 324) für Schuldbeitritte oder Erfüllungsübernahmen mit ganzer oder teilweiser Schuldfreistellung wegen des Verweises auf § 4f Abs 1 S 1 und 2 EStG entsprechend. Die dortige Zusatzbedingung der "teilweisen oder vollständigen Schuldfreistellung" betrifft sowo...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Kurzarbei... / 4 Kompletter Arbeitsausfall, Arbeitnehmer ist ledig und hat kein Kind

Sachverhalt Ein Angestellter in einer Möbelfirma, Steuerklasse I, keine Kinder, hat im Mai 2024 wegen Kurzarbeit nicht gearbeitet (kompletter Arbeitsausfall). Bei Vollarbeit hätte er ein Bruttoentgelt von 3.275 EUR erzielt. Wie werden das Kurzarbeitergeld und die Beiträge zur Sozialversicherung berechnet? Ergebnis Das Kurzarbeitergeld errechnet sich nach einem Leistungssatz von...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vergütungsrecht / b) Anmerkungen

Rz. 313 1. Zu den Hintergründen einer solchen Vereinbarung siehe oben Rdn 70. Rz. 314 2. Diese zweite Alternative bietet sich an, wenn das Ziel – Einhaltung eines bestimmten Termins – im Vordergrund steht und der Auftraggeber die Wahl der entsprechenden Mittel dem Auftragnehmer überlassen will. Rz. 315 3. Für den Auftragnehmer beinhaltet diese Alternative das erhebliche Risiko...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / C. Wirkungen der Pflegschaft

Rz. 4 Die Pflegschaft des § 96 GBO hat lediglich verfahrensrechtliche Bedeutung und beschränkt sich auf das Rangklarstellungsverfahren. Seine Bestellung schließt nicht die Bestellung eines weiteren Verfahrenspflegers für Verfahrensunfähige aus.[7] Der Pfleger hat den unbekannten Beteiligten oder dessen Vertreter im Rangklarstellungsverfahren zu vertreten. Alle Zustellungen h...mehr