Fachbeiträge & Kommentare zu Vermögen

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Der persönliche Sicherheitsarrest findet nur statt, wenn er erforderlich ist, um die gefährdete Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Schuldners zu sichern.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Die Vorschrift gilt über ihren Wortlaut hinaus nicht nur für Urteile nach § 704 I, sondern über §§ 795, 794 auch für alle anderen Titel der ZPO. Außerdem ist sie auf alle Vollstreckungsarten anwendbar (nicht für die Herausgabevollstreckung nach §§ 883 ff Zö/Seibel § 747 Rz 2; nicht für die Vollstreckung nach § 894 St/J/Münzberg § 747 Rz 2 Fn 2). Sie gilt auch für die Vo...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Allgemeines

Rz. 130 [Autor/Stand] § 5 AStG ergänzt die §§ 2 und 4 AStG (s.a. § 121 BewG Rz. 635 ff.). Die Vorschrift verhindert, dass die erweitert beschränkte Steuerpflicht durch Einschaltung einer ausländischen Gesellschaft umgangen wird. § 5 Abs. 1 AStG legt den Personenkreis fest, bei dem eine Zurechnung von Einkünften und Vermögen in Frage kommt. Daher wird nicht, wie in § 4 AStG, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio.

Rn 1 Die Vorschrift übersetzt § 1086 S 1 BGB in das Zwangsvollstreckungsrecht (BGH NJW 03, 2164, 2165 [BGH 14.03.2003 - IXa ZB 45/03]). Nach dieser Regelung des bürgerlichen Rechts hat der Gläubiger einer Person, die einen Nießbrauch an ihrem gesamten Vermögen nach § 1085 BGB bestellt hat, einen materiell-rechtlichen Anspruch auf Duldung der Zwangsvollstreckung gegen den Nie...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Haftungsverband der Hypothek.

Rn 2 Der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen unterliegen die Gegenstände, auf die sich die Hypothek erstreckt. Dabei handelt es sich lediglich um eine Definition des Haftungsverbandes, es bedeutet nicht, dass die Vorschrift nur bei belasteten Grundstücken gelten soll. Auch bei unbelasteten Grundstücken und der Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung aus einer ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Inlandsvermögen i.S.d. § 121 BewG

Rz. 97 [Autor/Stand] Zum Inlandsvermögen gehören: 1. das inländische land- und forstwirtschaftliche Vermögen (s. § 33 Abs. 1 und 2 BewG sowie § 121 BewG Rz. 86 ff.); 2. das inländische Grundvermögen (s. § 121 BewG Rz. 106 ff.), wobei es auf die Eintragung im Grundbuch ankommt; 3. das inländische Betriebsvermögen (auch Sonderbetriebsvermögen). Als solches gilt das Vermögen, das ...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2 Steuersubjekte (§ 2 dUStG)

Rz. 3 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Steuersubjekte sind nach dem uUStG rechtsfähige Personen und Organisationen, die gem. § 5 uUStG im eigenen Namen Rechte und Pflichten eingehen können und im eigenen Namen eine Wirtschaftstätigkeit unabhängig von deren Ort, Ziel und Ergebnis ausüben. Bezüglich der Rechtsfähigkeit der betreffenden Person oder Organisation ist das persönliche Rec...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Verschlechterung.

Rn 11 Auch Verschlechterungen der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sind zu berücksichtigen. Das können Änderungen des Arbeitseinkommens oder der Verlust des Arbeitsplatzes sein (Brandbg RPfleger 04, 53). Auch das Hinzutreten weiterer Unterhaltspflichten durch Eheschließung oder Geburt eines Kindes sind zu berücksichtigen (Dürbeck/Gottschalk Rz 964). Werden nach...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Charakter des Vollstreckungsverfahrens.

Rn 5 Für das Vollstreckungsverfahren der ZPO sind verschiedene Eigenschaften kennzeichnend, die allesamt einem dem Befriedigungsinteresse des Gläubigers dienenden, effektiven Ablauf dienen (Stürner ZZP 99, 291). Das Vollstreckungsverfahren ist dezentral ausgestaltet. Der Gläubiger soll rasch seinen Weg zum fachkundigen Vollstreckungsorgan finden, das für die bestimmte Vollst...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.4 Berichtigung des Vorsteuerabzuges

Rz. 107 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Maßgeblich für den Vorsteuerabzug sind die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Leistung, d. h. die zu diesem Zeitpunkt voraussichtliche Verwendung der in Anspruch genommenen Leistung. Ändern sich zu einem späteren Zeitpunkt die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgeblichen Verhältnisse, ist eine Berichtigung des Vorsteuerabzuges vorzunehmen....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Vorbemerkung vor §§ 803 ff ZPO

Rn 1 Die §§ 803 ff regeln die Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen, Vollstreckungsgrund sind also Ansprüche, die auf Leistung einer Geldsumme gerichtet sind, dh, dass nur der summenmäßige Wert geschuldet wird, nicht bestimmte Geldstücke oder Geldsorten. Unerheblich ist, ob die Forderung auf Zahlung an den Gläubiger oder an einen Dritten oder auf Hinterlegung gerichtet i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Mit der Klage in Anspruch genommener Gegenstand.

Rn 7 Gegenstand ist – insoweit identisch mit dem Merkmal ›Vermögen‹ – jedes Vermögensrecht dinglicher oder schuldrechtlicher Art (vgl BGH NJW 77, 1637, 1638), das allerdings in Abgrenzung zu § 23 S 1 Alt 1 nicht zum Vermögen des Bekl gehören muss (Frankf MDR 81, 322 f). In Anspruch genommen wird der Gegenstand mit der Leistungs- oder Feststellungsklage (BGH NJW 77, 1637 [BGH...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Begriff.

Rn 13 Der Ort, an dem die unerlaubte Handlung begangen ist, wird als Begehungs- oder Tatort bezeichnet (s nur BGHZ 124, 237, 245; 189, 320; Zö/Schultzky Rz 19; ThoPu/Hüßtege Rz 7; Musielak/Voit/Heinrich Rz 15). Nach allgM liegt der Begehungsort iSd § 32 überall, wo auch nur eines der wesentlichen Tatbestandsmerkmale verwirklicht worden ist (BGHZ 124, 237, 245; 189, 320; Zö/S...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Nach § 777 S 1 kann der Schuldner der Zwangsvollstreckung in sein übriges Vermögen widersprechen, wenn der Gläubiger eine bewegliche Sache des Schuldners in Besitz hat, an der ihm ein Pfandrecht oder ein Zurückbehaltungsrecht für seine Forderung zusteht, und die Forderung durch den Wert dieser Sache gedeckt ist. Damit ergänzt § 777 S 1 die Vorschrift des § 803 I 2, wona...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Dritte.

Rn 8 Bisweilen werden durch Maßnahmen der Zwangsvollstreckung auch dritte Personen in ihren Rechtspositionen betroffen. Das hängt mit dem formalisierten Charakter des Vollstreckungsverfahrens zusammen, der aus Gründen einer effektiven Zwangsvollstreckung typisierte Anknüpfungspunkte kennt. Gegen die Verletzung ihrer Rechte durch eine bestimmte Vollstreckungsmaßnahme können s...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 7. Prozesskostenvorschuss.

Rn 49 Angehörigen oder Lebenspartnern kann nach unterhaltsrechtlichen Vorschriften ein Anspruch auf Prozesskostenvorschuss zustehen, der zum Vermögen gehört (BGH FamRZ 08, 1159) und einzusetzen ist. Für alle Prozesskostenvorschussansprüche gilt, dass der Anspruch vorrangig vor der PKH-Bewilligung geltend gemacht werden muss. Nach Instanzende kommt die Verweisung auf einen Pr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Rückforderung.

Rn 59 Ein Prozesskostenvorschussanspruch kann, wie sonstiger Unterhalt, im Regelfall vom Unterhaltsgläubiger nicht zurückgefordert werden. Da es sich um einen Vorschuss handelt, kann er ausnahmsweise dann aus Billigkeitsgesichtspunkten zurückverlangt werden, wenn die Voraussetzungen, unter denen er beansprucht werden konnte, nicht mehr bestehen, etwa weil sich die wirtschaft...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Sonstige Aussetzungs- und Unterbrechungsgründe.

Rn 5 Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Musterklägers führt gem Abs 1 zum Auswechseln des Musterklägers. Wird über das Vermögen des Musterbeklagten das Insolvenzverfahren eröffnet, so wird das Musterverfahren zunächst unterbrochen und ggf fortgeführt, wenn der Insolvenzverwalter die geltend gemachten Forderungen nicht zur Tabelle anerkennt (KK-KapMuG...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio und Anwendungsbereich.

Rn 1 Wurde die Schuld des Bestellers bereits vor der Bestellung des Nießbrauchs an dessen Vermögen (oder nach Abs 2 an einer Erbschaft) rechtskräftig festgestellt, erleichtert § 738 die Zwangsvollstreckung ggü den Anforderungen des § 737. Der nach dieser Vorschrift erforderliche Duldungstitel des Gläubigers des Bestellers gegen den Nießbraucher wird durch die Erteilung einer...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. § 419 BGB aF.

Rn 5 Bis zum 31.12.98 galt § 419 BGB aF; danach haftete derjenige, der das Vermögen eines anderen durch Vertrag übernahm, für dessen Verbindlichkeiten, wobei die Haftung auf das übernommene Vermögen beschränkt war. Die Fassung des § 786 vor dessen Änderung durch Art 16 Nr 6 EGInsO führte noch die Vorschrift des § 419 BGB aF neben den §§ 1480, 1504, 1629a, 2187 BGB auf. Auf b...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Anwendungszeitpunkt

Rz. 6 [Autor/Stand] § 173 BewG ist erstmals für die Feststellung von Grundbesitzwerten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens für nach dem 31.12.2008 liegende Bewertungsstichtage anzuwenden.[2] Die ursprünglich nur für die Erbschaftsteuer konzipierte Vorschrift ist nach Umsetzung einer Entscheidung des BVerfG[3] durch Art. 8 des Steueränderungsgesetzes 2015[4] auch fü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / ee) Volljährige Kinder.

Rn 55 Bei volljährigen Kindern, die noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet haben, die allgemeine Schulausbildung absolvieren und im Haushalt eines Elternteils leben (privilegierte Volljährige), gelten die gleichen Erwägungen wie bei minderjährigen Kindern mit der Ausnahme, dass die Eltern jetzt beide für den Barunterhalt haften und dementsprechend für den Prozesskostenvorsc...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht

Rz. 1 [Autor/Stand] Grundsätzlich unterliegen alle Erwerbe nach § 1 Abs. 1 Nr. 1–3 der Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer, sog. Weltvermögensprinzip, sofern sich nicht Ausnahmen aus einem DBA ergeben. Anders als für die Ertragsteuern, bei denen es eine Vielzahl von Doppelbesteuerungsabkommen gibt, hat Deutschland im Hinblick auf die Vermeidung einer Doppelbesteuerung mit Erbsch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Tatbestand.

Rn 3 Inhaltlich muss im Fall des Abs 1 zunächst eine Vermögensübernahme iSd aufgehobenen (s Rn 1) § 419 I BGB vorliegen. Ist das beim Erwerb eines einzelnen Gegenstandes der Fall, muss der Gläubiger im Klauselerteilungsverfahren die Kenntnis des Erwerbers von dem Umstand dartun, dass der von ihm erworbene Gegenstand das gesamte oder doch nahezu gesamte Vermögen des Veräußere...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Voraussetzungen.

Rn 3 Die Aufnahme des Vorbehalts der gem §§ 2014, 2015 BGB beschränkten Erbenhaftung in das Urt nach § 305 I hindert die Zwangsvollstreckung weder in das eigene Vermögen noch in den Nachlass; der Erbe muss die entspr Einwendungen mit der Klage nach § 767 iVm § 785 geltend machen. Mit der aufschiebenden Einrede kann er der Zwangsvollstreckung nicht uneingeschränkt entgegentre...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Feststellung beim Erwerb einer Beteiligung an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft (Nr. 4)

Rz. 23 [Autor/Stand] Soweit der Erwerb eine Beteiligung an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft umfasst und daher nach § 10 Abs. 1 Satz 4 ErbStG als "Erwerb der anteiligen Wirtschaftsgüter" fingiert wird, schreibt § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BewG die gesonderte Bewertung der betroffenen Vermögensgegenstände und Schulden der Gesellschaft vor.[2] Zuständig hierfür is...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Bestimmung regelt die Vollziehung in bewegliches Vermögen und Forderungen. Der Beschleunigung des Verfahrens dient die Zuständigkeitskonzentration in § 930 I 3. Danach hat das Arrestgericht zugleich als Vollstreckungsgericht über den Erlass von Pfändungsbeschlüssen zu befinden. Mit dieser notwendigen Konzentration soll unmittelbar wirksamer Rechtsschutz in Eilfällen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Z

Zahlung eines Geldbetrags 757 ZPO 3 Zahlungsbefehl europäischer 1093 ZPO 1 Zahlungsfiktion 815 ZPO 5; 817 ZPO 15 Zahnarzthaftung selbstständiges Beweisverfahren 485 ZPO 8 Zeitablauf kein Einfluss auf Beweislastverteilung 286 ZPO 70 Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung 6 MediationsG 4 Zession 50 ZPO 34 Zessionar 727 ZPO 7 Zeuge Abgrenzung 373 ZPO 7 Abgrenzung zur Partei 373 ZPO...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Eidesstattliche Versicherung.

Rn 25 Der Schuldner muss persönlich und an Eides statt versichern, dass seine Angaben richtig und vollständig sind. Zur Vollständigkeit gehört nicht nur, dass alles, was der Schuldner an Vermögen hat, in der Auskunft enthalten ist, sondern auch, dass nichts dort enthalten ist, was nicht zum Vermögen des Schuldners gehört. Er ist vorher zu belehren (§ 480). Auch ansonsten gel...mehr

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FoVo 04/2024, BGH klärt Str... / 1 Der Fall

Vollstreckung des Gläubigers nach formwechselnder Umwandlung Die Gläubigerin betreibt gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung aus einer Ausfertigung des Vollstreckungsbescheids des AG C vom 17.1.2005 über eine Teilhauptforderung in Höhe von 525 EUR. Der Vollstreckungsbescheid weist als Anspruchsinhaberin die "Quelle AG" aus. Ausweislich eines Handelsregisterauszugs des AG...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Mindestbesteuerung

Rz. 123 [Autor/Stand] Die erweitert beschränkte Erbschaft- oder Schenkungsteuerpflicht entfällt, wenn der Steuerpflichtige den Nachweis erbringt, dass im Ausland von dem Vermögen, das nach § 4 AStG zusätzlich besteuert wird, eine der deutschen Erbschaftsteuer entsprechende Steuer zu entrichten ist, die mindestens 30 % der auf dieses Vermögen entfallenden deutschen Erbschafts...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Klagen wegen vermögensrechtlicher Ansprüche.

Rn 2 Der Streitgegenstand einer unter § 23 fallenden Klage muss auf die Geltendmachung eines vermögensrechtlichen Anspruchs abzielen, also eines solchen, der entweder auf einer vermögensrechtlichen Beziehung beruht oder im Wesentlichen wirtschaftlichen Interessen dienen soll (LAG Rheinland-Pfalz MDR 07, 1045 [LAG Rheinland-Pfalz 24.04.2007 - 1 Ta 89/07]). Demnach sind va Unt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Der Antrag auf Bewilligung der Prozesskostenhilfe ist bei dem Prozessgericht zu stellen; er kann vor der Geschäftsstelle zu Protokoll erklärt werden. 2In dem Antrag ist das Streitverhältnis unter Angabe der Beweismittel darzustellen. 3Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Zwangsvollstreckung ist bei dem für die Zwangsvollstreckung zuständigen Gerich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Inhalt der Entscheidung.

Rn 19 Stets ist eine Begründung der Entscheidung erforderlich (vgl dazu § 120 Rn 3), einerlei, ob der Beschl eine Änderung der Ratenhöhe, die erstmalige Anordnung von Raten oder den Einsatz eines Teiles des Vermögens enthält. Bei einer Änderung der Einkommensverhältnisse ist die Ratenhöhe entsprechend der Tabelle anzuheben bzw zu reduzieren. Bei der Anordnung einer Einmalzah...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsfolge.

Rn 5 Im Rahmen der Sicherungsvollstreckung sind Vollstreckungsmaßnahmen gestattet, die der Beschlagnahme dienen, aber nicht der Verwertung. Zulässig ist die Pfändung beweglichen Vermögens iSv Abs 2, dh von Sachen (§§ 808 ff), Forderungen und anderen vermögenswerten Gegenständen (§§ 828 ff). Eine Versteigerung oder Überweisung scheidet dagegen aus. Nach Abs 1 S 1a ist auch ei...mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / III. Sonderermächtigung des "schwachen" vorläufigen Verwalters zum Abschluss von Verträgen zulasten der künftigen Insolvenzmasse

Rz. 147 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.3: Sonderermächtigung des "schwachen" vorläufigen Verwalters Amtsgericht _________________________ Beschluss In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der _________________________, vertreten durch _________________________, wird heute, am _________________________ um _________________________ Uhr,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Staatlich geförderte Altersvorsorge.

Rn 38 Kapitalbeträge einschließlich seiner Erträge, die der zusätzlichen Altersversorgung iSd § 10a oder des Abschnitts XI des Einkommensteuergesetzes dienen, und die staatlich gefördert worden sind, sind nicht einzusetzen. § 90 II Nr 2 SGB XII schützt nur vor dem Einsatz einer staatlich geförderten Altersversorgung (›Riester-Renten‹). Alle anderen Altersversorgungen, die pr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweckrichtung des Gesetzes.

Rn 1 Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird die Rechtshängigkeit nicht beseitigt (Celle ZIP 11, 2127). Der Schuldner verliert aber seine Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis einschließlich der Prozessführungsbefugnis über sein zur Insolvenzmasse gehörendes Vermögen; an seine Stelle tritt nach § 80 I InsO der Insolvenzverwalter (BGH NJW-RR 13, 1461; BeckRS 20, 23361 Rz...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.10 Sonderfragen der Insolvenz

Rz. 116 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Mit der Insolvenzeröffnung über das Vermögen des Organträgers oder der Organgesellschaft endet die Organschaft (vgl. BFH vom 15.12.2016, V R 14/16, BStBl II 2017, 600). Dies gilt jeweils auch bei Bestellung eines Sachwalters i. R. d. Eigenverwaltung nach §§ 270ff. InsO. (Abschn. 2.8. Abs. 12 UStAE). Rz. 117 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Wird i. R...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / dd) Minderjährige Kinder.

Rn 54 Bei minderjährigen Kindern folgt der Anspruch auf Prozesskostenvorschuss gegen ihre Eltern aus (§§ 1610 II, 1615a BGB iVm) § 1360a IV BGB analog (BGH FamRZ 04, 1633). Leisten die Eltern beide Barunterhalt, dann besteht der Anspruch gegen beide Elternteile anteilig (Teilschuldner), nicht gesamtschuldnerisch (Duderstadt FamRZ 95, 1305). Betreut ein Elternteil das Kind, w...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Schuldnerschutz.

Rn 6 Die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen stellt unabhängig von ihrer Art idR einen entscheidenden Eingriff in das Schuldnervermögen dar, der nicht selten mit erheblichen persönlichen Konsequenzen verbunden ist, man denke an die Verwertung des Familienheims oder des Betriebsgrundstücks. Unabhängig von der Mindesthöhe bei der Zwangshypothek gibt es weder eine ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Eingeschlagenes Holz als umlaufendes Betriebsmittel

Rz. 10 [Autor/Stand] Umlaufende Betriebsmittel sind solche, die zum Verbrauch oder zur Veräußerung bestimmt sind. Hierzu gehören z.B. die Vorräte an landwirtschaftlichen Erzeugnissen, natürlicher und künstlicher Dünger, sowie Saatgut. Ebenfalls zu den umlaufenden Betriebsmitteln gehört das eingeschlagene Holz eines forstwirtschaftlichen Betriebes. Rz. 11 [Autor/Stand] Unter F...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / bb) Geschiedene Eheleute/aufgehobene Lebenspartnerschaft.

Rn 52 Ist die Ehescheidung rechtskräftig ausgesprochen beziehungsweise die Lebenspartnerschaft aufgehoben, besteht für die Zeit danach kein Anspruch auf Prozesskostenvorschuss mehr. Der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt beinhaltet keinen Anspruch auf Prozesskostenvorschuss (BGH NJW 84, 291). Streitig ist, ob ein Antrag auf Erlass einer diesbezüglichen einstweiligen Anordn...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.8.2.3 Rechtslage bis zum 31.12.2023 – Begriff des begünstigten Investmentvermögens im Sinne des § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG und Vergleichbarkeitskriterien nach Auffassung der Finanzverwaltung

Rz. 155 Stand: 6. A. – ET: 03/2024 Nach der bis zum 31.12.2023 geltenden Rechtslage konnten begünstigte Investmentvermögen i. S. v. § 4 Buchst h UStG inländische Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen und ausländische AIF sein. Investmentvermögen, die die Anforderungen der OGAW-Richtlinie erfüllten, stellten grundsätzlich steuerbegünstigte Investmentvermögen dar. Darüber h...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Bedürftigkeit.

Rn 58 Der Berechtigte muss außerstande sein, die Kosten des beabsichtigten Rechtsstreits zu tragen. Maßstab sind nicht die Grenzen der Prozesskostenhilfe, sondern die Billigkeit (PWW/Kleffmann § 1360a Rz 19). Hätte die Partei nach ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen bereits Anspruch auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe, dann liegt auch für den Anspruch auf Prozess...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 799a dient dem Schutz des Schuldners, der sich wegen eines dinglichen Anspruchs der sofortigen Zwangsvollstreckung nach § 794 I Nr 5 unterworfen hat, vor ungerechtfertigter Zwangsvollstreckung durch einen Rechtsnachfolger des ursprünglichen Gläubigers. Betreibt ein anderer als der in der Unterwerfungserklärung bezeichnete Gläubiger die Zwangsvollstreckung und ist eine...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 778 befasst sich mit der vorläufigen Rechtsstellung des Erben bis zu einer Annahme der Erbschaft. Er behandelt die insoweit bestehenden unterschiedlichen Vermögensmassen, zum einen den Nachlass und zum anderen das eigene Vermögen des Erben. Die Vorschrift dient dem Zweck, diese beiden Vermögensmassen vor Annahme der Erbschaft durch den Erben auch im Vollstreckungsverf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Tatbestand.

Rn 2 Gemeinschaftliches Vermögen der Eigentums – und Vermögensgemeinschaft sind die von einem oder beiden Ehegatten während der Ehe (auch nach Trennung: MüKoZPO/Heßler § 744a Rz 7) erzielten Einkünfte durch Arbeit, Renten, Stipendien, dem gleichstehende periodische Leistungen wie zB Krankengeld, Vermögensrechte oder Ersparnisse, grds auch das Eigentum an Grundstücken (Ausnah...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2 Steuerpflichtige Person (§§ 2ff. dUStG)

Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Als steuerpflichtige Person wird jede Person, die selbstständig eine wirtschaftliche Tätigkeit ohne Rücksicht auf den Zweck oder die Ergebnisse dieser Tätigkeit ausübt, behandelt. Rz. 5 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Begriff "wirtschaftliche Tätigkeit" (weiterhin nur "unternehmerische Tätigkeit") wird als jede Tätigkeit definiert, aus der Einkün...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Diese Verordnung gilt für Zivilsachen mit folgendem Gegenstand: (2) Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Zivilsachen umfassen insbesondere:mehr