Fachbeiträge & Kommentare zu Vermögen

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Schenkung/Schenkungsteuer / 7.2 Beschränkte Steuerpflicht

Ist keiner der Beteiligten Inländer, umfasst die beschränkte Steuerpflicht das zugewendete Inlandsvermögen.[1] Zum Inlandsvermögen gehören insbesondere land- und forstwirtschaftliches Vermögen, Grundvermögen und Betriebsvermögen im Inland, aber auch Beteiligungen von mind. 10 % an inländischen Kapitalgesellschaften, inländische Grundpfandrechte sowie Nutzungsrechte an solchem...mehr

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Erbschaftsteuer / 2 Entstehung der Erbschaftsteuer

Die Erbschaftsteuer ist eine Stichtagssteuer. Alle Merkmale für die Steuerberechnung bestimmen sich nach den Verhältnissen am Stichtag der Steuerentstehung (§ 9 ErbStG). Dies hat u. a. Bedeutung für den Umfang der Steuerpflicht, Tz. 3 (§ 2 ErbStG), die Bewertung des Vermögens, Tz. 5 (§ 12 ErbStG), die Zusammenrechnung mehrerer Erwerbe innerhalb von 10 Jahren, Tz. 11 (§ 14 ErbSt...mehr

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Erbschaftsteuer / 8.2.2 Optionsverschonung

Auf Antrag kann der Erwerber im Rahmen der Optionsverschonung einen Wertabschlag von 100 % und damit eine vollständige Befreiung erreichen (§ 13a Abs. 10 ErbStG). Die Mindestlohnsumme beträgt hier 700 % der Ausgangslohnsumme über einen Zeitraum von 7 Jahren. Die Behaltensfrist beträgt ebenfalls 7 Jahre (§ 13a Abs. 8 ErbStG).mehr

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Erbschaftsteuer / 7.4.2 Weitere Befreiungen

Steuerfrei bleiben im Erbfall unter anderem: der Erwerb von Grundbesitz, Kunstgegenständen und -sammlungen, wissenschaftlichen Sammlungen, Bibliotheken und Archiven (Kulturgüter), wenn deren Erhaltung im öffentlichen Interesse liegt und weitere im Gesetz genannte Voraussetzungen erfüllt sind. Die Befreiung kann 60 %, 85 % oder 100 % des Werts dieser Gegenstände betragen (§ 13...mehr

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Erbschaftsteuer / 13 Mehrfacher Erwerb desselben Vermögensangfen

Geht dasselbe Vermögen innerhalb von 10 Jahren erneut auf einen nahen Angehörigen durch Erbschaft über, z. B. zuerst Schenkung oder Erbanfall unter Ehegatten, dann Erbanfall an die Kinder oder Enkel, ermäßigt sich die Erbschaftsteuer für den nachfolgenden Übergang an die Kinder bzw. Enkel je nach der Zeitfolge um 10 % bis 50 % (§ 27 ErbStG; R E 27 ErbStR 2019; H E 27 ErbStH ...mehr

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Schenkung/Schenkungsteuer / 12.2.2 Optionsverschonung

Auf Antrag kann der Erwerber im Rahmen der Optionsverschonung einen Wertabschlag von 100 % und damit eine vollständige Befreiung erreichen (§ 13a Abs. 10 ErbStG). Die Mindestlohnsumme beträgt hier 700 % der Ausgangslohnsumme über einen Zeitraum von 7 Jahren. Die Behaltensfrist beträgt ebenfalls 7 Jahre (§ 13a Abs. 8 ErbStG).mehr

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Jahresabschluss: Vorbereitu... / 2.1 Eigenkapital in der Eröffnungsbilanz

Aus dem Kontennachweis zur Bilanz können Sie ersehen, wie sich die einzelnen Bilanzpositionen im Detail zusammensetzen. Zum Vortrag werden diese Positionen zum größten Teil wieder auf die ursprünglichen Konten aufgegliedert. Praxis-Tipp Keine Korrekturen auf den Vortragskonten Die Positionen der Eröffnungsbilanz des Vorjahres müssen mit denen der Schlussbilanz des Vorjahres üb...mehr

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Schenkung/Schenkungsteuer / 1.2 Weitere Schenkungstatbestände

Als Schenkungen gelten u. a. auch: was infolge Vollziehung einer von dem Schenker angeordneten Auflage oder infolge Erfüllung einer einem Rechtsgeschäft unter Lebenden beigefügten Bedingung ohne entsprechende Gegenleistung erlangt wird, es sei denn, dass eine einheitliche Zweckzuwendung vorliegt[1]; die Bereicherung, die ein Ehegatte oder ein eingetragener Lebenspartner bei Ve...mehr

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Erbschaftsteuer / 7.2 Besonderer Versorgungsfreibetrag

Der besondere Versorgungsfreibetrag soll die unterschiedliche Behandlung der auf Gesetz oder Arbeits- bzw. Dienstverträgen des Erblassers beruhenden Versorgungsbezüge einerseits und der übrigen auf einem privaten Vertrag begründeten Versorgungsbezüge (vgl. § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG) beseitigen oder zumindest abmildern. Gleichzeitig erhalten auch diejenigen Hinterbliebenen eine...mehr

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Erbschaftsteuer / 8.4 Vorwegabschlag bei Familienunternehmen

Erwerber von Gesellschaftsanteilen an sog. familiengeführten Unternehmen erhalten einen Vorwegabschlag bis zu 30 % vom Wert des begünstigten Vermögens (§ 13a Abs. 9 ErbStG). Der Vorwegabschlag setzt das Vorliegen bestimmter gesellschaftsvertraglicher oder satzungsmäßiger Beschränkung von Entnahmen/Ausschüttungen, Verfügungsmöglichkeiten oder Abfindungen voraus. Er wird vor A...mehr

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Schenkung/Schenkungsteuer / 13 Steuerbefreiung für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke

Für Grundstücke oder Grundstücksteile, die zu Wohnzwecken vermietet werden, wird ein Wertabschlag von 10 % gewährt.[1] Hierbei kann es sich um ein Ein- oder Zweifamilienhaus sowie um zu Wohnzwecken vermietete Teile eines anderen bebauten Grundstücks handeln. Das begünstigte Objekt muss im Inland oder im EU- bzw. EWR-Raum belegen sein. Das Grundstück darf nicht zum begünstigt...mehr

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Erbschaftsteuer / 1.6 Weitere Erwerbe von Todes wegen

Weitere steuerpflichtige Erwerbe sind insbesondere der Übergang von Vermögen auf eine vom Erblasser angeordnete Stiftung (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 ErbStG); der Erwerb infolge Vollziehung einer Auflage des Erblassers oder infolge Erfüllung einer vom Erblasser gesetzten Bedingung (§ 3 Abs. 2 Nr. 2 ErbStG), was als Abfindung für die Ausschlagung einer Erbschaft oder eines Vermächtnisses, ...mehr

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Schenkung/Schenkungsteuer / 1.1 Freigebige Zuwendung

Als Schenkung gilt jede freigebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird.[1] Dies setzt voraus: Eine objektive Bereicherung des Beschenkten aus dem Vermögen des Schenkers, subjektiv den einseitigen Willen des Schenkers zur Unentgeltlichkeit.[2] Ob der Beschenkte objektiv bereichert ist, ergibt sich aus der Gegenüberst...mehr

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Erbschaftsteuer / 9 Steuerbefreiung für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke

Für Grundstücke oder Grundstücksteile, die zu Wohnzwecken vermietet werden, wird ein Wertabschlag von 10 % gewährt (§ 13d ErbStG; R E 13d ErbStR 2019; H E 13d ErbStH 2019). Hierbei kann es sich um ein Ein- oder Zweifamilienhaus sowie die zu Wohnzwecken vermieteten Teile eines gemischt genutzten Grundstücks oder eines Geschäftsgrundstücks handeln. Das begünstigte Objekt muss ...mehr

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Schenkung/Schenkungsteuer / 11.3.1 Hausrat und andere bewegliche körperliche Gegenstände

Ein Erwerber der Steuerklasse I oder ein Lebenspartner kann Hausrat einschließlich Wäsche und Kleidungsstücke bis zu einem Wert von 41.000 EUR steuerfrei erwerben. Für andere bewegliche körperliche Gegenstände, z. B. auch Kunstgegenstände und Sammlungen, beträgt der Freibetrag 12.000 EUR.[1] Ein Erwerber der Steuerklasse II oder III (Ausnahme: Lebenspartner) kann Hausrat und ...mehr

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Erbschaftsteuer / 1.3 Pflichtteilsanspruch

Dem Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner, den Kindern oder den Eltern des Erblassers, die nicht Erbe werden, steht eine gesetzliche Mindestbeteiligung am Erblasservermögen zu (Pflichtteil), dessen Umfang gesetzlich bestimmt ist (§§ 2303-2338 BGB). Dieser unterliegt nur der Erbschaftsteuer, soweit der Pflichtteilsberechtigte ihn geltend gemacht hat (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 Erb...mehr

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Erbschaftsteuer / 15 Kontrollmitteilungen für Einkommensteuerzwecke

Das Erbschaftsteuerfinanzamt erhält aufgrund der vorhandenen Unterlagen (Anzeigen, Steuererklärung, sonstige Akten des Finanzamts) einen genauen Überblick über das Nachlassvermögen, besonders über das Kapitalvermögen. Es verschickt Kontrollmitteilungen [1] an: das für die Einkommensteuer des Erblassers zuständige Finanzamt, wenn der Reinnachlass des Erblassers mehr als 250.000...mehr

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Schenkung/Schenkungsteuer / 12.4 Vorwegabschlag bei Familienunternehmen

Erwerber von Gesellschaftsanteilen an sog. familiengeführten Unternehmen erhalten einen Vorwegabschlag bis zu 30 % vom Wert des begünstigten Vermögens (§ 13a Abs. 9 ErbStG). Der Vorwegabschlag setzt das Vorliegen bestimmter gesellschaftsvertraglicher oder satzungsmäßiger Beschränkung von Entnahmen/Ausschüttungen, Verfügungsmöglichkeiten oder Abfindungen voraus. Er wird vor A...mehr

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Jahresabschluss: Vorbereitu... / Zusammenfassung

Überblick Die Werte aus der laufenden Buchhaltung und die Bestandsaufnahme am Ende des Geschäftsjahres bilden das grundlegende Zahlenmaterial, aus denen die Vermögensübersicht des Kaufmanns aufgestellt und der Jahresgewinn – oder Jahresfehlbetrag – ermittelt wird. Die Buchführung muss für diesen Jahresabschluss vollständig und richtig vorliegen. Dazu sind viele Vorarbeiten u...mehr

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Erbschaftsteuer / 7.4.1 Hausrat und andere bewegliche körperliche Gegenstände

Jeder Erwerber der Steuerklasse I erhält für Hausrat einschließlich Wäsche und Kleidungsstücke einen Freibetrag von 41.000 EUR. Für andere bewegliche körperliche Gegenstände, dazu zählen auch Kunstgegenstände und Sammlungen, beträgt der Freibetrag 12.000 EUR, § 13 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG. Jeder Erwerber der Steuerklasse II oder III erhält für Hausrat sowie andere bewegliche körpe...mehr

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Erbschaftsteuer / 1.2 Vermächtnis

Wendet ein Erblasser jemandem durch Verfügung von Todes wegen Vermögen zu, ohne ihn als Erben einzusetzen, liegt ein Vermächtnis vor (§ 1939 BGB). Der Erblasser kann auch einem Miterben einen Gegenstand zusätzlich und ohne Anrechnung auf seinen Erbteil zuwenden (Vorausvermächtnis, § 2150 BGB). Steuerlich wird eine nur mündlich getroffene letztwillige Anordnung des Erblassers...mehr

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Erbschaftsteuer / 1.1 Erbanfall

Mit dem Tod einer Person geht ihr Vermögen kraft Gesetzes auf den oder die Erben über (Erbrecht). Deren Vermögenserwerb durch Erbanfall unterliegt der Erbschaftsteuer, unabhängig davon, ob er sich aufgrund gesetzlicher oder gewillkürter Erbfolge (Testament, Erbvertrag) vollzieht (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Selbst ein zivilrechtlich ungültiges Testament, z. B. nicht eigenhändi...mehr

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Erbschaftsteuer / 4.2 Nachlassverbindlichkeiten

Nachlassverbindlichkeiten sind abzugsfähig, soweit sie eine wirtschaftliche Belastung darstellen (§ 10 Abs. 5 ErbStG). Nicht abzugsfähig sind Verbindlichkeiten, die bereits im Steuerwert eines Vermögensgegenstands berücksichtigt sind, z. B. Schulden eines Gewerbebetriebs. Der Schuldenabzug ist eingeschränkt (§ 10 Abs. 6 ErbStG; R E 10.10 ErbStR 2019; H E 10.10 ErbStH 2019), ...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 3.1 Zweck des HGB-Konzernabschlusses

Rz. 53 Obwohl der Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft gem. § 264 Abs. 2 Satz 1 HGB unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu vermitteln hat, reicht dieser zur Beurteilung der tatsächlichen Lage oftmals dann nicht aus, wenn es sich um ein verbundenes...mehr

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Freiberufler: Gründung eine... / 1 Bargründung einer Sozietät

Eine Gemeinschaftspraxis oder Sozietät in der Rechtsform einer GbR oder Partnerschaftsgesellschaft kann auf verschiedene Weise gegründet werden. Zum einen können die Beteiligten bürgerlich-rechtlich so vorgehen, dass sie Geld in die Gesellschaft einbringen. Die GbR oder Partnerschaftsgesellschaft erwirbt dann das Vermögen, das sie zur Erzielung der freiberuflichen Einkünfte ...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 3.2 Aufgabe des HGB-Konzernabschlusses

Rz. 60 Dem Konzernabschluss kommt daher die Aufgabe zu, Mängel in den Einzelabschlüssen konzernverbundener Unternehmen zu kompensieren, indem die einzelnen Geschäftsvorfälle einer Periode bei der Zusammenfassung der Einzelabschlüsse zum Konzernabschluss aus der Sicht der wirtschaftlichen Einheit Konzern neu beurteilt werden. Gem. § 297 Abs. 2 Satz 2 HGB ist dabei unter Beach...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 1 Grundsachverhalte der Konzernrechnungslegung

Rz. 1 Das Phänomen der Konzernbildung ist in der deutschen Wirtschaft weit verbreitet. Insbesondere die Globalisierung und deren Herausforderungen verlangen eine Veränderung des wettbewerbsstrategischen Verhaltens sowie der Strukturen und Führungssysteme der in der Wirtschaft agierenden Unternehmen. Dieser Trend ist durch eine zunehmend kooperative Wertschöpfung charakterisi...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 3.4.1 Konzernbilanz

Rz. 71 Durch die Gliederung und eindeutige Benennung der Positionen in der Konzernbilanz werden Vermögens- und Kapitalgegebenheiten geklärt, was somit eine Auswertung im Hinblick auf die zentralen Rechenzwecke der Bilanz erlaubt, die in Informationen zu Kapitalbindungsdauer, Risikobehaftung und Prognostizierbarkeit des Vermögens und Kapitals gesehen werden können. Gem. § 298...mehr

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Grunderwerbsteuer bei Zusammenlegung und Neuerrichtung von Kirchengemeinden

Leitsatz 1. Hat das Finanzamt aufgrund irriger Beurteilung des Sachverhalts in einem Feststellungsbescheid den Zeitpunkt des grunderwerbsteuerbaren Erwerbsvorgangs fehlerhaft angegeben und wurde der Feststellungsbescheid deshalb in der Folge wegen Rechtswidrigkeit gerichtlich aufgehoben, kann es nach § 174 Abs. 4 Satz 1 und 3 der Abgabenordnung in einem weiteren Feststellung...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Grundstück mit Lagerbewirtschaftung als steuerschädliches Verwaltungsvermögen

Leitsatz Wird ein Grundstück der überlassenden Gesellschaft von der nutzenden Gesellschaft an einen weiteren Dritten zur Nutzung überlassen, liegt eine steuerschädliche Nutzungsüberlassung im Sinne des § 13b Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Satz 2 Buchst. a Halbsatz 3 des ErbStG vor. Dies gilt unabhängig davon, dass parallel zu dem Mietvertrag zwischen der nutzenden Gesellschaft und dem ...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 4.3.1 Konzernunternehmen unter eingeschränkter Beherrschungsmöglichkeit des Mutterunternehmens

Rz. 102 Das erste sachlich begründete Wahlrecht bei der Vollkonsolidierung von Tochterunternehmen besteht gem. § 296 Abs. 1 Satz 1 HGB dann, wenn erhebliche und andauernde Beschränkungen die Ausübung der Rechte des Mutterunternehmens in Bezug auf das Vermögen oder die Geschäftsführung dieses Unternehmens nachhaltig beeinträchtigen. Dieses Wahlrecht korrespondiert mit den in ...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 3.4.4 Kapitalflussrechnung

Rz. 82 Die bisher dargestellten Bestandteile des Jahresabschlusses lassen eine adäquate Beurteilung der Finanzlage nur begrenzt zu. Als Zusatzinstrument für die Dokumentation von Entwicklung, Herkunft und Verwendung der Finanzmittel bietet sich die Kapitalflussrechnung an, durch die im Jahresabschluss neben der Darstellung von Vermögen und Kapital als Stichtagswerte in der B...mehr

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Freiberufler: Gründung eine... / 3.1.3 Musterbeispiel: Gemeiner Wert

Praxis-Beispiel Gemeiner Wert Der 60 Jahre alte Rechtsanwalt A nimmt im Jahr 2023 seinen Berufskollegen B in seine Einzelpraxis auf. A und B gründen dazu eine Sozietät in der Rechtsform einer GbR, an der jeder zu 50 % als Gesellschafter beteiligt ist. A bringt seine Einzelpraxis ein, deren Buchwert 100.000 EUR beträgt. Die stillen Reserven und der originäre Praxiswert belaufe...mehr

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Freiberufler: Gründung eine... / 5.2 Zuzahlung bei Ansatz der Buchwerte

Bei einer Einbringung zu Buchwerten hat die Zuzahlung in das Privatvermögen des Einbringenden eigenständige Bedeutung. In diesem Fall entsteht kein Einbringungsgewinn, in dem der Veräußerungsgewinn aufgehen könnte. Bei einer Buchwerteinbringung ist der Gewinn, der sich aus der der Einbringung nachfolgenden Veräußerung ergibt, nach den allgemeinen Regeln als laufender Gewinn ...mehr

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Freiberufler: Gründung eine... / 3.2.2 Musterbeispiel: Buchwert

Praxis-Beispiel Buchwert Steuerberater A stellt zum 31.12.2022 folgende vereinfacht dargestellte Schlussbilanz auf: Da der originäre Praxiswert 200.000 EUR beträgt und (weitere) stille Reserven nicht vorhanden sind, beläuft sich der wirklich...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 3.3 Grundsätze ordnungsmäßiger Konzernrechnungslegung (GoK)

Rz. 66 Auch wenn der Konzernabschluss nicht direkt aus einer Konzernbuchführung, sondern über die Konsolidierung von Abschlüssen erstellt wird, sind bei seiner Erstellung neben den kodifizierten Normen die Grundsätze ordnungsmäßiger Konzernrechnungslegung (GoK) zu beachten. Sowohl der für den Einzelabschluss gültige § 264 Abs. 2 HGB als auch § 297 Abs. 2 HGB, der die analoge...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 4.3.4 Konzernunternehmen von untergeordneter Bedeutung

Rz. 110 Neben den in § 296 Abs. 1 HGB genannten 3 sachlich begründeten Einbeziehungswahlrechten bei der Abgrenzung des Konsolidierungskreises hat ein Mutterunternehmen gem. § 296 Abs. 2 HGB außerdem die Möglichkeit, auf die Einbeziehung eines Tochterunternehmens zu verzichten, wenn es für die Verpflichtung, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögen...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 5 Aufbereitung der relevanten Einzelabschlüsse

Rz. 115 Nach der Entscheidung, welche Unternehmen in welcher Form in den Konzernabschluss einbezogen werden sollen, und vor Beginn der eigentlichen Konsolidierungsmaßnahmen müssen die Einzelabschlüsse der einzubeziehenden Unternehmen (Handelsbilanzen I) nach konzerneinheitlichen Ansatz-, Bewertungs- und Ausweisvorschriften umgeformt werden, weil ein Konzernabschluss seine In...mehr

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Freiberufler: Gründung eine... / 5.1 Zuzahlung bei Ansatz des gemeinen Werts

Zuzahlungen aufgenommener Mitunternehmer an Einbringende zwingen zur Gewinnrealisierung, wenn die Zuzahlungen nicht in das Gesamthandsvermögen der Mitunternehmerschaft geleistet werden und dort verbleiben. Der Besteuerungsaufschub durch negative Ergänzungsbilanzen ist nur bei Zuzahlungen in das Gesellschaftsvermögen zulässig. Die Vergünstigungen für den Veräußerungsgewinn (F...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 4.1 Unternehmensarten im Konzern und deren Einbeziehung in den Abschluss

Rz. 92 Für die Einbeziehung in den Konzernabschluss unterscheidet das HGB verschiedene Unternehmensarten, wobei auf die Höhe des Kapitalanteils, das Ziel, mit dem die Verbindung eingegangen worden ist, sowie die gegebenen bzw. tatsächlich genutzten Einflussmöglichkeiten abgestellt wird.[1] Konkret relevant sind. Gemeinschaftsunternehmen, assoziierte Unternehmen oder sonstige...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 3.4.3 Anhang

Rz. 78 Die wesentlichen Inhalte des Konzernanhangs sind in den §§ 313 und 314 HGB expliziert. Darüber hinaus ergeben sich aber aus weiteren handelsrechtlichen Einzelvorschriften sowie anderen Gesetzen zusätzliche Angabepflichten. Für den Konzernanhang von besonderer Relevanz sind zudem die sog. "soft-law"-Regelungen. So ergeben sich aus den verschiedenen verabschiedeten DRS[...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 5.2 Vereinheitlichung der Bewertung

Rz. 121 Im Gegensatz zur Regelung der Ansatzwahlrechte schreibt § 308 Abs. 1 Satz 1 HGB explizit vor, dass die in den Konzernabschluss übernommenen Vermögensgegenstände und Schulden der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen gem. § 300 Abs. 2 HGB nach den auf den Jahresabschluss des Mutterunternehmens anwendbaren Bewertungsmethoden einheitlich zu bewerten sind (Ver...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 5.4 Vereinheitlichung des Abschlussstichtages

Rz. 130 Neben der Vereinheitlichung des Ansatzes, der Bewertung und des Ausweises ist für den Informationsgehalt eines Konzernabschlusses auch die Vereinheitlichung der Abschlussstichtage des Konzerns und der einbezogenen Unternehmen von großer Bedeutung. Das Mutterunternehmen hat gem. § 299 Abs. 1 HGB den Stichtag des Jahresabschlusses des Mutterunternehmens für den Konzern...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 3.4.6 Segmentberichterstattung

Rz. 85 Die Segmentberichterstattung ergänzt den Konzernabschluss für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen nur auf freiwilliger Basis. Kapitalmarktorientierte Unternehmen sind über IAS 14.3 i. V. m. § 315a HGB dazu verpflichtet. Unter einem Segment kann jede isolierbare Untereinheit (Produktgruppe, Geschäftszweig, Profit-Center etc.) innerhalb einer diversifizierten Wirt...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Konzernabschluss nach HGB / 4.3 Einbeziehungswahlrechte nach § 296 HGB

Rz. 101 Bei Vorliegen bestimmter Sachverhalte ist es gem. § 296 HGB erlaubt, Tochterunternehmen wahlweise nicht in den Konzernabschluss einzubeziehen. Zum einen besteht dieses Einbeziehungswahlrecht, wenn eine der 3 in Abs. 1 genannten sachlichen Begründungen zutrifft, wobei rechtssystematisch höchst umstritten ist, dies als Wahlrecht statt als Einbeziehungsverbot auszugesta...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 2.1.3 Konkretisierung der Beherrschungsmöglichkeit

Rz. 23 Während § 290 Abs. 1 HGB sowie § 11 Abs. 1 PublG prinzipienorientiert ein die Konzernrechnungslegungspflicht auslösendes Mutter-Tochter-Verhältnis lediglich über die unbestimmten Rechtsbegriffe der Möglichkeit der unmittel- und mittelbaren Beherrschung postulieren, werden in § 290 Abs. 2 HGB Tatbestände benannt, bei deren Zutreffen stets, d. h. zunächst unwiderlegbar,...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Konzernabschluss nach HGB / 2.1.1 Handelsrechtlicher Konzernbegriff

Rz. 7 Grundsätzlich existieren verschiedene Formen der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, die unterschiedlich zu werten sind. So ist zwischen Kooperation, die vor allem in Form von Kartellen, Arbeitsgemeinschaften (Konsortien) und Unternehmensverbänden, aber auch als Gemeinschaftsunternehmen (Joint Venture) auftritt, und Konzentration, bei der eine Angliederung bestehender...mehr

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Erbschaftsteuer: Berechnung / 7. Mehrfacher Erwerb desselben Vermögens nach § 27 ErbStG

Bei Erwerben von Todes wegen durch Personen der Steuerklasse I wird eine Steuerermäßigung gewährt, wenn dieses Vermögen innerhalb eines kurzen Zeitraums (bis maximal 10 Jahre) bereits von Personen dieser Steuerklasse versteuert wurde. Soweit in dem 2. Erbfall auch eigenes Vermögen des Zweitversterbenden in seinem Gesamtvermögen enthalten ist, hat eine Aufteilung des Vermögen...mehr

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Erbschaftsteuer: Bewertung des übrigen Vermögens

Zusammenfassung Überblick Bei einem Erwerb von Todes wegen oder einer Schenkung unter Lebenden muss für den Steuerpflichtigen der steuerpflichtige Erwerb nach § 10 Abs. 1 ErbStG ermittelt werden. Um diesen steuerpflichtigen Erwerb der Höhe nach zu bestimmen, ist das übergegangene Vermögen nach den Vorgaben des Erbschaftsteuergesetzes und den einschlägigen Vorschriften des Bew...mehr

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 4. Definition und Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens

Ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft umfasst verschiedene Teile, die unterschiedlich zu bewerten sind. Nach § 160 Abs. 1 BewG sind zu unterscheiden: Der Wirtschaftsteil. Umfang des Wirtschaftsteils eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaftmehr