Fachbeiträge & Kommentare zu Vermögenswirksame Leistungen

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Vermögenswirksame Leistunge... / 10 Sparzulageverfahren

Der staatliche Förderbetrag wird jährlich durch Bescheid vom Finanzamt festgesetzt, allerdings erfolgt die Auszahlung im Normalfall erst Jahre später. 10.1 Festsetzung Der Arbeitnehmer bzw. sein Berater hat nach Ablauf des Kalenderjahres beim örtlich zuständigen Wohnsitzfinanzamt einen Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage zu stellen. Ist für den Arbeitnehmer ohne...mehr

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Vermögenswirksame Leistungen und Arbeitnehmer-Sparzulage

Zusammenfassung Überblick Der Staat fördert die Vermögensbildung durch die Anlage vermögenswirksamer Leistungen. Die staatliche Förderung besteht in einer steuer- und sozialabgabenfreien Arbeitnehmer-Sparzulage, die für bestimmte, gesetzlich abschließend geregelte Anlageformen vermögenswirksamer Leistungen vom Finanzamt gewährt wird. Der Arbeitgeber ist arbeitsrechtlich verpf...mehr

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Vermögenswirksame Leistunge... / 6 Sperrfristen

Vermögenswirksame Leistungen, die in Vermögensbeteiligungen angelegt werden, werden nur dann mit einer Arbeitnehmer-Sparzulage gefördert, wenn eine Sperrfrist eingehalten worden ist. Die Sperrfrist beginnt am 1.1. des Kalenderjahres, in dem der Anlagevertrag abgeschlossen wurde. Sie beträgt 6 Jahre für Vermögensbeteiligungen in Form von Wertpapier-Kaufverträgen[1], Beteiligun...mehr

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Vermögenswirksame Leistunge... / 10.2 Auszahlung

Die jährlich festgesetzte Arbeitnehmer-Sparzulage wird erst fällig mit Ablauf der für die Anlageform jeweils vorgeschriebenen Sperrfrist, mit Zuteilung des Bausparvertrags oder nach einer vorzeitigen unschädlichen Verfügung. Trotzdem hat der Arbeitnehmer bzw. sein Berater jährlich die Arbeitnehmer-Sparzulage im Rahmen der 4-Jahresfrist beim Finanzamt zu beantragen.mehr

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Vermögenswirksame Leistunge... / 4 Einkommensgrenzen

Die Gewährung der Arbeitnehmer-Sparzulage ist einkommensabhängig. Bis 2023 war hinsichtlich der Einkommensgrenze zwischen der vermögenswirksamen Anlage im Wohnungsbau und in Vermögensbeteiligungen zu unterscheiden. Ab 2024 wird die Einkommensgrenze bei der Arbeitnehmer-Sparzulage vereinheitlicht. Für sämtliche vermögenswirksame Leistungen, die ab 1.1.2024 angelegt werden, be...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Mitarbeiterkapit... / 1.1.5 Keine Steuerfreiheit von Geldleistungen

Rz. 11 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die Steuerfreiheit gilt nur für den geldwerten Vorteil, den der Arbeitnehmer durch die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung der Vermögensbeteiligung erhält. Deshalb sind nicht steuerfrei Geldleistungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer zur Begründung oder zum Erwerb der Vermögensbeteiligung und mit dem Arbeitnehmer vereinbarte vermög...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Private Altersvo... / (2) Besoldung und Amtsbezüge

Rz. 74 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die Besoldung und die Amtsbezüge ergeben sich aus den Bezüge-/Besoldungsmitteilungen bzw. den Mitteilungen über die Amtsbezüge der die Besoldung bzw. die Amtsbezüge anordnenden Stelle. Für die Bestimmung der maßgeblichen Besoldung ist auf die in dem betreffenden Kalenderjahr zugeflossene Besoldung/zugeflossenen Amtsbezüge entsprechend der Be...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Tele[heim]arbeit

Rz. 1 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Personen, die im Rahmen eines Dienstverhältnisses ihre Arbeitsleistung ganz oder – bei alternierender Telearbeit – zeitweise zu Hause erbringen, sind regelmäßig arbeitsrechtlich keine Heimarbeiter iSd HAG (> Hausgewerbetreibende). Steuerrechtlich sind sie ArbN, deren Bezüge dem LSt-Abzug unterliegen. Rz. 2 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die Aufwen...mehr

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Realsplitting: Unterhaltsle... / 1 Voraussetzungen

Voraussetzung für das Realsplitting sind der Antrag des Unterhaltsleistenden und die Zustimmung des Unterhaltsempfängers. Der Sonderausgabenabzug gilt für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten sowie für Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.[1] Der Unterhaltsempfänger darf seine Zustimmung zum Realsplitting zivilrecht...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Personalkosten

Begriff Zu den Personalkosten zählen alle indirekten und direkten Kosten die durch die Bereitstellung, den Einsatz und die Steuerung von Mitarbeitern dem Unternehmen entstehen. Zu den direkten Personalkosten zählen die Grundentgelte, variable und leistungsabhängige Vergütungsbestandteile sowie Zuschläge. Zu den indirekten Kosten bzw. den Personalnebenkosten zählen die geset...mehr

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Mindestlohn / Zusammenfassung

Begriff Der Begriff Mindestlohn bezeichnet die durch (allgemeinverbindliche) Tarifverträge oder gesetzlich festgelegte Lohnuntergrenze. Das "Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns" (Mindestlohngesetz – MiLoG) begründet einen umfassenden gesetzlichen Anspruch für jeden Arbeitnehmer auf Zahlung eines Mindestlohns. Seit dem 1.1.2024 gilt ein Mindestlohn in Höhe von ...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 3.6 Abgrenzung: Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge

Die Steuerbefreiung gilt nach dem ausdrücklichen Wortlaut des Gesetzes ausschließlich für Beiträge des Arbeitgebers, die dieser an die begünstigten Versorgungseinrichtungen leistet. Beiträge des Arbeitgebers in diesem Sinne liegen insbesondere vor, wenn der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer[1] die Beiträge selbst schuldet und an die Versorgungseinrichtung leistet.[2] Da da...mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 2.3 Wichtige Prüfungsfelder

Bei Beginn der Lohnsteuer-Außenprüfung ist der Prüfer verpflichtet, sich durch einen Lichtbildausweis zu legitimieren. Die Lohnsteuer-Außenprüfung erstreckt sich auf die in der Prüfungsanordnung angegebenen Steuerarten. Neben der Lohnsteuer werden im Normalfall der Solidaritätszuschlag, die Kirchenlohnsteuer sowie die vermögenswirksamen Leistungen geprüft. Die Lohnsteuer-Auß...mehr

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Pfändung von Lohn und Gehalt / 2 Vermögenswirksame Leistungen

Nicht pfändbar sind die vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitnehmers.[1] Nach der herrschenden Meinung stellt der Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage keinen Arbeitslohn dar und unterliegt damit auch nicht dem Pfändungsschutz.[2] Allerdings ist die Arbeitnehmersparzulage wegen des gesetzlichen Verbots der Übertragbarkeit nicht pfändbar.[3] Hinweis Pfändbarkeit der Arbei...mehr

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Pfändung von Lohn und Gehalt / 4 Unpfändbare Bezüge

Völlig unpfändbar sind folgende in § 850a ZPO aufgeführten Bezüge: Die Hälfte des für Mehrarbeitsstunden gezahlten Teils des Arbeitseinkommens. Bei den Mehrarbeitsvergütungen ist nicht nur der Zuschlag, sondern der gesamte für die Überstunden gezahlte Lohn zur Hälfte unpfändbar. Die für die Dauer eines Urlaubs über das Arbeitseinkommen hinaus gewährten Bezüge (Urlaubsgelder, n...mehr

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Vermögenswirksame Leistungen

Zusammenfassung Begriff Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind Geldleistungen des Arbeitgebers, die er für den Arbeitnehmer nach den im Fünften Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer (5. VermBG) aufgeführten Anlageformen erbringt. Regelmäßig erfolgt die Anlage aus zusätzlichen Leistungen des Arbeitgebers. Die Verwendung von Teilen des üblichen Arbeitslohns...mehr

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Vermögenswirksame Leistungen / 2 Begriff der vermögenswirksamen Leistung

Vermögenswirksame Leistungen sind arbeitsrechtlich Entgelt[1] mit einer besonderen Zweckbindung, da sie dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber nicht zur freien Verfügung ausgezahlt, sondern für ihn langfristig angelegt werden.[2] Entgelt ist auch der vom Arbeitgeber zugesagte, zusätzlich zum Lohn gezahlte Zuschuss an der vermögenswirksamen Leistung. Demnach hat der Arbeitnehmer ei...mehr

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Vermögenswirksame Leistungen / Zusammenfassung

Begriff Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind Geldleistungen des Arbeitgebers, die er für den Arbeitnehmer nach den im Fünften Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer (5. VermBG) aufgeführten Anlageformen erbringt. Regelmäßig erfolgt die Anlage aus zusätzlichen Leistungen des Arbeitgebers. Die Verwendung von Teilen des üblichen Arbeitslohns ist auch zuläs...mehr

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Vermögenswirksame Leistungen / 6 Vermögenswirksame Leistungen sind Lohn

Vermögenswirksame Leistungen sind Arbeitslohn. Ist der Arbeitgeber zur Lohnersatzleistung verpflichtet, umfasst dieser Anspruch auch die vermögenswirksame Leistung. Dementsprechend hat der Arbeitnehmer bei längerer Erkrankung nach Ablauf der 6-Wochen-Frist für die Entgeltfortzahlung (oder einer evtl. vereinbarten längeren Frist) keinen Anspruch mehr auf weitere Überweisung v...mehr

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Vermögenswirksame Leistungen / 1 Allgemeine beitragsrechtliche Bewertung

Vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zusätzlich zum Grundgehalt gezahlte vermögenswirksame Leistungen, sind in voller Höhe beitragspflichtiges Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung. Die Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitnehmers werden demnach aus seinem laufenden Arbeitsentgelt und dem Arbeitgeberanteil zu den vermögenswirksamen Leistungen bemessen. Aufwendungen,...mehr

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Vermögenswirksame Leistungen / 5 Vermögenswirksame Leistungen als Vorschuss

Vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers werden im Allgemeinen nur für solche Zeiten gewährt, für die auch ein Anspruch auf Lohn oder Gehalt besteht. Sofern ein Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Arbeitsentgelt hat, entfällt daher regelmäßig auch die vermögenswirksame Leistung des Arbeitgebers. Damit die Arbeitnehmer in Zeiten ohne Bezug von Arbeitsentgelt ihren Zahlungsv...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vermögenswirksame Leistungen / 2 Vermögenswirksame Leistungen während des Bezugs von Sozialleistungen

In Zeit des Bezugs von Sozialleistungen (z. B. Kranken- oder Mutterschaftsgeld) gezahlte vermögenswirksame Leistungen gelten nicht als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt. Dies gilt, soweit die Einnahmen zusammen mit den Sozialleistungen das Nettoarbeitsentgelt um nicht mehr als 50 EUR übersteigen.[1] Anders gesagt: Für die Zeit des Bezugs von Sozialleistungen laufend gezahlt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vermögenswirksame Leistungen / 2.1 Sparvertrag über Wertpapiere oder andere Vermögensbeteiligungen

Der Sparvertrag (z. B. Fondssparplan) ist abzuschließen mit einer inländischen Bank oder Sparkasse, einer Kapitalverwaltungsgesellschaft oder einem Kreditinstitut oder einer Verwaltungsgesellschaft in EU-Mitgliedstaaten i. S. d. Richtlinie 2009/65/EG. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich darin, vom Arbeitgeber begünstigte vermögenswirksame Leistungen einzahlen zu lassen. Der Sparve...mehr

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Vermögenswirksame Leistungen / 8 Vorruheständler

Da zum persönlichen Geltungsbereich des Vermögensbildungsgesetzes nur Arbeitnehmer gehören, die in einem aktiven Dienstverhältnis stehen, können für Arbeitnehmer nach Eintritt in den Vorruhestand keine vermögenswirksamen Leistungen mehr erbracht werden. Etwas anderes gilt jedoch, wenn der im Vorruhestand lebende Arbeitnehmer daneben noch eine Arbeitnehmertätigkeit ausübt. In ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vermögenswirksame Leistungen / 2.8 Lebensversicherungsvertrag

Zu den Anlagearten vermögenswirksamer Leistungen gehört auch die Kapitalversicherung (Lebens- und Aussteuerversicherung).[1] Für vermögenswirksame Leistungen, die in Lebensversicherungsverträgen angelegt werden, wird keine Sparzulage gewährt.mehr

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Vermögenswirksame Leistungen / 2.6 Anlage zum Wohnungsbau

Der Arbeitnehmer kann die vermögenswirksamen Leistungen auch zum Erwerb von Bauland, eigentumsähnlichen Dauerwohnrechten, eines Wohngebäudes oder einer Eigentumswohnung sowie zum Bau oder zur Erweiterung von Wohngebäuden verwenden. Auch die Rückzahlung von Darlehen wegen der genannten Vorhaben mit vermögenswirksamen Leistungen ist möglich.[1] Zur Verwendung der vermögenswirk...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vermögenswirksame Leistungen / 3 Teilmonate

Sofern nur für einen Teil des Entgeltabrechnungszeitraums Versicherungspflicht besteht, sind dennoch die gesamten vermögenswirksamen Leistungen diesem Teilzeitraum zuzuordnen. Dies gilt selbst dann, wenn dieser Zeitraum nicht mit Arbeitsentgelt belegt ist, z. B. bei unbezahltem Urlaub.mehr

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Vermögenswirksame Leistungen / 7 Pfändungs- und Insolvenzschutz

Vermögenswirksame Leistungen sind aufgrund ihrer Unübertragbarkeit[1] nicht pfändbar. Die Unpfändbarkeit beginnt mit Annahme des Antrags auf vermögenswirksame Anlage des Entgelts i. S. d. § 11 VermBG. Allerdings kann der Arbeitnehmer bei bereits vorliegendem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss sein pfändbares Einkommen nicht durch einen Antrag nach § 11 VermBG mindern. Bei ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vermögenswirksame Leistungen / 5 Vereinbarungsformen

Vereinbarungsformen für vermögenswirksame Leistungen sind Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Einzelvertrag und bindende Festsetzung nach dem Heimarbeitsgesetz. [1] In nahezu allen Tarifbereichen werden heute vermögenswirksame Leistungen gezahlt. Das VermBG unterscheidet dabei zwischen der zusätzlich zum vereinbarten Entgelt gewährten vermögensbildenden Leistung des Arbeitgeb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vermögenswirksame Leistungen / 4 Elektronische Vermögensbescheinigung

Der Arbeitnehmer hat nur dann einen Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage, wenn er der elektronischen Datenübermittlung durch das Anlageinstitut zustimmt. Einwilligung zur elektronischen Datenübermittlung Der Anleger hat gegenüber dem Anlageinstitut die Einwilligung zur elektronischen Datenübermittlung zu geben und seine Identifikationsnummer mitzuteilen. Die Einwilligung mu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vermögenswirksame Leistungen / 1 Begünstigte Arbeitnehmer

Die Anlage vermögenswirksamer Leistungen erfolgt regelmäßig mit dem Ziel, die steuerfreien Arbeitnehmersparzulagen zu erhalten. Diese Förderung setzt voraus, dass die Leistungen für eine Dauer von 6 bzw. 7 Jahren angelegt werden (Sperrfrist). Begünstigt sind unbeschränkt und beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer (einschl. Aushilfskräfte) im arbeitsrechtlichen Sinne...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vermögenswirksame Leistungen / 2.7 Geldsparvertrag

Bei diesem Sparvertrag[1] handelt es sich um eine typische Geldsparform. Der Sparvertrag kann mit inländischen Kreditinstituten oder mit Kreditinstituten in EU-Mitgliedstaaten abgeschlossen werden. Es können sowohl einmalige als auch laufende vermögenswirksame Leistungen angelegt werden. Die Einzahlungsfrist läuft 6 Jahre; die Sperrfrist endet für alle Einzahlungen einheitli...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vermögenswirksame Leistungen / 7 Grenzgänger

Für Arbeitnehmer mit Wohnsitz im Inland, die als Grenzgänger bei Arbeitgebern im benachbarten Ausland beschäftigt sind, kann der ausländische Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen auch dadurch erbringen, dass er eine andere Person mit der Überweisung oder Einzahlung in seinem Namen und für seine Rechnung beauftragt.[1] Lehnt es der ausländische Arbeitgeber ab, mit dem bei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vermögenswirksame Leistungen / 3 Staatliche Vergünstigungen

Für vermögenswirksame Leistungen werden vom Finanzamt Arbeitnehmersparzulagen an den Arbeitnehmer ausgezahlt, soweit die vermögenswirksamen Leistungen maximal 470 EUR im Kalenderjahr nicht übersteigen. Ausgenommen sind Sparbeiträge aufgrund eines Sparvertrags mit einem Kreditinstitut oder Beiträge aufgrund eines Kapitalversicherungsvertrags.[1] Das Vermögensbildungsgesetz unt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vermögenswirksame Leistungen / 2.3 Beteiligungsvertrag und Beteiligungskaufvertrag mit dem Arbeitgeber

Der Beteiligungsvertrag unterscheidet sich vom Beteiligungskaufvertrag hauptsächlich dadurch, dass der Beteiligungsvertrag nicht verbriefte Vermögensbeteiligungen erstmals begründet, während aufgrund eines Beteiligungskaufvertrags bereits bestehende nicht verbriefte Vermögensbeteiligungen erworben werden.[1] Mit einem Beteiligungsvertrag und aufgrund eines Beteiligungskaufve...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vermögenswirksame Leistungen / 4 Wahl der Anlage

Die Wahl der Anlageart und des Unternehmens oder Instituts (z. B. Sparkasse, Bausparkasse, Lebensversicherungsgesellschaft), bei dem die vermögenswirksame Leistung angelegt werden soll, bestimmt im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten stets der Arbeitnehmer. Diese Anlagewahlfreiheit ist zwingende Voraussetzung für die Gewährung der Arbeitnehmersparzulage und sichert die Ver...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vermögenswirksame Leistungen / 5 Anzeigepflichten des Arbeitgebers

Hat der Arbeitgeber die vermögenswirksamen Leistungen selbst angelegt (im Betrieb), muss er der Finanzverwaltung unverzüglich anzeigen, wenn der Arbeitnehmer vor Ablauf der Sperrfrist über Wertpapiere, die der Arbeitgeber verwahrt oder von einem Dritten verwahren lässt oder die die Hausbank des Arbeitnehmers verwahrt, durch Veräußerung, Abtretung oder Beleihung verfügt oder d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vermögenswirksame Leistungen / 3 Unschädliche Verfügungsmöglichkeiten

Will der Arbeitnehmer vorzeitig über die vermögenswirksam angelegten Leistungen verfügen, bleibt die Zulagenbegünstigung trotz Verletzung von Sperrfristen oder Verwendungsfristen in folgenden Fällen bestehen: Der Arbeitnehmer oder sein von ihm nicht dauernd getrennt lebender Ehegatte oder Lebenspartner ist nach Vertragsabschluss gestorben oder bei einem von ihnen ist ein Grad...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vermögenswirksame Leistungen / 6 Höhe der Arbeitnehmersparzulage und Einkommensgrenzen

Für Anlagen zum Wohnungsbau (z. B. Einzahlungen in einen Bausparvertrag) beträgt die Arbeitnehmersparzulage 9 % bei einem Förderhöchstbetrag von 470 EUR pro Jahr, maximal 43 EUR (gerundet). Für Anlagen in Vermögensbeteiligungen (z. B. Sparvertrag über Wertpapiere) beträgt die Arbeitnehmersparzulage 20 % bei einem Förderhöchstbetrag von 400 EUR pro Jahr, maximal 80 EUR. Die F...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vermögenswirksame Leistungen / 2.2 Wertpapierkaufvertrag

Der Wertpapierkaufvertrag[1] ist zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber abzuschließen. Aufgrund dieses Kaufvertrags kann der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber mit vermögenswirksamen Leistungen Wertpapiere erwerben, und zwar sowohl Wertpapiere, die vom Arbeitgeber ausgegeben werden, z. B. Belegschaftsaktien, als auch Wertpapiere (Aktien) fremder Unternehmen. Es gilt eine Spe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vermögenswirksame Leistungen / Sozialversicherung

1 Allgemeine beitragsrechtliche Bewertung Vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zusätzlich zum Grundgehalt gezahlte vermögenswirksame Leistungen, sind in voller Höhe beitragspflichtiges Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung. Die Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitnehmers werden demnach aus seinem laufenden Arbeitsentgelt und dem Arbeitgeberanteil zu den vermögenswir...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vermögenswirksame Leistungen / Lohnsteuer

1 Begünstigte Arbeitnehmer Die Anlage vermögenswirksamer Leistungen erfolgt regelmäßig mit dem Ziel, die steuerfreien Arbeitnehmersparzulagen zu erhalten. Diese Förderung setzt voraus, dass die Leistungen für eine Dauer von 6 bzw. 7 Jahren angelegt werden (Sperrfrist). Begünstigt sind unbeschränkt und beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer (einschl. Aushilfskräfte) i...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vermögenswirksame Leistungen / Arbeitsrecht

1 Geltungsbereich Der Geltungsbereich des 5. Vermögensbildungsgesetzes (VermBG) erstreckt sich auf Arbeitnehmer, auf die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten und auf die in Heimarbeit Beschäftigten.[1] Dazu gehören auch Arbeitnehmer mit Wohnsitz im Ausland (Grenzgänger), ausländische Arbeitnehmer mit einem Beschäftigungsverhältnis in Deutschland, Kommanditisten mit einem A...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vermögenswirksame Leistungen / 2 Anlagearten

2.1 Sparvertrag über Wertpapiere oder andere Vermögensbeteiligungen Der Sparvertrag (z. B. Fondssparplan) ist abzuschließen mit einer inländischen Bank oder Sparkasse, einer Kapitalverwaltungsgesellschaft oder einem Kreditinstitut oder einer Verwaltungsgesellschaft in EU-Mitgliedstaaten i. S. d. Richtlinie 2009/65/EG. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich darin, vom Arbeitgeber begü...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vermögenswirksame Leistungen / 9 Betriebliche Altersversorgung

Vermögenswirksame Leistungen können grundsätzlich auch zum Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung verwendet werden. Unter den Voraussetzungen des § 3 Nr. 63 EStG sind diese Beiträge steuerfrei. In diesem Fall bestehen für den Arbeitnehmer jedoch keine (zusätzlichen) Ansprüche auf Arbeitnehmersparzulage. Der Arbeitgeber hat in diesen Fällen auch keinen Anspruch auf den s...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vermögenswirksame Leistungen / 4 Beitragsfreiheit bei Pauschalversteuerung

Vermögenswirksame Leistungen gelten ausdrücklich nicht als Einmalzahlung.[1] Als laufendes Arbeitsentgelt sind sie somit im Fall einer Pauschalversteuerung nach § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG nicht dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt zuzurechnen.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vermögenswirksame Leistungen / 1 Geltungsbereich

Der Geltungsbereich des 5. Vermögensbildungsgesetzes (VermBG) erstreckt sich auf Arbeitnehmer, auf die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten und auf die in Heimarbeit Beschäftigten.[1] Dazu gehören auch Arbeitnehmer mit Wohnsitz im Ausland (Grenzgänger), ausländische Arbeitnehmer mit einem Beschäftigungsverhältnis in Deutschland, Kommanditisten mit einem Arbeitsvertrag zur...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vermögenswirksame Leistungen / 2.5 Bausparvertrag

Zu dieser Anlageart gehören alle Verträge, die nach den Vorschriften des Wohnungsbau-Prämiengesetzes abgeschlossen worden sind[1], z. B. Bausparverträge mit einer Bausparkasse, einem Kreditinstitut oder mit einem gemeinnützigen Wohnungsunternehmen. Für Bausparkassenbeiträge gilt eine Sperrfrist von 7 Jahren. Voraussetzung ist stets, dass die (Spar-)Beiträge und Prämien zum B...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vermögenswirksame Leistungen / 2.4 Beteiligungsvertrag und Beteiligungskaufvertrag mit fremden Unternehmen

Mit einem Beteiligungsvertrag und aufgrund eines Beteiligungskaufvertrags zwischen dem Arbeitnehmer und einem Dritten können außerbetriebliche Genossenschaftsanteile, außerbetriebliche GmbH-Geschäftsanteile oder stille Beteiligungen an verbundenen Unternehmen oder an sog. Mitarbeiterbeteiligungsgesellschaften erworben werden.[1] Es gelten dieselben Sperrfristen wie bei Verträ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zuschläge / 2.9 Grundlohn

Als Grundlohn ist der auf einen Stundenlohn umgerechnete laufende Arbeitslohn anzusetzen, den der Arbeitnehmer für den jeweiligen Lohnzahlungszeitraum aufgrund seiner regelmäßigen Arbeitszeit erhält (z. B. auch laufend bezogene Sachbezüge, vermögenswirksame Leistungen, Fahrtkostenzuschüsse). Regelmäßige Arbeitszeit ist die für das jeweilige Dienstverhältnis vereinbarte Norma...mehr