Fachbeiträge & Kommentare zu Vermögensauskunft

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Datenschutz bei der Vermiet... / 1.1.5 Eröffnetes Insolvenzverfahren, Angabe einer Vermögensauskunft, Räumungstitel wegen Mietrückständen

Die Frage nach eröffneten Insolvenzverfahren ist grundsätzlich zulässig, weil das Insolvenzverfahren dazu führt, dass das gesamte pfändbare Vermögen zur Insolvenzmasse gehört und dem Mietinteressenten nur die nicht pfändbaren Vermögensteile zur Verfügung stehen.[1] Bei der Abgabe einer Vermögensauskunft (§ 802c Abs. 3 ZPO) sollen die Mietzinsansprüche des Vermieters nicht in ...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 3.11.2 Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung und Möglichkeiten

Wenn der Schuldner zu einer Zahlung verurteilt worden ist und immer noch nicht "freiwillig" zahlt, muss vollstreckt werden. Es gibt drei Voraussetzungen für jede Art der Zwangsvollstreckung: Der Gläubiger muss über einen Vollstreckungstitel verfügen (Urteil, Vollstreckungsbescheid als Ergebnis eines Mahnverfahrens oder eine notarielle Urkunde). Der Vollstreckungstitel muss mit...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 2.3.4 Antrag an das Gewerbeamt zur Entziehung der Gewerbeerlaubnis

Das Gewerbeuntersagungsverfahren dient primär dem Schutz des Geschäftsverkehrs und nur mittelbar der Besteuerung.[1] Nach § 35 Abs. 1 GewO ist die Ausübung eines Gewerbes zu untersagen, wenn Tatsachen vorliegen, die die Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden in Bezug auf sein Gewerbe dartun, sofern die Untersagung zum Schutze der Allgemeinheit oder der im Betrieb Beschäftig...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 1. Allgemein

Rz. 158 Ein Unterhaltsgläubiger ist nicht verpflichtet, das Arbeitseinkommen in den Vorrechtsbereich nach § 850d ZPO zu pfänden. Bei der Nutzung des Formulars "Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses wegen Unterhaltsforderungen" erfolgt nicht automatisch eine Pfändung gem. § 850d ZPO, da das Formular weder einen festen Antrag noch einen durch Ankreuzen...mehr

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§ 1 Forderungspfändung / 6. Rechtsschutzinteresse

Rz. 95 Vor der Pfändung einer Geldforderung hat das Vollstreckungsgericht die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung zu überprüfen, also die für alle Vollstreckungsarten geltenden Vorschriften und die für die Forderungspfändung besonders aufgestellten Bedingungen. Ansonsten obliegt dem Vollstreckungsgericht lediglich eine Schlüssigkeitsprüfung. Es muss feststellen, ob sich aus...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 5. Mietkaution

Rz. 116 Ist der Mieter Schuldner des Gläubigers, hat dieser einen Anspruch auf Rückgabe einer geleisteten Mietkaution, die regelmäßig als Sicherheitsleistung an den Vermieter gezahlt wurde. Die von dem Schuldner (Mieter) geleistete Mietkaution sichert den Gläubiger (Vermieter) auch hinsichtlich der Kosten eines Räumungsprozesses, so dass der Schuldner einer Pfändung wegen di...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 2. Nachweis der vergeblichen Vollstreckung

Rz. 55 Den Nachweis, dass die bisherige Vollstreckung nicht zu einer vollständigen Befriedigung des Gläubigers geführt hat oder voraussichtlich nicht führen wird, kann der Gläubiger nachweisen durch:mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 1. Taschengeldanspruch

Rz. 60 In der Praxis ist oftmals zu beobachten, dass Schuldner ohne eigenes Einkommen in guten wirtschaftlichen Verhältnissen leben, da sie von dem finanzkräftigen Ehepartner, Lebenspartner oder sonstigen Verwandten unterstützt werden. Der Taschengeldanspruch des Ehemannes bzw. der Ehefrau oder auch des Lebenspartners/der Lebenspartnerin gegen den anderen Ehepartner/Lebenspa...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / I. Anwaltsvergütung aus der Landeskasse

Rz. 2 Nach Beiordnung im Wege der Prozesskosten- oder Verfahrenskostenhilfe, als beigeordneter Strafverteidiger oder bei Beratungshilfe hat der Anwalt einen Vergütungsanspruch gegen die Bundes- oder Landeskasse (s. § 45 RVG). Dieser Zahlungsanspruch ist pfändbar. Drittschuldner ist die jeweilige Landes- oder Bundesbehörde. Rz. 3 Pfändbar ist der Anspruch, sobald der Anwalt ge...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 2. Antrag

Rz. 230 Der Antrag auf Zusammenrechnung mehrerer Einkommen muss nicht gleichzeitig mit dem Pfändungsantrag gestellt werden. Ist jedoch bereits ein Einkommen durch einen Gläubiger gepfändet und stellt dann ein weiterer Gläubiger den Antrag auf Zusammenrechnung aller Einkommen, können die Rechte des erstpfändenden Gläubigers auch nach der Zusammenrechnung nicht mehr beeinträch...mehr

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§ 1 Forderungspfändung / II. Antrag des Gläubigers – Formularzwang

Rz. 39 Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss wird, wie alle anderen Vollstreckungsmaßnahmen auch, nur auf Antrag des Gläubigers erlassen. Auf der Grundlage von § 758a Abs. 6 und § 829 Abs. 4 ZPO hat das BMJ ein Formular für den Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung und Formulare für den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses ...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / g) Informationsgewinnung

Rz. 148 Es ist in der Praxis nicht einfach für den Gläubiger, Informationen über die Unterhaltspflichten des Schuldners zu erhalten. Die Auskunftsverpflichtung durch den Gerichtsvollzieher hilft dem Gläubiger nicht weiter, da dieser den Schuldner nur nach seinen Geldforderungen zu befragen hat. Die Auskünfte erwachsener Hausgenossen sind alle freiwillig (§ 806a Abs. 2 ZPO). ...mehr

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§ 1 Forderungspfändung / VII. Besonderheit: Insolvenzverfahren

Rz. 213 Zur Sicherung vor nachteiligen Veränderungen in der Vermögenslage des Schuldners hat das Insolvenzgericht alle Maßnahmen zu treffen, die im konkreten Fall notwendig und erforderlich erscheinen (§ 21 Abs. 1 InsO). Der Maßnahmenkatalog in § 21 Abs. 2 InsO ist aber keineswegs abschließend zu verstehen, sondern nur beispielhaft, wie das Wort "insbesondere" in § 21 Abs. 2...mehr

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§ 1 Forderungspfändung / 3. Forderungsbezeichnung

Rz. 70 Bzgl. der zu pfändenden Forderung genügt der schlüssige Gläubigervortrag. Die angegebene Forderung muss lediglich pfändbar sein. Ob die Forderung tatsächlich dem Schuldner gegenüber dem Drittschuldner zusteht, prüft das Vollstreckungsgericht nicht. Rz. 71 In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass der Drittschuldner die Pfändung nicht anerkennt, da die gepfändete Fo...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / XIX. Schutz des Gläubigers bei Lohnschiebungen

Rz. 310 Schutz gegen Lohnschiebungen gewährt § 850h Abs. 1 ZPO. Durch die Vorschrift soll verhindert werden, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer zum Nachteil des Gläubigers Vereinbarungen treffen, die das pfändbare Einkommen des Arbeitnehmers mindern.[445] Der Schuldner soll sich nicht durch eine Lohnschiebung der Zwangsvollstreckung entziehen. Die Pfändung des Anspruchs des S...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 2. Durchsetzung des Anspruchs

Rz. 322 Das Vollstreckungsgericht prüft in keinem Fall das Bestehen und die Höhe des angeblichen Anspruchs. Den Streit über die Höhe des von dem Drittschuldner berechneten fiktiven Arbeitseinkommens muss der Gläubiger im Prozessweg austragen.[459] Für Klagen des Gläubigers gegen den Drittschuldner aus verschleiertem Arbeitseinkommen sind die Arbeitsgerichte zuständig, wenn d...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 3. Wahl der Steuerklasse

Rz. 326 In der Praxis der vergangenen Jahre zeigte sich häufiger das Problem, dass der Schuldner eine für ihn zunächst ungünstige Steuerklasse wählt, um so das Nettoeinkommen niedriger ausfallen zu lassen. Der Erstattungsanspruch regelt sich dann über die Lohn- bzw. Einkommensteuererstattung zu Beginn des folgenden Jahres beim Finanzamt. Für den pfändenden Gläubiger ist dies...mehr

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Vorwort

Die Zwangsvollstreckung dient der Realisierung des materiell-rechtlichen Anspruchs des Gläubigers gegen den Schuldner. Der Gläubiger kann hierbei nicht in Eigenregie vollstrecken, er muss sich immer staatlicher Vollstreckungsorgane bedienen. Die Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in körperliche Sachen durch den Gerichtsvollzieher führt sehr häufig nicht zu dem für den...mehr

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§ 1 Forderungspfändung / IV. Rechtsbehelf

Rz. 125 Gem. § 11 Abs. 1 RPflG ist gegen die Entscheidungen des Rechtspflegers (Vollstreckungsgericht) der Rechtsbehelf gegeben, der nach den allgemeinen verfahrensrechtlichen Vorschriften zulässig ist ("Gegen die Entscheidungen des Rechtspflegers soll [...] das Rechtsmittel gegeben sein, das zulässig wäre, falls der Richter entschieden hätte", so die Begründung der Bundesre...mehr

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§ 1 Forderungspfändung / 2. Vollstreckungskosten

Rz. 57 Bisherige Vollstreckungskosten können auch jederzeit i.R.d. Vollstreckung festgesetzt werden (§§ 788, 103, 104 ZPO). Dies hat den Vorteil, dass insbes. die Frage der Erstattungsfähigkeit damit für die weitere Vollstreckung bindend festgestellt ist und die einzelnen Vollstreckungsunterlagen als Belege nicht bei jeder weiteren Vollstreckung beigefügt werden müssen. Der ...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / b) Voraussetzungen der Nichtberücksichtigung

Rz. 119 Die Entscheidung über die volle oder teilweise Nichtberücksichtigung einer Person oder mehrerer unterhaltsberechtigter Personen trifft das Vollstreckungsgericht grds. nach billigem Ermessen. Im Rahmen der Ermessensentscheidung ist auch zu berücksichtigen, ob die dem Schuldner gegenüber zum Unterhalt berechtigte Person (hier die Ehefrau des Beschwerdeführers) ihrersei...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eigentümerwechsel (WEMoG) / Zusammenfassung

Begriff Ein Eigentümerwechsel kann im Wege der rechtsgeschäftlichen Veräußerung erfolgen. Hierunter fällt der vertragliche Erwerb von Sondereigentum (z. B. durch Kaufvertrag oder Schenkung). Ferner kann ein Eigentümerwechsel durch Erbfolge oder Zwangsversteigerung erfolgen. Praktische Relevanz hat der Eigentümerwechsel in erster Linie hinsichtlich der Zahlungspflichten des ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 3... / 2.1 Öffentlich-rechtliche Streitigkeiten

Rz. 7 Für die Frage, ob eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit in Abgrenzung zur bürgerlich-rechtlichen Streitigkeit, für die nach § 13 GVG die ordentlichen Gerichte zuständig sind, vorliegt, ist die Natur des Rechtsverhältnisses entscheidend, aus dem der Klageanspruch nach dem tatsächlichen Sachvortrag des Klägers hergeleitet wird.[1] Allerdings ist bisher nicht abschließe...mehr

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AGS 02/2023, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Prof. Dr. Jürgen Rehberg, Einigungsgebühr nach Nrn. 1000, 1003 VV in Kinderschutzverfahren nach §§ 1666, 1666a BGB, JurBüro 2022, 563 Die Einigungsgebühr entsteht einmal nach Nr. 1000 Nr. 1 VV für die Mitwirkung beim Abschluss eines Vertrags, durch den der Streit oder die Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis beseitigt wird. In Kindschaftssachen kann eine Einigu...mehr

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FoVo 02/2023, Die neuen For... / III. Modul B: vieles zum Schuldner

Basisdaten Modul B fasst die Angaben zum Schuldner, seinen gesetzlichen Vertretern und seinen Bevollmächtigten zusammen und gleicht in der Struktur Modul A. Als Basisdaten sind zunächst die Daten zur Individualisierung zumindest eines Schuldners zu benennen. Hierbei muss es sich gemäß § 750 Abs. 1 ZPO um einen im Vollstreckungstitel benannten Schuldner handeln. Anderenfalls wü...mehr

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AGS 02/2023, Gegenstandswer... / II. Gegenstandswert für die Arrestvollziehung

1. Gesetzliche Regelung Gem. § 25 Abs. 1 Nr. 1 RVG bestimmt sich der Gegenstandswert bei der Vollziehung eines Arrestes nach dem Betrag der zu vollstreckenden Geldforderung einschließlich der Nebenforderungen. Diese Vorschrift ist nach Auffassung des OLG Brandenburg hier nicht einschlägig. Diese Bestimmung sei nur dann anwendbar, wenn die Vollstreckung der Befriedigung des Glä...mehr

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AGS 02/2023, Gegenstandswer... / III. Bedeutung für die Praxis

Ich halte die Entscheidung des OLG Brandenburg für falsch. Das OLG wendet eine jedenfalls nach dem Gesetzeswortlaut eindeutig einschlägige Gesetzesvorschrift, nämlich hier § 25 Abs. 1 Nr. 1 Hs. 1 RVG, nicht an und gibt für seine hiervon abweichende Begründung keine Vorschrift an. Es setzt somit Richterrecht anstelle des Gesetzes. Die hierfür vom OLG Brandenburg herangezogenen...mehr

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Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 3.3.2.3 Verweigerung der Zustimmung

Grundsätzlich kann die Zustimmung zur Veräußerung nur aus wichtigem Grund versagt werden. Der wichtige Grund muss dabei immer in der Person des Erwerbers liegen. Wichtige Gründe in der Person des Veräußerers sind grundsätzlich unbeachtlich.[1] Anderes wäre auch schlicht widersinnig. Hat etwa der Veräußerer erhebliche Hausgeldrückstände auflaufen lassen, können die Wohnungsei...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.3.2 Verpflichtung zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nachgekommen (Abs. 1 Satz 2 Nr. 2)

Rz. 23 Die Einholung von Drittauskünften setzt u. a. voraus, dass der Schuldner seiner Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft in dem der Maßnahme nach Satz 1 zugrundeliegenden Vollstreckungsverfahren nicht nachkommt (Abs. 1 Satz 2 Nr. 2). Dies ist der Fall, wenn der Schuldner die Abgabe der Vermögensauskunft bei Anwesenheit im Termin verweigert, oder bei ordnungsgemäßer Ladu...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.3.3 Vollständige Gläubigerbefriedigung nicht zu erwarten (Abs. 1 Satz 2 Nr. 3)

Rz. 25 In Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 ist geregelt, dass Drittauskünfte auch dann eingeholt werden können, wenn der Schuldner die Vermögensauskunft zwar abgegeben hat, bei einer Vollstreckung in die im Vermögensverzeichnis aufgeführten Vermögensgegenstände eine vollständige Befriedigung des Gläubigers aber nicht zu erwarten ist. Hierdurch soll die Effektivität der Zwangsvollstreckun...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.3.4 Zeitliche Grenzen

Rz. 28 In zeitlicher Hinsicht ist zu beachten, dass die Drittauskunft gemäß § 802l ZPO nach erteilter Vermögensauskunft dazu dient, die Angaben des Schuldners auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Es handelt sich um keinen selbstständigen Auskunftsanspruch. Zwei Fälle sind zu beachten: Wurden die Drittauskünfte nach einer Vermögensauskunft eingeholt und ist eine ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.1.1 Erforderlichkeit

Rz. 6 Die Maßnahmen müssen zur Vollstreckung erforderlich sein. Mit diesem Erfordernis sollen unnötige Datenerhebungen in den Fällen verhindert werden, in denen nach den Umständen des Einzelfalls aus der jeweils begehrten Drittauskunft keine verwertbaren Erkenntnisse für die Vollstreckung zu erwarten sind (BGH, DGVZ 2022, 191), ebenso, dass unverhältnismäßig in das Recht des...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Zweck der Regelung ist es, die Möglichkeiten der Informationsbeschaffung für den Gläubiger (gilt auch für Vollstreckungsbehörden; LG Stuttgart, DGVZ 2018, 215) durch die ergänzende Einholung von Fremdauskünften wirkungsvoll zu stärken. Die Bestimmung ermöglicht es, Auskünfte bei Dritten einzuholen, bei denen nach der Lebenserfahrung typischerweise Informationen zu Verm...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.3.1 Ladung nicht zustellbar (Abs. 1 Satz 2 Nr. 1)

Rz. 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 lit. a: Drittauskünfte können eingeholt werden, wenn die Ladung zu dem Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft an den Schuldner nicht zustellbar ist und die Anschrift, unter der die Zustellung ausgeführt werden sollte, mit der Anschrift übereinstimmt, die von einer der in § 755 Abs. 1 und 2 ZPO genannten Stellen innerhalb von 3 Monaten vor oder nac...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7 Kosten – Gebühren

Rz. 38 Wird die Einholung von Drittauskünfte im selben Auftragsformular erteilt wie die Abnahme der Vermögensauskunft, handelt es sich nicht um einen gesonderten Auftrag im kostenrechtlichen Sinne (AG Düsseldorf, DGVZ 2022, 115). Für jede Einholung der Auskunft bei den in § 802l ZPO genannten Stellen erhält der Gerichtsvollzieher eine Gebühr in Höhe von jeweils 14,30 EUR (Nr...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.1.2 Zulässigkeit

Rz. 7 Die Einholung von Drittauskünften ist nur dann zulässig, wenn eine Zustellung der Ladung zum Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft wegen unbekannten Aufenthalts des Schuldners nicht möglich ist (Abs. 1 Satz 2 Nr. 1) wenn der Schuldner seiner Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nachkommt (Abs. 1 Satz Nr. 2) oder bei einer Vollstreckung in die im Vermögensverze...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Datenerhebungsbefugnis des Gerichtsvollziehers (Abs. 1)

Rz. 4 Abs. 1 wurde durch das Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollziehern vor Gewalt sowie zur Änderung weiterer zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften und zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes mit Wirkung zum 1.1.2022 geändert (BGBl I 2021 S. 850). Die Norm gibt dem Gerichtsvollzieher bei Vorliegen engerVoraussetzungen die Befugnis bei bestimmten I...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.2.2.2 Informationelle Selbstbestimmung Dritter

Rz. 13 Eine vom Gerichtsvollzieher dem Gläubiger erteilte Auskunft über die Kontodaten einer Person, für deren Konto der Schuldner verfügungsberechtigt ist, greift auch in das Recht dieser dritten Person auf informationelle Selbstbestimmung ein. Eine Abwägung mit den Grundrechten des Gläubigers auf Schutz des Eigentums (Art. 14 GG) und auf effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Ab...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.3 Besondere Voraussetzungen

Rz. 15 Abs. 1 Satz 2 stellt weitere Voraussetzungen auf, die zusätzlich zu der in Abs. 1 Satz 1 bestimmten Erforderlichkeit erfüllt sein müssen, damit Drittauskünfte nach Abs. 1 Satz 1 zulässig sind. Es genügt, wenn eine der Voraussetzungen der Nummern 1 bis 3 – alternativ – erfüllt sind (BT-Drucks. 19/27636, S. 26 f.). Jede der 3 Fallgruppen knüpft aber daran an, dass dem S...mehr

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FoVo 01/2023, Öffentliche Zustellung der Ladung zum Termin zur Abnahme der Vermögensauskunft

Leitsatz 1. Nach § 185 Nr. 1 ZPO kann die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung (öffentliche Zustellung) erfolgen, wenn der Aufenthaltsort einer Person unbekannt und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist. Für den Nachweis des unbekannten Aufenthaltsorts i.S.d. § 185 Nr. 1 ZPO gelten bei der Zustellung einer Ladung zum Term...mehr

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FoVo 01/2023, Öffentliche Z... / 1 Der Praxistipp

Was hilft die öffentliche Zustellung? Das Verfahren zur Abnahme der Vermögensauskunft nach §§ 802c, 802d, 802f ZPO dient der Informationsbeschaffung. Nun weiß jeder Praktiker, dass die öffentliche Zustellung am Ende immer eine Fiktion bleibt und in der Regel nicht zu einer aktiven Verfahrensbeteiligung des Adressaten der Zustellung führt. Das Ziel der Informationsbeschaffung ...mehr

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FoVo 03+04/2023, Anforderun... / 2 II. Die Entscheidung

Erinnerung hat teilweise Erfolg Die Erinnerung ist zulässig und hat in der Sache im tenorierten Umfang Erfolg. Die Höhe des Vorschusses bemisst sich nach den voraussichtlich entstehenden Kosten, also Gebühren und Auslagen. Es kommt dabei auf die Einschätzung des GV an. Gerade bei Auslagen durch einen Schlüsseldienst oder eine Spedition ist eine genaue Vorhersage der Auslagenhö...mehr

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FoVo 01/2023, Öffentliche Z... / Leitsatz

1. Nach § 185 Nr. 1 ZPO kann die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung (öffentliche Zustellung) erfolgen, wenn der Aufenthaltsort einer Person unbekannt und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist. Für den Nachweis des unbekannten Aufenthaltsorts i.S.d. § 185 Nr. 1 ZPO gelten bei der Zustellung einer Ladung zum Termin der A...mehr

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FoVo 03+04/2023, Anforderun... / 3 Der Praxistipp

Vorschuss zahlen oder auf die Anforderung warten? Nach § 4 Abs. 1 S. 1 GvKostG ist der Auftraggeber zur Zahlung eines Vorschusses verpflichtet, der die voraussichtlich entstehenden Kosten deckt. Der GV kann, muss aber keinen Kostenvorschuss anfordern (teilweise str., Uhl, in: Toussaint, Kostenrecht, 52. Aufl. 2022, § 4 Rn 3). Der Gläubiger oder sein Bevollmächtigter müssen abe...mehr

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FoVo 01/2023, Mangelnde Glä... / 3 Der Praxistipp

Gläubiger kann immer nur Anhaltspunkte für Einkommen vortragen Der Gläubiger kann die Einkommensverhältnisse des Schuldners und der ihm gegenüber unterhaltsberechtigten Personen kaum verlässlich ermitteln und angeben, wenn er hierzu nicht unmittelbare Informationen vom Schuldner erhält. Da der Schuldner über solche Einkünfte im Rahmen der Vermögensauskunft ohnehin auskunftspf...mehr

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FoVo 01/2023, Mangelnde Glä... / 1 Der Fall

Antrag auf hälftige Nichtberücksichtigung eines Kindes Die Gläubigerin betreibt gegen die Schuldnerin die Zwangsvollstreckung aus einem Vollstreckungsbescheid. Auf ihren Antrag erließ das AG einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss betreffend Lohnzahlungsansprüche der Schuldnerin gegen ihren Arbeitgeber. Die Schuldnerin ist Mutter eines Kindes. Die Gläubigerin beantragte dur...mehr

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FoVo 03+04/2023, Anforderun... / 1 Der Fall

Vorschuss für GV-Antrag angefordert Am 13.10.2022 stellte der Gläubiger Vollstreckungsauftrag an die Gerichtsvollzieherstelle des AG. Es wurde die Abnahme der Vermögensauskunft nach den §§ 802c, 802 f ZPO beantragt sowie die Durchführung einer EMA, sofern feststeht, dass der Schuldner an der angegebenen Adresse nicht mehr wohnt. Mit Schreiben des zuständigen Gerichtsvollzieher...mehr

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FoVo 03+04/2023, Der allgem... / II. Basisdaten zum Schuldner

Zwingende Angaben zum Schuldner Zunächst sind Grundangaben zum Schuldner zu machen, die sich auf dessen Namen und seine postalische Anschrift beziehen. Die Angaben befinden sich außerhalb eines Rahmens und sind deshalb einerseits zwingend und dürfen bei mehreren Schuldnern insgesamt mehrfach wiederholt werden, § 3 Abs. 2 Nr. 5 ZVFV. Eine Anlage für weitere Schuldner ist insowe...mehr

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FoVo 03+04/2023, Der allgem... / I. Adressat des Vollstreckungsauftrags

Der zuständige Gerichtsvollzieher Anders als nach der GVFV 2015 werden durch das Formular keine Adressaten mehr vorgegeben. Der Auftrag kann grundsätzlich an das AG gerichtet werden, in dessen Bezirk die Vollstreckungshandlung vorgenommen werden soll. Dies ist bei der Abnahme der Vermögensauskunft der Wohnort oder Sitz des Schuldners, § 802e ZPO, bei der Sachpfändung nach § 80...mehr